FINAL TERMS dated 9 September 2015 of ING BANK N.V. for the issue of Securities

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1 Words and expressions defined in the terms and conditions of the Certificates set out in the Base Prospectus in the General Certificate Conditions and the Product Conditions shall bear the same meanings when used in the Final Terms. All references in the Final Terms to numbered sections are to sections of the Terms and Conditions of the Certificates. The Terms and Conditions of the Certificates shall be completed and specified by the information contained in Part A of these Final Terms. The Terms and Conditions of the Certificates so completed and specified by the information contained in Part A of these Final Terms represent the binding conditions applicable to the relevant Series of Certificates (the "Terms and Conditions of the Certificates"). FINAL TERMS dated 9 September 2015 of ING BANK N.V. for the issue of Securities No. of Series of Issue of up to Title ISIN WKN Certificates ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFC7 NG1UFC ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFD5 NG1UFD ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFE3 NG1UFE ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFF0 NG1UFF ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFG8 NG1UFG ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFH6 NG1UFH ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFJ2 NG1UFJ ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFK0 NG1UFK ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFL8 NG1UFL ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFM6 NG1UFM ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFN4 NG1UFN ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFP9 NG1UFP ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFQ7 NG1UFQ ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFR5 NG1UFR ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFS3 NG1UFS ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFT1 NG1UFT ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFU9 NG1UFU ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFV7 NG1UFV ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFW5 NG1UFW ,000,000 ING Short Commodity Open End Turbo Certificates DE000NG1UFX3 NG1UFX under the German Certificate Programme This document constitutes the final terms of the Securities (the "Final Terms") in connection with the German Certificate Programme established by ING Bank N.V. (the "Bank"). These Final Terms have been prepared for the purposes of Article 5.4 of Directive 2003/71/EU as amended by Directive 2010/73/EU (the "Prospectus Directive") and are supplemental to and should be read in conjunction with the Base Prospectus for the Programme dated 23 January 2015, as supplemented from time to time, which constitutes a base prospectus (the "Base Prospectus") for the purpose of the Prospectus Directive. Full information on the Issuer and the offer of the Securities is only available on the basis of the combination of these Final Terms and the Base Prospectus. However, a summary of the individual issue is annexed to these Final Terms. The Base Prospectus is available for viewing during normal business hours at the registered office of ING Bank N.V. in Amsterdam and the specified office of the Principal Paying Agent, and copies may be obtained from such office. Furthermore the Base Prospectus will be published on the website of the Issuer ING BANK N.V.

2 TEIL A - BEDINGUNGEN BEZOGEN AUF DIE ZERTIFIKATE PART A - CONDITIONS RELATING TO THE CERTIFICATES ALLGEMEINE ZERTIFIKATEBEDINGUNGEN: GENERAL CERTIFICATE CONDITIONS: 1. (a) Seriennummer der Zertifikate: Series number of the Certificates: (b) Die Zertifikate werden konsolidiert und bilden eine einzelne Serie mit den Zertifikaten einer bestehenden Serie: The Certificates are to be consolidated and form a single series with the Certificates of an existing series: 2. Anzahl der begebenen Zertifikate: Number of Certificates being issued: Siehe Ziffer 2 unten See paragraph 2 below Seriennummer Series number ISIN Anzahl Number DE000NG1UFC7 up to DE000NG1UFD5 up to DE000NG1UFE3 up to DE000NG1UFF0 up to DE000NG1UFG8 up to DE000NG1UFH6 up to DE000NG1UFJ2 up to DE000NG1UFK0 up to DE000NG1UFL8 up to DE000NG1UFM6 up to DE000NG1UFN4 up to DE000NG1UFP9 up to DE000NG1UFQ7 up to DE000NG1UFR5 up to DE000NG1UFS3 up to DE000NG1UFT1 up to DE000NG1UFU9 up to DE000NG1UFV7 up to DE000NG1UFW5 up to DE000NG1UFX3 up to Ausgabetag: 14. September 2015 Issue Date: 14 September Bewertungstag: Jährlich, beginnend mit dem Tag, der ein Jahr auf den Ausgabetag folgt Valuation Date: Annually, commencing on the date one year after the Issue Date 5. Handelstag: 10. September 2015 Trade Date: 10 September Abrechnungswährung: EUR Settlement Currency: EUR 7. Tefra-Regeln: Tefra Regeln sind nicht anwendbar Tefra Rules: Tefra Rules are not applicable

3 8. Clearing System: Clearstream Banking, Frankfurt Clearing System: 9. Gemeinsame Verwahrstelle für das Clearing System: Common Depositary for the clearing system: Clearstream Banking, Frankfurt Entfällt Not Applicable 10. Bindende Sprache: Deutsch Binding Language: German

4 PRODUKTBEDINGUNGEN: PRODUCT CONDITIONS: 11. Warenbezogene Short Open End Turbo Zertifikate Short Commodity Open End Turbo Certificates (i) Angaben in Bezug auf den Basiswert: (i) Details regarding Underlying: Seriennummer Series Number Ware Commodity Warenbezogener Referenzpreis Commodity Reference Price WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Preisquelle Price Source Vereinbare Preisspezifikation Specified Price Börse Exchange Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX

5 Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX

6 to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract WTI Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: CLX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist WTI Crude Oil Initially Bloomberg code: CLX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract. Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis NYMEX Bloomberg The bid price NYMEX Bloomberg Angebotspreis ICE Bloomberg The bid price ICE Bloomberg Angebotspreis ICE Bloomberg The bid price ICE

7 58727 Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code Bloomberg Angebotspreis ICE lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 Bloomberg The bid price ICE <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code Bloomberg Angebotspreis ICE lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 Bloomberg The bid price ICE <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code Bloomberg Angebotspreis ICE lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 Bloomberg The bid price ICE <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code Bloomberg Angebotspreis ICE lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 Bloomberg The bid price ICE <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code Bloomberg Angebotspreis ICE

8 lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: COX5 <Cmdty> und nach dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract Brent Crude Oil Der anfängliche Bloomberg Code lautet: COX5 <Cmdty> und nach Bloomberg The bid price ICE Bloomberg Angebotspreis ICE Bloomberg The bid price ICE Bloomberg Angebotspreis ICE Bloomberg The bid price ICE Bloomberg Angebotspreis ICE Bloomberg The bid price ICE Bloomberg Angebotspreis ICE

9 dem ersten Rollover-Tag bezieht sich der Bloomberg Code auf die Bloomberg Seite, welche auf den Ersatz- Referenzwert Bezug verweist Brent Crude Oil Initially Bloomberg code: COX5 <Cmdty> and after the first Rollover Date the Bloomberg page referring to the relevant Futures Contract. Bloomberg The bid price ICE (ii) (ii) Angaben in Bezug auf Berechnungen Details regarding calculations Seriennummer Series Number Rollover-Tag Rollover Date Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period Lieferungstag Delivery Date (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Aktuelle Finanzierungshöhe am Handelstag Current Financing Level on the Trade Date Aktueller Spread am Handelstag Current Spread on the Trade Date Stop-Loss-Preis am Handelstag Stop Loss Price on the Trade Date Bezugsverhältnis Entitlement Währung der Finanzierungshöhe Financing Level Currency 47,18 3,50 % 47,18 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 % Maximum Spread Maximum Spread

10 commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. 47,43 3,50 % 47,43 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 %

11 the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. 47,68 3,50 % 47,68 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 % 47,93 3,50 % 47,93 1,00 USD 5,00 %

12 Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of % USD 5.00 % 48,18 3,50 % 48,18 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 %

13 Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. 48,43 3,50 % 48,43 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 %

14 date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. 48,68 3,50 % 48,68 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 % 48,93 3,50 % 48,93 1,00 USD 5,00 %

15 des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt % USD 5.00 % 49,18 3,50 % 49,18 1,00 USD 5,00 %

16 58724 A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent % USD 5.00 % 50,93 3,50 % 50,93 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 %

17 Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle 51,18 3,50 % 51,18 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 % 51,43 3,50 % 51,43 1,00 USD 5,00 %

18 vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt % USD 5.00 % 51,68 3,50 % 51,68 1,00 USD 5,00 %

19 Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent % USD 5.00 % 51,93 3,50 % 51,93 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 %

20 and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, 52,18 3,50 % 52,18 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 % 52,43 3,50 % 52,43 1,00 USD 5,00 %

21 des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt % USD 5.00 % 52,68 3,50 % 52,68 1,00 USD 5,00 %

22 Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent % USD 5.00 % 52,93 3,50 % 52,93 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 %

23 of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity Ein Datum, so wie von der (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent. (i) Der nächstgelegene Verfallsmonat oder (ii) der 53,18 3,50 % 53,18 1,00 USD 5,00 % % USD 5.00 % 53,43 3,50 % 53,43 1,00 USD 5,00 %

24 Berechnungsstelle ermittelt, während des Zeitraums ausgehend vom vorherigen Rollover Tag (oder im Falle des ersten Rollover Tages ab dem Begebungstag) bis nicht weniger als fünf Waren Geschäftstage vor dem letzten Handelstag des betreffenden Futureskontrakts der Ware A date, as determined by the Calculation Agent, in the period commencing on the previous Rollover Date (or in the case of the first Rollover Date the Issue Date) and ending not less than 5 Commodity Business Days prior to the last trading date of the relevant Futures Contract of the Commodity. Verfallsmonat mit den höchsten Handelsumsätzen, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. (i) First nearby month of expiration or (ii) the month of expiration with the highest volumes, as determined by the Calculation Agent % USD 5.00 %

25 ANHANG - PRODUKTBEDINGUNGEN FÜR WARENBEZOGENE SHORT OPEN END TURBO ZERTIFIKATE ANNEX - PRODUCT CONDITIONS RELATING TO SHORT COMMODITY OPEN END TURBO CERTIFICATES 16 Warenbezogene Short Open End Turbo Zertifikate 16.1 Fälligkeit Die Zertifikate haben keinen festen Fälligkeitstag Ausübung und Kündigung Der Inhaber eines Zertifikats ist berechtigt, von der Emittentin am Fälligkeitstag (i) nach dem Eintritt eines Stop-Loss-Ereignisses, (ii) nach einer gültigen Ausübung oder (iii) nach einer Kündigung durch die Emittentin zu verlangen: (i) Barabrechnungsbetrag bei Stop-Loss-Ereignis nach dem Eintritt eines Stop-Loss-Ereignisses: Der Barabrechnungsbetrag ist null ("Barabrechnungsbetrag bei Stop-Loss-Ereignis"); oder (ii) Barabrechnungsbetrag bei Ausübung nach einer gültigen Ausübung; der Betrag wird von der Berechnungsstelle anhand der folgenden Formel ermittelt: (Aktuelle Finanzierungshöhe - Schlussreferenzpreis) x Bezugsverhältnis, abzüglich Kosten ("Barabrechnungsbetrag bei Ausübung"); oder (iii) Barabrechnungsbetrag bei Kündigung der Emittentin nach einer gültigen Kündigung durch die Emittentin; der Betrag wird von der Berechnungsstelle anhand der folgenden Formel ermittelt: (Aktuelle Finanzierungshöhe - Referenzkurs bei Kündigung) x Bezugsverhältnis, abzüglich Kosten ("Barabrechnungsbetrag bei Kündigung der Emittentin"). Der Barabrechnungsbetrag bei Stop-Loss-Ereignis, der Barabrechnungsbetrag bei Ausübung und der Barabrechnungsbetrag bei Kündigung der Emittentin ist jeweils ein "Barabrechnungsbetrag"; der Barabrechnungsbetrag darf nicht kleiner als null sein. Der Barabrechnungsbetrag wird gegebenenfalls zu dem aktuellen Wechselkurs in die Abrechnungswährung umgerechnet und in der Abrechnungswährung auf zwei Dezimalstellen gerundet, wobei 0,005 abgerundet werden Stop-Loss-Ereignis Bei Eintritt eines Stop-Loss-Ereignisses endet die Laufzeit der Zertifikate automatisch. Das Stop-Loss-Ereignis geht einer gültigen Ausübung und/oder einer Kündigung durch die Emittentin vor, falls das Stop-Loss-Ereignis jeweils vor oder an einem Bewertungstag beziehungsweise Emittentenkündigungstag eintritt. Die Emittentin wird den Gläubigern den Eintritt eines Stop-Loss-Ereignisses unter Angabe des Barabrechnungsbetrags bei Stop-Loss-Ereignis so bald wie praktisch durchführbar gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 8 (Mitteilungen) mitteilen Ausübung und Ausübungserklärung (i) Ausübung

26 Vorausgesetzt, dass (i) kein Stop-Loss-Ereignis vor oder an dem jeweiligen Bewertungstag eingetreten ist (oder eintritt) und (ii) keine Emittentenkündigungserklärung vor dem Tag, an dem die gültige Ausübungserklärung zugegangen ist, gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 8 (Mitteilungen) veröffentlicht beziehungsweise zugegangen ist, hat der Gläubiger das Recht, die Zertifikate an jedem Ausübungstag auszuüben ("Ausübung"), indem er eine ordnungsgemäß ausgefüllte Ausübungserklärung (wie unten angegeben) abgibt. Die Emittentin wird den Gläubigern den Barabrechnungsbetrag bei Ausübung unmittelbar nach dessen Feststellung gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 8 (Mitteilungen) mitteilen. (ii) Ausübungserklärung Die Ausübungserklärung sollte unter Verwendung der Mustererklärung, die von der Internetseite der Emittentin ( heruntergeladen werden kann, per Telefax an die in diesem Dokument angegebene Nummer vor 12:00 Uhr (Frankfurter Ortszeit) des jeweiligen Ausübungstages abgegeben werden (jede solche Erklärung ist eine "Ausübungserklärung"). Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Ausübungserklärung muss unter anderem enthalten: (a) (b) die Seriennummer und die Anzahl der Zertifikate, die ausgeübt werden; den Ausübungstag; (c) die Nummer des Kontos (des Gläubigers oder seines jeweiligen Finanzintermediärs), auf das gegebenenfalls der Barabrechnungsbetrag bei Ausübung überwiesen werden soll; (d) eine Bestätigung, dass keine U.S. Person wirtschaftliches Eigentum hält und bestimmte weitere Angaben gemäß der Mustererklärung. Zusätzlich zu der ordnungsgemäßen Abgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Ausübungserklärung setzt eine gültige Ausübung voraus, dass der Gläubiger (durch seinen jeweiligen Finanzintermediär) die jeweilige Anzahl der Zertifikate, die ausgeübt werden, auf das in der Mustererklärung angegebene Konto überträgt Kündigung durch Emittentin Vorbehaltlich des Eintritts eines Stop-Loss-Ereignisses oder einer gültigen Ausübung, kann die Emittentin an jedem Geschäftstag, beginnend mit dem fünften Geschäftstag nach dem Ausgabetag, die Zertifikate vollständig, nicht aber teilweise, kündigen, nachdem sie die Gläubiger mindestens fünf Geschäftstage zuvor gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 8 (Mitteilungen) benachrichtigt hat (die "Kündigung durch Emittentin"). Jede solche Erklärung ist unwiderruflich und muss den Emittentenkündigungstag und den Fälligkeitstag enthalten (jede solche Erklärung ist eine "Emittentenkündigungserklärung"). Die Emittentin wird den Gläubigern den Barabrechnungsbetrag bei Kündigung der Emittentin gemäß Allgemeinen Zertifikatebedingungen 8 (Mitteilungen) ohne schuldhaftes Zögern nach dem Emittentenkündigungstag mitteilen Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen

27 Die Zertifikate werden auf Wunsch der Emittentin vollständig, nicht aber teilweise, jederzeit zu ihrem Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 3 (Zahlungen) zurückgezahlt, nachdem die Emittentin die Gläubiger mindestens 10 Geschäftstage zuvor über die entsprechende Absicht unwiderruflich informiert hat, vorausgesetzt ein Steuerereignis ist eingetreten, wobei "Steuerereignis" bedeutet, dass (i) die Emittentin zum nächstfolgenden Termin einer fälligen Zahlung bzw. Lieferung unter den Zertifikaten verpflichtet ist, bzw. dazu kraft Gesetzes verpflichtet sein wird, in Folge einer Änderung oder Ergänzung der anwendbaren Gesetze und Verordnungen, oder Änderungen in der Anwendung oder offiziellen Auslegung solcher Gesetze und Verordnungen, sofern die entsprechende Änderung am oder nach dem Ausgabetag wirksam wird, Steuern, Abgaben, Abzüge oder andere Zahlungen gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 4 (Besteuerung) abzuziehen oder einzubehalten, und (ii) eine solche Verpflichtung seitens der Emittentin nicht durch angemessene ihr zur Verfügung stehende Maßnahmen vermieden werden kann (jedoch nicht durch Ersetzung der Emittentin gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 7 (Ersetzung der Emittentin)). Vor Bekanntgabe einer Mitteilung über eine Rückzahlung gemäß diesen Bestimmungen hat die Emittentin der Hauptzahlstelle eine von einem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin unterzeichnete Bescheinigung zukommen zu lassen, der zufolge die Emittentin berechtigt ist, eine entsprechende Rückzahlung zu leisten, und in der nachvollziehbar dargelegt ist, dass die Bedingungen für das Recht der Emittentin zur Rückzahlung gemäß diesen Bestimmungen erfüllt sind; zusätzlich hat die Emittentin ein von unabhängigen Rechtsoder Steuerberatern erstelltes Gutachten vorzulegen demzufolge die Emittentin in Folge einer entsprechenden Änderung oder Ergänzung zur Zahlung zusätzlicher Beträge verpflichtet ist oder sein wird Vorzeitige Kündigung bei Vorliegen einer Rechtsänderung, einer Hedging-Störung und/oder Gestiegener Hedging-Kosten (jeweils ein Zusätzliches Störungsereignis) Die Emittentin kann die Zertifikate vollständig, nicht aber teilweise, jederzeit vor dem bei Vorliegen einer Rechtsänderung und/oder Hedging-Störung und/oder Gestiegener Hedging-Kosten vorzeitig zurückzahlen. Die Emittentin wird die Zertifikate vollständig (aber nicht nur teilweise) am fünften Geschäftstag, nachdem die Benachrichtigung der vorzeitigen Rückzahlung gemäß den Allgemeinen Zertifikatebedingungen 8 (Mitteilungen) veröffentlicht wurde (der "Vorzeitige Rückzahlungstag"), zurückzahlen und wird den Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag im Hinblick auf die Zertifikate mit Wertstellung dieses Vorzeitigen Rückzahlungstags an die entsprechenden Gläubiger zahlen oder eine entsprechende Zahlung, im Einklang mit den maßgeblichen Steuergesetzen oder sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften und in Einklang mit und gemäß diesen Emissionsbedingungen der Zertifikate veranlassen. Zahlungen von Steuern oder vorzeitigen Rückzahlungsgebühren sind von den entsprechenden Gläubigern zu tragen und die Emittentin übernimmt hierfür keine Haftung Definitionen "Zusätzliches Störungsereignis" bezeichnet eine Steuerbezogene Störung, eine Rechtsänderung, eine Hedging-Störung und Gestiegene Hedging-Kosten. "Verbundenes Unternehmen" bezeichnet hinsichtlich einer Person jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt von der Person kontrolliert wird, jedes Unternehmen, das die Person direkt oder indirekt kontrolliert, und jedes Unternehmen, das sich mit der Person direkt oder indirekt unter gemeinsamer Kontrolle befindet. Im Sinne dieser Definition bezeichnet "Kontrolle" den Besitz der Mehrheit der Stimmrechte der Person.

28 "Barren" bezeichnet Gold, Silber, Platin bzw. Palladium. "Barren-Geschäftstag" bezeichnet in Bezug auf Zertifikate, deren Ware ein Barren ist, jeden Tag, an dem Geschäftsbanken in London und New York und am Zahlungsort für Geschäfte (einschließlich Devisen- und Einlagengeschäfte in Fremdwährungen) geöffnet sind. "Geschäftstag" bezeichnet (i) jeden Tag, an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen abwickeln und für den allgemeinen Geschäftsverkehr (einschließlich Devisenhandelsgeschäfte und Fremdwährungseinlagengeschäfte) in Amsterdam geöffnet sind, und Clearstream Banking Frankfurt geöffnet ist und (ii) für die Zwecke von Zahlungen in Euro, jeden Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2) System für Abwicklung von Zahlungen in Euro geöffnet ist. "Berechnungszeitraum" bezeichnet die Anzahl der Kalendertage von einem Neufeststellungstag (ausschließlich) bis zum nächstfolgenden Neufeststellungstag (einschließlich). "Rechtsänderung" bedeutet, dass an oder nach dem Ausgabetag aufgrund (A) des Inkrafttretens von Änderungen der Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Anordnungen, Entscheidungen oder Verfahren (einschließlich aber nicht beschränkt auf Steuergesetze und Verordnungen, Vorschriften, Anordnungen, Entscheidungen oder Verfahren zuständiger Aufsichtsbehörden, Finanzbehörden und/oder Börsen) oder (B) der Änderung der Auslegung geltender Gesetze oder Verordnungen (oder der Ankündigung entsprechender Änderungen) durch zuständige Gerichte, Gerichtshöfe oder Behörden (einschließlich die U.S. Commodity Futures Trading Commission oder maßgeblicher Börsen oder Handelseinrichtungen) (einschließlich Maßnahmen von Steuerbehörden) die Emittentin feststellt, dass (X) (i) das Halten, der Erwerb oder die Veräußerung der Ware oder der Abschluss von Transaktionen über oder in Bezug auf die Ware (einschließlich Futures-Kontrakten) oder (ii) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten durch die Emittentin oder eines ihrer Verbundenen Unternehmen rechtswidrig geworden ist oder (nach ihrer Auffassung) werden wird oder (Y) die Kosten der Emittentin oder eines ihrer Verbundenen Unternehmen, die (i) mit dem Halten, dem Erwerb oder der Veräußerung von der Ware oder (ii) dem Aufrechterhalten, dem Abschluss oder der Auflösung von Hedging-Vereinbarungen und/oder (iii) der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten verbunden sind, wesentlich steigen würden (oder ein entsprechender Anstieg zu erwarten wäre) (einschließlich aber nicht beschränkt auf Erhöhungen der Steuerverpflichtungen, der Senkung von steuerlichen Vorteilen oder anderen negativen Auswirkungen auf die steuerrechtliche Behandlung). "Ware" bezeichnet die relevante Ware, wie in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen unter der Überschrift "Ware" angegeben. "Waren-Geschäftstag" bezeichnet (a) in Bezug auf die Ware (sofern die Ware kein Barren ist) und für den Fall, dass es sich bei dem Warenbezogenen Referenzpreis um einen von einer Börse bekannt gegebenen oder veröffentlichten Kurs handelt, einen Tag, an dem die betreffende Börse während der regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet ist (oder ohne den Eintritt einer Marktstörung geöffnet gewesen wäre), auch wenn die betreffende Börse vor ihrem planmäßigen Börsenschluss schließt und (b) in Bezug auf die Ware (sofern die Ware kein Barren ist) und für den Fall, dass es sich bei dem Warenbezogenen Referenzpreis nicht um einen von einer Börse bekannt gegebenen oder veröffentlichten Kurs handelt, einen Tag, an dem die Preisquelle einen Preis veröffentlicht hat (oder ohne den Eintritt einer Marktstörung veröffentlicht hätte). Sofern die Ware ein Barren ist, ist der Waren-Geschäftstag der Barren-Geschäftstag und alle Verweise auf Waren-Geschäftstag sind als Verweis auf den

29 Barren-Geschäftstag zu lesen. "Warenbezogener Referenzpreis" bezeichnet (a) wenn die Ware ein Barren ist, den Kassapreis der Ware oder (b) wenn die Ware kein Barren ist, der Futures-Kontrakt-Referenzpreis für die Ware, wie in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen unter der Überschrift "Warenbezogener Referenzpreis" angegeben. "Aktuelle Finanzierungshöhe" bezeichnet, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß Ziffer 16.6, einen Betrag (der als Geldbetrag in der Währung der Finanzierungshöhe gilt), der von der Berechnungsstelle an jedem Tag (mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen), an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in der Währung der Finanzierungshöhe abwickeln, anhand der folgenden Formel ermittelt wird: (1) falls die Emittentin den Kassapreis der Ware als Vereinbarte Preisspezifikation verwendet: (a) (b) Aktuelle Finanzierungshöhe am vorangegangenen Neufeststellungstag zuzüglich Finanzierungskosten. (2) falls die Emittentin den Futures-Kontrakt als Warenbezogenden Referenzpreis verwendet: (a) (b) (c) Aktuelle Finanzierungshöhe am vorangegangenen Neufeststellungstag abzüglich Bearbeitungskosten, abzüglich falls eine solche Festlegung am Rollover-Tag getroffen wird, des entsprechenden Rollover Spread. Die Aktuelle Finanzierungshöhe am Handelstag beträgt die Finanzierungshöhe, wie in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen unter der Überschrift "Aktuelle Finanzierungshöhe am Handelstag" angegeben. "Aktueller Spread" bezeichnet den Satz (ausgedrückt als Prozentsatz p. a.), der von der Berechnungsstelle unter Berücksichtigung der Währung der Finanzierungshöhe, der vorherrschenden Marktbedingungen und anderer von der Berechnungsstelle für maßgeblich erachteter Faktoren, ermittelt wird. Der Aktuelle Spread kann an einem Neufeststellungstag vorbehaltlich des Maximum Spread p. a. neu festgesetzt werden (wobei für den Fall, dass nach billigem Ermessen gemäß 315, 317 BGB der Berechnungsstelle der Marktsatz für die Leihe der Ware oder die Absicherung der Zertifikate über die Ware oder Terminkontrakte zu einem beliebigen Zeitpunkt den betreffenden Marktsatz am Handelstag wesentlich übersteigt, der Aktuelle Spread und/oder der Maximum Spread zur Berücksichtigung dieser Änderung erhöht werden können). Der Aktuelle Spread am Handelstag beträgt den jeweiligen Spread, wie in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen unter der Überschrift "Aktueller Spread am Handelstag" angegeben. "Mindesthandelsvolumen" bezeichnet die Anzahl der an der Börse gehandelten Kontrakte auf die Ware, bei der die Emittentin die Beeinträchtigung ihrer Fähigkeit zur Tätigung von Absicherungsgeschäften auf die Ware erklärt, da das Handelsvolumen in der Ware an der Börse auf null oder wesentlich gesunken ist. "Lieferungstag" ist in Bezug auf den Warenbezogenen Referenzpreis der Nächstfälliger Monat des Ablaufs des betreffenden Terminkontraktes oder der maßgebliche Tag oder Monat für die Lieferung des Basiswerts (bei dem es sich um einen Tag bzw. Monat handeln muss, der in oder von der Preisquelle

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