Bericht zum Referat von Fridolin Marty
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- Hannelore Bruhn
- vor 8 Jahren
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1 Top -Medikamente: Arzneimittel-Preisvergleich zwischen der Schweiz, Deutschland, Holland, Dänemark, Grossbritannien, Frankreich, Italien und Österreich Bericht zum Referat von Fridolin Marty Die Kosten für Medikamente von Arzt und Apotheken betragen 21% der gesamten Ausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Zählt man die Spitalmedikamente dazu, fliessen heute rund 1/4 der Krankenkassenprämien von jeder versicherten Person in den Medikamentensektor. Aufgrund dieser grossen Ausgaben drängt es sich auf, die Medikamentenpreise der Schweiz mit jenen des Auslands zu vergleichen. santésuisse hat deshalb wie schon im letzten Jahr die Preise von Deutschland, Holland, Dänemark, Grossbritannien, Frankreich, Italien und Österreich mit jenen in der Schweiz verglichen. 1 Methodik des Preisvergleiches 1.1 Vergleichsländer Vergleichsländer für die von santésuisse durchgeführte Medikamentenpreis-Vergleichsstudie waren Deutschland (D), Holland (NL), Dänemark (DK), Grossbritannien (UK), Frankreich (F), Italien (I) und Österreich (A). Die ersten vier genannten Länder sind die Referenzländer, welche heute vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Preisbildung herangezogen werden. Die Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich sind ebenfalls mit der Schweiz vergleichbar. Sie haben in den letzten 10 Jahren insbesondere in den Bereichen Bruttosozialprodukt und Lebensstandard zur Schweiz aufgeholt. 1.2 Produktauswahl Für den Auslandpreisvergleich wurden jeweils pro Vergleichsland die ersten vergleichbaren, umsatzstärksten Originalpräparate der Spezialitätenliste (SL) als Referenzprodukte herangezogen. Die Top -Medikamente machen einen Anteil von rund 56% am Gesamtumsatz der ambulant abgegeben Medikamente in der OKP aus. Die durch Spitäler abgegebenen Medikamente wurden im Preisvergleich von santésuisse nicht berücksichtigt. Die Generika wurden separat einem Auslandpreisvergleich unterzogen. Die Resultate sind in einem eigenen Bericht zusammengefasst. Es wurden nur Arzneimittel berücksichtigt, zu welchen in der Schweiz und im Vergleichsland sowohl Publikumspreis als auch Fabrikabgabepreis oder wenigstens Apothekereinstandspreis bekannt sind: Weil es vorkommt, dass ein Medikament aus der Schweiz nicht in allen sieben Vergleichsländern zum Verkauf angeboten wird, enthalten die Warenkörbe von D, NL, DK, UK, F, I und A nicht genau die gleichen Arzneimittel. Da dieser Umstand jedoch keinen relevanten Effekt auf die Vergleichbarkeit der Warenkörbe hat, können die einzelnen Vergleichsländer dennoch einander gegenüber gestellt werden. G:\Medienkonferenz_Workshop-santésuisse\Medienkonferenz\2006\Medienkonferenz \Referate\FM_Zusammenfassung_Ergebnisse Auslandpreisvergleich_ doc 1
2 1.3 Vergleichspreise Da die Medikamentenpreis-Vergleichsstudie vorwiegend in der zweiten Jahreshälfte 2005 erarbeitet wurde, dienen einerseits der Publikumspreis (PP) und andererseits der Fabrikabgabepreis (FAP) respektive Apothekereinstandspreis (AIP) des Jahres 2005 als Vergleichsgrössen. Als PP gilt der FAP inklusive Vertriebsanteil, aber exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), Pauschalen, Rabatte und Gebühren. Es handelt sich bei letzteren um Grössen, die in jedem Land unterschiedlich hoch ausfallen und / oder beim jeweiligen Vergleichsmedikament nicht in jedem Fall exakt beziffert werden können. Die MwSt. wurde ausgeklammert, da sie mit der Steuerpolitik und nicht mit der Preispolitik eines Landes zusammenhängt: Veränderungen bezüglich der Höhe der MwSt. sollen den Medikamentenpreisvergleich nicht verzerren. In den Vergleichsländern NL und DK musste der Apothekereinstandspreis als Vergleichsgrösse herangezogen werden, da es in diesen beiden Ländern keinen fixen FAP gibt. Gemäss BAG müssten in DK vom AIP zwischen 2-10% und in NL zwischen 6-12% abgezogen werden, damit man den FAP erhält. Der FAP wird in diesen beiden Ländern verhandelt, weshalb keine offiziellen Angaben bestehen. Die Fabrikabgabepreise der UK wurden analog der Praxis des BAG berechnet, indem vom NHS-Preis (National Health Service) 16% abgezogen wurden. In der Schweiz wird die SL jeden Monat aktualisiert. Es kann infolgedessen sein, dass der Preis eines Medikamentes nicht während eines ganzen Jahres gleich bleibt. Da die Medikamentenpreise 2005 von D, NL, DK, UK, F, I und A zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei santésuisse eingetroffen sind und deshalb auch unterschiedliche Stichdaten aufweisen, wurden den ausländischen Preisen die Schweizer Preise mit dem jeweils identischen Stichtag (Monat) gegenübergestellt. Um möglichst genaue Preisvergleiche zu erhalten, wurden der PP und der FAP/AIP für jedes Vergleichsland und Medikament je Einheit (z.b. pro Tablette bei gleicher Dosierung) bestimmt und mit dem analogen Preis in der Schweiz verglichen. Auf diese Weise konnte die unterschiedliche Marktsituation in den einzelnen Vergleichsländern berücksichtigt werden. Nicht in allen Ländern sind Arzneimittel in der gleichen Dosierung und Packungsgrösse wie in der Schweiz erhältlich. Es wurden demnach die absoluten und relativen Preisdifferenzen je Einheit und Medikament kalkuliert. Die relative Preisdifferenz wurde mit den jeweiligen Umsätzen 2004 gewichtet und so das absolute Einsparpotential in Mio. SFr. berechnet. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Medikamentenauslandpreis-Vergleiches standen santésuisse die aktuellsten Umsatzdaten 2005 noch nicht zur Verfügung. santésuisse ist sich deshalb bewusst, dass es bei der Betrachtung des absoluten, umsatzgewichteten Einsparpotentials je Vergleichsmedikament zu Verschiebungen innerhalb der Top kommen kann, wenn anstelle der Umsätze 2004 die Umsätze 2005 verwendet würden. Die qualitative Aussage, dass die Schweizer Medikamente im Vergleich zum Ausland deutlich überhöht sind und deshalb ein erhebliches Einsparpotential vorliegt, würde sich jedoch auch beim Preisvergleich mit den Umsätzen 2005 ergeben. 1.4 Vergleichsbasis: Wechselkurs Der Preisvergleich erfolgte zu nominellen Wechselkursen. Die Wechselkursentwicklung muss jedoch bei der Interpretation der Ergebnisse mit einbezogen werden. Um zufällige Tagesschwankungen auszuschliessen, wurden die Preise mit den BAG-Wechselkursen vom Dezember 2004 bis Mai 2005 bereinigt (Quelle: Seit Einführung des Euro in den Devisenhandel am beträgt der Mittelwert SFr je Euro (vgl. Abbildung 1). Der von santésuisse verwendete Wechselkurs von SFr.1.54 je Euro resp Euro je SFr. ist damit um 0.01 Franken höher als der tatsächliche Durchschnitt. Dies bedeutet, dass die Preisunterschiede zum Ausland eher unterschätzt werden, da ein stärkerer Euro die Preise im Ausland erhöht. 2
3 Wechselkursentwicklung seit Einführung des Euro (Devisenhandel) Kurs in sfr Jan 99 Jan 00 Jan 01 Jan 02 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Zeit Quelle: santésuisse / BPS Abbildung 1: Entwicklung des Wechselkurses Schweizer Franken /Euro seit Einführung des Euro in den Devisenhandel (Quelle: SNB) Kaufkraftparitäten wurden im Arzneimittelpreis-Vergleich von santésuisse nicht berücksichtigt. Diese vergleichen die reale Kaufkraft der Währungen in den verschiedenen Ländern. Der Auslandpreisvergleich von santésuisse will jedoch die Medikamentenpreise in der Schweiz den Medikamentenpreisen im Ausland gegenüberstellen und nicht mit dem Preis für andere Güter in der Schweiz vergleichen. Aus diesem Grund ist es aus Sicht von santésuisse problematisch, bei einem Preisvergleich die Kaufkraft anzuwenden. Preisvergleiche von international handelbaren Gütern sollten auf Niveau Wechselkurs vorgenommen werden. Der Wechselkurs ist eine Grösse, die im Markt gebildet wird und deshalb der ökonomisch relevante Massstab, Preise von Waren international zu vergleichen. Kaufkraftparitäten hingegen sind in der Ökonomie von Bedeutung bei einem Vergleich der Volkseinkommen, weil es für das Wohlstandsniveau relevant ist, wie viele Güter die Bevölkerung mit diesem Volkseinkommen konsumieren kann. Die Kaufkraftparität (KKP) ist ein wirtschaftstheoretisches Konstrukt und abhängig vom allgemeinen Preisniveau (inkl. Löhne) eines Landes. Gegen die KKP-Umrechnung in einem Arzneimittelpreisvergleich spricht die Tatsache, dass Medikamente international handelbare Güter sind. Auch bei den Lebensmittelpreisen wird mit dem Devisenkursen umgerechnet. Eine Umrechnung mit der KKP vergleicht nicht nur die effektiven Preise der Medikamente, sondern berücksichtigt das allgemeine Preisniveau und somit die inländische Kaufkraft der Landeswährung. Verwendet man die Kaufkraftparität bei Preisvergleichen, existiert deshalb das Problem der endogenen Variable: Die Kaufkraft wird aus dem Preisniveau abgeleitet und das Preisniveau wird in Bezug zur Kaufkraft betrachtet. Die Preisunterschiede zum Ausland werden also mit der Kaufkraft erklärt, die aus den hohen Preisen resultieren. Die schwache inländische Kaufkraft des Schweizer Frankens resultiert aber gerade aus den hohen Preisen. Die Feststellung, die Preise in der Schweiz seien auf Niveau Kaufkraftparität weniger überhöht als auf Niveau Wechselkurs, ist demnach trivial. Wären die Preise tiefer, wäre auch die inländische Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung höher. 3
4 2 Resultate des Medikamentenpreis-Vergleichs Der Preisvergleich wurde sowohl bezogen auf den FAP respektive AIP als auch in Bezug auf den PP (FAP/AIP inkl. Vertriebsanteil, aber exkl. MwSt. etc.) erstellt. Bei einem Vergleich auf Basis des PP werden jedoch vor allem die unterschiedlichen Margen- und Gesundheitssysteme verglichen und nicht die eigentlichen Medikamentenpreise, weshalb das Schwergewicht bei der Präsentation der Ergebnisse hauptsächlich auf die Unterschiede der FAP/AIP gelegt wird. 2.1 Höchstpreisland Schweiz Wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist, liegen die FAP in den Nachbarländern F, I und A um 28% bis 32% unter denjenigen in der CH. Auch in den so genannten Referenzländern des BAG (DK, D, NL und UK) sind die FAP zwischen 8% bis 15% günstiger. Das Einsparpotenzial von 8% bis 32% zeigt deutlich, dass die Pharmaindustrie für die gleichen Medikamente in der CH einen zum Teil klar höheren Preis erhält als in allen anderen Vergleichsländern. Dieses relative Einsparpotenzial entspricht einem dreistelligen Millionenbetrag. 120 Gegenüberstellung der umsatzgewichteten Preisindices (FAP-Niveau, bei NL und DK AIP-Niveau) (FAP = Fabrikabgabe-Preis) Preisindex CH DK D NL UK F I A Vergleichsländer Quelle: santésuisse Abbildung 2: Gegenüberstellung der umsatzgewichteten Preisindices (Fabrikabgabepreis- Niveau). Besonders aufschlussreich ist, dass DK und NL günstiger sind als die Schweiz, obschon hier der Apothekereinstandspreis, welcher bis zu 12% höher ist als der FAP in der Schweiz, zum Vergleich herangezogen wurde. Der effektive Unterschied wäre also dementsprechend noch höher. 4
5 Gewichtet mit dem jeweiligen Umsatz der überprüften Medikamente lassen sich in der Schweiz bei Anwendung der ausländischen FAP/AIP im Vergleich zu Italien theoretisch 414 Mio. SFr., zu Österreich 375 Mio. SFr., zu Frankreich 359 Mio. SFr., zu Deutschland 214 Mio. SFr., zu den Niederlanden 209 Mio. SFr., zu Grossbritannien 200 Mio. SFr. und im Vergleich zu Dänemark 114 Mio. SFr. einsparen. 120 Gegenüberstellung der umsatzgewichteten Preisindices (PP-Niveau) (PP = Publikumspreis) Preisindex CH D DK I NL Vergleichsländer UK F A Quelle: santésuisse Abbildung 3: Gegenüberstellung der umsatzgewichteten Preisindices (Publikumspreis Niveau). Die Gegenüberstellung der PP (FAP/AIP inkl. Vertriebsanteil, aber exkl. MwSt. etc.) zeigt ebenfalls ein erhebliches Einsparpotenzial, welches noch höher ist als dasjenige bei den FAP. Je nach Vergleichsland liegt dieses zwischen 16% und 36% (siehe Abbildung 3). Dies würde einer Entlastung der Grundversicherung von 319 Mio. SFr. bis 664 Mio. SFr. entsprechen. 2.2 Konstruierte Fabrikabgabepreise bei den BAG-Vergleichsländern Der Vergleich von FAP und PP in der Abbildung 4 zeigt in den Referenzländern UK, NL und DK grosse Differenzen. Wie bereits im Abschnitt 1.3. (Vergleichspreise) erwähnt, weisen diese drei Länder keine fixen Angaben bezüglich FAP aus. Bei UK drängt sich, aufgrund der unterschiedlichen Differenz zur Schweiz bezüglich FAP und PP, eine Analyse der Berechnungsgrundlage des BAG auf. Der Abzug von 16% auf dem NHS-Preis (NHS: National Health Service, staalicher britischer Gesundheitsdienst) scheint zu gering. Auch die Praxis der FAP-Berechnung in NL und DK beinhaltet für die Pharmafirmen viel Verhandlungsspielraum. Die Überprüfung der AIP-Preise in NL hat beispielsweise gezeigt, dass bei Medikamenten, welche im Verkauf mehr als 140 SFr. kosten, der AIP sogar höher ist als 5
6 der Publikumspreis exkl. MwSt. Bei den günstigeren Medikamenten ist der AIP nur marginal tiefer. Für die Berechnung des FAP ist der Abzug von 6-12% auf dem AIP deutlich zu wenig. Hier werden also bei Einführung neuer Medikamente in der Schweiz ein zu hoher FAP für die Preisfestlegung angenommen. Aber selbst mit den verwendeten, eigentlich zu hohen Vergleichspreisen findet man für die Schweiz immer noch Preisdifferenzen zu DK von 8% und zu NL und UK sogar von 15%! Das BAG kann in der Preisfestsetzung mit den heutigen Vergleichsländern also noch ein beträchtliches Einsparpotential realisieren. 120 Gegenüberstellung FAP resp. AIP / PP umsatzgewichtet (FAP = Fabrikabgabe-Preis / AIP = Apotheker-Einstandpreis / PP = Publikumspreis) 92 FAP PP Preisindex CH DK D NL UK F I A Vergleichsländer Quelle: santésuisse Abbildung 4: Gegenüberstellung der umsatzgewichteten Preisindices (Fabrikabagabe-Preis bzw. Apotheker-Einstandspreis gegenüber Publikumspreis). 2.3 Je nach Einführungsperiode ein unterschiedliches Einsparpotenzial Der Einführungszeitpunkt der Vergleichsmedikamente in der CH zeigt auf, ob bereits ein Auslandpreisvergleich durch das BAG vorgenommen wurde. Zwischen 71% und 75% der verglichenen Medikamente wurden nach 1995 in die SL aufgenommen - nach jenem Zeitpunkt also, als das BAG den offiziellen Auslandpreisvergleich bereits eingeführt hatte. Im Juli 2002 wurde die Verordnung erlassen, dass die Medikamente innert 24 Monaten nach der Aufnahme in die Spezialitätenliste (Art. 35b, KLV) auf die Wirtschaftlichkeit überprüft werden müssen. Diese beiden Massnahmen verhindern jedoch nicht, dass die BAG- Vergleichsländer gegenüber der Schweiz trotzdem deutlich günstigere Medikamentenpreise aufweisen. Die Abbildung 5 zeigt, dass D, UK und NL bei allen patentgeschützten Medikamenten günstigere Preise aufweisen. Die Gruppe der neusten Produkte (nach 2000) ist bis auf DK ebenfalls preiswerter als in der Schweiz wobei bei DK die Berechnungen auf dem Apothekeneinstandspreis (AIP) beruhen. Die dänischen Medikamentenpreise sind im Vergleich also eher zu hoch eingestuft. Auch bei NL gründen die Berechnungen auf dem AIP: Je nach Angaben der Pharmafirmen können 6-12% vom AIP abgezogen werden. Die Berechnungen von santésuisse unterschätzen also das Sparpotenzial bezüglich NL. 6
7 Prozentual am meisten Einsparungen sind bei Medikamenten zu verzeichnen, welche vor 1990 zugelassen wurden. Das absolute Einsparpotenzial ist jedoch im Gegensatz zu den patentgeschützten Medikamenten wesentlich geringer. Es ist davon auszugehen, dass die Differenz zum Ausland bei den patentabgelaufenen Medikamenten durch die neue Selbstbehaltregelung verringert werden kann. 50% Unterschiedliches Einsparpotenzial je nach Zeitachse (FAP, bei DK + NL AIP-Niveau) im Jahr 2005 (FAP = Fabrikabgabepreis / AIP = Apotheker-Einstandspreis) 45% Einsparungen in % des Umsatzes 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% Deutschland Grossbritannien Holland Dänemark 5% 0% -5% vor nach 2000 Quelle: santésuisse Abbildung 5: Prozentuales Einsparpotenzial in der Schweiz auf Fabrikabgabepreis- respektive Apothekereinstandspreis-Niveau, je nach Einführungszeitpunkt der Arzneimittel Die Vergleichsländer zeigen bei den patentgeschützten Medikamenten ein mit zunehmendem Markteintrittsalter höher werdendes Einsparpotenzial. Diese Dynamik lässt darauf schliessen, dass die Preise im Ausland einer kontinuierlichen Preissenkung unterliegen. Dagegen bleiben die Preise in der Schweiz nach der Überprüfung der Neuaufnahmen nach 24 Monaten während 13 Jahren unverändert. Der Blick über die Grenze führt uns vor, dass Patentschutz nicht gleich Preisschutz bedeuten muss. Die Schweiz verfügt nicht nur über die höchsten Medikamentenpreise in Europa, sondern belässt diese auch noch am längsten auf dem hohen Niveau. 2.4 Vorbildliche Preisgestaltung in den Nachbarländern Speziell bei den patentgeschützten Medikamenten zeigt sich ein erhebliches Einsparpotenzial, wenn bei der Preisbildung die Nachbarländer berücksichtigt würden. Wie bei den offiziellen BAG-Vergleichsländern werden auch in den Nachbarländern die Preise im zeitlichen Verlauf des Patentschutzes gesenkt. 7
8 Absolutes Einsparpotenzial (Niveau FAP) (FAP = Fabrikabgabepreis) Österreich Italien Frankreich Einsparungen in Mio. CHF vor nach 2000 Quelle: santésuisse Abbildung 6: Absolutes Einsparpotential in der Schweiz auf Fabrikabgabepreis-Niveau. Bei den Medikamenten, die vor 1990 eingeführt wurden, ist aufgrund der geringen Anzahl dieser Produkte in den Top das Einsparpotenzial tief, obschon diese Kategorie in den Nachbarländern zwischen 47% und 53% günstiger ist. Aus Abbildung 6 ist ersichtlich, dass die Schweiz bei Anwendung der ausländischen FAP im Vergleich zu den patentgeschützten Medikamenten in A, F und I immer noch ein beträchtliches Einsparpotenzial aufweist. Bei einer Preisbasis wie in den drei Nachbarländern würden in der Schweiz durchschnittlich 383 Mio. SFr. weniger für die Top ausgegeben. Die heute nicht gleichwertig in den Auslandpreisvergleich einbezogenen Länder A, I und F sollten deshalb zwingend zum Preisvergleich herangezogen werden, damit die Schweiz das Preisniveau west-europäischer Länder erreicht. 3 Massnahmen zur Stabilisierung der Medikamentenkosten Die Auslandpreisvergleichsstudie hat gezeigt, dass im Medikamentenbereich erhebliches Einsparpotenzial bei den Preisen besteht. Aus diesem Grunde sind Massnahmen zur Senkung der Medikamentenpreise in der Schweiz auf europäisches Niveau nötig. Im Bereich der patentgeschützten Medikamente der SL ist es im Interesse der Prämienzahlenden, dass; der Preis (Wirtschaftlichkeit), die Wirksamkeit und die Zweckmässigkeit regelmässig während der Patentschutzfrist überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, bei Indikationserweiterungen der Preis sofort gesenkt wird. 8
9 Warum diese Forderungen? - Die Studie hat gezeigt, dass die Schweiz die höchsten Medikamentenpreise aufweist. In allen Vergleichsländern werden während der Patenschutzdauer die Preise gesenkt und nicht, wie in der Schweiz, eingefroren. Die periodische Überprüfung hat zudem den Vorteil, dass der Auslandpreisvergleich über alle Vergleichsländer vorgenommen werden kann, denn oftmals ist bei Einführung neuer Medikamente kein oder nur gerade ein Vergleichspreis vorhanden. - Manchmal wird der Einsatz eines Medikamentes bei dessen Aufnahme in die SL für bestimmte Indikationen limitiert, d.h. das Medikament ist nur unter bestimmten Bedingungen kassenpflichtig. Diese Medikamente sind meist sehr teuer, weil nur eine kleine Gruppe von Patienten betroffen ist. Die Pharmaindustrie versucht in der Folge, die Kassenpflicht dieser Präparate durch Indikationserweiterungen auszuweiten, ohne dass gleichzeitig der Preis dieser Präparate gesenkt wird. Bei Indikationserweiterungen ist der Preis der entsprechenden Arzneimittel deutlich zu senken, da diese durch die grössere Abgabemenge den ursprünglichen Preis nicht mehr rechtfertigen. Bei Neuaufnahmen können die Auswirkungen auf das Prämienwachstum gedämpft werden, indem; der Innovationszuschlag viel restriktiver als heute gewährt wird, neue Medikamente nur noch zu einem eindeutig tieferen Preis in die SL aufgenommen werden sollen, wenn sie keinen nachweisbaren therapeutischen oder wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem bereits auf der SL vorhandenen Arzneimittel aufweisen, der offizielle Auslandpreisvergleich des BAG nicht nur subsidiär mit den deutlich günstigeren Nachbarländern Österreich, Italien und Frankreich durchgeführt wird, sondern diese Länder gleichwertig beim Preisvergleich miteinbezogen werden, der heutige Länderkorb konsequent umgesetzt wird, der konstruierte FAP von NL einen höheren Abzug als 6-12% auf dem AIP aufweist, die konstruierten FAP von UK und DK überprüft werden. Warum diese Forderungen? - Zur Abgeltung der Forschungs- und Entwicklungskosten hat die Pharmaindustrie heute Anspruch auf einen Innovationszuschlag, wenn das verwendungsfertige Arzneimittel in der medizinischen Behandlung einen Fortschritt bedeutet. Diese Innovationszuschläge werden jedoch auch gewährt, wenn das neue Medikament keinen, oder nur einen unbedeutenden, therapeutischen Mehrnutzen aufweist. - Der Verkauf des gleichen Medikamentes unter anderem Namen ist ein Marketinginstrument, welches zu einer Mengenausweitung führt. Durch die doppelte Marktpräsenz können einerseits mehr Leistungserbringer erreicht werden, andererseits präsentiert die lizenznehmende Pharmafirma mit dieser Strategie ihren Kunden ein neues Medikament, welches entsprechend vermarktet werden kann. Da diese Produkte keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen gegenüber dem Basisprodukt aufweisen, sind diese nur mit einem entsprechenden Preisabschlag in die SL aufzunehmen. - Die Studie hat gezeigt, dass bei den heutigen subsidiären BAG-Vergleichsländern der Unterschied zur Schweiz gross ist. A, F und I sind deshalb gleichwertig bei der Preisbildung und überprüfung einzubeziehen. - Weiter ist aus den Resultaten ersichtlich, dass der heutige Länderkorb noch Optimierungspotzenzial bezüglich Umsetzung beinhaltet. Die Medikamentenpreise in der Schweiz sind trotz APV zu hoch. Die Studie von santésuisse hat gezeigt, dass die Vergleichsländer während der Patenschutzfirst die Preise senken, aber auch, dass der konstruierte FAP, insbesondere von NL und UK, auf seine Richtigkeit analysiert und der pauschale Abzug allenfalls erhöht werden muss. 9
10 Im Rahmen der Medikamentenpreispolitik des Bundes, resp. des Preisfestsetzungsverfahrens des BAG; strebt santésuisse im Interesse der Versicherten mehr Transparenz an, z.b. bezüglich Patentablauf, Indikationserweiterungen, Preisen, Boni und Rabattsystemen in den ausländischen Vergleichsländern (Rabattsysteme und unterschiedliche Rückvergütungshöhen wie z.b. in Frankreich müssen in den offiziellen Preisvergleich des BAG einbezogen werden). ist zu prüfen, ob Festbetragsregelungen pro Indikationsgruppe eine sinnvolle Lösung zur Stabilisierung der Medikamentenpreise darstellen würden, ist zu prüfen, ob die Vertriebsmargen in der Schweiz nicht zu hoch sind, sind die Wirkungen der eingeleiteten Massnahmen bei Patent abgelaufenen Medikamenten der SL zu verfolgen SW 10
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