ARBEITSPAPIER WORKING PAPER. Nr. 39/2004

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ARBEITSPAPIER WORKING PAPER. Nr. 39/2004"

Transkript

1 ARBEITSPAPIER WORKING PAPER Nr. 39/2004 Klaus Backhaus Michael Kruse Holger Werthschulte Die Bedeutung staatlicher Exportkreditversicherungssysteme für die Wettbewerbssituation im internationalen Anlagengeschäft Herausgeber: Förderkreis für Industriegütermarketing e.v. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster c/o Prof. Dr. Klaus Backhaus Am Stadtgraben 13-15, Münster Tel.: Fax:

2 Prof. Dr. Klaus Backhaus c/o Marketing Centrum Münster Institut für Anlagen und Systemtechnologien Am Stadtgraben Münster Tel.: Fax: Dipl.-Kfm. Michael Kruse Vogelweide Emsdetten Dr. Holger Werthschulte c/o Marketing Centrum Münster Institut für Anlagen und Systemtechnologien Am Stadtgraben Münster Tel.: Fax:

3 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...V Tabellenverzeichnis... VI Abkürzungsverzeichnis... VII 1 Einleitung Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes Begriff und Besonderheiten Finanzierung des Anlagenexports als Wettbewerbsfaktor Bedeutung des Finanzierungskonzeptes im Anlagengeschäft Deckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs Ausprägungen und Bedeutung der Exportrisiken Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung Begründung für die staatliche Versicherung von Exportrisiken Unvollkommene Finanzmärkte Wirtschaftspolitische Gesichtspunkte Ausgestaltungsparameter der staatlichen Exportkreditversicherung Rechtsform Gedeckte Risiken Formen der Deckung Deckungspolitik Internationale Kooperationsformen Prämiengestaltung Multilaterale Harmonisierungsbestrebungen Staatliche Exportkreditversicherungssysteme im Ländervergleich Bewertungskriterien staatlicher Exportkreditversicherungssysteme Vergleichende Analyse der Exportkreditversicherungssysteme ausgewählter Industrienationen: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, USA Rechtsform Gedeckte Risiken Formen der Deckung...31

4 IV Inhaltsverzeichnis Deckungspolitik Länderdeckung Deckungsquoten Karenzzeiten Ausländische Zulieferungen Internationale Kooperationsformen Prämiengestaltung Kritische Würdigung in Bezug auf die Wettbewerbssituation im internationalen Anlagengeschäft Zusammenfassung und Ausblick Literaturverzeichnis Anhang... 71

5 Abbildungsverzeichnis V Abbildungsverzeichnis Abbildung 2-1: Grundschema Lieferantenkredit...7 Abbildung 2-2: Grundschema Bestellerkredit...7 Abbildung 2-3: Grundschema Forfaitierung...8 Abbildung 2-4: Zeitliche Struktur der Risiken im Exportgeschäft...10 Abbildung 3-1: Grundschema Mitversicherung...19 Abbildung 3-2: Grundschema Rückversicherung...20 Abbildung 4-1: Gegenüberstellung hinsichtlich der Deckung wirtschaftlicher Risiken i.w.s Abbildung 4-2: Gegenüberstellung hinsichtlich der Länderdeckungspolitiken...35

6 VI Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis Tabelle 4-1: Gegenüberstellung hinsichtlich der Deckungsformen Tabelle 4-2: Gegenüberstellung hinsichtlich der Deckungsquoten Tabelle 4-3: Gegenüberstellung hinsichtlich der Karenzzeiten (in Monaten) Tabelle 4-4: Gegenüberstellung hinsichtlich der Zulieferregelungen Tabelle 4-5: Tabelle 4-6: Tabelle 4-7: Gegenüberstellung hinsichtlich der Mit- und Rückversicherungsabkommen Gegenüberstellung hinsichtlich der Prämien für die Versicherung des sovereign risk Gegenüberstellung hinsichtlich der Käuferzuschläge für die Versicherung des private risk... 51

7 Abkürzungsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AGF Assurances Générales de France a. M. am Main Anm. Anmerkung Aufl. Auflage Berne Union International Union of Credit & Investment Insurers BfAi Bundesstelle für Außenhandelsinformationen BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise CFA-Franken Communaute Financière Africaine Franken CIRR Commerical Interest Reference Rate Coface Compagnie Française d'assurance pour le Commerce Extérieur d.h. DM das heißt Deutsche Mark ECA Export Credit Agency ECGD Export Credits Guarantee Department EG Europäische Gemeinschaften ERG Schweizerische Exportrisikogarantie et al. et alii EU Europäische Union Euler Hermes Euler Hermes-Kreditversicherungs-AG EUR Euro EURIBOR Euro Interbank offered Rate evtl. eventuell(e) Ex-Im Bank Export-Import Bank

8 VIII Abkürzungsverzeichnis FCIA Foreign Credit Insurance Association f. folgende (Seite) Fn. Fußnote GAO GBP gem. ggf. Gp. grds. Hrsg. hrsg. v. HWWA i.d.r. i.e.s. IFI i.h.v. insb. ITC i.v.m. i.w.s. Jg. JPY k.a. KfW LIBOR max. Mio. Mrd. Nr. United States General Accounting Office Britische Pfund gemäß gegebenenfalls Gliederungspunkt grundsätzlich Herausgeber herausgegeben von Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv in der Regel im engeren Sinne International Financial Institution in Höhe von insbesondere International Trade Centre in Verbindung mit im weiteren Sinne Jahrgang Japanischer Yen keine Angabe(n) Kreditanstalt für Wiederaufbau London Interbank offered Rate maximal Millionen Milliarden Nummer

9 Abkürzungsverzeichnis IX n.a. not applicable OeKB Oesterreichische Kontrollbank o. J. ohne Jahr o. V. ohne Verfasserangabe OECD Organization for Economic Cooperation and Development PwC Price Waterhouse Coopers S. Seite(n) s. siehe SACE Sezione Speziale per l Assecurazione Del Credito all Esportazione sog. so genannt(en) SOM Research School Systems, Organisation and Management Sp. Spalte u.a. UNCTAD U.S. USA USD usw. u.u. unter anderem United Nations Conference on Trade and Development United States United States of America US-Dollar und so weiter unter Umständen v. von/vom Verf. Verfasser VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau vgl. vergleiche WTO z.b. z.t. zugl. World Trade Organization zum Beispiel zum Teil zugleich

10 X Abkürzungsverzeichnis

11 1 Einleitung Die Güterausfuhr ist für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Anteils von mehr als 25 Prozent am Bruttoinlandsprodukt von großer Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. 1 In einzelnen Branchen hat der Export einen außerordentlich hohen Stellenwert. Im deutschen Großanlagenbau beträgt die Exportquote bspw. 75 Prozent. 2 Exportgeschäfte sind jedoch mit besonderen Risiken verbunden, die im Binnenhandel i.d.r. nicht existieren. 3 Die aktuell instabile Lage der Nahost-Region, deren Konsequenzen für den Anlagenbau derzeit noch nicht absehbar sind, kann in diesem Zusammenhang als Beleg angeführt werden. Vor diesem Hintergrund stellt die staatliche Exportkreditversicherung ein Instrument dar, das Exporteure in die Lage versetzt, gegen Zahlung eines Entgeltes ihre Exportgeschäfte gegen bestimmte Auslandsrisiken abzusichern, die üblicherweise durch private Anbieter nicht gedeckt werden. 4 Im Jahr 2002 wurden zwar nur 2,5 Prozent der deutschen Exporte auf diese Weise versichert, allerdings lag der Anteil der für Exporte in Entwicklungsländer herausgelegten Deckungen an den insgesamt gewährten Deckungen bei über 75 Prozent. Die staatliche Exportkreditversicherung ist demnach insbesondere im Bereich der Versicherung risikoträchtiger und damit für private Versicherer wenig attraktiver Geschäfte von Bedeutung. 5 Aufgrund der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten staatlicher Exportkreditversicherungssysteme können Unterschiede in der konkreten Ausgestaltung die internationale Wettbewerbssituation der Exporteure einzelner Länder allerdings verzerren. 6 Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der vorliegenden Untersuchung, mögliche Unterschiede hinsichtlich der nationalen Ausgestaltung der staatlichen Exportkreditversicherungssysteme herauszuarbeiten. Die Frage, inwieweit Systemunterschiede einen signifikanten Einfluss auf die Wettbewerbssituation im internationalen Anlagengeschäft ausüben, steht dabei im Vordergrund. Neben der Analyse des staatlichen Exportkreditversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland bietet sich ein Vergleich mit den Ländern Frankreich, Großbritannien, Italien Vgl. Isselstein, T./Schaum, F. (1998), S. 164; sowie Funk, J. (1986), S. 13. Vgl. VDMA (2004), S. 7. Vgl. Hombach, H./Kockelkorn, G./Molter, W. (1987), S. 17. Vgl. Dietrich, E. B. (1935), S. 236; ebenso Beyfuß, J. (1989), Sp Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (2003), S. 8f., S. 45.

12 2 Einleitung und den Vereinigten Staaten an. Diese Länder sind bedeutende Wettbewerber im internationalen Anlagengeschäfts, sie bestreiten einen Großteil des gesamten Weltexports. 7 In Kapitel zwei werden zunächst die Grundlagen des internationalen Anlagengeschäfts dargelegt. Nach einer einführenden Beschreibung der charakteristischen Merkmale werden die Bedeutung des Finanzierungskonzeptes für den Auftragserhalt und die typischen Instrumente zur Finanzierung von Anlagenexporten näher beschrieben. Im Anschluss werden die spezifischen Risiken skizziert. Kapitel drei dient der Darstellung des Wesens und der Bedeutung der staatlichen Exportkreditversicherung. Nach einer Begründung der staatlichen Betätigung im Bereich der Absicherung von Exportrisiken erfolgt eine Klassifizierung der typischen Ausgestaltungsparameter eines staatlichen Exportkreditversicherungssystems. Im Anschluss daran wird die Subventionsproblematik im Exportkreditversicherungsbereich skizziert, ferner werden die Entwicklungen hinsichtlich der internationalen Harmonisierung im Bereich der staatlichen Exportkreditversicherung dargelegt. Im vierten Kapitel erfolgt eine Gegenüberstellung der staatlichen Exportkreditversicherungssysteme der betrachteten Industrienationen. Dazu werden zu Beginn die für einen Vergleich relevanten Bewertungskriterien dargestellt. Anschließend werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie die daraus resultierenden Implikationen für die internationale Wettbewerbssituation herausgearbeitet. In Kapitel fünf erfolgt eine abschließende Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. 6 7 Vgl. Arendt, W. (1976), S. 10; sowie Backhaus, K./Köhl, T./Werthschulte, H. (2000), S Vgl. GAO (1995), S. 3; sowie Hichert, I. (1986), S. 129.

13 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes 3 2 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes 2.1 Begriff und Besonderheiten Güter des Anlagengeschäfts repräsentieren eine Untergruppe der langlebigen Investitionsgüter, grenzen sich aber von anderen Investitionsgütertypen bzgl. zentraler Merkmale ab. 8 Im Gegensatz zu für den anonymen Markt produzierten Erzeugnissen stellen Güter des Anlagengeschäfts komplexe, individuell auf einen bestimmten Kunden abgestimmte Hardware- oder Hardware-/Software-Leistungen dar, die aus einer Vielzahl von Komponenten bestehen und für einen längerfristigen Einsatz vorgesehen sind. Die Vermarktung und Erstellung von Leistungen des Anlagengeschäfts zeichnet sich durch eine hohe Interaktionsintensität zwischen Hersteller und Abnehmer aus. 9 Leistungsbündel, die die genannten Kennzeichen aufweisen, werden im Folgenden als Anlagen bezeichnet. Aufgrund der Heterogenität der Kundenanforderungen werden Anlagen im Wege der kundenindividuellen Einzelfertigung erstellt. 10 Dadurch geht der Hersteller während des Leistungserstellungsprozesses eine spezifische Bindung ein. Bei Nicht-Abnahme der Anlage durch den Käufer ist die Möglichkeit einer identischen Alternativverwendung des Leistungsbündels am Markt weitgehend ausgeschlossen. 11 Gerade der Großanlagenbau ist ferner durch einen hohen Grad an Internationalität geprägt. 12 Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Großanlagenbau des VDMA beziffern ihren Auslandsanteil am Auftragseingang mit etwa 75 Prozent. 13 Einen wesentlichen Anteil am Export haben hierbei Entwicklungs- und Schwellenländer, die z.t. durch politische Instabilität, Verschuldungs-, Zahlungsbilanz- und Devisenprobleme und ein daraus resultierendes schwaches Kredit-Standing gekennzeichnet sind. 14 Weiterhin ist der Anlagenbau durch eine zunehmende Vgl. Voigt, H./Müller, D. (1996), S. 28; vgl. dazu auch Guserl, R. (1996), S Vgl. Engelhardt, W. H. (1977), S. 13; Günter, B./Bonaccorsi, A. (1996), S. 532; sowie Backhaus, K. (2003), S Als Beispiele für Anlagen lassen sich u.a. Raffinerien, Hüttenwerke und Anlagen zur Stromerzeugung nennen. Vgl. Guserl, R. (1996), S Vgl. Backhaus, K. (2003), S. 483; Bonaccorsi, A./Pammolli, F./Tani, S. (1996), S Für eine Erläuterung des Begriffs der Spezifität im Kontext des Anlagengeschäftes vgl. Backhaus, K. (2003), S Vgl. Backhaus, K. (1989), S. 465; sowie Höffken, E./Schweitzer, M. (Hrsg.) (1991), S. 11. Vgl. VDMA (2004), S. 32. Vgl. Backhaus, K./Molter, W. (1984), S. 3; sowie Cline, W. R. (1985), S Der VDMA weist für den Zeitraum von 1994 bis 2003 EUR 34,2 Mrd. an Aufträgen aus Industrieländern aus, denen EUR 74,6 Mrd. aus Entwicklungs- und Schwellenländern gegenüber stehen; vgl. VDMA (2004), S. 35.

14 4 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes Entnationalisierung der Projekte 15 gekennzeichnet, die zu einer ausgeprägten Multinationalität führt. Aufgrund des Bestrebens der Exporteure nach kostenoptimaler Fertigung und Finanzierung erfolgt die Inanspruchnahme ausländischer Zulieferungen sowie internationaler Finanzierungs- und Kreditversicherungsmöglichkeiten im Rahmen multinationaler Anbietergemeinschaften und Sourcing-Bestrebungen. 16 Dadurch, dass die Erstellung einzelner Anlagen oftmals Wertdimensionen i.h.v. vielen Mio. EUR erreicht, stellt der hohe Einzelauftragswert der Anlage eine weitere Besonderheit dar. 17 Ein Zahlungsausfall bereits bei wenigen Projekten kann daher auch den Bestand größerer Anlagenbaunternehmen gefährden. 18 Zudem beträgt der Zeitraum zwischen Angebot und Abnahme der Anlage i.d.r. mehrere Jahre. Diese Langfristigkeit erschwert die Kalkulierbarkeit der Risiken des einzelnen Exportgeschäfts. 19 Als Folge der langfristigen Bindung des Exporteurs an Aufträge mit hohem Anteil am Gesamtumsatz in Verbindung mit der fehlenden Alternativverwendbarkeit der erstellten Anlagen und des hohen Anteils von Entwicklungs- und Schwellenländern am Exportvolumen bestehen für Anlagenlieferanten erhebliche Risiken. Diese erfordern ein umfassendes Risikomanagement, um den langfristigen Bestand des Unternehmens zu sichern. 20 Internationale Anlagengeschäfte werden regelmäßig auf Kreditbasis abgeschlossen, hierbei werden Zahlungsziele von mehreren Jahren vereinbart. 21 Aufgrund der hohen Werthaltigkeit und der langen Abwicklungsdauer stellt damit die Beschaffung von Finanzmitteln sowie die Erarbeitung eines adäquaten Finanzierungskonzeptes ein wesentliches Vermarktungsinstrument im Anlagengeschäft dar Baumann, K. H. (1999), S. 12. Vgl. König, N. (1982), S. 168; Siepert, H. M. (1987), S Vgl. Lindeiner Wildau, K. V. (1986), S. 22. Vgl. Guserl, R. (1996), S Vgl. Schwanfelder, W. (1989), S. 16. Vgl. Backhaus, K./Molter, W. (1984), S. 37. Vgl. Backhaus, K. (2003), S. 550; vgl. dazu auch Engelhardt, W. H. (1977), S. 30. Vgl. Höffken, E./Schweitzer, M. (Hrsg.) (1991), S. 13; Zinn, E./Kotz, H. H. (1986), S

15 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes Finanzierung des Anlagenexports als Wettbewerbsfaktor Bedeutung des Finanzierungskonzeptes im Anlagengeschäft Im weiteren Sinne umfasst die Auftragsfinanzierung im Rahmen des internationalen Anlagengeschäfts neben der Beschaffung von Finanzmitteln und des Managements jeglicher mit der Auftragsabwicklung verbundenen Finanzaktivitäten auch die Beibringung von Exportkreditversicherungen. 23 Ziel ist es, über die Erarbeitung eines adäquaten Finanzierungskonzeptes zur Generierung eines Wettbewerbsvorteils und damit zum Erhalt des Auftrags beizutragen. 24 Hierbei besteht eine enge Verbindung zwischen Exportkreditversicherung und Finanzierung. Zum einen ermöglicht die Indeckungnahme durch eine Exportkreditversicherung den Zugang zu günstigen Finanzierungskonditionen, andererseits wirkt sie normierend auf die Gestaltung der Zahlungsbedingungen. Für bestimmte Exportländer ist der Abschluss einer Exportkreditversicherung gar die Voraussetzung für den Erhalt einer Exportfinanzierung seitens der Kreditinstitute. 25 Die Unterbreitung eines auf den Kunden abgestimmten Finanzierungskonzeptes wiederum ist häufig ein Kriterium, das über die Auftragsvergabe entscheidet, d.h. das Fehlen einer gesicherten Finanzierung im Angebot kann zum Ausschluss aus dem Bieterkreis führen. 26 Folglich lassen sich die Fragen der Kapitalbeschaffung und Rückzahlung sowie der Abdeckung der dabei auftretenden Risiken nicht trennen. 27 Die Verfügbarkeit und die Kosten der Exportkreditversicherung determinieren somit durch ihren Einfluss auf die Finanzierung die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Angebots. Die Relevanz der Finanzierung und der Exportkreditversicherung als Wettbewerbsfaktoren im internationalen Anlagengeschäft wird im Hinblick auf die Gestaltung des Angebotspreises deutlich. Dieser ist im durch hohe Wettbewerbsintensität und Preisdruck gekennzeichneten Ausführliche Erläuterungen zur Auftragsfinanzierung finden sich bei Backhaus, K./Molter, W. (1989), Sp. 49f.; sowie Hombach, H./Kockelkorn, G./Molter, W. (1987), S. 3f. Vgl. Isselstein, T./Schaum, F. (1998), S. 171f.; vgl. auch Schwanfelder, W. (1987), S. 11f. Vgl. Zinn, E./Kotz, H. H. (1986), S ; Reeder, W. (1982), S. 119; ebenso Beyfuß, J. (1989), Sp Vgl. Metschies, U. (1995), S. 110; sowie Blomeyer, K. (1986), S Vgl. Dormanns, A. (1973), S. 428.

16 6 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes Anlagenbau eine wichtige Einflussgröße im Rahmen der Auftragsvergabeentscheidung. 28 Die Finanzierungskosten betragen bei Projekten des Großanlagenbaus nicht selten 30 Prozent des Auftragswertes. 29 Die Gebühren für die Exportkreditversicherung können je nach Struktur des Geschäfts und Risiko des Käuferlandes einen Anteil i.h.v. 10 Prozent des Auftragswertes erreichen. 30 Hieraus folgt die Notwendigkeit einer adäquaten Deckung des Finanzierungsbedarfs und eines günstigen Zugangs zu Kreditversicherungsleistungen, um einen wettbewerbsfähigen Angebotspreis sicherstellen zu können Deckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs Bedingt durch die langen Abwicklungszeiten und hohen Wertdimensionen werden Anlagengüter nahezu ausschließlich mit Hilfe mittel- bis langfristiger Instrumente finanziert. 31 Die Vielzahl der in Frage kommenden Finanzierungsinstrumente lässt sich auf drei Grundformen zurückführen: Lieferantenkredit, Bestellerkredit und Forfaitierung. 32 Bis in die 1960er Jahre wurden Ausfuhrgeschäfte fast ausschließlich auf Basis des Lieferantenkredites finanziert. 33 Wie in Abb. 2-1 dargestellt, handelt es sich dabei um einen Kredit, der dem Exporteur von einem Kreditinstitut zur Refinanzierung eines dem ausländischen Käufer gewährten Zahlungsziels respektive Liefervertragskredites dient. Primäre Aufgabe dieses Kredits ist somit die Finanzierung der Erstellung der Anlage durch den Exporteur und seine Unterlieferanten und die Überbrückung eines gegebenenfalls gewährten Zahlungsziels. 34 Als Banksicherheiten dienen i.d.r. die Abtretung der Zahlungsansprüche gegen den Kunden sowie der Abschluss einer Exportkreditversicherung Vgl. o.v. (1996), S. 15; o.v. (2000), S. 20; vgl. auch VDMA (2004), S. 18. Vgl. Feuerbaum, E. (1979), S. 25; ähnlich Isselstein, T./Schaum, F. (1998), S Zur Berechnung des zugrunde liegenden Beispiels s. Anhang 1; ähnlich Hay, P. H. (1986), S. 89; sowie Ansorge, D. (1987), S. 29. Vgl. Kuttner, K. (1995), S. 1. Vgl. Backhaus, K./Molter, W. (1989), Sp. 58f.; sowie Voigt, H./Müller, D. (1996), S. 48f. Vgl. Lipp, E. M./Kramer, P./Graffe, F. (1992), S Vgl. Kuttner, K. (1995), S. 1. Der Lieferantenkredit ist vom Liefervertragskredit zu unterscheiden, der dem Importeur in Form des Zahlungsziels unabhängig von der Art der Refinanzierung gewährt wird. Vgl. Blomeyer, K. (1986), S. 20f. Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 269f.

17 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes 7 Abbildung 2-1: Grundschema Lieferantenkredit Ausländischer Abnehmer Zahlung auf Ziel Lieferung Tilgung nebst Zinsen Inländischer Finanzierendes Exporteur Kreditinstitut Auszahlung Darlehen Abtretung Forderung nebst Sicherheiten Quelle: In Anlehnung an Hombach, H. (1982), S. 5. Neben dem Lieferantenkredit gewinnt im internationalen Anlagengeschäft zunehmend der Bestellerkredit an Bedeutung. 36 Hier wird dem ausländischen Abnehmer, meist auf Vermittlung des Exporteurs, durch ein inländisches Kreditinstitut ein zweckgebundener Kredit zur Bezahlung der Kaufpreisforderung gewährt (s. Abb. 2-2). Die Auszahlung erfolgt i.d.r. direkt an den Exporteur. In manchen Fällen kann eine Auszahlung auch als Bank-zu-Bank-Kredit an die Bank des Importeurs erfolgen. 37 Aufgrund der Bindung des Kredits an das zugrunde liegende Geschäft wird der Bestellerkredit auch als gebundener Finanzkredit bezeichnet. 38 Der gebundene Finanzkredit wird regelmäßig durch eine Exportkreditversicherung gedeckt. 39 Abbildung 2-2: Grundschema Bestellerkredit Inländischer Exporteur ggf. Stellung von Sicherheiten Lieferung Tilgung nebst Zinsen Ausländischer Abnehmer ggf. (Teil-) Bezahlung Darlehensvertrag i.d.r. Auszahlung Darlehen gem. Liefervertrag Finanzierendes Kreditinstitut Quelle: In Anlehnung an Hombach, H. (1982), S. 5. Die in Abb. 2-3 dargestellte Forfaitierung nimmt eine Mittelstellung zwischen Lieferantenund Bestellerkredit ein. 40 Im Rahmen einer Forfaitierung verkauft der Exporteur seinen Zahlungsanspruch aus einem Liefervertragskredit regresslos an ein Kredit- bzw. Forfaitierungsinstitut. 41 Faktisch ist diese Form der Finanzierung im Anlagengeschäft unter anderem bedingt durch den langen Produktionszeitraum sowie die vergleichsweise hohen Forfaitie Vgl. Masberg, M. (2002), S Vgl. Häberle, S. G. (2002), S Vgl. Blomeyer, K. (1986), S. 21. Vgl. Kuttner, K. (1995), S. 3. Vgl. Hombach, H./Kockelkorn, G./Molter, W. (1987), S. 13. Vgl. Voigt, H./Müller, D. (1996), S. 49; sowie Häberle, S. G. (2002), S. 303.

18 8 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes rungskosten nur von untergeordneter Bedeutung. 42 Voraussetzung für den Ankauf der Forderung ist häufig die Deckung durch eine Exportkreditversicherung. 43 Abbildung 2-3: Grundschema Forfaitierung Auszahlung Forfaitierungsbetrag Inländischer Exporteur Lieferung Ausländischer Abnehmer Rückzahlung Kredit- o. o. Forfaitierungsinstitut Regressloser Forderungsverkauf und ggf. Stellung von Sicherheiten Quelle: In Anlehnung an Hombach, H. (1982), S. 6. Neben diesen klassischen Finanzierungsinstrumenten existieren mit dem Exportleasing, der Inanspruchnahme von Ko- und Mischfinanzierungen sowie der Projektfinanzierung weitere alternative Finanzierungsmöglichkeiten. 44 Auch bei diesen Formen wird regelmäßig auf eine Deckung durch eine Exportkreditversicherung zurückgegriffen. Da die Anforderungen an eine Risikoübernahme seitens des Versicherers weitgehend denen der Grundformen entsprechen, erfolgt im Rahmen dieser Arbeit keine detaillierte Darstellung dieser Sonderformen der Auftragsfinanzierung Vgl. Reeder, W. (1982), S Vgl. Blomeyer, K. (1986), S Vgl. Backhaus, K./Werthschulte, H. (2003), S Vgl. Voigt, H./Müller, D. (1996), S Für eine Darstellung der Projektfinanzierung vgl. Tytko, D. (2003); zum Leasing vgl. Matschke, M. J./Olbrich, M. (2000), S ; sowie Klöpper, M. (1989) zur Misch- und Kofinanzierung.

19 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes Ausprägungen und Bedeutung der Exportrisiken Die Ausfuhr von Gütern des Anlagengeschäfts, insbesondere in Verbindung mit der Bereitstellung einer Finanzierung, weist einen höheren Grad an Risiken auf als reine Inlandsgeschäfte. 46 Vor Ausarbeitung des Finanzierungskonzeptes stellt sich für den Exporteur daher die Frage, welche Risiken mit dem Ausfuhrgeschäft verbunden und welche Absicherungsformen anzustreben sind. 47 Eine Kategorisierung der Risiken erfolgt in der Literatur bzgl. der jeweiligen Ursache in wirtschaftliche und politische Risiken sowie in Bezug auf die zeitliche Dimension in Fabrikations- und Ausfuhrrisiken. 48 Politische Risiken bzw. Länderrisiken resultieren aus staatlichen Maßnahmen oder politischen Ereignissen wie z.b. Zahlungsverboten und -moratorien, Embargos, Konvertierungs- und Transferverboten, Krieg usw., die den Exporteur an der Vertragserfüllung hindern oder zu einem Verlust bzw. einer Erlösschmälerung aus dem Exportgeschäft führen. Auch das Risiko des Zahlungsausfalls öffentlicher Abnehmer wird dem Bereich der politischen Risiken zugerechnet. 49 Wirtschaftliche Risiken bzw. Käuferrisiken sind durch den Abnehmer begründet. Diese Risikokategorie umfasst Insolvenztatbestände, die eine Zahlung verhindern, sowie zudem den so genannten protracted default, d.h. den Zahlungsverzug eines privaten Käufers. 50 Gegenüber den politischen Risiken haben die wirtschaftlichen Risiken nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Privatisierungsbestrebungen, insbesondere in Schwellenländern, an Bedeutung gewonnen. 51 Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kostensteigerungsrisiken spielen für den Exporteur ebenfalls eine bedeutende Rolle. 52 Diese Risiken werden in der Literatur indes nicht immer einheitlich zugeordnet. 53 Da es sich bei diesen Risikoformen um Unsicherheiten handelt, Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 24; ebenso Zimmermann, A. (1992), S. 72. Vgl. Lipp, E. M./Kramer, P./Graffe, F. (1992), S. 267f. Vgl. Hombach, H./Kockelkorn, G./Molter, W. (1987), S. 17; sowie Kuttner, K. (1995), S. 4. Vgl. Baumgartner, W./Grieger, D. (2000), S. 1016; ebenso Segré, C. (1958), S. 46f. Vgl. Matschke, M. J./Olbrich, M. (2000), S. 65; sowie Beyfuß, J. (1983), S. 12. Vgl. Ex-Im Bank (2003), S. 10. Vgl. Stolzenburg, G. (1990), S. 24; sowie Ray, J. E. (1995), S. 20f. Während Christopeit all diese Risiken als wirtschaftliche Risiken einordnet, betrachtet Zimmermann diese Risiken gesondert; Eiteman/Stonehill/Moffet ordnen das Wechselkursrisiko dem politischen Risiko zu. Vgl. Christopeit, J. (1968), S. 21; Zimmermann, A. (1992), S ; sowie Eiteman, D. K./Stonehill, A. I./Moffet, M. H. (2000), S. 473.

20 10 Grundlagen des internationalen Anlagengeschäftes die grds. jede unternehmerische Tätigkeit betreffen, werden diese im Rahmen der Arbeit als wirtschaftliche Risiken i.w.s. bezeichnet. 54 Auch hinsichtlich des für eine Absicherung relevanten zeitlichen Bezugs lassen sich die Risiken wie in Abb. 2-4 dargestellt differenzieren. Fabrikationsrisiken umfassen die Gefahr, dass während des Zeitraums zwischen Produktionsbeginn und Übergabe der Anlage Ereignisse eintreten, die zu einer Einstellung der Lieferungen und Leistungen führen. 55 Zahlungsrisiken bzw. Ausfuhrrisiken dagegen beziehen sich auf den Zeitraum nach Übergabe der Anlage. Diese umfassen die Gefahr, dass der Käufer nicht bereit oder fähig ist, sein Zahlungsversprechen einzulösen. 56 Entsprechend der Ursachen sind wirtschaftliche und politische Fabrikations- bzw. Zahlungsrisiken zu unterscheiden. 57 Abbildung 2-4: Zeitliche Struktur der Risiken im Exportgeschäft Zahlungs-/Ausfuhrrisiko Fabrikationsrisiko Kostensteigerungsrisiko Zinsänderungsrisiko Wechselkursrisiko Abgabe Angebot Produktionsbeginn Lieferbeginn Übergabe Ende Kreditlaufzeit Quelle: In Anlehnung an Hombach, H./Kockelkorn, G./Molter, W. (1987), S Vgl. Beyfuß, J. (1983), S. 12; sowie Segré, C. (1958), S. 47. Vgl. Schmitt, Y. (1985), S. 66. Vgl. Schwanfelder, W. (1984), S. 58; vgl. dazu auch Hombach, H./Kockelkorn, G./Molter, W. (1987), S. 18. Vgl. Kuttner, K. (1995), S. 4.

21 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung 11 3 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung 3.1 Begründung für die staatliche Versicherung von Exportrisiken Unvollkommene Finanzmärkte In einer Volkswirtschaft mit vollkommenen Finanzmärkten und vollständigen Informationen könnten alle Risiken angemessen bewertet und auf Märkten abgesichert werden. 58 Diese Marktvollständigkeit entspricht allerdings nicht der Realität. 59 Daher wird die Existenz unvollkommener Märkte für die Bewertung von Risiken in der Literatur häufig als zentrale Begründung für das Engagement staatlicher Institutionen in der Deckung von Exportrisiken angeführt. 60 Tatsächlich lässt sich feststellen, dass insbesondere im Bereich der Übernahme langfristiger politischer Risiken kein adäquates marktliches Angebot besteht. Private Versicherer übernehmen Risiken primär für kurzfristige Zeithorizonte, während im mittel- und langfristigen Bereich vorzugsweise staatliche Versicherer tätig sind. 61 Allein die Tatsache, dass private Exportkreditversicherungen für das langfristige Anlagengeschäft nicht vorhanden sind, stellt allerdings noch keine hinreichende Begründung für staatliches Handeln dar. Der idealtypische Ausgangspunkt für einen Ausgleich der Interessen zwischen Deckungsgeber und -nehmer sollte grds. immer in einer marktlichen Lösung bestehen. 62 Diese Sichtweise spiegelt sich auch in internationalen Vereinbarungen zur Exportkreditversicherung wider. Die EU betrachtet bspw. politische und wirtschaftliche Risiken bei Exportgeschäften in OECD-Länder mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren als marktfähig und befürwortet eine privatwirtschaftliche Abdeckung derartiger Geschäfte. 63 In der Praxis zeigt sich allerdings, dass eine Reihe staatlicher Versicherer existiert, die neben mittel- und langfristigen Deckungen auch kurzfristige Produkte anbieten. 64 Diese Leistungen sind jedoch von geringer Vgl. Arrow, K. J. (1964), S. 91. Vgl. Magill, M./Quinzi, M. (1998), S. 10f.; ebenso Grossman, G. M. (1990), S. 95. Vgl. Zehner, D. C. (2003), S. 1; sowie Kuhn, M. G./Horvath, B./Jarvis, C. J. (1995), S. 5. Vgl. Alsem, K. J. et. al. (2003), S. 73; ebenso François, D. (1999), S. 14. Vgl. Hughes, H. (1984), S Vgl. Eistert, E. (1994), S. 82; vgl. dazu auch Alsem, K. J. et. al. (2003), S. 4. Vgl. Watson, T. (1998), S. 159f.

22 12 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung Bedeutung für das langfristige Anlagengeschäft und bleiben daher im weiteren Verlauf dieser Untersuchung unberücksichtigt. 65 Für längerfristige Exportgeschäfte wird die staatliche Indeckungnahme mit der Weigerung privater Anbieter begründet, Risiken mit zwar geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten, aber hohen Volumina im Schadensfall zu übernehmen. 66 Derartige Risiken entziehen sich der Bewertung mit versicherungsmathematischen Modellen. 67 Der Staat indes ist nicht der Gefahr einer Illiquidität ausgesetzt. Somit kann dieser aufgrund seiner umfassenderen Möglichkeiten zur Verschuldung auch über lange Zeiträume ein Entgelt ermöglichen, das für den Exporteur tragbar ist Wirtschaftspolitische Gesichtspunkte Aus wirtschaftspolitischer Perspektive wird die staatliche Absicherung von Exportrisiken damit gerechtfertigt, dass hierdurch überhaupt erst eine Ausfuhr in politisch instabile Länder ermöglicht und die Exportwirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt werde. 69 Unter dem Argument des Erhalts der internationalen Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen wird die staatliche Exportkreditversicherung zudem oft als Instrument zum Ausgleich nicht leistungsgerechter Wettbewerbsvorteile ausländischer Exporteure gesehen. 70 Ziel ist es, ein level playing field im internationalen Wettbewerb zu schaffen, indem nationalen Exporteuren jeweils die gleichen Vorteile geboten werden, die auch von ausländischen Versicherern deren Exporteuren gewährt werden. 71 In der Vergangenheit hat sich diese Vorgehensweise jedoch als durchaus problematisch erwiesen. Vor allem in den 1980er Jahren hat ein regelrechter Konditionenwettlauf zwischen staatlichen Exportkreditversicherern stattge Vgl. Stolzenburg, G. (1981), S. 11. Darüber hinaus besteht ein klarer Trend dahingehend, dass das kurz- und mittelfristige Geschäft der staatlichen Versicherer an den privaten Versicherungsmarkt abgegeben wird. Vgl. o.v. (2001), S. 9; sowie Ex-Im Bank (2003), S. 6. Vgl. De Nederlandsche Bank (2002), S. 60; ferner Hufbauer, G. C./Goodrich, B. (2002), S. 1. Vgl. Vormbaum, H./Ahlert, D. (1969), S. 2; sowie Lefèvre, D. (1977), S Vgl. Segré, C. (1958), S. 52; vgl. dazu auch Alsem, K. J. et. al. (2003), S. 74. Vgl. Halfen, B. (1991), S. 7; ebenso Masberg, M. (2002), S Vgl. BMWA (2004), S. 64; sowie Habuda, J./Hilpert, H. G./Ochel, W. (1998), S. 6. Vgl. Ray, J. E. (1995), S. 8f.; vgl. dazu auch Niskanen, W. A. (2001), S. 194f.

23 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung 13 funden, um die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Exporteure zu erhöhen. 72 Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive erscheint ein solches Verhalten insbesondere angesichts hoher kumulierter Verluste der Versicherer während dieser Zeit fragwürdig. 73 Das politisch prägnanteste Motiv zur staatlichen Exportunterstützung ist der Verweis auf den Erhalt von Arbeitsplätzen. 74 So zeigt das BMWA in einer Studie auf, dass in Deutschland zwischen und Arbeitsplätze allein durch die Existenz der staatlichen Exportkreditversicherung gesichert werden. 75 Die USA verweisen auf Arbeitsplätze, die vom staatlichen Engagement in diesem Bereich abhängen. 76 Diese Daten verdeutlichen, dass wirtschaftspolitische Interessen im Rahmen der Ausgestaltung eines staatlichen Exportkreditversicherungssystems eine bedeutende Rolle spielen. 3.2 Ausgestaltungsparameter der staatlichen Exportkreditversicherung Rechtsform Die Motive zur staatlichen Deckung von Exportrisiken sind in den einzelnen Ländern weitgehend identisch. Bezüglich der Rechtsform und konzeptionellen Ausgestaltung einzelner Exportkreditversicherungssysteme können jedoch durchaus Unterschiede bestehen. 77 Es existiert kein idealtypisches Organisationsmodell. Vielmehr werden die einzelnen Systeme durch das Ausmaß des politischen Willens, sich in dem Bereich der staatlichen Exportkreditversicherung zu engagieren, beeinflusst. 78 Die Ausgestaltung der Rechtsform selbst nimmt dann wiederum Einfluss auf die Schwerpunkte der Förderung und die Koordination der Tätigkeiten. 79 Im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Lösung kann der Staat zum einen ein privates Unternehmen damit beauftragen, als Mandatar im Auftrag und für Rechnung des Staates Deckungsanträge für Exportgeschäfte zu bearbeiten und Vorschläge zur Indeckungnahme zu Vgl. Larjavaara, T. (1988), S. 23; ebenso ITC (1998), S. 51. Vgl. Lieser, H. (1995), S. 204f. Für eine volkswirtschaftliche Diskussion der Wohlfahrtseffekte vgl. Collie, D. R. (2000), S Vgl. Beyfuß, J. (1983), S. 6; ebenso Masberg, M. (2002), S Vgl. prognos (2000), S. 17. Vgl. Ex-Im Bank (1997), S. 1. Vgl. Wysocki, K. V. (1961), S Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 63f. Vgl. Stephens, M. (1997), S. 8f.; ebenso Habuda, J./Hilpert, H. G./Ochel, W. (1998), S. 41.

24 14 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung unterbreiten. Die Entscheidung über die Absicherung von Risiken verbleibt üblicherweise bei einem staatlichen Gremium, der Staat haftet unmittelbar für die Risiken. 80 Eine Alternative im Sinne einer indirekten staatlichen Deckung von Exporten besteht darin, dass der Staat die Absicherung im Rahmen einer staatlichen Rückversicherung gewährt. 81 Neben einer rein privaten Lösung kann die Indeckungnahme auch durch Einbezug eines öffentlichen Trägers erfolgen. Somit besteht die Möglichkeit, das staatliche Exportkreditversicherungsgeschäft von einer öffentlichen Behörde ausführen zu lassen, die üblicherweise einem Ministerium untersteht. Die Form des öffentlich-rechtlichen Unternehmens ist die am häufigsten gewählte Alternative zur staatlichen Deckung von Exportgeschäften. 82 Bei Betrachtung der unterschiedlichen Rechtsformen ist den privaten und öffentlichen Alternativen gemein, dass es sich um Institutionen handelt, deren Aufgabenbereich durch eine staatliche Stelle definiert worden ist und die gegenüber der Regierung rechenschaftspflichtig sind. 83 Neben der rechtlichen Ausgestaltung kann das Leistungsangebot eines Exportkreditversicherungssystems weiter mit Hilfe der Parameter gedeckte Risiken, Formen der Deckung, Deckungspolitik sowie Prämiengestaltung charakterisiert werden. 84 Zusätzlich existieren verschiedene Formen der internationalen Kooperation Vgl. Stephens, M./Smallridge, D. (2002), S. 14; vgl. auch Ex-Im Bank (2003), S. 16. Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 64. Vgl. Stephens, M./Smallridge, D. (2002), S. 14. Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 63. Vgl. Blomeyer, K. (1986), S. 111f. Vgl. Mackie, A. (2003), S. 75.

25 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung Gedeckte Risiken Staatliche Exportkreditversicherungen adressieren die mit einem Exportgeschäft verbundenen Risiken. 86 Die möglichen Ausprägungen dieser Risiken sind vielseitig und lösen im Falle ihres Eintritts die Versicherungsleistung aus. 87 Die Terminologie der Risiken ist in der Praxis der Exportkreditversicherer nicht einheitlich geregelt. 88 Die Zuordnung der Risiken spielt jedoch eine wichtige Rolle, einerseits für die Abdeckung möglicher Gefahrenquellen, andererseits für die Festlegung der Höhe des vom Exporteur zu zahlenden Entgelts. 89 Üblicherweise kann eine Unterscheidung nach der Art bzw. Ursache der Risiken, der juristischen Natur des ausländischen Vertragspartners und dem Zeitraum des möglichen Eintritts erfolgen. 90 Nach der Art der Risiken unterscheiden Exportkreditversicherer entsprechend der Ursachen zwischen einer Deckung für politische und wirtschaftliche Risiken. 91 Eine Besonderheit in der Deckung der wirtschaftlichen Risiken kann in der Übernahme des Zinsänderungsrisikos durch den staatlichen Versicherer bestehen: Auf Kundenwunsch werden Bestellerkredite üblicherweise zum Festzinssatz gewährt. 92 Die Refinanzierung der kreditgebenden Bank erfolgt indes zu variablen Marktzinssätzen, bspw. LIBOR oder EURIBOR. 93 Das Risiko einer Differenz zwischen Festzinssatz und variablem Refinanzierungszinssatz kann durch den Versicherer gedeckt werden. Somit entspricht die Absicherung durch den Exportkreditversicherer einer Zinsstabilisierung (interest make-up). 94 Hinsichtlich der juristischen Natur kann eine Unterscheidung in drei Kategorien vorgenommen werden. Handelt es sich bei dem Käufer um eine Zentralbank oder ein Finanzministerium bzw. garantieren diese die Zahlung des Geschäfts, wird von einer Deckung des sovereign risk gesprochen. Das Risiko anderer öffentlicher Käufer wird als non-sovereign public risk bezeichnet. Die Deckung privatrechtlicher Abnehmer stellt eine Übernahme des sog. private risk dar Vgl. ITC (1998), S. 34; sowie Beyfuß, J. (1983), S. 8. Vgl. Blomeyer, K. (1986), S Vgl. Baumgartner, W./Grieger, D. (2000), S Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S Vgl. Segré, C. (1958), S. 46; ebenso Bödeker, V. (1992), S. 20. Vgl. ITC (1998), S ; s. ferner Gp Vgl. Kockelkorn, G. (1987), S. 63. Vgl. Ray, J. E. (1995), S. 22. Vgl. Ex-Im Bank (2003), S. 23. Vgl. Knaepen, P. (1998), S. 75.

26 16 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung Die Unterteilung des Zeithorizonts erfolgt i.d.r. in zwei Bereiche. Der Fabrikationszeitraum (pre-shipment) umfasst Risiken, die während der Erstellung der Anlage anfallen. Mit dem Ausfuhrzeitraum (post-shipment) wird auf die Zeit nach Lieferung bis zur Zahlung der letzten Rate Bezug genommen Formen der Deckung Staatliche Exportkreditversicherer können die Deckungsformen vielfältig ausgestalten und richten sich dabei an den Bedürfnissen der Exporteure aus. Die begriffliche Festlegung erfolgt indes nicht einheitlich. 97 Bezogen auf den Deckungsinhalt kann eine Einordnung der langfristigen Deckungsprodukte in zwei Kategorien erfolgen. Die Kategorie der typischen Deckungen umfasst zum einen die Fabrikationsrisikodeckung. Diese deckt die Produktionskosten des Exporteurs für den Fall der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken. Der Deckungsschutz beginnt i.d.r. mit Vertragsbeginn und endet mit Versand der Ware. Eine Ausfuhrdeckung hingegen sichert den Exporteur nach erfolgter Lieferung gegen politische und wirtschaftliche Ereignisse, die zum Ausfall des gewährten Liefervertragskredites führen. Gedeckt wird der Zeitraum zwischen Lieferbeginn und vollständiger Bezahlung. Im Rahmen einer Finanzkreditdeckung erfolgt schließlich eine Absicherung der mit dem ausländischen Käufer im Darlehensvertrag vereinbarten Rückzahlung eines an den Exporteur ausgezahlten Bestellerkredites. Diese Deckung wird Banken bereitgestellt und deckt den Zeitraum der Kreditgewährung ab. 98 Sonderformen der Deckung umfassen zunächst die Bauleistungsdeckung, die eine Erweiterung der Fabrikationsrisikodeckung darstellt. Diese Deckung schützt sowohl gegen die Zerstörung oder Beschlagnahmung der vom Anlagenlieferanten ins Land des Abnehmers gebrachten Produktionsmittel, z.b. der Baufahrzeuge, als auch gegen die Zerstörung oder Beschlagnahme des Bauwerks. 99 Working-Capital-Garantien dienen der Unterstützung vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen. Diese Form der Gewährleistung dient der Absi Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 21. Vgl. Lefèvre, D. (1977), S Vgl. ITC (1998), S. 41f.; vgl. dazu auch Gianturco, D. E. (2001), S. 29f. Vgl. Stolzenburg, G. (1990), S. 37f.; vgl. dazu auch Greuter, T. (2000), S. 70.

27 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung 17 cherung von Betriebsmittelkrediten. 100 Ein Exporteur, der z.b. eine Gewährleistungsgarantie gegenüber dem Abnehmer herauslegen muss, kann sich schließlich durch eine Vertragsgarantiedeckung vor Verlusten aus einer unberechtigten Ziehung dieser Garantie schützen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Leasingdeckung politische und wirtschaftliche Risiken aus grenzüberschreitenden Leasinggeschäften abzusichern. 101 Schließlich kann eine Deckung von in Fremdwährung fakturierten Ausfuhrgeschäften ermöglicht werden Deckungspolitik Die Deckungspolitik bezieht sich auf die Bereitschaft eines staatlichen Exportkreditversicherers, in bestimmten Ländern Deckung zu gewähren, sowie auf die Praktiken der Risikoübernahme und die Versicherungsbedingungen. 103 Im Rahmen der Länderdeckungspolitik schließen Exportkreditversicherer diejenigen Länder aus der Deckung aus, deren politische Risiken als zu hoch erachtet werden. Häufig führen auch politische Gründe im Land des Versicherers, z.b. aufgrund einer Sanktionierung, zum Deckungsausschluss. 104 Neben einem vollständigen Deckungsausschluss können auch anderweitige Beschränkungen festgelegt werden. Diese erfolgen dann durch Kontingentierung der individuellen Auftragsvolumina und durch Deckungsausschlüsse, z.b. für bestimmte Gütergruppen. 105 Die Dauer der Deckung richtet sich üblicherweise an den in den verschiedenen Branchen üblichen Zahlungsbedingungen aus. Der Deckungshorizont kann im langfristigen Anlagengeschäft durchaus fünf bis zehn Jahre betragen. 106 Weiterhin bestehen Alternativen in der Festlegung der Qualität des Produktangebots. Exportkreditversicherer können Deckung in Form einer unkonditionierten Garantie (unconditional) oder konditioniert (conditional) gewähren. Liegt lediglich eine konditionierte Deckung vor, 100 Vgl. OECD (2001d), S Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 28f. 102 Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S Vgl. Ex-Im Bank (2003), S Vgl. Wallén, A. (1995), S Vgl. Beyfuß, J. (1983), S. 29f.; sowie Ex-Im Bank (2003), S Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S. 23. Die Dauer der Deckung ist z.t. gesondert für einzelne Branchen im so genannten OECD-Konsensus geregelt; s. Gp. 3.3.

28 18 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung erfolgt eine Kompensation erst nach Dokumentation und Anerkennung des Schadensfalles. Bei einer unkonditionierten Deckung hingegen entfällt dieses Dokumentationsrisiko und die Entschädigung wird auf erste Anforderung, vergleichbar mit der Zahlungsgarantie einer Bank, geleistet. 107 Im weiteren Sinne umfasst die Qualität des Deckungsangebots auch die Karenzfristen, die den Zeitraum zwischen Risikoeintritt und der Anerkennung des Schadens durch die Versicherung umfassen. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine Entschädigung beantragt werden, die ggf. eine weitere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. 108 Eine evtl. Deckung von Verzugszinsen während des Karenzzeitraums beeinflusst zusätzlich die Qualität. 109 Die Höhe der Deckungsquote beträgt für politische und wirtschaftliche Risiken regelmäßig zwischen 85 bis 100 Prozent der Selbstkosten bzw. des um evtl. Anzahlungen verminderten Auftragswertes. 110 Unterschiede in der Deckungshöhe ergeben sich bisweilen je nach der juristischen Natur des Käufers. 111 Außerdem schränken staatliche Exportkreditversicherer die Höhe ausländischer Zulieferungen ein. Hier spielen wirtschaftspolitische Interessen, nicht zuletzt das Motiv einer Förderung nationaler Arbeitsplätze, eine bedeutende Rolle Internationale Kooperationsformen Dadurch, dass nationale Exportkreditversicherer ausländische Zulieferungen im Rahmen ihrer Deckungspolitik beschränken, haben sich aufgrund der wachsenden Bedeutung von Multi- Sourcing-Aktivitäten im internationalen Anlagengeschäft verschiedene Formen der alternativen Absicherung ausländischer Zulieferungen herausgebildet. 113 Im Rahmen der jeweils bilateral getroffenen Vereinbarungen existieren derzeit mit der Mit-, Parallel- und Rückversicherung drei Formen der internationalen Kooperation. 114 Die einzelnen nationalen Exportkredit- 107 Vgl. Grill, W./Perczynski, H. (1996), S. 547; Ex-Im Bank (2003), S. 23; vgl. ebenso Hermes Kreditversicherungs-AG (1997), S Vgl. Masberg, M. (2002), S. 2490; vgl. dazu auch Greuter, T. (2000), S. 101f. 109 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG (1997), S Vgl. Abraham, F./Dewit, G. (2000), S. 7. Aufgrund der im Geschäftsverkehr üblichen Anzahlung i.h.v. 15 Prozent sind 85 Prozent des Auftragswertes die Deckungsgrundlage. Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S Vgl. Gianturco, D. E. (2001), S Vgl. König, N. (1982), S Vgl. Stephens, M. (1998a), S. 20; Gerster, R. (1997), S Vgl. Hutyra, J./Raddatz, H./Wilts, E. (2003), S. 73f.

29 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung 19 versicherungssysteme unterscheiden sich bzgl. des Umfangs der bestehenden Mit-, Parallelund Rückversicherungsmöglichkeiten. Die Inanspruchnahme einer Mitversicherung kommt dann in Betracht, wenn allein der Hauptlieferant einen Zahlungsanspruch gegen den ausländischen Abnehmer aufweist, der auch die Leistungsanteile der Sublieferanten beinhaltet. 115 Dabei dürfen zwischen dem ausländischen Käufer und den Unterlieferanten keine vertraglichen Beziehungen bestehen. Die Zahlungsrisiken müssen vom Exporteur entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise direkt auf den Sublieferanten durchgestellt werden (if-and-when-clause). Die Absicherung und Abwicklung gegenüber dem Deckungsnehmer wird für jeden individuellen Lieferanteil, wie in Abb. 3-1 dargestellt, von der jeweiligen nationalen Exportkreditversicherung übernommen. Im Außenverhältnis tritt jedoch lediglich die Versicherung des Hauptlieferanten auf. 116 Abbildung 3-1: Grundschema Mitversicherung Mitversicherer Produktionsrisiko Zahlungsausfallrisiko Sublieferant Mitversicherungsabkommen Subliefervertrag auf if-and-when-basis Hauptversicherer Produktionsrisiko Zahlungsausfallrisiko Inländischer Exporteur Liefervertrag Ausländischer Importeur Quelle: In Anlehnung an OEKB (2004). Für den Fall, dass getrennte Zahlungsansprüche von Haupt- und Sublieferant wie z.b. im Rahmen eines offenen Konsortiums an den ausländischen Käufer bestehen, werden die Zulieferungen aus den verschiedenen Ländern auf Basis der Parallelversicherung gedeckt. Die Absicherung und Abwicklung erfolgt auf Einzelfallbasis durch die nationalen Versicherer, die gegenseitig lediglich Informationen über das Ausfuhrgeschäft austauschen. 117 Mittlerweile weitgehend zum Standard geworden ist die Kooperation in Form von Rückversicherungsabkommen. Eine Rückversicherung ist dann möglich, wenn zwischen Zulieferer und ausländischem Abnehmer keine direkte vertragliche Bindung besteht und der Exporteur als 115 Vgl. Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (2003a), S. 6; auch Greuter, T. (2000), S Vgl. Greuter, T. (2000), S. 111; sowie Hutyra, J./Raddatz, H./Wilts, E. (2003), S. 72f.

30 20 Wesen und Struktur der staatlichen Exportkreditversicherung Hauptlieferant das volle Risiko trägt. Nach außen tritt die rückversichernde Institution nicht in Erscheinung, d.h. Absicherung und Abwicklung erfolgen durch den Erstversicherer. Dieser beantragt im Rahmen einer Rückversicherungsvereinbarung die Deckung des ausländischen Lieferanteils bei der Kreditversicherung im Land des ausländischen Zulieferers. 118 Für den Exporteur besteht der Vorteil dieses one-stop shop in einer vereinfachten Antragstellung, da die Deckung des gesamten Exportgeschäftes über nur eine Exportkreditversicherung abgewickelt wird. 119 Die Aufteilung von Gesamtprojekten in nationale Bestandteile und die separate Beantragung der Deckung entfällt somit. 120 Üblicherweise findet die Rückversicherung, wie in Abb. 3-2 dargestellt, in Verbindung mit der Finanzierung durch einen gebundenen Finanzkredit statt. 121 Abbildung 3-2: Grundschema Rückversicherung Rückversicherer Produktionsrisiko Sublieferant Rückversicherung für das Kreditrisiko Subliefervertrag Hauptversicherer Produktionsrisiko Inländischer Exporteur Liefervertrag Ausländischer Importeur Kreditauszahlung Kreditrisiko Finanzierendes Kreditinstitut Darlehensvertrag Kreditrückzahlung Quelle: In Anlehnung an OEKB (2004a). 117 Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG (1999), S. 4; ebenso Hutyra, J./Raddatz, H./Wilts, E. (2003), S Vgl. Hermes Kreditversicherungs-AG (1999), S. 5f.; vgl. auch Hutyra, J./Raddatz, H./Wilts, E. (2003), S Vgl. Wallace, M. (2004), S. 83; ähnlich Greuter, T. (2000), S Vgl. Stephens, M./Smallridge, D. (2002), S Vgl. OeKB (2004a), Abs. 2.

1. Grundlagen. 2. Institutionen. 3. Exportkreditversicherungen. 4. Lieferantenkredite. 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite. 7. Fragen & Wiederholung

1. Grundlagen. 2. Institutionen. 3. Exportkreditversicherungen. 4. Lieferantenkredite. 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite. 7. Fragen & Wiederholung 1. Grundlagen 2. Institutionen 3. Exportkreditversicherungen 4. Lieferantenkredite 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite 7. Fragen & Wiederholung Kreditversicherungen 3.1 Exportkreditversicherer für deutsche

Mehr

grundsätzliche Deckungsformen

grundsätzliche Deckungsformen grundsätzliche Deckungsformen Garantien Ausfuhrgarantien... zur Deckung von Fabrikationsrisiken... zur Deckung von Finanzkrediten bei Geschäften mit privaten ausländischen Banken oder Firmen Bürgschaften

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland AG Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur Investitionsgüter - kreditversicherung Für die Lieferung von Investitionsgütern Kreditversicherung Große Lieferungen brauchen

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Investitionsgüter-Kreditversicherung

Investitionsgüter-Kreditversicherung Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Forderungen Forderung folgt Fertigung. Wir versichern beides. Ab Fertigungsbeginn voll versichert Forderungen aus Fertigung, Lieferung und Montage von Anlagen, Maschinen

Mehr

Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland ( Hermes-Bürgschaften )

Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland ( Hermes-Bürgschaften ) ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R47 Stand: Juli 2005 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Heike Cloß Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Sparkasse Muster. Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand. Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkasse Muster. Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand. Sparkassen-Finanzgruppe s Sparkasse Muster Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe Drei starke Möglichkeiten zur Absicherung und Finanzierung Ihres Auslandsgeschäfts bei

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Hermes-gedeckte Finanzierungen 9. Structured Finance am 05.11.2013. MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen

Hermes-gedeckte Finanzierungen 9. Structured Finance am 05.11.2013. MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen Hermes-gedeckte Finanzierungen 9. Structured Finance am 05.11.2013 MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH Ratingen Seite 2 o Gegründet 1977 o Firmensitz ist Ratingen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Euler Hermes IKV. Schutz vor Forderungsausfall für Hersteller und Händler von Investitionsgütern. 31. Juli 2013

Euler Hermes IKV. Schutz vor Forderungsausfall für Hersteller und Händler von Investitionsgütern. 31. Juli 2013 Euler Hermes IKV Schutz vor Forderungsausfall für Hersteller und Händler von Investitionsgütern. 31. Juli 2013 Agenda 1 Hohes Kapitalrisiko für Hersteller und Händler von Investitionsgütern! 2 Wer kann

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Chancen für deutsche Unternehmen im russischen Immobilien-, Bau- und Baustoffmarkt. Bewertung und Versicherung von Investitionsrisiken in Rußland

Chancen für deutsche Unternehmen im russischen Immobilien-, Bau- und Baustoffmarkt. Bewertung und Versicherung von Investitionsrisiken in Rußland Chancen für deutsche Unternehmen im russischen Immobilien-, Bau- und Baustoffmarkt Bewertung und Versicherung von Investitionsrisiken in Rußland Agenda 1 Situations - Analyse 2 Lösungsansätze 3 Warum Euler

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

1. Grundlagen. 2. Institutionen. 3. Exportkreditversicherungen. 4. Lieferantenkredite. 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite. 7. Fragen & Wiederholung

1. Grundlagen. 2. Institutionen. 3. Exportkreditversicherungen. 4. Lieferantenkredite. 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite. 7. Fragen & Wiederholung 1. Grundlagen 2. Institutionen 3. Exportkreditversicherungen 4. Lieferantenkredite 5. Forfaitierung 6. Bestellerkredite 7. Fragen & Wiederholung Bankgesellschaft Berlin AG; Bereich Internationales Geschäft;

Mehr

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze

Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht _ Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Beantragung öffentlich geförderter Darlehen An Finanzierungshilfen des Bundes und des Freistaates

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung Euler Hermes Deutschland AG Corporate Advantage Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres Unternehmens Jedes Jahr gewähren

Mehr

s-sparkasse Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe

s-sparkasse Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe s-sparkasse Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften für den Mittelstand Sparkassen-Finanzgruppe Drei starke Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Auslandsgeschäfts bei Ihrer Sparkasse: 1. Bestellerkredit

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 2. Halbjahr 2010 Termin: 5. August 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden Hilfsmittel:

Mehr

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft Institut für Wachstumsstudien www.wachstumsstudien.de IWS-Papier Nr. 1 Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland 1950 2002.............Seite 2 Relatives Wachstum in der

Mehr

Dienstleistungsangebot Firmenauskünfte in den VAE

Dienstleistungsangebot Firmenauskünfte in den VAE Dienstleistungsangebot Firmenauskünfte in den VAE Verfügbarkeit von Auskünften In den Vereinigten Arabischen Emiraten existiert kein mit dem deutschen Handelsregister vergleichbares Firmenregister. Vielmehr

Mehr

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte.

Forschungsprojekt. Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsaspekte. Forschungsprojekt Frauen als Zielgruppe der Existenzgründungsförderung unter Kurzfassung I. Ausgangslage und Ziele der Untersuchung Existenzgründungen wird eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien

Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien Instrumente zur Absicherung und Finanzierung des deutschen Mittelstandes bei Auslandsaktivitäten in Australien Marco Paul Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede

Mehr

Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht

Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht Zusammenfassende Beurteilung der Unterrichtsbeispiele für Wirtschaft und Recht In die Auswertung der Beurteilungen der Unterrichtsbeispiele gingen von Seiten der SchülerInnen insgesamt acht Items ein,

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Inhaltsverzeichnis Nr. 87 Oktober 2001

Inhaltsverzeichnis Nr. 87 Oktober 2001 Inhaltsverzeichnis Länderinformationen Ghana Kenia Rumänien Syrien Ukraine Usbekistan Deckungspraxis Erweiterung der marktfähigen Risiken Zulieferungen von ausländischen Tochtergesellschaften Deckungsberechtigung

Mehr

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I.

Hamburger Kreditbarometer Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I. Ergebnisse der Sonderbefragung zur Kreditversorgung im Rahmen der Handelskammer-Konjunkturumfrage, I. Quartal 2014 Immer weniger Unternehmen benötigen Fremdfinanzierung aber Finanzierung für kleinere Betriebe

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen

Mehr

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung 1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Finanzierung und Sicherung von Auslandsgeschäften

Finanzierung und Sicherung von Auslandsgeschäften Finanzierung und Sicherung von Auslandsgeschäften Finanzierung im Außenhandel Kreditinstitute vergeben zur Finanzierung von Außenhandelsgeschäften Bankkredite grundsätzlich nach vergleichbaren Bonitätsrichtlinien

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur Kreditversicherung für größere Unternehmen EH Corporate Advantage Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres

Mehr

Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Chancen nutzen - Risiken minimieren. Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Igor Sufraga Euler Hermes AG Berlin, den 07.05.2015 Durchführer Seit über 60 Jahren werden deutsche Exporteure

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Risiken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Risiken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 1 Risiken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Im Rahmen der regelmäßigen Konjunkturumfrage wurden von den Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen seit Herbst 2010 Fragen zu den Risiken der wirtschaftlichen

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Internationales Marketing-Management

Internationales Marketing-Management Internationales Marketing-Management Fallstudie Ammersee Prof. Dr. Uta Herbst Lehrstuhl für BWL/Marketing Universität Potsdam uta_herbst@uni-potsdam.de Übung 1 Fallstudie Ammersee Herr Imdahler, der Gründer

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Exportgeschäfte - ihre Risikoabsicherung und Finanzierung

Exportgeschäfte - ihre Risikoabsicherung und Finanzierung Exportgeschäfte - ihre Risikoabsicherung und Finanzierung von Werner Schwanfelder f TECHNISCHE HOCHSCHULE DARMSTADT For.hbereich 1 G G s o m t b t b I i o t h e k B e 1 r i e f. s w i r' s c h o 11 s I

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

Klausur BWL 1 Wintersemester 2010/11

Klausur BWL 1 Wintersemester 2010/11 Klausur BWL 1 Wintersemester 2010/11 1. Das Managerhandeln findet idealtypisch in drei Dimensionen statt (Managementebenen nach BLEICHER). Beschreiben Sie die wesentlichen inhaltlichen Aufgaben der einzelnen

Mehr

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Mehr

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? VERBRAUCHERINFORMATION Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

die Freien Wähler beantragen, dass der Einsatz von Wetterderivaten zur Stabilisierung der Zahlungsströme und Absicherung von Risiken geprüft wird.

die Freien Wähler beantragen, dass der Einsatz von Wetterderivaten zur Stabilisierung der Zahlungsströme und Absicherung von Risiken geprüft wird. GANDERKESEE FREIE WÄHLER GANDERKESEE Allensteiner Weg 13 A 27777 Ganderkesee Bürgermeisterin der Gemeinde Ganderkesee Frau Alice Gerken-Klaas Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee FREIE WÄHLER GANDERKESEE

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA DE Fall Nr. IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14.01.1992

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit Geprüfte/-r Betriebswirt/-in Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit 1 Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt/Geprüften Betriebswirtin

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei

Mehr

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht Risiko- und Beitragsinformationen für die Stichwort Seite Überblick 2 3 Schadenbeispiele 4 Versicherungsbedingungen 5 Seite 1 von 6 Ärzteregress-Versicherung Überblick Zielgruppen - Humanmediziner Erläuterungen

Mehr

Exportfinanzierungen nach Indien

Exportfinanzierungen nach Indien Exportfinanzierungen nach Indien 7. Thüringer Außenwirtschaftstag, 23.10.2013 Michael Waitz, Prokurist, Abteilung Grundstoffindustries Andrej Nötzel, Vice President, Abteilung Grundstoffindustrie Bank

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an!

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an! Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die an! Das Wichtigste

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen

KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen Buy-and-hold strategie hat sich ausgezahlt... Obligationäre streben Folgendes an ein regelmäßiger, jedoch sicherer Einkommensfluss

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerte für Leibrenten 2001/2003

Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerte für Leibrenten 2001/2003 Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerte für Leibrenten 2001/2003 Tabellen zur jährlich und monatlich vorschüssigen Zahlungsweise Statistisches Bundesamt Impressum Herausgeber: Statistisches Bundesamt

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr