Bericht der Heimaufsicht des Landkreises Haßberge nach 22 Abs. 3 HeimG Berichtszeitraum 2004/05

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1 Bericht der Heimaufsicht des Landkreises Haßberge nach 22 Abs. 3 HeimG Berichtszeitraum 2004/05 Allgemeiner Teil Mit der Übertragung der vollständigen heimrechtlichen Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist der Landkreis Haßberge seit dem für die Überwachung sämtlicher stationärer und teilstationärer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, soweit sie dem Anwendungsbereich des 1 Heimgesetz unterliegen, zuständig. Um die Durchführung der Heimaufsicht vor Ort so effizient wie möglich zu gestalten, arbeiten die auf der Kreisverwaltungsebene angesiedelten Prüfbereiche Heimaufsicht (Verwaltung) Gesundheitsabteilung (Hygiene und Infektionsschutz, Fachkräfte-Pflege und Sozialpädagogen) Lebensmittelkontrolle Brandschutz eng zusammen. Wesentliche Rechtsvorschriften des Aufgabenbereiches Heimaufsicht sind z. B. Heimgesetz, Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsverordnung, Heimmindestbauverordnung, Heimsicherungsverordnung, Pflegeversicherungsgesetz Infektionsschutzgesetz Gewerbeordnung Medizinprodukteverordnung Aufgrund der demographischen Entwicklung der Landkreisbevölkerung wird die Zahl der älteren und alten Menschen weiterhin steigen; die Zahl der stationären Einrichtungen wird zunehmen. Besonderer Augenmerk ist hierbei auf die Bedürfnisse der zunehmend dementiell veränderten Bewohner zu legen. Neue Wohn- und Lebensformen (Hausgemeinschaften) zur Verbesserung der Lebensqualität in den Einrichtungen sind von verschiedenen Trägern auch im Landkreis Haßberge angedacht und werden zum Teil bereits umgesetzt.

2 2 I. Grunddaten der Heime 1. Heime und Heimplätze Anzahl der zugelassene Heime Heimplätze 1.1 Heime für ältere Menschen, 0 0 die keine Pflegeheime sind 1.2 Heime für Pflegebedürftige vollstationäre Pflegeheime (ohne Hospiz) Kurzzeitpflegeheime Tagespflegeeinrichtungen Nachtpflegeeinrichtungen Hospize Heime mit ambulanter 0 0 pflegerischer Versorgung 1.3 Heime für Menschen mit Behinderungen Kurzzeitheime Heime/Heimplätze gesamt Heimschließungen und Betriebsuntersagungen Anzahl zugelassene der Heime Heimplätze Anzahl der im Berichtszeitraum geschlossenen Heime 1 8 Schließungen durch Träger 0 0 Betriebsuntersagungen durch die Heimaufsicht 0 0

3 3 3. Personal für betreuende Tätigkeiten (alle Heime) Einhaltung der Fachkraftquote Anzahl der Heime, bei denen die Heimaufsicht einen 17 Fachkräfteanteil von mindestens 50 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat Anzahl der Heime mit Befreiung nach 5 Abs. 2 HeimPersV 0 Anzahl der Heime ohne Befreiung nach 5 Abs. 2 HeimPersV, bei denen die Heimaufsicht einen Fachkräfteanteil von mindestens 40 % bis unter 50 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat 0 Anzahl der Heime ohne Befreiung nach 5 Abs. 2 HeimPersV, bei denen die Heimaufsicht einen Fachkräfteanteil von unter 40 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat 0 4. Heimmitwirkung Anzahl der Heime, für die die Wahl eines Heimbeirates rechtlich vorgesehen ist 14 Anzahl der Heime, in denen ein Heimbeirat gewählt wurde 12 Anzahl der Heime mit Ersatzgremium an Stelle des Heimbeirates 0 Anzahl der Heime mit Heimfürsprecher 1 in teilstationären Einrichtungen 0 Der Stellenwert der Heimmitwirkung wird seitens der Bewohner als auch der Einrichtungen noch nicht richtig erkannt. Beratung und Motivation erfolgt regelmäßig bei den Nachschauen. II. Tätigkeit der Heimaufsicht 1. Personalausstattung der Heimaufsicht in Vollzeitstellenanteilen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter 0,4 eigene Fachkräfte (Pflegefachkräfte, Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) 0,4 externe Fachkräfte/Sachverständige 0

4 2. Beratungen Anzahl der Beratungen nach 4 Nr. 1 HeimG 15 Heimvertrag Entgelterhöhungen Speisen- und Getränkeversorgung Renovierung bei Auszug Umzug innerhalb des Heimes - Wäscheversorgung 2.2 Anzahl der Beratungen nach 4 Nr. 2 HeimG 25 Arbeitsrechtliche Vorschriften Umfang der Betreuung Arbeitsplatzbeschreibungen Kosten des Heimplatzes 2.3 Anzahl der Beratungen nach 4 Nr. 3 HeimG 12 Heimneubauten Umbaumaßnahmen Voraussetzungen für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen Aufzugseinbau Personalräume Einsatz PDL und Heimleitung in mehreren Einrichtungen Abgrenzungen zu Betreutem Wohnen 3. Überwachungen im Berichtszeitraum 3.1. Anzahl der Anzeigenprüfungen neuer Heime Überwachungen nach 15 HeimG gesamt angemeldet unangemeldet Anzahl der Regelüberwachungen gemeinsam mit dem MDK in der Nacht Anzahl der anlassbezogenen Überwachungen gemeinsam mit dem MDK zur Nachtzeit Verzicht auf Prüfungen nach 15 Abs. 4 Satz 2 HeimG Anzahl gesamt 2 nach Prüfung des MDK 2 nach Prüfung anderer Sachverständiger 4. Mängelberatungen nach 16 HeimG Anzahl der Mängelberatungen (mündlich und/oder schriftlich) 27 mit förmlicher Beteiligung von Kostenträgern 5

5 5 5. Beschwerden Anzahl der bei der Heimaufsicht eingegangenen Beschwerden (insgesamt) Anzahl der von der AG nach 20 HeimG an die Heimaufsicht geleiteten Beschwerden 1 Anzahl der Beschwerden im Einzelnen Pflege-/Betreuungsqualität 16 Durchführung der Pflege 12 Durchführung der sozialen Betreuung (z.b. Tagesstrukturierung, Betreuungsintensität) 4 Ärztliche und gesundheitliche Betreuung Hauswirtschaft 8 Qualität der Speise- und Getränkeversorgung 8 Selbstbestimmung und Lebensqualität 0 Hygiene 2 Heimmitwirkung 1 Mitwirkungsrechte 0 Unterstützung durch die Heimleitung 1 Schulung der Heimbeiräte/Heimfürsprecher 0 Entgelterhöhungen 5 Bauliche Anforderungen 2 Sonstiges 12 III. Art der bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel 1. Mängel in der Pflegequalität Behindertenhilfe: Altenpflege: Eher selten treten Mängel in der Pflegequalität auf. Bemängelt wurden u. a. das PEG-Handling war nicht standartgerecht. In einer Einrichtung waren mehr als 20 % der Bewohner mit Blasenkatheter versorgt. Es wurden falsche Lagerungshilfsmittel (Felle) verwendet.

6 6 2. Mängel in der Betreuungsqualität Behindertenhilfe: In einer Einrichtung zu wenig Beschäftigungsangebote und zu wenig tagesstrukturierende Maßnahmen. Altenpflege: In wenigen Einrichtungen war die Einzelbetreuung bei immobilen bettlägerigen Bewohnern zu forcieren. Zu wenig Angebote für Menschen mit Demenz. 3. Mängel in der Pflege-/Betreuungsplanung Behindertenhilfe: In einer Einrichtung fehlen Hygienepläne. Selten wird der Bewohnerwille vom Pflegepersonal nicht beachtet (Bewohner wollte mit Rollator laufen, Pflegekraft verweigert dies). Altenpflege: Häufiger sind prophylaktische Maßnahmen und soziale Betreuung in der Pflegeplanung nicht berücksichtigt. 4. Mängel in der Pflege-/Betreuungsdokumentation Behindertenhilfe: Häufig ist die Dokumentation unvollständig (Wunddoku fehlt - Medikamentenpläne stimmen nicht mir der Doku überein Pflegeverlaufsblätter, Lagerungsnachweise). In allen Einrichtungen sind aufgrund unserer Intervention erhebliche Fortschritte erzielt worden. Altenpflege: Oft wurden erbrachte Leistungen im Rahmen der sozialen Betreuung nicht dokumentiert. Lagerungspläne wurden nur teilweise geführt, Biografien fehlen teilweise ganz, Flüssigkeitsbilanzen wurden schlecht geführt. Seitens der Heimaufsicht wurden in allen Einrichtungen in den Sommermonaten Kontrollen zur Exsikkoseprophylaxe durchgeführt. 5. Mängel bei der Durchführung des Pflegeprozesses Behindertenhilfe: Altenpflege: In 2 Einrichtungen wurde bemängelt, dass der Nachtdienst nur mit 1 Kraft durchgeführt wird. In fast allen Einrichtungen wurden Pflegevisiten nur teilweise durchgeführt. 6. Mängel in der Personalausstattung Behindertenhilfe: In einer Einrichtung war die ständige Fachkraftpräsenz nicht gewährleistet. Seitens der Einrichtung wurde umgehend abgeholfen. Altenpflege: In einer Einrichtung konnte die Leitungsbesetzung (Heimleitung PDL jeweils 50 %) nicht akzeptiert werden, da die Aufgaben nicht ausreichend wahrgenommen werden konnten. Das Heim hat sofort Abhilfe geschaffen. In mehreren Einrichtungen war der Gerontofachkraftschlüssel. In seltenen Fällen war der Personalschlüssel am Begehungstag nicht erfüllt. In 2 Einrichtungen war die Fachkraftpräsenz nicht durchgehend gewährleistet. Einrichtungen haben auf unsere Aufforderung sofort reagiert. 7. Mängel in der Arbeitsorganisation Behindertenhilfe: Häufig entsprach die Dienstplangestaltung nicht den Vorgaben. Altenpflege: Zu bemängeln waren: Wichtige Standards fehlen. Keine Hygienepläne und

7 7 schulungen. Dienstplangestaltung mangelhaft. Berufsfremde Arbeiten im Nachtdienst. 8. Bauliche Mängel Behindertenhilfe: Bemängelt wurden fällige Reparaturen im Sanitärbereich. Altenpflege: Häufiger mussten im Sanitärbereich Ausstattung und Zustand bemängelt werden. In Einzelfällen wurde bemängelt - fehlende Nachtbeleuchtung - Rufanlage - Türschlosssicherung 9. Hygienemängel Behindertenhilfe: Nur kleinere Mängel, wie z. B. fehlende Desinfektionsmittelspender, usw. Häufige Beanstandung weniger relevante Hygienemängel, beispielsweise wurde beanstandet und von den Einrichtungen in fast allen Fällen unverzüglich behoben: Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln Desinfektionsmittelspender fehlen Falsche, bzw. fehlende Schutzkleidung Nagelfeilen und Scheren nicht bewohnerbezogen gelagert Katheterbeutel ohne Tropfkammer Mängel bei der Reinigung, verschmutzte Putzwägen Toilettenstühle Badewannen Händedesinfektion Seitens der Heimaufsicht erfolgten vor Ort ausführliche Verbesserungsvorschläge und Belehrungen. 10. Mängel bei der Medikamentenaufbewahrung Behindertenhilfe: Lagerung von nicht zuordenbaren Medikamenten Medikamentenkühlschränke fehlen Altenhilfe: Mängel in der Medikamentenaufbewahrung wurden immer wieder festgestellt. Bemängelte Punkte z. B. Betäubungsmittel für alle Bediensteten zugänglich BTM-Fehlbestände (konnte geklärt werden) BTM-Nachweisbuch fehlt BTM von verstorbenem Bewohner zur Weiterverwendung gelagert Medikamentenkühlschränke fehlten, Zuordnung der Medikamente nicht möglich Salbentuben aufgerollt Augentropfen ohne Anbruchsdatum, Lagerung von Medikamenten zusammen mit Lebensmitteln, Medikamentenfalschlagerung von angebrochenen Tropfen 11. unzulässige, die Freiheit entziehende Maßnahmen Behindertenhilfe: Altenpflege: In einer Einrichtung wurde Fixation eines Bewohners mit Mullbinde am Stuhl festgestellt, entsprechende Doku hierzu fehlte.

8 8 12. Mängel in Heimverträgen Behindertenhilfe: Altenpflege: 13. Mängel bei der Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung Behindertenhilfe: Altenpflege: 14. Mängel bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Behindertenhilfe: Spätmahlzeit für Diabetiker wurde nicht angeboten Altenpflege: Öfter wurde bemängelt: Flüssigkeitsbilanzen wurden schlecht, bzw. gar nicht geführt Keine Möglichkeit für eine Spätmahlzeit Frische Kost wird nur selten angeboten Kostenfreie Getränke waren nicht frei zugänglich IV. Bescheide 1. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen nach 17 HeimG. 2. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen nach 18 HeimG. 3. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Untersagungen nach 19 HeimG 4. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Bescheide nach 21 HeimG 5. Anzahl der Befreiungen nach 25 a HeimG im Berichtszeitraum 6. Anzahl der Befreiungen nach 31 HeimMindBauV im Berichtszeitraum Die Mindestwohnfläche für Doppelzimmer wurde geringfügig um bis zu 1,2 m² unterschritten. Von 3 Einrichtungen liegen noch Anträge auf Erteilung einer Befreiung bezüglich der Anforderungen nach 27 Abs. 2 HeimMindBauV für jeweils bis zu 20 Bewohner im gleichen Gebäude mindestens eine Badewanne und eine Dusche zur Verfügung zu stellen vor. Befreiungen wurden mündlich in Aussicht gestellt; Im Hinblick auf möglichst einheitliche Vorgehensweise im Bereich der unterfränkischen Heimaufsichten wird mit der endgültigen Bescheiderteilung noch abgewartet. 7. Anzahl der Befreiungen nach 11 HeimPersV im Berichtszeitraum

9 8. Anzahl der Zustimmungen nach 5 Abs. 2 HeimpersV im Berichtszeitraum 9 V. Darstellung der Struktur der Arbeitsgemeinschaft nach 20 HeimG und der Zusammenarbeit der Heimaufsicht mit den anderen AG-Mitgliedern: Eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft nach 20 HeimG besteht mit der Stadt Schweinfurt/dem Landkreis Schweinfurt/dem Landkreis Bad Kissingen/dem Landkreis Rhön- Grabfeld/dem Landkreis Haßberge. Nachdem aufgrund der halbjährlichen Tagungen bei der Regierung von Unterfranken ein recht guter Erfahrungs- und Meinungsaustausch besteht, wurde von der Arbeitsgemeinschaft ein jährlicher Sitzungsturnus beschlossen. Die letzte Sitzung der Arbeitsgemeinschaft fand am in Bad Neustadt statt. Teilnehmer sind neben den Heimaufsichten regelmäßig MDK Bayern, ARGE Pflegekasse Bayern und Bezirk Unterfranken. Im Rahmen der ARGE-Sitzungen finden auch jeweils Einzelbesprechungen der Heimaufsichten mit MDK, Bezirk und Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen statt. Wesentliche Punkte der Tagesordnungen waren Erfahrungsaustausch und aktuelle Fragen. VI. Sonstige Schwerpunkte der Tätigkeit der Heimaufsicht : Gezielte Prüfung der Anwendung und Dokumentation von freiheitsentziehenden Maßnahmen. In den Sommermonaten wurden gezielte Beratungen bezüglich der Ernährung und Flüssigkeitszufuhr in Hitzeperioden durchgeführt. Besonderes Augenmerk wurde auf Dokumentationsunterlagen, auch in Verbindung mit EDV-Umstellung gelegt. Die Nachtdienstbesetzung wurde bei allen Begehungen gezielt hinterfragt. Anhang 1 Liste der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Haßberge Stand Erreichbarkeit der Heimaufsicht (Adresse, Name eines Ansprechpartners, Telefon, Fax, ) Landratsamt Haßberge Heimaufsicht Zwerchmaingasse Haßfurt Liebler Karl Tel / Fax 09521/ karl.liebler@landratsamt-hassberge.de

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