Mobilitätsservice auf Anruf
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- Christin Baum
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Projektidee des Arbeitskreises Barrierefreies Ottobrunn Mobilitätsservice auf Anruf ein vom Landkreis München finanzierter Fahrdienst für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung (überarbeitete Version ) Diese Projektidee stellte Ralf Trotter am als Referent auf dem Fachtag des Landratsamtes München zum Thema Mobilität verbindet vor. Herr Landrat Christoph Göbel nahm das Konzept persönlich in Empfang. Die Projektidee wird - eventuell in modifizierter Form - in den Aktionsplan des Landkreises München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Eingang finden. 1
2 Mündliche Einleitung Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Referat zu halten bei der VHS im Gasteig. Sie sitzen im Rollstuhl und es ist Ihnen nicht möglich, sich vom Rollstuhl in ein normales Auto umzusetzen. Öffentliche Verkehrsmittel können Sie aufgrund Ihrer erheblichen Mobilitätseinschränkung aber auch nicht nutzen. Wie können Sie das Problem lösen? Sie bestellen frühzeitig einen professionellen Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der bringt Sie aus der Wohnung zum Spezialfahrzeug, fährt zum Veranstaltungsort und begleitet Sie ggf. bis zum Vortragsraum. Das ist sehr teuer. - Für Hin- und Rückfahrt müssen Sie mdst. 80,00 EUR bezahlen. - Eine MVV-Karte wäre wesentlich billiger. - Mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen ag und H dürften Sie sogar kostenlos fahren. Wozu Sie aber gar nicht in der Lage sind. - Sie erleiden also eine deutliche Benachteiligung. - Das widerspricht dem Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Landkreis München sollte diesen Nachteil ausgleichen. Er sollte sich an unserer Projektidee orientieren und eine ausreichende Finanzierung sicherstellen. Und jetzt das Konzept Mobilitätsservice auf Anruf im Detail: 2
3 Problemstellung Menschen, die aufgrund einer erheblichen Mobilitätseinschränkung am angebotenen ÖPNV nicht teilnehmen können, müssen Sonderfahrdienste - i. d. R. auf eigene Rechnung - zu außergewöhnlich hohen Beförderungsentgelten in Anspruch nehmen. Für diese Menschen, die gegenüber Personen ohne Einschränkung stark benachteiligt sind, fehlt ein entsprechender Nachteilsausgleich. 3
4 Was will der AK Barrierefreies Ottobrunn erreichen? Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV) nicht möglich ist, soll ein individuelles Beförderungssystem zur Verfügung gestellt werden, analog zu den Bedingungen des ÖPNV. Wir nennen das Beförderungssystem: Mobilitätsservice auf Anruf. Eine Übernahme der Kosten durch die öffentliche Hand ist gerechtfertigt, weil es um das Verwirklichen des Inklusionsgedankens im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geht. Es ist ein Menschenrecht. 4
5 Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft Inklusion = Teilhabe, gleichberechtigt und von Anfang an Teilhabe = Teilgabe (aktiv) + Teilnahme (passiv) Voraussetzung für Teilhabe = Barrierefreiheit Barrierefreiheit muss ggf. auch durch Individualhilfsmaßnahmen herbeigeführt werden 5
6 Finanzierungslücke bei Nutzung von Fahrdiensten im Vergleich zum ÖPNV Kommerzielle Behinderten- und Krankenfahrdienste sind für erheblich mobilitätseingeschränkte Personen geeignet, aber nur mit einer zum ÖPNV analogen Kostenregelung nutzbar ohne öffentl. Kostenträger ist Finanzierung nicht gesichert Finanzierungs- Lücke Fahrten zur Teilhabe am gesellschaftl. Leben sind für Selbstzahler ohne öffentl. Kostenträger zu teuer mit öffentl. Kostenträgern ist nur in Sonderfällen Finanzierung gesichert Behindertenfahrten im Rahmen der Mobilitätshilfe, Finanzierung durch Bezirk, aber nur für Sozialhilfeberechtigte Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung Finanzierung durch gesetzl. Krankenkassen sind teuer und ÖPNV / MVV Von der öffentlichen Hand geförderte Busse und Bahnen sind für den Nutzer preisgünstig, für Menschen mit Schwerbehinderung und entsprechendem Ausweis u. U. sogar kostenlos; für erheblich mobilitätseingeschränkte Personen aber nicht nutzbar Taxis für erheblich mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar 6
7 Wie verhält es sich mit kommerziellen Fahrdiensten Beispiel: Pauschalregelung für Fahrzeug + Fahrer Zwei kommerzielle Fahrdienste aus dem Raum Ottobrunn betreiben zusammen 35 ausgerüstete Fahrzeuge für die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen. Die Fahrer besitzen alle einen Personenbeförderungsschein, sind speziell für den Umgang mit o. g. Personenkreis ausgebildet und auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Angebot: Die beiden Fahrdienste könnten sich vorstellen, dem Kostenträger (Landkreis und/oder Landkreis-Gemeinden) 1 Spezialfahrzeug + 1 Fahrer zu einem Jahres-Pauschalbetrag bereit zu stellen. Den Gemeinden des Landkreises stünde für den in unserer Projektidee Mobilitätsservice auf Anruf beschriebenen Zweck ein exklusives Beförderungssystem zur Verfügung. Wie der ÖPNV sollte auch dieser Mobilitätsservice angebotsorientiert sein. Einer der Fahrdienstbetreiber sagte, derartige Angebote würden zwar anfangs gering nachgefragt, mit zunehmendem Bekanntheitsgrad würde die Nachfrage aber sprunghaft in die Höhe gehen. Ohne Angebot gibt es keine Nachfrage. 7
8 Eckpunkte für die Einführung des Mobilitätsservice auf Anruf teilweise orientiert am Fahrdienst des Landkreises Ludwigsburg Vorstellbare Durchführung: Der Landkreis München schließt zur probeweisen Durchführung des Mobilitätsservice auf Anruf eine Vereinbarung mit dem interessierten Fahrdienst bzw. einer Fahrdienst-Gemeinschaft ab. Der Fahrdienst stellt ein Spezialfahrzeug mit Hebebühne und Fahrer exklusiv zur Verfügung. Gegen Kostenersatz soll ein Probebetrieb von 18 Monaten durchgeführt werden. Das hierfür erforderliche Kunden- Dialog-Center sowie die Disposition von Fahrzeug und Personal soll ebenfalls vom Fahrdienst organisiert werden. Weitere Details sind im Entwurf der Richtlinien (Folien 8-11) aufgeführt. Vorstellbare Finanzierung : Die Finanzierung des kostenlosen Fahrdienstes könnte so erfolgen wie sie der Landkreis Ludwigsburg praktiziert: zu etwa ¾ aus Mitteln der ÖPNV-Zuweisungen des Landes und zu etwa ¼ aus Mitteln des Sozialetats ggf. auch aus Zuschüssen anderer Kostenträger 8
9 Entwurf Richtlinien für die Inanspruchnahme 1. Berechtigter Personenkreis Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen: mit Wohnsitz im Landkreis München mit Schwerbehindertenausweis und mindestens einem der Merkzeichen: - ag (außergewöhnlich gehbehindert) - H (hilflos) - BL (blind) die aufgrund ihrer erheblichen Mobilitätseinschränkungen den ÖPNV nicht nutzen können und denen kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht Die Berechtigung nach vorgenannten Richtlinien muss nachgewiesen werden. Der Fahrgast wird zum Nulltarif befördert. Begleitpersonen werden unentgeltlich mitbefördert. 9
10 Entwurf Richtlinien für die Inanspruchnahme 2. Zweck der Fahrten Der Fahrdienst soll Menschen mit erheblicher Mobilitätsbeeinträchtigung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. D. h.: Teil-geben und Teil-nehmen an kulturellen, kirchlichen, politischen Veranstaltungen, Fahrten zur Freizeitgestaltung, zu Sportvereinen und Sportveranstaltungen, für Besorgungen des täglichen Lebens, Behördenbesuche sowie allgemeine Besuchsfahrten. Nicht in Anspruch genommen werden darf der Fahrdienst für Fahrten zu Ausbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsstätten sowie zu teilstationären und stationären Einrichtungen 10
11 Entwurf Richtlinien für die Inanspruchnahme 3. Reichweite und Ziel der Fahrten Der Mobilitätsservice auf Anruf wird für das Gebiet des Landkreises München und die Stadt München angeboten. Neben der Beförderung von Haus zu Haus erbringt der Fahrdienst Hilfestellungen von der Wohnung zum Fahrzeug und vom Fahrzeug zur Zieladresse. 11
12 Entwurf Richtlinien für die Inanspruchnahme 4. Zeiten und Verfahren Die Fahrbereitschaft steht täglich von 8.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung. Die Fahrten sind beim << Kunden-Dialog-Center >> des Mobilitätsservice auf Anruf von Montag bis Freitag Uhr bis Uhr anzumelden. Dies gilt auch für Fahrten an Wochenenden. Die Anmeldung darf frühestens 2 Wochen und sollte spätestens 2 Tage vor Fahrtantritt erfolgen. Die Organisation und Abwicklung des Mobilitätsservice auf Anruf wird vom Fahrdienst << Firma >> durchgeführt. 12
13 Ausblick und Antrag an den Landkreis München Unsere Projektidee wurde mit großem Aufwand ehrenamtlich erarbeitet. Sachliche und rechtliche Fehler können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Projektidee ist u. E. geeignet und angemessen, um eine erhebliche Benachteiligung auszugleichen. Der Arbeitskreis Barrierefreies Ottobrunn beantragt, dass der Landkreis München 1. sich an der Projektidee des AK Barrierefreies Ottobrunn orientiert und ein individuelles Beförderungssystem organisiert und finanziert für Menschen, denen es aufgrund ihrer erheblichen Mobilitätseinschränkung nicht möglich ist, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. 2. den Antrag auch in den Aktionsplan des Landkreises München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufnimmt. 13
14 Wege entstehen dadurch, dass man sie geht (Franz Kafka) Danke für Ihre Aufmerksamkeit 14
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