Netzneutralität (Deutschland)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Netzneutralität (Deutschland)"

Transkript

1 Netzneutralität (Deutschland) Robert Walser AIN-Consulting GbR Frankfurt

2 Formen von Netzneutralitäts-Forderungen 1. Harte Netzneutralität Priorisierung / Kontrolle von Datenpaketen immer unzulässig (First-Come/First- Serve + Best effort) -> Verzicht der Infrastrukturanbieter auf QoS Netzplanungsmethode : Over-Provisioning (bzw. verkaufte max. Geschwindigkeit wird bis zum Netzübergang garantiert (= statisch reservierte Kapazität)) in Verbindung mit Ausbauverpflichtung Infrastrukturanbieter als dump pipe kein Einsatz (bzw. Verbot) von Netzintelligenz zur Auflösung / Abarbeitung von Bottlenecks (Beispiel Wasserwerke ). Neutrale Zurverfügungstellung von Netzkapazität 2. Weiche Netzneutralität Priorisierung von Datenpaketen nur eingeschränkt zulässig gem. Vorgaben des Endkunden oder bei kriminellen Handlungen möglich. Alternativ: Transparenz bei Netzmanagement Netzplanungsmethode : QoS-basiert Netzbetreiber als treuhänderischer Verwalter von Endkundeninteressen kein Einsatz von Netzintelligenz zur Auflösung / Abarbeitung von Bottlenecks (Beispiel Wasserwerke ) 3. Netzneutralität gem. allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Schranken Ain-Consulting

3 Grundsatzfragen I These: Technische Diskussionen über das mögliche Vorhandensein von Bottlenecks / Netzzugangssperren werden mit ökonomischen Argumenten ergänzt a. Ökonomie (QoS muß sein): a. zwar bisher faktisch keine technischen Bottlenecks in den Netzen vorhanden (Ausnahme Mobilfunknetze ;-)) b. aber bisherige Dimensionierungsstrategien (Netzbetreiber) führen zu technisch / ökonomisch (ungleiche Leistung -> gleicher Preis) unsinnig arbeitenden Netzen c. Netzneutralität muß deshalb doch aufgegeben werden (..und QoS eingeführt) Auch die Berücksichtigung von weiteren externen Effekten (Innovationskraft Internet etc. (Schewick)) führt zu keiner geänderten ökonomischen Bewertung b. Ökonomie (Wettbewerbsrecht reicht aus): a. zwar faktisch die technische Möglichkeit zu Netzzugangssperren (statisch / dynamisch) vorhanden b. aber der Markt selbst sorgt selbst dafür, dass sich ein solches Verhalten nicht durchsetzt (Zweiseitige Märkte; kein Anreiz zur Benachteiligung) c. Ergebnis: Technische Möglichkeiten (NGN, IMS etc.) der Beschränkung der Netzneutralität müssen nicht reguliert werden Ain-Consulting

4 Grundsatzfragen II These: Netzneutralität als Sammelbegriff für neue Fragestellungen im Bereich Kommunikationsfreiheit über das Internet Sammelbegriff für (Beispiele): überwiegend neuartige Zugangsfragen (Zugangsregulierung), die nicht mehr der klassischen Netzbetreiber-Interconnection entsprechen, sondern das Verhältnis Diensteanbieter / Netzbetreiber und Endkunde / Netzbetreiber regeln müssen -> Nähe zu Open Access und funktionelle Separierung bei dem Kartellrecht und sektorspezifisches Wettbewerbsrecht (TKG) noch keine hinreichend scharfen Antworten haben, sondern mit Generalklauseln arbeiten müssen (z.b. präziser: 52 ff. RStV i. d. F. des 10. RÄStV) Entweder neue Regulierungsinstrumente oder die Übernahme von Regelungen aus anderen Wettbewerbssektoren (z.b. must-carry Regeln aus dem Broadcast- Bereich) erforderlich sein könnte Zusatzfragen: Welche Motivationen / Anreize gibt es für Verletzung der Netzneutralität? Verhindert Wettbewerb Verletzung der Netzneutralität? Keine Bottlenecks = kein Abweichen von Netzneutralität notwendig? Ain-Consulting

5 Netzneutralität = Erweiterungen regulatorischer Zugangsfragen -> weitere Zugangsschranken für diskriminierende Netzanbieter These: Bisherige Zugangsdiskussion im TK-Bereich nur ein technisch einfacher (Spezialfall Kabel, Räume etc.) von komplexeren Zugangsfragen (Netzmanagement, API etc.) Dienste Angebot Dienste-1 Dienste-n Zugangsschranke 1: Preiszugangsschranken (Zugangspreisregulierung): erhöhte Entgelte, Risikoprämie, Kontingente etc. = Maut-Diskussion Zugangsschranke 2: klassische Zugangs-regulierung. Statische Klärung, ob Diensteanbieter überhaupt ins Netz hinein darf (Zugang) Zugangsschranke 3: dynamische Zugangsregulierung mittels Netzmanagementfunktionalitäten im vermuteten Bottleneck-Bereich (Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit) Zugangsschranke 4: Verweigerung des/der 4a:Einflusses des Endkunden auf QoS-Admin. des Bottleneck bzw. Transparenz des (behaupteten) Bottleneck 4b: der freien Applikationswahl (z.b. um Dienste-1 zu nutzen 4c: der freien Endgerätewahl (z.b. um Dienste-1 zu nutzen) Netz Endkunden Schranke 1 Schranke 2 Schranke 3 Schranke 4a) Schranke 4 b) und c) Ain-Consulting

6 Norwegische Richtlinien (Netzneutralität) 1. Internetnutzer können einen Internetzugang mit definierter Qualität und Kapazität beziehen o Schranke 3 und 4a) 2. Dieser Zugang ermöglicht es ihnen, Inhalte ihrer Wahl zu beziehen und zu versenden, Applikationen ihrer Wahl zu verwenden sowie Hard- und Software ihrer Wahl zu verwenden, die dem Internet nicht schaden o Schranke 4b) und 4c) 3. Der Zugang soll frei von Diskriminierung betreffend Applikationen, Dienste, Inhalte, Empfänger oder Sender sein o Schranke 1-4 Ain-Consulting

7 I. Beispiel Zugangsschranke 3: Netzmanagement (Access Control List) Physikalische Realisierung der Schranke (NMC) : Access Control list (ACL): i.d.r. im Session Border Controller (SBC) des NGN realisiert (IMS: RACS) Dienste Angebot Dienste-1 Dienste-n 1. Bei Erreichen einer max. Grenze werden weitere Sessionwünsche von Diensteanbietern oder Endkunden (= Bandbreitenreservierungswünsche) abgelehnt bzw. nur auf einer Nicht- QoS-Ebene bearbeitet (Best Effort) 2. Implementiert wird in der Regel ein relativ einfacher n+1-algorithmus, bei dem 1 eine statische Bandbreite von z.b. 100 Kbit/s darstellt Netz Schranke 3 3. Die max. Grenze muß nicht unbedingt identisch mit max. Bandbreitenkapazität sein (s. Erlang- Werte in klass. SS7-TK) Zudem Mischformen möglich: z.b. 60% Kapazität bereitgestellt für best effort Endkunden Dienste (Pipe-Unterteilung Router). Analogie zu Must-Carry Regelungen Ain-Consulting

8 II. Beispiel Zugangsschranke 3: Netzmanagement (Access Control List) Access Control list (ACL): 3. Einige Protokolle wie z.b. MPLS - ermöglichen (netzintern) dauerhafte / temporäre Reservierung von Bandbreite (inkl. Bottleneck). Carrierübergreifend stehen diese Protokolle i.d.r. nicht zur Verfügung (Network-Network Interface) 4. Endkunden stehen solche Protokolle in der Regel nicht zur Verfügung. Die vertragliche Vereinbarung zwischen TK-Unternehmen / Endkunden zur Bandbreite stellt keine dauerhafte Reservierung oder Zusicherung dar! (rechtl. umstritten) 5. Mögliche Kriterien / Parameter für die Ermittlung der max.grenze (ACL) : a. Auslastung der gesamten Ressource / Prioritätspipe (Bottleneck vorliegend?) b. Auslastung je Diensteart (zielabhängig / Diensteserver) c. Auslastung je Kunde (ursprungsabhängig) d. Kombination aus b. und c. e. Auslastung je QoS-Typ f. Illegale Ziele / Inhalte (Layer 7) -> NGN / IMS vereinfacht diese Auswertungsformen: Deep Packet Inspection Entscheidungshilfe für höherwertige Protokollebenen aber: auch PSTN (IN) / (IP-)DNS werteten bereits einzelne Protokollfelder bzgl. Routing / Priorisierung aus Ain-Consulting

9 III. Beispiel Zugangsschranke 3: Netzmanagement (Access Control List) Beobachtbare Phänomene (Sicht Endkunde) bei Einsatz von ACL (bzgl. Geschwindigkeit / Dienstegüte): Blockieren des Zugangs / Ablehnung der Reservierungsanfrage des Endkunden Zunächst Zugangsgewährung -> aber mit abnehmender Geschwindigkeit / Qualität Zugangsgewährung in abgestufter Qualität / zu abgestuften Entgelten Notwendige regulatorische Auflagen: Auflistung diskriminierender Netzmanagement-Tätigkeiten: Welche Netzmanagement-Policies sind zulässig: z.b. nur bei Bedrohung Netzintegrität (whitelist) oder im Congestion-Fall welche Netzmanagement-Policies sind in jedem Fall diskriminierend (Blacklist) Transparenzgebot (statisch): Welche Netzmanagement-Policies sind aktuell implementiert (Auskunftsrecht Endkunde) (Beispiel: Verfahren für Traffic-Shaping ) Transparenzgebot (dynamisch): Nachweispflicht des Netzbetreibers für das Vorliegen von tatsächlichen Bottleneck-Situationen bzw. Offenlegung von shared-ressource -Leitungswegen Mindestanteil Best-Effort: Teil der Bandbreite wird für Best-Effort Dienste reserviert (z.b. 60%) Ain-Consulting

10 I. Regulatorische Zugangsfragen (bisher) : - Beispiel TAL-Entbündelung Vertikal integrierter Anbieter muß regulatorisch erzwungen sein passives Zugangsnetz für Dritte öffnen Zugangspunkte unterscheiden sich bzgl. ihrer Lage im passiven Zugangsnetz Dienste Dienste-n Dienste-n TAL stellt aber keine Shared Ressource dar (Ausnahme: kapazitive Einstreuungen), sie weist keinerlei dynamisches Verhalten oder Zustände auf Kabel nur mit zweiwertiger Zustandslogik (Kabel) => Zustand 1 : verbunden (= Zugang) Zustand 2: nicht verbunden Zugangsdiskussionen deshalb bisher im wesentlichen nur statisch : physikalische Kabelbandbreite (TAL) wird durchgeschaltet bzw. verbunden Angebot Zugangsnetz Passives Zugangsnetz Zugangsnetz Endkunden HVT KVZ Zugangsnetz Betrieb Netz Ain-Consulting

11 II. Regulatorische Zugangsfragen bisher : - Beispiel Zugang Bitstream-Access (IP-BSA,WIA etc.) Vertikal integrierter Anbieter öffnet bzw. verlängert aktives Zugangsnetz Schranken einer eigenen Produktentwicklung Dritter: o Eigenschaften der aktiven Komponenten im Zugangsnetz o unklare QoS im Backhaul Ergebnis: eingeschränkter Durchgriff auf Endkunden Dienste Angebot Dienste-1 Dienste-n BNetzA trifft ausschließlich Aussagen zur Zugangsgewährung macht aber keine Angaben zur Absicherung des dynamischen Verhaltens des QoS- Bottlenecks Fazit: IP-BSA wird durch BK regulatorisch behandelt als statische / kabelähnliche Bandbreite potentieller Bottleneck wird ignoriert keine Regelungen zu QoS Backhaul / Akt. Zugangsnetz Passives Zugangsnetz QoS-Bottleneck? Endkunden Ain-Consulting

12 Fazit Bisherige Zugangsregulierung TK : Reguliert werden fast ausschließlich physikalische Bottlenecks mit statischem und zweiwertigem Verhalten (Kabel, Trassen, Verteiler, Gebäude etc.): Kabel am Verteiler XYZ anschließbar / Kabel nicht anschließbar Dynamische Aspekte einer Bottleneck-Verwaltung oder API-Zugangsfragen: sind bisher kaum entschieden worden werden mit dem Hinweis auf das Stichwort Diskriminierungsfreiheit als erledigt erklärt : gleichberechtigte Behandlung sei durch Wettbewerbsrecht garantiert Geänderte techn. Ausgangslage (NGN-Core) wird nicht ausreichend berücksichtigt: IMS mit verstärkten Call-Control Funktionalitäten / Intelligenz im Netz IMS mit neuen und umfangreichen Netzmanagement-Funktionen (RACF) IMS mit Abschottungsmöglichkeit des Endkunden (walled garden) Mögliche Einschränkung der zunehmenden technischen Freiheitsgrade des Endkunden (z.b. Applikationsebene, Endgerätebene) bleibt unberücksichtigt: Vorbild POTS Ain-Consulting

13 I. Rechtliche Durchsetzung Netzneutralität (Deutschland) Koalitionsvereinbarung CDU/CSU/FDP 2009 Auszug aus Kap IV: Informations- und Mediengesellschaft: Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern Vorgaben EU-Rat: Universaldienst-RL (Rechtsrahmen für Kommunikationssektor) Zur Netzneutralität: Art. 20 (1)(d) und Art.21(3)(d) 1. Verpflichtung Zugangsanbieter (durch Mitgliedsstaaten): Aufklärung Verbraucher (vor Vertragsabschluss) über Beschränkungen des Zugangs zu rechtmäßigen Inhalten durch den 2. Eingriffsmöglichkeit nat. Regulierungsbehörden : Damit Netzbetreiber den Endnutzern vergleichbare und aktuelle Information zur Qualität ihrer Dienste zur Verfügung stellen (veröffentlichen) 3. Möglichkeit Kommission : Formulierung von Mindestanforderungen an Dienstequalität um Verschlechterung der Dienste und eine Verlangsamung des Datenverkehrs zu verhindern Ain-Consulting

14 TKG / Kartellrecht (Verhinderung von Diskriminierungsstrategien): Bestehende Instrumente TKG / Kartellrecht knüpfen überwiegend am Tatbestandsmerkmal der marktbeherrschenden Stellung (GWB) bzw. der beträchtlichen Marktmacht (TKG) an: Zugangsansprüche nach 21 TKG Missbrauchstatbestände nach 19,20 GWB / 19,42 TKG Problem: Rechtsnormen zu (ermessens)offen formuliert für eine schnelle Anwendung durch Aufsichtsbehörden, keine Rechtsprechung zum Thema Netzneutralität Aber: Reine Inhalteanbieter / Endkunden nicht aktivlegitimiert (arg.: 3 Nr. 32 i. V. m. 24 TKG) Nur bei Kausalität der Marktmacht anwendbar Ain-Consulting

15 II. Rechtliche Durchsetzung Netzneutralität (Deutschland) TKG / Kartellrecht (Verhinderung von Diskriminierungsstrategien): Instrumente, die nicht am Vorliegen einer marktherrschenden Stellung anknüpfen: Zusammenschaltung von Netzen, Zugang zum Endkunden ( 18 TKG) Interoperabilität ( 48 ff. TKG) Zudem: Must-Carry- Regeln (Rundfunk- / Medienrecht) -> Sicherstellung der (Weiter-)Verbreitung von besonders meinungsrelevanten Programmen. Belegungsregeln Art. 31 UDRL Probleme: 18 TKG bisher nur in MVNO-Verfahren angewendet; 48 ff. im Umfeld von CSA / IP-TV Endgerätediskussionen und Interoperabilitätsfragen (s. Schranke 4b) zuvor) kaum Rechtsprechung Analogie Rundfunk: Plattformregulierung ( 52 ff. RStV), Zugangsfreiheit ( 52c, Ex 53 RStV) Ain-Consulting

16 2. Rechtliche Durchsetzung Netzneutralität Universaldienstrichtlinie (Entwurf EU-Kommission) Art. 20 Abs. 5 Universaldienstrichtlinie Entwurf : Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Teilnehmer beim Abschluss von Verträgen mit Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen oder elektronische Kommunikationsnetze betreiben, vor Vertragsabschluss und danach regelmäßig in klarer Weise darüber aufgeklärt werden, ob der Anbieter ihren Zugang zu rechtmäßigen Inhalten sowie ihre Möglichkeit, solche Inhalte selbst zu verbreiten oder beliebige rechtmäßige Anwendungen und Dienste zu benutzen, beschränkt. -> s.transparenzgebot (statisch) Entwurf : wieder gestrichen! Und nur teilweise in Art. 22 Abs.3 verschoben Aber : Art. 21 Abs. 4 (c) (neu) ermöglicht es nationalen Regulierungsbehörden, Unternehmen zur Transparenz über Restriktionen des Zugangs zu Netz und Inhalten zu verpflichten Ain-Consulting

17 3. Rechtliche Durchsetzung Netzneutralität Universaldienstrichtlinie (Entwurf EU-Kommission) Art. 22 Abs. 3 Universaldienstrichtlinie Entwurf : Entwurf : Um eine Verschlechterung der Dienste und eine Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern, kann die Kommission nach Konsultation der Behörde technische Durchführungsmaßnahmen in Bezug auf die von den nationalen Regulierungsbehörden festzusetzenden Mindestanforderungen an die Dienstqualität der Unternehmen, die öffentliche Kommunikationsnetze bereitstellen, treffen. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Kommission das in Artikel 37 Absatz 3 vorgesehene Dringlichkeitsverfahren anwenden. Entwurf : Die nationalen Regulierungsbehörden können Leitlinien für Mindestanforderungen an die Dienstqualität erlassen und gegebenenfalls andere Maßnahmen ergreifen festlegen, um eine Verschlechterung der Dienste und eine Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern. und sicherzustellen, dass die Nutzer nicht unangemessen beim Zugang zu Inhalten und bei deren Verbreitung sowie bei der Nutzung von Anwendungen und Diensten ihrer Wahl eingeschränkt werden D.h. Eingreifen des nationalen Regulierers zur Sicherung einer Mindestqualität vorgesehen. Befugnis der Kommission nur noch, wenn durch nationale Mindeststandards ein Hindernis für den Binnenmarkt besteht Ain-Consulting

18 Kontakt Robert Walser Ain-Consulting GbR Ain-Consulting

Chancen und Risiken von Spezialdiensten

Chancen und Risiken von Spezialdiensten Chancen und Risiken von Spezialdiensten Dr. Klaus Holthoff-Frank Generalsekretär der Monopolkommission 5. Fachdialog Netzneutralität Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, 3. Juli 2014 Spezialdienste

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1 Online-Abzüge 4.0 Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der

Mehr

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

7DVWH.HOOQHU. Kassensystem SANYO (X&D6RIWKapitel 42

7DVWH.HOOQHU. Kassensystem SANYO (X&D6RIWKapitel 42 7DVWH.HOOQHU Sie befinden sich im Dialog 5DXP%LOG Sie Tippen auf die Taste.HOOQHU Sie gelangen danach in den Dialog.HOOQHU/RJLQ. Alle Handlungen, die YRQ,KQHQ durchgeführt werden können sind schwarz dargestellt.

Mehr

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung

Mehr

Lizenzierung von SharePoint Server 2013

Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett.

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Ein benutzerfreundliches Schloss, das den Benutzern das Gefühl vermittelt,

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Entgeltgenehmigungsverfahren ZISP-Entgelte

Entgeltgenehmigungsverfahren ZISP-Entgelte Die aktuelle Entgeltgenehmigung für das breitbandige DTAG-Vorleistungsprodukt ZISP läuft am 30.09.2004 aus. Europäische Vergleichsmarktzahlen erfordern eine deutliche Reduzierung der bisherigen Entgelte

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich

Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich Rundfunkveranstaltung in Österreich nach WK II zunächst durch Einrichtungen der Besatzungsmächte 1957 Gründung des ORF als GmbH

Mehr

Inbetriebnahme einer Fritzbox-Fon an einem DSLmobil Anschluss Konfiguration einer PPPOE-Einwahl (DSLmobil per Funk)

Inbetriebnahme einer Fritzbox-Fon an einem DSLmobil Anschluss Konfiguration einer PPPOE-Einwahl (DSLmobil per Funk) Inbetriebnahme einer Fritzbox-Fon an einem DSLmobil Anschluss Konfiguration einer PPPOE-Einwahl (DSLmobil per Funk) Bitte beachten Sie folgendes: Die Fritzbox sollte mit der aktuellen Firmware versehen

Mehr

D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows)

D a s P r i n z i p V o r s p r u n g. Anleitung. E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows) D a s P r i n z i p V o r s p r u n g Anleitung E-Mail- & SMS-Versand mit SSL (ab CHARLY 8.11 Windows) 2 Inhalt Inhalt 1. E-Mail-Einrichtung 3 1.1 E-Mail-Einrichtung in Windows 3 2. SMS-Einrichtung 5 2.1

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

WINLINK 2000 SPAM-KONTROLLE UND NACHRICHTEN PRIORITÄTEN Aktualisiert 27. März 2012

WINLINK 2000 SPAM-KONTROLLE UND NACHRICHTEN PRIORITÄTEN Aktualisiert 27. März 2012 WINLINK 2000 SPAM-KONTROLLE UND NACHRICHTEN PRIORITÄTEN Aktualisiert 27. März 2012 AB SOFORT IST DIE WHITELIST FÜR JEDEN BENUTZER OBLIGATORISCH. Das weisse Liste System betrifft Adressen aus dem INTERNET.

Mehr

Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting)

Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting) Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting) Firma: Seite 1 von 6 1 Ansprechpartner 1.1 Ansprechpartner EDV: Name: Name: Tel: Tel: E-Mail: E-Mail: 1.2 Ansprechpartner fachlich

Mehr

Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet

Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Repräsentativ-Befragung im Auftrag des DIVSI durchgeführt vom SINUS-Institut Heidelberg Hamburg, 3. Juli 2013 Methodische

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Einzel-E-Mails und unpersönliche Massen-Mails versenden

Einzel-E-Mails und unpersönliche Massen-Mails versenden Einzel-E-Mails und unpersönliche Massen-Mails versenden Copyright 2012 cobra computer s brainware GmbH cobra Adress PLUS ist eingetragenes Warenzeichen der cobra computer s brainware GmbH. Andere Begriffe

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Neues aus dem EU-Kartellrecht - wettbewerbsrechtliche Aspekte bei gemeinsamen Werbeaktionen in Verbundgruppen

Neues aus dem EU-Kartellrecht - wettbewerbsrechtliche Aspekte bei gemeinsamen Werbeaktionen in Verbundgruppen Der Vorrang des europäischen Wettbewerbsrechts, Artikel 3 VO 1/2003 Wettbewerbsbeschränkungen werden nach europäischem und nationalem Recht beurteilt. Nationales Recht kann die Verbundgruppen weder besser

Mehr

Zukunft Telekommunikation: Technologietrends und TK-Regulierung am 30. Oktober 2007 in Wiesbaden

Zukunft Telekommunikation: Technologietrends und TK-Regulierung am 30. Oktober 2007 in Wiesbaden Zukunft Telekommunikation: Technologietrends und TK-Regulierung am 30. Oktober 2007 in Wiesbaden Medien und Telekommunikation (Mobil-TV und IPTV) - Anforderungen aus Sicht einer Landesmedienanstalt - Prof.

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie

Mehr

Das neue Fernabsatzrecht 2014 -

Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Ihr IT-Administrator oder unser Support wird Ihnen im Zweifelsfall gerne weiterhelfen.

Ihr IT-Administrator oder unser Support wird Ihnen im Zweifelsfall gerne weiterhelfen. Dieses Dokument beschreibt die nötigen Schritte für den Umstieg des von AMS.4 eingesetzten Firebird-Datenbankservers auf die Version 2.5. Beachten Sie dabei, dass diese Schritte nur bei einer Server-Installation

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

BOKUbox. Zentraler Informatikdienst (ZID/BOKU-IT) Inhaltsverzeichnis

BOKUbox. Zentraler Informatikdienst (ZID/BOKU-IT) Inhaltsverzeichnis BOKUbox BOKUbox ist ein Spezialservice für alle Mitarbeiter/innen der BOKU. Kurzfristiger Austausch von vielen und großen Dateien kann Ihre Mailbox schnell überlasten. BOKUbox ist die perfekte Alternative

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Umfrage: Ihre Erwartungen, Ihr Bedarf und der aktuelle Einsatz von Informationstechnologie (IT) in Ihrem Unternehmen

Umfrage: Ihre Erwartungen, Ihr Bedarf und der aktuelle Einsatz von Informationstechnologie (IT) in Ihrem Unternehmen Umfrage: Ihre Erwartungen, Ihr Bedarf und der aktuelle Einsatz von Informationstechnologie (IT) in Ihrem Unternehmen A.1 Welche Funktion bekleiden Sie in Ihrem Unternehmen? A.2 Sind Sie entscheidungsbefugt

Mehr

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking

Mehr

Abwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010

Abwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010 Abwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010 1.) Richten Sie die Abwesenheitsnotiz in Outlook 2010 ein und definieren Sie, an welche Absender diese gesendet werden soll. Klicken Sie dazu auf Datei -> Informationen

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DIE ABGABE VON ARCHIVDATEN UND - PRODUKTEN UND SOFTWARE DES EZMW

RICHTLINIEN FÜR DIE ABGABE VON ARCHIVDATEN UND - PRODUKTEN UND SOFTWARE DES EZMW RICHTLINIEN FÜR DIE ABGABE VON ARCHIVDATEN UND - PRODUKTEN UND SOFTWARE DES EZMW angenommen vom Rat des EZMW auf seiner 51. Tagung (Dezember 1995) (ECMWF/C/51/M(01)1 Absatz 124 und Anlage 3) überarbeitet

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Änderungsantrag des Abgeordneten Verhoeven u.a. zu Art. 7.4a des Telekommunikationsgesetzes

Änderungsantrag des Abgeordneten Verhoeven u.a. zu Art. 7.4a des Telekommunikationsgesetzes Bundessprachenamt - Referat SMD 3 Auftragsnummer 2011U-09645 Übersetzung aus der niederländischen Sprache Änderungsantrag des Abgeordneten Verhoeven u.a. zu Art. 7.4a des Telekommunikationsgesetzes T W

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - 1- Bundesanzeiger vom 25. März 2004, S. 6104 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung von Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln Vom 18.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Außerdem verwenden wir Cookies für andere Zwecke, wie zum Beispiel:

Außerdem verwenden wir Cookies für andere Zwecke, wie zum Beispiel: Version 16.01.2016 INFORMATION ZU COOKIES UND WERBUNG Besuchen Sie die Website von Smart Gourmet Spanien mit der Konfiguration Ihres Browser Cookies Annahme oder Verwendung der Geräte, mobile Anwendungen

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

GEZIELT MEHR SICHERHEIT MIT 4I ACCESS SERVER & 4I CONNECT CLIENT

GEZIELT MEHR SICHERHEIT MIT 4I ACCESS SERVER & 4I CONNECT CLIENT Seite 1/7 GEZIELT MEHR SICHERHEIT MIT 4I ACCESS SERVER & 4I CONNECT CLIENT ZENTRAL LOKALE MANAGEMENT-PLATTFORM FÜR EINE W ELTWEIT SICHERE INDUSTRIELLE KOMMUNIKATION. Seite 2/7 Auf den folgenden Seiten

Mehr

Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik!

Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik! Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik! 1. Eintragung in die Seminarliste via Stud.IP (Bewerbungsverfahren) Die Eintragung in die Seminarliste Ihrer Wahl

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

SMART LIGHTING Was erwarte ich von einer intelligenten Straßenleuchte?

SMART LIGHTING Was erwarte ich von einer intelligenten Straßenleuchte? SMART LIGHTING Was erwarte ich von einer intelligenten Straßenleuchte? 1 2 Smart Lighting Teil der Smart City In der digitalen Welt wachsen unsere Städte immer enger zusammen. Daten werden genutzt um Informationen

Mehr

Netzneutralität und das Internet der Zukunft

Netzneutralität und das Internet der Zukunft AK WLAN Netzneutralität und das Internet der Zukunft DENOG2, Frankfurt Über eco» Gründung: 1995» Mitgliedschaften/Teilnahme: INHOPE, EuroISPA, Euro-IX, FSM, ICANN ISPCP, RIPE, MAAWG,... G.A.M.E.- Verband

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? 23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Lizenzierung von SharePoint Server 2013

Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe

Mehr