Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 kpmg.at

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1 TAX Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 kpmg.at

2 Checkliste Steuertipps zum Jahresende 2013 Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir Sie auf verschiedene Regelungen und Steuerbegünstigungen kurz hinweisen, die möglicherweise noch steuerliche Gestaltungsmaßnahmen bis zum Jahresende erfordern. Inhalt Steuertipps für Unternehmer... 3 Steuertipps für Kapitalgesellschaften... 9 Steuertipps im Rahmen der Lohnverrechnung Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen Checkliste Steuertipps zum Jahresende

3 Steuertipps für Unternehmer Neben der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses können bis zum Bilanzstichtag Maßnahmen zur steuerlichen Gewinnminderung gesetzt werden. Maßnahmen zur steuerlichen Gewinnminderung 2013: Vorziehen von Instandhaltungen und -setzungen und sonstigen Aufwendungen und Investitionen in das Jahr 2013 (zb Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Nutzung der Halbjahres-AfA durch Vorziehen von Investitionen und Inbetriebnahme bis ) Anlage- und Umlaufvermögen: Überprüfung der Werthaltigkeit und uu Teilwertabschreibungen in 2013, Ausbuchung von Restbuchwerten, Aufdeckung von Buchverlusten durch Veräußerung von Wirtschaftsgütern unter deren Buchwert (zb sale-and-lease-back), Bildung von Einzelwertberichtigungen, Abzinsung unverzinslicher Ausleihungen und Forderungen; bei KFZ-Leasing: Vermeidung Leasing-Aktivposten durch Umstellung auf Operating Leasing Bei Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens: Übertragung aufgedeckter stiller Reserven auf Ersatzinvestitionen oder Zuführung in eine Übertragungsrücklage (nur für natürliche Personen). Handelt es sich bei der Ersatzinvestition um ein Gebäude, ist eine Übertragung stiller Reserven auf die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten des Gebäudes nur dann zulässig, wenn die aufgedeckten stillen Reserven aus der Veräußerung von Gebäuden oder Grund und Boden stammen. Dotierung von Rückstellungen: zb Personalrückstellungen für Pensionszusagen, Zeitguthaben, nicht verbrauchte Urlaubstage, Umwelt- und Altlastenrückstellung (langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind mit 80 % des Teilwertes steuerlich abzugsfähig) Verbindlichkeiten für Altersteilzeit-Blockmodell Bildung passiver Rechnungsabgrenzungen: Gewinnabgrenzung überprüfen Checkliste Steuertipps zum Jahresende

4 Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen: Deckungserfordernis ihv 50 % des in der Vorjahresbilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages, Ankauf von Wertpapieren zur Vermeidung der Gewinnerhöhung bei Unterdeckung (30 %); Spenden aus dem Betriebsvermögen bis maximal 10 % des Gewinnes bzw des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres Abzugsfähig sind Spenden zur Durchführung von der österreichischen Wissenschaft dienenden Forschungsaufgaben oder wissenschaftlichen bzw künstlerischen Lehraufgaben, an bestimmte Einrichtungen (zb Bundesdenkmalamt, private Museen von gesamtösterreichischer Bedeutung und Dachverbände zur Förderung des Behindertensports), weiters Spenden an Spendenempfänger laut BMF-Liste (für mildtätige Zwecke, Entwicklungsförderung, Hilfestellung in Katastrophenfällen, Tierheime und Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen) und Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände. Mit einem Werbeeffekt verbundene Spenden (Sponsorbeiträge) und Geld- und Sachspenden in Katastrophenfällen aus dem Betriebsvermögen sind ohne Beschränkung absetzbar. Durch die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages bleiben bis zu 13 % des Gewinnes steuerfrei. Die bei einem Gewinn von mehr als ,00 erforderliche Investitionsdeckung kann durch Investitionen oder Wertpapieranschaffungen vor dem Bilanzstichtag erreicht werden. Gewinnfreibetrag (siehe auch beiliegende Broschüre): Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinne > ,00 : bis zu maximal ,00, Grundfreibetrag (ohne Investitionserfordernis) Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Gewinn Gewinn- freibetrag bis ,00 13 % , ,00 13 % Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag , ,00 7 % , ,00 4,5 % über ,00 0 % maximal ,00 Der Gewinnfreibetrag steht allen Einkommensteuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften zu (Ausnahmen bei pauschalierter Gewinnermittlung). Voraussetzung für die Beantragung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ist, dass im betreffenden Wirtschaftsjahr begünstigte Investitionen ihd Freibetrages durchgeführt Checkliste Steuertipps zum Jahresende

5 wurden. Begünstigte Investitionen sind abnutzbare körperliche ungebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (ausgenommen PKW, geringwerte Wirtschaftsgüter etc). Zu den begünstigten Investitionen zählen außerdem Wertpapiere gem 14 Abs 7 Z 4 EStG, die dem Anlagevermögen mindestens 4 Jahre gewidmet werden. Für eine maximale Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ergibt sich daher bei Bilanzstichtagen zum bis Jahresende folgender Handlungsbedarf: Schätzung des Gewinnes 2013 und Durchführung von Investitionen bzw Anschaffung von Wertpapieren ihv 13 % des Gewinnes > ,00 (bzw 7 % für Gewinne zwischen ,00 und ,00 bzw 4,5 % für Gewinne zwischen ,00 und ,00 ) Bei Personengesellschaften mit natürlichen Personen als Gesellschafter: Falls betriebliche Investitionen bzw Wertpapieranschaffungen der Gesellschaft < maximaler Freibetrag: Durchführung von Investitionen bzw Wertpapieranschaffungen im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter Bei Gewinnen > ,00 und fehlendem Investitionsbedarf: Auswahl der Wertpapieranschaffung nach Absprache mit Bank, 4-jährige Kapitalbindung beachten Bei schwankenden Gewinnen in den Jahren 2013 und 2014: Prüfung, ob es zu Über- bzw Unterschreitung der Schwellenwerte kommt und entsprechende Investitionsplanung und -durchführung zur maximalen Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages Bei Gewinnen bis ,00 kein Handlungsbedarf (Grundfreibetrag ihv 3.900,00 steht auch ohne Investitionsdeckung zu) Beachtung der Nachversteuerung bei Nichterfüllung der 4-jährigen Behaltedauer: o Bei Ausscheiden eines körperlichen Wirtschaftsgutes Nachversteuerung im Jahr des Ausscheidens o Bei Ausscheiden eines Wertpapieres keine Nachversteuerung, wenn eine Ersatzbeschaffung durch ein körperliches Wirtschaftsgut im selben Jahr erfolgt o Bei vorzeitiger Tilgung des Wertpapieres keine Nachversteuerung, wenn eine Ersatzbeschaffung durch ein Wertpapier innerhalb von 2 Monaten erfolgt Für die Beantragung der Forschungsprämie ihv 10 % o Vermeidung des Ausscheidens von begünstigten Wirtschaftsgütern innerhalb der 4-Jahres-Frist: Reparaturen anstelle von Ersatzbeschaffungen Forschungsprämie ihv 10 % der Forschungsaufwendungen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte. Checkliste Steuertipps zum Jahresende

6 der Forschungsaufwendungen ist rechtzeitig ein Gutachten der FFG einzuholen! Voraussetzung für Gewährung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung: kostenloses Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) oder Forschungsbestätigung (Verwaltungskostenbeitrag ihv 1.000,00 ) mit kostenlosem Projektgutachten der FFG; rechtzeitige Beantragung des Gutachtens über FinanzOnline erforderlich, um Verzögerungen bei der Beantragung der Forschungsprämie (mit Beilage zur Steuererklärung) bzw der Steuerveranlagung zu vermeiden. Bei Auftragsforschung: o Begrenzung der jährlichen Bemessungsgrundlage mit ,00 /Jahr o kein Gutachten der FFG erforderlich o Bis zum Ende des Wirtschaftsjahres ist dem Auftragnehmer die Höhe der Inanspruchnahme der Forschungsprämie nachweislich mitzuteilen. Empfehlung: Für die Inanspruchnahme der Prämie empfehlen wir, die betrieblichen Aktivitäten izm Forschung & Entwicklung zu durchforsten und unbedingt auf eine umfassende Dokumentation der Forschungsprojekte und eine korrekte Kostenstellenerfassung (insbesondere der Personalkosten) zu achten. Beachten Sie die rechtzeitige Beantragung der Lehrlingsförderungen, die - je nach Förderungsart - meist steuerfrei und daher in der steuerlichen Mehr-Weniger- Rechnung abzugsfähig sind. Bildungsprämie ihv 6 % bzw Bildungsfreibetrag ihv 20 % der Aufwendungen (außer- und innerbetriebliche Bildungseinrichtungen), bei Körperschaften generell Prämien günstiger Inanspruchnahme von Förderungen für die Lehrlingsausbildung: Beantragung bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer: Details und Anträge unter Für die Antragstellung Frist von 3 Monaten nach Ende des Lehrjahres bzw nach Abschluss der geförderten Maßnahme beachten): Steuerfreie Basisförderung: Beantragung nach Abschluss eines Lehrjahres, Höhe: 3 Lehrlingsentschädigungen laut Kollektivvertrag im 1. Lehrjahr, 2 Lehrlingsentschädigungen im 2. Lehrjahr, 1 Lehrlingsentschädigung im 3. und 4. Lehrjahr Steuerfreie Förderung der Lehre für Erwachsene (für Lehrverhältnisse ab ): Höhe: 3 KV-Hilfskräfteentgelte im 1. Lehrjahr, 2 KV-Hilfskräfteentgelte im 2. Lehrjahr, 1 KV- Hilfskräfteentgelt im 3. und 4. Lehrjahr Weitere Lehrlingsförderungen für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für die Weiterbildung der Lehrlingsausbilder, für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen, für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, für den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und Männern zu verschiedenen Lehr- Checkliste Steuertipps zum Jahresende

7 berufen, für Auslandspraktikum, befristet bis für Coaching und Beratung für Lehrbetriebe sowie für Coaching für Lehrlinge (nur in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien), für den Besuch von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfungen (seit ). Inanspruchnahme der Förderung für Ein-Personen-Unternehmen ihv 25 % des Bruttobezuges für maximal ein Jahr (siehe Serviceline Personal News Nr. 1/2012 und Nr. 11/2011), Antragstellung: spätestens 6 Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle. Die ursprüngliche Befristung der Förderung bis wurde aufgehoben. Ab 2014 muss der Arbeitgeber seit mehr als 3 Monaten GSVG-versichert sein. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben- Rechnung kann durch das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2013 und das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2014 der steuerpflichtige Gewinn reduziert werden. Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne: Die letztmalige Geltendmachung war in 2009 möglich. Falls in 2009 die vorgezogene Nachversteuerung nicht in Anspruch genommen wurde, sind längstens bis zur Veranlagung 2016 die Nachversteuerungsvorschriften zu beachten. Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Gewinnsteuerung durch Dispositionen im Hinblick auf das Zufluss-/Abflussprinzip (Achtung auf Zurechnungsfrist von bis zu 15 Tagen vor/nach bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben) Aufgrund der Einschränkung der Verlustvortragsfähigkeit auf Anlaufverluste und Verluste der letzten 3 Jahre: Gewinnsteuerung in 2013 zur Verlustverwertung (Achtung: 75 %-Verlustvortragsgrenze berücksichtigen, Anlaufverluste sind vorrangig abzuziehen). Vorauszahlungen von Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten im Jahr 2013 sind nur dann abzugsfähig, wenn sie längstens für Zeiträume bis Ende 2014 geleistet werden (bei Vorauszahlungen über 2014 hinaus besteht die Verpflichtung zur gleichmäßigen Verteilung auf den Zeitraum der Vorauszahlung) Für nach dem als Umlaufvermögen angeschaffte, hergestellte oder eingelegte Gebäude und Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen: als Betriebsausgabe erst im Zeitpunkt des Verkaufes oder sonstigen Ausscheides aus dem Betriebsvermögen absetzbar. Bei Inanspruchnahme des Freibetrages für investierte Gewinne in 2009 Beachtung der Nachversteuerung bei Nichterfüllung der 4- jährigen Behaltedauer der Wirtschaftsgüter/Wertpapiere (siehe investitionsbedingter Gewinnfreibetrag) Vorteilhaftigkeitsvergleich hinsichtlich Rechtsform (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft) und Gewinnermittlungsart (Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unter Berücksichtigung tatsächlicher oder pauschalierter Betriebsaus- Checkliste Steuertipps zum Jahresende

8 gaben) Überprüfung des Entstehens bzw des Wegfalls der Rechnungslegungspflicht gem 189 UGB izm den Umsatzgrenzen ( ,00 bei zweimaligem Über- bzw Unterschreiten bzw ,00 bei einmaligem Überschreiten): Bei Wegfall der Rechnungslegungspflicht zur Vermeidung steuerlicher Nachteile uu Fortführungsoption mit der Steuererklärung jenes Jahres, für das keine Rechnungslegungspflicht mehr besteht. Beachtung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (Umsatzsteuerbefreiung und Verlust des Vorsteuerabzuges bei einem Jahres- Nettoumsatz von bis zu ,00 ): Ein Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist zwar bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides möglich, gilt aber dann für 5 Jahre (schriftlicher Widerruf bis spätestens des Jahres, ab dem der Widerruf wirksam werden soll) GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter ,00, Einkünfte unter 4.641,60 ) für 2013 bis beantragen. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflichtversicherung in den letzten 5 Jahren), Personen mit Bezug von Kinderbetreuungsgeld bzw für die Dauer einer Teilversicherung während der Kindererziehungszeit (seit bei monatlichen Einkünften von maximal 386,80 und einem Monatsumsatz von maximal 2.500,00 ), Personen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, die die Kleinunternehmergrenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten haben. Herabsetzung der vorläufigen GSVG-Beitragsgrundlage bei verminderten Einkünften: für 2013 bis beantragen Bei Überschreiten der Versicherungsgrenze von neuen Selbständigen: Vermeidung des Beitragszuschlages für 2013 durch Abgabe einer Überschreitungserklärung bis Ende 2013 Anträge auf Rückvergütung von Energieabgaben bis Jahresende stellen! Allgemeine Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen des Jahres 2006 endet am Weiterhin sind Unterlagen aufzubewahren, wenn sie in einem anhängigen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren von Bedeutung sind oder Grundstücke izm geltend gemachter Vorsteuer betreffen (Aufbewahrungsfrist bei Grundstücken: bis zu 22 Jahren). Energieabgabenrückvergütung: Antragstellung für das Kalenderjahr 2008 spätestens bis Checkliste Steuertipps zum Jahresende

9 Steuertipps für Kapitalgesellschaften Steueroptimale Verlustverwertung durch Gruppenbesteuerung Gruppenbesteuerung zum Ausgleich von Gewinnen mit Verlusten und zur Geltendmachung von Firmenwertabschreibungen im Zuge des Erwerbes von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft Begründung einer Unternehmensgruppe ab 2013 bzw ab 2014: Die Begründung einer steuerlichen Unternehmensgruppe bietet in erster Linie den Vorteil des Ausgleichs von Gewinnen mit Verlusten der in die Gruppe einbezogenen Kapitalgesellschaften. Die Voraussetzungen dafür sind die rechtzeitige Stellung eines Gruppenantrages sowie eine Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % und die Mehrheit der Stimmrechte ab Beginn des Wirtschaftsjahres des jeweiligen Gruppenmitgliedes. Ist diese finanzielle Verbindung der Höhe nach nicht gegeben, wäre für die Inanspruchnahme der Gruppenbesteuerung zu überprüfen, ob nicht die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft möglich ist. Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag können bei nachweislicher Unterfertigung des Gruppenantrages bis zum und der Anzeige beim Finanzamt innerhalb 1 Monats noch für 2013 eine steuerliche Unternehmensgruppe bilden bzw in eine bereits bestehende Unternehmensgruppe aufgenommen werden. Durch die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften können auch Auslandsverluste in Österreich geltend gemacht werden (höchstens die nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Auslandsverluste). Auch inländische Enkelgesellschaften, die von einer EU-Tochtergesellschaften gehalten werden, können als Gruppenmitglied aufgenommen werden, nicht jedoch Gesellschaften, die gleichzeitig Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft sind. Für die Inanspruchnahme der Gruppenbesteuerung ab 2014 wäre noch in 2013 zu überprüfen, ob ein Abwertungsbedarf für Checkliste Steuertipps zum Jahresende

10 Beteiligungen besteht, die ab 2014 in eine Unternehmensgruppe miteinbezogen werden sollen: Während der Gruppenzugehörigkeit sind keine steuerlichen Teilwertabschreibungen möglich, Teilwertabschreibungs-Siebentelbeträge aus der Vorgruppenzeit laufen aber auch nach Aufnahme der Beteiligung in die Unternehmensgruppe weiter. Für bestehende Unternehmensgruppen: Ausscheiden einzelner Gruppenmitglieder bzw Auflösung der Unternehmensgruppe überlegen, o falls Bedarf für Teilwertabschreibungen besteht o falls hohe Verluste der Gruppenmitglieder bestehen, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Unternehmensgruppe nicht verwertet werden können und bei einer zukünftigen Ergebnisverbesserung durch Neubegründung der Gruppe eine Verlustverwertung ohne der Verrechnungsgrenze von 75 % möglich wird Bei zum gebildete Beteiligungsgemeinschaften, deren Mitbeteiligte gleichzeitig Gruppenmitglied einer anderen Unternehmensgruppe sind: Aufnahme neuer Gruppenmitglieder oder neuer Mitbeteiligter bzw Änderung des Beteiligungsausmaßes eines Mitbeteiligten vermeiden (sonst sofortige Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft). Bei Erwerb von ausländischen Beteiligungen im Jahr 2013 Option zur Steuerpflicht prüfen! Bei internationalen Schachtelbeteiligungen (mindestens 10%ige Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften, die mindestens 1 Jahr gehalten werden) sind Veräußerungsgewinne und -verluste und Teilwertabschreibungen nicht ertragssteuerwirksam. Österreichische Muttergesellschaften, die im Wirtschaftsjahr 2013 eine solche Beteiligung erworben haben und daraus Verluste erwarten, die sie ertragsteuerlich absetzen wollen, können mit der Steuererklärung 2013 mit einer ausdrücklichen, unwiderruflichen Option zur Steuerpflicht auf die Steuerfreiheit verzichten; eine spätere Nachholung der Option ist nicht möglich. Konsequenzen der Option sind die Steuerwirksamkeit von Veräußerungsgewinnen, Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten (auf 7 Jahre verteilt). Verrechnungspreisgestaltung: Anpassungsbedarf aufgrund veränderter Marktsituationen und Zinsentwicklungen prüfen; Berücksichtigung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze und der Verrechnungspreisrichtlinien des BMF Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften ohne eigenständigem Betrieb und Möglichkeit zur selbständigen Nutzung von Marktchancen (zb Management-GmbH ): Berücksichtigung der Rechtsansicht der Finanzverwaltung und der VwGH-Rechtsprechung Checkliste Steuertipps zum Jahresende

11 Da die Höhe der Ertragsteuern von der Rechtsform des Unternehmens abhängig ist, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen einen Vorteilhaftigkeitsvergleich hinsichtlich Rechtsform und Ausgestaltung der Unternehmensstruktur vorzunehmen. zur höchstpersönlichen Zurechnung Rechtsformplanung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung unterschiedlicher Steuersätze im Körperschaftsteuer- und Einkommensteuergesetz Optimierung Gewinnausschüttungen versus Leistungsvergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer bei einem Durchschnittssteuersatz über 43,75 % Absenkung GmbH-Mindeststammkapital von ,00 auf ,00 : Möglichkeit der Herabsetzung auf Mindestkapital und uu steuerneutrale Einlagenrückzahlung Absenkung Mindestkörperschaftsteuer für GmbHs von 1.750,00 /Jahr auf 500,00 /Jahr: Gutschrift überhöht entrichteter Mindestkörperschaftsteuer 2013 mit Körperschaftsteuerbescheid 2013; uu Herabsetzungsanträge für 2014 Checkliste Steuertipps zum Jahresende

12 Steuertipps im Rahmen der Lohnverrechnung Steuerbegünstigungen, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter bewirken können Optimale Ausnutzung des Jahressechstels zur begünstigten Besteuerung mit 6 % bis 35,75 % Prämien für Verbesserungsvorschläge, die auf Grund lohngestaltender Vorschriften (zb innerbetriebliche Vereinbarungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmer) gewährt werden und Vergütungen für Diensterfindungen: Zusätzliches um 15 % erhöhtes Jahressechstel zur begünstigten Besteuerung mit 6 % Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zu Kinderbetreuungskosten bis zu 1.000,00 /Kind bis zum 10. Lebensjahr für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen der Arbeitnehmer; Zuschussgewährung direkt oder in Form eines Gutscheines an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder direkt an eine pädagogisch qualifizierte Person Steuerfreie Zuwendungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer bis 300,00 : Lebens-, Kranken-, Unfallversicherungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen Steuerfreie Zuwendungen aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen (Mitarbeiterbeteiligungen) bis 1.460,00 : Voraussetzungen sind, dass der Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen der Arbeitnehmer gewährt wird und die Beteiligung mehr als 5 Jahre aufrecht bleibt. Zu den begünstigten Beteiligungen zählen neben Aktien und GmbH- Anteilen auch Substanzgenussrechte und echte stille Beteiligungen. Steuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zb Weihnachtsfeier, Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen): jährlicher Freibetrag 365,00 Steuerfreie Sachzuwendungen (zb Warengutscheine als Weihnachtsgeschenke): jährlicher Freibetrag 186,00 Checkliste Steuertipps zum Jahresende

13 Steuerfreie Getränke/Verköstigung am Arbeitsplatz: Gutscheine für Mahlzeiten bis zu 4,40 /Arbeitstag steuerfrei Steuerfreier Werkverkehr ( Jobticket ): Kein Sachbezug bei Überlassung einer Streckenkarte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten. Ab 2013 sind der Anspruch auf Pendlerpauschale und die Nichtübertragbarkeit der Streckenkarte keine Voraussetzungen mehr. Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros; Pendlerzuschlag + Negativsteuer: bis zu 400,00 /Jahr bei Arbeitnehmerveranlagung Pendlerverordnung ab 2014: Verwendung des Pendlerrechners (zukünftig auf BMF-Homepage) Aufrollung der Lohnverrechnung (insbesondere bei schwankenden monatlichen Bezügen). Bei ganzjähriger Beschäftigung und Vorlage entsprechender Belege können Kirchenbeiträge und Mitgliedsbeiträge an freiwillige Berufsverbände berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen Freibetragsbescheid vorgelegt hat. Voll- oder Teilübertritt auf Abfertigung neu (für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem Jahr 2003 begonnen hat und die noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen): unbefristet zulässig Neugründungen seit : Begünstigte Arbeitnehmerbeschäftigung gem 1 Z 7 NeuFöG (kein DB, DZ, WBF, UV), für maximal 12 Monate ab der erstmaligen Beschäftigung eines Arbeitnehmers innerhalb der ersten 3 Jahre ab Neugründung Checkliste Steuertipps zum Jahresende

14 Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 bis beantragen (5-Jahresfrist) Werbungskosten und Sonderausgaben bis Jahresende bezahlen! Rückzahlungsantrag von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2008 bis (5-Jahresfrist); falls Veranlagung nicht möglich Werbungskosten (zb Fortbildungskosten, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen bis zum bezahlt werden, um 2013 noch steuerwirksam zu sein: Kirchenbeitrag bis 400,00 absetzbar Spenden für bestimmte begünstigte Organisationen (zb Universitäten, Bundesdenkmalamt), für mildtätige Zwecke, Entwicklungsförderung und Hilfestellung in Katastrophenfällen, Tierheime, freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände und Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen ihv 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte 2013 absetzbar: Begünstigte Spendenempfänger siehe BMF-Liste, Beleg über Spendenzahlung erforderlich! Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten mit Steuererklärung: bis zu 2.300,00 /Kind bis zum 10. Lebensjahr; Betreuung in einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (zb Kindergärten, Kindertagesheime) oder durch pädagogisch qualifizierte Personen; belegmäßiger Nachweis der Aufwendungen. Geltendmachung des Kinderfreibetrages mit Steuererklärung: 220,00 /Kind bei Beantragung durch einen Elternteil, je 132,00 /Kind bei Beantragung durch beide Elternteile Checkliste Steuertipps zum Jahresende

15 Geltendmachung des Alleinerzieher-/Alleinverdienerabsetzbetrages Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: 4,25 % Prämie (maximal 103,94 ) Bausparen: Prämie in 2013 maximal 18,00 bei einem Einzahlungsbetrag von 1.200,00 Sozialversicherung (bei Mehrfachversicherung und Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage): Antragstellung auf Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen des Jahres 2010, die auf einen Überschreitungsbetrag entfallen, bis ; die Rückerstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen kann ohne zeitliche Befristung beantragt werden. Überprüfung der im letzten Jahr durchgeführten Schenkungen im Hinblick auf die Einhaltung der Meldeverpflichtungen - uu strafbefreiende Selbstanzeige innerhalb von 15 Monaten ab Schenkung Einkünfte aus privaten Grundstücksverkäufen ab 2013 sind idr mit der Abfuhr der Immobilienertragsteuer endbesteuert und nicht in die Einkommensteuererklärung 2013 aufzunehmen. In Einzelfällen kann dennoch eine Veranlagungspflicht bestehen (zb bei falscher ImmoESt- Berechnung) oder eine freiwillige Veranlagung steuerlich günstiger sein! Bei geplanten Schenkungen von Liegenschaften: Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage (dreifacher Einheitswert) gilt noch bis , Rechtslage nach derzeit nicht absehbar: Gesetzesänderungen verfolgen! Immobilienertragsbesteuerung für private und betriebliche Veräußerungen ab : Beachtung der Neuregelung der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen: o 25 % des adaptierten Veräußerungsgewinnes oder Pauschalbesteuerung ihv 3,5 % des Veräußerungserlöses bei am nicht steuerverfangenen Grundstücken bzw 15 % des Veräußerungserlöses bei nach dem umgewidmeten Grundstücken o Ansonsten: 25 % des adaptierten Veräußerungsgewinnes Verlustausgleichsbeschränkung auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen. Grundsätzlich Endbesteuerung durch Abfuhr der Immobilienertragsteuer, auf Antrag Veranlagung durch Erklärung der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung 2013 (zb zur Geltendmachung eines Verlustausgleiches), Veranlagungspflicht bei fehlerhafter Berechnung der Immobilienertragsteuer Bei Vorliegen eines Verlustes aus privaten Grundstücksveräußerungen in 2013 und geplanten Grundstücksveräußerungen mit Gewinn in 2014: Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung Vorziehen der für 2014 geplanten Veräußerung in 2013 prüfen. Bei niedrigen Einkünften: Regelbesteuerungsoption (Beantragung Checkliste Steuertipps zum Jahresende

16 der Anwendung des allgemeinen Einkommensteuertarifes) prüfen Bei betrieblichen Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen: Sonderregelungen beachten Aufbewahrung sämtlicher Belege izm der Anschaffung von Grundstücken/Gebäuden sowie der Herstellung und oder Instandsetzung von Gebäuden (zb Kaufvertrag, Anwalts- und Notarkosten, Baurechnungen etc, auch bei privaten Grundstücken/Gebäuden): Falls weder die Pauschalbesteuerung noch eine Steuerbefreiung zur Anwendung kommt, sind bei der Veräußerungsgewinnermittlung die nachweisbaren Anschaffungsbzw Herstellungskosten als Absetzposten zu berücksichtigen. Wertpapierveranlagung im Privatvermögen: Beachtung der Neuregelungen der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen (Abgrenzung Alt- und Neubestand) Getrennte Depotführung für Wertpapiere des Alt- und des Neubestandes Bei Schenkung eines Wertpapierdepots: zur Vermeidung eines KESt-Abzuges Nachweis der Schenkung der Bank vorlegen (zb Schenkungsmeldung) Bei Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken: zur zukünftigen Verlustverrechnung durch die Bank Zusammenlegung der Depots bei einer Bank Bei realisierten Gewinnen aus Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds-Anteile), die ab erworben wurden ( Neubestand ): Realisierung von Verlusten zum Verlustausgleich durch Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds- Anteile), die ab erworben wurden Bei realisierten Verlusten aus Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds-Anteile), die ab erworben wurden ( Neubestand ): Realisierung von Gewinnen zum Verlustausgleich durch Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Investmentfonds- Anteile), die ab erworben wurden Bei Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken und in 2013 realisierten Verlusten auf einzelnen Depots: Gesamtverlustverrechnung im Wege der Einkommensteuerveranlagung (nach Vorliegen der Bescheinigung der Banken über den Verlustausgleich Aufnahme in die Einkommensteuererklärung 2013) Bei Gemeinschaftsdepots (mehrere Depotinhaber) und allein gehaltenen Wertpapierdepots: Da bei Gemeinschaftsdepots der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, ist eine Aufteilung des Gemeinschaftsdepots auf Einzelinhaber-Depots zu prüfen Checkliste Steuertipps zum Jahresende

17 (etwaige Schenkungsmeldepflicht beachten). Steuerabkommen Österreich - Liechtenstein: in Kraft ab Bei ausländischen Wertpapieren: Quellensteuer- Rückerstattungsanträge im Ausland (Fristen beachten!) Änderungen im Verfahrensrecht ab 2014: Bei Einbringung von Rechtsmittel beachten Checkliste Steuertipps zum Jahresende

18 Impressum: 2013 KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

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