In einem Schreiben an die Mitglieder des neu konstituierten Bundestagsgesundheitsausschusses
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- Felix Sternberg
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1 das Krankenhaus Politik Gesundheitspolitik: Krankenhäuser brauchen sachgerechte und faire Regelungen In einem Schreiben an die Mitglieder des neu konstituierten Bundestagsgesundheitsausschusses hat die DKG auf die Notwendigkeit sachgerechter und fairer Regelungen zur Finanzierung der Krankenhäuser einschließlich der Beendigung der absolut unzureichenden Investitionsmittelausstattung durch die Bundesländer hingewiesen. Qualität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit hängen entscheidend davon ab, dass die Krankenhäuser ausreichend und gut qualifiziertes Personal finanziert bekommen, betonte DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum in dem Anschreiben. Unabhängig von der vorgesehenen großen Krankenhausreform sieht die DKG laut Baum vordringlichen gesetzlichen Handlungsbedarf in einer Korrektur der gesetzlichen Vorgabe, wonach ambulante Krankenhausbehandlungen für Krebspatienten im Rahmen des 116 b SGB V nur noch in schweren Krankheitsfällen möglich sein sollen, in einer baldmöglichsten Klarstellung, dass die freiwillige Erprobungsphase des neuen Entgeltsystems für die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken um zwei Jahre verlängert wird, und in einer gesetzlichen Vorgabe, mit der sichergestellt wird, dass der vom G-BA zur Qualitätsscherung beschlossene Personalaufbau auf den neonatologischen Intensivstationen (Versorgung von Frühchen) auch zeitnah refinanziert werden kann. Der DKG-Hauptgeschäftsführer wies die sich in letzter Zeit verstärkende Kritik unter anderem wegen angeblich nicht notwendiger Leistungen und mangelnder Qualität zurück. Diese Kritik stehe in krassem Widerspruch zum Engagement der Beschäftigten in den Krankenhäusern und zum Verantwortungsbewusstsein der Krankenhausträger. Baum: In keinem Gesundheitswesen der Welt können unerwünschte Ereignisse und menschliche Fehler und damit auch Behandlungsfehler und Infektionen ausgeschlossen werden. Die Krankenhäuser haben in den letzten Jahren größte Anstrengungen unternommen, Qualität und Sicherheit zu verbessern. Sie haben dabei aber wenig Unterstützung von den Kostenträgern bekommen. Den Abgeordneten wurden in knapper Form die nachfolgend dokumentierten Einschätzungen der DKG zu zentralen Aussagen des Koalitionsvertrages im Zusammenhang mit Fragen der Krankenhauspolitik übermittelt. Stellungnahme zum Koalitionsvertrag für den Krankenhausbereich 1. Krankenhausfinanzierung Finanzierung der Krankenhausleistungen Der Koalitionsvertrag kündigt eine Krankenhausreform an, deren Eckpunkte bis Ende 2014 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden sollen. Einer der zentralen Bausteine der Reform soll die Beseitigung bestehender Systemmängel der Krankenhausfinanzierung sein. Die deutschen Krankenhäuser begrüßen dies ausdrücklich. Insbesondere die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des Orientierungswertes 1) und die geplante Minderung der doppelten Degression 2) wären wichtige Schritte in Richtung eines sachgerechteren Finanzierungssystems. Sie gehen allerdings nicht weit genug und bleiben noch zu unkonkret. Der von der Bundesregierung und den Oppositionsfraktionen zu Recht kritisch gewertete Rationalisierungsdruck auf das Klinikpersonal kann nur abgebaut werden, indem die Landesbasisfallwerte konsequent von systemwidrigen Absenkungen, wie der doppelten Degression oder der Anrechnung von Sicherstellungszuschlägen und Zusatzentgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, befreit werden. Darüber hinaus muss künftig der vollständige Orientierungswert, das heißt ohne von der Grundlohnrate begrenzte Verhandlungen, zur Verfügung gestellt werden. Personalkostensteigerungen durch Erhöhungen der Tariflöhne oder Sozialversicherungsbeiträge müssen in den jährlichen Preisanpassungen voll berücksichtigt werden. Alles andere erhöht den Rationalisierungsdruck. Zwingend erforderlich ist außerdem die Etablierung verlässlicher Regelungen zur Refinanzierung der Kosten, die den 1) Der Orientierungswert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt und soll die Kostenentwicklung in den deutschen Krankenhäusern abbilden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und das Statistische Bundesamt sind sich allerdings einig, dass der Orientierungswert dieser Aufgabe aktuell noch nicht gerecht wird. Verantwortlich dafür ist insbesondere, dass derzeit noch nicht zu allen Kostenpositionen krankenhausspezifische Statistikdaten erhoben werden (Beispiel: Haftpflichtversicherungsprämien). Innerhalb des Krankenhausfinanzierungssystems dient der Orientierungswert (aktuell noch im Zusammenspiel mit der Grundlohnrate) als Obergrenze für den maximalen jährlichen Anstieg der Landesbasisfallwerte und damit der Höhe der DRG-Fallpauschalen. 2) Die doppelte Degression bezeichnet die doppelt absenkende Berücksichtigung der Leistungsentwicklung der Krankenhäuser innerhalb des derzeitigen Finanzierungssystems. So werden zusätzlich erbrachte, mit den Krankenkassen vereinbarte Leistungen nicht nur auf der hausindividuellen Ebene, sondern auch auf der Landesebene preismindernd berücksichtigt. Dies führt dazu, dass Leistungssteigerungen einzelner Krankenhäuser zu Preisabsenkungen für alle Krankenhäuser führen (Kollektivhaftungsmechanismus). 185
2 Krankenhäusern regelmäßig aus den Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entstehen. Im derzeitigen Finanzierungssystem ist eine solche Refinanzierung nicht vorgesehen, was die Kliniken immer häufiger vor erhebliche Probleme stellt. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die im Sommer 2013 überarbeitete Richtlinie des G-BA zur erweiterten Personalvorhaltung in der Frühchen-Intensivversorgung. Die neuen Vorschriften sind zu Beginn des Jahres in Kraft getreten und führen seitens der Kliniken unmittelbar zu steigenden Kosten, die über die Finanzierungsmechanismen im DRG-System frühestens in zwei Jahren in veränderten Bewertungsrelationen, dann aber nicht zwingend in erhöhten Landesbasisfallwerten ihren Niederschlag finden können. Als systemkonforme Lösung ist eine schnelle gesetzliche Vorgabe zur kurzfristigen Einführung eines Zuschlages für den durch den G-BA veranlassten Mehraufwand notwendig. Auf diese Weise wäre sicherzustellen, dass die durch G-BA-Richtlinien verursachten Kosten in der Neonatologie spätestens in den Krankenhausbudgets für das Jahr 2015 berücksichtigt werden können. Investitionsfinanzierung Die unzureichende Bereitstellung von Investitionsfördermitteln durch die Bundesländer belastet die Krankenhäuser ebenfalls massiv. Anstelle der erforderlichen 6 Mrd. stellen die Länder den Krankenhäusern aktuell jährlich nur rund 2,7 Mrd. zur Verfügung. Hinzu kommt, dass das Artikel-14- Investitionsförderprogramm Ende des Jahres 2014 ausläuft, was in den neuen Bundesländern zu einer Investitionsmittelminderung führen wird. Zu unserem Bedauern greift der Koalitionsvertrag die Problematik der unzureichenden Investitionsfinanzierung nicht auf. Auch wird die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht ausdrücklich mit der Lösung dieser Problematik beauftragt. Der in den Koalitionsverhandlungen zunächst diskutierte Investitionsfonds zur Umstrukturierung oder Umwandlung von Krankenhäusern in Höhe von 500 Mio. wurde leider nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Krankenhäuser hätten diesen Fonds als wichtigen Baustein einer Reform der Investitionsfinanzierung begrüßt. Die DKG erachtet eine zeitnahe Lösung des Problems durch Bund und Länder ( nationaler Kraftakt ) als zwingend erforderlich. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Fallpauschalen keine Investitionskostenanteile enthalten. Bringen die Krankenhausträger Investitionsmittel selbst auf, führt dies zu Abschreibungs- und Zinslasten und verstärkt Verluste. Psychiatrie-Entgeltsystem (PEPP) Nach aktueller Gesetzeslage endet zum 31. Dezember 2014 die Phase der optionalen Anwendung des neuen Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Das heißt, ohne eine entsprechende Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2015 alle circa 500 betroffenen Einrichtungen gezwungen sein, auf Basis des neuen, pauschalierenden Entgeltsystems abzurechnen. Trotz des noch bis Ende 2016 geltenden Grundsatzes der Budgetneutralität wäre die verpflichtende Abrechnung auf Grundlage des neuen Vergütungssystems nicht nur für die betroffenen Einrichtungen, sondern auch für die Patientenversorgung mit erheblichen Auswirkungen und Risiken verbunden. Der Koalitionsvertrag kündigt systematische Veränderungen des Vergütungssystems an. Die Krankenhäuser begrüßen dies ausdrücklich. Bereits für die Abnahme des Entgeltkataloges für 2014 konnte in der Selbstverwaltung ein Konsens nur unter der Prämisse erzielt werden, dass die Optionsphase zur Einführung des neuen Systems über den 31. Dezember 2014 um zwei Jahre verlängert wird. Dazu erforderlich ist eine rechtzeitige gesetzliche Änderung im laufenden Jahr. Die Verlängerung der PEPP-Optionsphase muss darüber hinaus auch dazu genutzt werden, die Refinanzierungsregelungen für die zukünftige Leistungs- und Personalkostenentwicklung so zu korrigieren, dass der Rationalisierungsdruck nicht noch verschärft wird. 2. Qualität der Krankenhausversorgung Die Qualität der medizinischen Leistungen zu sichern und Transparenz darüber herzustellen, ist tägliche Praxis in den Krankenhäusern. In keinem anderen Leistungsbereich gibt es so umfassende Initiativen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Viele Kliniken unterziehen sich regelmäßig höchst anspruchsvollen Zertifizierungen. Umfangreiche Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung sind für alle Krankenhäuser obligatorisch. Jedes Jahr werden medizinische Behandlungsdaten von 3,6 Millionen Fällen ausgewertet. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungen. Die Krankenhäuser bieten damit in bedeutenden Behandlungsbereichen einen Leistungsvergleich und Transparenz der Qualität. Die Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sind im internationalen Vergleich sehr hoch. Die Krankenhäuser erwarten von der Gesundheitspolitik Anerkennung für diese Leistung und Unterstützung gegen überzogene und ungerechtfertigte Kritik bzgl. der Sicherheit und Qualität der stationären Versorgung. Die Krankenhäuser wollen die Qualität und Sicherheit weiterentwickeln. Doch sind nicht alle im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zielführend bzw. akzeptabel. In besonderem Maße gilt dies für die geplanten, unangemeldeten Qualitätskontrollen der medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK). Der MDK ist keine neutrale Einrichtung, er arbeitet für die Krankenkassen mit dem Ziel, Leistungsvergütungen zu kürzen. Die Krankenhäuser sprechen sich grundsätzlich gegen Selektivverträge aus und lehnen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen selektiven Qualitätsverträge ab. Selektivverträge verstärken ökonomischen Druck, ohne die Versorgung zu verbessern. Zu befürchten ist, dass insbesondere die großen Krankenkassen ihre Macht in den Verhandlungen mit den Kliniken nutzen werden, um Preisminderungen durchzuset- 186
3 Riebsamen Meier Bertram Michalk Henke Personalia in der Berliner Gesundheitspolitik Berichterstatter für das Thema Krankenhäuser (Akut-stationäre Krankenhausversorgung, Finanzierung, Krankenhausentgelte, Krankenhausplanung) im Ausschuss Gesundheit der Unionsfraktion bleibt, wie in der vorigen Legislaturperiode, der CDU-Abgeordnete Lothar Riebsamen. Ko-Berichterstatter für die CSU ist Reiner Meier. Berichterstatterin Franke Kermer Kühn-Mengel für Psychiatrie und Psychiatrie einschließlich PEPP-System ist Ute Bertram, für Qualität im Gesundheitswesen und das neue Qualitätsinstitut Maria Michalk. Rudolf Henke ist in der Unionsarbeitsgruppe Gesundheit unter anderem für Prävention und Ärztliches Berufsrecht verantwortlich und wurde vom neu gebildeten Bundestagsgesundheitsausschuss neben dem Vorsitzenden, Dr. Edgar Franke (SPD), zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bestimmt. In der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit übernimmt Marina Kermer das Thema Versorgungsstrukturen stationär. Helga Kühn-Mengel ist unter anderem für die Themen Schnittstelle ambulant/stationär, Prävention und Patientenrechte zuständig. Fotos: Deutscher Bundestag (5); Andreas Herrmann zen. Sollte dennoch an diesem Vorhaben festgehalten werden, muss sichergestellt werden, dass kein Krankenhaus zur Mitwirkung gezwungen werden darf. Die im Koalitionsvertrag angekündigte qualitätsabhängige Vergütung für den Krankenhausbereich ist in keiner Weise zielführend. Sie erhöht das Streitpotenzial bei der Bewertung eines jeden einzelnen Behandlungsfalles. Die damit verbundenen Kürzungen bei den betroffenen Krankenhäusern gefährden deren Möglichkeiten, Qualität und Sicherheit zu verbessern. Aus der Sicht der Patienten sind mit Rechnungskürzungen verbundene Einsparungen der Kassen wenig hilfreich. Auch ist darauf hinzuweisen, dass keine der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenregelungen (EBM, BEMA, GOÄ, GOZ) Vergütungskürzungsrechte für die Kostenträger vorsehen. Es gibt keinen Grund, die medizinisch und pflegerisch hochkomplexen Krankenhausleistungen mit diesem Instrument innewohnenden Bestrafungszielen zu verknüpfen. Positiv bewerten die Krankenhäuser die geplante Errichtung eines gesetzlich verankerten, eigenständigen Qualitätsinstitutes. Dies sollte in der Trägerschaft der den G-BA tragenden Verbände und damit in der Verantwortung der Selbstverwaltung organisiert werden. 3. Ambulante Krankenhausversorgung Mit jährlich rund 20 Millionen ambulanten Behandlungsfällen leisten die Krankenhäuser schon heute einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Versorgung der Bevölkerung. Die ambulante Notfallversorgung wäre ohne die Krankenhäuser selbst in den Ballungsgebieten kaum noch zu gewährleisten. Allerdings weisen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme der Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung erheblichen Verbesserungsbedarf auf. Die Krankenhäuser begrüßen deshalb, dass der Koalitionsvertrag die bestehenden Probleme aufgreift und entsprechende Anpassungen der Rahmenbedingungen thematisiert. Allerdings greifen die Ankündigungen zur ambulanten Notfallversorgung zu kurz. Dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung bei den kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verbleiben soll, widerspricht der Versorgungsrealität und macht die Krankenhäuser weiter vom Goodwill der KVen abhängig. Sie verbleiben damit in einer systematischen Benachteiligung bei Zulassung und Vergütung. Ein beliebiges Zu- und Abschalten der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung ist nicht hinnehmbar. Die Krankenhäuser 188
4 das Krankenhaus müssen in die Lage versetzt werden, eigenständig Verträge mit den Krankenkassen zu schließen. Dringend weiterzuentwickeln sind auch die gesetzlichen Rahmenvorgaben für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Die gesetzliche Neukonzeption der ASV durch das Versorgungsstrukturgesetz sieht vor, das bislang zugelassene Leistungsspektrum insbesondere in der Onkologie auf schwere Fälle zu begrenzen. Leider müssen die Krankenhäuser im G-BA-Prozess beobachten, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bei der Definition des Leistungsspektrums sehr restriktiv sind. Dies wird dazu führen, dass Patientinnen und Patienten, die derzeit von Krankenhäusern ambulant behandelt werden, die eine 116 b- SGB V-Zulassung nach altem Recht haben, in Zukunft nicht mehr die Ambulanzen der Krankenhäuser zur Weiterbehandlung in Anspruch nehmen werden können. Die Krankenhäuser werden verpflichtet sein, die Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen, dass deren Krankheitsspektrum nicht mehr von der Klinik ambulant behandelt werden darf, es sei denn, es handelt sich um Privatpatienten. Zur Vermeidung derartiger Effekte, die i. d. R. von den betroffenen Patientenselbsthilfegruppen vor Ort mit Protest aufgenommen werden, müssen die in 116 b SGB V hinsichtlich des Leistungsspektrums formulierten Restriktionen aufgehoben werden. Dies würde zugleich zum Abbau von Wartezeiten auf Facharzttermine beitragen. Fachmesse für Altenpflege, Krankenpflege und Rehabilitation mit begleitendem Kongress Gründung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen Der Referentenentwurf eines GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes GKV-FQWG sieht unter anderem die Gründung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen vor. In dem neuen 137 a wird der G-BA verpflichtet, ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen. Der G-BA ist dessen Träger. Hierzu errichtet er eine Stiftung des privaten Rechts. Aufgabe des Institutes soll es sein, sich wissenschaftlich mit der Ermittlung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität zu befassen und dem G-BA die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die von ihm nach 137 SGB V zu gestaltenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu liefern. Die Krankenhäuser erwarten nach den Worten von DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum von dem geplanten Qualitätsinstitut die Versachlichung der Qualitätsdiskussion. Mit dem Institut sollten vor allem die von den Krankenkassen erstellten unzulänglichen Krankenhausvergleiche ad absurdum geführt werden. Aus der Sicht der DKG ist es zu begrüßen, dass die Gründung des Qualitätsinstituts in der Trägerschaft des Gemeinsamen Bundesausschusses und somit nicht als von den Selbstverwaltungspartnern unabhängiges, staatliches PFLEGE GEHT UNS ALLE AN Wer in einem wachsenden Markt Schritt halten will, muss immer auf dem Laufenden bleiben. Als einzige Pflegemesse im süddeutschen Raum 2014 bietet Ihnen die PFLEGE & REHA einen Überblick über Trends, Produkte, Dienstleistungen und Innovationen in der Branche. Ein weiterer Pluspunkt: Profitieren Sie vom begleitenden Kongress und sammeln Sie zertifizierte Fortbildungspunkte Mai 2014 Messe Stuttgart
5 Institut erfolgen soll. Als einer der Träger des G-BA wird die DKG entsprechende Einflussmöglichkeiten auf das Institut haben. Rückkehr zur Beitragsautonomie in der GKV Eine einschneidende Änderung für die gesetzliche Krankenversicherung im GKV-FQWG ist die Reduzierung des durch die GKV-Mitglieder zu tragenden Beitragssatzanteils von 8,2 auf 7,3 Prozent. Hierdurch schätzt der Gesetzgeber Mindereinnahmen der Kassen in einer Größenordnung von 10,6 Mrd.. Diese Belastung könne durch die Erhebung prozentualer Zusatzbeiträge kompensiert werden. Trotz der derzeit guten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut Begründung im GKV-FQWG davon auszugehen, dass schon ab 2015 die voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds übersteigen werden. Eine nachhaltige Finanzierung der GKV und eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientierte Versorgung könne nur mit einer wettbewerblichen Ausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung und einer umsichtigen Ausgabenpolitik gewährleistet werden. Darüber hinaus sei eine beschäftigungsfreundliche Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen sicherzustellen, um negative Effekte steigender Gesundheitsausgaben auf Beschäftigung und Wachstum zu vermeiden. Dafür sieht es der Gesetzgeber als notwendig an, dass Zusatzbeiträge in Zukunft ein etabliertes Instrument der Finanzierung der GKV sind und von den Krankenkassen erhoben werden, um eine bessere Ausgewogenheit zwischen Preis- und Qualitätswettbewerb zu erreichen. Die bisherige Situation, dass einzelne Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben mussten, während viele Krankenkassen aufgrund ihrer Finanzsituation auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichten konnten, habe zu einer ungewollten Dominanz des Preiswettbewerbs geführt und den Wettbewerb auf der Leistungsseite, insbesondere um mehr Qualität in der Versorgung und Bemühungen um eine stärker präventive und sektorenübergreifende Ausrichtung des Gesundheitswesens, in den Hintergrund rücken lassen. Bei einer Neugestaltung der GKV-Finanzierungsgrundlagen soll sichergestellt werden, dass die Beitragsautonomie der Krankenkassen weiter gestärkt wird und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen mit dem Ziel einer Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung stattfindet. Hieraus resultierende Anreize für Risikoselektion und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen sollen ausgeschlossen werden. ASV: Rückschlag für die Versorgung von Krebspatienten in Deutschland Der am 20. Februar vom Gemeinsamen Bundesausschuss gefasste Beschluss stellt nach Einschätzung der DKG einen herben Rückschritt für die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Krebspatienten dar. Wie DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte, wird durch den G-BA-Beschluss zur Konkretisierung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung für Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle vielen tausenden Patientinnen und Patienten vornehmlich mit Darm- oder Magenkrebs die Möglichkeit der ambulanten Behandlung durch Krebsspezialisten an Krankenhäusern verwehrt. Leider würden nun Befürchtungen wahr, die mit der Neukonzeption des Versorgungsbereiches der sogenannten ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz einhergingen. Der DKG-Hauptgeschäftsführer erläuterte, dass es nach den bisherigen Regelungen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V (alter Fassung) Krankenhäusern möglich gewesen sei, Krebspatienten ohne besondere Einschränkungen ambulant zu behandeln. Fortan sei dies für GKV-versicherte Patientinnen und Patienten im Wesentlichen nur noch bei sehr fortgeschrittenen Krebserkrankungen und schlechter Prognose, beispielsweise weil sie bereits Metastasen haben, möglich. Privat Versicherte seien nicht betroffen. Die Grundlage dieser massiven Einschränkung liege in den gesetzlichen Vorgaben. Sie seien von GKV und KBV bei der Umsetzung im G-BA nach dem Prinzip so wenig wie möglich ambulant in der Klinik verschärft worden. Das Ergebnis sei, dass nur noch schwere Verlaufsformen der Krebserkrankungen ambulant von den Krankenhäusern behandelt werden dürfen, dass die Kliniken keine ambulante Diagnostik mehr zur Klärung des Verdachts auf eine Krebserkrankung durchführen dürfen, dass Begleiterkrankungen, die in einer unmittelbaren Wechselwirkung mit der Krebserkrankung stehen, weitestgehend nicht mehr mitbehandelt werden können, dass eine ambulante Nachsorge durch die Krebsspezialisten der Kliniken künftig nicht mehr ambulant möglich sei, obwohl es sich hier nicht selten um sehr kranke Patienten nach sehr komplexen Behandlungen handle. Viele gute Ansätze der letzten zehn Jahre, beispielsweise das Angebot abgestimmter Versorgungskonzepte aus einer Hand für Patienten mit Krebs und die Bereitstellung der umfangreichen Expertise von Kliniken für die ambulante Versorgung GKV-versicherter Patienten, würden über Bord geworfen. Auch würden hierdurch Bemühungen der Politik hinsichtlich einer Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten, etwa durch den Nationalen Krebsplan, konterkariert. Der einzige Vorteil des Beschlusses liegt darin, dass nunmehr die Krankenhäuser in allen Bundesländern die Möglichkeit haben, sich für die ASV-Behandlung zu öffnen. Denn in Zukunft ist zuzulassen, wer die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt, stellte der DKG-Hauptgeschäftsführer fest. Im alten System waren die Krankenhäuser von Zulassungsentscheidungen der Landesregierungen abhängig. Die DKG for- 190
6 das Krankenhaus Politik dere die Koalition dringend auf, die einschränkenden Regelungen aus dem Gesetz zu streichen. Mit einer solchen Gesetzesänderung dürfe auch nicht gewartet werden, da der G-BA die Versorgungseinschränkungen demnächst für weitere Krebserkrankungen beschließen werde. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte in seiner Pressemeldung vom 20. Februar zu dem gefassten Beschluss festgestellt: Patientinnen und Patienten, die an gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle erkrankt sind, können künftig nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Diese Regelung für eine schwere Verlaufsform einer Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf in der Anlage der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) sieht Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses, als die Blaupause für alle weiteren Anlagen zu onkologischen Erkrankungen. Es seien zudem noch offene Grundsatzentscheidungen zum Beispiel zur Definition der schweren Verlaufsformen getroffen worden. Zug um Zug würden nun nach diesem Muster alle weiteren Anlagen abgearbeitet. In der letzten Februarwoche stehe bereits die Beratung der Anlage zu Gynäkologischen Tumoren auf dem Programm, parallel dazu würden die Beratungen zu den Seltenen Erkrankungen fortgesetzt. Der Gesetzgeber hat nach Dr. Klakow-Francks Worten die gemeinsame Selbstverwaltung vor große Herausforderungen gestellt. Es solle ein neuer sektorenübergreifender Versorgungsbereich entstehen außerhalb der Bedarfsplanung und extrabudgetär vergütet mit Krankenhäusern und Vertragsärzten im Wettbewerb, der mehr oder weniger ausschließlich über die Qualitätsanforderungen und die Festlegung des Behandlungsumfangs durch den G-BA gesteuert wird. Mit dem Beschluss vom 20. Februar haben wir uns dafür auf einen sowohl für Krankenhäuser als auch für niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten akzeptablen Modus Vivendi geeinigt, so Klakow-Franck. Der Beschluss werde dem BMG zur Prüfung vorgelegt und trete nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. DKG: Schnelle Erreichbarkeit der Kliniken ist ein hohes Gut Zu der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl der 7,5 Mio. Notfallaufnahmen in den Kliniken kommentierte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum: Stichhaltiger als durch das Statistische Bundesamt können Behauptungen von Kassen, die Krankenhäuser würden medizinisch nicht notwendige Operationen erbringen oder Leistungsfälle beliebig vermehren, nicht widerlegt werden. Die Statistik zeige, dass die Patienten die Krankenhäuser in der Regel entweder per Notfall oder durch Überweisungen niedergelassener Ärzte erreichen. 7,5 Mio. stationär aufgenommene Notfälle machten die Bedeutung der Versorgungsreserve, die die Krankenhäuser vorhalten, und die hohe Sicherheit, die die flächendeckende Präsenz der Krankenhäuser für die Bevölkerung gewährleistet, mehr als deutlich. Von niedergelassenen Ärzten werden insgesamt 9,2 Mio. Patienten in die Krankenhäuser eingewiesen. Auch das mache deutlich, dass Krankenhausbehandlungen und Operationen ein mehrfach professionelles Mehraugenprinzip vorgeschaltet ist. Über die Zahl der insgesamt 18 Mio. stationären Behandlungsfälle hinaus versorgen die Kliniken in Deutschland rund weitere 5 Mio. Notfallpatienten ambulant. Die schnelle Erreichbarkeit der Kliniken ist ein hohes Gut, vor dem auch die Krankenkassen Respekt haben sollten. Das Statistische Bundesamt hatte am 18. Februar 2014 als Zahl der Woche bekanntgegeben, dass 42 Prozent aller Krankenhauspatientinnen und -patienten (7,5 Mio.) im Jahr 2012 in Deutschland als Notfall vollstationär in ein Krankenhaus aufgenommen wurden. Bei den übrigen Aufnahmen handelte es sich entweder um eine reguläre Einweisung durch einen Arzt (9,2 Mio.), um eine Geburt (0,6 Mio.) oder um eine Verlegung aus einem anderen Krankenhaus (0,6 Mio.). Die häufigsten Behandlungsanlässe bei den Notfallpatientinnen und -patienten waren demnach Krankheiten des Kreislaufsystems, gefolgt von Verletzungen und Vergiftungen. Wenig Recherchetiefe, bloße Behauptungen Offener Brief zum Artikel von Anette Dowideit Notfall Krankenhaus in der Welt am Sonntag vom 2. Februar 2014 Sehr geehrter Herr Peters, unter dem Titelthema Notfall Krankenhaus wird in der Welt am Sonntag vom 2. Februar 2014 ein unsachlich-kritisches Bild zur Lage in den Krankenhäusern gezeichnet. Der Beitrag von Frau Anette Dowideit offenbart an mehreren Stellen eine absolut oberflächliche Recherche der Fakten und weist auf nur bedingte Kenntnisse über die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung hin. Auf der Grundlage dieser offensichtlich methodischen Unzulänglichkeiten werden Bewertungen vorgenommen, die es gilt richtig zu stellen. Offensichtlich sollen mit diesem Artikel die Krankenhäuser schlechtgemacht werden. Es soll der Eindruck entstehen, dass den Krankenhäusern eigentlich ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt würden, sie müssten diese nur verstärkt für Personal einsetzen. Weiter soll der Eindruck erweckt werden, Krankenhäuser würden aus ökonomischen Gründen medizinisch nicht notwendige Behandlungen durchführen. Sie würden operieren, ohne die Qualifikationsvoraussetzungen zu erfüllen. Schließlich wird der Eindruck erweckt, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) würde die Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) regelmäßig behindern. Es wird in den Raum gestellt, als hätten die Krankenhäuser heute Stellen für Pflegekräfte weniger als Das ist falsch. Das Statistische Bundesamt weist für den Zeitraum 1996 bis 2012 eine Differenz von ca Stellen aus. Zudem 191
7 findet seit 2008 ein kontinuierlicher Stellenaufbau statt. Ginge es allerdings nach den Erwartungen der Krankenkassen, die in diesem Artikel als diejenigen dargestellt werden, die sich im besonderen Maße um die Qualität der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern bemühten, hätte der Personalaufbau in den letzten Jahren nicht stattfinden können. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Verweigerungshaltung der Kassen bei der Verabschiedung des Personalaufbauprogramms für die Pflegeberufe im Jahr 2008 nachzulesen. Es zeugt auch von wenig Kenntnis der Krankenhausfinanzierungsregeln, wenn die Auffassung vertreten wird, dass der Aufbau der Zahl der ärztlichen Mitarbeiter vorgenommen wurde, weil dies die Abrechnung von MRT u. ä. fördern würde. Jeder Kenner des Systems weiß, dass in Krankenhäusern mit Ausnahme der wahlärztlichen Leistungen keine Einzelleistungen abgerechnet werden. Der Anstieg der Zahl der beschäftigten Ärzte in den Krankenhäusern ist auf die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und die vermehrte Ausweisung von Teilzeitbeschäftigungen im ärztlichen Bereich zurückzuführen sowie auf die steigende Zahl der Behandlungsfälle, die die Krankenhäuser versorgen müssen. Dass die Zahl der Fälle von Jahr zu Jahr steigt, liegt an der demographischen Entwicklung, den wachsenden medizinischen Möglichkeiten, aber auch an den Unzulänglichkeiten im ambulanten ärztlichen und pflegerischen Bereich. In den Krankenhäusern sind derzeit ca Stellen für Ärzte und Pflegekräfte unbesetzt. Dies ist auf die extrem angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen, nicht aber auf Personaleinsparungsstrategien der Krankenhausträger. Nicht die Krankenhausträger, sondern der Gesetzgeber ist verantwortlich für den hohen Rationalisierungsdruck, der im Krankenhausbereich seit Jahren wirkt. Wie der Präsident der DKG, Herr Dänzer, in dem Beitrag darlegt, berücksichtigt die jährlich maximal zulässige Anpassung der Krankenhausvergütung nicht den tatsächlichen Anstieg der Personalkosten. Von den in dem Artikel erwähnten rund 67 Mrd., die die gesetzlichen Krankenkassen angeblich jährlich für die Krankenhäuser aufbringen (2013 waren es voraussichtlich keine 64 Mrd. ), entfallen allein rund 45 Mrd. auf die Personalkosten. Jedermann kann leicht erkennen, dass ein Auseinanderfallen des Anstiegs der Kosten der Krankenhäuser im Verhältnis zum Anstieg ihrer Vergütungen zwangsläufig Probleme bei der Finanzierung des Personals verursacht. Statt diesen Hinweis als zentrales Problem der Krankenhäuser den Lesern darzustellen, wird der Präsident der DKG auch noch als Lobbyist diffamiert. Wenig bis keine Recherchetiefe lassen die Aussagen zum angeblichen Verhalten der DKG im G-BA bei Beschlüssen zur Weiterentwicklung von Qualität und Sicherheit in der medizinischen Versorgung erkennen. Zunächst wäre es einfach gewesen, die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des G-BA zu erfassen. Es ist falsch, dass die Krankenkassen gegen die fünf Stimmen der Leistungserbringer keine Positionen durchsetzen könnten. Offensichtlich ist der Autorin nicht bekannt, dass neben den beiden Bänken mit jeweils fünf Stimmen drei Unparteiische mit ausschlaggebenden Stimmen an den Beschlüssen mitwirken. Es gibt viele Beschlüsse im G-BA, die mit Mehrheit der Unparteiischen gegen die Position einer Bank getroffen wurden. In der Sache bedeutungslos, aber in Hinblick auf die Recherche-Sorgfältigkeit kennzeichnend, ist die Tatsache, dass das vom G-BA auf gesetzlicher Grundlage beauftragte Qualitätsinstitut (AQUA-Institut) seinen Sitz nicht in Dortmund, sondern in Göttingen hat. Geradezu bösartig ist die Behauptung, die DKG würde Beschlüsse im G-BA zur Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung von Frühgeborenen behindern. Hier hätte eine saubere Recherche zutage gebracht, dass die DKG gemeinsam mit den Krankenkassen und den Unparteiischen die Qualitätssicherungsrichtlinie, mit der unter anderem eine bessere Personalausstattung auf den Intensivstationen vorgeschrieben wird, mitbeschlossen hat. Wir haben uns allerdings in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt, damit von dort sichergestellt wird, dass die hohen personellen Mehraufwendungen den Kliniken im Rahmen des Vergütungssystems auch refinanziert werden. Statt die Kassen nur kritisch gegen Krankenhäuser zu zitieren, hätte es der Objektivität in diesem Beitrag sicherlich gutgetan, wenn darauf hingewiesen worden wäre, dass die Krankenkassen regelmäßig nicht bereit sind, die Mehrkosten von G-BA-Beschlüssen mitzutragen. Völlig falsch ist auch die Behauptung, die DKG würde Maßnahmen der sektorübergreifenden Qualitätssicherung, also die Langzeitbeobachtung von Behandlungsergebnissen, verweigern. Einfachste Recherche hätte zutage gebracht, dass der G-BA in seiner Gesamtheit den Gesetzgeber aufgefordert hat, die rechtlichen Grundlagen für solche Erfassungen zu schaffen. Selbstverständlich hat die DKG diese Position mitgetragen. Hätte Frau Dowideit sich die Mühe gemacht, die Qualitätsvorgaben, die Krankenhäuser zu beachten haben, zu recherchieren, wäre sie sicherlich nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Krankenhäuser hier regelmäßig verweigern. Dies gilt auch für Beschlüsse über Mindestmengen. Auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die DKG den Beschluss zu den heute noch gültigen Mindestmengen in der neonatologischen Versorgung im Jahr 2009 mitgetragen hat. In dem Artikel werden Zahlen über vermeidbare Todesfälle in den Kliniken genannt, die anerkanntermaßen absolut unzutreffend sind. Tatsache ist, es gibt weder bis vermeidbare Infektionsfälle mit Todesfolge und auch keine Patienten, die an vermeidbaren Fehlern versterben würden. Eine sorgfältige Auswertung der Kommentierungen der Berichterstattung über den Krankenhaus-Report 2014 hätte deutlich machen können, dass solche Zahlen keine seriöse Grundlage haben, gleichwohl aber zu einer Verunsicherung der Patienten und der Verunglimpfung der Leistungen der 1,1 Mio. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern in respektloser Weise beitragen. Die Krankenhäuser stellen sich seit Jahren der Herausforderung, noch höhere Qualität und höhere Sicherheit für die Patienten zu erreichen. Es wäre wünschenswert gewesen, Frau Dowideit hätte einen ähnlich anspruchsvollen Maßstab an die Qualität ihrer Recherche gelegt. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum 192
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