Sozialversicherungsrecht Entwicklungen
|
|
- Rainer Krüger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sozialversicherungsrecht Entwicklungen Ein Blick auf Rechtsetzung (knapp) und Rechtsprechung (ausführlich) 1 17 Revision des ATSG ATSG-Revision - Observation von Versicherten (einschränkende Regelung auf ATSV-Ebene geplant) - Kostenfreiheit im kantonalen Gerichtsverfahren - Fristen bei Rückforderung - Aufschiebende Wirkung - Vorsorgliche Leistungseinstellung
2 ATSG-Revision: Neue Regressbestimmungen Art. 73 Abs. 2 2 Hat jedoch der Versicherungsträger seine Leistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 1, 2 oder 4 gekürzt, so gehen die Ansprüche der versicherten Person und ihrer Hinterlassenen so weit auf den Versicherungsträger über, als dessen ungekürzte Leistungen zusammen mit dem vom Dritten für den gleichen Zeitraum geschuldeten Ersatz den entsprechenden Schaden übersteigen würden. Art. 74 Abs. 2 Bst. c und h 2 Leistungen gleicher Art sind namentlich: c. Invalidenrenten beziehungsweise an deren Stelle ausgerichtete Altersrenten und Ersatz für Erwerbsunfähigkeit sowie Leistungen, die die Reduktion der Altersrenten aufgrund von Beitragslücken kompensieren; h. Kosten für berufliche Abklärungen und medizinische Gutachten sowie Abklärungskosten Urteil 9C_57/2017: Vermögen Lohn AHV-Beitrag auf Erwerbseinkommen Massgebend ist bei Personen, welche von einer Arbeitgeberin Erwerbseinkommen beziehen und von derselben juristischen Person Dividenden erhalten, die Frage, ob zwischen Arbeitsleistung und Lohn beziehungsweise zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende ein offensichtliches Missverhältnis besteht Korrektur von Umgehungsmöglichkeiten
3 Plattformtätigkeit: Un/selbständig? Entscheide des Bundesgerichts zu verschiedenen neuesten Beschäftigungsformen, insbesondere zu den Plattform- Arbeiten liegen noch nicht vor Fragen, die durchaus unterschiedlich beantwortet werden können Gegenwärtig werden auf parlamentarischer Ebene verschiedene Vorstösse besprochen, mit welchen erreicht werden soll, dass diesbezüglich eine voraussehbare Rechtsanwendung ermöglicht wird 5 17 Massgebender Lohn Zum massgebenden Lohn gehören alle Bezüge der arbeitnehmenden Person, die wirtschaftlich betrachtet mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Nicht von Bedeutung ist, ob das betreffende Verhältnis fortbesteht oder aufgelöst worden ist; ebenfalls nicht massgebend ist, ob die betreffende Entschädigung geschuldet war oder freiwillig entrichtet worden ist oder ob es sich um ein unmittelbares (oder bloss um ein mittelbares) Entgelt handelt. Es reicht zur Erfassung als massgebender Lohn also aus, dass die Entschädigung irgendeine (wirtschaftliche) Beziehung zum Arbeitsverhältnis hat. BGE 124 V 102 Beispiel: Beiträge der Arbeitgeberin an Pensionskasse (Urteil 9C_800/2017)
4 Invalidität häufigste Streitfrage Frage nach Invalidität und Invaliditätsgrad. Dabei steht im Vordergrund, dass das Bundesgericht zwischen der medizinisch attestierten Arbeitsunfähigkeit und der IV-relevanten Einschränkung klar abgrenzt. Grundsätzlichen Charakter haben zwei Urteile des Bundesgerichts zur Einordnung der psychischen Beeinträchtigung; bei dieser Frage hat das Bundesgericht festgelegt, dass auch affektive Störungen einschliesslich der leichten bis mittelschweren depressiven Erkrankungen dem strukturierten Beweisverfahren (gemäss BGE 141 V 281) zu unterstellen sind, und dass damit auch bei solchen Beeinträchtigungen danach zu fragen ist, ob und wie sich die Krankheit leistungslimitierend auswirkt. Urteile 8C_841/2016 sowie 8C_130/ Invalidität in der beruflichen Vorsorge In Grundsatzurteilen hat sich das Bundesgericht mit der Invalidität bei Teilzeitbeschäftigung befasst und dabei festgelegt, dass sich in der beruflichen Vorsorge der relevante Invaliditätsgrad auf Grund eines Valideneinkommens entsprechend dem Grad der Teilerwerbstätigkeit (und nicht im Verhältnis zu einer hypothetischen Vollzeiterwerbstätigkeit) bestimmt Es ist also in der beruflichen Vorsorge anders als in der Invalidenund Unfallversicherung für die Bestimmung des Valideneinkommens das bisherige Teilzeiterwerbseinkommen nicht auf 100 % hochzurechnen. Urteil 9C_426/
5 Beispiel Teilerwerbstätigkeit A wäre ohne gesundheitliche Einbusse 50% tätig und würde CHF erzielen Wegen gesundheitlicher Einbusse kann A nur noch 50% tätig sein (und CHF erzielen) IV: Gemischte Methode mit Erwerb + Haushalt UV: Valideneinkommen = CHF ; Invalideneinkommen = CHF Invaliditätsgrad = 50% BV: Valideneinkommen = CHF ; Invalideneinkommen = CHF Invaliditätsgrad = 0% 9 17 Unfall, UKS, Berufskrankheit In verschiedenen Fällen ging es beim Bundesgericht um die Konkretisierung des Unfallbegriffs Knall einer Handkonfettikanone (Urteil 8C_403/2018) accident médical (dazu Urteil 8C_813/2017, bezogen auf eine Herzoperation mit Sehverlust). Vgl. zum accident médical auch Urteil 8C_656/2016 Terrorüberfall in Nizza (Urteil 8C_609/2018) Todesdrohungen durch Ehemann (Urteil 8C_847/2017)
6 Unfallähnliche Körperschädigung Meniskusriss beim Golfspiel (Urteil 8C_325/2017) Fraktur beim Balletttraining (Urteil 8C_155/2017) Vorgang beim Turnen (Urteil 8C_333/2018) Fragestellung: Liegt im konkreten Fall ein in den Bewegungsablauf hineinspielendes äusseres Moment und damit ein ausserhalb des Körpers liegendes, objektiv feststellbares, sinnfälliges unfallähnliches Ereignis vor oder nicht? Berufskrankheit Berufskrankheit; Nachweis bezogen auf eine Hepatitis C-Erkrankung (Urteil 8C_326/2018). Pflegefachfrauen gehören zu denjenigen Berufsgruppen, die einem besonderen Risiko für Infektionskrankheiten ausgesetzt sind. Ob die krankmachende Arbeit die vorwiegende Ursache der Erkrankung ist, ist gestützt auf die Frage zu klären, ob im gesamten Ursachenspektrum die Arbeit bezogen auf die Ursache einen Anteil von mehr als 50 % ausmacht. Bezogen auf die Infektion mit Hepatitis C ist im konkreten Fall nicht mit diesem Beweisgrad aufgezeigt, dass die Erkrankung auf die Berufstätigkeit zurückzuführen ist (E. 4.3) Posttraumatische Belastungsstörung nach Berichterstattung aus politischen Krisengebieten (Urteil 8C_73/2017)
7 Gutachten 1 Fragen des allgemeinen Zugangs zu medizinischen Gutachten. Unter Umständen kann es sich für die Sozialversicherungsrechtsträger rechtfertigen, mit Blick auf die Ergebnisse von Gutachten künftig eine entsprechende Statistik zu führen, selbst wenn es auf die Erstellung einer solchen grundsätzlich keinen individuellen Anspruch gibt (so E. 8.7 des Urteils 1C_467/2017) Was den Ablauf der Begutachtung betrifft, hält das Bundesgericht fest, dass die Länge der Begutachtung der Fragestellung angemessen sein muss (Urteil 9C_44/2017) Was die Rollenzuordnung betrifft, muss abgegrenzt werden zwischen dem Begutachtungsauftrag der fachmedizinischen Person einerseits und dem Behandlungsauftrag der therapeutisch tätigen (Fach-)Person anderseits. Insoweit kann das Gutachten nicht stets in Frage gestellt werden, wenn die behandelnden Arztpersonen zu anders lautenden Einschätzungen gelangen (Urteil 8C_909/2017) Gutachten 2 Im Rahmen der Rechtsanwendung darf nicht eine losgelöste juristische Parallelüberprüfung der massgebenden Unterlagen erfolgen, wenn ein Gutachten die versicherungsmedizinischen Massstäbe sowie die allgemeinen rechtlichen Beweisanforderungen erfüllt (Urteil 8C_260/2017) Bei versicherungsinternen Berichten ist ausschlaggebend, ob auch nur geringe Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen; ist dies zu bejahen, ist eine unabhängige Begutachtung notwendig. Urteil 8C_474/2016 (Zweifel belegt durch Einreichung eines Privatgutachtens); Urteil 8C_261/2018 (Zweifel belegt durch Widersprüche im Bericht des versicherungsinternen Arztes) Dass im Verwaltungsverfahren ein Gutachten eingeholt werden muss, begründet allein noch nicht die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung (Urteil 9C_436/2017 sowie 9C_746/2017)
8 Observation Zulässigkeit und den Auswirkungen von Observationen. Das Bundesgericht hält fest, dass im geltenden Sozialversicherungsrecht keine Grundlage für die Vornahme einer Observation besteht. Dennoch werden aber trotzdem vorgenommene Observationen in die Beweiswürdigung einbezogen, falls die erforderliche Interessenabwägung zum Ergebnis führt, dass das Interesse an der Berücksichtigung des so gewonnenen Beweismaterials überwiegt. Letzteres wird vom Bundesgericht in weitgehend allen Fällen angenommen Vgl. Urteile 9C_328/2017, 9C_806/2016 sowie 8C_570/ Unentgeltliche Vertretung Unentgeltliche Vertretung: Praxisrelevant sind Entscheide des Bundesgerichts zur Erforderlichkeit der unentgeltlichen Vertretung, insbesondere im Verwaltungsverfahren (Urteile 9C_436/2017 sowie 9C_746/2017) Dabei muss die betreffende Behörde nach Eingang eines Gesuchs um unentgeltliche Vertretung umgehend eine Beurteilung vornehmen, damit für die betreffende Person Klarheit über das finanzielle Verfahrensrisiko geschaffen wird (Urteil 9C_423/2017)
9 Beweis Einige Urteile, in denen das Bundesgericht nach Beweiswürdigung zum Ergebnis gelangt ist, es bestehe eine Beweislosigkeit (Urteil 9C_122/2018). Vgl. zum Verhältnis zwischen Beweislosigkeit, Beweislastumkehr und Abklärungspflicht Urteil 9C_677/2017 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im berufsvorsorgerechtlichen Klageverfahren nach Art. 73 BVG die Substantiierungspflicht Bedeutung hat (Urteil 9C_48/2017)
Personen-Schaden-Forum 2011
Personen-Schaden-Forum 2011 Entwicklungen der Gesetzgebung (1) 6. IV-Revision - Eingliederung aus Rente - Anpassungsprüfung bei bestehenden Renten mit unklaren syndromalen Beschwerdebildern. - Auswirkung
MehrInvalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge
Invaliditätsbemessung tsbemessung in der Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge Referat von Dr. iur. HAVE Übersicht Grundlagen der Invaliditätsbemessung in der IV und bv Die Bindung der VE
MehrEntscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im Februar 2018 AHV Urteil vom 11. Januar 2018 9C_443/2017 Massgebender Lohn; Lizenzgebühren; Unkostenanteil
MehrInvaliditätsgrad. Invaliditätgrad. Inhalt
Invaliditätsgrad www.koordination.ch Invaliditätgrad Inhalt Gesetz Grundlagen des Invaliditätsgrades Valideneinkommen Invalideneinkommen Bindungswirkung 1 Invalidität Invalidität ist die voraussichtlich
MehrVorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI. xxx, xxx. Verfügung. Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte
Vorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI xxx, xxx Verfügung Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte ist obligatorischer Unfallversicherer gemäss Art. 68 UVG von Wir
MehrEntwicklungen im Sozialversicherungsrecht
Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Rechtsetzung - Rechtsprechung 1.UVG-Revision: Gesetzgebung Themen: Unfallähnliche Körperschädigung; Kürzung der Invalidenrente im Alter; besondere Regelung für
MehrMonica Zilla. Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances. Erwerbsunfähigkeit. Aus anwaltlicher Sicht.
Monica Zilla Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances Aus anwaltlicher Sicht Monica Zilla Rechtliche Grundlagen Sozialversicherungen Privatversicherungen Bundesgesetz über
MehrIV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Zusammenarbeit IV / Arbeitgeber / Arzt ist der Schlüssel zum Erfolg Im Zentrum steht das Potenzial der versicherten Person Ziel ist das Erhalten des
MehrInvaliditätsgrad. Invaliditätsgrad. Valideneinkommen: Einkommen ohne Unfall. Invalideneinkommen: Einkommen mit Unfall
Invaliditätsgrad www.koordination.ch Invaliditätsgrad Valideneinkommen: Einkommen ohne Unfall Invalideneinkommen: Einkommen mit Unfall Unter Beachtung der Schadenminderungspflicht Nach Durchführung der
MehrDie Eidgenössische Invalidenversicherung. Information vom 5. Mai Herzlich Willkommen
Die Eidgenössische Invalidenversicherung Information vom 5. Mai 2017 Herzlich Willkommen 1 Zwecke des IVG Art. 1a IVG: a) die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen
MehrPersonen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann
Personen-Schaden Schaden-Forum 2008 Invaliditätsbemessung tsbemessung im Haftpflichtrecht Seite 2 1 Entschädigung in römischer r Zeit = = Seite 3 Entschädigung in heutiger Zeit = =? Seite 4 2 1. Der relevante
MehrSozialversicherungsrecht
Ueli Kieser PD Dr. iur., Rechtsanwalt Lehrbeauftragter für Sozialversicherungsrecht an der Universität Bern Sozialversicherungsrecht in a nutshell 2. Auflage Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrInvaliditätsgrad. Invaliditätgrad. Inhalt
Invaliditätsgrad www.koordination.ch Invaliditätgrad Inhalt Erwerbsunfähigkeit: Gesetz und Grundlagen Invalidität und Invaliditätsgrad: Gesetz Grundlagen des Invaliditätsgrades Valideneinkommen Invalideneinkommen
MehrNeueste Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Neueste Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Entwicklungen? Was meint Entwicklung? Kann ein Rechtsgebiet entwickelt werden? Entwickeln: Auf den Kerninhalt kommen? Insoweit:
Mehr/
Rentenrevision www.koordination.ch / www.rentenrevision.ch Rentenrevision 1 Ändert sich der Invaliditätsgrad einer Rentenbezügerin oder eines Rentenbezügers erheblich, so wird die Rente von Amtes wegen
MehrEntscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im Dezember 2017 IV Urteil vom 3. November 2017 9C_201/2017 Anspruch auf Invalidenrente; Klärung der Statusfrage
MehrBundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung
[Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung Vorentwurf Vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach
MehrIV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Gliederung des Referates Die IV-Stelle Kanton Bern Prozess und Leistungen Bedeutung der Arztberichte 2 Die IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige
MehrDie Eidgenössische Invalidenversicherung
Die Eidgenössische Invalidenversicherung Information vom 4. mai 2018 Camille Zahno, stv. Leiterin des Rechtsdienstes der IV-Stelle Freiburg 1 Zwecke des IVG Art. 1a IVG: a)die Invalidität mit geeigneten,
MehrL évaluation de l invalidité:
L évaluation de l invalidité: Quelles perspectives? Invaliditätsbegriff Einführung Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. (Art.
MehrSteuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014
Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Einführende Überlegungen zum Verhältnis Sozialversicherungsrecht - Steuerrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Einleitung und Grundfragen
MehrAnhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V...
Anhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V... 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015? 1) Zwischen objektiv und
MehrMutmasslich entgangen
Die Sättigungsgrenze des mutmasslich entgangenen Verdienstes Crux oder Fluch? 1 23 Mutmasslich entgangen Der Bundesrat äussert sich zum Begriff lakonisch: "Der mutmasslich entgangene Lohn ist in der Praxis
MehrLeistungskoordination und Überentschädigung
Dr. Hans-Ulrich Stauffer Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge Leistungskoordination und Überentschädigung FS 2014 Leistungskoordination und Überentschädigung Zweck der Leistungskoordination Koordinationsgrundsätze
MehrEntscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im Juni 2018 AHV Urteil vom 17. Mai 2018 9C_308/2017 Psychotherapie; Tätigkeit bei einem Institut; Klärung
MehrAlles über die IV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die Invalidenversicherung. 2019, 3. Auflage
Alles über die IV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die Invalidenversicherung (IV) 2019, 3. Auflage Alles über die IV Autoren: Monika Dudle-Ammann Andreas Dummermuth Rolf Lindenmann
MehrAuswirkungen der neuen Schmerz- Indikatorenrechtsprechung
Auswirkungen der neuen Schmerz- Indikatorenrechtsprechung MLaw Michael E. Meier, Universität Zürich 1 11 Übersicht I. Eckwerte und BGE II. Praxisänderung zum Anwendungsbereich III. Bisherige Auswirkungen
Mehr/
Rentenrevision www.koordination.ch / www.rentenrevision.ch Grundsatz Eine Revision der Invalidenrente setzt voraus, dass sich der Invaliditätsgrad erheblich ändert. Sie kann nicht nur bei der Änderung
MehrDer IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern
Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 421 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70,
MehrEntscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
1 Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im Juli 2018 AHV Urteil vom 19. Juni 2018 9C_9/2018 Berechnung der AHV-Altersrente; Berücksichtigung von
MehrEntscheidgrundlagen des Bundesgerichts
Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts asim Fortbildungsveranstaltung vom 8. Dezember 2010 MLaw Johanna Dormann Überblick Grundlagen auf Tatsachenebene materiellrechtliche Grundlagen verfahrensrechtliche
MehrDie 1. ATSG-Revision. Inhaltsübersicht
Die 1. ATSG-Revision Die Vorlage nach der Vernehmlassung 1 12 Inhaltsübersicht Einleitung Die vorgeschlagenen Regelungen Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) Observationen Grenzüberschreitender
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der
MehrEinblick in den Einkommensvergleich in der Invalidenversicherung
Einblick in den Einkommensvergleich in der Invalidenversicherung Rolf Schürmann, Geschäftsleiter Priska Moritz, Teamleiterin Renten IV-Stelle Basel-Stadt Themen 1. Grundsätzliches zur Bestimmung des Invaliditätsgrades
MehrEntscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im September 2017 AHV Urteil vom 8. August 2017 9C_166/2017 Haftung des Arbeitgebers; Verwirkung Art. 52 Abs.
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung
Nichteheliche Lebensgemeinschaft/ Scheidung Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Nichteheliche Lebensgemeinschaft I. Einleitung: Familienrecht / Sozialversicherungsrecht II. III. IV. Definition
Mehr2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen
2.a. Die Bedeutung des Zivilrechts für das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen Grundsatz: Das (ältere) Zivilrecht bildet für das (jüngere) Sozialversicherungsrecht eine vorgegebene Ordnung. Die Begriffe
MehrVertiefungsseminar Berufliche Vorsorge
Juristische Fakultät der Universität Basel Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge Frühjahr 2013 Dr. Hans-Ulrich Stauffer, Advokat, Basel Lehrbeauftragter an der Universität Basel Partner Pico Vorsorge
MehrSozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Es referieren Franziska Käch Amsler, lic. iur. Richterin II. Kammer Stefanie Lienhart, lic. iur. Ersatzrichterin /Gerichtsschreiberin II. Kammer Sabine Tiefenbacher, lic. iur. Gerichtsschreiberin / Kammersekretärin
MehrVerordnung über die Unfallversicherung
Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Änderung vom 11. September 2002 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 20. Dezember 1982 1 über die Unfallversicherung wird wie folgt
MehrSynopsis 1. UVG-Revision per 1. Januar 2017
Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP Synopsis. UVG-Revision per. Januar 07 UVG (Stand am. Januar 0) UVG (Stand am. Januar 07) Art. 0 Höhe Art. 0 Höhe Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität
MehrReglement der BVG-Kasse. Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019
Reglement der BVG-Kasse Anhang zum Reglement der BVG gültig ab 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Verwendete Begriffe... 2 5. Anhang zum Vorsorgereglement der Pensionskasse... 4 A 1 Beträge und Werte
Mehr12. Personen-Schaden-Forum 2013. (c) HAVE/REAS. Entwicklung im Sozialversicherungsrecht Gesetzgebung Rechtsprechung Prof. Dr. iur.
Entwicklung im Sozialversicherungsrecht Gesetzgebung Rechtsprechung Prof. Dr. iur. Was heisst Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht? - Geringeres Gewicht von gesetzgeberischen Entscheidungen: Gescheiterte
MehrLeistungseinschränkung im Haushalt. Stellenwert des Haushaltassessments und anderer Instrumente. Einstieg: "einseitiger Visusverlust"
Leistungseinschränkung im Haushalt Stellenwert des Haushaltassessments und anderer Instrumente Einstieg: "einseitiger Visusverlust" Aufgrund eines haftungsauslösenden Unfalls erblindet eine 58-jährige,
MehrSomatoforme Schmerzstörung
Schweizerische Invaliditätstagung Lenzburg, 13. März 2008 Somatoforme Schmerzstörung - Entwicklung der Rechtsprechung - Auswirkung auf die Rechtsanwendung Jean Baptiste Huber Rechtsanwalt Leiturteil BGE
MehrMerkblatt über die Änderung bei der Rentenbemessung im Bereich der Invalidenversicherung
Merkblatt über die Änderung bei der Rentenbemessung im Bereich der Invalidenversicherung (IVG) Seit Beginn des Jahres müssen IV-Stellen den Anspruch auf eine IV-Rente bei teilerwerbstätigen Personen nach
MehrSozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Es referieren Hans-Jakob Mosimann, Dr. iur. M.A. Richter / Vorsitzender II. Kammer Sabine Tiefenbacher, lic. iur. Gerichtsschreiberin / Kammersekretärin II. Kammer Thomas Lenzhofer, Dr. oec. HSG Generalsekretär
MehrÄrztliche und juristische Tätigkeit wohin geht der Weg? SIM-Tagung, Bern 30. Oktober 2014
Ärztliche und juristische Tätigkeit wohin geht der Weg? SIM-Tagung, Bern 30. Oktober 2014 Einführende Überlegungen zur Abgrenzung der ärztlichen und der juristischen Tätigkeit Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
MehrGesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG)
Externe Vernehmlassung 165.1 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 10 Ziff. 3, Art. 46 und Art. 52a
MehrBundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket)
Entwurf Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrUVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)
UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017) Höhe Art. 20 Art. 20 1 Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes; bei Teilinvalidität wird sie entsprechend
MehrUKS VOR UND NACH DER UVG-REVISION. Fabienne Montandon, AXA Versicherungen AG
UKS VOR UND NACH DER UVG-REVISION Fabienne Montandon, AXA Versicherungen AG Tatbestand heute (Art. 9 Abs. 2 UVV) 2 Folgende, abschliessend aufgeführte Körperschädigungen sind, sofern sie nicht eindeutig
MehrDie nachstehende Zusammenstellung
46_50_3.Wissenschaft_4 29.6.2009 13:39 Uhr Seite 46 Entwicklungen im Sozial ver Ueli Kieser, Rechtsanwalt und Privatdozent in Zürich, erläutert die Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht der letzten
MehrFragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente
Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Versicherte Person Name Vorname Geburtsdatum Versichertennummer 756 AHV 13-stellig 1. Firma Firmenname Postleitzahl, Ort Strasse, Hausnummer Bei
MehrBVG > Invalidenleistungen
BVG > Invalidenleistungen Direktadresse: www.invalidenleistungen.ch Gesetz, Verordnung, detaillierte Rechtsprechung, BVG-Mitteilungen Interaktive Expertensysteme: Anspruchsprüfung auf eine Invalidenrente
MehrIV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht
Voraussetzungen und Charakter der Lohnfortzahlungspflicht: Art. 324a Abs. 1 OR "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder
MehrTrainingsprüfung / Lösungen. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Lösungen 1
Trainingsprüfung / Lösungen für Personalfachleute Sozialversicherungen Trainingsprüfung Sozialversicherungen Lösungen 1 Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen
Mehr1. Der Erwerbsschaden
Der Schadenszins: 1. Der Erwerbsschaden Erfolgt die Entschädigung nicht gleichzeitig mit dem Eintritt des Schadens, muss der Haftpflichtige für die Verzögerung einen Schadenszins von 5% auf der Schadenersatzforderung
MehrUnklare Beschwerdebilder im Haftpflichtrecht: Ein Lösungsvorschlag
Unklare Beschwerdebilder im Haftpflichtrecht: Ein Lösungsvorschlag Einleitung Komplexe bio-psycho-soziale Phänomene Nicht monokausal erklärbar Diskrepanz zu früherer Beurteilung Beweisproblem 1 Entwicklungen
MehrNACHTRAG Nr.01 zum Reglement vom Neue gesetzliche Regelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung
NACHTRAG Nr.01 zum Reglement vom 25.01.2012 e gesetzliche Regelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung Bisherige Fassung Änderungen Kommentar Artikel 28 Ehescheidung Artikel 28 - Ehescheidung 1. Übertragung
MehrDie Bindungswirkung der Invaliditätsbemessung der IV
Die Bindungswirkung der Invaliditätsbemessung der IV Max B. Berger 1 21 Übersicht Bindungswirkungen IVG UVG Bindungswirkungen IVG berufliche Vorsorge Bindungswirkungen IVG Säule 3a Beschwerdelegitimation
MehrUnklare Beschwerdebilder im Sozialversicherungsrecht
Unklare Beschwerdebilder im Sozialversicherungsrecht I. Ausgangslage oder? 1 Fragestellung ATSG: Art. 8 Abs. 1 Art. 7 Art. 6 Satz 1 Zumutbarkeit Anspruchsvoraussetzungen Rechtsanwendung Medizin Leiden
MehrSozialversicherungsrecht
In a nutshell Sozialversicherungsrecht Bearbeitet von Ueli Kieser 3. Auflage. 2015 Buch. XVII, 187 S. Broschiert ISBN 978 3 03751 709 3 Recht > Europarecht, Internationales Recht, Recht des Auslands >
MehrMissbrauchsbekämpfung in der Praxis. 21. Januar 2016, Datenschutzforum Schweiz, Luzern Roger Bolt
Missbrauchsbekämpfung in der Praxis 21. Januar 2016, Datenschutzforum Schweiz, Luzern Roger Bolt Die Suva auf einen Blick Kennzahlen 2014 Seite 2 Sozialversicherungssystem Erwerbsersatz für Dienstl. &
MehrDas ärztliche Gutachten
Hermann Fredenhagen Das ärztliche Gutachten Leitfaden für die Begutachtung im Rahmen der sozialen und privaten Unfall-, Krankenund Rentenversicherung 4., ergänzte Auflage Verlag Hans Huber Bern Göttingen
MehrVermittlungsfähigkeit von behinderten Personen
ALE SECO-TC AVIG-Praxis ALE/B248-B252c Vermittlungsfähigkeit von behinderten Personen Art. 15 Abs. 2, 3 AVIG; Art. 15 AVIV; Art. 70 ATSG B248 Gemäss Art. 15 Abs. 2 AVIG und Art. 15 Abs. 3 AVIV gilt eine
Mehr2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger
MehrFragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente
Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Versicherte Person Name Vorname Geburtsdatum Versichertennummer 756 AHV 13-stellig 1. Firma Firmenname Postleitzahl, Ort Strasse, Hausnummer Bei
MehrFACHMITTEILUNG Nr. 29
Zürich, 6. Juni 2001 Dr. Hermann Walser FACHMITTEILUNG Nr. 29 Bundesgesetz zur Weiterversicherung von erwerbstätigen Frauen in der beruflichen Vorsorge 1. In Fachmitteilung Nr. 18 haben wir darüber orientiert,
MehrReglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich
10 Personalvorsorge 10.1 Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich 10.2 Vorsorge bei Teilzeitanstellungen 10.3 Mutterschaftsentschädigung
MehrAktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018
Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelle Grenzbeträge BVG (Berufliche Vorsorge) Maximal anrechenbarer Lohn pro Jahr 84'600.00 84'600.00 Mindestjahreslohn 21 150.00 21'150.00 Koordinationsabzug
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2012 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
Mehr2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2017 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger
MehrMutterschaftsentschädigung
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Mutterschaftsentschädigung Verwaltung Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab neu 2005-09 Überarbeitung IKS-2 Übergangsregelung gelöscht, aktuelle
MehrInvaliditätsgrad von Selbständigerwerbenden
Invaliditätsgrad von Selbständigerwerbenden Ein Praxisüberblick über sozialversicherungsrechtliche Vorgehensweisen 1 24 Zum Thema einige Selbstverständlichkeiten Auch bei Selbständigerwerbenden können
MehrKonvergenz und Divergenz der Schadenausgleichsysteme. Einleitung
der Schadenausgleichsysteme, Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Einleitung Haftpflichtrecht orientiert sich am Schadensbegriff Gegenstück einer widerrechtlichen Gesundheitsschädigung
MehrPersonalreglement Änderungen V2 Seite 1. a. (aufgehoben)
Personalreglement Änderungen V2 Seite 1 Der Stadtrat der Stadt Bern, auf Antrag des Gemeinderats beschliesst: I. Das Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 wird wie folgt geändert: Art.
Mehr4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004
4.02 Stand am 1. Januar 2004 Taggelder der IV 1 Allgemeines Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der
MehrEGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen
EGMR-Urteil betreffend Observationen aus UVG Analyse und Auswirkungen Referent: Claude Slongo, Senior Legal Counsel, Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG 11. BVM-Fachtagung vom 31. August 2017 1 Agenda/Übersicht
MehrGesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG)
Antrag an Landrat 165.1 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 10 Ziff. 3, Art. 46 und Art. 52a Ziff.
Mehr6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005
6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen
MehrReglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates
Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes
MehrVorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse)
Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) 1. Gegenstand und Geltungsbereich (Art. 1 und 2 RVRP) Der VP-Trasse: Ergänzt das RVRP in den Punkten, in denen es das RVRP vorschreibt oder
MehrIntersystemische Koordination Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen
Intersystemische Koordination Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen I. Renten Grundsatz (1) Renten und Abfindung verschiedener Sozialversicherungen werden unter Vorbehalt der Überentschädigung kumulativ
MehrInhaltsübersicht. Kradolfer, Matthias Repetitorium Sozialversicherungsrecht digitalisiert durch: IDS Basel Bern
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 Literaturverzeichnis 17 I.Teil Grundlagen 19 Teil Allgemeine Begriffe und Grundsätze im ATSG 39 3. Teil Die einzelnen Versicherungszweige 68
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrLeistungen bei Invalidität
Dr. Hans-Ulrich Stauffer Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge Leistungen bei Invalidität FS 2014 Leistungen bei Invalidität Bindung an Entscheid der IV (Bindungswirkung) Erweiterter Invaliditätsbegriff
MehrEinzelrichter Michael Peterli, Gerichtsschreiberin Susanne Fankhauser. A., Deutschland, Beschwerdeführer,
B u n d e s v e r w a l t u n g s g e r i c h t T r i b u n a l a d m i n i s t r a t i f f é d é r a l T r i b u n a l e a m m i n i s t r a t i v o f e d e r a l e T r i b u n a l a d m i n i s t r a
MehrWichtige Mitteilung an unsere Mitglieder
EAK-Mitteilung Nr. 40 Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder AHV-rechtliche Behandlung der Sozialleistungen des Arbeitgebers bei Entlassungen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig seit
MehrInvalidenversicherung. Herzlich Willkommen. IV-STELLE Basel-Stadt Lange Gasse 7. 4002 Basel
Invalidenversicherung Herzlich Willkommen IV-STELLE Basel-Stadt Lange Gasse 7 4002 Basel Die versicherten Personen OBLIGATORISCH VERSICHERTE Personen mit Wohnsitz in CH Personen mit Erwerb in CH FREIWILLIG
MehrIV-Rundschreiben Nr. 200 vom 18. Mai 2004
IV-Rundschreiben Nr. 200 vom 18. Mai 2004 Gutachten / Sachverständige (Artikel 44 ATSG) 1. Begriff des Gutachtens nach Artikel 44 ATSG Als Gutachten im Sinne von Artikel 44 ATSG ist jede Aussage eines
MehrFortbildungstag Rehabilitative Ergonomie 2017
Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie 2017 Was sind Früherfassung, Frühintervention und Integrationsmassnahmen? Frank Weinmann, Eingliederungsfachmann SVA Aargau 18. August 2017 Fallbeispiel Physiotherapeut
MehrFAQ für Arbeitgeber. Landenbergstrasse Luzern Telefon Fax
FAQ für Arbeitgeber - Warum soll mir als Arbeitgeber gerade die IV-Stelle helfen können? Die IV-Stelle engagiert sich für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Eingliederung von Menschen mit Leistungseinschränkungen.
MehrIn allen übrigen Fällen erhalten Sie ein volles Taggeld in der Höhe von 70 % des versicherten Verdienstes.
Merkblatt Entschädigung Wartezeit Taggeld Versicherter Verdienst Pauschalansätze Sozialabzüge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Niederkunft Militär und Zivilschutz Anrechnung von Zwischenverdienst
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben
Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 014 Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 10 KSIH (3 Seiten) Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise:
MehrStiftungsurkunde der Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon. vom 27. November 2013
Stiftungsurkunde der Personalvorsorgestiftung der Gemeinde Zollikon vom 7. November 0.0 / Stand. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Artikel Name und Sitz... Artikel Zweck... Artikel Vermögen... Artikel Verpflichtungen...
Mehr