Beigeordneter Ulrich Christmann, Günter Sinn, Tristan Benz, Martin Jennewein, Georg Humbert
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- Heiko Kurzmann
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1 1 Niederschrift über die 4. Sitzung des Verbandsgemeinderates Bellheim, am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014, um Uhr, im großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Anwesend sind: Vorsitzender: Ratsmitglieder: Nicht anwesend: Ferner anwesend: Bürgermeister Dieter Adam 1. Beigeordneter Gerald Job, Beigeordneter Klaus Weiß, Georg Biehler, Karl Thaler, Karl-Heinz Dörrzapf, Ulli Edelmann, Alfred Gadinger, Angelika Heinz, Thomas Mendel, Wolfgang Kaiser, Guido Hörner, Stefan Kopf, Max Balzar, Isolde Falter, Paul Gärtner, Inge Schick, Dirk Kröger, Andreas Becht, Harald Walter Beigeordneter Ulrich Christmann, Günter Sinn, Tristan Benz, Martin Jennewein, Georg Humbert Stefanie Geiger, Pflegestützpunkt Rülzheim, Franz Horder, Behindertenbeauftragter Beginn der Sitzung: Uhr Ende der Sitzung: Uhr Zuhörer: 1 Bürgermeister Adam begrüßt die Ratsmitglieder und stellt die ordnungsgemäße Einladung fest. Änderungen zur Tagesordnung liegen nicht vor. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2. Besetzung von Ausschüssen 3. Information über die Arbeit des Pflegestützpunktes Rülzheim 4. Bericht des Behindertenbeauftragten 5. Jahresabschluss 2013 der Verbandsgemeindewerke 6. Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim 7. Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim 8. Bestellung eines Abschlussprüfers für die Verbandsgemeindewerke 9. Sanierung Schwimmpark - Rutsche 10. Informationen Anfragen 11. Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil 12. Personalangelegenheiten 13. Vertragsangelegenheiten
2 2 Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende informiert, dass Herr Dr. Andreas Meyer sein Ratsmandat niedergelegt hat. Für ihn rückt nach dem Ergebnis der Kommunalwahl Herr Harald Walter in den Verbandsgemeinderat nach. Er hat die Wahl angenommen. Bürgermeister Adam verpflichtet Herrn Walter gemäß 30Absatz2GemO namens der Verbandsgemeinde Bellheim durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere gemäß 20GemO Schweigepflichtenparagraph 21GemO Treuepflicht. TOP 2: Besetzung von Ausschüssen Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Dr. Andreas Meyer wird ein Nachrücker für den Rechnungsprüfungsausschuss und ein Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss erforderlich. Aufgrund des Vorschlagsrechtes der FDP wird für beide Funktionen Herr Harald Walter vorgeschlagen. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgende zwei Beschlüsse: 1. Die Wahl wird per Akklamation durchgeführt. 2. Herr Harald Walter wird als Nachrücker für den Rechnungsprüfungsausschuss und als Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss gewählt. TOP 3: Information über die Arbeit des Pflegestützpunktes Rülzheim Bürgermeister Adam begrüßt Frau Geiger vom Pflegestützpunkt in Rülzheim. Frau Geiger informiert, dass sich die meisten Menschen wünschen, im Alter so lange wie möglich zu Hause zu leben, auch wenn sie auf Pflege und Hilfe angewiesen sind. Sie als Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes Rülzheim sei für die Verbandsgemeinde zuständig und beantworte Fragen zur Pflege und zur Demenz. Sie berate und unterstütze die Angehörigen, wo stehe was, wo kann ich mich hinwenden, welche Behörde oder welche Stelle ist für was zuständig. Der Pflegestützpunkt sei eine Beratungsstelle aus einer Hand. Beraten werden kranke, behinderte, pflegebedürftige Menschen. Behördengänge werden teilweise erledigt. Beraten wird entweder telefonisch, im Büro in Rülzheim bzw. bei den Sprechtagen einmal im Monat in der Verbandsgemeinde Bellheim, bei Hausbesuchen und auch in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen. In der Verbandsgemeinde besteht die Beratungsmöglichkeit einmal direkt vor Ort im Rathaus, die Termine werden im Amtsblatt immer rechtzeitig bekannt gegeben. Der Pflegestützpunkt arbeite beratungsneutral und völlig unverbindlich. Kosten über die Beratungen entstehen keine. Es gelte der Grundsatz ambulant vor stationär. Der Pflegestützpunkt, bzw. deren Mitarbeiter können auf ein großes Netzwerk zurückgreifen, stehe mit allen Hilfeträgern usw. in Verbindung. Bei der persönlichen Beratung machen sich die Fachkräfte der Pflegestützpunkte zunächst ein Bild über den Hilfs- und Unterstützungsbedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Gemeinsam mit dem ratsuchenden Menschen und dessen Angehörigen wird ein individueller Versorgungsplan erarbeitet, wettbewerbsneutral über die regionalen Leistungsanbieter. Gerne erhalten auch die Angehörigen Anleitungen für die Pflege zu Hause. Bei Schwierigkeiten mit Anbietern von Pflegeleistungen oder Pflegeeinrichtungen stehen Pflegestützpunkte unterstützend zur Seite. Frau Geiger ist unter der Telefonnummer, oder zu erreichen. Bürgermeister Adam bedankt sich bei Frau Geiger für die ausführliche Information über ihre wichtige Arbeit im Interesse einer immer älter werdenden Gesellschaft mit zunehmend vielen Fragen der Pflege.
3 3 TOP 4: Bericht des Behindertenbeauftragten Bürgermeister Adam begrüßt hierzu Herrn Franz Horder, Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde Bellheim. Herr Horder informiert, dass in seiner 10-jährigen Tätigkeit als Behindertenbeauftragter ein Schwerpunkt bei seiner Tätigkeit ist, bei allen öffentlichen Bauvorhaben die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen. So wurde er z. B. in die Planungen einbezogen, beim Aufzug und Behinderten-WC in der Turnhalle in Bellheim, der Schule, im Rathaus und auch in der Leichenhalle in Ottersheim. Bei allen Straßen und Gehwegen die neu ausgebaut werden, könne er Einsicht in die Pläne nehmen, damit soweit möglich alles barrierefrei gestaltet werden kann. Bei den Bauvorhaben sei er auch oft vor Ort, um sich zu informieren. Weiterhin stehe er für alle Fragen behinderter Menschen zur Verfügung. Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Verbandsgemeindeverwaltung und den beauftragten Architekten. Zu Fragen bezüglich behinderter Menschen ist Herr Horder unter der Telefonnummer: zu erreichen. Fraktionsvorsitzender Becht führt an, dass unter Inklusion neben den Behinderten auch beispielsweise psychisch Kranke zu sehen sind. Der Gesichtspunkt Teilhabe sei bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten, ebenso das Stichwort soziale Raumplanung. Die Aufgaben in diesem Bereich werden größer. Bürgermeister Adam informiert, dass die Ingenieurbüros entsprechend sensibilisiert seien und der Behindertenbeauftragte in der Regel eingebunden werde. Es besteht Übereinstimmung im Rahmen der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung das Thema zu behandeln. TOP 5: Jahresabschluss 2013 der Verbandsgemeindewerke Bellheim Bürgermeister Adam informiert, dass der Jahresabschluss 2013 der Verbandsgemeindewerke durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA geprüft wurde. Nach 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen findet über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt. Zur Schlussbesprechung waren auch die Mitglieder des Werkausschusses und das Gemeindeprüfungsamt eingeladen. Mit dem Bericht hat der beauftragte Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2013 erteilt. Die Bilanz zum weist in Aktiva und Passiva den Betrag von aus. Die Vermögenslage des Betriebes kann als sehr gut bezeichnet werden, da das Anlagevermögen zu 90,5 % durch Eigenmittel und langfristiges Fremdkapital gedeckt ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Gewinn von ,55 ab. Dies bedeutet, dass der Mindestgewinn von ,-- nicht erwirtschaftet werden konnte. Da der für die Förderung maßgebliche Entgeltsbedarf I über dem Grenzwert von 70,00 /Einwohner liegt, kann gemäß 7 Abs. 3 KAG auf die Erwirtschaftung der Verzinsung des Eigenkapitals verzichtet werden. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
4 4 1. Der Jahresabschluss 2013 der Verbandsgemeindewerke Bellheim wurde entsprechend 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen beraten 2. Der Jahresabschluss 2013 wird zum in Aktiva und Passiva auf ,96 festgestellt. 3. Der Jahresgewinn von ,55 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. TOP 6: Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim Bürgermeister Adam informiert, dass der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA geprüft wurde. Nach 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen findet über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt. Zur Schlussbesprechung waren die Mitglieder des Werkausschusses und das Gemeindeprüfungsamt eingeladen. Mit dem Bericht hat der beauftragte Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2012 erteilt. Die Bilanz zum weist in Aktiva und Passiva den Betrag von ,92 aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Verlust von ,96 ab. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Jahresabschluss 2012 der Verbandsgemeindewerke Bellheim wurde entsprechend 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen beraten 2. Der Jahresabschluss 2012 wird zum in Aktiva und Passiva auf ,92 festgestellt. 3. Auf Empfehlung des Werkausschusses werden die zahlungswirksamen Verluste 2010 in Höhe von 7.155,64, 2011 in Höhe von 3.723,60 und den zahlungswirksamen Verlust 2012 in Höhe von 9.997,81 an den Eigenbetrieb Nahwärme erstattet und die Haushaltsmittel hierfür außerplanmäßig bereitgestellt. 4. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Jahresverlust 2012 von ,29 wird auf neue Rechnung übertragen. TOP 7: Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim Im Monat November 2014 wurde der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA geprüft. Nach 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen findet über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt. Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und das Gemeindeprüfungsamt einzuladen. Mit dem Bericht hat der beauftragte Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2013 erteilt.
5 5 Die Bilanz zum weist in Aktiva und Passiva den Betrag von ,50 aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Gewinn von ,44 ab. Beschlussvorschlag: 1. Der Verbandsgemeinderat berät den Jahresabschluss 2013 der Verbandsgemeindewerke Bellheim entsprechend 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen. 2. Der Jahresabschluss 2013 wird zum in Aktiva und Passiva auf ,50 festgestellt. 3. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von ,44 wird zur Minderung des Verlustvortrages auf neue Rechnung übertragen. TOP 8: Bestellung eines Abschlussprüfers für die Verbandsgemeindewerke Bestellung eines Abschlussprüfers für Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung Bellheim Der Vorsitzende informiert, dass nach 89 Abs. 1 GemO der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer zu prüfen sind. Die Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt durch den Verbandsgemeinderat ( 89 Abs. 2 GemO). Für die Wirtschaftsjahre 2010 bis einschließlich 2012 wurde mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom die WIBERA AG, Mainz, mit der Prüfung des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung beauftragt. Für das Jahr 2013 mit Beschluss vom Nach 2 Abs. 1 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen ist der Wirtschaftsprüfer vor Beginn des Prüfungszeitraumes zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei Jahre und höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Im Monat Oktober 2014 wurden die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung Bellheim durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA geprüft. Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 für die Verbandsgemeindewerke (Abwasser) die WIBERA AG, Mainz, für weitere drei Jahre (Jahresabschlüsse 2014 bis 2016) als Abschlussprüfer bestellt. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die WIBERA AG, Mainz wird für die Jahresabschlüsse 2014 bis einschließlich 2016 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung Bellheim zum Abschlussprüfer bestellt. TOP 9: Sanierung Schwimmpark Rutsche Bürgermeister Adam bezieht sich auf die bisherigen Beratungen in den Gremien bezüglich der Studie über die Sanierungsempfehlungen. Die Rutsche im Schwimmpark sei in die Jahre gekommen und stehe als Teilmaßnahme zur Sanierung an. Die Kosten können je nach Ausstattung und Variante bis zu ,-- betragen. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel selbst zu finanzieren seien und für das Jahr 2015 außerplanmäßig aus liquiden Mitteln bereit zu stellen wären. Für das Jahr 2014 sind im Haushalt ,-- für
6 6 Sanierungsmaßnahmen veranschlagt, die nur zu einem kleineren Teil (Technik) benötigt wurden. Bürgermeister Adam informiert weiter, dass die Schwimmbadsanierung als Sportgroßprojekt auf Position 1 des Sportstättenbeirates Kreis Germersheim gesetzt wurde. Der Zuschussantrag für die Sanierung des Kinderplanschbeckens ist derzeit in Vorbereitung. Nach kurzer Beratung fasst der Verbandsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte, Modellvarianten, Kostenschätzungen etc. einzuleiten. Der vorzeitige Baubeginn ist zu beantragen. Die weiteren Einzelheiten werden im Haupt- und Finanzausschuss beraten. TOP 10: Informationen Anfragen a) Fischaufstiegsanlage Bürgermeister Adam informiert, dass die Maßnahme Fischaufstiegsanlage an der Mittelmühle mit 90% auf die gesamten Kosten (einschließlich aller Nachträge) gewährt werden. b) Aktion Unser Dorf spart Strom Bürgermeister Adam informiert, dass das Projekt Unser Dorf spart Strom laut Energieagentur Rheinland-Pfalz am mit den ersten Schritten eingeleitet werde. Begonnen wird in der Gemeinde Knittelsheim. c) Gewässer Ein Ratsmitglied regt an, über das interkommunale Projekt Gewässer mit den Verbandsgemeinden Offenbach, Lingenfeld und Bellheim in der nächsten Sitzung zu informieren.
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Amtsblatt für den Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den 05.10.2017 Nr. 33 A Inhalt Seite Bekanntgabe der in der 14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Montag, den 26.06.2017 gefassten
H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weilerbach. vom 8. Juli (in der Fassung vom 23. September 2014)
H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Weilerbach vom 8. Juli 2004 (in der Fassung vom 23. September 2014) Stand: 1. Oktober 2014 2 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung
1 - Download von odernheim.com. Ortsgemeinde Odernheim am Glan NIEDERSCHRIFT
Ortsgemeinde Odernheim am Glan in der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim NIEDERSCHRIFT 1 - über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Odernheim vom 12. November 2015 Sitzungsort:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in der Heimat- und Bürgerzeitung Loreley-Echo.
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nochern vom 24.08.2009 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),
Hansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung
Hansestadt Salzwedel 14.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung An die Mitglieder des Ausschusses EINLADUNG Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 18.
Niederschrift. über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gonbach
Ortsgemeinde Gonbach Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gonbach Sitzungstermin: Donnerstag, 14.12.2017 Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr Ort, Raum: Bürgerhaus, Hauptstraße 11, 67724 Gonbach Anwesend
N I E D E R S C H R I F T. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein. vom 17. Dezember 2014
Aktenzeichen: 004-13 Schriftstück-ID: 093612 N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein vom 17. Dezember 2014 Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:
Amt Temnitz Walsleben, Gemeinde Dabergotz -
Amt Temnitz Walsleben, 24.11.2014 - Gemeinde Dabergotz - E r g e b n i s p r o t o k o l l der 5. Gemeindevertretersitzung in 2014 am 28.10.2014 in Dabergotz Beginn: Ende: 19:00 Uhr 21:47 Uhr Anwesenheit
Niederschrift Nr. 2 / über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Kultur am 11. März 2014
Gemeinde Beschendorf Niederschrift Nr. 2 / 2013-2018 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Kultur am 11. März 2014 Tagungsort: Ole School in Beschendorf Anwesend: Wählbarer Bürger
Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom
Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2016 1. Einwohnerfragestunde 2. Abnahme der Niederschrift (öffentlicher Teil) hier: Sitzung des Gemeinderates vom 04.10.2016 3. Sachstandsbericht
20. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016
Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind durch Einladung des Vorsitzenden vom am 14.11.2013 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden Auszug aus der
über die öffentliche Sitzung des Geothermieausschusses der Gemeinde Grünwald am 6. November 2014 um Uhr
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Geothermieausschusses der Gemeinde Grünwald am 6. November 2014 um 19.00 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister Neusiedl Jan 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 22/2018 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 08.11.2018 1. Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Hünxe Seiten 1-4 Herausgeber:
N I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Nimsreuland vom 20.09.2005 um 10:30 Uhr im Gemeindehaus Anwesend: Vorsitzender 1. Beigeordneter Ratsmitglieder Ortsbürgermeister
Stadtrat /2012
STADT SINZIG N I E D E R S C H R I F T Gremium Sitzungstag Sitzungs-Nr. Stadtrat 30.08.2012 30/2012 Sitzungsort Sitzungssaal im Rathaus Sitzungsdauer 18.00 bis 19.05 Uhr (lfd.nr./ Jahr) öffentl. Sitzung
N i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die 6. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates in der Legislaturperiode 2004/2009 am 14. März 2005 im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes um 18.00 Uhr Teilnehmer:
Vorlage Nr. 2016/112
Vorlage Nr. 2016/112 Fachbereich 2 Rees, den 23.08.2016 Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am RAT Vorberatung 13.09.2016 Rechnungsprüfungsaussschuss Vorberatung 04.10.2016
ORTSGEMEINDE Halsenbach
ORTSGEMEINDE Halsenbach Sitzungsniederschrift Gremium: Ortsgemeinderat Halsenbach Datum: Ort: Dorfgemeinschaftshaus in Halsenbach Öffentlichkeit: öffentlich nichtöffentlich Einladung vom: 07. März 2018
H A U P T S A T Z U N G
H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Hochscheid vom 17.03.2015 Der Ortsgemeinderat Hochscheid hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung
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Amt Lensahn Niederschrift Nr. 7/2013-2018 über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.11.2016 Tagungsort: Rathaus Lensahn, Eutiner Str. 2 Anwesend: 01. Bürgermeister Andreas Kröger als Vorsitzender
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S e i t e 1 Bekanntmachung der BETRIEBSSATZUNG für die Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben vom 09.09.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit
H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen
H A U P T S A T Z U N G der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar 2002 1 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
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Einladung zur Sitzung des Verbandsgemeinderats Montag, 29.02.2016, 19:30 Uhr Öffentliche Sitzung des Rats... 1 1. Niederschrift der letzten Sitzung... 1 2. Unterrichtung über das Ergebnis einer Prüfung...
H A U P T S A T Z U N G
H A U P T S A T Z U N G DER VERBANDSGEMEINDE LINZ AM RHEIN vom 17. September 1999, geändert durch die Satzungen vom 15. Dezember 2000, 26. Oktober 2001, 03. September 2004, 26. März 2010, 02. September
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Aus der 1. konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 11. Juli 2014
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Niederschrift gemäß 17 Abs. 2 Satzung Jahreshauptversammlung am 05. Februar 2005 TOP 1 : Begrüßung und Gedenken Der Vorsitzende begrüßt die Vereinsmitglieder. Die Versammlung erhebt sich zum Gedenken der
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Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am 13.05.2014 in Biberbach um 20.00 Uhr im Sitzungsraum Rathaus Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß
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Bericht über die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Sitzungstermin: Mittwoch, 14.12.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 17:00 Uhr 19:00 Uhr Sitzungssaal der