Wealth & Tax Planning Private Foundation
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- Hansl Schuler
- vor 8 Jahren
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1 Wealth & Tax Planning Private Foundation
2 Beteiligte Parteien Grundstruktur Auftraggeber = Gründer Gibt Richtlinien vor Stiftungsrat Bringt Vermögenswerte ein Verwaltet die Stiftung Protektor (fakultativ) / Guardian Private Foundation Ausschüttungen Begünstigte (zu denen auch der Auftraggeber gehören kann) Vermögenswerte Werden häufig in einer Basisgesellschaft gehalten und von einer Bank oder einem be auftragten Dritten verwaltet (z.b. vom Auftraggeber oder dem Vermögensverwalter) Errichtung einer Private Foundation Die Errichtung einer Private Foundation umfasst folgende Schritte: Der Kunde initiiert die Gründung der Stiftung, indem er alle erforderlichen Dokumente unterzeichnet Der Kunde macht Vorgaben zur Satzung, in der seine Rechte und Interessen festgehalten sind Die Vermögenswerte der Stiftung können direkt von der Stiftung oder einer Basisgesellschaft gehalten werden Der Kunde überträgt die Vermögenswerte, die er für die Stiftung vorgesehen hat
3 Wealth & Tax Planning Private Foundation Was ist eine Private Foundation? Eine Private Foundation (Stiftung) ist ein häufig verwendetes Vermögensverwaltungsinstrument mit einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit. Sie wird vom Stiftungsrat in Übereinstimmung mit den Wünschen einer Person oder einer Familie kontrolliert und geleitet. In der Regel verfolgt sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten und wird nicht für gemeinnützige Zwecke verwendet. Der Auftrag geber überträgt bestimmte Vermögenswerte auf die Private Foundation, die diese dann gemäss ihrer Satzung für bestimmte Zwecke verwendet, z.b. für den Unterhalt, die Ausbildung, die Unterstützung oder das generelle Auskommen verschiedener Familienmitglieder, bestimmter Personen und/oder einer Wohltätigkeitsorganisation. Die Vermögenswerte gehen vom persönlichen Vermögen des Auftraggebers auf das Stiftungsvermögen über. Die Private Foundation hat für die Verwaltung ihrer Angelegenheiten ihre eigene interne Admi nis tration, den Stiftungsrat. Obwohl die Private Foundation ein zivilrechtliches Konzept ist, geniesst sie auch in Rechtssystemen, die auf dem Common Law basieren, immer breite re Akzeptanz. Traditionell kann eine Private Founda - tion als Familienstiftung nach liech tensteinischem oder panamaischem Recht (andere Länder wie Jersey oder die Bahamas haben eigene Stiftungsgesetze eingeführt) errichtet werden. Dieser Stiftung kann eine Basisgesellschaft mit Domizil in einem der klassischen Finanzzentren, u.a. Bahamas, Britische Jungferninseln oder Panama, zugrunde liegen. Je nach Stiftungsform ist keine Basisgesellschaft nötig. Eine Private Foundation kann verschiedene Vorteile bieten, zum Beispiel: Nachlass- und Nachfolgeplanung bei Schutz der Privatsphäre: flexible Festsetzung der Beträge, Prozentsätze, Zeitpunkte, Altersgrenzen und Bedingungen, die für die einzelnen Begünstigten gelten und die geändert werden können Erleichterung der langfristigen Erbschaftsplanung über mehrere Generationen Schutz des Familienvermögens im Rahmen einer rechtssicheren und privaten Struktur Vermeidung einer oft zeitaufwändigen und kostspieligen gerichtlichen Testamentseröffnung Konsolidierung der Vermögenswerte unter einer Holdingstruktur möglich Einfache Ausschüttung der Vermögenswerte Weitgehende Kontrolle durch den Kunden möglich: Er kann die Private Foundation auflösen, das Stiftungsvermögen verwalten oder den Stiftungsrat ersetzen Kann sich unter bestimmten Umständen für die Steuerplanung eignen Wichtig: Die Verwendung einer solchen Lösung hängt von der Rechtsordnung und von der individuellen Situation des Kunden, wie Wohnsitz, Nationalität usw. ab. Es empfiehlt sich daher unbedingt, sowohl einen Rechts- bzw. Steuerexperten des Domizillandes des Kunden als auch des Anlagelandes hinzuzuziehen, um eine ordnungsgemässe Abwicklung sicherzustellen.
4 Wichtige rechtliche Hinweise Diese Publikation stellt Marketingmaterial dar und ist nicht Resultat einer unabhängigen Finanzanalyse. Sie unterliegt daher nicht den rechtlichen Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Finanzanalyse. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen wurden von Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Publikation produziert und können sich ohne Ankündigung ändern. Diese Publikation dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Offerte oder Aufforderung von Julius Bär oder in ihrem Auftrag zur Tätigung einer Anlage dar. Die Äusserungen und Kommentare widerspiegeln die derzeitigen Ansichten der Verfasser, können jedoch von Meinungsäusserungen anderer Einheiten von Julius Bär oder sonstiger Drittparteien abweichen. Die in dieser Publikation genannten Dienstleistungen und/oder Produkte sind unter Umständen nicht für alle Empfänger geeignet und nicht in allen Ländern verfügbar. Die Kunden von Julius Bär werden gebeten, sich mit der lokalen Einheit von Julius Bär in Verbindung zu setzen, wenn sie sich über die angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte im entsprechenden Land informieren wollen. Diese Publikation ist ohne Rücksicht auf die Ziele, die Finanzlage oder die Bedürfnisse eines bestimmten Anlegers erstellt worden. Bevor ein Anleger ein Geschäft abschliesst, sollte er prüfen, ob sich das betreffende Geschäft angesichts seiner persönlichen Umstände und Ziele für ihn eignet. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlage-, Rechts-, Buchführungs- oder Steuerberatung dar noch eine Zusicherung, dass sich eine Anlage oder Anlagestrategie unter bestimmten persönlichen Umständen eignet oder angemessen ist; sie sind auch keine persönliche Empfehlung für einen bestimmten Anleger. Julius Bär empfiehlt allen Anlegern, unabhängigen professionellen Rat über die jeweiligen finanziellen Risiken sowie die Rechts-, Aufsichts-, Kredit-, Steuer- und Rechnungslegungsfolgen einzuholen. Die bisherige Performance einer Anlage ist kein verlässlicher Indikator für deren zukünftige Entwicklung. Performanceprognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftigen Ergebnisse. Der Anleger kann unter Umständen Verluste erleiden. Obwohl die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Angaben aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, wird keine Zusicherung bezüglich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit abgegeben. Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, ihre Tochtergesellschaften und die mit ihr verbundenen Unternehmen lehnen jegliche Haftung für Verluste infolge der Verwendung dieser Publikation ab. Diese Publikation darf nur in Ländern vertrieben werden, in denen der Vertrieb rechtlich erlaubt ist. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht für Personen aus Rechtsordnungen bestimmt, die solche Publikationen (aufgrund der Staatsangehörigkeit der Person, ihres Wohnsitzes oder anderer Gegebenheiten) untersagen. Deutschland: Bank Julius Bär Europe AG, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht, gibt ihren Kunden diese Publikation ab. Die Publikation wurde von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich (die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht), verfasst. Weder die rechtlichen Anforderungen betreffend die Unabhängigkeit der Finanzanalyse noch das Verbot des Handels vor der Ankündigung von Finanzanalysen finden Anwendung. Dubai Internationales Finanzzentrum: Diese Informationen wurden von Julius Baer (Middle East) Ltd. verteilt. Sie sind nicht geeignet für Retailkunden und dürfen nicht an diese abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Julius Baer (Middle East) Ltd. Finanzprodukte oder Dienstleistungen nur professionellen Kunden anbietet, die über genügend Finanzerfahrung und Kenntnisse über die Finanzmärkte, Produkte oder Geschäfte und die damit verbundenen Risiken verfügen. Die erwähnten Produkte oder Dienstleistungen stehen ausschliesslich professionellen Kunden zur Verfügung, die der Definition des «Conduct of Business»-Moduls der Dubai Financial Services Authority (DFSA) nachkommen. Julius Baer (Middle East) Ltd. verfügt über eine rechtmässige Lizenz der DFSA und unterliegt ihrer Aufsicht. Hongkong: Diese Publikation wird in Hongkong von und im Auftrag der Bank Julius Bär & Co. AG, Niederlassung Hongkong, verteilt, die eine volle Bankenlizenz der Hong Kong Monetary Authority gemäss der Bankenverordnung («chapter» 155 der Gesetze von Hongkong SAR) besitzt, und kann dieser zugerechnet werden. Die Bank ist ebenfalls ein registriertes Institut mit der Central-Entity-Nummer AUR302, das gemäss der Securities and Futures Ordinance (SFO) («chapter» 571 der Gesetze von Hongkong SAR) regulierte Aktivitäten des Typs 1 (Wertpapierhandel), des Typs 4 (Wertpapierberatung) und des Typs 9 (Vermögensverwaltung) anbieten darf. Diese Publikation darf in Hongkong nur an professionelle Anleger «professional investors» im Sinne der SFO abgegeben werden. Der Inhalt dieser Publikation wurde von keiner Aufsichtsbehörde geprüft. Sollten Sie Fragen zu dieser Publikation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater in Hongkong. Die Bank Julius Bär & Co. AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Schweiz: In der Schweiz wird diese Publikation von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, vertrieben, die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht. Singapur: Diese Publikation wurde von der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt und steht nur akkreditierten Investoren (accredited investors) zur Verfügung. Da die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, von einer Ausnahmeregelung (unit exemption) gemäss Section 100(2) des Financial Advisers Act profitiert, sind viele der Vorschriften des Financial Advisers Act nicht anwendbar. Unter anderem ist die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, nicht verpflichtet, Beteiligungen an den in dieser Publikation erwähnten Wertpapieren oder Finanzinstrumenten oder die Absicht zum Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere oder Finanzinstrumente offenzulegen. Ausführlichere Informationen zu den genannten Ausnahmeregelungen können auf Anfrage bei der Bank bezogen werden. Für alle Fragen bezüglich der vorliegenden Publikation wenden Sie sich bitte an einen Repräsentanten der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich. Vereinigte Arabische Emirate: Diese Informationen wurden durch eine Vertretung der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt, die der Aufsicht der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate untersteht und eine von ihr erteilte Bewilligung besitzt. Vereinigtes Königreich: Diese Publikation wird von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, produziert. Bei dieser Publikation handelt es sich um sogenannte Financial Promotion entsprechend Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA). Soweit diese Publikation an Empfänger im Vereinigten Königreich verteilt wird, wurde sie von Julius Baer International Limited (JBINT) genehmigt. JBINT unterliegt der Aufsicht der Financial Services Authority (FSA). Personen, die mit anderen Mitgliedern der Julius Bär Gruppe Geschäfte tätigen, sind nicht durch die Regeln und Vorschriften gedeckt, die zum Schutz der Anleger im Vereinigten Königreich bestehen; sie geniessen daher nicht die Rechtsansprüche von Retailkunden und anderen Anlegern gemäss dem FSMA und den Vorschriften der FSA. USA: WEDER DIE VORLIEGENDE PUBLIKATION NOCH KOPIEN DAVON DÜRFEN IN DIE USA VERSANDT, DORTHIN MITGENOMMEN ODER VERTEILT ODER AN US-PERSONEN ABGEGEBEN WERDEN. Julius Bär Gruppe, 2012
5 Private Foundation Auf einen Blick Fakten Rechtsform Mindestanlage Vermögenswerte Änderung der Vermögenswerte Barentnahmen Ausschüttungen an die Begünstigten Vertragsbeendigung Vertragslaufzeit Verpfändung von Vermögenswerten Private Foundation Stiftung (in verschiedenen Rechtsordnungen) mit einer internationalen privaten Investitionsgesellschaft als Basisgesellschaft Mindestanlagebetrag abhängig von der Rechtsordnung (z.b. CHF [Liechtenstein], USD [Panama]) Alle bankfähigen Vermögenswerte und Anlagen Über nicht bankfähige Vermögenswerte wird im Einzelfall entschieden Änderung der Vermögenswerte (Einzahlung) sowie Kauf/Verkauf von Anlagen möglich Sind nach vorheriger Genehmigung durch den Stiftungsrat möglich Auszahlungen an die Begünstigten können auf Verlangen getätigt werden Einmalige Pauschalzahlung möglich Zahlung in Raten (vorher festgelegte Beträge oder Einkommensverteilung) Auflösung der Stiftung ist vorbehaltlich der Bestimmungen der Stiftungsdokumente möglich Unbefristet Das Stiftungsvermögen kann abhängig von den Statuten der Stiftung grundsätzlich verpfändet werden Parteien Auftraggeber Begünstigte Aufgaben des Anbieters Auftraggeber (= Gründer): beauftragt den Dienstleister mit der Errichtung einer Stiftung gemäss seinen Vorstellungen Begünstigte sind die natürlichen oder juristischen Personen, die einen Anspruch auf gegenwärtige oder zukünftige Leistungen aus der Stiftung haben, z.b. Beteiligung an den Erträgen oder Vermögenswerten der Stiftung. Gewöhnlich wird/werden der/die Auftraggeber als Erstbegünstigte(r) eingesetzt Stiftungsrat: muss die Stiftung gemäss den Bestimmungen der Stiftungsunterlagen verwalten Protektor/Guardian (in Jersey obligatorisch): unterstützt und überwacht den Stiftungsrat in allen wichtigen Belangen (z.b. bei Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen und Änderungen der Satzung und/oder der Rechte der Begünstigten) Vorteile Nachfolge- und Steuerplanung Flexible Anlagemöglichkeiten Jede natürliche oder juristische Person kann zum Begünstigten ernannt werden Die Begünstigten können zu Lebzeiten des Auftraggebers geändert werden Im Todesfall kann die Auszahlung sofort oder über mehrere Jahre und/oder Generationen erfolgen Die Leistung kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden Kann auf die Anforderungen einer komplexen Nachfolgeplanung zugeschnitten werden; gerichtliche Testamentseröffnung lässt sich vermeiden Kann sich unter bestimmten Umständen für die Steuerplanung eignen Der/die Auftraggeber oder ein Dritter kann/können weiterhin über die Anlagen der Stiftung bestimmen
6 JULIUS BÄR GRUPPE Hauptsitz Bahnhofstrasse 36 Postfach 8010 Zürich Schweiz Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Die Julius Bär Gruppe ist weltweit an über 40 Standorten präsent. Von Zürich (Hauptsitz), Dubai, Frankfurt, Genf, Guernsey, Hongkong, London, Lugano, Mailand, Monaco, Montevideo, Moskau, Nassau bis Singapur. 11/2012 Publ.-Nr. PU00006DE JULIUS BÄR GRUPPE, 2012
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