Raumfahrt-Projektmanagement
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- Hilko Amsel
- vor 8 Jahren
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1 Raumfahrt-Projektmanagement Projektstrukturen
2 Deutsche Übersetzung Herausgeber Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. Qualitäts- und Produktsicherung Nationales ECSS-Sekretariat Anschrift Technische Bearbeitung Telefon ( ) Telefax ( ) Redaktion Telefon ( ) Telefax ( ) Preis Porz-Wahnheide Linder Höhe D Köln Dr. Detlev Bohle Detlev.Bohle@dlr.de Ruth Opperbeck Ruth.Opperbeck@dlr.de 30 DM Englische Originalausgabe Herausgeber ESA Publications Division ESTEC, Postfach AG Noordwijk Niederlande Copyright 1996 : European Space Agency für die Mitglieder von ECSS
3 Vorwort Diese Norm gehört zu der Reihe von ECSS-Normen, die sich auf das Management, die Technik (Engineering) und die Produktsicherung in Raumfahrtprojekten und -anwendungen beziehen. ECSS ist eine Kooperation der Europäischen Raumfahrtagentur ESA, nationaler Raumfahrtagenturen und europäischer Industrievereinigungen mit dem Ziel der Ausarbeitung und Pflege von einheitlichen Normen. Diese Norm formuliert Anforderungen als Festlegungen dessen, was erreicht und weniger, wie die erforderliche Arbeit organisiert und durchgeführt werden soll. Dadurch können bestehende Organisationsstrukturen und -methoden beibehalten werden, wo sie effektiv sind, und sich weiterentwickeln - soweit erforderlich -, ohne die Normen neu abfassen zu müssen. Bei der Abfassung dieser Norm wurde die vorliegende ISO 9000-Normenreihe berücksichtigt. Diese Norm wurde von der ECSS-Normungsarbeitsgruppe "Management" ausgearbeitet, vom Technischen ECSS-Ausschuß überprüft und vom ECSS-Lenkungsgremium verabschiedet. i
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5 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... i Einleitung Anwendungsbereich Verweisungen Normative Verweisungen Informative Verweisungen Definitionen und Abkürzungen Definitionen Abkürzungen Prinzipien der Aufstellung der Projektstrukturen Grundprinzipien Funktionsbaum Produktbaum Identifizierung der Modelle: Modellmatrix Arbeitsaufgliederungsstruktur (WBS) Sonstige Strukturen Arbeitspaketbeschreibung Anforderungen Produktbaum Modellmatrix Arbeitsaufgliederungsstruktur Sonstige Strukturen Arbeitspaketbeschreibung ii
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7 Einleitung Als Teil der ECSS-Managementnormen legt diese Norm die spezifischen Anforderungen an die Projektstrukturen für Raumfahrtprojekte fest. Der Inhalt dieser ECSS-Norm ist abgestimmt auf die weit verbreiteten und bekannten Prozesse für die Gestaltung und das Management der verschiedenen Strukturen von Projekten in vielen Tätigkeitsbereichen in der ganzen Welt. 1
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9 1 Anwendungsbereich Dieses Dokument "Projektstrukturen" gehört zu der Reihe von ECSS-Normen aus dem Managementbereich. Zur Schaffung des Bezugssystems für das Projektmanagement zur Abwicklung eines Projekts und Sicherstellung der Einheitlichkeit muß das Projekt auf eine einheitliche, geordnete und umfassende Art und Weise aufgegliedert werden, um eine eindeutige Identifizierung der zugehörigen Produkte und Modelle sowie der erforderlichen Aufgaben und Mittel zu ermöglichen. Ziel dieser ECSS-Norm ist die Festlegung der Prinzipien, die bei der Aufstellung, Anwendung und Anpassung der Aufgliederungsstrukturen sowie deren Umsetzung in einem Projekt zu beachten sind. Die in dieser Norm festgelegten Anforderungen betreffen und gelten für Lieferanten und Kunden auf allen Ebenen, wenn der Nachweis der Fähigkeit zu Design und Lieferung konformer Produkte erbracht werden muß. Diese Anforderungen, angepaßt wie im entsprechenden Projektanforderungs-Dokument dargelegt, sind von allen Raumfahrtprojekt-Beteiligten anzuwenden. 3
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11 2 Verweisungen 2.1 Normative Verweisungen Diese ECSS-Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Dokumenten. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser ECSS-Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikationen. Diese ECSS-Norm gehört zu der Projektmanagementreihe, wie in der Raumfahrtprojekt-Managementnorm ECSS-M-00 aufgeführt. Die nachstehend aufgelisteten Normen sind in Verbindung mit dem vorliegenden Dokument zu betrachten. ECSS-M-20 ECSS-M-30 ECSS-M-40 ECSS-M-50 ECSS-M-60 ECSS-M-70 Projektorganisation Projektphaseneinteilung und -planung Konfigurationsmanagement Informations-/Dokumentationsmanagement Kosten- und Zeitplanmanagement Integrierte Logistikunterstützung. Der maßgebende Änderungsstand ist der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung der Projektanforderungs-Dokumente gültige. 2.2 Informative Verweisungen RG Aéro CNES IM MR-P/01 MIL-STD-881 Allgemeine Empfehlung für die Projektmanagementspezifikation Organigramm der Aufgaben Managementanforderungen für gewerbliche Verträge (Ersatz für ESA PC/941904/TD/510) Arbeitsaufgliederungsstruktur für wehrtechnisches Material. 5
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13 3 Definitionen und Abkürzungen 3.1 Definitionen Für die Anwendung dieser Norm gelten die Definitionen nach ECSS-P-001, Ausgabe 1. Besonders zu beachten ist, daß die folgenden Benennungen eine bestimmte Bedeutung in ECSS-Normen haben. Arbeitsaufgliederungsstruktur Arbeitspaket Arbeitspaketbeschreibung Aufgabe Auftraggeber Auftragnehmer Daten Dokument Dokumentation Funktionsbaum Geschäftsvereinbarung Implementierungsdokument Industrieorganisation Konfiguration Konfigurationseinheit Kosten Kunde Lieferant Mittel Modell Netzwerk Phase (Projektphase) Produktbaum Projekt Projektanforderungs-Dokument Prozeß Raumfahrtelement Raumfahrtsystem Spezifikation System Technische Spezifikation Vertrag Work Breakdown Structure) (Work Package) (Work Package Description) (Task) (Purchaser) (Contractor) (Data) (Document) (Documentation) (Function or Functional Tree) (Business Agreement) (Implementation Document) (Industrial Organisation) (Configuration) (Configuration Item) (Cost) (Customer) (Supplier) (Resource) (Model) (Network) (Phase [Project Phase]) (Product Tree) (Project) (Project Requirement Document) (Process) (Space Element) (Space System) (Specification) (System) (Technical Specification) (Contract). Die folgenden Benennungen und Definitionen gelten speziell für diese Norm und sind entsprechend anzuwenden. Schnittstellenzuordnung (interface allocation): siehe Abschnitt "Verantwortungsstruktur (responsibility structure): die Organisation, die die Funktionsverantwortungsstruktur beschreibt, die zur Durchführung der Arbeiten angewandt wird." "Zuteilungstypische Aufgabe (task of apportioned type): Aufgabe, deren jeweiliger Aufwand in direktem Verhältnis zu produktorientierten Arbeitspaketen steht." "Aufwandtypische Aufgabe (task of level of effort type): Aufgabe, deren jeweiliger Aufwand nicht direkt mit irgendeinem Produkt, sondern nur mit dem Gesamtprojekt oder ihrer Phase in Beziehung gebracht werden kann." "Produkttypische Aufgabe (task of product type): Aufgabe, die mit einem leicht meßbaren Ergebnis/Produkt in Beziehung steht." 7
14 3.2 Abkürzungen Die folgenden Abkürzungen werden in dieser Norm erläutert und entsprechend benutzt. AbkürzungBedeutung ECSS WBS WP European Cooperation for Space Standardization Work Breakdown Structure (Arbeitsaufgliederungsstruktur) Work Package (Arbeitspaket). 8
15 4 Prinzipien der Aufstellung der Projektstrukturen 4.1 Grundprinzipien Die Aufstellung der Projektstrukturen wird abgeleitet aus den Forderungen des Kunden der ersten Ebene, ausgehend von den in das System einzubauenden Funktionsanforderungen. Diese können in Form eines Funktionsbaumes dargestellt werden. Dann verläuft der Prozeß über die Ausarbeitung des Produktbaumes als umfassende Darlegung der Systemelemente. Die Abgrenzung der zu Entwicklung und Produktion eines Elements erforderlichen Aufgaben führt zur Arbeitsaufgliederungsstruktur (WBS). Die Feststellung der Kostenkategorien ermöglicht die Aufstellung der Kostenaufgliederungsstruktur. Aus der Zuordnung der Arbeitsaufgliederungsstruktur auf die Industrieorganisation erhält man die Geschäftsvereinbarungsstruktur und die Schnittstellenzuordnung. Ein Baum konfigurationskontrollierter Einheiten (Konfigurationseinheitenbaum), der sich auf den Produktbaum bezieht, wird im Zusammenhang mit dem Konfigurationsmanagement definiert und verwendet. Die Projektstrukturen liefern die Basis für: die Schaffung einer gemeinsamen Sprache unter den verschiedenen Beteiligten durch Zuteilung eindeutiger Identifizierungen und Definitionen der Einheiten sowie der zugehörigen Aufgaben und Mittel, die eindeutige Identifizierung der Verantwortlichkeiten. Die Verantwortungsstruktur ist der Organisationsaufbau, der die Funktionsverantwortungsstruktur beschreibt, die zur Durchführung der Arbeiten verwendet wird; die Koordinierung und Optimierung der benötigten Mittel und die Durchführung der Aufgaben, die strukturierte Festlegung, Erstellung und Verifizierung der Dokumente für: Identifizierung aller durchzuführenden Aufgaben, Identifizierung sämtlicher Schnittstellen und deren Management, effektives Konfigurationsmanagement, Management des Änderungsdienstes, Risikomanagement. Die festgelegten Bäume sind gekennzeichnet durch: eine Baumspitze (Nullebene), Ebenen der Aufgliederung in Elemente. Die Aufgliederung des Projekts in handhabbare Elemente einschließlich Schnittstellen erleichtert das effektive Risikomanagement. 4.2 Funktionsbaum Der Funktionsbaum ist die Struktur, die sich aus der Aufgliederung der Systemleistungen in Funktionen ergibt. Jede Funktion kann in Teilfunktionen unterteilt werden, so daß ein "Baum" unabhängig vom Typ der jeweiligen Produkte gestaltet werden kann. Der "Funktions"-Ansatz ist besonders während des Starts eines Projekts oder zumindest bis zur Systemdefinitionsphase Phasen A und B (nach der Festlegung in ECSS-M-30) anzuwenden. Der Funktionsbaum führt zum Produktbaum, indem man die Funktionen in spezifizierbare Hardware- und Softwareprodukte überträgt. 9
16 4.3 Produktbaum Der Produktbaum ist die Aufgliederung des Systems in aufeinanderfolgende Ebenen von Hardware- und Software-Teilprodukten auf der Basis der identifizierten Funktionen. Der "Produkt"-Ansatz führt zur Aufgliederung des Systems (d. h. welches die vorgesehenen Funktionen erfüllt) in Hardwareund/oder Software-Elemente. Der Produktbaum ist die Basis für die Arbeitsaufgliederungsstruktur und wird zwischen den Beteiligten vor der Geschäftsvereinbarung niedergelegt und im Zuge der Geschäftsvereinbarung als Grundlage ausgearbeitet. Die Erstellung des Produktbaumes beginnt, nachdem die Funktionsstruktur des Endprodukts festgestellt wurde. Die im Produktbaum zu identifizierenden Produkte müssen mindestens umfassen: Einheiten, die der Kundenkonfigurationsüberwachung unterliegen, Einheiten, die Gegenstand einer Technischen Spezifikation sind. Jeder Lieferant muß dann den Produktbaum auf seiner Ebene mit den Produkten ergänzen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen. 4.4 Identifizierung der Modelle: Modellmatrix Das Implementierungsdokument für die Projektphaseneinteilung und -planung ist ein Entwicklungsplan (siehe ECSS-M-30), der die Modellphilosophie für die verschiedenen Produkte, aus denen sich das System zusammensetzt, darlegt. Unter Bezugnahme auf den Produktbaum erhält man somit eine zusätzliche Aufgliederung je nach verwendeten Modelltypen. Die Modellphilosophie kann in Form einer Matrix dargestellt werden, die für jedes Element im Produktbaum die verschiedenen Modelle angibt, die zu benutzen sind. 4.5 Arbeitsaufgliederungsstruktur (WBS) Die Arbeitsaufgliederungsstruktur ist die Hauptstruktur, die für das Projektmanagement verwendet wird. Die Arbeitsaufgliederungsstruktur legt den Arbeitsumfang fest. Sie basiert auf der Analyse der Aufgaben, die erforderlich sind, um die im Produktbaum identifizierten Produkte zu erhalten. Die Arbeitsaufgliederungsstruktur ist: die Basis für die Feststellung der benötigten Mittel, die Basis für den Vergleich von Angeboten und Geschäftsvereinbarungsverhandlungen, die Festlegung der für das Projektmanagement erforderlichen Arbeitspakete, die Basis für Zeit- und Kostenplanung und -management des Projekts, die Festlegung aller technischen Schnittstellen und anderer Beziehungen innerhalb des Projekts während des gesamten Lebenzyklus, eine Unterstützung bei der Aufstellung der Dokumentations- und Spezifikationshierarchien. Sie dient als Hilfe bei der Konfigurationskontrolle. 10
17 4.5.1 Bestimmung der Aufgaben, Arbeitspakete und zugehörigen Mittel Für jedes Element im Funktionsbaum und/oder Produktbaum müssen die durchzuführenden Aufgaben und die benötigten Mittel bestimmt werden. Diese Aufgaben werden durch ein oder mehrere Elemente der Arbeitsaufgliederungsstruktur dargestellt. In der Regel werden die Elemente der untersten Ebene der Arbeitsaufgliederungsstruktur als Arbeitspakete (WP) bezeichnet, die in einer Arbeitspaketbeschreibung darzustellen sind. Die eigentliche Kontrollebene wird zwischen den Beteiligten zum Zeitpunkt der Geschäftsvereinbarung niedergelegt. Ein Arbeitspaket muß die folgenden Bedingungen erfüllen. Es muß: meßbar und handhabbar sein, um die Planung, Überwachung und Kontrolle des Fortschritts zu ermöglichen, einer einzigen Aufsichtsperson zugeordnet sein (mehrere Arbeitspakete können einer einzigen Aufsichtsperson zugeordnet werden), in einer "Arbeitspaketbeschreibung" festgelegt sein, eine Lieferung (von Produkten oder Dokumenten) zur Folge haben, die der Erfüllung der Arbeitspaketaufgabe entspricht, identifizierte "Vorgaben" und "Ergebnisse" enthalten, die Schnittstellen mit anderen Aufgaben oder Arbeitspaketen bilden, deutlich vorgegebene Planungsdaten (Dauer, "Startereignis", "Abschlußereignis", "Zwischenereignisse") haben, eindeutig gemäß den für die Arbeitsaufgliederungsstruktur angewendeten Identifizierungsregeln gekennzeichnet sein. Die Arbeit jedes Lieferanten muß in der Arbeitsaufgliederungsstruktur durch mindestens ein Arbeitspaket deutlich identifiziert werden Identifizierung der Elemente der Arbeitsaufgliederungsstruktur Jedes Element der Arbeitsaufgliederungstruktur muß eindeutig identifiziert werden. Die Identifizierungsregeln müssen durch den Kunden der ersten Ebene klar festgelegt und spezifiziert werden; sie müssen so von allen Projektbeteiligten angewandt werden. 4.6 Sonstige Strukturen Kostenaufgliederungsstruktur Die Kostenaufgliederungsstruktur legt die Kostenelemente nach vereinbarten Kostenkategorien gemäß ECSS-M-60 für die Kostenkontrolle fest und liefert den Rahmen für die Zusammenstellung der Kosten. Kostensammlung und -analyse sind nach den Kostenkategorien gemäß ECSS-M-60 über das gesamte Projekt hinweg vorzunehmen. Wenn die Kostenkategorien gemäß ECSS-M-60 allein nicht ausreichend sind, können sie mit den auftragnehmereigenen Kategorien, wie mit dem Auftraggeber vereinbart, ergänzt werden. 11
18 4.6.2 Geschäftsvereinbarungsstruktur Die Geschäftsvereinbarungsstruktur stellt den hierarchischen Aufbau der Geschäftsvereinbarungen des Projekts dar. Arbeitspakete sind den Geschäftsvereinbarungen in der Geschäftsvereinbarungsstruktur direkt zuzuordnen. Dies erleichtert auch die Finanzkontrolle aus vertraglicher Sicht Konfigurationseinheitenbaum Der Konfigurationseinheitenbaum ist eine Teilmenge des Produktbaums, von dem er nur die Konfigurationseinheiten aufzeigt Schnittstellenzuordnung Schnittstellen gibt es zwischen Produkten, Funktionen und Aufgaben und müssen zumindest zwischen den Beteiligten festgelegt werden. Interne Schnittstellen sind Schnittstellen zwischen Elementen des Produktbaums, und zu ihrer Identifizierung ist die Arbeitsaufgliederungsstruktur heranzuziehen. Alle anderen Schnittstellen werden als externe Schnittstellen bezeichnet. Für alle Schnittstellen, die Geschäftsvereinbarungsgrenzen darstellen, ist eine formale Überwachung einzuführen. Die Geschäftsvereinbarungsstruktur ist zwecks Zuordnung der Schnittstellenverantwortlichkeiten heranzuziehen. Die Regeln für die Kontrolle sind Bestandteil der Norm ECSS-M-40 "Konfigurationsmanagement". 4.7 Arbeitspaketbeschreibung Der Inhalt eines Arbeitspakets ist formal in einer Arbeitspaketbeschreibung darzulegen. Sie bestimmt den Lieferumfang und die abzuliefernden Ergebnisse sowie die Vorgaben und Beschreibungen der zu erfüllenden Aufgaben. Die Arbeitspaketbeschreibung muß mindestens die folgenden Punkte ansprechen: Titel des Arbeitspakets, eindeutige Identifizierung des Arbeitspakets (für jede Projektphase) nach den geltenden Identifizierungsregeln, Lieferant oder Einheit, der/die für die Ausführung des Arbeitspakets zuständig ist, Name der Aufsichtsperson, Land des Lieferanten (bei Vorliegen politisch-wirtschaftlicher Randbedingungen), Produkt, dem die Aufgaben des Arbeitspakets zugeordnet sind, Projektphase, allgemeine Beschreibung der Arbeitspaketziele, detaillierte Beschreibung der Aufgaben mit Angabe der Kostenkategorien (siehe ECSS-M-60) und der Aufgabentypen (produkttypische, aufwandtypische, zuteilungstypische Aufgaben), Liste der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Vorgaben, Verknüpfungen mit anderen Aufgaben, die zum Aufbau des Planungsnetzwerks nach ECSS-M-60 erforderlich sind, Liste der Auflagen, Anforderungen, Standards, Vorschriften, Beschreibung der erwarteten Ergebnisse, Liste der zu liefernden Einheiten, Identifizierung des Startereignisses einschließlich Datum, Identifizierung des Abschlußereignisses einschließlich Datum. Die Aufgaben, die ausgeschlossen sind, sollten identifiziert werden. Je nach finanziellen Vertragsaspekten (siehe ECSS-M-60) kann die Arbeitspaketbeschreibung dem Konfigurationsmanagement unterliegen. 12
19 5 Anforderungen In dieser ECSS-Norm sind die Anforderungen nach Themen numeriert aufgeführt, um sie leichter auffinden und nachvollziehen zu können. Jede numerierte Anforderung besteht aus einem allgemeinen Wortlaut (Fettdruck) und oftmals einem erläuternden Text zur allgemeinen Anforderung und einem erwarteten Ergebnis (Kursivdruck). Unter Beachtung der in Abschnitt festgelegten Prinzipien müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden. 5.1 Produktbaum Jeder Lieferant muß in Zusammenarbeit mit dem Kunden den Produktbaum nach den Prinzipien in Abschnitt 4.3 ausarbeiten. Festlegung der Struktur des Systems nach seinen Bestandteilen (Komponenten, Subsystemen, Geräten, Baugruppen usw.). Die erste Ebene des Produktbaums (und ggf. noch weitere Ebenen) muß vom Kunden festgelegt werden. Die restlichen Ebenen werden vom Lieferanten entwickelt Der Produktbaum ist dem Kunden zur Genehmigung vorzulegen. ERWARTETES ERGEBNIS: Schaffung einer vereinbarten Arbeitsgrundlage zwischen dem Kunden und allen Beteiligten. ein vom Kunden genehmigter Produktbaum Der genehmigte Produktbaum ist unter Konfigurationsüberwachung auf aktuellem Stand zu halten. sicherstellen, daß alle zwischen den Beteiligten vereinbarten Änderungen von Dienstleistungen und/oder Anforderungen berücksichtigt werden. Die für die Konfigurationsüberwachung geltenden Regeln sind in ECSS-M-40 enthalten. 13
20 5.2 Modellmatrix Der Lieferant muß eine Modellmatrix erstellen, in der die Anwendbarkeit von Modellen für jedes Element des Produktbaums dargestellt wird. Diese Matrix wird dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Identifizierung von Modellen unter Bezugnahme auf den Produktbaum. Die Modellmatrix muß mit dem Entwicklungsplan übereinstimmen. ERWARTETES ERGEBNIS: vom Kunden genehmigte Modellmatrix Die Modellmatrix muß während der gesamten Projektlebensdauer auf aktuellem Stand gehalten werden. Dies soll die Nachvollziehbarkeit von Änderungen des Entwicklungsplans ermöglichen. Der Lieferant muß die zwischen den Beteiligten vereinbarten Änderungen von Dienstleistungen und/oder Anforderungen berücksichtigen; diese müssen nach den Geschäftsvereinbarungsregeln überprüft werden. ERWARTETES ERGEBNIS: aktuelle gültige Modellmatrix. 5.3 Arbeitsaufgliederungsstruktur Der Lieferant muß eine Arbeitsaufgliederungsstruktur für den Gesamtumfang seiner Beteiligung oder die Geschäftsvereinbarung und die jeweils erforderlichen Elemente zur Durchführung des Projekts ausarbeiten (basierend auf dem vereinbarten Produktbaum). Erstellung der Hauptstruktur für das Projektmanagement Der Lieferant muß die Arbeitsaufgliederungsstruktur dem Kunden zur Zustimmung vorlegen. ERWARTETES ERGEBNIS: Schaffung einer vereinbarten Arbeitsgrundlage zwischen dem Kunden und allen anderen Beteiligten. zwischen den Beteiligten zum Zeitpunkt der Geschäftsvereinbarung vereinbarte Arbeitsaufgliederungsstruktur Der Lieferant muß die Kontrollebene in der Arbeitsaufgliederungsstruktur identifizieren und mit dem Kunden zwecks Aufnahme in die Geschäftsvereinbarung absprechen. Einführung einer mit dem Kunden vereinbarten Kontrollebene. 14
21 5.3.4 Der Lieferant muß die vereinbarte Arbeitsaufgliederungsstruktur auf aktuellem Stand halten. sicherstellen, daß alle zwischen den Beteiligten vereinbarten Änderungen von Dienstleistungen und/oder Anforderungen berücksichtigt werden. Der Lieferant muß die zwischen den Beteiligten vereinbarten Änderungen von Dienstleistungen und/oder Anforderungen berücksichtigen; diese müssen nach den Geschäftsvereinbarungsregeln überprüft werden (Änderung von Abschnitten, Zusätze usw.) Jede Arbeitspaketbezeichnung muß eindeutig sein. eindeutige Kennung des Arbeitspakets. 5.4 Sonstige Strukturen Der Auftragnehmer muß eine Kostenaufgliederungsstruktur einführen. Schaffung eines Rahmens für die Kostenzusammenstellung Der Lieferant muß einen Geschäftsvereinbarungsstruktur im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgliederungsstruktur bereitstellen. Erleichterung der Finanzkontrolle aus vertraglicher Sicht Der Lieferant muß einen Konfigurationseinheitenbaum in Übereinstimmung mit dem Produktbaum bereitstellen. Schaffung einer Grundlage für das Konfigurationsmanagement Jeder Kunde muß Schnittstellenverantwortlichkeiten identifizieren und seinen Lieferanten zuordnen. Schaffung eines Rahmens für das Schnittstellenmanagement. 15
22 5.5 Arbeitspaketbeschreibung Der Lieferant muß den Inhalt eines jeden Arbeitspakets identifizieren. ERWARTETES ERGEBNIS: Schaffung einer gemeinsamen Grundlage zum Verständnis der Festlegungen der durchzuführenden Aufgaben und Identifizierung der Verantwortlichkeiten. Satz von Arbeitspaketbeschreibungen, wie zwischen den Beteiligten vereinbart. 16
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