Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft / Stadtverband Bonn, Kreisverbände Euskirchen & Rhein-Sieg. die Klassenfahrt?

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1 info März Mai /2013 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft / Stadtverband Bonn, Kreisverbände Euskirchen & Rhein-Sieg Wer bezahlt Lehrkräften die Klassenfahrt? Im Oktober 2012 wurde in nordrhein-westfälischen Lehrerzimmern frohlockt: Das Bundesarbeitsgericht hatte geurteilt, dass Lehrkräfte die Reisekosten für Klassenfahrten erstattet bekommen müssen. Die Genehmigung der Fahrt vom schriftlichen Verzicht der Lehrkraft auf Reisekosten abhängig zu machen, sei quasi unlauter. Denn laut Allgemeiner Dienstordnung gehören Schulwanderungen und Schulfahrten zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer ( 10 ADO, Weitere Aufgaben). Und daher muss der Arbeitgeber ihre Reisekosten übernehmen. Befand das Gericht. Und bestätigte damit eine langjährige Rechtsauffassung der GEW. Mal ehrlich bei welchem Unternehmen muss der Arbeitnehmer Dienstreisen selbst zahlen?! Die Bezirksregierung Köln informierte die Schulen und wer es noch schaffte, reichte die Reisekostenabrechnung vor Weihnachten ein (meine Schule hat eine Sammelabrechnung eingereicht, aber gehört haben wir bisher nichts). Dann erreichte uns Ende Januar die Hiobsbotschaft: Es werden vorerst keine Klassen- und Studienfahrten mehr genehmigt, bis die Wanderrichtlinien neu geregelt sind. Das Land erklärte in seiner Verfügung an die Bezirksregierungen vom durchaus die Bedeutung von Schulwanderungen und Schulfahrten für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Es müssten die Ansprüche der Lehrkräfte aber in gleicher Weise berücksichtigt werden wie die finanziellen Möglichkeiten des Landes. Für die Übernahme der aktuellen Kosten hat das Land den Etat für die Fahrten verdreifacht. Es ist aber davon auszugehen, dass das dauerhaft nicht möglich sein wird. Was also wird passieren? Zunächst einmal wird das Formblatt zur Genehmigung von Schulfahrten geändert werden. Der Verzichtspassus muss entfallen. Zur Erinnerung die Formulierung: Die zu zahlende Reisekostenvergütung ist durch die für unsere zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt / möglicherweise nicht mehr gedeckt. Da die Veranstaltung trotzdem durchgeführt werden soll, verzichte(n) ich/wir gemäß Nr. 3.3 WRL auf die Zahlung der Reisekostenvergütung, soweit Mittel nicht zur Verfügung stehen. Die Schulleitung musste unterschreiben: Die dem/der Leiter/in und den Begleitpersonen zustehende Reisekostenvergütung steht in ausreichender Höhe zur Verfügung steht nicht bzw. steht möglicherweise nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung die erforderlichen Verzichtserklärungen liegen vor. Nur wird es dann einen Reisekostenverzicht durch die Hintertür geben? Dass eine Schulleitung die Fahrt nur genehmigt, wenn die mitfahrenden Lehrkräfte auf ihre Reisekosten oder einen Teil davon verzichten? Achtung: Auch hier ist eine schriftliche Verzichtserklärung nicht statthaft, die Kolleginnen und Kollegen können trotzdem hinterher die Reisekosten einfordern. Z 2693-F.

2 Man wird sich also über die Finanzierungsmöglichkeiten von Klassen- und Studienfahrten neu Gedanken machen müssen. Jeder Schule wird auch weiterhin von der Bezirksregierung ein an den Schülerzahlen bemessenes Budget für Klassenfahrten und Ausflüge zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe ist noch völlig unklar, aber reichen wird es in vielen Fällen nicht. Daher sei ein Erlass vom in Erinnerung gerufen, der den Umgang mit Freiplätzen für begleitende Lehrerinnen und Lehrer regelt sowie die Bezuschussung von Klassenfahrten durch schulische Fördervereine. Darin heißt es: Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ist straf- und disziplinarrechtlich unbedenklich. Bedenklich hingegen ist es, einen derartigen Freiplatz für die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer in den Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter einzufordern. Die Annahme von über den Besuch mit der Schulklasse hinausgehenden Vorteilen durch die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer ist grundsätzlich nicht statthaft. Zuschüsse einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an Klassenfahrten sind nicht statthaft. Unbedenklich hingegen sind Zuschüsse schulischer Fördervereine, sofern keine spezielle Fahrt oder keine spezielle Lehrkraft bezuschusst wird, mithin die volle Dispositionsfreiheit der Schule über den Zuschuss erhalten bleibt. Der letzte Passus zu Zuschüssen schulischer Fördervereine ist allerdings kritisch zu sehen: I.d.R. ist in den Satzungen der Fördervereine festgelegt, dass die Mittel den Schülerinnen und Schülern zugute kommen sollen. Damit ist den Reisekostenansprüchen der Lehrkräfte nicht gedient. Im weitesten Sinne ist es noch hinnehmbar, wenn z.b. an Förderschulen weitere Begleitungen wie Praktikanten im Freiwilligen Sozialen Jahr oder aus dem Bundesfreiwilligendienst vom Förderverein finanziert werden, da dies auch den Schülerinnen und Schülern zugute kommt, wenn genügend Begleiter mitfahren. Aber für die Lehrkräfte ist eindeutig der Arbeitgeber zuständig! Ein Problem ist bislang noch nicht berücksichtigt: In vielen Fällen haben Schulen schon vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts und der Anweisung der Bezirksregierung Beherbergungsverträge für Klassen- und Studienfahrten für 2013 abgeschlossen, ohne dass die Genehmigungen schon vorlagen. Denn für bestimmte begehrte Ziele muss bekanntermaßen frühzeitig gebucht werden, um noch Plätze zu erhalten. Von den abgeschlossenen Verträgen wird man in den meisten Fällen nicht einfach zurücktreten können. Und auch für manche Veranstalter könnte es große Probleme bei massenhaften Stornierungen geben. Hier müssen noch Regelungen gefunden werden. Es gibt schon Anzeichen, dass die Bezirksregierungen zurückrudern und Zwischenlösungen ermöglichen werden. Barbara Inhoff (HPR Förderschulen) Aktuelle Information vom In einem Schreiben an die Schulleitungen der öffentlichen Schulen teilt die Ministerin für Schule und Weiterbildung Frau Sylvia Löhrmann zum derzeitigen Stand und das weitere Vorgehen mit: um zu erreichen, dass geplante Schulfahrten im Jahr 2013 stattfinden können und nicht storniert werden müssen, hat die Landesregierung Folgendes entschieden: 1. Genehmigte und gebuchte Schulfahrten können durchgeführt werden. Auch die im Rahmen des von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenprogramms für das Jahr 2013 vorgesehenen und von der Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft bereits beschlossenen Schulwanderungen und Schulfahrten können durchgeführt werden. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich bereitgestellt. Das heißt, es braucht mit den Genehmigungen jetzt nicht bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes, die erst kurz vor den Osterferien erfolgen wird, gewartet zu werden. 3. Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ist unbedenklich. 4. Rechtliche Verpflichtungen für 2014 dürfen derzeit nicht eingegangen werden. Hierzu sind als Planungs- und Genehmigungsgrundlage die Verabschiedung des Haushalts 2013 sowie die überarbeiteten Wanderrichtlinien, die in Kürze vorgestellt werden, abzuwarten info 1/13

3 Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, 14. März 2013, Uhr im Großen Saal, DGB-Haus Bonn, Endenicher Str. 127 (schräg gegenüber Knauber) Einladungen Thema: Schulentwicklung in Bonn Neue Bedingungen und neue Chancen(?) mit: Dorothea Paß-Weingartz (Vorsitzende des Schulausschusses der Stadt Bonn, Bündnis 90/ Die Grünen) Bereits 2010 hat die Bonner Schulausschussvorsitzende in der GEW-JHV zur Schulentwicklungsplanung referiert. Seitdem hat sich so viel verändert, dass sich eine neue Diskussion lohnt. Die Schulstruktur hat sich durch die Gründung zweier neuer Gesamtschulen offensichtlich verändert, die Grunddaten für eine Schulentwicklungsplanung sind besser bekannt sie zeigen auch große Veränderungen im berufsbildenden Bereich. Noch deutlicher ist heute zu erkennen, dass eine engere Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden im Siegkreis und mit dessen Schulpolitik Not tut. Nicht nur beim Thema Inklusion, das seit Monaten die Diskussion beherrscht, gibt es großen Gesprächsbedarf zwischen Bildungsgewerkschaft und Kommunalpolitik Gerade im Jahr der Bundestagswahl sollten auch Fragen der Kooperation mit dem Bund nicht unbeachtet bleiben, konkret z.b. die Frage, was aus den derzeit befristeten bundesfinanzierten Stellen sozialpädagogischer Fachkräfte wird. Im Anschluss an diesen öffentlichen Teil mit Vortrag und Diskussion findet der nichtöffentliche Teil der Jahreshauptversammlung statt: Tagesordnungsvorschlag 1. Kassenbericht 2. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung 3. Haushaltsplan Anträge (soweit diese sich an den Gewerkschaftstag NRW im April richten sollen, sind nur noch Dringlichkeitsanträge möglich, deren Anlass erst in diesem Kalenderjahr entstanden ist) 5. Verschiedenes An alle Kolleginnen und Kollegen im Kreisverband Rhein-Sieg! Hiermit lade ich euch zu einer Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt: 18. April 2013, Uhr im Gewerkschaftshaus, Schulungsraum, Kaiserstr. 108, Siegburg Wir begrüßen besonders Maike Finnern, stellv. Landesvorsitzende der GEW NRW Tagesordnung 1. Begrüßung, Tagesordnung 2. Was gibt es im Rhein-Sieg-Kreis für Bewegungen im Schulsystem? 3. Ergebnisse der Tarifrunde, Bericht vom Gewerkschaftstag ( in Wuppertal) 4. Kassenbericht und Verabschiedung 5. Verschiedenes Mit kollegialen Grüßen Michael Liß (Vorsitzender) info 1/13 3

4 Klassenfahrten? Es gibt doch das Internet 4 info 1/13 Nun ist es passiert. Nachdem jahrzehntelang den Lehrkräften zugemutet worden ist, für ihren Arbeitsplatz viel Geld auszugeben, haben endlich die Gerichte diesem Treiben ein Ende gesetzt. Und jetzt gibt es Probleme Riesenprobleme. Nehmen wir einmal eine normal große Hauptschule mit etwas mehr als 300 Schülern. Sie liegt zwar im Ballungsgebiet, hat aber selbst nicht so viel kulturelle Infrastruktur, weil die Städte im Norden und Süden alles bieten. Dieser Schule stehen in etwa 750 Euro Reisekostenmittel zur Verfügung. Diese Schule hat zu Beginn des Schuljahres ihre Klassenfahrten geplant: 1 Jahrgang mit 2 Lehrern je 145 Euro und ein Jahrgang mit 4 Lehrern zu je 210 Euro. Da bei Antragstellung, Genehmigung und Buchung der Fahrten die Rechtslage so war, dass alle Lehrkräfte auf die Erstattung verzichtet haben, hat die Schulleitung diese Fahrten auf Grund der Beschlusslage der Schulkonferenz genehmigt. Dann war Herbst, es kamen die Gerichtsurteile, dass kein Lehrer mehr auf die Erstattung seiner Reisekosten verzichten darf. In der Folge wurde vonseiten der Bezirksregierung eine Verfügung herausgegeben, dass nach dem keine Fahrt mehr genehmigt werden darf, wenn der voraussichtliche Mittelansatz ausgeschöpft ist. Die arme Schulleitung: Genau wissend, dass der Ansatz schon weit überschritten ist, steht sie jetzt vor einem Riesenproblem: Der Wandererlass und die Reiskostenverordnung unterscheiden nämlich nicht zwischen mehrtätigen Fahrten und eintägigen Ausflügen. Für die Schulleitung gilt nun, dass sie nichts, aber auch gar nichts mehr genehmigen darf! In der Folge: Der Besuch des Jugendtheaters, dessen Stück so gut in den Unterricht passt nicht genehmigungsfähig. Der Besuch von Pro Familia am Ende einer Unterrichtsreihe über Sexualkunde nicht genehmigungsfähig. Der Besuch der Kletterhalle (3 km hinter der Stadtgrenze) nicht genehmigungsfähig. Die Entgegennahme eines Gewinns der Aktion Be smart don t start, weil in der Nachbarstadt nicht genehmigungsfähig. Der Besuch des Hauses der Geschichte, im Rahmen des Geschichtsunterrichts nicht genehmigungsfähig. Ein Besuch des Zoos oder des Doms nicht genehmigungsfähig. Die Liste lässt sich fortsetzen. Alles, was über die Stadtgrenze hinaus geht oder nicht zu Fuß (doch Vorsicht: es könnten ja Tagegelder entstehen) erledigt werden kann nicht genehmigungsfähig. Tja, was soll die Schulleitung tun? Sie muss sich ja rechtskonform verhalten, sonst ist sie regresspflichtig. Was soll die Schule tun? In Zukunft auf alles, was erforderlich oder nützlich oder einfach nur gut ist, verzichten? Das Schulleben einschränken? Eine politische Lösung kann nicht darin liegen, den Wandererlass dahin gehend zu verändern, das keine teuren Fahrten mehr angeboten werden, denn das löst die vielfältigen Probleme überhaupt nicht. Helfen kann nur, wenn man diesen Topf so ausstattet, dass Schule auch wieder außerhalb des eigenen Gebäudes stattfinden kann. Zumindest eines wird jetzt ganz deutlich: Es wird endlich sichtbar, auf wie viel Einkommen die Lehrer die ganzen Jahre verzichtet haben! (Was sie ja eigentlich laut Beamtengesetz gar nicht dürfen. Aber sie tun es, indem sie solche Fahrten selbst bezahlen und damit ihr Einkommen schmälern.) Michael Liß

5 Inklusion Eine aktuelle, realistische (?) Betrachtung einer Lehrkraft Kollegin Andrea S. ist eine Lehrkraft an einer Gesamtschule (GE) in K., die bisher noch keinen Gemeinsamen Unterricht (GU) kennt und an deren Schule bisher noch kein GU stattgefunden hat. Was soll sie von den bisher bekannt gewordenen Plänen des Schulministeriums halten? Sie hat zurzeit eine Klasse mit 30 Schülerinnen und Schülern (SuS), die zu einem großen Teil, anders als bei ihrer Freundin an einem benachbarten Gymnasium, aus Kindern besteht, die aus Familien stammen, die v.a sprachlich und sozial benachteiligt sind. Nun hört sie, dass ab kommendem Schuljahr ihre GE auch mindestens 6 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, v.a. mit den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung aufnehmen soll, möglicherweise auch ohne offiziell festgestellten Bedarf nach AO-SF. So haben es Schulträger und Schulaufsicht verfügt. Die Bedenken der Schule wurden nicht berücksichtigt, weil der Druck der Eltern zu groß war, die ihre Kinder verständlicherweise nach dem GU in der Grundschule nun auf eine weiterführende allgemeine Schule schicken wollten. Andrea S. weiß, dass die benachbarte GE schon lange erfolgreich mit Integrativen Lerngruppen arbeitet, hat aber mitbekommen, dass es diese ab 2014 nicht mehr geben soll. Welche Standards für Personalressourcen demnächst gelten sollen, kann ihr keiner genau sagen, außer, dass sie schlechter werden als bei den Integrativen Lerngruppen. Wie viele Stunden dann noch in Doppelbesetzung stattfinden können? Niemand weiß es. Darüber hinaus hat die Stadt schon mitgeteilt, dass sie wegen des von der Bezirksregierung verfügten Haushaltssicherungskonzepts keinen Spielraum sieht für Investitionen in zusätzliches Unterrichtsmaterial und bauliche Veränderungen. Die geplante Fortbildung in ihrem Kollegium zum Thema Auf dem Weg zur Inklusion wird ohne Andrea S. stattfinden, da (zunächst) nur 25 von 120 Lehrkräften ihrer GE teilnehmen können. Immerhin hat der Schulleiter nach zähen Verhandlungen erreicht, dass die Fortbildung schon vor der Aufnahme der ersten Kinder mit Förderbedarf stattfindet, zunächst sollte sie erst mit dem nächsten Schuljahr beginnen. Allerdings muss Andrea S. nun über unbezahlte Mehrarbeit ihre Kolleg/innen vertreten, die an der Fortbildung teilnehmen dürfen. Unterricht soll nämlich deswegen möglichst nicht ausfallen, sagt die Bezirksregierung! Und der Schulleiter will wegen seiner eigenen Probezeit keinen Streit mit der Schulaufsicht riskieren. Die geplante Weiterqualifizierung für das Lehramt Sonderpädagogik mit dem merkwürdig klingenden Namen VOBASOF kann sie auch nicht in Anspruch nehmen. Ihre GE kann eine für die Ausbildung notwendige Stelle leider nicht ausschreiben, da es hierfür an GEn zurzeit keine rechtliche Möglichkeit gibt und auch niemand an ihrer Schule schon mit der Qualifikation (Lehramt Sonderpädagogik) arbeitet, der sie dann in der Ausbildung begleiten könnte. Was soll also Andrea S. motivieren, sich der Herausforderung der Inklusion freudig zu stellen? Ihre Freundin vom Gymnasium berichtete ihr übrigens dieser Tage, dass deren Schule im nächsten Jahr auch zum ersten Mal und als einziges Gymnasium im Großraum von K. ein hochbegabtes körperbehindertes Kind aufnehmen wird. Ein Fernsehteam sei schon in der Schule gewesen und hätte berichtet, Stadt, Bezirksregierung und sogar die Ministerin hätten in Pressemitteilung die Schule in den höchsten Tönen gelobt. Die Aufnahme von zwei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen hätte die Schulleiterin des Gymnasiums allerdings ablehnen müssen. Dies sei mit dem Bildungsgang des Gymnasiums nicht vereinbar, eine sog. zieldifferente Unterrichtung sei dieser Schulform wesensfremd. Dirk Prinz info 1/13 5

6 Inklusion Zahlen, Zahlen, Zahlen Und was man damit zeigen oder auch verschleiern kann Im Herbst 2012 erschien in Schule NRW ein Artikel, in dem verschiedene Grafiken zu verschiedenen Sachverhalten aufgezählt wurden. Alles wurde immer schön nach Schulformen getrennt dargestellt. Alles? Nein, natürlich nicht alles. Ein Bereich, die Inklusionsleistung der Schulformen, wurde in einen allgemeinen Topf der Sekundarstufe I eingepflegt. Ende Oktober hatte ich die Gelegenheit, die Ministerin selbst zu fragen, warum denn ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich (Inklusion) keine Schulformdifferenzierung vorgenommen worden ist. Daraufhin zeigte sie sich erstaunt, die Frage (ob das vielleicht ein bisschen absichtlich so gemacht worden sei) wies sie zurück. Nun denkt man ja, dass dann bei der nächsten Veröffentlichung so ein Vorgehen korrigiert wird. Aber denkste! Wieder das gleiche Schema: Integration findet eben nur in der Sekundarstufe I und nicht in den einzelnen Schulformen statt (Pressekonferenz am 22. Januar 2013). Das hat mich so geärgert, dass ich mich auf die Suche nach Zahlen gemacht habe. Und es gibt sie: Alle Zahlen (bis einschließlich des Schuljahres 2011/2012, neuere lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels nicht vor) sind auf der Homepage des Schulministeriums zu finden! So habe ich die Zahlen für die Schuljahre 2001/02 bis 2011/12 für einen Vortrag auf der diesjährigen Landesdelegiertenkonferenz (Februar 2013 in Düsseldorf) aufbereitet. Und siehe da: Es gibt eklatante Unterschiede!!! Jetzt weiß ich, 6 info 1/13 warum diese Zahlen in der Sekundarstufe I nicht aufgeschlüsselt worden sind! Nur in Kürze hier ein paar Daten: Während in der Hauptschule die Schülerzahl (alles in diesem o. a. Zeitraum) um ca. 1/3 zurückgegangen war, hatte sich die Zahl der anerkannten Förderschüler/innen im GU verfünffacht. Über 60 Prozent der gemeinsam in der S I beschulten Förderschüler/innen fanden sich in der Hauptschule wieder. Mehr als jede zweite Hauptschule arbeitete anerkannt integrativ, aber nur jedes 6. Gymnasium (mit immerhin durchschnittlich zwei Förderschülern/innen pro Schule). Ich habe dann auch die Zahlen der Hauptschule mit den Zahlen der Gesamtschule verglichen. Das darum, weil die Gesamtschulen in der Vergangenheit sehr viel Aufbauarbeit in diesem Bereich geleistet haben und so auch im Bewusstsein verankert sind (allerdings arbeitete im Jahr 2011/12 nur etwas über die Hälfte der GE integrativ). Und im Vergleich der Schulformen (S. 12) kann man die Zahlen (sowohl der drei Hauptformen des Förderbedarfs als auch die Gesamtsumme) sehen. Spannend. Es geht nicht darum, Schulformen gegeneinander auszuspielen. Ich glaube auch, dass sich mittlerweile viel mehr Schulen im S I-Bereich auf den Weg gemacht haben. Aber die grundsätzliche Richtung ist geblieben und hat sich noch deutlich mehr auseinanderentwickelt weil viele Eltern ihre Kinder lieber auf einer Hauptschule sehen als auf einer Förderschule. Daher müssen in der aktuellen Diskussion die Lasten auch entsprechend zugeordnet gesehen werden. (Und da kann einem als Hauptschullehrer schon einmal gewaltig der Zorn packen, wenn man sieht, wie die eigene Leistung unterschlagen und nicht gewürdigt wird!). Den gesamten (etwas überarbeiteten Vortrag) findet ihr als pdf-datei beim Erscheinen dieses Artikels auf unserer Homepage Natürlich ist PDF nicht so schön wie eine sich aufbauende Powerpoint-Präsentation, aber alles Wichtige kann man auch hier lesen, erkennen und nur noch staunend bis zornig zur Kenntnis nehmen. Und wie gesagt: Alle Zahlen stammen von der Homepage des MSW. Michael Liß (Vorsitzender der Fachgruppe Hauptschule im Rhein-Sieg-Kreis)

7 Gehören Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis zusammen? Der FDP-Landtagsabgeordnete Joachim Stamp, erfolgreichster Kommunalpolitiker seiner Partei (mit Zweidrittelmehrheit direkt gewählter Stadtverordneter für Röttgen), hat mitten im Karneval vorgeschlagen, Bonn und Rhein- Sieg-Kreis zusammenzulegen. Das hat durchaus ernst gemeinte Diskussionen ausgelöst. Auf den ersten Blick hat der Vorschlag des erfahrenen Schulpolitikers seinen Charme, zumindest für die Schulpolitik. Welche Enttäuschungen hätten Alfterer Eltern in der Auseinandersetzung um eine Gesamtschulgründung erspart bleiben können, wie viel einfacher wäre die Gesamtschulgründung in Oberpleis zu haben gewesen, wären da nicht die konkurrierenden Interessen benachbarter Gemeinden! Experten schätzen ein, dass die Kooperation zwischen Nachbarstädten in der Städteregion Aachen viel besser funktioniert als in der Bonner Region. Die Städteregion BN-SU ist vielfältig... Allerdings sind die Entfernungen im Rhein-Sieg-Kreis anders. Die Idee, Bornheim und Eitorf in einer Gemeinde zu vereinigen, erscheint doch ziemlich karnevalistisch. Dazu kommt, dass nicht nur der nördlichere Teil von Bornheim teilweise nach Köln orientiert ist, so kooperiert nicht nur die Sekundarschule in Merten mit Kölner Oberstufen, sondern auch die mit der S-Bahn an Köln angebundenen Orte im östlichen Kreisgebiet, einschließlich der wachsenden einwohnerstarken Stadt Hennef. und die ländlichen Gemeinden wollen ihre Rechte behalten Stadtferne Gegenden von Windeck bis Swisttal würden mit einer allzu großen Lösung völlig an den Rand gerückt. Für sie würde praktisch die Demokratie abgeschafft; einerseits. Andererseits: Die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen berücksichtigen ja, dass zentralere Gemeinden Aufgaben für kleinere mit wahrnehmen. Statt Unterschiede per Eingemeindung unter den Teppich zu kehren, wäre es ehrlicher, die Angemessenheit der Verteilung auch zwischen den Gemeinden zu überprüfen. Konkurrenz wird nicht nur von Gemeindegrenzen bestimmt Kaum anzunehmen ist zudem, dass mit den Gemeindegrenzen auch Konkurrenz zwischen Schulen verschwinden würden. An das Gegenteil kann sich erinnern, wer die Situation der Bonner Gymnasien vor zwanzig Jahren kannte. Und natürlich würde die CDU als größte Ratsfraktion in einer Gesamtschule Alfter auch ohne Gemeindegrenze eine unerwünschte Konkurrenz für die Duisdorfer Gymnasien sehen. Unabhängig von der Schulformdiskussion ist schließlich ja auch nicht von der Hand zu weisen, dass zusätzliche Baukosten für eine gymnasiale Oberstufe in Alfter wohl nicht gerade die höchste Dringlichkeit haben, wenn man den Zustand der Schulgebäude in der Region betrachtet. Womit wir beim Kern des Problems wären: Gemeinden in Not dürfen keine Ausgaben tätigen, zu denen sie nicht gesetzlich verpflichtet sind. Eigentlich geht es vor allem ums Geld Könnte Bad Honnef eine Gesamtschule als freiwillige Leistung der Stadt errichten (wie ein privater Träger es kann), bestimmt gäbe es sie längst. Ebenso verhält es sich in Alfter. Ob die Gesamtschule Bad Honnef dann in Konkurrenz mit Königswinter stünde? Hier wäre sicher zu prüfen, ob nicht die Kooperation beider Gemeinden von Anfang an sinnvoller wäre. Dafür bietet aber eine Schulträgerschaft des Kreises schon heute die Möglichkeit. Andere Bundesländer machen es schon längst anders: In Rheinland-Pfalz ist für Schulen mit Oberstufe immer der Kreis Schulträger, in Niedersachsen müssen Städte, um große Schulen zu errichten, mindestens Einwohner haben. Der wichtigste Ansatz, um zu gemeinsamer gutnachbarlicher Schulentwicklungsplanung zu kommen, wäre eine bessere Schulfinanzierung. Ergänzend wäre zu prüfen, ob die Bewirtschaftung der Schulgebäude nicht von Nachbargemeinden gemeinsam getragen werden sollte wie in der Region Hannover, der die Gebäude gehören und nicht den Gemeinden. Für die Berufsschulen ist sie Schulträger, auch in der Stadt Hannover. Aber das Umland ist um Hannover anders als um Bonn. Städte wie Troisdorf, Siegburg, Hennef, Königswinter, Bad Honnef, Meckenheim und die frühere Kreisstadt Rheinbach in ihrer Identität in Frage zu stellen, schafft eher neue Probleme, als dass es irgendeines lösen würde. Ob Oedekoven oder Witterschlick zu Alfter gehören, ist eine andere Frage. Fragt sich nur, ob deren Beantwortung ein Problem löst. Stattdessen wäre es sinnvoller, sich auf die Lösung von anstehenden Problemen zu konzentrieren in guter Nachbarschaft, weil wir zusammengehören. Und ohne zu vergessen: Schulpolitik ist Landespolitik. Auf dieser Ebene zuerst müssen ihre Probleme gelöst werden, ohne den Bund aus der Verantwortung für die Lebensverhältnisse in Stadt und Land und in allen Bundesländern zu entlassen. Joachim v. Maydell 7 info 1/13 7

8 Änderung der Pflichtstundenzahl bei Abordnung erstmals schriftlich geregelt Im Zuge der Inklusion werden immer mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in verschiedenste Schulformen abgeordnet. Sobald die Lehrkraft mit ihrer überwiegenden Stundenzahl an einer anderen Schule oder mehreren Schulen unterrichtet, müssen bestimmte Grundsätze bei der Berechnung der individuellen Pflichtstundenanzahl beachtet werden. Dies hat das Ministerium jetzt erstmals schriftlich festgehalten. Dazu wurde die Rechtsverordnung zum 93 Schulgesetz Abs. 2 geändert, die u.a. die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer regelt (BASS Nr. 1.1). Die Nummer 2 wird um die neue Nummer ergänzt Zitat: Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden richtet sich grundsätzlich nach der Schulform, in der die Lehrerin oder der Lehrer tätig ist, bei Teilabordnungen wird auf den überwiegenden Einsatz abgestellt. Bei der Feststellung des überwiegenden Einsatzes ist von der Pflichtstundenzahl der Schulform auszugehen, an die die betroffene Lehrkraft abgeordnet wird. Erfreulicherweise sind zur Erläuterung Beispiele angeführt, die hier zusammengefasst dargestellt werden. Beispiel 1: Vollzeitkräfte Eine Förderschullehrkraft. ist mit 13 Std. von 27,5 Std. abgeordnet an eine Gesamtschule (volle Unterrichtsverpflichtung dort 25,5 Std.). Es verbleiben für den Einsatz an der Förderschule 12,5 Std. statt 14,5 Std. Beispiel 2: Teilzeitkräfte mit Vollabordnung Eine Förderschullehrkraft mit 20 Std. ist voll an eine Sekundarschule abgeordnet (volle Unterrichtsverpflichtung dort 25,5 Std.). Umgerechnet beträgt die individuelle Unterrichtsverpflichtung an der Sekundarschule 18,54 Std. (errechnet aus dem Verhältnis der jeweiligen Schulformen und der Teilstundenmenge (20 : 27,5 x 25,5 = 18,54). Beispiel 3: Teilzeitkräfte mit Teilabordnung Eine Förderschullehrkraft ist mit 12 Std. von 22 Std. an ein Gymnasium teilabgeordnet (volle Unterrichtsverpflichtung dort 25,5 Std.).Umgerechnet beträgt die individuelle Unterrichtsverpflichtung 20,4 Std. (Berechnung s.o.). Neben 12 Std. an der Gesamtschule verbleiben für die Förderschule 8,4 Std. Auf die sich dadurch ergebenen Stundenbruchteile wird folgendermaßen eingegangen: Eine Änderung des überwiegenden Einsatzes kann bei vorhandenen Teilzeitkräften Auswirkungen auf den Umfang des vereinbarten Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses haben. Vor der Durchführung der Personalmaßnahme sind die Teilzeitkräfte über die Auswirkungen zu unterrichten. Im Rahmen freier Haushaltsstellen ist ihnen zur Erhaltung des Besoldungs- und Vergütungsniveaus oder zur Vermeidung schwer handhabbarer Pflichtstundenbruchteile ggf. eine geringfügige Anpassung der Pflichtstunden anzubieten. Bei Unklarheiten steht Ihnen Ihr Personalrat gerne zur Verfügung. Barbara Inhoff Bezahlung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern II Im Info 2/12 wurde über die Bemühungen des Personalrats für Förderschulen für eine bessere Bezahlung von ausgebildeten Fachlehrerinnen und Fachlehrern berichtet. Seit der TV-L gilt, stehen sie sich nach der Ausbildung aufgrund längerer Stufenlaufzeiten und des Versagens der Stufe 5 finanziell schlechter als vorher als Vertretungskraft, wo die normalen Stufenlaufzeiten gelten. Die Bezirksregierung Köln hatte die Einschätzung des Personalrats geteilt und die Anfrage an das Ministerium weitergegeben. Dort wurde entschieden, dass für diejenigen Fachlehrer/-innen mit einer Berufsausbildung, die im sogenannten Nichterfüllererlass genannt ist, auch nach der Ausbildung die normalen Stufenlaufzeiten gelten. Dort werden genannt: Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Erzieher, Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen, Krankengymnastinnen, Logopäden oder Beschäftigungstherapeuten. Für Krankenschwestern und -pfleger, Handwerksmeister/ -innen und andere Erstberufe muss eine bessere Regelung noch erreicht werden. Der Personalrat arbeitet daran. Beate Klinke, Personalrat für Förderschulen bei der Bezirksregierung Köln 8 info 1/13

9 Leserbrief zu: Soviel guter Wille war nie... GEW-Info 4/2012 Kants guter Wille. Kants guter Wille. Es ist überall nichts in der Welt, ja auch außerhalb derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.... Joachim von Maydell hat in seiner Analyse der politischen Lage bei der Umsetzung von Inklusion dieses berühmte Kant-Zitat aus der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1) angeführt. Es hat zu allen Zeiten als Grundsatz gegolten, dass Kant in der praktischen Philosophie alles Entscheidende von einer Gesinnungsethik erwartet, d.h. auf den inneren Grund der Willensbestimmung, auf die moralische Qualifikation des subjektiven Grundsatzes der Handlung orientiert. Sah Kant nicht die Schwächen einer solchen Konzeption? Schwächen, auf die Max Weber später so geantwortet hat, dass er eine Verantwortungsethik, eine Ethik der Folgen, der Gesinnungsethik gegenüberstellte (2). Ganze Kohorten von Politikern haben seitdem Max Webers Zitate aufgegriffen, politisches Handeln habe die Wirkungen des Handelns stärker zu betrachten, gut gewollt" reicht nicht, sondern auf die Ergebnisse kommt es auch moralisch viel stärker an. Solche Kritik trifft nicht Kant. In derselben Schrift, der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, schreibt Kant: Wer den Zweck will, will (sofern die Vernunft auf seine Handlungen entscheidenden Einfluss hat) auch das dazu unentbehrliche notwendige Mittel, das in seiner Gewalt ist. Dieser Satz ist, was das Wollen betrifft, analytisch; denn in dem Wollen eines Objekts als meiner Wirkung wird schon meine Kausalität als handelnder Ursache, d.i. der Gebrauch der Mittel gedacht,... (3). An anderer Stelle hebt Kant hervor, dass der gute Wille, wie jeder Akt der Willensbestimmung, nicht etwa... ein bloßer Wunsch, sondern... die Aufbietung aller Mittel, soweit sie in unser Gewalt (4) stehen, darstellt. Diese wichtige Ergänzung des analytischen Prinzips des Willens ist wohl, nach der Lage der Dinge, beim derzeitigen Kräftemessen im Prozess der Umsetzung von Inklusion gerade einschlägig. Geht es nicht hierbei um die Gelingensbedingungen von Inklusion, um die Bereitstellung der notwendigen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt der ausreichenden Personal- und Sachmittel, für Inklusion? Geht es insbesondere nicht auch um die Einhaltung des Grundsatzes der Konnexität bei der Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel, d.h., dass die Gebietskörperschaft, die den Zweck beschließt, bei der Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel, die finanziellen Folgelasten nicht anderen Gebietskörperschaften, insbesondere den Kommunen, aufbürden darf? Freilich ist Politik ein komplexerer Fall des Willens, weil sie durch das im Normalfall konfliktreiche Zusammenwirken von Einzelpersonen, Personengruppen und Institutionen erst entsteht. Auch für Kant ist ein Staat bzw. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Person, d.h. ein Aktzentrum von Willenshandlungen. Jedenfalls scheint nach dem hier Ergänzten zu dem Artikel von Joachim von Maydell der politische gute Wille (im Sinne Kants) zur Inklusion noch nicht fertig konstituiert. Bleibt zu erwarten, dass die GEW als gesellschaftlicher Akteur ihre Rolle bei diesem politischen Prozess ernst nimmt und zusammen mit Anderen den Nachdruck auf die Vollendung der analytischen Einheit des politischen Willens zur Umsetzung von Inklusion legt. Horst Lüdtke (1) Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMdS). Hrsg. von Karl Vorländer, Hamburg 1965, S. 10 (2) Max Weber, Der Beruf zur Politik, in: Ders., Soziologie. Universalgeschichtliche Analysen. Politik, Stuttgart 1973, S. 167 ff. (3) I. Kant, GMdS, S. 38 (4) I. Kant, GMdS, S. 11 info 1/13 9

10 Häuser für Waisenkinder e.v. Afrika ist der Kontinent, der weltweit am stärksten von HIV infizierten Menschen betroffen ist. Die inoffizielle HIV-Rate beträgt mehr als 30 Prozent. Eltern sterben in großer Anzahl oft sehr jung. Das soziale Netz ist nur noch eingeschränkt vorhanden und versagt zunehmend. Manche Kinder werden von Verwandten aufgenommen, aber viele Kinder sind auf Grund der hohen Sterberate ohne jegliche Familie und ganz auf sich alleine gestellt. Diese Kinder können nicht in einem familiären Kontext aufwachsen und haben keine Chance auf eine Ausbildung und damit keine Chance auf einen qualifizierten Beruf. Ein Leben in Armut und Unterentwicklung oder Kriminalität ist damit vorprogrammiert. Die Ziele des Vereins sind daher, die Wohn- und Lernbedingungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern und nachhaltig zu unterstützen. Konkret soll das durch die Realisierung folgender Projekte erreicht werden: Bau- und Betrieb von Waisenhäusern in Lehmbauweise Beschulung und Ausbildung 10 info 1/13 Redaktionsschluss! Info 2/2013: 27. Mai 2013 junger Menschen zum Lehmbautechniker Schaffung von Arbeitsplätzen Förderung und Einsatz von erneuerbaren Energien Der Verein baut Wohnhäuser für Waisenkinder, betreibt diese nachhaltig und ermöglicht den dort lebenden Kindern eine schulische Ausbildung. Die Häuser werden in einer speziellen Lehmbautechnik konstruiert. So werden Baukosten reduziert und Arbeitsplätze während der Bauzeit und im späteren Betrieb geschaffen. Parallel dazu wird die Ausbildung zu einem neuen Beruf, dem Lehmbautechniker, angeboten. Um Frauen zu fördern, enthält das Projekt Frauenförderungs- und Gleichstellungskomponenten. Unterstützer/innen für unser Projekt sind immer herzlich willkommen, sei es durch Spenden, Büromitarbeit in Hennef oder Hilfestellung bei Veranstaltungen des Vereins. Nähere Informationen: Häuser für Waisenkinder e.v., Siegburger Weg 66, Hennef, Tel.: / , info@haeuser-fuer-waisenkinder. org, IMPRESSUM GEW-Zeitung des Stadtverbandes Bonn Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Stadtverband Bonn Vorsitzender: Joachim v. Maydell, Tel. 0228/ Redaktion: Martin Fischer, Tel / , martin.fischer@gew-bonn.de Anschrift der Redaktion: Endenicher Str. 127, Bonn Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedspreis abgegolten. Nichtmitglieder können die Zeitschrift zum Jahrespreis von 5 Euro zuzüglich Portokosten beim Herausgeber bestellen. (Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.) Layout: setz it. Richert GmbH, Sankt Augustin Druck: Wienands, Bad Honnef Auflage: Schulportal DGUV Lernen und Gesundheit Filmprojekt: GOLD Du kannst mehr als du denkst Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I Gold Du kannst mehr als du denkst" Das ist der Titel und gleichzeitig die Botschaft des Dokumentarfilms, der am 28. Februar 2013 in die Kinos kommt. Die DGUV hat diesen Film mit initiiert und das Schulportal "Lernen und Gesundheit" hat dazu Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I erarbeitet. Wie müsste eine inklusive Gesellschaft aussehen? Welche Hindernisse gibt es immer noch für Menschen mit einer Behinderung? Wie lassen sich Barrieren im Alltag vor allem in den Köpfen überwinden? Das sind die übergreifenden Fragen, denen der Dokumentarfilm GOLD Du kannst mehr als du denkst nachgeht. Er zeigt die Lebensgeschichte dreier außergewöhnlicher Spitzensportler auf ihrem Weg zu den Paralympischen Spielen 2012 in London auf und kommt ihnen dabei sehr nahe. Rhein-Sieg-Kreis Eine große Bitte Beim letzten Versand per (Konditionen zum Erwerb eines didacta-gutscheins) habe ich festgestellt, dass uns nur von ca. 60 Prozent der Mitglieder die adresse bekannt ist. Diese konnte ich frühzeitig benachrichtigen, die anderen leider nicht. Von daher meine dringende Bitte: Wenn ihr eine adresse habt und Informationen auch per bekommen wollt, dann meldet uns eure adresse kurze an: info@gew-rheinsieg.de. Bei nur ca. 0,5 Prozent war sie nicht mehr aktuell, auch hier: bitte aktualisieren! Michael Liß, Vorsitzender GEW Rhein-Sieg

11 GEW Stadtverband Bonn, Endenicher Str. 127, Bonn Postvertriebsstück - Gebühr bezahlt - Z 2693-F 1/13 Tarifrunde TV-L 2013, L-EGO Warnstreiks am 27. Februar und 6. März Im Rahmen der bundesweiten Warnstreikwelle vom bis 6.3. hat der GEW-Landesverband NRW die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen in den Schulen zum Warnstreik am und 6. März aufgefordert, um die von den Tarifkommissionen von GEW, ver.di und GdP aufgestellten Forderungen durchzusetzen. Die Warnstreiks fanden nach Redaktionsschluss statt, sodass wir über Ablauf und Ergebnis der Streiks und der 3. Verhandlungsrunde am 7./ 8. März hier nicht informieren können. Die Streiks wurden unvermeidlich, weil die öffentlichen Arbeitgeber sich in der 2. Verhandlungsrunde am keinen Deut bewegt hatten. Insbesondere bestätigte sich der Eindruck, dass sie den Abschluss einer tariflichen Eingruppierung für die Lehrkräfte (L EGO) aussitzen wollten. Für die Tarifauseinandersetzung 2013 standen/ stehen für die GEW gleichrangig folgende Forderungen im Mittelpunkt: eine Entgelterhöhung um 6,5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften (L-EGO), um eine gerechtere Bezahlungsstruktur für die angestellten Lehrkräfte zu erreichen. Insbesondere die Ziele der GEW zu einer tariflichen Eingruppierung der Lehrkräfte werden sich sicher nicht mit einem Schlag einlösen lassen, die Auseinandersetzung um L-EGO wird also gewiss künftig weiterlaufen. Zusätzlich fordern die Gewerkschaften GEW, ver.di und GdP eine Eindämmung von Fristverträgen insbesondere im Hochschulbereich, ebenso mobilisierten die Gewerkschaften ihre Mitglieder gegen Pläne innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, den tariflichen Urlaubsanspruch für Neueingestellte ab 2013 abzusenken. Die GEW bedankt sich bei den Kolleginnen und Kollegen im Warnstreik für ihren Einsatz am 27. Februar und 6. März! 12 info 1/13

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