Tax Newsletter Italien
|
|
- Uwe Fiedler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Ausgabe: Nr. 3/Juni Lesen Sie in dieser Ausgabe: Themenschwerpunkt > Die Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Steuerrechtliche Neuerungen > Aufschub der Steuerzahlungen UNICO 2012 > Windkraftanlagen müssen in der Katasterkategorie D/1 eingetragen werden > Die Übertragung der Firmengeschäfte einer ausländischen Gesellschaft begründet eine Betriebsstätte > Die berufliche Weiterbildung ist mit MwSt. zu berechnen im Fall von MwSt.-pflichtigen Auftraggebern > Die Veröffentlichung eines Rundschreibens impliziert nicht Rechtsunsicherheit im Zeitraum davor > Neue Gesetzesvorlage zum Rechtsmissbrauch ( Abuso del diritto ) Sehr geehrter Leser, der Themenschwerpunkt dieses Monats bezieht sich auf die Verständigungsverfahren zwischen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, auch als mutual agreement procedure ( MAP ) bekannt. Die Steuerkontrollen des Finanzamtes in international tätigen Gesellschaften bringen häufig eine Doppelbesteuerung mit sich, wobei genau diese von den bilateralen und der EU- Schiedskonvention n. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vermieden werden sollte. Mit dem Rundschreiben Nr. 21 des Finanzamtes vom 5. Juni 2012 sind diesbezüglich wichtige Klärungen gegeben worden. In der Sektion der steuerrechtlichen Neuerungen finden Sie hingegen einige interessante Nachrichten über erst kürzlich veröffentlichte Gesetze sowie aus der steuerrechtlichen Rechtsprechung. Wie immer stehen wir Ihnen für Rückfragen und Klärungen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre. RA Stefan Brandes Rödl & Partner 1
2 Themenschwerpunkt > Die Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Gert Gasser, Rödl & Partner Bozen Die Verständigungsverfahren zwischen Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, auch als mutual agreement procedure ( MAP ) bekannt, sind Verfahren, welche dem Steuerzahler die Möglichkeit geben, dem Finanzamt Fälle von Doppelbesteuerung zu melden, damit diese einvernehmlich gelöst werden. Die Fälle können von einer Verletzung der bilateralen (nachfolgend DBA ) oder der EU-Schiedskonvention n. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (nachfolgend EU- Schiedskonvention ) herrühren. Das erst kürzlich veröffentlichte Rundschreiben des Finanzamts Nr. 21 vom 5. Juni 2012 gibt diesbezüglich einige interessante Klärungen. Die Verständigungsverfahren gemäß der bilateralen Die DBA sind Verträge zwischen zwei Staaten, mit welchen definiert wird, in welchem Umfang Staaten das Besteuerungsrecht auf Einkünfte ausüben dürfen, die ohne DBA in beiden Ländern besteuert würden. Die DBA inspirieren sich hauptsächlich am entsprechenden Musterabkommen der OECD. Eine zentrale Rolle zur Vermeidung der Doppelbesteuerung spielt innerhalb der DBA das Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des OECD-Musterabkommens, welches die Möglichkeit für den Steuerzahler vorsieht, sich im Falle von auch nur potentieller Doppelbesteuerung an das Finanzamt zu wenden, um diese abzuwenden. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten haben im Fall von Verfahren gemäß Art. 25 jedoch keine Pflicht, zu einer Einigung zu kommen, welche die Doppelbesteuerung eliminiert, sondern nur eine generelle Sorgfaltspflicht. Das Verständigungsverfahren wird mit einer Anfrage innerhalb von zwei Jahren ab Zustellung der Verfügung, welche die Doppelbesteuerung verursacht, aktiviert. Die Frist läuft ab Mitteilung der Ablehnung der Steuerrückerstattung oder der Zustellung des Steuerfestsetzungsbescheids, welcher eine Doppelbesteuerung auslöst. Wie das Rundschreiben geklärt hat, kann der Steuerzahler jedoch auch bereits nach Erstellung des Prüfungsberichts ( Processo verbale di constatazione ) aktiviert werden. Wesentliche Klärungen wurden auch in Bezug auf die Auswirkungen der Verständigungsverfahren auf die nationalen Steuerstreitverfahren gegeben. Ein Verständigungsverfahren kann unabhängig von den laufenden Steuerstreitverfahren angestrebt und geführt werden. Ein Verständigungsverfahren kann allerdings nur aktiviert werden, sofern die vom Finanzamt beanstandete Steuerforderung nicht definitiv geworden ist, wie z.b. durch rechtskräftig gewordene Urteile, durch Verzicht auf Streitverfahren oder durch Inanspruchnahme von Maßnahmen, die ein Steuerstreitverfahren verhindern (sog. istituti deflattivi del contenzioso ). Die Verständigungsverfahren gemäß EU- Schiedskonvention Nr. 90/436/EWG zu Verrechnungspreisanpassungen Sofern eine Doppelbesteuerung aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen anfällt, findet hingegen die EU-Schiedskonvention Nr. 90/436/EWG, wie am 23. Juli 1990 von den Mitgliedsstaaten unterschrieben, Anwendung. Die EU-Schiedskonvention sieht vor, dass im Falle von einer fehlenden einvernehmlichen Einigung zwischen zweier Staaten innerhalb von zwei Jahren eine Kommission ernannt werden muss, welche definitiv den Sachverhalt löst und die Doppelbesteuerung aufhebt. Im Unterschied zu dem Verständigungsverfahren gemäß der bilateralen Abkommen besteht somit bei Verrechnungspreisanpassungen in der EU eine Pflicht auf Eliminierung der Doppelbesteuerung. Das Verständigungsverfahren gemäß EU- Schiedskonvention kann nicht einberufen werden, sofern ein Steuerbescheid ausgestellt wird, der einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen steuerliche Vorschriften vorsieht. Als solche werden in Italien alle strafrechtlich relevanten Vergehen definiert. Da die strafrechtliche Relevanz unter anderem auch bei Überschreitung von gewissen Beträgen gegeben ist, könnte schlussgefolgert werden, dass die EU- Schiedskonvention bei Verfahren mit hohen Beträgen nie aktivierbar ist. Diesbezüglich bestätigt allerdings das Rundschreiben n. 21/2012, dass die Einschränkung nur bei betrügerischem Verhalten greift, was bei Verrechnungspreisen jedoch nur sehr selten gegeben sein dürfte. Im Falle von mit ausreichender Dokumentation unterlegter Verrechnungspreispolitik riskiert man somit nicht, vom Verständigungsverfahren gemäß EU- Schiedskonvention ausgeschlossen zu werden. Im Unterschied zum Verständigungsverfahren gemäß der bilateralen Abkommen ist es bei Verständigungsverfahren gemäß EU-Schiedskonvention nicht möglich, ein Steuerstreitverfahren einzuleiten oder weiterzuführen. 2
3 Ausgabe: Nr. 3/Juni 2012 Steuerrechtliche Neuerungen > Aufschub der Steuerzahlungen UNICO 2012 Die Frist für die Einzahlung der Steuern gemäß der Einkommensteuererklärung UNICO 2012 und der Wertschöpfungssteuererklärung IRAP 2012 ist vom 18. Juni 2012 auf dem 9. Juli 2012 verschoben worden, während die Frist für die Einzahlung mit einem Aufschlag von 0,40% auf den 20. August verschoben wurde. Den Aufschub nutzen können physische Personen und Gesellschaften, die den Branchenrichtwerten ( Studi di settore ) unterworfen sind und Umsätze oder Einkommen deklarieren, die die für jeden Branchenrichtwert vorgegebenen Maximalwert nicht überschreiten. > Windkraftanlagen müssen in der Katasterkategorie D/1 eingetragen werden Das Kassationsgericht hat Klarheit geschaffen über die Eintragung in das Kataster der Windkraftanlagen: diese müssen in die Katasterkategorie D/1 eingetragen werden, gleichwohl wie die Turbinen einer Wasserkraftanlage. Mit diesem Urteil hat das Kassationsgericht die Interpretation des Amts für Liegenschaften ( Agenzia del Territorio ) übernommen, welches die Katastereintragung der Windkraftanlagen der der Wasserkraftanlagen gleichstellte. > Die Übertragung der Geschäfte einer ausländischen Gesellschaft an Dritte begründet eine Betriebsstätte Es existiert eine Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft in Italien, wenn diese effektiv die eigenen Geschäfte an ein drittes Subjekt übertragen hat. Das hat das Kassationsgericht mit dem Urteil Nr vom 20. Mai 2012 so entschieden. Es wurde zudem geklärt, dass der Beweis für die Ausübung der Geschäfte auch durch Verdachtsmomente erbracht werden kann, wie z.b. die zeitgleiche Ausübung durch dieselbe Person der ausländischen und inländischen Geschäfte, bzw. die Teilnahme an Verhandlungen oder Vertragsabschlüssen, auch wenn keine Vollmachten vergeben wurden. > Die berufliche Weiterbildung ist mit MwSt. zu berechnen im Fall von MwSt.-pflichtigen Auftraggebern Die Dienstleistungen der Aus- und Weiterbildung, welche gegenüber Privatpersonen erbracht werden, sind in Italien MwSt.-pflichtig unter der Voraussetzung, dass die Dienstleistungen auch in Italien erbracht werden. Im Falle der Erbringung an MwSt.-pflichtigen Auftraggebern hingegen sind die Dienstleistungen gemäß Art. 7-ter, Abs. 1, Buchstabe a) des DPR n. 633/1972 in Italien der MwSt. zu unterwerfen, sofern der Dienstleistungsempfänger in Italien ansässig ist. Mit dieser wichtigen Aufklärung wartet die Stellungnahme des Finanzamtes n. 44 vom 7. Mai 2012 auf. In der vorher geltenden Fassung des Gesetzes waren diese Dienstleistungen MwSt.-mäßig den Beratungsdienstleistungen gleichgestellt, welche immer im Land des Auftraggebers der MwSt. unterworfen wurden. > Die Veröffentlichung eines Rundschreibens impliziert nicht Rechtsunsicherheit im Zeitraum davor Die Tatsache, dass ein klärendes Rundschreiben des Finanzamtes veröffentlicht wird, impliziert nicht, dass im Zeitraum davor Rechtsunsicherheit geherrscht hat und deswegen in diesem Zeitraum Straffreiheit herrscht. Dies hat das Kassationsgericht mit dem Urteil Nr vom 20. April 2012 festgehalten. Zudem wurde geklärt, dass die objektive Rechtsunsicherheit dann gegeben ist, wenn Unklarheit über den Inhalt, das Objekt oder den Adressat des Steuergesetzes gegeben ist, bzw. wenn die Interpretation des Steuergesetzes unklar oder unsicher ist. Eine unklare oder unsichere Interpretation hingegen ist gegeben, wenn ein Steuergesetz eine Vielzahl an Vorgaben gibt, deren Koordinierung konzeptuell schwierig ist aufgrund der Zweideutigkeit des Inhalts. Es wurde des Weiteren geklärt, dass der Richter die einzige berechtigte Person ist, die objektive Rechtsunsicherheit festzustellen. > Neue Gesetzesvorlage zum Rechtsmissbrauch ( Abuso del diritto ) Die derzeit vom Ministerrat diskutierte Gesetzesvorlage zu Änderungen im Steuergesetz sieht wesentliche Neuheiten zum Thema Rechtsmissbrauch und Steuervermeidung vor. Im Speziellen ist vorgesehen, dass der Rechtsmissbrauch rechtlich geregelt wird mit einem einheitlichen Text für alle Steuern. Dies dürfte die Rechtssicherheit deutlich erhöhen, da bis zum heutigen Datum der Rechtsmissbrauch als generelles Prinzip des Steuerrechts nur vom Kassationsgericht festgelegt wurde und sonst keinen rechtlichen Ursprung hatte. 3
4 Gemäß der letzten veröffentlichten Gesetzesvorlage wird die Steuervermeidung noch strafrechtliche Konsequenzen haben, sofern betrügerisches oder vortäuschendes Verhalten bzw. die Absicht besteht, gefälschte Dokumentation zu erstellen oder zu verwenden. Den Nachweis der Steuervermeidung oder des Rechtsmissbrauchs muss das Finanzamt erbringen, während der Steuerzahler verpflichtet ist, etwaige andere Gründe vorzubringen, die nicht steuerrechtlicher Natur sind. Es zeichnet sich des Weiteren ab, dass mit einer Neuregelung des Rechtsmissbrauchs und der Steuervermeidung auch die entsprechenden Strafen angepasst werden, wobei diese klarer und proportional zur Schwere des Verhaltens gestaffelt sein sollten. Kontakt für weitere Informationen Thomas Giuliani Tel.: + 39 (0471) thomas.giuliani@roedl.it Francesco Bocci Tel. +39 (02) francesco.bocci@roedl.it Gert Gasser Tel.: + 39 (0471) gert.gasser@roedl.it 4
5 Ausgabe: Nr. 3/Juni 2012 Die Niederlassungen von Rödl & Partner in Italien Rödl & Partner Mailand Largo Donegani Milano Tel.: Fax: milano@roedl.it Rödl & Partner Padua Via Francesco Rismondo, 2/E Padova Tel.: Fax: padova@roedl.it Rödl & Partner Bozen Piazza Walther von der Vogelweide, Bozen Tel.: Fax: bozen@roedl.it Rödl & Partner Labour Consulting Largo Donegani Milano Tel.: Fax: humanresource@roedl.it Rödl & Partner Rom Piazza S. Anastasia, Roma Tel.: Fax: roma@roedl.it Kanzleien in Italien: Mailand, Rom, Padua, Bozen Kanzleien in Deutschland: Ansbach, Bayreuth, Berlin, Chemnitz, Dresden, Eschborn, Fürth, Hamburg, Hof, Jena, Köln, Kulmbach, Löbau, München, Nürnberg, Plauen, Regensburg, Selb, Stuttgart. Sitze in der Welt: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, China, Estland, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Indien, Indonesien, Katar, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Moldawien, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland Der gesamte Inhalt der Tax Newsletter und der fachlichen Informationen ist geistiges Eigentum von Rödl & Partner und steht unter Urheberrechtsschutz. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen hiervon, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Rödl & Partner. Jede Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt. Obwohl Rödl & Partner äußerste Sorgfalt bei der Erstellung der Newsletter angewandt hat, übernimmt Rödl & Partner keine Verantwortung für eventuelle Fehler und Unklarheiten, die in der Tax Newsletter vorkommen und haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung der Informationen der Tax Newsletter herrühren. 5
AHK-Geschäftsreise Energieeffizient für Mobilität und Verkehr 30. November 2010, 09.30 Uhr
AHK-Geschäftsreise Energieeffizient für Mobilität und Verkehr 30. November 2010, 09.30 Uhr Gesetzliche Förderung von Elektromobilität in Italien 1 Internationale Vorgaben zum Klimaschutz (Auswahl) Kyoto-Protokoll
MehrKind und Karriere: Bewusstseinsänderung bei Rödl & Partner 19.07.2006 WISO Nürnberg. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte
Kind und Karriere: Bewusstseinsänderung bei Rödl & Partner 19.07.2006 WISO Nürnberg Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Inhalt!! - Unternehmen - Mitarbeiter - Internationalisierung Durch! : Eine
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrRödl & Richter Fondstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Straße des 17. Juni 106. 10623 Berlin
_orcapstart_36060_7_50_22.01.2015_1_2_@kinfo[rs AU 2015]_ D- Telefon: +49 (30) 206 279 18-0 Telefax: +49 (30) 206 279 18-10 E-Mail: berlin@roedl-richter-fondstreuhand.de Internet: www.roedl.de (Bitte stets
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrErklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung
Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016
ÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016 Heute erhalten Sie eine Übersicht nach dem heutigen Stand (die Bestimmungen können sich immer wieder ändern, auch kurzfristig!) über die entstehenden Kosten, die
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrVorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007
Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für
MehrACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:
ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
Mehr23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?
23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrUnternehmensbesteuerung
Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrBankgeheimnis hat sich erledigt
https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrEingangsseite Umwelt-online
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrEntwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009
Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrNEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER
MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
Mehrbagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen.
Leichte Sprache Was ist die bagfa? bagfa ist die Abkürzung für unseren langen Namen: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen. Die bagfa ist ein Verein. Wir machen uns stark für Freiwilligen-Agenturen.
MehrSteuerliche Vorschriften über Spenden
I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.
MehrZivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und Kontrollorganen in Unternehmen am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers
Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und Kontrollorganen in Unternehmen am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmen Mitarbeiter Standorte
MehrSCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...
Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie
MehrILNAS-EN ISO 15841:2014
Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrSteuerpflichten für Eigentümer von Immobilien in Spanien
Steuerpflichten für Eigentümer von Immobilien in Spanien Gloria Diego LexTax Consulting Jávea, 26. Februar 2014 Index Steuernummer (NIE oder NIF) Rathaus und Steuern Spanisches Finanzamt Benachrichtigung
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrFreshfields College. Freshfields College Unser Ausbildungsprogramm für Referendare
Freshfields College Unser Ausbildungsprogramm für Referendare Als Referendar bei Freshfields, ganz gleich ob in der Anwalts- oder Wahlstation, finden Sie am besten heraus, wie sich der Arbeitsalltag in
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrVertretungsvollmacht
Vertretungsvollmacht Vollmacht, mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben,
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrSpanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes
Doppelbesteuerung bei Spanien - Erbschaft (Teil 3): Spanische Erbschaftsteuer und Umschreibung des Grundbesitzes Die Komplexität deutsch-spanischer Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das steigende Auslandsvermögen
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrEs gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrHiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2011 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrRAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND
RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND DIE KANZLEI Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Anwendung des spanischen Rechts, vor allem in den Bereichen Familienrecht,
MehrOECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland
OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben
MehrOnline-Abzüge 4.0. Ausgabe 1
Online-Abzüge 4.0 Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
Mehr