2.2 Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende, C. Tetzner, begrüßt die Mitglieder der ARK-EmK. Er stellt die Beschlussfähigkeit nach 8 (1) ARRO fest.

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1 Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-methodistischen Kirche ARK-EmK Protokoll der 36. Sitzung (Stand ) Ort Kassel, InterCity Hotel Datum, Uhrzeit 20. Februar 2013, 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr Protokollführung Ruthardt Prager erstellt am Sitzungsleitung Christfried Tetzner freigegeben am Rechtsgültigkeit 14 Tage nach Versand, sofern kein ist gegeben Widerspruch eingeht 1 Eröffnung durch den Vorsitzenden Christfried Tetzner 2 Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.1 Anwesenheit Dienstgeber Kirche Dienstnehmer Kirche NJK Rainer Bath Karin Recknagel OJK Stephan Ringeis (entschuldigt) Marco Ringeis (entschuldigt) SJK Johannes Knöller (entschuldigt) Gebhard Böhringer ZK Dieter Weyhrauch (entschuldigt) Barbara Grosmann Dienstgeber Diakonie Dienstnehmer Diakonie Bethesda Wuppertal Roland Niepmann Christfried Tetzner come back Christian Zimmermann Hans-Christian Kaiser (entschuldigt) Martha-Maria Nbg. Siegfried Kitzmann Klaus Fränkel Martha-Maria Nbg. Markus Füssel Jürgen Blechschmidt Geschäftsführung der ARK- EmK Ruthardt Prager (11 stimmberechtigte Personen) 2.2 Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende, C. Tetzner, begrüßt die Mitglieder der ARK-EmK. Er stellt die Beschlussfähigkeit nach 8 (1) ARRO fest. 3 Feststellung und Ergänzung der Tagesordnung Die vorgeschlagene Tagesordnung wird einstimmig angenommen. 4 Protokoll der 35. Sitzung vom 24. Oktober 2012 Das bereits freigegebene Protokoll wird von der ARK-EmK bestätigt. 5 Kirchengesetze zum Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie - Kein Vorgang ARK-EmK Protokoll der Sitzung Seite 1

2 6 Grundsatzfragen Urteil des BAG vom 20. November 2012 Über die Folgerungen aus dem Urteil wird gesprochen (ggf. Beteiligung von Gewerkschaften an Beschlüssen der ARK). Beschlüsse werden nicht gefasst. Die ARK-EmK erwartet, dass die EmK ihre Kirchengesetze zum Arbeitsrecht rechtzeitig anpasst, um den Auflagen aus dem Urteil Rechnung zu tragen. - Kein Beschluss AVR Rundschreiben der ARK-DW.EKD vom Die ARK-EmK beschließt die Übernahme einstimmig. 7.2 Urlaubsregelungen (siehe Urteil des BAG) - Antrag der MAV Martha-Maria Nürnberg Grundsatzfrage: Die ARK-EmK beschließt, eine eigenständige Urlaubs-Sonderregelung für 2013, die 2014 durch die Regelung AVR.DW-EKD nach Prüfung durch die ARK-EmK übernommen wird. abgegebene Stimmen: 11 gültige Stimmen: 10 erforderliche Mehrheit: (absolute Mehrheit) 6 mit ja stimmen: 10 Nach Beratung liegt folgender Antrag zur Abstimmung vor: Der Erholungsurlaub der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage verteilt ist (5-Tage-Woche), beträgt für das Kalenderjahr Arbeitstage. Weiterhin gilt die Besitzstandsregelung, nach der diejenigen, die bis zum das 40. Lebensjahr vollendet haben, einen Urlaubsanspruch für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses entsprechend der derzeit geltenden Regelung behalten, sofern das Dienstverhältnis bereits zum bestand. abgegebene Stimmen: 11 gültige Stimmen: 10 erforderliche Mehrheit: (absolute Mehrheit) 6 mit ja stimmen: Ergänzung durch Rundlaufbeschluss vom , abgeschlossen am : Der Urlaubsanspruch für Praktikantinnen und Praktikanten nach abgelegten Examen (Anlage 10/I 4 Erholungsurlaub), für Ausbildungsverhältnisse in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (Anlage 10/II 11 Erholungsurlaub), für Ausbildungsverhältnisse nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes oder des Hebammengesetzes (Anlage 10/III 11 Erholungsurlaub) und für Ausbildungsverhältnisse nach Maßgabe des Altenpflegegesetzes (Anlage 10/V 9 Erholungsurlaub) beträgt im Kalenderjahr Arbeitstage (bei Praktika)/Ausbildungstage (bei Ausbildung) bei einer Verteilung der ARK-EmK Protokoll der Sitzung Seite 2

3 Arbeitszeit/Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Woche. abgegebene Stimmen: 15 gültige Stimmen: 15 erforderliche Mehrheit: (absolute Mehrheit) 8 mit ja stimmen: 15 Herr Fränkel beantragt nach der Abstimmung, dass die anderen Antragsteile des Antrags der MAV von Martha-Maria weiterhin eine Aufgabe der ARK-EmK zur Beratung sind (insbesondere die rückwirkenden Regelungen zum Urlaub). Entgeltumwandlung - Regelung in den Dienstverträgen (für EmK) Die EmK beantragt, dass in den Dienstverträgen ein Zusatz eingefügt werden soll, der eine Folgerung aus dem Rahmenvertrag der EmK mit der EZVK ist: Die Dienstgeberin (hier die Kirche) vereinbart grundsätzlich eine Entgeltvereinbarung mit dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin, die den Dienstgeber dazu berechtigt, eine Entgeltumwandlung zugunsten des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bei der EZVK im Rahmen der EZVKPlus-Versicherung vorzunehmen. Widerspricht der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin nicht diesem Vorhaben, gilt eine Entgeltumwandlung als vereinbart. Zusätzlich zur Unterschrift des Vertrags: Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin widerspricht*/widerspricht nicht* einer Entgeltvereinbarung. Die Summe der Entgeltumwandlung wird auf.. Euro monatlich festgelegt.*.. (Unterschrift Mitarbeiter/Mitarbeiterin *Zutreffendes unterstreichen 8 Dienstvereinbarungen Kein Vorgang abgegebene Stimmen: 11 gültige Stimmen: 10 erforderliche Mehrheit: (absolute Mehrheit) 6 mit ja stimmen: 10 9 Nominierung für Schlichtungsstelle Die ARK-EmK bittet die EmK, einen Vertreter in Nachfolge von Dr. Lothar Elsner (Dienstgebervertretung) zu benennen. ARK-EmK Protokoll der Sitzung Seite 3

4 Verschiedenes R. Prager berichtet von ersten Gesprächen zwischen edia.con und ARK-EmK wegen Beitritt zur ARK-EmK. Die Mitglieder der ARK-EmK bekunden ihre Offenheit Termine der Schlichtung (kollektivrechtlich) Donnerstag, 23. Mai 2013 Donnerstag, 12. September 2013 Donnerstag, 14. November Termine der Sitzung der ARK-EmK 25.Juni Oktober Dezember 2013 jeweils in Kassel Vorsitzende der ARK-EmK (gez.) Christfried Tetzner Geschäftsführung der ARK-EmK (gez.) Ruthardt Prager Versand: Anlage zu Protokoll: Rundschreiben der ARK-DW.EKD vom ARK-EmK Protokoll der Sitzung Seite 4

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2 Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2 Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-methodistischen Kirche ARK-EmK Protokoll der 35. Sitzung (Stand 20.11.2012) Ort Kassel, InterCity Hotel Datum, Uhrzeit 24. Oktober 2012, 10:30 Uhr bis 13:00

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