Geschlossener Zertifikatsfonds auf Lebensversicherungen. Life Invest Deutschland II

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1 Geschlossener Zertifikatsfonds auf Lebensversicherungen Life Invest Deutschland II 182

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3 Geschlossener Zertifikatsfonds auf Lebensversicherungen Life Invest Deutschland II

4 Inhaltsverzeichnis 1 Prinzip 7 2 Beteiligungsangebot im Überblick 8 3 Erklärung des Prospektherausgebers 12 4 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 13 5 Risiken der Beteiligung 14 6 Vermögensanlage 20 7 Anlageobjekt Deutsche Kapitallebensversicherungen 25 Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen 26 Anlageziele und Anlagepolitik 28 Zertifikatsstruktur 34 8 Investitions- und Finanzplan 38 9 Prognoserechnungen Ergebnisprognose 40 Sensitivitätsanalyse Fondsgesellschaft Angaben zur Fondsgesellschaft 52 Angaben zur Geschäftsführung 56 Angaben zu den Gründungsgesellschaftern 58

5 11 Portfoliogesellschaft Vertragspartner Rechtliche Grundlagen Rechtsstellung des Kommanditisten 67 Zertifikate, Zeichnungsvereinbarung und Zertifikatsbedingungen 69 Projektverträge Steuerliche Grundlagen Steuerliche Struktur 73 Einkommensteuerliche Behandlung Leistungsbilanz Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft Negativfeststellungen Glossar Verbraucherinformation für den Fernabsatz Abwicklungshinweise 114 Anlagen: Beitrittsvereinbarung Widerrufsbelehrung Hinweis Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

6 6 Kapitel 1 Vorwort

7 Kapitel 1 Prinzip 7 Erstklassig am Zweitmarkt investieren Mit dem sicherheitsorientierten, strukturoptimierten und renditemaximierten Fondskonzept von Life Invest Deutschland II bietet Hannover Leasing erneut auch Privatinvestoren die Möglichkeit, erstklassig am deutschen Lebensversicherungszweitmarkt zu partizipieren. Das Prinzip ist einfach. Kündigungswilligen Versicherungsnehmern wird von den Versicherungsgesellschaften nur der so genannte Rückkaufswert angeboten, der deutlich unter dem wahren Wert der Policen liegt. Der auf dem Zweitmarkt gebotene Kaufpreis für eine Versicherungspolice hingegen liegt über dem Rückkaufswert, aber immer noch unter dem wahren Wert der Versicherung. Gegenüber einer Kündigung stellt der Verkauf für den Versicherungsnehmer also eine lohnende Alternative dar. Der Käufer wiederum führt den Vertrag weiter, vereinnahmt die Ablaufleistung und profitiert somit am Ende der Vertragslaufzeit vom Gewinnpotenzial zwischen dem Einkaufswert sowie noch zu leistenden Prämienzahlungen und der Ablaufleistung der Policen. Die Höhe der Ablaufleistung wird zudem durch eine von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft garantierte Mindestverzinsung abgesichert. Geschlossene Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds ermöglichen Investoren, an der Wertentwicklung einer Vielzahl auf dem Zweitmarkt erworbener Lebensversicherungspolicen zu partizipieren. Hannover Leasing geht noch einen Schritt weiter. Für Life Invest Deutschland II wird die Wertentwicklung eines Zweitmarktportfolios von deutschen Kapitallebensversicherungen über Zertifikate nachgebildet. Diese innovative Fondsstruktur ermöglicht neben einer reduzierten Steuerbelastung eine wesentlich vereinfachte Abwicklung. Life Invest Deutschland II bietet Investoren somit die Sicherheit deutscher Kapitallebensversicherungen, die, verbunden mit einer innovativen Fondskonzeption, zu einer attraktiven Rendite führt. Die Vorteile im Überblick - Ab 2010 prognostizierte jährliche Ausschüttungen von 5 %, steigend auf 16 % - Optimierende Zertifikatsstruktur - Breit diversifiziertes Lebensversicherungsportfolio als Wertbemessungsgrundlage der Zertifikate - Professionelle Verwaltung der Wertbemessungsgrundlage durch den Marktführer cash.life AG - Bonitätsstarke Zertifikatsemittentin Helaba - Einzahlungsgarantie für das gesamte Fondsvolumen

8 8 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick Beteiligungsangebot im Überblick Eckdaten der Beteiligung Fondstyp Fondsgesellschaft Beteiligung Anlageobjekte Emittentin der Zertifikate Zertifikatswert Geschlossener Zertifikatsfonds auf der Basis von deutschen Kapitallebensversicherungen HANNOVER LEASING Life Invest Deutschland II GmbH & Co. KG Treuhänderische Kommanditbeteiligung über die HANNOVER- LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH (Treuhänderin); Umwandlung in eine direkte Beteiligung mit Handelsregistereintragung möglich. 13 Zertifikate mit deutschen Kapitallebensversicherungsportfolios als Wertbemessungsgrundlage Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) Der Wert der Zertifikate wird auf der Grundlage jeweils eines Portfolios von auf dem Zweitmarkt erworbenen deutschen Kapitallebensversicherungen unter Einbeziehung einer Fremdfinanzierung sowie Kosten für die Verwaltung von der Berechnungsstelle Hannover Leasing berechnet (siehe Abschnitt»Wertbemessungsgrundlage der Zertifikate«). Erwerb der Zertifikate Fälligkeit der Zertifikate Emissionskapital (Fondsvolumen) davon Verwendung für Kaufpreis Zertifikate Projektierungskosten Liquiditätsreserve Finanzierung auf Ebene der Fondsgesellschaft Einzahlungsgarantie Ab 2010 wird jährlich ein Zertifikat fällig Euro (zzgl. 5 % Agio) Euro Euro (zzgl. 5 % Agio) Euro Die Zertifikate bilden Portfolios von deutschen Kapitallebensversicherungen in Höhe von insgesamt ca. 95,4 Mio. Euro ab, dabei wird eine Fremdfinanzierung von anfänglich im Durchschnitt ca. 76 % unterstellt. In Bezug auf das entsprechende Gesamtvolumen (ca. 100 Mio. Euro) beträgt der Projektierungskostenanteil rund 4,5 % zzgl. Agio. 100 % durch Eigenkapital der Investoren Delta Vermietungs GmbH (Delta), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Hannover Leasing, stellt die Einzahlungsgarantie für das Emissionskapital. Eine Erhöhung des Fondsvolumens ist nur dann möglich, wenn eine Einzahlungsgarantie über den Erhöhungsbetrag vorliegt und Helaba für den Erhöhungsbetrag das Emissionsvolumen ausweitet.

9 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick 9 Eckdaten der Beteiligung Mindestbeteiligung Einzahlung Steuerliche Bewertung Ergebnisvorabverteilung Euro (zzgl. 5 % Agio) 50 % zzgl. 5 % Agio auf die Gesamtbeteiligung mit Zahlungseingang 8 Tage nach Annahme des Beitritts 50 % am per Lastschrift Bei Beitritt am oder nach dem Einzahlung der Gesamtbeteiligung zzgl. Agio mit Zahlungseingang spätestens am Vermögensverwaltende Tätigkeit der Fondsgesellschaft Gewinne aus der Einlösung der Zertifikate unterliegen der Abgeltungssteuer (Steuersatz 25 % zzgl. SolZ) Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Anlage der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltungssteuer (Steuersatz 25 % zzgl. SolZ) Für Einzahlungen vor dem erhalten Investoren im Rahmen der Ergebnisverteilung mit der ersten Ausschüttung für den Zeitraum ab Einzahlung bis zum einen einmaligen Vorabgewinn in Höhe von zeitanteilig 4 % p. a. Rückflüsse -PROGNOSE- ca. 5 % ab 2010, jährlich steigend auf ca. 16 %, insgesamt ca. 174 % des Emissionskapitals (ohne Agio) Geplante Fondslaufzeit ca. 15 Jahre Zeichnungsschluss bei Vollplatzierung, spätestens zum Zielgruppe Haftung Steuergutachten IDW-Standard Natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht und Wohnsitz in Deutschland, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und sie ausschließlich durch Eigenkapital finanzieren. Keine US-Staatsbürger oder Greencard-Inhaber Begrenzung der Haftung auf das geleistete und nicht zurückgezahlte Haftkapital (10 % der Kommanditeinlage); es besteht über die zu leistende Kommanditeinlage hinaus keine Nachschussverpflichtung. Für dieses Beteiligungsangebot wurde ein Steuergutachten erstellt. Die Übersendung dieser Unterlagen an Interessenten setzt den Abschluss einer entsprechenden Auskunftsvereinbarung voraus. Der Prospekt wurde nach Vorgaben des IDW S 4,»Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Prospekten öffentlich angebotener Vermögensanlagen«, erstellt.

10 10 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick Wertbemessungsgrundlage der Zertifikate Wertbemessungsgrundlage Erwerber der Portfolios Verkäufer und Verwalter der Policen Investmentadvisor / Berechnungsstelle Volumen der Lebensversicherungsportfolios -PROGNOSE- Bereits erworbenes Teilportfolio Fremdfinanzierung -PROGNOSE- Zinssatz der Fremdfinanzierung -PROGNOSE- Laufzeit der Fremdfinanzierung -PROGNOSE- Portfolios von auf dem Zweitmarkt erworbenen deutschen Kapitallebensversicherungen unter Einbeziehung einer Fremdfinanzierung sowie Kosten für die Verwaltung CORDELIA Verwaltungsgesellschaft mbh (Portfoliogesellschaft) cash.life AG (cash.life) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG 95,4 Mio. Euro Es ist geplant, dass die Portfoliogesellschaft bis zur Veröffentlichung des Prospektes ein Teilportfolio in Höhe von ca. 50 Mio. Euro erworben hat. anfänglich rund 72,4 Mio. Euro 5,45 % p. a. Für einen Kreditbetrag in Höhe von 70 Mio. Euro wurde dieser Zinssatz für ca. 10 Jahre bereits fest vereinbart. 15 Jahre Fälligkeit der Policen -PROGNOSE- ab 2009 bis spätestens 2022 Durch den Erwerb der Zertifikate wird die Fondsgesellschaft im Hinblick auf die Wertentwicklung wirtschaftlich weitestgehend so gestellt, als ob sie in die von der Portfoliogesellschaft erworbenen Lebensversicherungsportfolios direkt investiert hätte. Die Zertifikate bilden jeweils die Performance eines anfänglich im Durchschnitt zu etwa 76 Prozent fremdfinanzierten Lebensversicherungsportfolios einschließlich aller Verwaltungskosten für dieses Portfolio ab. Die Zertifikatsemittentin Helaba ist gegenüber der Fondsgesellschaft nicht verpflichtet, in die über die Zertifikate abgebildeten Portfolios tatsächlich zu investieren oder das abgebildete prognostizierte Fremdkapital aufzunehmen. Der Fondsgesellschaft steht ausschließlich ein Anspruch gegen die Zertifikatsemittentin zu, die in den Zertifikaten verbrieften Zahlungsverpflichtungen zu leisten.

11 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick 11

12 12 Kapitel 3 Erklärung des Prospektherausgebers Erklärung des Prospektherausgebers Die Anbieterin, Prospektherausgeberin und Initiatorin HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (nachfolgend»hannover Leasing«genannt) mit Sitz in Pullach übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Für den Inhalt dieses Prospektes sind die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder der Prospektherausgeberin erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand und Zeitpunkt des Redaktionsschlusses. Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse kann jedoch nicht übernommen werden. Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung des Beteiligungsangebotes beauftragten Personen und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit üblicher Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen. Gegenüber den Investoren haften sie jedoch nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten. Sie haften insbesondere dann, wenn die hier niedergelegten Voraussetzungen sich durch Umstände, die die beauftragten Personen hätten beeinflussen können, geändert haben sollten. Die im Prospekt gemachten Angaben sollen nach Ansicht der Prospektherausgeberin den Investoren eine wahre und vollständige Information über die Kapitalanlage ermöglichen. Der vorliegende Prospekt enthält die gemäß Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 1. Juli 2005 erforderlichen Mindestinhalte. Er berücksichtigt darüber hinaus die Prospektanforderungen nach dem IDW-Standard: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S4). Hiernach müssen die vertraglichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig, korrekt und verständlich dargestellt und beschrieben werden. auf 264a StGB, nach bestem Wissen und Gewissen über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung über die Beteiligung an dieser Gesellschaft von Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu haben. Soweit die Prospektherausgeberin Aussagen in diesem Prospekt nicht selbst erstellt oder geprüft hat oder hierzu nicht in der Lage war, hat sie sich ausgewiesener Berufsträger der entsprechenden Berufsgruppen bedient. Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) als Zertifikatsemittentin sowie die cash.life AG als Verwalterin des Lebensversicherungsportfolios waren nicht in die Konzeption dieses Beteiligungsangebotes mit einbezogen und übernehmen im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes gegenüber den Investoren keinerlei Haftung, insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung sowie für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Beteiligungsangebotes. Es bestehen daher gegenüber Helaba und cash.life keinerlei Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Angaben des Prospektes ergeben können. Datum der Prospektaufstellung: 24. September 2007 HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG Wolfratshauser Straße Pullach vertreten durch die HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbh Die Herausgeberin hat bei der Prospektherstellung im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Gestaltung von Prospekten über Kapitalanlagen beachtet. Sie versichert, insbesondere im Hinblick Friedrich Wilhelm Patt Andreas Ahlmann Geschäftsführer Geschäftsführer

13 Kapitel 4 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 13 Unternehmensgruppe Hannover Leasing Die in Pullach bei München ansässige HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehört zu den namhaften Initiatoren Geschlossener Fonds und ist eine der führenden Leasinggesellschaften in Deutschland. Gesellschafter sind die Landesbank Hessen-Thüringen Gi ro zentrale mit 75 Prozent sowie das Management mit 25 Prozent. Eine stetig wachsende Anlegerzahl spricht für das große Vertrauen, das Investoren und Vertriebspartner der Unternehmensgruppe Hannover Leasing entgegenbringen: Insgesamt haben Investoren rund 7,8 Milliarden Euro Eigenkapital in Fonds der Unternehmensgruppe investiert. Der Anschaffungswert des verwalteten Vermögens beträgt über 13 Milliarden Euro. Wachstum mit wachsenden Möglichkeiten Seit ihrer Gründung als klassische Leasinggesellschaft baut Hannover Leasing ihre Produktpalette kontinuierlich aus. Marktveränderungen beobachtet sie sehr genau, ohne jedoch übereilt auf Chancen und Trends zu reagieren. In der Vergangenheit ist es Hannover Leasing mehrfach gelungen, sich in neuen Segmenten erfolgreich zu etablieren. Zum Angebotsspektrum gehören Geschlossene Fondsprodukte für: - Immobilien im In- und Ausland - Internationale Kinofilmproduktionen - Maritime Wirtschaftsgüter - Verkehrsflugzeuge - Infrastrukturprojekte - Alternative Investitionen - Private Equity - Lebensversicherungen Das vorliegende Angebot zur Beteiligung an Life Invest Deutschland II ist das zweite Lebensversicherungs-Zweitmarktprodukt von Hannover Leasing. Die für das vorliegende Beteiligungsangebot zu erwerbenden Zertifikate orientieren sich in ihrer Wertentwicklung an einem auf dem Zweitmarkt erworbenen Portfolio, bestehend aus deutschen Kapitallebensversicherungen. Hannover Leasing hat organisatorische Strukturen und ein Netzwerk kompetenter und erfahrener Partner etabliert, die bei der Investitionsauswahl, der zivil- und steuerrechtlichen Beratung sowie der Konzeption entscheidende Beiträge zum Erfolg dieses Beteiligungskonzeptes lie- fern. Die handelnden Personen und ihre Berater haben demzufolge die fachliche Kompetenz, einen Geschlossenen Zertifikatsfonds auf Basis von Lebensversicherungen zu konzipieren. Insbesondere auch die Einbindung des institutionellen Gesellschafterkreises von Hannover Leasing mit der Hauptgesellschafterin Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale bietet die besten Vor aussetzungen, Investoren mit diesem Beteiligungsangebot bewährte Qualität anbieten zu können. Nachweis für Nachhaltigkeit Entscheidungen für Beteiligungen an Geschlossenen Fonds basieren auf Prognosen, die ein hohes Maß an Vertrauen in den Initiator voraussetzen. Denn der tatsächliche Erfolg einer Anlage zeigt sich immer erst in der Zukunft. Eine positive Bilanz der aufgelegten Fonds ist ein wichtiges Indiz für Kompetenz und Seriosität eines Fondsinitiators. Sie ist ein wichtiger Hinweis dafür, ob eine Konzeption solide aufgebaut und korrekt abgewickelt wurde. Die Leistungsbilanz eines Initiators ist deshalb für die Investoren zur Beurteilung der Erfolgsaussichten aktueller Angebote eine wichtige Entscheidungshilfe. In ihrer Leistungsbilanz spiegelt sich die Firmenphilosophie von Hannover Leasing wider, die Sicherheit der Fondsprojekte immer in ein ausgewogenes Verhältnis zu einer angemessenen Rendite zu stellen. Die vollständige Leistungsbilanz aller bisher aufgelegten Fonds von Hannover Leasing finden Sie in Kapitel 15. Die geprüfte Leistungsbilanz ist zudem, ebenso wie der Geschäftsbericht, unter zum Download bereitgestellt.

14 14 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung Risiken der Beteiligung Der Beitritt zur Fondsgesellschaft und die damit verbundene Investition der Fondsgesellschaft in Zertifikate der Helaba stellt eine langfristige unternehmerische Beteiligung für den Investor dar. Erfahrungsgemäß sind mit einer solchen Beteiligung rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken verbunden. Die Entwicklung des Wertes dieser Beteiligung ist von zukünftigen, weder von der Fondsgesellschaft, der Zertifikatsemittentin noch vom Initiator vorhersehbaren bzw. beeinflussbaren Entwicklungen abhängig. Da durch die Zertifikate eine Rückführung des investierten Kapitals nicht garantiert wird, kann dies im ungünstigsten Fall zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kommanditkapitals einschließlich Agio führen (maximales Risiko). Die im Folgenden dargestellten Risiken können einzeln oder kumuliert auftreten. Investitionsrisiko Zertifikate Sollte Helaba ihrer im Rahmen einer Zeichnungsvereinbarung gegenüber der Fondsgesellschaft eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommen und am 15. April 2008 keine oder weniger als 13 Zertifikate emittieren, müsste die Fondsgesellschaft nach anderen Investitionsmöglichkeiten für das eingeworbene Kapital suchen. In diesem Fall wären rechtliche Schritte gegenüber Helaba zu prüfen. Sollte die Fondsgesellschaft entgegen der aktuellen Planung mehr als das prospektierte Fondsvolumen einwerben, müssten die Emissionspreise der Zertifikate und damit die Wertbemessungsgrundlage entsprechend erhöht werden. In diesem Fall besteht das Risiko, dass Helaba eine Erhöhung des Emissionsvolumens der Zertifikate nicht darstellen kann. Dann müsste die Fondsgesellschaft für das zusätzliche Kapital alternative Anlagemöglichkeiten suchen. Dies kann die Rückflüsse aus der Investition negativ beeinflussen. Wertbemessungsgrundlage Die im Rahmen dieses Prospektes prognostizierten Rückflüsse basieren auf einem Musterportfolio von deutschen Kapitallebensversicherungen. Es kann zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe nicht garantiert werden, dass dieses Musterportfolio von der Portfoliogesellschaft auch tatsächlich angekauft werden kann. Dies kann eintreten, wenn der Portfoliogesellschaft nicht ausreichend Mittel für den Ankauf des Lebensversicherungsportfolios zur Verfügung stehen oder wenn auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen keine oder nicht hinreichend den Investitionskriterien entsprechende Policen verfügbar sind. Im ungünstigsten Fall kann die Portfoliogesellschaft über das bereits angekaufte Portfolio hinaus keine weiteren Policen erwerben. Dies würde zu negativen Auswirkungen auf die Rückflüsse aus den Zertifikaten führen. Es besteht das Risiko, dass die nachfolgenden Investitionskriterien nicht erfüllt werden können: - ausreichend Policen für ein bestimmtes Ablaufjahr - ausreichende Anzahl der Policen als Streuung - Größenordnung der Policen - Kaufpreis der Policen - durchschnittliche Garantieverzinsung - Restlaufzeit von 2 bis 15 Jahren - Tarifstruktur der Policen Abweichungen von den genannten Investitionskriterien können zu geringeren als den prognostizierten Rückflüssen sowie zu erhöhten Bonitätsrisiken führen. Bonitätsrisiko der Helaba Die Helaba ist als Emittentin der Zertifikate verpflichtet, die jeweils in den Zertifikaten verbriefte Wertentwicklung abzubilden. Da für die Ansprüche auf die Leistungen und die sich daraus ergebenden Zahlungsströme keine Sicherheiten bestehen, trägt die Fondsgesellschaft das Bonitätsrisiko der Helaba. Insofern kommt der persönlichen Beurteilung der Bonität der Helaba große Bedeutung bei der persönlichen Analyse dieses Beteiligungsangebotes zu. Bei Einlösung der Zertifikate besteht das Risiko, dass Helaba den Einlösebetrag nicht bezahlen kann. Die Zertifikate verlieren ferner im Falle der Insolvenz der Helaba ihren Wert. Dies würde dann im ungüns-

15 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung 15 tigsten Fall zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kommanditkapitals führen. Prognoserisiken Wertbemessungsgrundlage Allgemeine Prognoserisiken Die Investitionsentscheidungen für die Zusammensetzung des Lebensversicherungsportfolios werden auch auf Prognosen beruhen. Prognosen sind notwendigerweise keine sicheren Aussagen über zukünftige Entwicklungen. Sie bergen das Risiko von Fehlentscheidungen und einer abweichenden tatsächlichen Entwicklung. Ablaufleistungen der Lebensversicherungen Der wirtschaftliche Erfolg der Wertbemessungsgrundlage ist in erster Linie von den tatsächlich erzielten Ablaufleistungen der erworbenen Versicherungspolicen abhängig. Diese wiederum werden von der Verzinsung des Sparanteils der Versicherungsprämien über die Versicherungsdauer, die sich realisierenden Versicherungsrisiken sowie dem Deckungsstock beeinflusst. Die Entwicklung dieser Komponenten kann von den Prognoserechnungen abweichen. Gründe hierfür können die allgemeine Zinsentwicklung, die allgemeine konjunkturelle Entwicklung sowie z. B. die Entwicklung des Aktienmarktes sein. Bei negativer Entwicklung dieser Faktoren können die Überschussbeteiligung und der Schlussgewinn der Versicherungen niedriger ausfallen als prognostiziert. Dies kann die Höhe der Rückflüsse aus der Investition negativ beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erzielt die Wertbemessungsgrundlage lediglich eine Rendite auf Basis der garantierten Ablaufleistungen. Wenn die einzelnen Lebensversicherungsgesellschaften mehr Todesfallleistungen als in ihren Tarifen kalkuliert auszahlen müssen, kann dies die Gesamtrentabilität des Lebensversicherungsportfolios beeinträchtigen und damit negative Auswirkungen auf der Wert der Zertifikate und so für den Investor zu geringeren als den prognostizierten Rückflüssen führen. Wenn die Versicherungsgesellschaften höhere als von ihnen im Rahmen der Prämien kalkulierte Verwaltungskosten sowie Steuern und Abgaben aufweisen, kann dies zu geringeren Ablaufleistungen und damit zu geringeren Rückflüssen aus den Zertifikaten führen. Sollten eine oder mehrere Lebensversicherungsgesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten geraten und diese Verpflichtungen nicht von der Protektor Lebensversicherungs AG übernommen werden, besteht das Risiko, dass diese Gesellschaften den Verpflichtungen aus den Lebensversicherungsverträgen nicht nachkommen können. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Fall zumindest keine Überschussbeteiligung mehr ausgeschüttet wird. Die Folge wären negative Auswirkungen auf die Höhe der Rückflüsse aus dem gesamten Lebensversicherungsportfolio und der dieses Portfolio abbildenden Zertifikate. Fremdfinanzierung im Rahmen der Wertbemessungsgrundlage Bei der Berechnung des Wertes der Zertifikate wird eine Fremdfinanzierung in Höhe von anfänglich im Durchschnitt ca. 76 Prozent des Kaufpreises des Lebensversicherungsportfolios unterstellt. In den Prognoserechnungen wurde die Verzinsung dieser Fremdfinanzierung in Höhe von durchgehend 5,45 Prozent p. a. unterstellt. Für einen anfänglichen Finanzierungsbetrag in Höhe von rund 70 Millionen Euro wurde dieser Zinssatz bis zum 30. November 2017 fest vereinbart. Für weitere benötigte Finanzierungsmittel sowie für die Zeit ab dem 1. Dezember 2017 besteht das Risiko, dass sich dieser kalkulierte Zinssatz ändert und sich negativ auf die Beteiligung auswirkt. Abweichende Prämienzahlungen Von der vorliegenden Prospektkalkulation abweichende Prämienzahlungen können zu geringeren Ablaufleistungen aus dem Lebensversicherungsportfolio und damit den Zertifikaten führen und die Gesamtrentabilität der Beteiligung negativ beeinflussen. Erhöhte Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten für das Lebensversicherungsportfolio, die Kosten der Portfoliogesellschaft sowie die Kosten der Zertifikatsemittentin sind

16 16 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung grundsätzlich fest vereinbart. Bei Nachweis höherer Kosten können diese allerdings weiterbelastet werden und damit zu einer ungünstigeren Entwicklung der Wertbemessungsgrundlage, den Zertifikaten und damit den Ausschüttungen aus der Beteiligung führen. Todesfallrisiken Sollte bei einer im Portfolio befindlichen Kapitallebensversicherung eine Todesfallleistung vereinbart sein und verstirbt die versicherte Person vor Ende des Kapitalversicherungsvertrages, so ist die Todesfallleistung unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der gezahlten Prämien sowie einer Verzinsung an den Versicherungsnehmer bzw. dessen Erben zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass selbst bei verzinslicher Anlage des bei der Portfoliogesellschaft verbleibenden Betrages der Einlösbetrag des entsprechenden Zertifikates nicht den prognostizierten Wert erreicht. Insolvenzrisiken Die Portfoliogesellschaft kann Ansprüche aus Lebensversicherungspolicen vom ursprünglichen Versicherungsnehmer auch im Rahmen einer Abtretung erwerben. Wird ein Versicherungsnehmer, dessen Police unter den Portfolios von der Portfoliogesellschaft im Wege der Abtretung erworben wurde, oder die cash.life AG in einem solchen Fall insolvent, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der jeweilige Insolvenzverwalter trotz der Abtretung die Ablaufleistung für sich beansprucht oder die Versicherung gekündigt wird. In diesem Fall droht schlimmstenfalls der Verlust der Ablaufleistung. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse aus der Investition auswirken. Im Falle der Insolvenz eines Versicherungsnehmers kann dem Versicherer unter Umständen ein Kündigungsrecht zustehen. Übt der Versicherer ein solches Kündigungsrecht aus, wird die Versicherung zum Rückkaufswert beendet. Dies kann dazu führen, dass die tatsächlichen Einnahmen aus dem Portfolio hinter den prognostizierten Erlösen zurückbleiben. Sollte die Portfoliogesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, so wird sich dies negativ auf die Wertentwicklung der Zertifikate auswirken und schlimmstenfalls zum vollständigen Verlust der Kommanditeinlage führen. Steuerliche Risiken Auf Ebene der Portfoliogesellschaft können höhere Steuerzahlungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag) anfallen, die in die Ermittlung der Wertbemessungsgrundlage eingehen und damit den Wert der Zertifikate negativ beeinflussen. Darüber hinaus enthält das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform die Einführung einer sogenannten Zinsschranke. Der Prospektherausgeber ist der Ansicht, dass die Zinsschranke im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, so würden auf Ebene der Portfoliogesellschaft zusätzliche Steuerzahlungen entstehen. Diese Steuern würden in die Berechnung des Indexwertes eingehen und damit die Rentabilität der Beteiligung negativ beeinflussen. Ferner können sich in Bezug auf nicht vollständig abzugsfähige Kostenpositionen der Portfoliogesellschaft im Rahmen der Gewerbesteuer Änderungen ergeben, die den Anlageerfolg schmälern. Risiken der Zertifikatsstruktur Die Zertifikate gewähren der Fondsgesellschaft keinen eigenständigen, von der Entwicklung der Wertbemessungsgrundlage unabhängigen Anspruch. Die Zertifikate vermitteln nur das wirtschaftliche Ergebnis der Wertbemessungsgrundlage. Sie gewähren keine Beteiligungs- oder sonstige Mitwirkungsrechte an der Portfoliogesellschaft. Weder die Fondsgesellschaft noch die Investoren können die Tätigkeit der Portfoliogesellschaft beeinflussen. Life Invest Deutschland II investiert unmittelbar in die Zertifikate. Beeinträchtigungen der Zertifikate führen damit zu einer negativen Beeinflussung der Investition und damit ggf. zu einer verminderten Ausschüttung an den Investor. Die Entwicklung der Wertbemessungsgrundlage ist maßgeblich für die Wertentwicklung der Zertifikate. Eine Kapitalrückzahlung wird im Rahmen der Zertifikate ebensowenig garantiert wie eine Verzinsung des Kapitals.

17 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung 17 Unter Berücksichtigung der für die Ermittlung des Wertes der Zertifikate einzubeziehenden Fremdfinanzierung der Portfoliogesellschaft sowie der Kosten der Verwaltung, die jeweils vorrangig vor den Zertifikaten zu bedienen sind, und Steuerlasten auf Ebene der Portfoliogesellschaft können geringere Rückflüsse aus dem Lebensversicherungsportfolio zum vollständigen Verlust des in die Zertifikate investierten Kapitals und damit der Einlage der Investoren führen. Unter Umständen kann es möglich sein, dass auf Ebene der Zertifikatsemittentin im Zusammenhang mit der Emission, der Wertermittlung und Einlösung der Zertifikate zusätzliche Kosten und Steuern entstehen. Diese Kosten und Steuern würden im Rahmen der Wertermittlung der Zertifikate berücksichtigt und können die Rückflüsse vermindern. Unter besonderen Umständen kann die Emittentin die Zertifikate kündigen oder die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Zertifikate vorzeitig einzulösen. Insbesondere besteht ein Kündigungsrecht der Emittentin, wenn das regulatorische Eigenkapital durch die Zertifikatsbedingungen und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte einschließlich des Abschlusses einer Anlagevereinbarung mit der Portfoliogesellschaft in höherem Maße als zum Zeitpunkt der Emission der Zertifikate belastet wird. Eine solche Belastung des Eigenkapitals kann insbesondere zum 1. Januar 2018 bei der Umstellung auf neue Eigenkapitalunterlegungsregeln bei der Emittentin eintreten. Kündigung oder vorzeitige Einlösung können zu geringeren als den prognostizierten Rückflüssen aus der Investition bis zum vollständigen Verlust der Einlage führen. Es gibt keinen etablierten Zweitmarkt für Zertifikate, wie sie die Fondsgesellschaft erwerben wird. Die Fondsgesellschaft könnte daher bei abweichender Planung nicht in der Lage sein, Zertifikate vor Fälligkeit zu veräußern oder anderweitig zu verwerten. Sollte eine Verwertung möglich sein und mit Zustimmung der Gesellschafter durchgeführt werden, besteht das Risiko, dass kein angemessener Preis für das Zertifikat erzielt werden kann und damit der prognostizierte Erfolg der Beteiligung nicht erreicht wird. Risiken der Fondsgesellschaft Kostenrisiko Sollten der Fondsgesellschaft außerordentliche, nicht kalkulierte Kosten entstehen, können diese Kosten die Rückflüsse aus der Investition negativ beeinflussen. Insolvenzrisiko Sollte die Fondsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, so kann dies zum vollständigen Verlust der Kommanditeinlage führen. Risiken auf Investorenebene Individuelle Fremdfinanzierung Soweit einzelne Investoren die vorgesehene Beteiligung durch eine Darlehensaufnahme auf ihrer persönlichen Ebene finanzieren, können geringere Ausschüttungen dazu führen, dass die betreffenden Investoren nicht mehr dazu in der Lage sind, diese individuelle Fremdfinanzierung vollständig zu bedienen. Im schlimmsten Fall könnte dies zur privaten Insolvenz eines Investors führen. (Im Falle einer individuellen Fremdfinanzierung handelt es sich hierbei um das maximale Risiko.) Haftung Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme jedes Kommanditisten beträgt zehn Prozent der Beteiligung. Sind die Investoren als Treugeber über den Treuhandkommanditisten beteiligt, so ist nur der Treuhandkommanditist als Gesellschafter der Fondsgesellschaft mit seiner Hafteinlage im Handelsregister eingetragen. Nach dem Treuhandvertrag haften diese Investoren gegenüber dem Treuhandkommanditisten in Höhe ihres jeweiligen Beteiligungsbetrages. Bei der Umwandlung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft in eine Direktbeteiligung haften diese Investoren bis zur Eintragung in das Handelsregister für Verbindlichkeiten, die in der Zeit zwischen ihrem Beitritt und der Eintragung begründet wurden, persönlich und unbeschränkt. Vom Zeitpunkt der

18 18 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung Eintragung haftet der Kommanditist für Verbindlichkeiten bis zur Höhe der Hafteinlage. Sofern und soweit die Hafteinlage durch Verluste vermindert wird oder wenn über dem Gewinnanteil liegende Ausschüttungen die Hafteinlage verringern, gilt die Ausschüttung als Rückzahlung der Einlage mit der Folge einer insoweit wieder auflebenden persönlichen Haftung. Beim Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft haftet der Kommanditist für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch fünf Jahre ab Eintragung seines Ausscheidens in das Handelsregister in Höhe der Haftsumme weiter. Analog besteht eine Nachhaftung für etwaige im Zeitpunkt der Liquidation der Fondsgesellschaft bestehende Verbindlichkeiten. Kosten Sonstige Kosten und Steuern, die der Fondsgesellschaft aufgrund von Vorgängen entstehen, die in der Sphäre eines Gesellschafters liegen, können diesem Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Sofern solche Kosten und Steuern bei diesen Gesellschaftern nicht beigetrieben werden können, sind sie von der Fondsgesellschaft zu tragen. Steuerliche Risiken Die Konzeption dieses Beteiligungsangebotes beruht auf dem derzeitigen Stand der zivil-, finanzund steuerrechtlichen Vorschriften, von Verwaltungspraxis sowie Rechtsprechung. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sich die steuerlichen Regelungen, Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung während der Laufzeit der Beteiligung ändern können. Grundsätzlich bestehen nach momentaner Rechtslage folgende steuerliche Risiken: - Einstufung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft als gewerblich, nicht vermögensverwaltend - Änderung der Rechtslage Für den Fall, dass die Finanzbehörden die Tätigkeit der Fondsgesellschaft als gewerblich einstufen, wären die steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer belastet. Änderungen der derzeit geltenden Bestimmungen im deutschen Steuerrecht sowie eine sich ändernde Verwaltungspraxis der deutschen Steuerbehörden können zu höheren als in diesem Prospekt dargestellten oder zusätzlichen Steuerlasten führen. Entsprechendes gilt für eine von der rechtlichen Einschätzung der Fondsgesellschaft abweichenden Auffassung der Finanzverwaltung. Das Risiko der Änderung steuerlicher Regelungen sowie deren Auslegung durch die Finanzbehörden und Rechtsprechung tragen die Investoren. Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen obliegt dem Finanzamt. Der Investor trägt alleine und unmittelbar das Risiko einer von der Konzeption abweichenden steuerlichen Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die Gerichte. Sonstige Risiken Vertragserfüllungsrisiken Grundsätzlich trägt der Investor das Risiko, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und damit die prospektierte Abwicklung der Investition gefährden. Sollte z. B. der Einzahlungsgarant seiner Verpflichtung nicht nachkommen, besteht das Risiko, dass die Zertifikate nicht in geplantem Umfang erworben werden können. Fungibilität der Vermögensanlage Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als langfristige Vermögensanlage mit einer festen Laufzeit konzipiert, die frühestens zum 31. Dezember 2023 ordentlich kündbar ist. Da für Geschlossene Fondsanteile darüber hinaus kein liquider oder geregelter Zweitmarkt existiert, ist eine Veräußerung der Anteile unter Umständen nicht oder nicht zu marktgerechten Preisen möglich. Die Fungibilität der Vermögensanlage ist demnach stark eingeschränkt. Ausschluss aus der Gesellschaft Bei Eintritt bestimmter im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft näher beschriebener Umstände, z. B. bei Nichtleistung der Kommanditeinlage, kann

19 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung 19 ein Investor aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. In diesem Falle besteht das Risiko des Verlustes der wirtschaftlichen Vorteile aus der Beteiligung. Der ausscheidende Gesellschafter ist der Fondsgesellschaft zur Zahlung der durch die Ausschließung entstandenen Kosten sowie eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 15 Prozent der Einlage verpflichtet. Gesellschaftsrechtliche Risiken Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen werden grundsätzlich auf Basis des Mehrheitsprinzips gefasst. Gefasste Beschlüsse sind für alle Investoren verbindlich. Den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung können daher Einzelinteressen von Kommanditisten entgegenstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Großanleger oder bei Inanspruchnahme der Einzahlungsgarantie der Einzahlungsgarant die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung maßgeblich nach ihren Interessen beeinflussen. Missmanagement können sich negativ auf die Entwicklung der Fondsbeteiligung auswirken. Unabhängig von den hier dargestellten Risiken können heute nicht vorhersehbare Entwicklungen das Ergebnis einer Beteiligung negativ beeinflussen. Über die genannten hinaus sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage bekannt. Der Gesellschaftsvertrag kann durch Gesellschafterbeschlüsse geändert werden. Hierfür ist eine Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen erforderlich. Verflechtungsrisiko Aufgrund der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen der handelnden Personen kann es zu Interessenskonflikten kommen, die zu Nachteilen bei der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen und damit zu negativen Auswirkungen auf die Investition führen können. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbindung des Treuhänders und des Anbieters kann es insbesondere bei Abstimmungen der Fondsgesellschaft zu Interessenskonflikten beim Treuhänder kommen, sofern der Anleger keine Weisung gegenüber dem Treuhänder abgegeben hat. Managementrisiko Der Erfolg des Beteiligungsangebotes hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des Managements und der Qualität der externen Berater ab. Der Verlust unternehmenstragender Personen sowie

20 20 Kapitel 6 Vermögensanlage Die Vermögensanlage Die folgenden Angaben zur Vermögensanlage beschreiben die wesentlichen formalen Aspekte einer Beteiligung an HANNOVER LEASING Life Invest Deutschland II GmbH & Co. KG. Auf ausführlichere Darstellungen in anderen Kapiteln dieses Beteiligungsprospektes wird entsprechend verwiesen. Art der Vermögensanlage Investoren erwerben eine Kommanditbeteiligung (Kommanditanteile) an der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft HANNOVER LEASING Life Invest Deutschland II GmbH & Co. KG. Die Beteiligung wird treuhänderisch über HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH als Treuhänderin gehalten. Der Investor hat die Möglichkeit, seine Beteiligung in eine direkte Kommanditbeteiligung mit Eintragung in das Handelsregister umzuwandeln. Soweit im Prospekttext von Kommanditist gesprochen wird, bezieht sich dies auch auf den indirekt über den Treuhandkommanditisten beteiligten Treugeber, es sei denn, im Einzelfall wäre eine Unterscheidung von Treugebern und Kommanditisten vorgenommen. Gesamtbetrag der Vermögensanlage Kommanditkapital Euro Es besteht die Verpflichtung, folgende Kommanditeinlagen zu erbringen: ZENITH Verwaltungsgesellschaft mbh HANNOVER-LEASING Treuhand- Vermögensverwaltung GmbH Andreas Ahlmann Die Kommanditeinlagen sind voll eingezahlt. 500 Euro 500 Euro Euro Emissionskapital Euro (Gesamtbetrag der Vermögenseinlagen der Investoren) zzgl. Agio in Höhe von 5 % des Emissionskapitals Der Mindestbetrag, der notwendig ist, um die im Rahmen der Vermögensanlage erforderlichen Investitionen durchführen zu können, entspricht der Höhe des Emissionskapitals. Höhe von fünf Prozent der Kommanditeinlage. Die Mindestbeteiligung beträgt Euro zuzüglich Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch teilbar sein. Die Mindestanzahl für eine Beteiligung ist ein Kommanditanteil. Weitere Kosten Sofern ein Investor seine Beteiligung in eine direkte Beteiligung mit Handelsregistereintragung umwandelt, trägt er die Kosten für eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht sowie die Kosten der Eintragung. Für die laufende Verwaltung der Kommanditeinlage hat der Investor selbst keine Kosten zu übernehmen. Bei Übertragung oder sonstiger Verfügung über die Kommanditbeteiligung sowie im Falle einer gesetzlichen Rechtsnachfolge muss der Investor sämtliche Kosten sowie Steuern, die mit der Übertragung in Zusammenhang stehen, einschließlich einer Verwaltungsgebühr für die ZENITH Verwaltungsgesellschaft mbh als eine der beiden geschäftsführenden Gesellschafterinnen in Höhe von 0,5 Prozent, bezogen auf die betroffene Kommanditeinlage, höchstens Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, tragen. Kosten, die in Zusammenhang mit der Ermittlung des Abfindungsguthabens stehen, gehen zu Lasten des ausscheidenden Gesellschafters. Ebenso sind Kosten eines eventuellen Schiedsgutachtens vom ausscheidenden Gesellschafter zu tragen, sofern der Schiedsgutachter das Abfindungsguthaben unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite von zehn Prozent nach oben oder unten bestätigt. Im Rahmen der Veräußerung bei Beendigung der Vermögensanlage können darüber hinaus Kosten für Rechts- und Steuerberatung anfallen. Über die Höhe der vorgenannten Kosten kann sofern nicht beziffert von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden. Erwerbspreis der Vermögensanlage Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Beteiligungssumme (Kommanditeinlage) zuzüglich eines Agios in Für den Fall, dass sich der Anleger nicht vertragsgerecht verhält, können weitere Kosten entstehen: Der Anleger hat bei nicht fristgerechter Zahlung der

21 Kapitel 6 Vermögensanlage 21 Einlage, z. B. weil das Konto bei erteilter Einzugsermächtigung nicht genügend Deckung aufweist, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß 288 BGB von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen und ggf. der Fondsgesellschaft einen weiteren Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus kann der Kommanditist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Im Falle des Ausschlusses oder der Herabsetzung des Kapitalanteils des Kommanditisten hat der Anleger der Gesellschaft die mit seinem Beitritt, der Herabsetzung und / oder seinem Ausschluss verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent der von ihm nicht geleisteten Kommanditeinlage an die Gesellschaft zu zahlen (siehe Kapitel 16»Gesellschaftsvertrag«, 4). Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen Kosten. Weitere Leistungen Die Zahlungsverpflichtung des Investors beschränkt sich auf die Höhe des Erwerbspreises, und für den Fall, dass sie anfallen, auf die dargestellten weiteren Kosten. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Darüber hinaus hat der Investor keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere keine weiteren Zahlungen zu leisten. Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte / Hauptmerkmale Der Investor erlangt durch seine Beteiligung die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen und in den 161 ff. HGB begründeten gesetzlichen Rechte eines Kommanditisten, die durch die Regelungen des Gesellschaftsvertrages bzw. des Treuhand- und Beteiligungsvertrages (Treuhandvertrag) modifiziert werden. Der Gesellschaftsvertrag sowie der Treuhandvertrag sind in den Kapiteln 16 und 17 dieses Prospektes vollständig abgedruckt. Bei den Anteilen handelt es sich um Kommanditanteile. Diese vermitteln dem Inhaber auch bei treugeberischer Beteiligung über den Treuhänder die Rechtsstellung eines auf den nicht eingezahlten Teil der Kommanditeinlage beschränkt haftenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme ist beschränkt auf 10 Prozent der Kommanditeinlage. Die grundsätzlich mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen Rechte eines Kommanditisten lassen sich im Kern durch seine Verwaltungsrechte und seine Vermögensrechte beschreiben. Zu den Verwaltungsrechten, mittels derer die Teilhabe an der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Teilhabe an der Führung der Gesellschaft gesichert werden soll, gehören im Besonderen das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen, das Recht auf Rechnungslegung durch die Geschäftsführung sowie Informations- und Kontrollrechte. Zu den Vermögensrechten des Investors zählen anteilige Teilhabe am laufenden Jahresergebnis, an Entnahmen bzw. Ausschüttungen, ggf. an stillen Reserven und am Liquidationserlös bzw. bei seinem vorzeitigen Ausscheiden Anspruch auf ein Abfindungsguthaben. Steuerliche Konzeption Die Investoren beteiligen sich an der als steuerlich vermögensverwaltend zu qualifizierenden Fondsgesellschaft, die von der Helaba emittierte Zertifikate erwirbt. Steuerlich relevante Einnahmen entstehen durch Einnahmen aus der Anlage von Liquiditätsreserven. Im Hinblick auf die Zinserträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve liegen nach derzeit geltendem Recht einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Ausgaben, die den steuerfreien Einkünften zuzuordnen sind, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 gilt für Zertifikate, die nach dem 30. Juni 2009 eingelöst werden, die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent der Einlösungserträge zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zinserträge unterliegen ab dem Jahr 2009 ebenfalls der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die endgültige steuerliche Anerkennung bleibt wie allgemein üblich der Finanzverwaltung und ggf. einem durchzuführenden finanzgerichtlichen Verfahren vorbehalten.

22 22 Kapitel 6 Die Vermögensanlage Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektierung gültigen gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen sowie auf aktueller Rechtsprechung und sind in Kapitel 14 ausführlich beschrieben. Angebot im Ausland Die Kommanditanteile werden ausschließlich in Deutschland und nicht in anderen Ländern angeboten. Investoren, die auch dem Steuerrecht eines anderen Staates unterliegen (z. B. wegen eines weiteren Wohnsitzes oder aufgrund anderer Merkmale, z. B. Staatsangehörigkeit), sollten die rechtlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung mit ihrem persönlichen Berater erörtern. Die Prospektherausgeberin kann hier wegen der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen keinerlei Beratung übernehmen, empfiehlt aber, bei verbleibenden Zweifelsfragen von der Beteiligung abzusehen. Übertragungsmöglichkeit der Vermögensanlage Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines Teiles eines Gesellschaftsanteils sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von unter Euro oder nicht durch Euro ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollten. Die Übernahme einer direkten Beteiligung durch den Treugeber ist jederzeit unter der Voraussetzung möglich, dass der Fondsgesellschaft die für Direktkommanditisten vorgesehene Handelsregistervollmacht zugeht und dass keine Zahlungsrückstände gegenüber dem Treuhandkommanditisten bestehen. Ist der Kommanditist über den Treuhänder beteiligt, bedarf es zur Übertragung der Beteiligung der schriftlichen Zustimmung des Treuhänders. Der übernehmende Gesellschafter tritt als Treugeber in den Treuhandvertrag ein. Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen Gesellschaftsanteil ist vorbehaltlich der Übertragung vom Treuhänder auf den betreffenden Treugeber grundsätzlich nur mit Wirkung zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Stirbt ein Kommanditist oder Treugeber, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern ggf. als Treugeber fortgesetzt. Die Übertragung der Kommanditbeteiligung erfolgt im Falle der Schenkung und des Verkaufs im Wege der Abtretung, bzw. im Erbfall kraft Erbfolge und der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Handelbarkeit Für den Handel der Anteile existiert kein liquider Zweitmarkt; die Handelbarkeit ist insofern eingeschränkt. Wertpapierkennnummer (WKN) ISIN DE000A0M1P63 Die von der Fondsgesellschaft beantragte WKN ist kein Indiz für eine freie Handelbarkeit der Anlage (s. o. sowie in Kapitel 5»Risiken«, Fungibilität der Vermögensanlage). Zahlstelle Zahlungen an den Investor werden ausschließlich durch die Fondsgesellschaft HANNOVER LEASING Life Invest Deutschland II GmbH & Co. KG, Wolfratshauser Str. 49, Pullach, geleistet, die somit als Zahlstelle im Sinne des 4 Abs. 4 VermVerkProspV fungiert. Einzahlung Der Erwerbspreis in Höhe des Beteiligungsbetrages zuzüglich Agio ist in zwei Tranchen zu zahlen. Tranche 1 Tranche 1 in Höhe von 50 Prozent zuzüglich Agio bezogen auf die Gesamtbeteiligung ist spätestens acht Tage nach Beitrittsannahme auf das u. g. Konto zu überweisen. Tranche 2 Tranche 2 in Höhe von 50 Prozent wird am 31. März 2008 per Lastschrift zu Gunsten des u. g. Kontos eingezogen. Bei Beitritten am oder nach dem 24. März 2008 ist

23 Kapitel 6 Die Vermögensanlage 23 der gesamte Beteiligungsbetrag zuzüglich Agio zum 31. März 2008 auf das u. g. Konto zu zahlen. Kontoinhaber HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH Kontonummer BLZ Kreditinstitut Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Verwendungszweck Kommanditeinlage Life Invest Deutschland II Ergebnisvorabverteilung Investoren, die der Fondsgesellschaft vor dem 31. März 2008 beigetreten und Tranche 1 ihrer Kommanditeinlage eingezahlt haben, erhalten im Rahmen der Ergebnisverteilung mit der ersten Ausschüttung aus der Fondsgesellschaft für den Zeitraum ab Einzahlung von Tranche 1 bis zum 31. März 2008 einen einmaligen Vorabgewinn in Höhe von zeitanteilig vier Prozent p. a. auf die geleistete Tranche 1. Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes gemäß 9 Abs. 1 VerkPropG und endet mit der Vollplatzierung, spätestens am 31. März Gesamthöhe der Provisionen Gemäß Investitions- und Finanzplan (siehe Kapitel 8) werden für das geplante Gesamtinvestitionsvolumen folgende Provisionen anfallen: Eigenkapitalvermittlung Euro Agio 5 % (weitere Vertriebskosten) Euro Gesamt Euro Weitere Provisionsleistungen fallen nicht an. Beendigung der Vermögensanlage Die Vermögensanlage wird im Anschluss an die Einlösung des letzten im Besitz der Fondsgesellschaft befindlichen Zertifikates beendet, es sei denn, die Gesellschafter beschließen abweichend über die Beendigung der Gesellschaft. Ausschüttungen Ausschüttungen erfolgen gemäß der Prognoserechnungen in Euro (siehe Kapitel 9). Zeichnungsstelle Die Beitrittsunterlagen sind im Original zu senden an: HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG Wolfratshauser Straße Pullach HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH (Beteiligungsverwalter / Treuhänder), Wolfratshauser Straße 49, Pullach, nimmt als Bevollmächtigte der Fondsgesellschaft die Beitritte der Investoren an. Der Beitritt zur Fondsgesellschaft erfolgt mit der Annahme des in der Beitrittserklärung erfolgenden Angebotes zum Beitritt.

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