NUR NICHTS UNTERSCHREIBEN!

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1 . ver dimagazin NR. 13 MAI 2013 FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER GENOSSENSCHAFTSBANKEN Wie wir seit kurzem wissen, ist das keine Einzelaktion einiger Vorstände, sondern eine gezielte Anregung des AVR, des Arbeitgeberverbandes der Volksbanken Raiffeisenbanken. Inzwischen liegt uns das Tarifrundschreiben Nr. 3/2013 vom vor, und da wird genau eine solche Vorgehensweise empfohlen. (Sie erhalten dieses Rundschreiben als Anlage zu der nachfolgenden Mail. Sofern sie diese nicht automatisch erhalten, wurde sie aus dem Mailverkehr herausgefiltert und liegt bei Ihrem Administrator!) Seit 2010, steht da zu lesen, sind die Vorstände aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Verträge zu ändern. Grund ist die sogenannte In- Bezugnahme-Klausel, die regelt, welcher Tarifvertrag auf die Arbeitsbedingungen im Übrigen anzuwenden sei. Hieß es da früher am Schluss des Arbeitsvertrages Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vom AVR abgeschlossenen Tarifverträge., heißt es in den neueren Verträgen: Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vom AVR ab 2010 abgeschlossenen Tarifverträge. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Soll sich doch kein Beschäftigter wenn er denn nicht selber ver.di-mitglied ist unter den Schutz des ver.di-mantelvertrages retten können. Seit der Kündigung der Tarifverträge mit ver.di durch den AVR und dem Auslaufen des Manteltarifvertrages zum macht diese Klausel aus Arbeitgebersicht doppelt Sinn. Auch ver.di-mitglieder würden durch das blinde Unterschreiben eines NUR NICHTS UNTERSCHREIBEN! Das sagt man Ihnen immer wieder, aber zur Zeit ist diese Erinnerung besonders dringlich. Wir stellen nämlich fest, dass eine ganze Reihe von Genossenschaftsbanken scheinbar ohne Grund neue Arbeitsverträge an die Belegschaften verteilt und die Beschäftigten auffordert, diese unterschrieben zurückzugeben. neuen Arbeitsvertrages ihren nachwirkenden Schutz aus dem ver.di-manteltarifvertrag verlieren. Den Vorständen beschreibt der AVR auch ganz offen, was er will: Mit dem Austausch des Arbeitsvertrages werden die nur noch nachwirkenden Tarifverträge der Gewerkschaft ver.di vertraglich abgelöst. Und auch im Folgenden ist der AVR sehr offen. Wird sonst immer geleugnet, dass weitere Verschlechterungen in den Tarifabschlüssen mit DBV und DHV folgen könnten. Heißt es nun: Denn würde in einem veralteten Tarifwerk auf vorsichtige Reformschritte, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Banken dienen, verzichtet, kämen auf die Mitarbeiter andere Entwicklungen zu. Zu nennen sind hier Austritte aus dem Arbeitgeberverband und Auslagerung/Personalabbau im Bereich einfacher Tätigkeiten. Hier wird dem Vorstand auch gleich noch die mögliche Drohung gegen den Betriebsrat mitgeliefert: Sonst treten wir aus dem Verband aus, sonst schmeißen wir Leute raus, sonst gliedern wir in Servicegesellschaften aus! Fortsetzung Seite 2 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 1

2 Fortsetzung von Seite 1 Bleibt der Betriebsrat / die Belegschaft aber hartnäckig, so wird empfohlen, Beschäftigte nur dann zu befördern, zu versetzen, eine Zulage zu geben oder ihr/ihm eine Teilzeitstelle zu gewähren, wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Den Vorteil soll es nur geben, wenn auch ein wichtiger Nachteil in Kauf genommen wird! Könnte man das Erpressung nennen? Ein sehr aufschlussreiches Rundschreiben an die Vorstände der Mitgliedsinstitute und Mitgliedsverbände zum Thema Anpassung von Arbeitsverträgen finden Sie!ab Seite 5 zum Ausdrucken. Aber auch dagegen kann man sich wehren. Das weiß sogar der AVR. Im nächsten Schritt empfiehlt er dann eine Klausel, die sich sehr verwirrend und kompliziert anhört (AVR Papier Schritt 2). Sie ist so kompliziert, dass man sich zu Recht fragt, was denn dann die Änderung noch solle. Aber auch den Widerstand gegen diese Formulierung kalkuliert der AVR ein und schlägt dann vor, zum normalen Verfahren zurückzukehren: In Schritt 3 empfiehlt der AVR den Vorständen für solche Vertragsänderungen auf allen unnötigen Schnickschnack zu verzichten und schlicht eine Zusatzvereinbarung zu machen, die nur die Änderung, die wirklich stattfindet, präzise beschreibt. Na also, warum nicht gleich so. Für uns drängt sich der Eindruck auf, dass der AVR hier den eindeutigen Versuch unternimmt, die Vorstände zu ermuntern (man könnte auch aufhetzen sagen), die eigene Belegschaft über den Tisch zu ziehen. Schlicht nach dem Motto: Die Kunst der Personalführung liegt darin, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme begreift. So nicht, lieber AVR! Lichtblick für Geno-Banker Betriebsräte können und sollten also handeln. Sie haben die Möglichkeit, jeder anstehenden Umoder Eingruppierung zu widersprechen. Dadurch müsste sich der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das Arbeitsgericht hätte also die Rechtsfrage zu entscheiden. Und das nicht nur in einem Einzelfall, sondern da solche Verfahren eine Weile dauern im Zweifel auch in einer Vielzahl von Fällen. Der Betriebsrat könnte sich auch für einen alternativen Weg entscheiden. Er könnte den Arbeitgeber unmittelbar auffordern, mit ihm über den Wechsel vom ver.di-manteltarifvertrag auf den Vergütungstarifvertrag (VTV) des Arbeitgeberverbandes der Volksbanken Raiffeisenbanken (AVR) zu diskutieren. Wird man sich hierbei nicht einig, steht jeder Seite der Weg in die Einigungsstelle offen. Tatsächlich ist der ver.di-manteltarifvertrag weiterhin in den allermeisten Genossenschaftsbanken auch kollektiv gültig. Die Anwendung der Berufsjahresstaffel A und B sowie die verschlechterte Eingruppierung der übernommenen Azubis müssen nicht hingenommen werden! Der Betriebsrat kann dagegen vorgehen. Grundlage für diese Einschätzung ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes v AZR 797/09. Die entscheidenden Sätze: Der Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (). Dabei kommt es für das Beteiligungs- recht des Betriebsrats nicht darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage die Anwendung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze erfolgt ist, ob etwa auf der Basis bindender Tarifverträge, einer Betriebsvereinbarung, einzelvertraglicher Absprachen oder einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung. In kaum einer Bank (wenn überhaupt irgendwo) wurde der Betriebsrat in den Wechsel eingebunden, weshalb der ver.di-manteltarifvertrag anzuwenden ist. Und das nicht nur auf ver.di-mitglieder in der individuellen Nachwirkung, sondern auf alle Beschäftigten. (Die einzige Ausnahme könnten DHV/ DBV-Mitglieder sein, auf die ja der Tarifvertrag ihrer Organisation zwingend anzuwenden ist.) Die Einigungsstelle ist eine paritätisch (also gleichgewichtig besetzte Kommission aus VertreterInnen der Betriebsrates und des Arbeitgebers. Ein unparteiischer Vorsitzender, oft ein Arbeitsrichter, gibt im Zweifel für eine Seite den Ausschlag. Die Vorstände der Volks- und Raiffeisenbanken werden also merken, dass sie sich mit der Kündigung der Manteltarifverträge von ver.di und vorher mit der tarifpolitischen Zusammenarbeit mit zwielichtigen Organisationen keinen Gefallen getan haben. Das, was sie am liebsten hätten, nämlich Ruhe in der Bank, werden sie so nicht bekommen. 2

3 Genossenschaftsbanken verdienen fantastisch Wir kennen das Ritual. Im März sitzt Herr Fröhlich, Präsident des BVR, des Bundesverbandes der Volksbanken Raiffeisenbanken vor der versammelten Presse und referiert zur Ertragssituation. Dabei ist es seit Jahren so, dass er mit Stolz geschwellter Brust immer neue Rekordergebnisse des vergangenen Jahres zu verkünden weiß. Wenn es dann aber zum Ausblick auf das laufende Jahr kommt, umwölkt sich die Stirn, die Tonlage wechselt zu Moll. Auf einmal sind da überall Risiken. Die unsichere Wirtschaftslage, die sicher zu Wertberichtigungen im Kreditgeschäft führen wird, die Zinssituation, die den Banken keine Luft zum Atmen lasse, die steigenden Anforderungen der Regulatoren ans Eigenkapital. Arbeitnehmer Aber kommen wir von der Show zur Realität: Vor Steuern erzielte der FinanzVerbund 2012 einen Jahresüberschuss von Mio. EURO, das ist mehr als die Genossen je verdient haben. Mit diesem Gewinn waren die Genossen in der Lage, den Fonds für allgemeine Bankrisiken (einen Teil des Eigenkapitals) um 3,1 Mrd. EURO aufzustocken, nachdem sie in 2011 bereits 2,9 Mrd. eingezahlt hatten. Zusammen mit den nicht ausgeschütteten Gewinnen erhöhte sich damit das Eigenkapital der Genossenschaftsbanken in diesen Jahren um jeweils mehr als 10 %. Ohne dafür Gelder von den Mitgliedern einzutreiben, sondern allein aus der sog. Thesaurierung. Und das in Jahren, die in der Bankenbranche nach wie vor als Krisenjahre gelten. Wir machen den Weg frei! G E W I N N Insgesamt hat sich das Eigenkapital der Genossen seit 2007 von 35,1 Mrd. EURO auf 47,7 Mrd. EURO in 2012 erhöht, eine Zunahme um knapp ein Drittel. Die Genossen sind damit für Basel III genauso gut gerüstet wie für die weitere Ausweitung ihres Geschäftes. Wo andere mühsam Kapitalerhöhungen am Markt platzieren müssen (Deutsche Bank und Commerzbank) oder mit Hilfe findiger Konstruktionen stille Einlagen in offene umwandeln (die Sparkassen), machen die Genossen einfach Gewinn! Fortsetzung Seite 4 3

4 Fortsetzung von Seite 3 Auch eine andere Kennziffer macht das deutlich: der pro Beschäftigtem erzielte Gewinn. ihre Risikoaktiva massiv zurückfahren mussten (Landesbanken und Großbanken). Auch die Sparkassen können ihr Geschäft nicht grenzenlos ausweiten, weil sie nicht ganz so gut verdienen und sich zusätzliches Kapital auch nicht beim Eigner, den Städten und Gemeinden holen können. Nach ca Euro pro Beschäftigtem und Monat in 2000 und 2001 stieg dieser Wert auf EURO in 2003 und 2004 sowie in Nach einer kleinen Korrektur wegen der unmittelbaren Auswirkung der Bankenkrise, kletterte der Gewinn pro Beschäftigtem und Monat auf EURO in den Jahren 2010 und 2011 und erreicht in diesem Jahr eine Rekordsumme von EURO! Währenddessen schwanken die Sparkassen nach wie vor um die EURO pro Beschäftigtem und Monat. Gewinn pro Beschäftigtem und Monat Marktgewinne der Genossen! Sparkassen Genossenschaftsbanken Sicherlich gibt es mehrere Gründe für die enormen Gewinnsteigerungen bei den Genossen. Ein ganz besonderer Grund liegt aber auf der Hand. Die Genossen konnten das Kreditgeschäft und hier insbesondere im besser verzinsten Geschäft mit Firmenkunden weit über Marktniveau ausweiten. Seit 2009, also als unmittelbare Folge der Finanzkrise, haben die Genossenschaftsbanken ihr Kreditgeschäft massiv auf Kosten der Konkurrenz ausgedehnt. Dabei mussten sie gar nicht unbedingt jagen gehen. Andere zogen sich vom Markt zurück, weil sie bestimmte Geschäftsbereiche ganz aufgaben (Auslandsbanken) oder Wir gratulieren den Genossenschaftsbanken! Den Volks- und Raiffeisenbanken, den Sparda-Banken, den PSD-Banken, den Sonderinstituten wie Apo-Bank und BBBank, sowie natürlich DZ Bank, WGZ Bank und ihren Tochterunternehmen. Aber vor allem gratulieren wir den Belegschaften, die dieses Ergebnis erarbeitet haben. Wurden Sie an dem Erfolg angemessen beteiligt? Am Ende geht s immer ums Anfangen... Heute wichtiger als gestern: Mitglied werden! Nur eine mitgliederstarke ver.di erreicht eine aktive und kompetente Interessenvertretung! Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verantwortlich: Mark Roach, ver.di Bundesfachgruppe Bankgewerbe, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin, Tel.: , mail: mark.roach@verdi.de 4

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