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1 Vergabeverfahren Regionaler Strukturplan Gesundheit Tirol Ambulantes Modul Ausschreibungsunterlage I. Erläuterungen zum Teilnahmeantrag II. Teilnahmeantrag Anhang A Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 1

2 I. Erläuterungen zum Teilnahmeantrag 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Auftraggeber, Vergebende Stelle, Vergabekontrollbehörde Auftraggeber: ARGE Land Tirol/Tiroler Gebietskrankenkasse Vergebende Stelle: Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Justiziariat Adresse: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 17 (Abgabestelle Zi. Nr. 621) Fax: Zuständige Vergabekontrollbehörde: Unabhängiger Verwaltungssenat in Tirol, Michael-Gaismair-Str. 1, 6020 Innsbruck 1.2. Begriffsbestimmungen In diesem Vergabeverfahren werden die folgenden Bezeichnungen wie folgt verwendet: Auftraggeber oder AG: ARGE Land Tirol/Tiroler Gebietskrankenkasse Auftragnehmer oder AN: Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird. Bieter: Unternehmer oder ein Zusammenschluss von Unternehmern, der ein Angebot eingereicht hat. Vergebende Stelle: Organisationseinheit des Auftraggebers, die das Vergabeverfahren für den Auftraggeber durchführt Neutrale Bezeichnung Bei den in dieser Ausschreibungsunterlage verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Sofern in den Ausschreibungsunterlagen auf ein bestimmtes Erzeugnis, auf einen bestimmten Hersteller, auf eine bestimmte Herkunft oder ein bestimmtes Verfahren verwiesen wird, dient dies sofern nicht ausdrücklich anderes erwähnt ist und eine Festlegung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist alleine der besseren und verständlicheren Beschreibung der Leistung. Es können daher auch gleichwertige andere Erzeugnisse oder Leistungen angeboten werden. 2. Projektbeschreibung 2.1.Österreichischer Strukturplan Gesundheit ÖSG 2008 Der Österreichische Strukturplan Gesundheit in seiner ursprünglichen Fassung wurde von der Bundesgesundheitskommission im Dezember 2005 beschlossen. Die Beschlussfassung über die revidierte Fassung als Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2006 (ÖSG 2006) fand im Juni 2006 statt. In der Folge wurde der ÖSG 2006 laufend weiterentwickelt; das Ergebnis dieses Prozesses stellt der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2008 (ÖSG 2008), beschlossen im März 2008, dar. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit ist entsprechend Art. 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (BGBl. I Nr. 105/2008) die Grundlage für die integrierte Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur. Er ist ein Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 2

3 Leistungsangebots- und Versorgungsrahmenplan mit dem Ziel einer Optimierung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgungsstrukturen für den stationären Akutbereich sowie den nicht-akuten Stationärbereich der Krankenanstalten, den ambulanten Bereich, den Rehabilitationsbereich und die Nahtstellen zum Pflegebereich. Der ÖSG hat den früheren Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplan ( ÖKAP/GGP ) als Planungsinstrument abgelöst. Er stellt die Rahmenplanung für den Rehabilitationsbereich und die Nahtstellen zum Pflegebereich sowie für die stationäre und ambulante Versorgungsplanung in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) dar. Zur Sicherstellung der optimalen medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten wird im ÖSG die gesamte Versorgung einer Region betrachtet. Das Bundesgebiet wird dabei in 32 Versorgungsregionen (VR) unterteilt, für welche die Planung für sämtliche oben erwähnten Versorgungsbereiche (akutstationärer Bereich, ambulanter Bereich, Rehabilitationsbereich und Pflegebereich) durchzuführen ist Regionaler Strukturplan Gesundheit Tirol (RSG Tirol) Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2008) teilt Tirol in vier Versorgungsregionen ein: VR 71 Tirol-Zentralraum VR 72 Tirol-West VR 73 Tirol-Nordost VR 74 Osttirol In Tirol soll der Regionale Strukturplan Gesundheit Tirol in drei Planungsmodule untergliedert werden: Modul stationäre Versorgung Modul ambulante Versorgung Modul Zusammenarbeit und Nahtstellenmanagement. 3. Leistungsgegenstand Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erstellung der Planungen für das auf dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit basierende Modul ambulante Versorgung des RSG Tirol. Die Planungsleistungen sind in zwei Teilabschnitten zu erbringen. Zunächst erfolgt eine Ist-Analyse, auf deren Ergebnissen aufbauend ist eine Soll-Konzeption zu entwickeln. Zielsetzung des ambulanten Moduls des RSG Tirol ist die Gewährleistung einer möglichst qualitätsvollen, gleichmäßigen und bestmöglich erreichbaren, aber auch einer gesamtwirtschaftlich effizienten, medizinisch adäquaten und patientenorientierten Versorgung einer raschen, lückenlosen sowie medizinisch und ökonomisch sinnvollen Behandlungskette für die Patientinnen/Patienten, unter Einbeziehung der Erfahrungen aus einschlägigen Reformpoolprojekten auf Tiroler Ebene Das ambulante Modul des RSG Tirol soll die aktuelle regionale Versorgungsdichte und Versorgungswirksamkeit auf Ebene der Bezirke, Versorgungsregionen und des Bundeslandes darstellen und regionale Abweichungen der Versorgungsdichte vom Bundesdurchschnitt (ohne Wien) bzw. vom Landesschnitt unter der Berücksichtigung des Pendlerverhaltens insbesondere der Grenzgänger analysieren. Weiters soll die Optimierung der ambulanten Akutversorgung unter der Berücksichtigung von Verlagerungspotenzialen, Doppelgleisigkeiten bzw. -strukturen dargestellt werden und Vermeidungsvorschläge dargelegt Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 3

4 werden. Vorhandene Defizite und Probleme sollen innovativ/kreativ gelöst werden. Nichtziele: Darstellung von Strukturqualitätskriterien (zb behindertengerechter Zugang) im ambulanten Bereich Solldarstellung im Bereich der notärztlichen Versorgung Darstellung jenes ambulanten Pflegebereiches, der über den Rahmen des Nahtstellenmanagements, der für die Gesundheitsversorgung von Bedeutung ist, hinausgeht 4.Vergabeverfahren 4.1 Art des Vergabeverfahrens, Budgetrahmen Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl I 2006/17 idgf und den dazu ergangenen Verordnungen in einem Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung. Der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag gem. 6 BVergG Das gegenständliche Vergabeverfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchgeführt. In der ersten Stufe werden aus allen fristgerecht eingebrachten Teilnahmeanträgen jene fünf (5) Bewerber ausgewählt, welche die Auswahlkriterien (Punkt 7) am besten erfüllen. Diese fünf (5) Bewerber werden in der zweiten Stufe des Verfahrens aufgefordert, auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Angebot für die ausgeschriebenen Dienstleistungen zu legen. In dieser ersten Stufe des Verfahrens ist der Ausschreibungsgegenstand lediglich grob umschrieben, damit interessierte Unternehmen beurteilen können, ob der Auftrag für sie von Interesse ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung, welche der Angebotskalkulation zugrunde gelegt werden kann, enthalten die Ausschreibungsunterlagen der zweiten Stufe. Der Auftraggeber behält sich vor, auch Bewerber, die zunächst nicht zur 2. Stufe zugelassen werden, zu den Verhandlungen einzuladen, vor allem, wenn einer der fünf (5) ausgewählten Bewerber kein Angebot legt, sein Angebot zurückzieht, aus dem Verfahren ausgeschieden wird oder die Verhandlungen zu keinem für den Auftraggeber akzeptablen Ergebnis führen. Die für die erste Stufe des Vergabeverfahrens geltenden Bestimmungen gelten auch für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens, sofern für jenen Verfahrensabschnitt nicht gesonderte Regeln gelten, die in Widerspruch zu den für den ersten Verfahrensabschnitt geltenden Bestimmungen und Festlegungen stehen. Die von den Bewerbern im Zuge der ersten Stufe des Vergabeverfahrens abgegebenen Erklärungen gelten ebenfalls auch für die zweite Stufe. Für die Ausführung des gegenständlichen Dienstleistungsauftrages ist ein maximaler Budgetrahmen von netto festgelegt. Angebote, die einen diesen Budgetrahmen übersteigenden Preis beinhalten widersprechen daher den Ausschreibungsbedingungen und sind nach 129 Abs. 1 Z. 7 BVergG 2006 auszuscheiden. 4.2 Informationsübermittlung, Rückfragen Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 4

5 Jeder Informationsaustausch zwischen Unternehmen und dem Auftraggeber kann sofern im Einzelfall nichts anderes festgelegt ist brieflich, per Fax oder elektronisch erfolgen. Sämtliche Informationen an den Auftraggeber sind an die in Punkt 1 für die vergebende Stelle bekannt gegebene Kontaktadresse zu richten. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag eine Adresse, eine Faxnummer und eine -Adresse bekannt zu geben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt werden können. Rückfragen können schriftlich bis spätestens fünf Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeantäge eingebracht werden (einlangend bei der in Punkt 1 für die vergebende Stelle bekannt gegebenen Kontaktadresse). Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung wird der Auftraggeber Auskünfte sofern diese von allgemeinem Interesse sein können anonymisiert an alle bekannten potentiellen Bewerber erteilen. Das Risiko des Zugangs an die vom Bewerber genannte Adresse trägt der Bewerber. 4.3 Form und Inhalt der Teilnahmeanträge Diese Teilnahmeunterlage ist an der dafür vorgesehenen Stelle (siehe Punkt II, Teilnahmeantrag) rechtsgültig zu unterfertigen und zusammen mit den vorzulegenden Nachweisen (Eignungsnachweise und Nachweise für das Auswahlverfahren, Punkt 6 und 7) in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag an die vergebende Stelle zu adressieren und zu übersenden oder zu überbringen. Das Abgabeexemplar ist wie folgt zu beschriften: Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren Kennwort: Ausschreibung RSG Tirol Ambulantes Modul Abgabeexemplar Name und Sitz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Bitte nicht öffnen! Die Übermittlung per oder Telefax bzw. telefonische Anträge sind ausgeschlossen und werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Sämtliche geforderten Nachweise sind in aktueller Fassung vorzulegen. Sofern sich die Aktualität der einzelnen Nachweise nicht ergibt (zb: letztgültige Lastschriftanzeige des zuständigen Finanzamtes), dürfen diese bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge Teilnahmeanträge müssen bis spätestens , 12:00 Uhr brieflich bei der oben unter Punkt 1.1. genannten Kontaktdresse der vergebenden Stelle eingelangt sein oder persönlich an Arbeitstagen (Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr, Abgabestelle Zi. Nr. 621) abgegeben werden. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Einlangens des Teilnahmeantrages trägt der Bewerber. Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 5

6 4.5. Kennwort Das Kennwort für dieses Vergabeverfahren lautet: Ausschreibung RSG Tirol Ambulantes Modul Das Kennwort ist bei allen Rückfragen, Eingaben und Bezugnahmen zu verwenden Projektsprache Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Schriftstücke (Angebote, Unterlagen, Korrespondenz) sind in deutscher Sprache zu verfassen Ort der Leistungserbringung Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Landesgebiet Berichtigung der Ausschreibung Bewerber können jederzeit Änderungen der Ausschreibung anregen. Werden bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Berichtigungen der Ausschreibung erforderlich, so wird der Auftraggeber die Ausschreibungsunterlagen und erforderlichenfalls auch die Bekanntmachung entsprechend berichtigen und, so auch dies erforderlich sein sollte, die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge verlängern. Berichtigungen werden allen Bewerbern übermittelt. Ist dies aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers gelegen sind, nicht möglich, erfolgt eine Bekanntmachung der Berichtigung in der Weise, in der auch die Ausschreibung bekannt gemacht wurde. Allfällige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge durch die Bewerber zu berücksichtigen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichten sich die Bewerber, dem Auftraggeber gegebenenfalls alle für die Beurteilung seines Teilnahmeantrages notwendigen zusätzlichen Auskünfte und Informationen innerhalb der vom Auftraggeber festgesetzten Frist zu erteilen bzw. zu übermitteln Haftungsbeschränkung Eine Haftung des Auftraggebers ist im Rahmen dieses Vergabeverfahrens auf Vorsatz und nachweislich grob fahrlässiges Verhalten beschränkt; für leichte Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen. Wird die Ausschreibung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, widerrufen, so hat der Bewerber Anspruch auf Ersatz der von ihm getätigten Kosten für die Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen. Bei einem Widerruf der Ausschreibung aus Gründen, die der Auftraggeber schuldhaft zu vertreten hat, sind jenen Bewerber, die einen der Ausschreibung entsprechenden Teilnahmeantrag gelegt haben, auf Verlangen die in Zusammenhang mit der Erstellung des Angebotes nachweislich entstandenen Kosten bis zu einem Betrag von 500 zu erstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen Überblick über den weiteren Ablauf des Vergabeverfahrens Die Eignung der Bewerber wird anhand der in Punkt 6 genannten Eignungskriterien durch eine vom Auftraggeber eingesetzte Kommission geprüft. Langen mehr als 5 Bewerbungen von geeigneten Bewerbern ein, so werden diese nach den in Punkt 7 genannten Auswahlkriterien gereiht. Die bestgereihten 5 Bewerber werden sodann zur Angebotsabgabe aufgefordert Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens Der Bewerber ist verpflichtet, alle ihm im Zuge dieses Vergabeverfahrens zukommenden oder bekannt werdenden Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und diese vertrauliche Behandlung Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 6

7 durch seine Mitarbeiter sowie allfällig beauftragte Dritte sicherzustellen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Bewerber nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zweck der Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. der für das Vergabeverfahren notwendigen Unterlagen verwendet werden Vergütung der Bewerbung Die Erstellung der Bewerbung samt den erforderlichen Vorarbeiten sowie die Anfertigung sonstiger geforderten Beilagen und Nachweise werden nicht vergütet. 5. Der Bewerber 5.1 Bewerber- und Bietergemeinschaften Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Im Auftragsfall sowie für Ansprüche die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren stehen schulden Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften dem Auftraggeber die solidarische Leistungserbringung. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und den jeweiligen Leistungsteil, der vom einzelnen Mitglied im Auftragsfall ü- bernommen werden soll, angeben. Ferner ist ein bevollmächtigter Vertreter zu nennen, der die Bewerbergemeinschaft und ihre Mitglieder im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Teilnahme an mehreren Bewerber- und Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Verbundene Unternehmen im Sinne des 2 Z 39 BVergG 2006 dürfen sich nur im Rahmen einer Bewerber/Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligen. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft darf aus maximal drei (3) Mitgliedern bestehen. Jede Änderung der Zusammensetzung einer Bewerber/Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber. 5.2 Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer haftet für das Verhalten von Subunternehmern wie für sein eigenes Verhalten. Die Weitergabe an Subunternehmer ist jedoch nur insoweit zulässig, als diese die für die Ausführung ihres Teils erforderliche Befugnis und die erforderliche technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen. Benötigt der Bewerber die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern, um seine eigene Leistungsfähigkeit nachzuweisen, so hat er die in Frage kommenden Subunternehmer (Name, Sitz und Geschäftsführung) bereits im Teilnahmeantrag bekannt zu geben und anzuführen, welche Leistungen an diese Subunternehmer weitergegeben werden und welchen Wert die Subunternehmerleistungen im Verhältnis zum Gesamtauftragswert haben. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bestätigung des Subunternehmers vorzulegen, dass sich dieser verpflichtet hat, die in Betracht kommenden Leistungen im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen. Die in Punkt 6 von den Bietern geforderten Eignungsnachweise sind auch für die bekannt gegebenen Subunternehmer für deren Leistungsteil zu erbringen und bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 7

8 Subunternehmer dürfen ihre Leistungen nur für einen Bewerber anbieten. Eine Mehrfachteilnahme ist unzulässig. Die Überbindung des gesamten Auftragsvolumens an Subunternehmer ist unzulässig, den überwiegenden Teil der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bewerber selbst zu erbringen. 6. Eignung des Bewerbers und deren Nachweis 6.1 Eignungskriterien Sämtliche geforderte Nachweise sind in aktueller Fassung vorzulegen. Sofern sich bezüglich der Aktualität der einzelnen Nachweise aus den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes ergibt, dürfen diese bei Vorlage nicht älter als drei (3) Monate sein. Nachweise österreichischer Behörden sind in Kopie beizulegen. Nachweise ausländischer Behörden sind, soweit sie in deutscher Sprache abgefasst sind, im Original oder notariell beglaubigter Kopie beizulegen. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und in beglaubigter Übersetzung beizulegen. Sofern im Folgenden oder in 69 ff. BVergG 2006 nicht Abweichendes geregelt ist (etwa 70 Abs. 5 BVergG 2006), hat bei Bewerber/ Bietergemeinschaften jedes einzelne Mitglied den Nachweis seiner Eignung zu erbringen. Subunternehmer haben die für die Ausführung ihres Leistungsteiles erforderliche Eignung nachzuweisen Befugnis Der Bewerber bzw. der Subunternehmer, an den der Bewerber die Leistung vergeben will, muss über die für die Erbringung der angebotenen Leistung gesetzlich erforderliche Befugnis verfügen. Inländische Bewerber haben ihre Befugnis durch Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerberegister oder dem Mitgliederverzeichnis der Wirtschaftskammer oder durch Vorlage eines gültigen Gewerbescheines nachzuweisen. Die Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Ausländische Bewerber haben zum Nachweis ihrer Befugnis dem Angebot eine beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Handelsregisters des Herkunftslandes des Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung beizulegen. Der Anhang VII zum BVergG bestimmt, welche Nachweise für ein bestimmtes Herkunftsland vorzulegen sind. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und beglaubigter Übersetzung vorzulegen Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bewerber gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag nachstehende Nachweise vorzulegen: Letztgültiger Kontoauszug oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (nicht älter als 3 Monate) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Unternehmers zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Wird der Kontoauszug im Herkunftsland des Unternehmers nicht ausgestellt, kann der Nachweis durch Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung erbracht werden. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als drei Monate) Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 8

9 oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Unternehmers zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben. Wird die Lastschriftanzeige im Herkunftsland des Unternehmers nicht ausgestellt, kann der Nachweis durch Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung erbracht werden. Fremdsprachige Nachweise sind in Kopie und beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Auszug aus dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus der hervorgeht, dass die berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt ist. Im Falle einer juristischen Person sind die Bescheinigungen für jene physischen Personen vorzulegen, die in der Geschäftsführung tätig sind. Die Strafregisterbescheinigung darf am Tag der Angebots-eröffnung nicht älter als sechs Monate sein. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied den Nachweis der eigenen Zuverlässigkeit zu führen. 6.4.Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag eine Bankerklärung (Bonitätsnachweis) vorzulegen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber unwiderruflich, im Falle der Zuschlagserteilung auf Anforderung durch den Auftraggeber eine Sicherstellung in Form einer unwiderruflichen, abstrakten und ohne jedwede Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses abrufbaren Bankgarantie zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, wie insbesondere Erfüllung, Schlechtoder Nichterfüllung, Schadenersatz sowie Gewährleistung, einer Bank mit Sitz im EWR erstklassiger Bonität beizubringen, die bis drei (3) Monate nach förmlicher Übernahme der Leistungen durch den Auftraggeber über einen Betrag von ,- zu lauten hat. 6.5.Technische Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber gleichzeitig mit dem Teilnahmeantrag nachstehende Nachweise vorzulegen: Eine Erklärung über den Jahresdurchschnitt des Stands von Beschäftigten des Bewerbers im Bereich Beratungsleistungen im Gesundheitswesen wonach in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt jeweils zumindest vier Personen im Unternehmen des Bewerbers beschäftigt waren; Nachweis von einschlägigen Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren. Erbrachte Beratungsleistungen gelten unter folgenden (kumulativen) Voraussetzungen als Referenzprojekte: Die Beratungsleistung erfolgte im Bereich Gesundheitswesen Die Auftragssumme (=Wert der Leistung) beträgt mindestens Mindestens eine Person des vom Bewerber anzugebenden Projektteams (Punkt 7.1.) war bei der Beratungsleistung in fachlich qualifizierter Position als ProjektmitarbeiterIn eingesetzt Mindestanforderung ist der Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt, das die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt ( Musskriterium ) Der Nachweis über diese Referenzprojekte ist gem. 75 Bundesvergabegesetz 2006 wie folgt zu erbringen: Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 9

10 Wenn der Leistungsempfänger ein öffentlicher Auftraggeber war, in Form einer vom öffentlichen Auftraggeber ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung Wenn der Leistungsempfänger ein privater Auftraggeber war in Form einer vom Leistungsempfänger ausgestellten Bescheinigung oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, durch eine einfache Erklärung des Unternehmers. Die Nachweise über die erbrachten Leistungen (Referenzen) müssen jedenfalls folgende Angaben enthalten: Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name und Kontaktadresse (Telefonnummer, Adresse) der Auskunftsperson; Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen nach Art und Umfang Angabe, welche Leistungen vom Bewerber selbst und welche von Dritten (z.b. Subunternehmern) erbracht wurden Name der Personen, die bei der Ausführung des Referenzprojektes eingesetzt wurden sowie eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereiches (gefordert ist eine fachlich qualifizierte Tätigkeit). Wert der Leistung (Auftragssumme) Zeit und Ort der Leistungserbringung; Angabe, ob die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde Werden Nachweise über Leistungen vorgelegt, die der Bewerber in Arbeitsgemeinschaften erbracht hat, ist der vom Bewerber erbrachte Anteil an der Leistungserbringung anzugeben. In diesem Fall gilt als Höhe der Auftragssumme der aliquot auf die Leistung des Bewerbers entfallende Anteil des Gesamtauftrages Ersatzbescheinigungen Werden die verlangten Bescheinigungen, Lastschriften oder Kontoauszüge im Herkunftsland des Bieters nicht ausgestellt, ist eine entsprechende Erklärung des Unternehmers vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. 7. Auswahl der besten Bewerber 7.1 Auswahlkriterien Die geeigneten Bewerber werden erforderlichenfalls anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien beurteilt und gereiht: Schlüsselpersonal: Der Bewerber hat ein Projektteam (ProjektleiterIn, stellvertretende/r ProjektleiterIn, ProjektmitarbeiterInnen) zu benennen und die individuellen Qualifikationen dieser Personen nachzuweisen ( Musskriterium ). Sämtliche Mitglieder des Projektteams müssen über die zur Abwicklung des gegenständlichen Projektes erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Sofern der Bewerber den Zuschlag erhält, ist er verpflichtet, dieses Projektteam für die Ausführung des gegenständlichen Dienstleistungsauftrages einzusetzen. Änderungen in der Zusammensetzung des Projektteams dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. In diesem Fall dürfen nur Personen mit einer zumindest gleichwertigen fachlichen Qualifikation eingesetzt werden. Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 10

11 Bewertung des Schlüsselpersonals: Die Bewerber haben drei Personen des Projektteams zu benennen (ProjektleiterIn, stellvertretende(r) ProjektleiterIn und eine(n) MitarbeiterIn), welche über die meisten projektspezifischen Erfahrungen verfügen. Es ist nachzuweisen, an welchen Projekten die zu bewertenden Personen teilgenommen haben. Diese Projekte müssen die in Punkt 6.5. genannten Voraussetzungen für ein Referenzprojekt erfüllen. Die Bestimmungen über den Nachweis von Referenzprojekten (Punkt 6.5.) gelten für diese Projekte sinngemäß. Sofern mehr als fünf Bewerbungen vorliegen, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien: Jene fünf Bewerbungen, deren Projektteams die meisten projektspezifischen Erfahrungen aufweisen, werden für die zweite Stufe des Verfahrens zugelassen ( je mehr desto besser ). Es ist nicht Voraussetzung, dass die Mitglieder des Projektteams an verschiedenen Projekten mitgewirkt haben. Es werden projektspezifische Erfahrungen also auch dann gewertet, wenn mehrere Mitglieder eines Projektteams bei demselben Projekt eingesetzt waren. Bei der gleichen Anzahl projektspezifischer Erfahrungen wird jene Bewerbung ausgewählt, welche das Projekt mit der höchsten Auftragssumme nachgewiesen hat. Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 11

12 II. Teilnahmeantrag Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren Regionaler Strukturplan Gesundheit Tirol - Ambulantes Modul Wir, (Firma, Firmenbuchnummer, Anschrift; bei Bewerbergemeinschaften Bekanntgabe aller Mitglieder) erklären an Eides statt, dass 1.) unsere berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt ist, 2.) gegen uns kein Konkursverfahren oder gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde, 3.) wir uns nicht in Liquidation befinden oder unsere gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben, 4.) der Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit unsere Angaben überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende Unterlagen anfordern darf, 5.) Rücksprachen und Korrespondenz mit unserem bevollmächtigen Vertreter zu führen sind: (Name und Anschrift; Ansprechpartner, Tel., Telefax, ) und beantragen die Teilnahme am Vergabeverfahren Regionaler Strukturplan Gesundheit Tirol Ambulantes Modul. Wir schließen diesem Teilnahmeantrag die in Anhang A aufgelisteten Unterlagen bei. Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 12

13 (Ort)..., am (Datum) Rechtsgültige Unterschrift des Bewerbers bzw. bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder Anhang A Folgende Unterlagen sind von Bewerbern insbesondere vorzulegen: Dieser Teilnahmeantrag, rechtsgültig unterfertigt (Punkt 4.3.) Angaben für die Informationsübermittlung (Punkt 4.2.) Falls erforderlich Angaben über Bewerbergemeinschaften (Punkt 5.1.) Falls erforderlich Angaben und Eignungsnachweise über Subunternehmer und Bestätigung des Subunternehmers (Punkt 5.2.) Angaben und Nachweise zur Eignung (Punkt 6) Angaben und Nachweise für die Auswahl der besten Bewerber (Punkt 7) Ausschreibungsunterlage RSG Tirol Ambulantes Modul Teil I 13

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