FAQs Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften. Antragsrunde 2015
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- Reiner Knopp
- vor 8 Jahren
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1 FAQs Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften Antragsrunde 2015 Inhaltsverzeichnis 1. ECAS und TEILNEHMERPORTAL Registrierung und notwendige Dokumente 2. Förderkriterien 3. Beantragung der Fördermittel 4. Vertrag Legende: gelb neue Frage/Antwort ist farblich (Hintergrund) markiert Frage 3.16 Die Angaben zum Programme Guide beziehen sich auf die englische Version des Programme Guide (Version : 14/11/2014) NA beim BiBB Stand: /12
2 1. ECAS und TEILNEHMERPORTAL Registrierung und notwendige Dokumente Frage Antwort 1.1. Was ist ECAS? Über das Tool ECAS (European Commission Authentication Service) werden personenbezogene Zugangsdaten zu Datensystemen der Europäischen Kommission verwaltet. Eine Person, die über ein ECAS Benutzerkonto verfügt, kann sich mit diesen Zugangsdaten in verschiede Systeme der EU-Kommission einloggen. Es ist die Sicherheitsschleuse, über die der Zutritt zu kommissioninternen Systemen organisiert ist Wo richte ich ein ECAS Benutzerkonto ein? Unter: Anleitung zu ECAS siehe bei Antragsverfahren Weiterführende Dokumente / Dokumentencenter Wo registriere ich meine Organisation? Sie müssen Ihre Organisation in dem Teilnehmerportal unter mit Ihrem ECAS-Benutzerkonto ( und Passwort) registrieren Wie registriere ich meine Organisation? Für das Registrierungsverfahren benötigen Sie normalerweise 5 bis 10 Minuten. Halten Sie bitte die grundlegenden rechtlichen Informationen zu Ihrer Organisation (Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister, Angaben zur Steuernummer) bereit, so dass Sie die Felder zügig und korrekt ausfüllen können. Am Ende der Registrierung wird Ihnen der Programm - Identifikations-Code (PIC) für Ihre Organisation zugewiesen Was ist die Programm-Identifikations-Code (PIC) oder meiner Organisation? Programm-Identifikations-Code (PIC) ist eine neunstellige einmalige Identifikationsnummer, die der eindeutigen Identifizierung Ihrer Einrichtung und für die nächsten sieben Jahre der aktuellen Programmgeneration gilt Wenn eine Organisation verschiedene Niederlassungen mit unterschiedlichen Kontaktpersonen und Adressen hat, benötigt sie dann verschiedene ECAS- Benutzerkonten? ECAS verwaltet personenbezogene Daten und nicht einrichtungsbezogenen Daten. Es spielt keine Rolle, ob eine Einrichtung verschiedene Niederlassungen hat. Jede Person kann ein ECAS Benutzerkonto haben, mit dem sie sich in verschiedene Systeme der EU-Kommission einloggen kann. Es ist empfehlenswert, dass alle Personen, die in ein Projekt involviert sind, über ein eigenes ECAS Benutzerkonto verfügen Muss die Registrierung meiner Einrichtung im Teilnehmerportal durch die Die Registrierung im Teilnehmerportal kann auch durch eine Niederlassung erfolgen. Die NA beim BiBB Stand: /12
3 Hauptniederlassung erfolgen oder kann eine Niederlassung die Registrierung vornehmen? 1.8. Wenn eine Organisation verschiedene Niederlassungen mit unterschiedlichen Kontaktpersonen und Adressen hat, benötigt dann jede Niederlassung einen PIC? 1.9. Welche Dokumente muss die antragstellende Einrichtung im Teilnehmerportal hochladen? Daten der registrierten Einrichtung müssen sich aber auf die Juristische Person (i.d.r. der Hauptsitz) beziehen. Niederlassungen beantragen einen eigenen PIC, wenn es sich um eine eigenständige juristische Person handelt. Sobald eine Niederlassung einer Organisation eine eigene juristische Person ist, benötigt sie einen PIC. Falls nicht, kann entweder die Hauptniederlassung oder die antragstellende Niederlassung die Registrierung in Teilnehmerportal vornehmen. Die PIC Nummer gilt jedoch für die gesamte Organisation. Die antragstellende Einrichtung muss folgende Dokumente im Teilnehmerportal hochladen: Formular: Rechtsträger plus Nachweis (mögl. nicht älter als 6 Monate) Formular: Finanzangaben Nachweis der Bonität von privaten Einrichtungen bei Anträgen > : Eine Kopie des offiziellen, extern geprüften Jahresabschlusses bzw. eine GuV-Rechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Wann müssen die Dokumente hochgeladen werden? Mit der Registrierung im Teilnehmerportal Muss das Formular Finanzangaben jedes Jahr neu hochgeladen werden? Nein. Ein neues Formblatt Finanzangaben ist nur notwendig, wenn sich die Bankangaben ändern. Einrichtungen, die bereits im Programm Erasmus+ Anträge gestellt haben, können das Formblatt aus dem Vorjahr nutzen Muss das Formular Finanzangaben der Nationalen Agentur auch in Nein. Papierversion vorliegen? Welche Dokumente müssen im Original eingereicht werden? Keine. Alle Dokumente werden elektronisch übermittelt Muss jede Einrichtung Unterlagen zur Bonität hochladen? Nein. Nur private Einrichtungen mit einem beantragten Zuschuss > ,00 EUR. Die Unterlagen sollten möglichst mit der Registrierung im Teilnehmerportal hochgeladen werden. Private Einrichtungen, deren Einnahmen der letzten 2 Jahren zu über 50% aus öffentlichen Mitteln bestanden, können als öffentlich im Sinne des Antragsverfahrens eingestuft werden, sofern eine Bestätigung/Bescheinigung (i.d.r. durch eine Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung) eingereicht wird. In diesem Fall entfällt die Bonitätsprüfung Wie weisen öffentliche Schulen ihren juristischen Status nach? Die antragstellende Schule muss das Formular Rechtsträger öffentlich ausfüllen und NA beim BiBB Stand: /12
4 hochladen. Als Nachweis gilt: Kopie der Entschließung, Gesetz, Erlass oder Beschluss über die Schaffung der Einrichtung. Akzeptiert werden ersatzweise ebenfalls folgende Dokumente: jedes andere amtliche Dokument, das die Schaffung der Einrichtung durch die nationalen Behörden belegt eine Bestätigung der übergeordneten Stelle, die den juristischen Status der Schule bescheinigt Screenshot des offiziellen Schulverzeichnisses des Landes, aus dem die Eintragung der Schule ersichtlich ist Müssen alle nationalen und ausländischen Partner eines Konsortiums im Teilnehmerportal registriert sein? Ja. Alle nationalen und ausländischen Partner eines Konsortiums müssen registriert sein und benötigen einen PIC Welche Dokumente müssen die nationalen und ausländischen Partner im Teilnehmerportal hochladen? Sie müssen die Dokumente zum juristischen Status hochladen (Rechtsträgerformular plus Nachweis). Das Formblatt Finanzangaben wird nicht benötigt. (s. Programme Guide S. 233) Kann ich als Antragsteller alle meine europäischen Partner registrieren? Ja Was ist zu tun, wenn sich die Ansprechperson/Kontakt im Teilnehmerportal während der Projektlaufzeit ändert? Die genannte Kontaktperson im Teilnehmerportal ist für die Eingabe, Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Teilnehmerportal zuständig. Diese Person kann einem neuen Ansprechpartner den Zugang bewähren. Weitere Informationen dazu in der Anleitung zu Teilnehmerportal siehe bei Antragsverfahren Weiterführende Dokumente / Dokumentencenter Müssen unsere Antragsteller auch den Punkt LEAR ausfüllen? Nein Wie kann ich das Teilnehmerportal-Helpdesk kontaktieren? Senden Sie Ihre Anfrage an den Auskunftsdienst: NA beim BiBB Stand: /12
5 2. Förderkriterien Frage Antwort 2.1. Wer kann einen Antrag stellen? Teilnahmeberechtigt als Antragsteller oder Konsortialpartner sind nur juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts. Nicht antragsberechtigt sind: Nicht-juristische Personen und Einzelpersonen Welche Dokumente müssen als Anhang mit dem Antrag hochgeladen werden? Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden: Ehrenwörtliche Erklärung Absichtserklärung Mandate Project Timetable 2.3. Was ist das Mandate? Alle Partnereinrichtungen eines Konsortiums müssen eine Absichtserklärung Mandate unterschreiben, in dem die Rolle und die Verantwortung der Mitglieder festgelegt sind. Das Mandate muss mit dem Antrag hochgeladen werden. Die englische Vorlage des Mandates finden Sie im Dokumentencenter unserer Website Aus wie vielen Partnern muss mindestens ein Konsortium bestehen? Ein Konsortium muss aus mindestens 3 Partnern aus drei verschiedenen Ländern bestehen Können mehr als 10 Partner am Projekt teilnehmen? Ja. Es gibt keine maximale Anzahl an Partnern. Allerdings gibt es eine Obergrenze für die Verwaltungskosten bereitstehender Mittel (die 10 Partnern entsprechen). (s. Programme Guide S. 110) 2.6. Können mehrere nationale Einrichtungen Partner eines Konsortiums sein? Ja. Wichtig ist, dass mindestens 3 Partnern aus drei verschiedenen Ländern das Konsortium bilden Darf eine Einrichtung in mehreren Konsortien aktiv sein? Ja. Einrichtungen dürfen an mehreren Konsortien beteiligt sein. Dasselbe Konsortium kann jedoch nur einen Antrag stellen Wie viele Anträge darf ein und dasselbe Konsortium pro Antragsrunde stellen? Ein und dasselbe Konsortium kann in Leitaktion 2 nur einen Antrag stellen. Die Einreichung identischer oder sehr ähnlicher Anträge derselben antragstellenden Organisation oder desselben antragstellenden Konsortiums bei verschiedenen Stellen führt zur Ablehnung aller Anträge (s. Programme Guide S. 239) 2.9. Darf die gleiche Einrichtung Koordinator von unterschiedlichen Konsortien sein? Ja. NA beim BiBB Stand: /12
6 2.10. Kann eine öffentliche Schule einen Antrag stellen oder muss das die übergeordnete Stelle tun? Jede Schule kann einen Antrag stellen In welche Länder können die TN reisen? Siehe hierzu den Programme Guide 2015 S Können Partnerländer (Nicht EU Mitglieder) in der Leitaktion 2 teilnehmen? Ja, wenn sie einen unersetzbaren Mehrwert für die Strategische Partnerschaft erbringen. Es muss bei Antragsstellung begründet werden, dass es diese Kompetenz innerhalb von Europa nicht gibt. Wenn bei der Bewertung die Teilnahme des Partners als nicht relevant für das Gesamtprojekt eingeschätzt wird, wird der gesamte Antrag unabhängig von seiner sonstigen Qualität abgelehnt. (s. Programme Guide S. 109 bzw. Guide for Experts, p.39) Müssen alle nationalen und ausländischen Partner im Antrag angegeben sein? Ja. Alle Einrichtungen müssen im Antrag angegeben sein. Sie müssen sich registrieren und brauchen einen PIC. Sie müssen auch die Dokumente zum juristischen Status hochladen (Rechtsträgerformular plus Nachweis). (s. Programme Guide S. 110) Können Stille Partner in Projekte eingebunden werden? Stille Partner sind in den Bereichen der beruflichen und Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ nicht vorgesehen Wann wird der Antrag gestellt? Antragsfrist ist der 31.März Uhr (Mittag Brüsseler Zeit). (s. Programme Guide S. 111) Wird der Antrag in Papierversion eingereicht? Nein. Der Antrag wird nur online an die NA übermittelt. Wenn derselbe Antrag in derselben Auswahlrunde bei derselben nationalen Agentur mehrfach eingereicht wird, betrachtet die NA jeweils die vor Fristablauf zuletzt eingereichte Fassung als maßgeblich. Auf dem Postweg, per Kurier, per Telefax oder übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. (s. Programme Guide S. 239) Wann darf das Projekt starten und wie lange darf es dauern? Das Projekt darf zwischen und starten und zwischen 24 und 36 Monaten dauern. Die Dauer muss bei der Antragstellung angeben werden. In Ausnahmefällen kann die Dauer einer strategischen Partnerschaft auf Antrag des Begünstigten und mit Zustimmung der nationalen Agentur um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn die Gesamtdauer von drei Jahren nicht überschritten wird. Die Verlängerung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamthöhe der Finanzmittel. In jedem Fall müssen die Projekte spätestens am 31. August 2018 NA beim BiBB Stand: /12
7 beendet sein. (s. Programme Guide S. 111) Unsere Empfehlung: Beginn und Dauer entweder 24 oder 36 Monate Muss der Koordinator für Ersatz sorgen, wenn ein Partner aus dem Konsortium wegfällt? Wenn das Konsortium nur aus 3 Partnern besteht und nach der formalen Prüfung des Antrages ein Partner wegfällt, ist der Antrag ungültig. Wenn das Konsortium aus mehr als 3 Partnern besteht und nach der formalen Prüfung des Antrages ein Partner wegfällt, kommt es zur Kürzung der Fördermittel. Fällt ein Partner im Laufe des Projektes weg, muss die Nationale Agentur beurteilen, welche Auswirkung die Änderung auf das gesamte Projekt hat. Können die Ziele ohne den Partner nicht erreicht werden, kann der Koordinator Ersatz suchen. Für den neuen Partner muss bei der Nationale Agentur ein Änderungsantrag gestellt werden. Nach der Bewilligung des neuen Partners durch die NA wird ein Addendum zum Vertrag erstellt. Die Vorlage für den Änderungsantrag finden Sie im Dokumentencenter unserer Website. 3. Beantragung der Fördermittel Frage Antwort 3.1. Wer trägt die finanzielle Verantwortung in einer Partnerschaft? Die koordinierende Einrichtung erhält den Gesamtzuschuss durch die Nationale Agentur. Über Mandates verpflichten sich die Partner, die im Antragsformular beschriebenen Aufgaben und Pflichten innerhalb der Partnerschaft zu übernehmen. Die Stückkostensätze der einzelnen Kostenkategorien sind den einzelnen Partnern zugeordnet, so dass eine klare Aufteilung des Zuschusses gewährleistet ist. Der Koordinator überweist den Partnern die ihnen zustehenden Anteile des Zuschusses Wie berechnen sich die Budgetkategorie Projektmanagement und durchführung? Diese Budgetkategorie wird auf Basis von Stückkosten/Einheitskosten berechnet und erstattet. Sie berechnet sich nach Dauer der strategischen Partnerschaft und Anzahl der teilnehmenden Organisationen. Jedoch max pro Monat für die gesamte Partnerschaft. (s. Programme Guide S. 116) Wie berechnen sich die Budgetkategorie Länderübergreifende Projekttreffen? Diese Budgetkategorie wird auf Basis von Stückkosten/ Einheitskosten berechnet und erstattet. Sie umfasst Reisekosten und Aufenthaltskosten und wird pro Teilnehmer NA beim BiBB Stand: /12
8 anhand von Entfernungen vom Herkunftsort (= Standort der entsendenden Einrichtung) zum Zielort (= Standort der aufnehmenden Einrichtung) berechnet. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Pro Jahr kann max ,00 betragt werden. Die Treffen müssen am Sitz des Projektpartners stattfinden und mind. 2 Programmländer müssen am Projekttreffen teilnehmen. Bitte beachten Sie die Zuweisungsregeln (s. Programme Guide S. 116) Wie berechnet sich die Budgetkategorie Geistige Leistungen (intellectual output)? Diese Budgetkategorie wird auf Basis von Stückkosten/ Einheitskosten berechnet und erstattet. Sie berechnet sich für jeden eingesetzten Mitarbeitenden als Produkt der jeweiligen Personalkategorie mit der Anzahl der Tage. Bitte beachten Sie die Zuweisungsregeln (s. Programme Guide S. 117) Wie berechnen sich die Budgetkategorie Multiplikatoren-Veranstaltungen? Diese Budgetkategorie wird auf Basis von Stückkosten/ Einheitskosten berechnet und erstattet (100 für jeden lokalen Teilnehmer und 200 internationalen Teilnehmer). Pro Projekt kann max ,00 betragt werden. Bitte beachten Sie die Zuweisungsregeln (s. Programme Guide S. 117) Wie berechnen sich die Budgetkategorie Sonderkosten? Diese Budgetkategorie wird auf Basis von tatsächlichen Kosten berechnet. Bewilligt werden 75% der förderfähigen Kosten, max. jedoch ,00 pro Projekt. Bitte beachten Sie die Zuweisungsregeln (s. Programme Guide S. 117) Wie berechnen sich die Budgetkategorie Unterstützung bei besonderem Bedarf? Diese Kosten können - zusätzlichen zu den Reise- und Aufenthaltskosten - beantragt werden, wenn sie unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Zusammenhang stehen (gilt auch für die Teilnahme an länderübergreifenden Lern- und Unterrichts-/Ausbildungsaktivitäten). Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden erstattet. Der Antrag auf finanzielle Förderung aufgrund besonderer Bedürfnisse muss im Antragsformular begründet werden und sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kosten nicht mit den Reise- oder Aufenthaltskosten abgedeckt sind. (s. Programme Guide S. 117) 3.8. Wie berechnen sich die Budgetkategorie länderübergreifende Bildungs-, Diese Budgetkategorie wird auf Basis von Stückkosten/ Einheitskosten berechnet und NA beim BiBB Stand: /12
9 Unterrichts- und Lernaktivitäten? erstattet. Die Reisekosten werden pro Teilnehmer anhand von Entfernungen vom Herkunftsort (= Standort der entsendenden Einrichtung zum Zielort (= Standort der aufnehmenden Einrichtung) berechnet. Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt. Die Aufenthaltskosten werden anhand der Mobilitätsaktivität und dem Land, in dem die Mobilitätsaktivität stattfindet, berechnet. Sprachliche Unterstützung gibt es nur für Aktivitäten mit einer Dauer von 2-12 Monaten. Bitte beachten Sie die Zuweisungsregeln (s. Programme Guide S. 118) Welche Aktivitäten sind m Rahmen der länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten förderfähig? Gemischte Mobilität von Lernenden (5 Tage bis 2 Monate; ohne Reisezeit) Unterrichts- und Ausbildungstätigkeiten über längere Zeiträume (2-12 Monate) Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal (5 Tage bis 2 Monate; ohne Reisezeit). (s. Programme Guide S. 112 und S. 278) Können zu den Partnertreffen auch Lernende mitfahren? Ja, jedoch nur, wenn der Lernende in einer klaren vertraglichen Beziehung zu der Partnerorganisation steht und die Person einen Beitrag zur Koordination oder Implementierung der Strategischen Partnerschaft leisten kann. Dies muss im Antrag begründet werden. Ansonsten gilt: Partnertreffen sind für die Partner des Projekts Kann ein Lehrer/Dozent einer Einrichtung an einer Lehr- und Lernaktivität (Joint Staff Training Event) teilnehmen, wenn er gleichzeitig auch Mitarbeiter im Projekt ist? Müssen die TeilnehmerInnen an Lehr- und Lernaktivitäten mit der entsendenden Einrichtung in irgendeiner Form verknüpft sein (z.b. Berufsschule Berufsschüler) Ist ein Nachweis nötig oder können sich Bildungseinrichtungen ihre Teilnehmer (z.b. an einer Erprobungsphase) aussuchen? Kein Ausschlusskriterium z. Zt. bekannt. Die sog. TTLA (Transnational Training, Teaching or Learning Activities) werden von der Logik des Projekts gelenkt, nicht vom Status der Personen. Das bedeutet, dass der Projektträger will have to justify that mobility activities are necessary to achieve the objectives and results of the project. Wenn diese Begründung gegeben ist, können prinzipiell die folgenden Personengruppen teilnehmen: NA beim BiBB Stand: /12
10 - Apprentices, VET students, adult learners, and young people in blended mobility; - Pupils of any age, accompanied by school staff (in short-term exchanges of groups of pupils); - Pupils aged 14 or older enrolled in full-time education at a school participating in the Strategic Partnership (in long-term study mobility of pupils); - Professors, teachers, trainers, educational and administrative staff working in the participating organisations and youth workers. (s. Programme Guide S. 112 und S. 278) Man sieht hier, dass beides möglich ist; sowohl Personen mit einer präzisen Verknüpfung mit der Schule (Spiegelstrich 2) als auch Personen mit einer weniger präzisen Verknüpfung (Spiegelstrich 1) Können transnationale Aktivitäten zu Lehr-und Lernzwecken nur in direktem Zusammenhang mit Intellectual Output beantragt werden? Können Zeiten, die über Lehr-und Lernaktivitäten einzuordnen sind, über Intellectual Output abgerechnet werden? Können Projekttreffen, die innerhalb von Deutschland bei einem anderen deutschen Partner stattfinden, unter der Kostenart Länderübergreifende Projekttreffen beantragt werden? Können Mitarbeiter der antragstellenden Einrichtung oder Mitarbeiter einer der Partnerorganisation an den Länderübergreifende Bildungs- Unterrichts- und Lernaktivitäten teilnehmen, wenn diese im eigenen Land stattfinden?? Nein, Mobilitäten zu Lehr-/und Lernzwecken können auch ohne Intellectual Output beantragt werden. Aus der Begründung für die Beantragung von transnationalen Lehr-/und Lernaktivitäten muss hervorgehen, dass diese für die Erreichung der Projektziele und -ergebnisse notwendig sind. Nein. Ja, wenn die Entfernung > 100 km und das Treffen international ist. Ja, wenn die Entfernung > 100 km und die Beteiligung von Teilnehmern aus In- und Ausland gegeben ist Wo können die transnationalen Partnertreffen stattfinden? Grundsätzlich müssen die Partnertreffen am Ort einer der am Projekt beteiligten Einrichtung stattfinden. Ausnahmen sind möglich, müssen aber vom Antragsteller ausführlich begründet werden Können Personen aus den Partnereinrichtungen bei Multiplikatoren- Nein. NA beim BiBB Stand: /12
11 Veranstaltungen als Teilnehmer gefördert werden? Was ist ein Intellectual Output? Intellectual Output ist ein Produkt, mit dem andere Personen oder Einrichtungen (weiter-) arbeiten können. Eine Website, die nur dem Zweck der Verbreitung dient, ist kein Intellectual Output, eine Lernplattform hingegen schon Was bedeutet die Kostenart Außerordentliche Kosten? Hier können Kosten für den Kauf einer projektspezifischen Ausrüstung und Aufträge an Dritte beantragt werden. Diese Kosten werden nur anerkannt, wenn diese Leistung innerhalb der Strategischen Partnerschaft nicht erbracht werden kann. Der Bedarf muss bereits bei Antragsstellung nachvollziehbar dargelegt werden. Kosten für Infrastruktur, wie PC, Notebook, Beamer, Möbel werden nicht bezuschusst. Es werden 75% der förderfähigen Kosten und max erstattet Unter welcher Kostenart können die Kosten für die Verbreitung geltend gemacht werden? Können Multiplikatoren -Veranstaltungen in Programmländern stattfinden, aus denen keine Projektpartner kommen? Kann die für ein transnationales Projekttreffen verwendete Zeit als Zeit für ein intellektuelles Output angerechnet werden, wenn das Projekttreffen der Erstellung des intellektuellen Outputs dient? Gar nicht. Diese Kosten sind in der Kostenart Management und Implementierung enthalten. Nein. Bei den beantragen Kosten für "intellectual output" ist es egal ist, wo die Leistung für das "intellectual Output" erbracht wird; dies kann auch im Rahmen eines Transnationalen Projektmeetings stattfinden Gibt es Versicherungsschutz für die Teilnehmenden bei den transnationalen Lehr- und Lernaktivitäten? Was passiert, wenn bei einer Multiplikatoren-Veranstaltung weniger Teilnehmer teilnehmen als beantragt? Ist es möglich, Fördermittel für die Erprobung der Ergebnisse intellectual outputs zu beantragen? Die Teilnehmenden bzw. die Einrichtungen müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Die Fördermittel werden gekürzt. Die Kosten für die Erprobung können geplanten Produkten in der Kostenart Intellectual Outputs zugeordnet werden, wobei es sich hier lediglich um Personalkosten handelt. Des Weiteren können Erprobungsphasen im Rahmen von Lehr- und Lernaktivitäten realisiert werden. NA beim BiBB Stand: /12
12 4. Vertrag Frage Antwort 4.1. Was ist ein multi-beneficiary agreement? Ein multi-beneficiary agreement wird zwischen der Nationalen Agentur und dem Koordinator des Konsortiums und den Mitgliedern des Konsortiums geschlossen Wann bekommt die antragstellende Organisation eine Vorauszahlung? In der Regel erhalten Projekte mit zweijähriger Laufzeit eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% der Vertragssumme innerhalb von 30 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung. Projekte mit einer dreijährigen Laufzeit erhalten i.d.r. eine Abschlagszahlung in Höhe von 40% nach Vertragsschließung und nach Evaluation des zweiten Zwischenberichts eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 40% der Vertragssumme. Die Abschlagszahlungen sind für private Einrichtungen mit einer beantragten Zuschusssumme > vorbehaltlich der Bonitätsprüfung. Bitte beachten Sie, dass die FAQ der NA beim BIBB nach bestem Wissen und Gewissen zum jetzigen Zeitpunkt erstellt wurden. Rechtsgültig sind die Dokumente der EU Kommission, wie der Ratsbeschluss, der Europäische Aufruf 2015 und der Programmleitfaden Erasmus NA beim BiBB Stand: /12
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