Vorwort. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen

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1 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Die Aufgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 25. Juli 1972 (GBI. S. 404) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom (GBl. S. 590) wie folgt festgelegt: 1. Hochschulwesen, Förderung von Forschung und Lehre, insbesondere a. Universitäten einschließlich Universitätsklinika; b. Pädagogische Hochschulen; c. Fachhochschulen; d. Studieninformation und Studienberatung; e. Fernstudien; f. studentische Angelegenheiten einschließlich Ausbildungsförderung; g. überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten; 2. Berufsakademien; 3. wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs; 4. wissenschaftliche Bibliotheken, öffentliches Bibliothekswesen; 5. Archivwesen; 6. Kunst- und Musikhochschulen; 7. Pflege der Kunst, insbesondere der Theater, der Musik, der Museen, der Bildenden Kunst, des Schrifttums und der nichtstaatlichen Archive, Künstlerförderung, kulturelle Belange des Verlagswesens; 8. sonstige Angelegenheiten im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Kunst, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist. II. Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind unmittelbar unterstellt: 1. Die Regierungspräsidien hinsichtlich der kulturellen Angelegenheiten sowie das Landesamt für Ausbildungsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart 2. Die Universitäten: Die Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Tübingen, Karlsruhe, Stuttgart, Hohenheim, Mannheim, Ulm. 3. Die wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten: Die Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl Das Deutsche Volksliedarchiv in Freiburg i.br. Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg Das Astronomische Rechen-Institut Heidelberg. 4. Die Pädagogischen Hochschulen: Die Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten. 5. Die Staatlichen Hochschulen für Musik Freiburg, Karlsruhe und Trossingen. Die Staatlichen Hochschulen für Musik und Darstellende Kunst Mannheim und Stuttgart. 6. Die Staatlichen Akademien der Bildenden Künste Karlsruhe und Stuttgart, die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe. 7. Die Fachhochschulen: Fachhochschule Aalen Hochschule für Technik und Wirtschaft Fachhochschule Biberach Hochschule für Bauwesen und Wirtschaft Fachhochschule Esslingen Hochschule für Technik Fachhochschule Furtwangen Hochschule für Technik und Wirtschaft Fachhochschule Heilbronn Hochschule für Technik und Wirtschaft Fachhochschule Karlsruhe Hochschule für Technik Fachhochschule Konstanz Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Fachhochschule Mannheim Hochschule für Technik und Gestaltung Fachhochschule Mannheim Hochschule für Sozialwesen Fachhochschule Nürtingen Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege Fachhochschule Offenburg Hochschule für Technik und Wirtschaft Fachhochschule Pforzheim Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft Fachhochschule Ravensburg-Weingarten Hochschule für Technik und Sozialwesen Fachhochschule Reutlingen Hochschule für Technik und Wirtschaft mit der Exportakademie Baden-Württemberg Fachhochschule Schwäbisch Gmünd Hochschule für Gestaltung Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen Hochschule für Technik und Wirtschaft Fachhochschule Stuttgart Hochschule für Technik Fachhochschule Stuttgart Hochschule der Medien Fachhochschule Esslingen Hochschule für Sozialwesen Fachhochschule Ulm Hochschule für Technik Fachhochschule Rottenburg Hochschule für Forstwirtschaft Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen 8. Die Berufsakademien Heidenheim, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Mosbach, Ravensburg, Stuttgart und Villingen-Schwenningen. 9. Die Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart und das Bibliotheksservice-Zentrum in Konstanz. 10. Die Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Stuttgart. 11. Das Badische Staatstheater Karlsruhe Das Württembergische Staatstheater Stuttgart mit Ballettschule 12. Das Staatliche Museum für Naturkunde in Karlsruhe Das Staatliche Museum für Naturkunde in Stuttgart Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Die Staatsgalerie Stuttgart Das Badische Landesmuseum Karlsruhe Das Württembergische Landesmuseum Stuttgart Das Archäologische Landesmuseum Baden-Württemberg Das Linden-Museum Stuttgart Die Staatliche Kunsthalle Baden-Baden Das Haus der Geschichte Baden-Württemberg. III. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst führt die Rechtsaufsicht über die Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm sowie über die Studentenwerke Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen und Ulm. IV. Weiterhin gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Stiftungen Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, Kiepenheuer-Institut für Sonnenphysik Freiburg und Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg. V. Den Regierungspräsidien sind unmittelbar unterstellt: Die Staatlichen Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen. 4

2 B. Wesentliche organisatorische Veränderungen gegenüber dem Vorjahr 1. Die Landesregierung wurde im Staatshaushaltsgesetz 2002/03 ermächtigt, den mit den Universitäten des Landes vereinbarten Solidarpakt, der ihnen Planungssicherheit auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Kapitel 1410 bis 1423 (ohne Hochschulmedizin) des StHPl abzüglich der veranschlagten globalen Minderausgaben gewährleistet, bis zum Haushaltsjahr 2006 fortzuführen. Ebenso sieht 6 Abs. 3 StHG auch eine Fortführung der dezentralen Finanzverantwortung bei den Pädagogischen Hochschulen (Kap ) und staatlichen Fachhochschulen (Kap ) für das Jahr vor. 2. Die Landesregierung wird in 6 Abs. 4 StHG ermächtigt, der Hochschulmedizin (Kap. 1410, 1415, und 1421 jeweils TG 97 und 98, Kapitel 1412 TG 96, 97 und 98) Planungssicherheit für die Jahre bis 2006 zu gewährleisten. 3. Die bisher bereits erfolgte globale Veranschlagung der Finanzmittel macht es auch weiterhin erforderlich, dass bei der Bemessung der Etatansätze neue Maßstäbe zugrunde gelegt werden. Gemeinsam mit den Hochschulen wurden deshalb Kriterien für eine leistungsorientierte Mittelverteilung festgelegt, die wie bereits in den Jahren 2000 bis 2003 auch beim Haushalt zur Anwendung gelangen. Globalhaushalte erfordern auch eine neue Art der Rechnungslegung, die für Parlament und Regierung, aber auch für die Hochschule offen legt, wofür die Mittel verwendet und ob sie effizient eingesetzt worden sind. Diese notwendige Transparenz soll durch eine Kosten-Leistungsrechnung geschaffen werden, die auch einen hochschulübergreifenden Vergleich von Kosten und Leistungen ermöglicht. Mit der Einführung der Kosten- Leistungsrechnung wurde an den Hochschulen bereits begonnen. 4. In Bad Mergentheim wird eine Außenstelle der Berufsakademie Mosbach mit einer Kapazität von 270 Studienplätzen schwerpunktmäßig im Ausbildungsbereich Wirtschaft errichtet. Im Endausbau werden 24,5 Stellen benötigt; hiervon sind in den Jahren 2002 und bzw. 9,5 Stellen zugegangen. Im Jahr werden die restlichen 5 Stellen etatisiert. 5. Die vom Ministerrat am 9. Mai und 12. Dezember 1994 beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur und der Ausstattung der Pädagogischen Hochschulen wird auch im Jahr fortgesetzt. Die entsprechenden Stellen und Mittel sind im Kap ausgebracht. Inzwischen stehen alle 144 Strukturpoolstellen zur Verfügung. a) Für den Bereich der Fachhochschulen und Universitäten hat die Landesregierung den Ausbau bzw. die Aufstockung bestehender Informatik- und Medienstudiengänge als kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen beschlossen. Die Mehrausgaben belaufen sich für die Fachhochschulen auf insgesamt rund 16 (einschließlich 19 Dauerstellen, 13 kw- Stellen, 30 Mittelstellen) und für die Universitäten auf rund 5. b) Im Rahmen der Zukunftsoffensive III (Kap TG 95) entfallen auf das mittelfristige Informatik-Sonderprogramm für die Hochschulen und Berufsakademien insgesamt 58,3 ; darin enthalten sind 79 Stellen (davon 16 kw). Im Einzelnen wird auf die Erläuterung zu Kap TG 95 (Betrags- und Stellenteil) verwiesen. 7. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gebührenregelung der baden-württembergischen Hochschulgesetze, soweit sie die Erhebung einer Rückmeldegebühr betrifft, mit Urteil vom für nichtig erklärt. Die erhobenen Gebühren werden zurückerstattet. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und der Hochschulgesetze vom 28. Mai 2003 wird ab dem Wintersemester 2003/ für studentenbezogene Verwaltungsleistungen von den Studierenden ein Beitrag in Höhe von 40 Euro pro Semester an Hochschulen und von 80 Euro jährlich an Berufsakademien erhoben. Zuschusstitel , und übertragen wurden, erfolgt im Staatshaushaltsplan die Übertragung der bislang noch bei den Titeln und ausgebrachten Stellen in den Wirtschaftsplan. Die bislang bei Tit veranschlagten Planstellen für Beamte sind künftig bei Tit veranschlagt. 10. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 dem Antrag des Badischen Landesmuseums Karlsruhe zugestimmt, das Museum ab 1. Januar 2003 als Landesbetrieb gem. 26 LHO zu führen. Mit der Änderung der Rechtsform soll das Badische Landesmuseum gleichzeitig in eine neue Betriebsform übergeleitet werden. Im Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2003 sind hierzu die formalen Voraussetzungen geschaffen worden: Übertragung der bisherigen Einnahme- und Ausgabetitel in die Zuschusstitel und ; die Übertragung der bislang noch bei den Titeln und ausgebrachten Stellen in den Wirtschaftsplan; die bislang bei Tit veranschlagten Planstellen für Beamte wurden bei Tit veranschlagt. 11. Der Ministerrat hat am 27. Mai 2003 die Umwandlung der privaten Hochschule Stuttgart Institute of Management and Technology (SIMT) in eine privatrechtlich organisierte Weiterbildungseinrichtung ohne Hochschulstatus unter mehrheitlicher Beteiligung der Universitäten Stuttgart, Tübingen und Hohenheim beschlossen. Für die Umwandlung werden Mittel, die auf Grund des MR-Beschlusses vom zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Finanzierung des SIMT geleistet wurden, bereit gestellt. 12. Die bislang selbstständigen Materialprüfungsanstalten der Universität Stuttgart (MPA und FMPA) wurden mit Wirkung vom unter dem Namen Materialprüfungsanstalt (MPA Stuttgart Otto-Graf-Institut (FMPA)) Universität Stuttgart zu einer neuen Betriebseinheit und Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart zusammengefasst und gem. 28 Abs. 3 UG dem Rektorat der Universität zugeordnet. Die bisher unter Ziff. 2 des Stellenplans (FMPA) ausgebrachten Stellen werden ab wegen der Zusammenlegung der FMPA mit der MPA nicht mehr getrennt veranschlagt. 13. Die Landesregierung hat am bei der Verabschiedung der Eckdaten zum Nachtragshaushaushalt beschlossen, der Empfehlung der Haushaltsstrukturkommission zu folgen und die Auflösung der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg herbeizuführen. In Umsetzung dieses Beschlusses wird die institutionelle Förderung der A- kademie zum beendet. stehen nur noch Mittel für die Abwicklung bereit. 14. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am die Fusion der bisher eigenständigen Fachhochschulen für Technik und Sozialwesen jeweils zu einer Fachhochschule in Esslingen und Mannheim zum beschlossen. Die Fusion der Fachhochschulen in Esslingen und Mannheim wurde in das Haushaltsstrukturgesetz aufgenommen. Die Umsetzung der Fusion erfolgt in der nächsten Hochschulgesetznovelle zum Der Lenkungsausschuss Verwaltungsreform hat beschlossen, die Staatlichen Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen in die vier Regierungspräsidien einzugliedern. Die Dienstaufsicht verbleibt bei den Regierungspräsidien, die Fachaufsicht beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Staatlichen Archivwesens hat der Lenkungsausschuss Verwaltungsreform des weiteren die Einrichtung eines einheitlichen Landesarchivs mit den sechs bestehenden Staatsarchiven als Standorte beschlossen. Die Umsetzung der Beschlüsse soll jeweils zum erfolgen. 8. Um die wachsende Nachfrage von Abiturienten und der Wirtschaft nach dem attraktiven Ausbildungsangebot der Berufsakademien bedarfsgerecht befriedigen zu können, wird die Kapazität der Berufsakademien durch verschiedene Ausbauprogramme auf insgesamt Studienplätze erhöht. Im Jahr werden weitere Stellen und Mittel veranschlagt; im Einzelnen wird auf die Vorbemerkungen bei Kap (Betrags- und Stellenteil) verwiesen. 9. Auf Antrag der Universität Heidelberg hat das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium gem. 8 Abs. 5 UG zugelassen, dass für die Wirtschaftsführung die Grundsätze des 26 LHO gelten. Nachdem bereits im Staatshaushaltsplan 2002/2003 die formalen Voraussetzungen (Ausbringung von Zuschusstiteln) geschaffen und im Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2003 die bisherigen Einnahme- und Ausgabetitel in die 5

3 C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben 2003 Tsd. EUR Tsd. EUR Verwaltungseinnahmen , ,1 Übrige Einnahmen , ,2 Gesamteinnahmen , ,3 Personalausgaben , ,3 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,8 und Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,6 Ausgaben für Investitionen , ,8 Besondere Finanzierungsausgaben , ,9 Gesamtausgaben , ,6 Zuschuss , ,3 Übersicht über die den Hochschulen und Berufsakademien für Lehre und Forschung in 2001 und 2002 zugeflossenen Finanzmittel Dritter (in ). des Bundes zur Förderung von Forschung und Lehre Aus Forschungsaufträgen des Bundes aus anderen Kapiteln des StHPl. zur Förderung der Sonderforschungsbereiche Aus Forschungsaufträgen und ähnlichen Aufträgen sonstiger Dritter Sonstige Zuwendungen Dritter zur Förderung von Forschung oder Lehre Zuwendungen der Europäischen Union Sachbeihilfen der Deutschen Forschungsgemeinschaft Gesamt Kapitel Bezeichnung Universität Freiburg Freiburg 1412 Universität Heidelberg 9,0 12,9 1,3 0,6 1,3 1,0 6,4 5,7 5,5 5,3 3,5 2,6 3,5 2,7 9,8 9,9 40,3 40,7 4,5 4,8 1,7 1,1 3,5 4,1 2,3 11,8 12,5 3,9 1,4 1,3 6,8 7,4 32,7 34,4 9,0 9,0 0,1 0,1 4,7 6,5 1,6 1,5 3,7 10,3 1,8 1,9 14,1 14,0 35,0 43,3 Heidelberg- Mannheim 7,8 1,1 7,7 1,7 1,4 0,3 0,3 4,5 6,1 0,1 5,6 5,5 13,6 5,2 12,4 2,0 6,1 0,9 1,4 3,8 0,4 5,1 1,3 36,7 10,2 4 9, Universität Konstanz 1415 Universität Tübingen Tübingen 1417 Universität Karlsruhe 1418 Universität Stuttgart 1419 Universität Hohenheim 1420 Universität Mannheim 1,9 1,6 0,3 0,2 0,1 5,7 5,7 0,1 0,1 3,4 3,0 2,6 2,4 5,6 8,1 19,7 21,1 5,7 6,5 1,6 2,1 0,5 0,6 5,8 5,1 4,1 3,3 4,5 6,1 2,1 3,3 13,5 17,5 37,8 44,5 7,6 7,4 0,3 0,2 1,6 1,6 3,0 4,4 7,8 8,5 3,7 3,8 0,9 2,6 5,0 5,7 29,9 34,2 14,4 18,6 1,0 1,1 1,7 1,3 9,6 14,1 22,4 19,3 1,9 0,8 7,9 6,1 16,2 16,1 75,1 77,4 20,1 19,7 2,7 2,7 0,7 1,3 13,8 10,2 45,1 44,7 5,4 6,4 13,5 13,3 15,8 17,3 117,1 115,6 3,5 4,1 2,6 1,7 1,0 1,4 1,3 1,3 3,8 4,0 1,5 1,4 2,5 1,8 3,3 3,0 19,5 18,7 0,9 1,1 0,2 0,2 1,1 1,1 1,5 2,2 1,6 2,5 0,6 0,8 2,6 3,2 8,5 11, Universität Ulm 2,6 3,2 0,1 1,1 4,2 4,9 4,5 5,6 1,7 1,4 3,3 4,6 17,5 20, Ulm Pädagogische Hochschulen Fachhochschulen 3,9 5,8 0,3 0,5 1,1 1,9 3,9 4,3 5,6 5,9 4,0 3,0 1,1 1,3 3,1 3,2 23,0 25,9 0,4 0,2 0,6 1,0 0,4 0,3 0,7 0,1 1,4 2,3 3,5 2,4 1,7 1,6 5,6 0,4 0,6 3,7 2,3 4,2 6,1 2,5 2,6 0,1 0,1 21,3 16,1 0,3 0,2 0,3 0, Berufsakademien Kunsthochschulen 0,8 0,6 0,2 0,8 0,8 insges. 85,6 96,8 21,7 20,8 17,4 12,6 64,4 70,5 118,8 133,2 70,6 63,8 44,8 44,0 103,5 116,5 526,8 558,2 * ab HHJ 2000 incl. Vorklinische Einrichtungen 6

4 D. Personalsoll Tit a) Planmäßige Beamte... b) Beamte zur Anstellung... Tit Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ,5-146,5 kw ,5-117,0 kw- 1,0 1, Tit Angestellte... Tit Arbeiter ,0-91,5 kw ,0-7,5 kw ,5-86,5 kw ,5-4,0 kwzusammen ,5-245,5 kw ,5-207,5 kw- Auszubildende, Praktikanten usw. Angestellte Tit Arbeiter Tit Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete: Kapitel Angestellte *) Ständige Arbeiter *) , , , , , ,0 35, , , , , , ,5 2, , , , ,0 zus ,5 72,0 *) Für die Zahl der Bediensteten, die aus Drittmitteln (durchlaufende Mittel) bezahlt werden, wurde der Stichtag 1. Januar 2003 zu Grunde gelegt. Außerdem nicht vollbeschäftigte Angestellte und Arbeiter in wechselnder Anzahl. 7

5 E. Zusammenfassung der wichtigsten Sachausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Zusammen 2003 * * 2003 * * 2003 * * 2003 * * Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden (Kap. 1408) Direkte und indirekte Förderung der Studenten außerhalb des BAföG (Kap. 1409) 0,7 0,5 160,8 181,8 46,3 59,3 207,8 241,6 0,1 0,1 28,9 28,8 6,1 6,1 35,1 35,0 Aufwendungen für wissenschaftliche Lehre und Forschung a) Universitäten (Kap bis 1423) 173,4 177,6 163, ,6 65,9 398,5 404,7 b) Hochschulmedizin (Kap. 1410, 1415, 1421 jeweils TG 97 und 98, Kap TG 96 bis 98) c) Pädagogische Hochschulen (Kap bis 1435) ,6 428,1 75,7 119,9 578,3 548,0 6,1 5, ,9 1,1 8,0 6,7 d) Fachhochschulen (Kap bis 1465) 24,5 24,8 11,3 10,8 14,6 13,0 50,4 48,6 e) Kunsthochschulen (Kap bis 1477) 3,4 3,6 0,1 0,1 1,1 1,7 4,6 5,4 Berufsakademien (Kap. 1468) 6,2 6,2 1,6 1,6 3,0 3,4 10,8 1 Staatstheater (Kap. 1479, 1480) 2,6 2,5 66,8 70,1 3,7 3,6 73,1 76,2 Staatliche Kunstsammlungen und Haus der Geschichte (Kap bis 1485, 1487, 1491 bis 1492) 5,2 5,4 5,8 7,1 3,7 2,1 14,7 14,6 Nichtstaatliche Bühnen und Orchester (Kap. 1481) ,9 64,4-0,1 64,9 64,5 Sonstiger Aufwand für Kunst und Literatur (Kap. 1478) Stiftung Landesmuseum für Technik und Arbeit (Kap. 1488) Naturkundemuseen und Archäologisches Landesmuseum (Kap. 1466, 1467, 1486) Sonstige wissenschaftliche Forschungsinstitute und allgemeine Aufwendungen für Wissenschaft und Forschung (Kap. 1499) 3,5 3,5 36,8 36,6 7,1 6,4 47,4 46, ,2 5, ,2 5,5 1,1 1, ,6 0,5 1,7 1,9 2,5 3,3 218,1 219,7 2,9 2,8 223,5 225,8 * ohne anteilige globale Minderausgaben F. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen nach 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen ,6 44,9 8

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