Aggressive Steuerplanung und staatlicher Steuerwettbewerb 21. Juni 2013

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1 Aggressive Steuerplanung und staatlicher Steuerwettbewerb 21. Juni 2013 Uwe Ihli, Europäische Kommission GD Steuern und Zollunion

2 Inhaltsübersicht I. Aktionsplan und BEPS Aggressive Steuerplanung II. KST-Richtlinien: 1. Mutter - Tochter Richtlinie Änderungsvorschlag Zinsen und Lizenzgebührenrichtlinie 3. GKKB Vorschlag 2

3 III. Transparenz IV. Digital Economy V. Verhaltenskodex Inhaltsübersicht 3

4 I. Aktionsplan und BEPS Aggressive Steuerplanung Politischer Rahmen Europäisches Parlament (Bericht MEP Kleva - Pressemitteilung link: ( 21IPR08701/ IPR08701_de.pdf) G8 Communiqué (UK Vorsitz) link: nt_data/file/207771/lough_erne_2013_g8_leaders_communique.p df G20 Bitte um Vorlage eines BEPS Aktionsplans von der OECD Digital Economy im weiteren Rahmen (Presse, Öffentlichkeit) 4

5 'Aktionsplan' (1) Enthält 34 Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug u. Steuerhinterziehung: I. Bessere Nutzung vorhandener Instrumente 2. Verbesserung d. Zinsbesteuerungsrichtlinie 3. Abschluss von Betrugsbekämpfungsabkommen II. Neue Initiativen der KOM 7. Empfehlung zu den Steueroasen 8. Empfehlung betr. aggressive Steuerplanung 9. Einrichtung d. Plattform 'Good Governance' 10. Bessere Bekämpfung v. schädlichem Steuerwettbewerb 12. Standardformulare für Informationsaustausch 5

6 'Aktionsplan' (2) III. Zukünftige Initiativen 1. Kurzfristige Maßnahmen (2013) 14. Überarbeitung Mutter-/Tochter-RL (2011/96/EU) 15. Überprüfung Missbrauchs-Bestimmungen im EU-Recht 16. Förderung des automatischen Info-Austausch 17. Europäischer Kodex für Steuerpflichtige 2. Mittelfristige Maßnahmen (bis 2014) 21. Einheitliche EDV-Format f. autom. Info-Austausch 22. EU-weite Steueridentifikationsnummer (TIN) 3. Längerfristige Maßnahmen (nach 2014) 32. Methode für gemeinsame Steuerprüfungen 6

7 Steueroasenempfehlung (C(2012)8805) Ziel: Drittländer sollen EU Standards einhalten Mittel: 1. Gemeinsame Definition v. Mindeststandards: a. Transparenz u. Info-Austausch (OECD Standard) b. Keine schädlichen Steuermaßnahmen (EU Code of Conduct) 2. Gemeinsame Maßnahmen gg. 'Steueroasen' MS veröffentlichen 'schwarze Listen' DBA neu verhandeln, aussetzen oder beenden Kooperierende Staaten: engere Zusammenarbeit, Unterstützung u. Aufnahme v. DBA-Verhandlungen 7

8 Empfehlung betr. aggressive Steuerplanung (C(2012)8806) Mitgliedstaaten (MS) werden aufgefordert: 1. Doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden: DBA: Subject to tax-klausel Falls kein DBA: Unilaterale Subject to tax-klausel 2. Allgemeine Missbrauchsbestimmung erlassen: Künstliche Gestaltung = keine wirtschaftliche Substanz Wesentlicher Zweck: Steuervermeidung Führt zu steuerlichem Vorteil Rechtsfolge: Künstl. Gestaltung bleibt außer Acht 8

9 14. Mai 2013: ECOFIN Beratung Ziel: Unterstützende Ratsschlussfolgerungen Juni 2013: Plattform 'Good Governance': MS und Interessenvertreter assistieren KOM bei Vorbereitung eines Berichts zu den beiden Empfehlungen Zukünftigen Arbeiten zur Umsetzung d. Empfehlungen : KOM beschließt Errichtung : Erste Sitzung 9

10 II. KST-Richtlinien 1. Mutter - Tochter Richtlinie Änderungsvorschlag im Arbeitsplan der Kommission 2013 Beseitigung von Qualifizierungskonflikten bei hybriden Finanzierungen (häufig 'partiarische Darlehen') Allgemeine Anti-Missbrauchsregelung (GAAR) Änderung entsprechend der Empfehlung vom 6. Dezember 2012 Diskutiert mit Mitgliedstaatenvertretern und Stake Holders 11. und 12. April

11 II. KST-Richtlinien 2. Zinsen und Lizenzgebührenrichtlinie Anhängig seit 2012 Problem 2012: Mindestbesteuerung im Empfängerstaat Neue Frage: Beschluss der FMK vom 24 Mai 2013 (Generelle Überprüfung der Patentboxen) Bundesratsbeschluss: lauterer-internationaler-steuerwettbewerb-undaggressive-steuerplanungen-0 11

12 II. KST-Richtlinien 2. Zinsen und Lizenzgebührenrichtlinie Lizenzboxen in der EU Steuersatz von 2.5% (CY) 15% (ES) Teilweise nach Staatsbeihilfenregeln geprüft Bisher keine Box-Regelung in der Gruppe Verhaltenskodex als schädlich beurteilt UK Patentboxregelung gegenwärtig im Rat (Gruppe Verhaltenskodex) CH hat eine Lizenzbox als Möglichkeit einer vorteilhaften Steuerregelung angekündigt. 12

13 II. KST-Richtlinien 2. Zinsen und Lizenzgebührenrichtlinie Lizenz/Patentboxen in der EU - Fairer Steuerwettbewerb Mögliche Kriterien? Pro: Förderung von Forschung und Entwicklung in der EU Defensiv Maßnahme von Hochsteuerländern im Wettbewerb um mobile Funktionen gegenüber allgemein günstigen Niedrigsteuerstaaten Kontra: Keine Forschungs-und Entwicklungsförderung in der EU sondern steuerlich begünstigte "Ausbeutung von Drittstaats-Know-How" Lizenzbox bei 'embedded Know-How' und Sachgüterverkauf 13

14 II. KST-Richtlinien 3. GKKB Abschluss der technischen Diskussion unter CY Vorsitz 2012 Bi-Laterale Treffen IE Vorsitz mit den Mitgliedstaaten März 2013 Bericht an den Europäischen Rat Ende Juni 2013 (Detaillierter Bericht der irischen Präsidentschaft) 14

15 II. KST-Richtlinien 3. GKKB 'Ideen' aus der Diskussion des GKKB Vorschlags finden sich in nationalen Regelungen wieder oder werden diskutiert: Mindestbesteuerung, Zinsschranken (Deutsche Regelung als 'Exportschlager'), Allgemeine Missbrauchsregelung ('GAAR') Aber nur als Defensivmaßnahmen im Steuerwettbewerb 15

16 III. Transparenz Thema von G20 und G8 Gipfeln In der EU beinhalten die Schlussfolgerungen vom : i) der Vorschlag zur Änderung der Richtlinien im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne wird geprüft werden, insbesondere um sicherzustellen, dass große Gesellschaften und Konzerne eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung anwenden; 16

17 III. Transparenz Memo von Herrn Kommissar Barnier vom 12 Juni 2013: Commissioner Barnier welcomes European Parliament vote on the Accounting and Transparency Directives (including country by country reporting) I welcome today's vote by the European Parliament on the new Accounting and Transparency Directives.. But we must go further now and take measures on more transparency on tax for all large companies and groups the taxes they pay, how much and to whom. I think it should be possible to introduce rules for the publication of the information on a country by country basis, similar to those approved for banks in CRD IV, or in the Commission's proposal on improving the transparency of certain large companies on non-financial reporting, adopted in April.. 17

18 III. Transparenz Abschluss-Kommuniqué G8 Lough Erne: Comprehensive and relevant information on the financial position of multinational enterprises aids all tax administrations effectively to identify and assess tax risks. The information would be of greatest use to tax authorities, including those of developing countries, if it were presented in a standardised format focusing on high level information on the global allocation of profits and taxes paid. We call on the OECD to develop a common template for country-by-country reporting to tax authorities by major multinational enterprises, taking account of concerns regarding non-cooperative jurisdictions. This will improve the flow of information between multinational enterprises and tax authorities in the countries in which the multinationals operate to enhance transparency and improve risk assessment. 18

19 III. Transparenz Offene Punkte: Transparenz für wen: Öffentlichkeit (DG MARKT Vorschlag)/Steuerbehörden (G8); Position der G20? Wer ist berichtspflichtig: Große Gesellschaft oder Konzern Abgrenzungsfragen Befreiende Abschlüsse (bspw. UK GAAP oder US GAAP) Welche Zahlen (Steuerbilanz und GuV oder Handelsbilanz und GuV; Cash-Flow oder Accrual Accounting)? 19

20 IV. Digital Economy Schlussfolgerungen j) um der Steuerproblematik in der digitalen Wirtschaft begegnen zu können, müssen entsprechende Anstrengungen unter umfassender Berücksichtigung der laufenden Arbeiten in der OECD unternommen werden. Die Kommission will diese Punkte im Vorfeld der auf der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2013 geplanten Diskussion über die digitale Agenda weiter prüfen. Oktober 2013 Arbeitspapier zur Besteuerung der Digital Economy vorzulegen 20

21 IV. Digital Economy Link zu der Steuerplanung der 'Obstfirma': AEAD48177DC4 Wie können hinsichtlich solcher Gestaltungen sachgerechte Besteuerungsregeln gefunden werden: OECD Arbeiten zu den Intangibles? Server Betriebsstätte? Digital Tax Presence? Alte Geschäftsmodelle mit 'Internet' Element? Komplett neue auf dem Internet basierende Geschäftsmodelle? 21

22 V. Verhaltenskodex Schlussfolgerungen f) es ist wichtig, innerhalb der EU weiter an der Beseitigung schädlicher steuerlicher Maßnahmen zu arbeiten. Hierzu sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats über eine Stärkung des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung beraten werden; 22

23 V. Verhaltenskodex Kategorien von Steuerplanung: A) Steuerplanung mit Bezug zur ökonomischen Aktivität Beispiel: Forschung und Entwicklung in einem Mitgliedstaat mit F&E Tax credits [grundsätzlich eher nicht schädlich] B) Steuerplanung mit schwachem Bezug zur ökonomischen Aktivität Beispiel: Vertragliche Verlagerung von Risiken und Funktionen in der Konzerngruppe ohne Änderung von Produktion, Distribution, Forschung etc. [grundsätzlich in einer Grauzone] 23

24 V. Verhaltenskodex Kategorien von Steuerplanung: C) Steuerplanung ohne Bezug zur ökonomischen Aktivität Beispiel: Hybride Finanzierungen/Qualifizierungskonflikte bei Gesellschaftsformen mit Mismatches oder Double Dips, Non Residence Structures, [grundsätzlich schädlich] 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Kommentare? 25

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