Öffentliche Bekanntmachung

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1 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 121 Grouven Brockendorfer Weg Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB In seiner Sitzung vom hat der Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung des Rates der Stadt Elsdorf beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 121 Grouven Brockendorfer Weg öffentlich auszulegen. Das Plangebiet umfasst die westlichen Grundstücke des Brockendorfer Weges im Stadtteil Grouven. Im Süden bildet die Römerstraße die Plangebietsgrenze. Im Osten stellt der Brockendorfer Weg die Plangebietsgrenze dar. Im Westen sind die hinteren Flurstückgrenzen der Grundstücke des Brockendorfer Weges gleichzeitig auch die Plangebietsgrenze. Im Norden grenzt das Plangebiet an den offenen Landschaftsraum. Hier stellt der dort verlaufende Wirtschaftsweg die Plangebietsgrenze dar. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügtem Lageplan zu entnehmen Die Größe des Plangebietes beträgt ca m². Ziele und wesentliche Inhalte der Bauleitplanung Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 121 ist es, den westlichen Ortsrand und die bestehenden Grundstücke entlang des Brockendorfer Weges städtebaulich neu zu ordnen. Da ein Großteil der Bestandsgebäude entlang des Brockendorfer Weges nicht mehr zeitgemäße architektonische Grundrisse als auch Wohnungsgrößen aufweisen, gleichzeitig die Grundstücke jedoch relativ tief sind, ist es städtebaulich sinnvoll hier eine rückwärtige Erweiterung der Bestandsgebäude zu ermöglichen, so dass hier wieder zeitgemäße Grundrissgestaltungen möglich werden. Allerdings ist diesbezüglich Planungserfordernis gegeben, so dass etwaige Erweiterungen städtebaulich maßvoll unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB erfolgen. Insofern soll der Bebauungsplan Nr. 121 die rückwärtigen Baufluchten städtebaulich neu gliedern sowie insbesondere auch die Höhenentwicklung steuern, so dass städtebauliche Verunstaltungen minimiert bzw. ausgeschlossen werden. Ferner soll gleichzeitig der vorhandenen Bebauungssituation Rechnung getragen werden. Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 mit der beigefügten Begründung gemäß 2a BauGB sowie die u.g. umweltrelevanten Informationen und die bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Elsdorf, Fachbereich 4, Abteilung Stadtplanung und Bauaufsicht, Gladbacher Straße 111, Elsdorf, Zimmer 118 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses montags und mittwochs bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 121 schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Elsdorf, Fachbereich 4, Abteilung Stadtplanung und Bauaufsicht, Zimmer 118, Gladbacher Straße 11, Elsdorf vorgebracht werden.

2 Zum Bebauungsplan Nr. 121 liegen bereits folgende wesentliche umweltbezogene Informationen vor: Artenschutzprüfung (Stufe I); Schöke PartGmbB; November 2016 Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine artenschutzrechtlichen Verbote gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sind und eine vertiefende Art-für-Art Betrachtung (Stufe II) nicht notwendig ist. Schallimmissionstechnische Bearbeitung, Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr; Grasy+Zanolli engineering; Januar 2017 Die schalltechnische Untersuchung zeigt auf, dass an den Fassaden entlang des Brockendorfer Wegs Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN von 10 db(a) und mehr zu erwarten sind. Um eine ausreichende Wohnruhe zu gewährleisten, ist die Umsetzung von aktiven Schallschutzmaßnamen aufgrund der geringen Abstände zwischen Gebäuden und Straße nicht möglich, so dass Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 für passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Ferner liegen bereits folgende umweltbezogenen Stellungnahmen und Unterlagen vor: Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich in den Stellungnahmen T16 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich in den Stellungnahmen T9; T11; T13 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich in den Stellungnahmen T10; T13 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturgüter finden sich in den Stellungnahmen T 11 Zur Information über Inhalt und Ziel der Bauleitplanung stellt die Stadt Elsdorf während der öffentlichen Auslegung folgende Unterlagen 1. Übersichtsplan mit Einzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des BP Planentwurf Bebauungsplan Nr Entwurf textliche Festsetzungen BP Begründung zum BP Schallimmissionstechnische Bearbeitung Geräuscheinwirkungen durch Straßenlärm 6. Artenschutzprüfung (Stufe I) auf der Internetseite der Stadt Elsdorf unter der Rubrik Leben und Wohnen Stadtplanung Bauleitpläne im Verfahren ( zum Download bereit. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich zu diesem Verfahrensschritt durchgeführt. Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß 47 VwGO gegen Bebauungspläne: Ein Normenkontrollantrag gemäß 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können Elsdorf, den Andreas Heller (Bürgermeister) (Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter Rubrik: Rathaus & Service Rathaus Service Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht).

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4 Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gem. 3(1) und 4(1) BauGB zum Bebauungsplanverfahren 121 Grouven Brockendorfer Weg Lfd. Nr. Datum Einwender Inhalt der Stellungnahme T Gascade Gastransport GmbH T Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr T Amprion GmbH Betrieb / Projektierung T Industrie- und Handelskammer (IHK) T Westnetz GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass Kabel und Leitungen anderer Betreiber im Plangebiet befinden können. Die Betreiber sind gesondert zu beteiligen. Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte die o.g. Höhe überschritten werden, ist eine Einzelfallprüfung seitens der Bundewehr vor Erteilung der Baugenehmigung erforderlich. Im Plangebiet verlaufen keine Hochspannungsleitungen der Amprion GmbH. Die Strom- und Gas Netzgesellschaft Elsdorf GmbH & Co.KG hat die Westnetz GmbH mit der Betriebsführung beauftragt hat. Ferner hat die Innogy Netze Deutschland die Westnetz GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen beauftragt. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Veränderungen an den Versorgungsnetzen sind im betroffenen Bereich z. Zt. Nicht geplant. T LVR-Dezernat 3 Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR, daher werden keine Bedenken geäußert. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn und nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege, es wird gebeten deren Stellungnahme gesondert einzuholen. T Landesbetrieb Straßenbau NRW

5 T Deutsche Bahn AG Seitens der Deutschen Bahn bestehen bzgl. der Bauleitplanung keine Bedenken, wenn folgender Hinweis beachtet wird: Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanalagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. T Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) T Erft Verband Luftbilder aus den Jahren und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden. Gegen die Planung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 44 Abs. 1 LWG 2016, 55 Abs. 2 WHG Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. T LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Das Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an die überregional bedeutende römische Herr- und Handelsstraße Via Belgica. Im Übrigen sind auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen Planung und des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Da im Umfeld römischer Straßen mit römischen Gräberfeldern gerechnet werden kann, sollte ein Hinweis auf die 15, 16 DSchG NRW aufgenommen werden. T Westnetz GmbH Region Rhein - Sieg

6 T Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld Grouven 1. Eigentümerin ist die RWE Power AG. Das Bebauungsplangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb des Braunkohlentagebaus, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen müssen bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Die Vorgaben, die durch den Tagebau, entstehen sind dauerhaft zu beachten. T Wald und Holz NRW T Westnetz Teil von innogy Im Planbereich verlaufen keine 110kv Hochspannungsleitungen. Planungen von 110kv-Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor.

7 T Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Naturschutz und Landschaftspflege: Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken. Wasserwirtschaft: Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Bodenschutz: Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Immissionsschutz: Zum Bebauungsplan werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Amt für Straßenbau und Verkehr: Gegen den Bebauungsplan bestehen im Grundsatz keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet schalltechnisch vorbelastet ist. Evtl. erforderlich werdende aktive/passive Lärmschutzmaßnahmen gehen zu Lasten der Bauherrn / Grundstückseigentümer. Dem Kreis dürfen keine Kosten entstehen. Straßenverkehrsamt: Gegen den bestehen keine Bedenken, da verkehrsrechtliche Belange nicht betroffen sind.

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