Aktuelle Information Krankenhäuser

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Information Krankenhäuser"

Transkript

1 BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aktuelle Information Krankenhäuser Nr. 1/2007 BDO Deutsche Warentreuhand verfügt durch jahrzehntelange partnerschaftliche Begleitung ihrer Mandanten über eine hohe Beratungskompetenz im Gesundheits- und Sozialwesen und berät Sie bei komplexen Aufgabenstellungen umfassend und professionell. Soweit hierbei (rein) juristische Fragen eine Rolle spielen, wird die mit der BDO Deutsche Warentreuhand kooperierende Rechtsberatungsgesellschaft Dres. Lauter, Otte & Knorr Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, in welche zum Jahreswechsel 2006/2007 die Rechtsanwaltssozietät Dr. Lauter - Dr. Knorr überführt worden ist, eingebunden. In dieser (ersten) Aktuellen Information Krankenhäuser des Jahres 2007 berichten wir über neueste Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht der Krankenhäuser.

2 Die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Krankenhauses beschäftigt die Gerichte seit einiger Zeit sehr intensiv: Über das grundlegende Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom (Az.: C 394/04 und C 395/04) zur Überlassung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten sowie zur Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen dieser Patienten haben wir in unserer Aktuellen Information Krankenhäuser Nr. 3/2006 berichtet. Hiernach kommt es aus EU-rechtlicher Sicht - diese geht ggf. der nationalrechtlichen Regelung vor - darauf an, ob eine Leistung zur Erreichung der mit der Krankenhausbehandlung (und der ärztlichen Heilbehandlung) verfolgten therapeutischen Ziele unerlässlich ist und nicht im Wesentlichen dazu bestimmt ist, ihrem Erbringer zusätzliche Einnahmen durch die Erzielung von Umsätzen zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit Umsätzen der umsatzsteuerpflichtigen (gewerblichen) Unternehmen getätigt werden. Der Bundesfinanzhof folgt dieser Rechtsentwicklung. In seinen Urteilen vom (Az.: V R 35/02) und vom (Az.: V R 46/04) - vgl. hierzu u. a. unsere Aktuelle Information Krankenhäuser Nr. 4/ stellt er (für entgeltliche Personalgestellungen eines Krankenhauses) darauf ab, ob die Leistung (hier: die Personalgestellung) für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten unerlässlich ist oder nicht. Die DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft steht seit einiger Zeit in intensiver Diskussion mit dem Bundesfinanzministerium darüber, was (unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben des EU-Rechts bzw. der Gerichte) im Krankenhaus (noch) umsatzsteuerfrei ist. Sie hat (in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der DKG und einzelnen Landeskrankenhausgesellschaften, aus Repräsentanten der Krankenhäuser sowie aus steuerlichen Beratern - zu diesen gehören auch wir -) ein sog. "Positionspapier" erarbeitet und dem Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Durchsicht bzw. Abstimmung am zugeleitet. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium aktuell mit Schreiben vom an die DKG Stellung genommen, wobei sich die Stellungnahme auf die Frage einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht oder -befreiung einzelner Leistungen beschränkt. Die von der DKG zusätzlich erbetenen Aussagen zum Umsatzsteuersatz bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen gemeinnütziger Krankenhäuser bzw. zur körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Behandlung einzelner Leistungen durch gemeinnützige Krankenhäuser bleiben weiteren Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums vorbehalten. Diese weiteren Schreiben werden im Schreiben vom in Aussicht gestellt. Mit der Versendung dieser zusätzlichen Schreiben ist aber wohl (frühestens) Anfang März 2007 zu rechnen. Die DKG stellt das aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom (Az.: IV A 6 - S /06), welches mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt ist, in ihrem Rundschreiben Nr. 15/2007 vom vor. Sie hat es auch auf ihrer Homepage zum Download bereit gestellt. Wir berichten nachfolgend - teilweise mit Bezugnahme auf das DKG-Rundschreiben vom über die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums. Es geht in diesem Schreiben stets um die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung des 4 Nr. 16 (Buchst. a oder Buchst. b) UStG für die mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsätze bzw. - in Vermietungsfällen - (zusätzlich) um die Umsatzsteuerbefreiung des 4 Nr. 12 UStG für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Ausnahmsweise werden auch noch andere Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften angesprochen, z. B. 4 Nr. 22 UStG für Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften. Obwohl das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom ausdrücklich betont, dass es nur die Steuerbefreiungen, nicht aber die Höhe des zutreffenden Steuersatzes (19 % oder 7 %) im Falle der Steuerpflicht regele, wird teilweise gleichwohl auch auf den zutreffenden Steuersatz eingegangen. Umsatzsteuerfreie, eng verbundene Umsätze sind grundsätzlich nur anzunehmen, wenn sie für die Ausübung der Tätigkeiten, für welche die 2

3 Steuerbefreiung gewährt wird, typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Eine Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn die Umsätze im Wesentlichen dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die im unmittelbaren Wettbewerb zu steuerpflichtigen Umsätzen anderer Unternehmen stehen. Unter dem Vorbehalt, dass diese Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind, spricht das Bundesfinanzministerium - etwas unsystematisch - konkret folgende Einzelsachverhalte an: Verkauf von Anlagevermögen Die Veräußerung von Anlagevermögen ist nach 4 Nr. 16 UStG - und auch nach 4 Nr. 28 UStG - steuerfrei. Lieferung von Medikamenten der Krankenhausapotheke Die Lieferung zur Behandlung erforderlicher Medikamente an stationär oder teilstationär aufgenommene Krankenhauspatienten ist umsatzsteuerfrei nach 4 Nr. 16 UStG. Die Abgabe von Medikamenten an Patienten während der ambulanten Behandlung im Krankenhaus bzw. an ambulant behandelte Patienten des Chefarztes im Rahmen seiner Chefarzttätigkeit stellt jedoch keinen mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsatz dar, da die Krankenhausapotheken insoweit in Konkurrenz zu öffentlichen Apotheken treten. Hier liegt Umsatzsteuerpflicht vor. Ebenso stellt die Lieferung von Arzneimitteln an Krankenhäuser anderer Träger, an das Personal oder andere Personen (Besucher sowie ehemals ambulante oder stationäre Patienten) keinen mit dem Krankenhaus eng verbundenen Umsatz dar. Auch diese Umsätze sind also umsatzsteuerpflichtig. Die DKG wird in einer Stellungnahme, die in Kürze dem Bundesfinanzministerium vorgelegt werden wird, darum bitten, die Rechtsauffassung zur Lieferung von Medikamenten der Krankenhausapotheke an ambulante Patienten des Krankenhauses oder an ambulante Patienten des Chefarztes im Rahmen der Chefarztambulanz noch einmal zu überdenken. Die DKG wird insoweit "erhebliche Bedenken" formulieren. Auftragsforschung Umsätze aus Auftragsforschung fallen nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. Automatenumsätze Umsätze aus dem Betrieb krankenhauseigener Automaten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. Die Überlassung von Flächen im Krankenhaus an Dritte zum Aufstellen von Automaten stellt keine steuerfreie Leistung des Krankenhauses nach 4 Nr. 12 UStG dar. Es handelt sich hierbei um einen sog. "Vertrag besonderer Art", bei dem die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks gegenüber der Duldung der Automaten im Krankenhaus zurücktritt. Zentrale Beschaffungsstellen Die Abgabe von zentral beschafftem Material innerhalb von Organkreisen ist als Innenumsatz nicht steuerbar. Blutalkoholuntersuchungen Die Durchführung von Blutalkoholuntersuchungen stellt keinen mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsatz dar und fällt somit nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. Betrieb einer Cafeteria Der Betrieb einer Cafeteria, unabhängig davon, ob diese nur für Patienten und Personal oder auch für Besucher zugänglich ist, stellt keinen mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsatz dar und fällt somit nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. Nur die Lieferung der in der Anlage 2 zu 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG genannten Gegenstände unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle unterliegt als sonstige Leistung jedoch dem allgemeinen Steuersatz (von derzeit 19 %). Überlassung von Fernsehgeräten Die Überlassung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten ist für den therapeutischen Erfolg der Heilbehandlung regelmäßig nicht unerlässlich. Zudem steht die Vermietungsleistung im Wettbewerb zu Angeboten gewerblicher Unternehmer. Somit stellen sowohl die Überlassung von 3

4 Fernsehgeräten durch das Krankenhaus - unabhängig davon, ob diese Leistung als Teil der Wahl einer besonderen Unterkunft erbracht wird, oder ob sie vom Patienten individuell gewählt wird - sowie die Einräumung dieses Rechts an Dritte keine unselbständigen Nebenleistungen zu den Krankenhausleistungen und keine mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsätze im Sinne 4 Nr. 16 UStG dar. Die DKG wird in ihrer (weiteren) Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium diese Rechtsauffassung kritisch hinterfragen, und zwar konkret im Hinblick darauf, dass die Fernsehgeräteüberlassung an Patienten - gleiches gilt für die Überlassung von Telefonanlagen - in jeder denkbaren Fallkonstellation für umsatzsteuerpflichtig gehalten wird. Vermietung von Gästezimmern Auch die Unterbringung von Begleitpersonen von Patienten durch ein Krankenhaus stellt in der Regel keinen mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatz dar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese Leistung zur Erreichung der mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung verfolgten therapeutischen Ziele unerlässlich ist. In diesem Fall ist die Leistung nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Unterbringungsleistungen, denen kein unerlässlicher therapeutischer Zweck zugrunde liegt, sind keine unselbständigen Nebenleistungen zu den Krankenhausleistungen und auch nicht nach 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei, da es sich hierbei nur um eine kurzfristige Vermietung von Wohn - und Schlafräumen handelt. Das gleiche gilt für die Beurteilung der Vermietungsleistung des Krankenhauses an das Personal. Die Steuerbefreiung des 4 Nr. 12 UStG gilt nur für die Vermietungsumsätze, bei denen das Krankenhaus dem Personal Zimmer zur langfristigen Nutzung überlässt. Erstellung von Gutachten für andere Einrichtungen oder Ärzte Die Erstellung von Gutachten für andere Einrichtungen oder Ärzte ist nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Beherbergung von Urlaubsgästen ("Hotelbereich") Die Beherbergung von Urlaubsgästen ist weder nach 4 Nr. 12 UStG noch nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Betrieb eines Kiosks Der Betrieb eines krankenhauseigenen Kiosks sowie die Verpachtung eines Kiosks fällt nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. (Die Lieferung der in der Anlage 2 zu 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG genannten Gegenstände unterliegt aber dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 %). Demgegenüber ist die Vermietung von Kioskräumen nach 4 Nr. 12 UStG steuerfrei; das gilt allerdings nicht für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen. Beförderungsleistungen Krankentransporte (in hierfür besonders eingerichteten Fahrzeugen) sind nach 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steuerfrei. Krankenfahrten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 bzw. 17 Buchst. b UStG und sind deshalb steuerpflichtig. Leistungen der Küche Die Verpflegung der Patienten des Krankenhauses durch die Krankenhausküche stellt einen mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsatz dar und fällt somit unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. Die Abgabe von Speisen und Getränken an Dritte (z. B. andere Krankenhäuser und Betriebe, Privatpersonen) ist hingegen nicht nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei, da das Krankenhaus damit keine therapeutischen Ziele verfolgt. Zudem stehen diese Umsätze des Krankenhauses im unmittelbaren Wettbewerb zu steuerpflichtigen Umsätzen anderer Unternehmer. Sofern die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle erfolgt, ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (von derzeit 7 %) ausgeschlossen. Es kommt dann der "Regelsteuersatz" von derzeit 19 % zur Anwendung. Betrieb einer Krankenpflegeschule Die Leistungen einer Krankenpflegeschule sind (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des 4 Nr. 22 UStG) steuerfrei. Insbesondere müssen die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. 4

5 Laborleistungen Laborleistungen eines Krankenhauses gegenüber Dritten können unter bestimmten Voraussetzungen nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei sein. Bereitstellung von Notärzten für den Rettungsdienst Die Bereitstellung von Notärzten für den Rettungsdienst ist nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Entgeltliche Bereitstellung von Parkplätzen/ Parkhäusern Die entgeltliche Bereitstellung von Parkplätzen sowohl für Besucher als auch für Mitarbeiter stellt keinen eng mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbundenen Umsatz im Sinne des 4 Nr. 16 UStG dar und ist somit steuerpflichtig. Personalgestellung Die Gestellung von Ärzten und von medizinischem Hilfspersonal durch Krankenhäuser an andere Einrichtungen dieser Art gehört zu den eng verbundenen Umsätzen eine Krankenhauses und ist somit nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Die Umsätze aus der Gestellung von Verwaltungspersonal, Raumpflegekräften und Küchenhilfen an eine Servicegesellschaft fallen hingegen nicht unter die Steuerbefreiung des 4 Nr. 16 UStG. (In diesen Fällen könnte aber eine sog. "umsatzsteuerliche Organschaft" vorliegen, welche das Entstehen von Umsatzsteuer verhindern würde.) Nach Abschnitt 100 Abs. 2 Nr. 4 UStR gehört die Überlassung von Einrichtungen, z.b. Röntgenanlagen, und die Gestellung von medizinischem Hilfspersonal an angestellte Ärzte für deren selbständige Tätigkeit zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses. Hierunter fällt auch die entgeltliche Personal- (gleichermaßen i.s.v. medizinischem Hilfspersonal) und Sachmittelgestellung von Krankenhäusern an angestellte Chefärzte für das Betreiben einer eigenen Praxis im Krankenhaus. Entsprechend gehört auch die Gestellung von medizinischem Hilfspersonal und Sachmitteln, z. B. OP-Saal an niedergelassene Ärzte für ambulante Operationen ggf. mit kurzzeitiger operativer Nachsorge im überwachten Bett, zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses. Pflegeeinrichtungen; Physikalische Therapie; Ambulante häusliche Pflege Diese Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Überlassung von Räumen Umsätze aus einer langfristigen Überlassung von Räumen ohne zusätzliche Leistungen sind nach 4 Nr. 12 UStG steuerfrei. Überlassung von Sachmitteln Die umsatzsteuerliche Behandlung der kurzfristigen Vermietung von medizinischen Geräten, Fahrzeugen, Computern ist bereits unter "Personalgestellung" angesprochen. Eine darüber hinausgehende Sachmittelgestellung eines Krankenhauses an Dritte gehört grundsätzlich nicht zu dessen eng verbundenen Umsätzen. Nach Abschnitt 100 Abs. 2 Nr. 5 UStR gehört die Überlassung von medizinisch- technischen Großgeräten und damit verbundenen Gestellungen von medizinischem Hilfspersonal, z. B. Computer-Tomograph, an angestellte Ärzte für deren selbstständige Tätigkeit, an Krankenhäuser und an niedergelassene Ärzte zur Mitbenutzung zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses. Diese Umsätze sind somit nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Schönheitsoperationen Ästhetisch-plastische Leistungen eines Krankenhauses sind nach 4 Nr. 16 UStG nur dann steuerfrei, soweit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Überlassung von Telefongeräten an Patienten Die Überlassung von Telefongeräten an Patienten stellt keine Nebenleistung zu einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung dar, unabhängig davon, ob diese Leistung als Teil der Wahl der besonderen Unterkunft erbracht wird oder individuell gewählt wird und gehört somit nicht zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses nach 4 Nr. 16 UStG. (Die in Abschnitt 100 Abs. 2 Nr. 6 UStR 2000 enthaltene abweichende Bewertung wurde in die UStR 2005 nicht mehr übernommen.) Die DKG wird in ihrer (weiteren) Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium diese Rechtsauffassung kritisch hinterfragen, und zwar konkret im Hinblick darauf, 5

6 darauf, dass die Überlassung von Telefongeräten an Patienten in jeder denkbaren Fallkonstellation für umsatzsteuerpflichtig gehalten wird. Warenverkäufe Die Lieferungen von Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmitteln gehören zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses und sind somit nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei, soweit sie mit einer Heilbehandlung durch das Krankenhaus im Zusammenhang stehen (vgl. Abschnitt 100 Abs. 2 Nr. 3 UStR). Ferner gehören die Lieferungen von Gegenständen, die im Wege der Arbeitstherapie hergestellt worden sind, zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses, sofern kein nennenswerter Wettbewerb zu den entsprechenden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft besteht (vgl. Abschnitt 100 Abs. 2 Nr. 7 UStR). Vermietung von Sauna, Solarium, Bad Diese Leistungen gehören nicht zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses und sind somit nicht nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Auch die Steuerbefreiung des 4 Nr. 12 UStG kommt bei der entgeltlichen Gestattung der Benutzung einer Sauna, eines Solariums oder eines Schwimmbads nicht in Betracht, da es sich hierbei um einen sog. "Vertrag besonderer Art" handelt. Verwaltungsdienstleistungen an Dritte (z. B. Buchführung, Gehaltsabrechnung) Diese Leistungen gehören nicht zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses und sind somit nicht nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie weitere Informationen zu den vorstehenden Ausführungen bzw. zu anderen steuerlichen Fragestellungen, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind gerne für Sie da. Selbstverständlich werden wir Sie über den Fortgang der Diskussion zwischen der DKG und dem Bundesfinanzministerium auf dem Laufenden halten. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221/ per Fax unter 0221/ sowie per unter gesundheit@bdo.de. Leistungen der Wäscherei für andere Krankenhäuser/Einrichtungen Nach Abschnitt 100 Abs. 3 Nr. 5 UStR gehören diese Leistungen nicht zu den eng verbundenen Umsätzen eines Krankenhauses und sind damit nicht nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Auch die Steuerbefreiung des 4 Nr. 18 UStG kommt nicht in Betracht (vgl. Abschnitt 103 Abs. 13 UStR). Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen Wahlärztliche Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung), mit denen ein therapeutisches Ziel verfolgt wird, sind nach 4 Nr. 16 UStG steuerfrei. Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie außerdem darauf hinweisen, dass wir Mitarbeiter-Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anbieten, mit denen Sie Ihren Hinweispflichten nach dem AGG nachkommen können. Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Dr. Karin Wagner Tel.: 0221/ karin.wagner@bdo.de Unsere Seminar- und Vortragsveranstaltungen können Sie im Internet unter Veranstaltungen einsehen. 6

7 HAMBURG (Zentrale) Ferdinandstr Hamburg Postfach Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ ESSEN Zweigertstraße Essen Postfach Essen Telefon: 02 01/ Telefax: 02 01/ LEIPZIG Großer Brockhaus Leipzig Postfach Leipzig Telefon: 03 41/ Telefax: 03 41/ leipzig@bdo.de BERLIN Kurfürstendamm Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ berlin@bdo.de BONN Potsdamer Platz Bonn Postfach Bonn Telefon: 02 28/ Telefax: 02 28/ bonn@bdo.de BREMEN Mary-Somerville-Straße Bremen Telefon: 04 21/ Telefax: 04 21/ bremen@bdo.de BREMERHAVEN Dr.-Franz-Mertens-Straße 2 a Bremerhaven Telefon: 04 71/ Telefax: 04 71/ bremerhaven@bdo.de DORTMUND Märkische Straße Dortmund Telefon: 02 31/ Telefax: 02 31/ dortmund@bdo.de DRESDEN Am Waldschlößchen Dresden Telefon: 03 51/ Telefax: 03 51/ dresden@bdo.de DÜSSELDORF Berliner Allee Düsseldorf Postfach Düsseldorf Telefon: 02 11/ Telefax: 02 11/ duesseldorf@bdo.de ERFURT Arnstädter Straße Erfurt Postfach Erfurt Telefon: 03 61/ Telefax: 03 61/ erfurt@bdo.de FLENSBURG Dr.-Todsen-Straße Flensburg Telefon: 04 61/ Telefax: 04 61/ flensburg@bdo.de FRANKFURT/MAIN Hochhaus am Park Grüneburgweg Frankfurt/Main Telefon: 0 69/ Telefax: 0 69/ frankfurt@bdo.de FREIBURG i. Br. Wilhelmstraße 1 b Freiburg i. Br. Telefon: 07 61/ Telefax: 07 61/ freiburg@bdo.de HANNOVER Uhlemeyerstraße Hannover Telefon: 05 11/ Telefax: 05 11/ hannover@bdo.de KASSEL Spohrstraße Kassel Telefon: 05 61/ Telefax: 05 61/ kassel@bdo.de KIEL Dahlmannstraße Kiel Telefon: 04 31/ Telefax: 04 31/ kiel@bdo.de KOBLENZ August-Thyssen-Straße Koblenz Telefon: 02 61/ Telefax: 02 61/ koblenz@bdo.de KÖLN Konrad-Adenauer-Ufer Köln Telefon: 02 21/ Telefax: 02 21/ koeln@bdo.de LÜBECK Alfstraße Lübeck Telefon: 04 51/ Telefax: 04 51/ luebeck@bdo.de MAGDEBURG Otto-von-Guericke-Straße Magdeburg Telefon: 03 91/ Telefax: 03 91/ magdeburg@bdo.de MÜNCHEN Elisenstraße München Telefon: 0 89/ Telefax: 0 89/ muenchen@bdo.de ROSTOCK Freiligrathstraße Rostock Telefon: 03 81/ Telefax: 03 81/ rostock@bdo.de STUTTGART/LEONBERG Heidenheimer Straße Leonberg Postfach Leonberg Telefon: / Telefax: / leonberg@bdo.de WIESBADEN Gustav-Nachtigal-Straße Wiesbaden Postfach Wiesbaden Telefon: 06 11/ Telefax: 06 11/ wiesbaden@bdo.de Weltweit BDO Global Coordination B.V. Boulevard de la Woluwe 60 B-1200 Brüssel Belgien Telefon: / Telefax: / bdoglobal@bdoglobal.com BDO International ist ein weltweites Netzwerk von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ( BDO Member Firms ) zur Betreuung internationaler Mandanten. BDO Member Firms sind voneinander unabhängige, rechtlich selbstständige Einheiten in ihrem jeweiligen Land. Interne Vereinbarungen und Vorgaben sowie Publikationen und sonstige Verlautbarungen von BDO International bezwecken weder die Begründung einer übernationalen rechtlichen Einheit noch sind sie geeignet, eine Haftung von BDO Member Firms für das Handeln oder Unterlassen anderer BDO Member Firms zu begründen.

8 BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ferdinandstraße Hamburg Telefon Telefax

Steuerliche Rahmenbedingungen

Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche

Mehr

Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze

Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7172 Karte 2 4 Nr. 16 UStG 15. August 2007 Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze Nach dem Ergebnis der

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012

Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 1 Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 2 Vereinstätigkeit und Steuern a.) Ideelle Vereinstätigkeit (steuerfrei)

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

wie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.

wie mit Ihnen am 02.03.2004 besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten. Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße 10 09111 Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover

Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer (AU HOOS 50035/140 Montagelieferung)

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen.

CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. Tarifli. CSS.clinic2 CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. 2 Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade würziger Käse, hohe

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer

Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer Ausgabe 02 2016 Übersicht Steuer-News Informationen für Immobilienbesitzer Grundstückspachtvertrag: Entschädigung für vorzeitige Beendigung wird ermäßigt besteuert Gemischte Vermietung: Deutsche Maßstäbe

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Wohn- und Eine Einrichtung der Seniorenhilfe SMMP ggmbh Ziemlich viel Text Unsere Beschäftigung mit der Charta begann mit der Selbstbewertung. Hierfür

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter pflegenden Angehörigen Personen, die

Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter pflegenden Angehörigen Personen, die Fragebogennummer xx xxxx Fragebogen für Anbieter sozialer Dienste Definition pflegende Angehörige Im Fragebogen wird häufiger nach pflegenden Angehörigen gefragt. Wir verstehen in diesem Kontext unter

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.

Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht. Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein

Mehr

Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird

Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird Externe Abfrage von E-Mail für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird Vorweg zunächst einige allgemeine Worte: Sie müssen über einen Account bei uns verfügen und ein E-Mail-Postfach bei uns haben. Dann

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3. Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Wörterbuch der Leichten Sprache

Wörterbuch der Leichten Sprache Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr