Zusammenfassung der DCV-Befragung zum Mindestlohn Hintergrund der Befragung:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammenfassung der DCV-Befragung zum Mindestlohn Hintergrund der Befragung:"

Transkript

1 Zusammenfassung der DCV-Befragung zum Mindestlohn Hintergrund der Befragung: Seit dem..5 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG), nach dem jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts von mindestens 8,5 Euro brutto je Zeitstunde hat. Berücksichtigt werden dabei alle Vergütungen, die als Gegenleistung für die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung gezahlt werden. Nach den ersten Anwendungsmonaten tauchen im Bereich der Caritas verschiedene Themenstellungen auf. So enthält das Mindestlohngesetz keine ausdrückliche Regelung zum Bereitschaftsdienst und der Frage, ob die Bereitschaftszeit beim Mindestlohn berücksichtigt wird. Nach geltender Rechtsprechung ist der Bereitschaftsdienst als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen und fällt damit unter den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. Die bisherige Rechtsprechung ging aber davon aus, dass für diese Sonderform der Arbeit gesonderte Vergütungsregelungen getroffen werden dürfen, die ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorsehen. Das neue Mindestlohngesetz sieht keine Öffnungsklausel durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vor, so dass für jeden angeordneten Bereitschaftsdienst ab..5 ein Entgelt von mindestens 8,5 Euro brutto je Stunde zu zahlen ist. Dies gilt vor allem im Bereich der stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der stationären Jugendhilfe. Anderes gilt im Bereich der Pflege, wo mit dem. PflegeArbBV die Möglichkeit einer pauschalierten zeitanteiligen Vergütung des Bereitschaftsdienstes geschaffen wurde, wenn diese Sonderregelung auch arbeitsvertraglich oder kollektivrechtlich geregelt ist. Nach Abs. MiLoG gelten Praktikanten i.s.d. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als Arbeitnehmer und fallen damit unter das MiLoG. Praktikant ist dabei, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit oder zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit dieser unterzieht. Dabei darf es sich nicht um eine Ausbildung im Sinne der BBiG oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handeln. Es gibt aber nach wie vor Praktika, die nicht unter das MiLoG fallen (z.b. Praktika, die verpflichtend aufgrund einer (hoch-)schulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung sind). Die Einführung des Mindestlohnes und seine Anrechnung auf die erbrachte Arbeitszeit können dazu führen, dass Minijobs bei gleicher Stundenleistung wegen höherem Stundenlohn/Mindestlohn die Entgeltgrenzen überschreiten und das Arbeitsverhältnis nicht mehr sozialversicherungsbeitragsfrei ist. Aber auch bei anderen Beschäftigungsverhältnissen oder über den Bezug von Leistungen Dritter (wie z.b. Reinigungsdiensten) können sich kostenerhöhende Effekte für Caritas-Träger ergeben. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Caritasverband (und hier das Referat Sozialwirtschaft) eine Befragung zu den finanziellen Konsequenzen des Mindestlohnes in den einzelnen Tätigkeitsfeldern der Caritas-Träger durchgeführt.

2 Das Ergebnis der im April/Mai 5 durchgeführten Abfrage ist als ein nicht repräsentatives Stimmungsbild zu verstehen. Es wurden lediglich erste Tendenzen der durch den Mindestlohn entstandenen Auswirkungen auf die Kosten- und Refinanzierungsstrukturen der Caritas-Einrichtungen verschiedener Arbeitsbereiche erfasst. Der Fragebogen wurde von Ansprechpartner(inne)n bei den Diözesan- bzw. Landescaritasverbände sowie den Einrichtungsfachverbänden auf Bundesebene beantwortet und über diese auch an weitere Verbände und Träger der Caritas gestreut. Über die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission erfolgte ebenfalls eine gewisse Streuung des Fragebogens. Insgesamt liegen 84 ausgefüllte Fragebögen vor. Dabei ist zu beachten, dass öfters von einem Rechtsträger Antworten zu mehreren Arbeitsbereichen gegeben wurden. Pro relevantem Arbeitsbereich sollte stets ein einzelner Fragebogen ausgefüllt werden. Wurden unter Frage mehrere Arbeitsbereiche angekreuzt, wurden die Antworten für alle angekreuzten Arbeitsbereiche einzeln übernommen. Die Anzahl der Rückmeldungen unterscheidet sich sehr stark zwischen den Arbeitsbereichen. So ist auch die Aussagekraft der Ergebnisse zwischen den Arbeitsbereichen sehr unterschiedlich. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss darauf sehr geachtet werden. Für manche Arbeitsbereiche liegen nur sehr wenige ( bis 7) Antworten vor. Auch bei der Gesamtbetrachtung muss klar sein, dass manche Arbeitsbereiche über- andere unterrepräsentiert sind. Zu Frage : Für welchen Arbeitsbereich der Caritas geben Sie Auskunft? Rückmeldungen liegen vor für (geordnet nach Anzahl der Rückmeldungen): Kindertageseinrichtungen (6 Antworten; 6,%) Ambulante Pflegedienste (48 Antworten;,5%) Stationäre Altenhilfe (45 Antworten;,7%) Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (45 Antworten;,7%) Stationäre Behindertenhilfe (8 Antworten; 9,9%) Krankenhäuser (7 Antworten; 7,%) Beratungsstellen der Caritas (9 Antworten; 4,9%) Ambulante Hilfen für Jugendliche (5 Antworten;,9%) Ambulante Behindertenhilfe ( Antworten;,4%) Werkstätten für Menschen mit Behinderung ( Antworten;,%) Kurzzeit- und Tagespflege ( Antworten,,9%) Familienpflege (7 Antworten;,8%) Schulsozialarbeit (7 Antworten;,8%) Stationäre Hospize ( Antworten;,8%) Stationäre Einrichtungen für Pers. in bes. sozialen Situationen ( Antworten;,8%) Andere Bereichen (9 Antworten; 7,6%) Zu Frage : Hat die Einführung des Mindestlohnes zu einem Anstieg der Personal- und Sachkosten geführt? Von den 84 Rückmeldungen beantworten diese Frage 55 (4,4%) mit ja ; 9 (59,6%) mit nein (siehe Abbildung ). Sowohl in den Einrichtungen der Alten- als auch der Behindertenhilfe wird mehrheitlich ein Kostenanstieg gemeldet. Für die

3 Krankenhäuser und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sehen ca. zwei Fünftel der Befragten einen Kostenanstieg (siehe Abbildung ). Abbildung : Hat die Einführung des Mindestlohnes zu einem Anstieg der Personal- und Sachkosten geführt? (Gesamt; N=84) Ja 4,4% Nein 59,6% Abbildung : Hat die Einführung des Mindestlohnes zu einem Anstieg der Personalund Sachkosten geführt? Ja Nein Kindertageseinrichtungen (N=6) Ambulante Pflegedienste (N=48) Stationäre Altenhilfe (N=45) Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (N=45) Stationäre Behindertenhilfe (N=8) Krankenhäuser (N=7) Beratungsstellen der Caritas (N=9) Ambulante Hilfen für Jugendliche (N=5) Ambulante Behindertenhilfe (N=) Werkstätten für Menschen mit Behinderung (N=) Kurzeit- und Tagespflege (N=) Familienpflege (N=7) Schulsozialarbeit (N=7) Stationäre Hospize (N=) Stationäre Einrichtungen für Pers. in bes. sozialen Anderer Bereich (N=9),% 6,% 8,9% 7,5% 6,5% 57,8% 4,% 7,8% 6,% 6,% 6,8% 4,7% 59,% 6,% 7,7%,% 8,% 46,% 5,8% 66,7%,% 6,6% 6,4% 4,% 85,7% 57,% 4,9%,% 66,7% 48,% 5,7%,%

4 Zu Frage.: Wo führt der Mindestlohn zu einem Kostenanstieg? Diese Frage bezieht sich auf die 55 Rückmeldungen, die Frage mit Ja (der Mindestlohn führte zu einem Kostenanstieg) beantworteten. Da Mehrfachantworten möglich waren, addieren sich die Antworten nicht zu 55. Aufgrund der geringen Anzahl von Rückmeldungen innerhalb vieler Arbeitsbereiche und der Möglichkeit zu Mehrfachantworten, ist eine Prozentbetrachtung hier nicht adäquat. Die Graphiken enthalten deshalb die absolute Anzahl der Antworten. Kostenanstiege durch den Mindestlohn werden vor allem bei den Praktikant/innen und den geringfügig Beschäftigten zurückgemeldet (siehe Abbildung ). In der stationären Behindertenhilfe werden die Kostenanstiege hingegen meist beim Bereitschaftsdienst gesehen. Bei den ambulanten Pflegediensten liegt der Fokus auf den geringfügig Beschäftigten, in der stationären Altenhilfe bei den Praktikant/innen (siehe Abbildung 4). Abbildung : Wo führt der Mindestlohn zu einem Kostenanstieg? (Gesamt; absolute Anzahl Antworten) Löhne/Gehälter Praktikant/innen 67 Bereitschaftsdienst 45 Minijob/Geringfügig Beschäftigte 75 Sachkosten 4 4

5 Abbildung 4: Wo führt der Mindestlohn zu einem Kostenanstieg? (absolute Anzahl Antworten) Löhne/Gehälter Bereitschaftsdienst Sachkosten Praktikant/innen Minijob/Geringfügig Beschäftigte Kindertageseinrichtungen (N=) Ambulante Pflegedienste (N=8) Stationäre Altenhilfe (N=6) Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (N=7) Stationäre Behindertenhilfe (N=4) Krankenhäuser (N=) Ambulante Behindertenhilfe (N=6) Werkstätten für Menschen mit Behinderung (N=8) Kurzeit- und Tagespflege (N=7) Die Frage ließ zudem durch ein Textfeld verbale Antworten zu. Öfters werden hier Anpassungen bei Tätigkeiten Ehrenamtlicher sowie die Verwaltungskosten bzgl. der Umsetzung des Mindestlohnes genannt (siehe unten). Bezüglich der geringfügig Beschäftigten wird darauf hingewiesen, dass durch die vor einigen Jahren erfolgte Reform der Anlage 8 AVR schon lange vor der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes AVR-konforme Eingruppierungen eingeführt worden sind, die oberhalb des Mindestlohnes liegen. Verbale Antworten sortiert nach Arbeitsbereichen: Krankenhäuser: bei ausländischen Gastärzten/Stipendiaten, die nach Einschätzung der DKG ebenfalls den Mindestlohn erhalten sollen, selbst wenn sie lediglich die Erweiterung ihrer Kenntnisse auf der Grundlage eines Praktikums begehren 5

6 (siehe DKG-Mitteilung 49/5 v. 4..5) Fremdfirmen: Catering, Schreibdienst, Servicepersonal hoher administrativer Aufwand für Praktikanten Höhere Kosten durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Mindestlohn für Praktikanten. Bei Bereitschaftsdienst und GfB spielt eher der zusätzliche Verwaltungsaufwand eine Rolle. Ambulante Pflegedienste: Anstieg in einem sehr geringen Umfang nur bei den Betreuungskräften Ehrenamtliche Stationäre Altenhilfe: Dienstleitungen Dritter (Fremdwäsche, Fremdreinigung etc.) Ehrenamtliche Geringfügig Beschäftigte mit pauschaler Erstattung sind aufwändiger in der Verwaltung. Verwaltungskosten und Leitungskraftkosten wg. Umsetzung des MiLoG Verwaltungskosten zur Überwachung der Einhaltung des Mindestlohnes bei monatlichen Mehrarbeits- oder Überstunden. Fremdfirmen: Catering, Schreibdienst, Servicepersonal Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe: Bis geklärt ist, ob Bereitschaftszeiten mit dem Mindestlohn zu vergüten sind, zahlen wir hier weiter wie gehabt nach AVR-Vorschriften. Daher haben wir hier z.zt. keinen Kostenanstieg. Dieser wäre aber erheblich mit ca. 5,- BPK mtl. pro MA im Durchschnitt, wenn wir 8,5 pro Stunde Bereitschaftsdienst zukünftig zahlen müssen. Die Bereitschaftsdienste, die von studentischen Kräften durchgeführt werden, erhöhten sich teilweise um 5 %, keine Auswirkung bei Mitarbeiter, die auch im Tagesdienst arbeiten werden. Handwerkerrechnungen, Lieferanten Lebensmittelpreise, Fahrdienste Schulsozialarbeit: Verwaltungskosten und Leitungskraftkosten wg. Umsetzung des MiLoG Kindertageseinrichtungen: Ehrenamtliche Wir werden keine Praktikantenstellen mehr anbieten, soweit uns dadurch Kosten entstehen! Ist das gewollt? Inwieweit bezogene Leistungen von Dritten durch den Mindestlohn teurer werden, ist aktuell für uns nicht ersichtlich. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Menschen von ihrer Arbeit (in Deutschland) auch in Deutschland leben können müssen! Wir alle müssen bereit sein, den Wert von Leistungen, die wir "kaufen", auch zu bezahlen! Dafür reicht eine Kostendiskussion nicht, wir müssen eine Wertediskussion entwickeln und führen! Stationäre Behindertenhilfe: Ehrenamtliche Verwaltungskosten und Leitungskraftkosten wg. Umsetzung des MiLoG Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Ehrenamtliche 6

7 Sachkostenerhöhung zu erwarten z.b. bei Lebensmitteln und Reinigungsfirmen; konkret noch nichts bekannt; Verwaltungskosten und Leitungskraftkosten wg. Umsetzung des MiLoG Ambulante Behindertenhilfe: Verwaltungskosten und Leitungskraftkosten wg. Umsetzung des MiLoG Honorarkräfte Andere Bereiche: Die fehlende Definition des Begriffs Ehrenamt im MiLoG und damit die unklare Abgrenzung Ehrenamt/ Arbeitsverhältnis führt zu einem Kostenanstieg, weil aus Gründen der Sicherheit ehrenamtliche Tätigkeiten, die über den Nr. 6 EStG vergütet wurden, nunmehr zum Minijob umgewandelt wurden. erhöhter Aufwand in der Personalverwaltung intern und extern (Dienstleistung durch Caritasverband) geringe Auswirkungen, da die Mitarbeiter nach AVR vergütet werden und der gezahlte Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt. Höhere Dokumentationspflichten hinsichtlich der Arbeitszeitnachweise. Kontrolle, dass Mindestlohn in jedem einzelnen Monat erfüllt ist (Gefahr bei geringfügig Beschäftigten, falls in einem einzelnen Monat Mehrarbeitszeit entsteht) Zu Frage.: Wird es gelingen diesen Kostenanstieg mittelfristig durch die Verhandlungen höherer Entgelte bzw. Zuwendungen zu kompensieren? Diese Frage bezieht sich wieder auf die 55 Rückmeldungen, die Frage mit Ja (der Mindestlohn führte zu einem Kostenanstieg) beantworteten. Die Gesamtbetrachtung kann noch in Prozenten abgebildet werden. Von den 55 antworteten 9 (5,%) mit ja, 55 (5,5%) mit Nein, 56 (6,%) mit teilweise und 5 (,%) machten keine Angabe (siehe Abbildung 5). Die Betrachtung der einzelnen Arbeitsbereiche erfolgt in absoluten Zahlen, da die Rückmeldungen innerhalb der einzelnen Bereiche teilweise sehr gering sind. Abbildung 5: Wird es gelingen, diesen Kostenanstieg mittelfristig durch die Verhandlungen höherer Entgelte bzw. Zuwendungen zu kompensieren? (Gesamt; N=55) Ja 5,% Nein 5,5% Teilweise 6,% keine Angabe,% 7

8 Abbildung 6: Wird es gelingen, diesen Kostenanstieg mittelfristig durch die Verhandlungen höherer Entgelte bzw. Zuwendungen zu kompensieren? (absolute Anzahl Antworten) Ja Nein Teilweise keine Angabe Kindertageseinrichtungen (N=) 4 4 Ambulante Pflegedienste (N=8) 7 7 Stationäre Altenhilfe (N=6) 7 7 Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (N=7) 6 8 Stationäre Behindertenhilfe (N=4) 9 Krankenhäuser (N=) 5 6 Ambulante Behindertenhilfe (N=6) 6 Werkstätten für Menschen mit Behinderung (N=8) 4 Kurzeit- und Tagespflege (N=7) 8

9 Zu Frage 4: In welcher Form erfolgt die Anpassung an die nichtrefinanzierbaren Personal- und Sachkosten? (bitte kurz beschreiben). Werden die höheren Kosten an die Leistungsempfänger/innen weitergegeben z.b. durch höhere Eigenanteile? Die verbalen Antworten werden unten nach Arbeitsbereichen aufgelistet. Das Textfeld hierzu wurde oft für jegliche zusätzlichen Kommentare genutzt. Bspw. wird oft der Wegfall der Möglichkeit, Praktikant/innen länger zu beschäftigen, genannt. Verbale Antworten sortiert nach Arbeitsbereichen: Krankenhäuser: Anstelle bis dato kostenlos tätiger Gastärzte/Stipendiaten müssen regulär beschäftigte ärztliche ArbeitnehmerInnen zu Tarifkonditionen eingestellt werden. Eine Anpassung an die nicht refinanzierbaren Personalkosten ist nicht ersichtlich. Eine bislang kostenneutrale Beschäftigung eines ausländischen Gastarztes/Stipendiaten muß nun regulär über ein auf den Stellenplan anzurechnendes Arbeitsverhältnis bei vollem Kostenaufwand erfolgen. Bestimmte Praktika werden nicht mehr angeboten. Da wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - so auch geringfügig Beschäftigte - nach den AVR vergüten, liegen wir hier überall oberhalb des Mindestlohnes. Allerdings können nicht vorgeschriebene (Jahres-)Praktika oder Hospitationen von ausländischen Ärzten (Gastärzten), selbst mit Stipendium, nun nicht mehr gewährt werden. Die betroffenen Mitarbeiter werden in einer nicht nennenswerten Anzahl beschäftigt. Daher wirkt sich das Gesetz so gut wie nicht aus. Die vorliegend zu nutzenden Eingruppierungsvorgaben erfüllen die Anforderungen an das Mindestlohngesetz. Darüber hinausgehende Sachverhalte, welche zu einer aus dieser Gesetzesnovelle resultierenden Kostensteigerung führen, sind hier nicht gegeben. Daher erübrigt sich diese Fragestellung für den hiesigen Anwendungsbereich. Es wird versucht, den Kostenanstieg durch Mehrleistungen zu kompensieren. Keine Auswirkung / Mindestlohn wurde in allen Gesellschaften und Einrichtungen bereits vorher gezahlt. Lediglich der Einsatz von Praktikanten, die unter das Mindestlohngesetz fallen (über drei Monate) wurde eingeschränkt bzw. entfällt zukünftig. Leistungsverdichtung für Personaladministration Streichung bislang vergebener Praktikantenstellen Unsere Mitarbeiter wurden und werden auch zukünftig nach AVR-Tarif entlohnt. Eine Kostensteigerung hat daher nicht stattgefunden und musste demzufolge auch nicht refinanziert werden. Stationäre Hospize: Eine Refinanzierung erfolgt durch Spendenmittel. Familienpflege: Zwei Problempunkte:. Freiwillige Praktikanten über Monate außerhalb Ausbildung!. Konkurrenz wendet Mindestlohn nicht im Bereich der 4- Std.Betreuung für Senioren zuhause an! Marktverschiebung zu unseren Lasten! Der Bereich der Familienpflege ist seit Jahren chronisch unterfinanziert, die 9

10 Einführung des Mindestlohnes hatte darauf keine Auswirkungen. Familienpflege war noch nie kostendeckend. Mehrkosten werden an die Leistungsempfänger nicht weitergegeben. In Bereich der ambulanten Familienhilfe bestehen keine Bereitschaftszeiten, daher keine Kostensteigerung. Alle Mitarbeiter sind ohnehin höher eingruppiert. Ambulante Pflegedienste: Zwei Problempunkte:. Freiwillige Praktikanten über Monate außerhalb Ausbildung!. Konkurrenz wendet Mindestlohn nicht im Bereich der 4- Std.Betreuung für Senioren zuhause an! Marktverschiebung zu unseren Lasten! bei Praktikanten: mehr Einsatz von Bundesfreiwilligendienst und FSJ (trotzdem ca. / weniger Besetzung im Praktikantenbereich) bei Integrationsfirma: Neuverhandlung mit Bezirk und Anpassung an Preise für Abnehmer im Arbeitsbereich Bisher wurden bereits Löhne über dem Mindestlohn bezahlt. Praktikanten haben wir keine. Höhere Kosten werden deshalb nicht weitergegeben. Da bereits alle Mitarbeiter/innen schon vor Einführung des Mindestlohnes nach AVR eingruppiert waren, stellt sich hier für uns keine Veränderung dar. Da es sich um einen relativ kleinen Mitarbeiterkreis handelt, werden die Mehrkosten aus Eigenmitteln gedeckt. Für die Zukunft wird möglichst auf Ehrenamts- und Praktikantenverhältnisse verzichtet. Das hat zur Folge, dass man die geringfügig Beschäftigten weniger einsetzen kann und man ihnen auch nur Aufgaben überlassen kann, die preislich gesehen den Personalaufwand decken. Eine Erhöhung des Punktwertes nur wegen Einführung des Mindestlohnes lässt sich wohl schwer durchsetzen. Der Tariflohn lag schon vorher über dem Mindestlohn. Die Dokumentationspflichten für GfB führen allerdings zu einem unnötigen Mehraufwand. Entlohnung erfolgt über Ehrenamtspauschale. Fest angestellte Mitarbeiter werden nach AVR vergütet; ehrenamtliche Mitarbeiter fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Für uns gibt es keine Änderungen. Für die Dienstleistungen der ambulanten Pflege wurden immer tarifliche Löhne bezahlt. Daher greift das Thema Mindestlohn für unsere Einrichtung nicht. Höhere Kosten entstanden nicht durch den Mindestlohn. Der Kostenanstieg erfolgte früher durch die Umsetzung der Tabellenentgelte für geringfügig Beschäftigte (statt Stundenlohn). Hier gab es tatsächlich eine Erhöhung der Eigenanteile. Im Bereich der ambulanten Pflege geht im Jahresdurchschnitt Flexibilität verloren, da 45 -Kräfte große Personalengpässe nicht mehr auffangen können und trotz tariflichem Entgelt die Mindestlohngrenze erreicht werden kann. Daraus ergibt sich bei Fachkräftemangel eine Verkleinerung des Dienstes. In Bereich der ambulanten allgemeinen Sozialberatung bestehen keine Bereitschaftszeiten, nur Rufbereitschaft, die ist vom Mindestlohn ausgenommen. Daher keine Kostensteigerung. Alle Mitarbeiter sind ohnehin höher eingruppiert. In den Kalkulationen werden wir höhere Personal- bzw. Sachkosten berücksichtigen und bei Verhandlungen einfordern. Im Ergebnis wird es immer wieder pauschale Entgeltfortschreibungen geben. Teilweise Kostensteigerungen können daher nicht immer umgesetzt werden. In der Vergangenheit hat es in Einzelfällen bei Geringfügig Beschäftigten

11 geringeren Stundenlohn, als durch Mindestlohn festgesetzt, gegeben. Durch die Reform der Anlage 8 AVR wurde dieses Problem schon vor Verabschiedung des Mindestlohngesetzes gelöst durch AVR-konforme Eingruppierungen. In naher Zukunft Erhöhung der Preise für Kunden, bezieht sich auf den Mahlzeitendienst, sonst sind Preissteigerungen nicht machbar durch Preisbindung der Pflegekassen. Keine Anpassung nötig, da alle Mitarbeiter höhere Entgelte erhalten als den vorgeschriebenen Mindestlohn. Mittelfristig werden die Leistungsempfänger mit höheren Preisen für die Dienstleistungen rechnen müssen. Nutzung Synergieeffekte Reduzierung des Beschäftigungsumfangs bei anderen Mitarbeitern - sofern dort möglich, Versetzung von Mitarbeitern auf freie Stellen in anderen Bereichen Soweit möglich Querfinanzierung durch andere Bereiche, die Überschüsse erwirtschaften Sollte dies auf Dauer nicht gelingen, müssen höhere Leistungsentgelte vereinbart werden. Weitergabe nur bedingt möglich, daher Belastung der Ergebnissituation des gesamten Unternehmens Stationäre Altenhilfe: Zwei Problempunkte:. Freiwillige Praktikanten über Monate außerhalb Ausbildung!. Konkurrenz wendet Mindestlohn nicht im Bereich der 4- Std.Betreuung für Senioren zuhause an! Marktverschiebung zu unseren Lasten! Alle Pflegehilfskräfte und Fachkräfte sind im AVR eingegliedert und dieser Tarif ist viel höher als der Mindestlohn. Wir haben auch keine 45-Kräfte mehr, sondern diese werde auch nach Tarif bezahlt. Betroffen sind vor allem MA ohne Ausbildung im Hauswirtschaftlichen Bereich. Hier geht es also um stationäre Einrichtungen. Die Personalkosten sind voll verhandlungsfähig - ob die Pflegesätze dann aber auf dem Markt umsetzbar sind (weil die Steigerungen sich voll auf die Eigenanteile auswirken) ist eine andere Frage. Der gesetzliche Mindestlohn ist niedriger als der Pflegemindestlohn und dieser wiederum niedriger als AVR. In Pflegesatzverhandlungen wird AVR geltend gemacht und grundsätzlich anerkannt. Die Anzahl der Praktikantenstellen (freiwilliges Praktikum) wird deutlich reduziert. Es wird versucht, durch andere Beschäftigungsarten junge Menschen vor einer möglichen Ausbildung eine Stelle anzubieten (FSJ und BFD). Die Kosten werden nicht refinanziert, da geringfügig Beschäftigte und Vorpraktikanten in unserer Einrichtung nicht unter den TVöD fallen. Auch den Bewohnern sind keine höheren Kosten zuzumuten. Somit wird unsere Einrichtung die Kosten tragen. Es ist nicht möglich, alle Kosten immer an die Leistungsempfänger weiterzugeben. Somit bleiben die Kosten in der Einrichtung "hängen" und müssen anderweitig eingespart werden. Es lässt sich heute noch nicht voraussagen, in welcher Höhe die tatsächlichen Kosten refinanzierbar sind. Es werden nur noch kurze, max. Monate dauernde Praktikumsverhältnisse vereinbart, evtl. sogar ein Verzicht auf Praktikanten. Im Bereich der gestiegenen Personalkosten kann keine Refinanzierung erfolgen.

12 Bei höheren Sachkosten besteht evtl. die Möglichkeit, bei kommenden Pflegesatzverhandlungen diese zumindest teilweise erstattet zu bekommen. Kostenerhöhend hat sich bereits der Wegfall der Anlage 8 zur Vergütungsregelung der geringfügig Beschäftigten ausgewirkt; nicht so sehr der Mindestlohn. Folgen: Halbierung der Stellen für geringfügig Beschäftigte sowie Anhebung der Pflegesätze. Personalkosten sind nicht gestiegen, da die Mitarbeiter schon bisher über Mindestlohn bezahlt wurden. Im Sachkostenbereich ist es nicht quantifizierbar, ob durch den Mindestlohn, z.b. bei Fremdvergabe Wäscherei, die Sachkosten gestiegen sind. Also von daher durch den Mindestlohn kein erhöhter Refinanzierungsbedarf. Reduzierung von Praktikumsplätzen, Umstrukturierung Bereitschaftsdienste, Reduzierung von Leistungen. Mittelfristig Erhöhung der Entgelte (Durchschnittspersonalkosten), diese werden bezahlt durch Sozialhilfeträger (außer bei Selbstzahlern) Verwaltungsanteil in der Pflege steigt. Dies führt zu einer Arbeitsverdichtung. Es werden nur noch Praktika zur Berufsorientierung bis maximal drei Monate Dauer angeboten anstatt längerer Praktika, um nicht den Mindestlohn bezahlen zu müssen. Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe: Bisher keine Anpassungen nötig bzw. vorgenommen aufgrund des Gesetzes. Bisher wurde unser Personal nicht unterhalb des Mindestlohnes vergütet, von daher ergaben sich durch die Einführung des Mindestlohnes keine Änderungen. Da keine Mehrkosten entstehen, ist eine Anpassung an die nicht refinanzierbaren Kosten nicht nötig. Der Mindestlohn hat sich bei uns nicht ausgewirkt, da alle Mitarbeitenden so eingruppiert sind, dass sie deutlich mehr Lohn erhalten. In unserer Einrichtung arbeiten wir ohne Minijobs. Daher ist auch dieser Bereich nicht tangiert. Praktika wurden auf max. Monate bzw. Pflichtpraktika begrenzt. Eine Bezahlung erfolgt nicht. Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden bei gleichem Lohn. Einpflegen in das Leistungsentgelt durch Verhandlung mit dem Kostenträger (prospektiv) Es erfolgt eine genaue Prüfung von Praktikantenverträgen. Sollte es zur Mindestlohnzahlung kommen können, wird der Praktikantenvertrag nicht geschlossen. Dies hat insbesondere Auswirkung auf die Mitwirkung bei Ausbildung und Vorbereitung von Ausbildung. Höhere Eigenanteile sind nicht möglich! Wir hoffen auf eine Refinanzierung durch höhere Entgelte, jedoch ergibt sich bis zur nächsten Entgeltverhandlung eine Unterdeckung. Ob eine Refinanzierung möglich ist, lässt sich z. Zt. nicht absehen. Bei der Dienstplan- und Personalplanung muss versucht werden, eine kostengünstige Variante zu finden. Evtl. müssen Mitarbeiter, die bisher vom Nachtdienst befreit sind, wieder in diese Schichten. Auswirkungen hat das Gesetz auch auf den Einsatz von Praktikanten. Die Prüfung, ob ein Praktikum nach dem Gesetz vom Mindestlohn befreit ist, ist z. Zt. sehr zeitaufwendig, da dies i.d.r. zu mehrfachen Rückfragen führt. Von einigen Trägern ist inzwischen bekannt, dass diese keine Praktikumsplätze mehr anbieten.

13 Reduzierung der Personalquote in der Betreuung Sollten wir dies nicht durch die Entgelte refinanzieren können, werden wir konzeptionell so nicht mehr arbeiten können. Unsere Einrichtung hat bereits vor der Einführung den Mindestlohn bezahlt. Unsere Einrichtung teilt die momentane Ansicht der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Verbandes, Pressemitteilung 5/5 vom Wir vertreten die Auffassung, dass im Durchschnitt der Mindestlohn je Zeitstunde 8,5 mindestens betragen muss. Falls sich jedoch durchsetzen sollte, dass die pauschale Vergütung von Bereitschaftsdiensten durch das Mindestlohngesetz nicht mehr zugelassen wird, würden sich unsere Personalkosten evtl. erhöhen. Wenn dauerhaft keine Refinanzierung über Entgelt, dann Reduktion der Angebote. Wir beschäftigen Nachtbereitschaften nach AVR in der stationären Erziehungshilfe. Je Nacht werden 8 Bereitschaftsstunden geleistet, die mit 5% = Zeitstunden plus Zulagen vergütet werden. Hinzu kommen vor und nach dem Bereitschaftsdienst insgesamt - 4 Vollarbeitsstunden. Es werden also - Zeitstunden geleistet, die mit 4-6 Vollarbeitsstunden plus Zulagen vergütet werden. Der durchschnittliche Lohn pro Zeitstunde liegt unter 8,5. In Zukunft werden Mitarbeitende die Nachtbereitschaft übernehmen müssen, die auch im Tagdienst eingesetzt sind. Unter den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes ist dies bei einer Personalausstattung von 4,5 Vollkräften pro Gruppe nur eingeschränkt möglich. Zudem sind diese Mitarbeitenden als Erzieher und Sozialpädagogen höher eingruppiert als die Erziehungshelfer in der Nachtbereitschaft. Das verursacht Mehrkosten. Die letzte Lohnanhebung in der AVR war prospektiv nicht vollumfänglich mit den Kostenträgern zu verhandeln. Die rückwirkende Lohnsteigerung ab.7.4 war in NRW überhaupt nicht in den Leistungsentgelten unterzubringen, da in der Jugendhilfe ausschließlich prospektiv verhandelt wird. Diese Kosten gehen komplett zu Lasten der Träger, ohne Refinanzierung. Wir warten zunächst ab. Ggf. werden einige Gruppen und Angebote geschlossen werden müssen, weil sie nicht kostendeckend zu betreiben sein werden und die Dienstplangestaltung unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes anders kaum möglich sein wird. Wir haben immer über dem Mindestlohn bezahlt. Problematisch ist aber die Nachtbereitschaft. Dort werden nur 5 % des Tariflohns (TVöD / AVR / AVO) bezahlt. Würde die Nachtbereitschaft auch unter das Mindestlohngesetz fallen, dann gäbe es nicht lösbare Refinanzierungsprobleme mit den Kommunen (KVJS; Kreisjugendämter...) z.b. weniger Praktikanten (hat dann wieder Auswirkungen auf fehlende Lernfelder für Praktikanten und mittelfristig auf fehlende Fachkräfte) Schulsozialarbeit: Derzeit ist noch unklar, wie und ob die dadurch gestiegenen Personalkosten kompensiert werden können. Reduzierung von Praktikumsplätzen, Umstrukturierung Bereitschaftsdienste, Reduzierung von Leistungen. Mittelfristig Erhöhung der Entgelte (Durchschnittspersonalkosten), diese werden bezahlt durch Sozialhilfeträger (außer bei Selbstzahlern) Wir konnten bislang kostendeckende Finanzierungen aushandeln. Die

14 Rahmenbedingen sind hierbei auch für uns alles andere als günstig. Kindertageseinrichtungen: Aktuell fallen bei uns durch den Mindestlohn keine höheren Kosten an. Alle Angestellten wurden bereits vorher mit einem höheren Entgelt entlohnt. Ob Sachkosten steigen, können wir in so kurzer Zeit nicht beantworten, da im Kindergarten die Sachkosten nicht so stark zu Buche schlagen. Angestellte wurden bisher nach Tarif angestellt und vergütet. Antrag an die Kommune bzgl. zusätzlicher Bezuschussung bzw. Erhöhung der Eigenanteile Bei freiwerdenden Stellen wird geprüft werden, ob durch eine Stundenreduzierung die Mehrkosten aufgefangen werden können. Bisher wurde schon Mindestlohn bezahlt, Mehraufwand ist das Aufschreiben der Arbeitszeit bei den Putzfrauen. Da es sich um einen relativ kleinen Mitarbeiterkreis handelt, werden die Mehrkosten aus Eigenmitteln gedeckt. Für die Zukunft wird möglichst auf Ehrenamts- und Praktikantenverhältnisse verzichtet. Da unsere Personal- und Sachkosten nicht angepasst werden mussten, sind auch keine höheren Kosten entstanden, die weitergegeben werden müssten. Da wir schon bisher mehr als den bisherigen Mindestlohn gezahlt haben, ergibt sich keine Auswirkung. Außerdem würde ein Kostenanstieg durch den Defizitausgleich der Kommune ausgeglichen! Der geringfügig beschäftigte Mitarbeiter wird nach AVR bezahlt. Was uns nervt, sind die Aufzeichnungspflichten! Derzeit haben wir keine Beschäftigten mit Mindestlohn. Sollten sich die Notwendigkeiten ergeben, nicht refinanzierbares Personal einzustellen, so müssen diese Kosten über die Elternbeiträge kompensiert werden (=Erhöhung der Elternbeiträge). Die Mehrkosten werden vom Träger des Kiga an die Kommune weitergegeben. Durch die Einführung des Mindeslohnes wurden eine Anpassungen der Beschäftigungsumfänge vorgenommen. Erhöhung des monatlichen Beitrages der Leistungsempfänger Weitergabe nur bedingt möglich, daher Belastung der Ergebnissituation des gesamten Unternehmens Stationäre Behindertenhilfe: Da die Kosten nicht weitergegeben werden können, geht die Kostensteigerung zu Lasten der Einrichtung. Da es sich um einen relativ kleinen Mitarbeiterkreis handelt, werden die Mehrkosten aus Eigenmitteln gedeckt. Für die Zukunft wird möglichst auf Ehrenamts- und Praktikantenverhältnisse verzichtet. Das Ergebnis der Verhandlungen ist offen, lässt sich auch nicht einschätzen. Der überörtliche Träger der Sozialhilfe bietet den Vertragspartnern an, in einem sog. vereinfachten Verfahren bei entsprechendem Nachweis der Leistungserbringer die Mehrkosten, die durch den Mindestlohn entstehen, zu refinanzieren. Die Anerkennung von Bereitschaftszeiten durch die Kostenträger ist in NRW noch nicht entschieden. Wenn der Nachweis einer bindenden Verpflichtung aus dem Tarifsystem geführt werden kann, müssen/werden die Kostenträger dies anerkennen. Eine Anpassung erfolgt mittelfristig durch einen Abbau von Leistung und Qualität. 4

15 Die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung ist nicht möglich. Einsparungen an anderer Stelle (z.b. Investitionskosten) Es wird überlegt, die geringfügig beschäftigten Mitarbeiter zu entlassen und die Dienste von den festangestellten Mitarbeiter ableisten zu lassen. Höhere Arbeitsverdichtung Man wird natürlich versuchen, diesen Anstieg der Mehrkosten über Verhandlung höherer Entgelte zu refinanzieren. Aber wie das zukünftig dann tatsächlich umzusetzen ist, muss abgewartet werden. Wir werden eher diese Dienstleistungen Dritter nicht mehr in Anspruch nehmen und diese Dienste erneut hausintern anbieten. Reduzierung von Praktikumsplätzen, Umstrukturierung Bereitschaftsdienste, Reduzierung von Leistungen. Mittelfristig Erhöhung der Entgelte (Durchschnittspersonalkosten), diese werden bezahlt durch Sozialhilfeträger (außer bei Selbstzahlern) Überprüfung und Rationalisierung des Betreuungsangebotes / Abbau von zusätzlichen Leistungen / Einkaufskonditionen neu verhandeln Weitergabe höherer Kosten ist nicht möglich, da unsere Leistungen auf Grund einer Vergütungsvereinbarung mit dem Kostenträger erbracht werden. Eine Anpassung wird vorgenommen durch den Wechsel von bisheriger Nachtbereitschaft auf Rufbereitschaft, also einer Umorganisation des Dienstplanes. Wir beschäftigen Mitarbeitende nach den AVR als Nachtbereitschaften in der stationären Erziehungshilfe. Die pro Nacht geleisteten Zeitstunden liegen bei oder Stunden. Davon sind 8 Stunden Bereitschaftsdienst, der bisher mit 5% einer Vollstunde plus AVR-Zulagen vergütet wird. Zeitstunden werden also mit 4 Vollarbeitsstunden, Zeitstunden mit 6 Vollarbeitsstunden vergütet. Der durchschnittliche Stundenlohn pro geleisteter Zeitstunde liegt unter 8,5. Durch das Mindestlohngesetz können nur noch Mitarbeitende diese Form der Nachtbereitschaft machen, die auch im Tagdienst eingesetzt werden, weil die anteilige Bereitschaftszeit so abnimmt und die durchschnittliche Vergütung einer Zeitstunde über 8,5 liegt. Diese Mitarbeitenden sind als Erzieher und Sozialpädagogen höher eingruppiert als die Erziehungshelfer, die bisher die Nachtbereitschaft leisteten. Das verursacht Mehrkosten. Zudem ist die Gestaltung der Dienstpläne unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei 4,5 Vollkräften pro Gruppe kaum möglich. Die Mehrkosten der letzten Lohnsteigerungen in den AVR waren prospektiv nicht vollumfänglich verhandelbar. Für die Kosten der rückwirkenden Lohnsteigerungen ab.7.5 haben wir überhaupt keine Refinanzierung, weil in der Jugendhilfe ausschließlich prospektiv verhandelt wird. Wir warten zunächst die Entwicklung ab. Ggf. müssen Gruppen geschlossen werden, weil die Dienstpläne unter den neuen Bedingungen des Mindestlohngesetzes und gleichzeitiger Beachtung des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr so darstellbar sind, dass die Kostenträger bereit sind, die entstehenden Personalkosten vollumfänglich zu bezahlen. Wir werden zukünftig keine Vorpraktikanten mehr beschäftigen, da die erhöhten Kosten nicht refinanziert werden können. Aus berufspolitischer Sicht speziell für Heilerziehungspfleger in Bayern sehr bedauerlich. Bisher ist eine Refinanzierung nicht in Sicht. Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Da es sich um einen relativ kleinen Mitarbeiterkreis handelt, werden die Mehrkosten 5

16 aus Eigenmitteln gedeckt. Für die Zukunft wird möglichst auf Ehrenamts- und Praktikantenverhältnisse verzichtet. Die Auswirkungen sind nicht sehr groß, da die MA überwiegend in Tarif- Arbeitsverträgen sind. Randbereiche, wie Ferienhelfer oder Orientierungspraktika für bereits ausgebildete Personen, sind durch das MiLoG entweder unmöglich oder teurer. Z.B. gibt es Rentner, die als Aushilfen, Busbegleiter oder mit einzelnen Bildungsangeboten bei uns für 7 tätig waren und jetzt 8,5 erhalten. Teilweise werden Plätze für längere Praktika nicht mehr angeboten, teilweise reduziert sich das Ergebnis. Wir werden z.t. die Arbeitszeit reduzieren bzw. mehr Freiwilligendienste einzusetzen versuchen. Eine Steigerung der Pflegesätze ist aus diesem Grund nicht zu erwarten. Manchen Interessierten kann keine Praktikumsmöglichkeit (über mehr als drei Monate) angeboten werden, weil die Berufsorientierung eine längere Praktikumszeit für Volljährige nach dem MiLoG nicht zulässt. Ambulante Behindertenhilfe: Anpassung der Nutzerentgelte Bislang gab es keine Beschäftigten, die unterhalb des Mindestlohnes beschäftigt waren, daher hat sich die Situation für uns nicht verändert. Die Überlegungen zur Refinanzierung sind noch nicht abgeschlossen. Eine Erhöhung des Leistungsentgeltes lässt sich nicht durchsetzen. Ein Abbau der Praktikantenstellen muss in Erwägung gezogen werden, genauso wie der Ausstieg aus dem AVR-Tarifvertrag. In Bereich der ambulanten Behindertenhilfe bestehen keine Bereitschaftszeiten, daher keine Kostensteigerung. Alle Mitarbeiter sind ohnehin höher eingruppiert. Philipp Stelzer/ Dr. Christopher Bangert

17 Anlage: Der Fragebogen. Für welchen Arbeitsbereich der Caritas geben Sie Auskunft (bitte einen Bereich ankreuzen) Hinweis: Wenn Sie für mehrere Arbeitsbereiche der Caritas eine Rückmeldung geben wollen, füllen Sie bitte entsprechend für jedes Arbeitsfeld einen eigenen Rückmeldebogen aus, damit wir die Antworten eindeutig zuordnen können. Krankenhäuser Stationäre Hospize Familienpflege-, Dorfhelferinnenstationen Stationäre Altenhilfe (Altenpflegeeinrichtungen, Altenwohnanlagen, Betreutes Wohnen für alte Menschen) Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe Schulsozialarbeit Heime, Wohnheime und Außenwohngruppen für Menschen mit Behinderung und psychisch kranke Menschen Ambulante Behindertenhilfe/ Offene Behindertenarbeit Beratungsstellen der Caritas (Allgemeine Sozialberatung etc.) Sozialstationen, ambulante Pflegedienste Kurzeit- und Tagespflegeeinrichtungen für alte Menschen Ambulante Hilfen für Jugendliche Kindertageseinrichtungen Werkstätten für Menschen mit Behinderung Stationäre Einrichtungen für Personen in besonderen sozialen Situationen Anderer Bereich (bitte angeben):. Hat die Einführung des Mindestlohnes zu einem Anstieg der Personal- und Sachkosten geführt? Ja Bitte Weiter mit Frage Nein Bitte Weiter mit Frage 4. Falls Ja:.. Wo führt der Mindestlohn zu einem Kostenanstieg? Löhne/ Gehälter Mitarbeiter/innen Praktikanten/innen Bereitschaftsdienst Minijob/Geringfügig Beschäftigte höhere Sachkosten (z.b. Preisanstieg für bezogene Lebensmittel, Dienstleistungen Dritter) Weiteres (bitte nennen):.. Wird es gelingen, diesen Kostenanstieg mittelfristig durch die Verhandlung höherer Entgelte bzw. Zuwendungen zu kompensieren? ja nein teilweise 4. Falls nein oder teilweise : In welcher Form erfolgt die Anpassung an die nichtrefinanzierbaren Personal- und Sachkosten? (bitte kurz beschreiben). Werden die höheren Kosten an die Leistungsempfänger/innen weitergeben z.b. durch höhere Eigenanteile? 7

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum?

15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? 15/12/14 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? NÖRENBERG SCHRÖDER Rechtsanwälte I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater Partnerschaft Valentinskamp 70

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten

Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu

Mehr

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst

Das Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN

MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN MINDESTLOHN ENTBÜROKRATISIEREN Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Argumentationspapier der CDA-Hauptgeschäftsstelle. 8 Fragen und Antworten

Argumentationspapier der CDA-Hauptgeschäftsstelle. 8 Fragen und Antworten Argumentationspapier der CDA-Hauptgeschäftsstelle 8 Fragen und Antworten zur aktuellen Debatte um den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes Seit dem 1. Januar 2015

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Mindestlohn was geht uns das an?

Mindestlohn was geht uns das an? Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften

KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015 Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften Hinweise zum praktischen Umgang mit dem Pflegemindestlohn für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Philipp Mauritius Diakonisches

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Umfrage bei Menschen mit Behinderung über Sport in Leipzig Was kam bei der Umfrage heraus?

Umfrage bei Menschen mit Behinderung über Sport in Leipzig Was kam bei der Umfrage heraus? Umfrage bei Menschen mit Behinderung über Sport in Leipzig Was kam bei der Umfrage heraus? Dieser Text ist in Leichter Sprache. Leichte Sprache hilft vielen Menschen, Texte besser zu verstehen. In Leipzig

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung

erstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe

Mehr

Sonderumfrage zum Mindestlohn im ersten Quartal 2015

Sonderumfrage zum Mindestlohn im ersten Quartal 2015 Sonderumfrage zum Mindestlohn im ersten Quartal 2015 Bereits Mitte 2013, nachdem sich im Vorfeld der Bundestagswahlen nahezu alle Parteien für die Einführung eines Mindestlohns ausgesprochen hatten, hatte

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Situation altgewordener psychisch erkrankter Menschen in den Angeboten der Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern

Fragebogen zur Erhebung der Situation altgewordener psychisch erkrankter Menschen in den Angeboten der Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.v. Fragebogen zur Erhebung der Situation altgewordener psychisch erkrankter Menschen in den Angeboten der Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Westfälische Dachtage

Westfälische Dachtage Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Merkblatt Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Es gibt Leistungen, bei denen es nicht unüblich ist, dass sie zeitlich und räumlich

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen.

bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen. Leichte Sprache Was ist die bagfa? bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen. Die bagfa ist ein Verein. Wir machen uns stark für Freiwilligen-Agenturen.

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin

Ausbildung. Erfahrungsbericht einer Praktikantin Ausbildung Erfahrungsbericht einer Praktikantin Lilia Träris hat vom 26.05. 05.06.2015 ein Praktikum in der Verwaltung der Gütermann GmbH absolviert. Während dieser zwei Wochen besuchte sie für jeweils

Mehr