I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

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1 I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2012 Juni 2012 Inhalt An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte - 1. BPR Gymnasien auf Schulleitertagung (S. 1) 2. A 14-Beförderungsprogramme Mai 2012 (S. 1) 3. Ablaufdiagramme Notenbeschwerden und Notenwiderspruch (S. 4 + Anlagen) 4. Bezirksinterne und bezirksübergreifende Versetzungen (S. 4) 5. Abordnungen und Teilabordnungen (S. 5) 6. Transparenz bei der Verteilung von Anrechnungsstunden (S. 6) 7. Reiserücktrittsversicherung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (S. 7) 8. Informationen des Arbeits- und Gesundheitsschutz-Ausschusses (S. 7) Anlagen Ablaufdiagramme Notenbeschwerden und Notenwiderspruch Kontaktdaten der BPR-Mitglieder Kontaktdaten der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Wichtiger Hinweis: Bitte ein Exemplar durch Aushang den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis bringen! Verteiler Von den Informationen des BPR Gymnasien erhalten die Örtlichen Personalräte je 3 Exemplare Beauftragten für Chancengleichheit je 1 Exemplar Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten je 1 Exemplar Schulleitungen je 1 Exemplar Geschäftsstelle BPR Gymnasien beim RP Tübingen, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7, Konrad- Adenauer-Str. 40, Tübingen, Tel.: 07071/ bzw (nachmittags), Fax: 07071/ , Mail: marina.steiger@rpt.bwl.de, Internet:

2 1. BPR Gymnasien auf Schulleitertagung Auf Bitten des Bezirkspersonalrats Gymnasien wurde dem BPR auf der letzten Schulleitertagung, am 15. März 2012, zum ersten Mal Gelegenheit gegeben, einen Tagesordnungspunkt Anliegen der Personalvertretung beizutragen. Der BPR hat diese Gelegenheit genutzt, um das Gremium und seine Arbeit kurz vorzustellen. Der BPR-Vorsitzende rief die Schulleitungen dazu auf, Personalvertretung nicht als Hindernis, sondern als Chance zu begreifen. Die vertrauensvolle Einbeziehung des ÖPR durch die Schulleitung ist aus Sicht des BPR ein entscheidender Faktor zur Vermeidung von Konflikten und zur Verbesserung des Arbeitsklimas an den Schulen. Nicht zuletzt dient dies auch dem Erhalt der Lehrergesundheit. Zudem kann die Schulleitung durch die Berücksichtigung von Anregungen der Personalvertretung wichtiges Kreativpotenzial nutzen. Außerdem wies der BPR auf wichtige Kriterien für die Formulierung von A 14-Ausschreibungstexten hin, damit die Mehrarbeit für eine A 14- Ausschreibungsstelle regierungsbezirksübergreifend vergleichbar ist. Im Anschluss gab es eine Aussprache zu Themen wie Personalvertretung der Schulleitung oder Rolle der Personalvertretung bei Störung des Betriebsfriedens durch einzelne Lehrkräfte. Der BPR Gymnasien dankt dem Amt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und würde es sehr begrüßen, wenn er auch in Zukunft Gelegenheit bekäme, auf diese Weise mit den Schulleitungen ins Gespräch zu kommen. 2. A 14-Beförderungsprogramme Mai 2012 Für das konventionelle A 14-Beförderungsprogramm Mai 2012 ( Treppchenmodell ) standen im Regierungsbezirk Tübingen nur 26 Stellen (davon 3 als Reste aus dem Ausschreibungsverfahren) zur Verfügung. Der BPR Gymnasien hat sich dafür eingesetzt, dass im Rahmen dieser wenigen Beförderungsmöglichkeiten sowohl im neu eröffneten Jahrgang 2001 erste Beförderungen vorgenommen, als auch Kolleginnen und Kollegen älterer Jahrgänge mit guter Dienstbeurteilung befördert wurden. Es wurden dabei im RP Tübingen folgende Beförderungskriterien für das konventionelle A 14-Beförderungsprogramm vereinbart: BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 1 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

3 Note 2,0 oder besser bis einschließlich Jahrgang 1995 Note 1,5 oder besser bis einschließlich Jahrgang 1998 Note 1,0 für den Jahrgang 1999 Note 1,0 und Geburtsjahrgang bis 1966 (bei Frauen bis 1967) im Jahrgang 2000 Note 1,0 und Geburtsjahrgang bis 1957 oder die Note 1,0 in Verbindung mit Schwerbehinderung im Jahrgang 2001 Außerdem konnten zwei Beförderungen gemäß dem Programm Abendsonne vorgenommen werden. Die Beförderungskriterien im Privat- und Auslandsschuldienst sind als Ausgleich für die dort fehlende Beförderungsmöglichkeit über eine A 14-Ausschreibungsstelle vorteilhafter. Hier galten folgende Beförderungskriterien: Note 2,0 bis einschließlich Jahrgang 1997 Note 1,5 für die Jahrgänge 1998 bis 2000 Note 1,0 für die Jahrgänge 2001 und 2002 Durch die Absenkung der Ausschreibungsquote von 70% auf 50% ab Mai 2012 sind zukünftig bessere Beförderungsmöglichkeiten für das konventionelle Beförderungsprogramm zu erwarten. Der BPR weist im Übrigen nochmals darauf hin, dass bei entsprechendem Anlass und bei Anzeichen für eine Leistungsänderung sowohl auf Antrag der Lehrkraft als auch auf Veranlassung der Schulleitung jederzeit vor Ablauf der 5-jährigen Gültigkeitsdauer einer Dienstbeurteilung eine neue Dienstbeurteilung angefertigt werden kann, also z. B. auch schon eineinhalb Jahre nach der letzten Dienstbeurteilung. Für die Beförderung im A 14-Ausschreibungsprogramm Mai 2012 standen 51 Stellen zur Verfügung. Der BPR Gymnasien hat gemeinsam mit dem RP darauf hingewirkt, dass der Arbeitsumfang der ausgeschriebenen A-14-Stellen vergleichbar ist: Es darf nicht sein, dass eine Lehrkraft an einer Schule deutlich mehr Zusatzarbeit für die A 14-Beförderung zu leisten hat, als eine Lehrkraft an einer anderen Schule. Es müssen dies- BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 2 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

4 bezüglich zwei wichtige Kriterien für die A 14-Ausschreibungstexte beachtet werden: Im Ausschreibungstext kann nur eine Aufgabe ausgeschrieben werden. In Ziffer 1 der Verwaltungsvorschrift Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat heißt es: Die A-14-Stellen werden durch die jeweilige Schule mit einer besonderen Aufgabe ausgeschrieben Verschiedene Aspekte dieser einen Aufgabe können natürlich im Ausschreibungstext konkretisiert werden. Es können aber nicht Tätigkeiten aus völlig unterschiedlichen Aufgabenbereichen (z. B. Netzwerkbetreuung und Aufbau der Ganztagsbetreuung ) miteinander kombiniert werden. Falls der Arbeitsumfang eine Stunde Mehrarbeit pro Woche überschreitet, muss als Ausgleich eine entsprechende Anzahl von Anrechnungsstunden ausgewiesen werden. Schließlich heißt es im entsprechenden Erlass: Der Umfang der ausgeschriebenen Aufgabe ist zu beachten. Keine Oberstudienrätin und kein Oberstudienrat muss mehr als 100% Leistung erbringen. Eine zusätzliche zeitliche Belastung von einer Stunde als Ausgleich für die Beförderung ist denkbar, ansonsten sind zusätzliche Aufgaben weiterhin über Anrechnungen abzugelten. Wenn also z. B. eine Aufgabe ausgeschrieben wird, für die bisher an der Schule zwei Anrechnungsstunden gegeben wurden, dann kann eine dieser beiden Stunden als Ausgleich für die Beförderung wegfallen, die andere Anrechnungsstunde muss aber weiterhin gewährt und dementsprechend auch im Ausschreibungstext der A 14-Stelle ausgewiesen werden. Der BPR bittet deshalb die Örtlichen Personalräte dringend, bei der kommenden A 14-Ausschreibungsrunde für Oktober 2012 im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Schulleitungen auf die Berücksichtigung dieser Kriterien bei der Redaktion des Ausschreibungstextes hinzuwirken! BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 3 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

5 3. Ablaufdiagramme Notenbeschwerden und Notenwiderspruch Auf Initiative und unter Beteiligung des BPR Gymnasien hat das RP Tübingen Ablaufdiagramme für Notenbeschwerden- und Notenwiderspruchsverfahren veröffentlicht. Der BPR hofft, dass hierdurch Transparenz und Rechtssicherheit in solchen Verfahren für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler befördert werden. Die Diagramme wurden vom Amt per Mail vom 16. März 2012 an die Schulleitungen versandt und sind auch im Anhang dieser ÖPR-Info enthalten. Sie finden sich außerdem auch auf der Homepage des RP Tübingen im Internet unter zum Download als PDF-Dokumente. 4. Bezirksinterne und bezirksübergreifende Versetzungen Der BPR Gymnasien empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die einen bezirksinternen oder bezirksübergreifenden Versetzungsantrag stellen und dabei die Unterstützung des BPR wünschen, sich frühzeitig mit einem BPR-Mitglied ihres Vertrauens direkt in Verbindung zu setzen und dem BPR sowohl den Antrag selbst als auch eine möglichst ausführliche und nachvollziehbare Begründung zukommen zu lassen. Nur so kann der BPR den Antrag wirksam begleiten. Kontaktinformationen der BPR-Mitglieder finden sich im Anhang dieses BPR-Infos. Versetzungsanträge sind über das Internet-Portal Lehrer-Online zu stellen (unter bzw. direkt unter Der Termin für stellenwirksame Änderungen zum nächsten Schuljahr ist immer der Tag nach den Weihnachtsferien des laufenden Schuljahres. In persönlichen Härtefällen kann auch außerhalb der Frist ein Antrag gestellt werden. Da das RP als personalführende Stelle über die Versetzung entscheidet, ist der BPR (und nicht der ÖPR) personalvertretungsrechtlich in der Mitbestimmung. Laut 75 LPVG Nr. 9 in Verbindung mit Absatz 2 ist bei Versetzungen regelmäßig die Personalvertretung der aufnehmenden Schule zu beteiligen. Die Personalvertretung der abgebenden Schule ist dagegen nur auf ausdrücklichen Antrag des Betroffenen zu beteiligen. Der BPR beteiligt den ÖPR mithilfe des PERS-Bogens, der dem ÖPR per Dienstpost zugeht. Durch den BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 4 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

6 PERS-Bogen wird der ÖPR über die vom Amt beabsichtigte Maßnahme informiert und bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem BPR. Falls der ÖPR ein Votum abgeben möchte, sollte er dem BPR möglichst rasch eine entsprechende schriftliche Stellungnahme zukommen lassen, am besten per Mail. 5. Abordnungen und Teilabordnungen Viele Kolleginnen und Kollegen befürchten, dass sie im nächsten Schuljahr mit Abordnungen oder Teilabordnungen an andere Schulen (auch in den beruflichen Bereich) rechnen müssen bedingt durch Deputatsüberhänge nach dem Wegfall des 13. Schuljahres. Inwieweit diese Überhänge an etlichen Schulen durch Rückgabe von Bugwellenstunden oder andere schulinterne Lösungen abgebaut werden können, steht an dieser Stelle nicht zur Debatte (siehe dazu die Mitteilungen des HPR und die Veröffentlichungen der Verbände). In jedem Fall stellt eine Abordnung für die meisten eine Erschwernis der Unterrichtstätigkeit dar. Der BPR Gymnasien weist darauf hin, dass Abordnungen von mehr als 2 Monaten Dauer nach 75, Abs. 1 LPVG der Mitbestimmung unterliegen. Formal wird dieses Beteiligungsrecht letztlich durch den BPR ausgeübt, da das RP als personalführende Stelle (wie bei der Versetzung) über die Abordnung entscheidet. Weil diese Abordnungen in enger Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen geplant werden, ist der örtliche Personalrat zunächst der Ansprechpartner für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen: Sowohl der Personalrat der abgebenden als auch der Personalrat der aufnehmenden Schule haben hier ein Beteiligungsrecht, allerdings wird der Personalrat der abgebenden Schule laut LPVG 75, Abs. 2 nur auf Antrag des Betroffenen beteiligt. Bei nicht beamteten Kolleginnen und Kollegen hat der Personalrat jedoch nur ein Informationsrecht sowie die Pflicht darüber zu wachen, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Kolleginnen und Kollegen, welche die geplante Abordnung als besondere Härte empfinden, sollten sich in Rücksprache mit dem örtlichen Personalrat an den BPR wenden, wobei vorsorglich darauf hingewiesen werden muss, dass sowohl der ÖPR als auch der BPR die Interessen aller von der Personalmaßnahme betroffenen Kolleginnen und Kollegen gegeneinander abwägen müssen. BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 5 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

7 Lehrkräfte, die im nächsten Schuljahr abgeordnet werden, haben grundsätzlich Anspruch auf Reisekostenvergütung für die zusätzlich notwendigen Fahrten 1, unter Umständen auch Anspruch auf einen Deputatsnachlass ( Mehrwegeermäßigung ), gemäß der Verwaltungsvorschrift Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen (...) ( Regelstundenmaßerlass ), Ziffer E Anrechnungen, Absatz 2 Nr. 7: Erteilen Lehrer regelmäßig Unterricht außerhalb ihrer Stammschule und erhöht sich dadurch der Zeitaufwand, der üblicherweise zum Erreichen der Stammschule erforderlich ist, um mehr als fünf Zeitstunden im Monat, so erhalten sie für einen Zeitaufwand von je zwei weiteren vollen Zeitstunden eine Anrechnung von einer Wochenstunde im Monat. Bei 9 Zeitstunden Mehraufwand im Monat aufgrund der Abordnung ergibt sich aus dieser Regelung also eine Anrechnung von zwei Wochenstunden (d. h. Deputatsstunden) im Monat, also eine Anrechnung von einer halben Deputatsstunde pro Woche. Bei einem zeitlichen Mehraufwand von 13 Zeitstunden im Monat ergibt sich aus der Regelung eine Anrechnung von einer Deputatsstunde in der Woche. 6. Transparenz bei der Verteilung von Anrechnungsstunden Zur Entlastung von Kolleginnen und Kollegen, die Aufgaben übernommen haben, für die es keine vom KM festgelegten Entlastungsstunden gibt (z. B. für Fachbetreuung, Schüleraustausch, Sammlungen...) erhalten Schulen Anrechnungsstunden für das sogenannte Allgemeine Entlastungskontingent (auch Stundenpool genannt). Die Anzahl der Anrechnungsstunden, die eine Schule als Allgemeines Entlastungskontingent erhält, ist im Regelstundenmaßerlass, d. h. in der VwV Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schule (...) im Abschnitt E. Anrechnungen festgelegt und errechnet sich aus der Zahl der Klassen. Die Schulleitung entscheidet in eigener Verantwortung über die Verteilung dieser Anrechnungsstunden. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( 2 Abs. 1 LPVG) ist die Schulleitung gegenüber dem ÖPR allerdings unabhängig von Mit- 1 Siehe auch Landesreisekostengesetz unter bzw. direkt unter sowie das Formular des LBV unter bzw. direkt unter BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 6 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

8 bestimmungstatbeständen zu Transparenz verpflichtet, was die Zahl und die Kriterien der Verteilung der Anrechnungsstunden angeht. (Dies gilt auch für die vom KM für bestimmte Aufgaben festgelegten Entlastungsstunden z. B. Netzwerkbetreuung, BfC ) Außerdem kann die GLK laut Konferenzordnung 2 Abs. 1 Ziff. 9 allgemeine Empfehlungen zur Verwendung des Allgemeinen Entlastungskontingents abgeben. Dies kann die GLK nur tun, wenn die Zuordnung von Anrechnungsstunden für bestimmte Aufgaben von der Schulleitung gegenüber dem Kollegium transparent gemacht wird. Das Amt hat dem BPR bestätigt, dass den Schulleitungen auf Schulleitertagungen diesbezüglich zu Transparenz und Offenheit geraten wird. 7. Reiserücktrittsversicherung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen Das Kultusministerium weist in seinem Schreiben Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (...) vom 23. April 2012, Az /9, darauf hin, dass Kosten, die im Schadensfall durch den Nichtantritt einer Dienstreise (z. B. wegen Erkrankung) im Rahmen von außerunterrichtlichen Veranstaltungen entstehen (Schullandheim, Studienfahrt, Schüleraustausch ) vom Dienstherrn übernommen werden, sodass der Lehrkraft kein finanzieller Schaden entsteht. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist für Lehrkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen also nicht notwendig. Der BPR weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur für Lehrkräfte gilt! Für Schülerinnen und Schüler sollten gegebenenfalls Reiserücktrittsversicherungen für außerunterrichtliche Veranstaltungen abgeschlossen werden, da sie (bzw. die Eltern) im Schadensfall die Kosten zu tragen haben. Es empfiehlt sich, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern hierauf hinzuweisen. 8. Informationen des Arbeits- und Gesundheitsschutz-Ausschusses Der Dienstherr, also das Land Baden-Württemberg, ist für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Beamten zuständig. Deshalb hat das Kultusministerium verschiedene Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement verabschiedet. In naher BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 7 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

9 Zukunft wird es in jedem Regierungspräsidium eine Veranstaltung geben, bei der Dr. Nübling von der Freiburger Forschungsstelle für Arbeits- und Sozialmedizin die Gesamtanalyse der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung für Lehrkräfte in Baden- Württemberg vorstellen wird. Außerdem wird ein Vertreter des Kultusministeriums die geplanten Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement vorstellen. Eingeladen werden Schulleiter, Personalvertretungen und Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte. Ein Flyer mit den geplanten Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement ist in Arbeit und wird jeder Lehrkraft zur Verfügung gestellt werden. Das Kultusministerium macht den Gesamtbericht Personengebundene Gefährdungsbeurteilung (COPSOQ-Umfrage) und andere Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenfalls auf folgender Webseite verfügbar: Da aus verschiedenen Gründen in diesem Haushaltsjahr 2012 Mittel für den Arbeitsund Gesundheitsschutz nicht für eigentlich eingeplante Zwecke verwendet werden können, erhalten die Regierungspräsidien für den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz einmalig zusätzliche Mittel zur freien Verfügung. Alle Anträge auf Zuschüsse oder Kostenübernahme müssen allerdings im Haushaltsjahr 2012 kassenwirksam werden. Wir möchten an dieser Stelle die ÖPRe der Gymnasien auf die Möglichkeit der Beantragung von Mitteln für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Gymnasien aufmerksam machen. In der Vergangenheit wurden diese Mittel leider häufig nicht abgerufen. Zuständig für den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Regierungspräsidium Tübingen ist: Dr. Hans-Ingo von Pollern, Ltd. Regierungsdirektor Telefon: Anträge auf Zuschüsse oder Kostenübernahme sind an Herrn Dr. von Pollern zu richten. Ebenso Mails mit Bitten um Informationen zur Art und zum finanziellen Rahmen der jeweiligen Förderung für die einzelne Schule. BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 8 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

10 Wir verweisen ebenfalls auf die Möglichkeit, bei entsprechenden Fragen den Arbeits- und Gesundheitsschutz-Ausschuss (ASA) des BPR Gymnasien zu kontaktieren. Die Mitglieder des ASA im BPR Gymnasien sind Rolf Ege, Claudia Schnitzer und Jörg Sobora. Kontaktinformationen finden sich im Anhang dieser BPR-Info. Wir hoffen, dass wir in dieser BPR-Info für die Schulen wieder hilfreiche Informationen zusammengestellt haben. Für Fragen stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung! Kontaktinformationen finden Sie in den Anlagen dieses Schreibens. Mit kollegialen Grüßen, Cord Santelmann Vorsitzender Sieglinde Selinka Stellvertretende Vorsitzende Christine Brohl Gerhard Hartmann Karin Kriesell Markus Riese Bettina Ruff Bernd Saur Claudia Schnitzer Jörg Sobora Günther Stoiber Rolf Ege Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten und ständiger Gast im BPR Gymnasien BPR-Info 1/2012 Juni 2012 Seite 9 von 9 BPR Gymnasien beim RP Tübingen

11 Ablaufplan Notenbeschwerde (wenn Fachnote kein Verwaltungsakt) Notenbeschwerde Gespräch Schüler/in bzw. Eltern mit Lehrkraft (LK) Lösung Rücknahme Beschwerde Abänderung Note (LK) Schulleitung (SL) Lehrkraft (Überdenken) Abänderung Note (LK) keine Abhilfe Selbsteintrittsrecht SL Lösung Rücknahme Beschwerde Abänderung Note (SL) Die Lehrkraft hat kein formelles Widerspruchsrecht, aber Überprüfungsmöglichkeit durch RP nach Beschwerde Regierungspräsidium Abänderung Note Zurückweisung Beschwerde Schüler/ Eltern Klage beim VG Sigmaringen (Schüler/ Eltern) mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.

12 Notenwiderspruch Ablaufplan Notenwiderspruch (wenn Fachnote Verwaltungsakt) Gespräch Schüler/in bzw. Eltern mit Lehrkraft Lösung Rücknahme Widerspruch Abänderung Note Schulleitung (SL) Lehrkraft (Überdenken) Abhilfe Note keine Abhilfe Selbsteintrittsrecht SL Lösung Rücknahme Widerspruch Abänderung Note Die Lehrkraft hat kein formelles Widerspruchsrecht, aber Überprüfungsmöglichkeit durch RP nach Beschwerde Regierungspräsidium Abänderung Note Zurückweisung Widerspruch Schüler/ Eltern Klage beim VG Sigmaringen (Schüler/ Eltern)

13 R E G I E R U N G S P R Ä S I D I U M T Ü B I N G E N Abteilung 7 Schule und Bildung Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien K o n t a k t l i s t e B P R G y m n a s i e n a m R P T Wahlperiode XI vom Cord Santelmann Vorsitzender Sieglinde Selinka Stv. Vorsitzende Arbeitnehmervertreterin im Vorstand Karin Kriesell Beamtenvertreterin im Vorstand Günther Stoiber Beamtenvertreter im Vorstand Christine Brohl Arbeitnehmervertreterin Gerhard Hartmann Protokollführer Bernd Saur Schulanschrift Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax / Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax / Gymnasium Albstadt-Ebingen Gymnasiumstraße Albstadt Tel.: / Fax: / Gymnasium Hechingen Heiligkreuz-Str Hechingen Tel.: / Fax: / Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.: / Fax: / Friedrich-Schiller-Gymnasium Im Klostergarten Pfullingen Tel.: / Fax: / Albert-Einstein-Gymnasium Buchauer Str Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/ Fax: 0731/ Privatanschrift Albert-Staimlin-Str Nehren Tel.: / Mobil: 0179 / Fax: / csantelmann@gmx.de (privat) cord.santelmann@rpt.bwl.de (dienstlich) Am Nordring Nehren Tel / S.Selinka@gmx.de (privat) sieglinde.selinka@rpt-bwl.de (dienstlich) Mühlesteigstraße Albstadt-Ebingen Tel.: / k.kriesell@gmx.de Leviweg Hechingen Tel.: / gstoiber@web.de Zwerchäcker 38/ Laupheim Tel.: / Fax: / tine.brohl@gmx.de (privat) christine.brohl@rpt.bwl.de (dienstlich) Im Kühnenbach Pfullingen Tel.: / Hartmann.FSG@gmx.de Ravensburger Straße Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/46508 Fax: 0731/ bernd.saur@teachers.de BPR-Kontaktliste Wahlperiode XI Seite 1 von 2 Stand: 7. März 2012

14 Markus Riese Bettina Ruff Claudia Schnitzer Jörg Sobora Uhland-Gymnasium Tübingen Uhlandstr Tübingen Tel.: / Fax: / Albert-Schweitzer Gymnasium Laichingen Beim Käppele Laichingen Tel.: / Fax / Hans-und-Sophie-Scholl- Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Pestalozzi-Gymnasium Breslaustraße Biberach Tel.: / Fax: / Hirschauer Str Tübingen Tel / Mail: markus.riese@online.de Feldstetter Str Laichingen Tel / mobil 0160 / Mail: ruffasglaichingen@gmx.de Käthe-Kollwitz-Weg Ulm Tel.: 0731 / Claudia.Schnitzer@web.de Hölderlinstr Schemmerberg Tel.: / JoergSobora@gmx.de Schwerbehindertenvertretung (ständiger Gast des BPR Gymnasien) Rolf Ege BPR-Ersatzmitglieder Max Biehahn Jochen Jehle Walter Patschke Geschäftsstelle Gymnasium Hechingen Heiligkreuz-Str Hechingen Tel.: / Fax: / Kepler-Gymnasium Ulm Karl-Schefold-Straße Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Gymnasium im Bildungszentrum Markdorf Ensisheimer Str Markdorf Tel.: / Fax: / Rupert-Neß-Gymnasium Wangen Jahnstraße Wangen Tel.: / Fax: / Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / 3465 Fax: 0911 / Rolf.Ege@t-online.de rolf.ege@schwerbehindertenvertretung-osa-tue.de Panoramastr Ulm Tel / Biehahn@arcor.de Kolbengasse 6a Deggenhausertal Tel.: / Mobil: 0170 / Mail: jochen.jehle@t-online.de Kreuzkellerweg 32/ Wangen Tel walter.patschke@web.de Marina Steiger Sekretärin Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 Konrad-Adenauer-Str Tübingen Tel.: 07071/ (vormitt.) 07071/ (nachm.) Fax: 07071/ Sekretärin: marina.steiger@rpt.bwl.de BPR-Vorsitzender: csantelmann@gmx.de cord.santelmann@rpt.bwl.de (privat) (dienstlich) BPR-Kontaktliste Wahlperiode XI Seite 2 von 2 Stand: 7. März 2012

15 Rolf Ege Bezirksvertrauensmann Gymnasien beim RP Tübingen Adressen der Örtlichen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien Bereich: Biberach Herr Anton Hepp Hofstr Riedlingen Tel.: / a.m.hepp@t-online.de Kreisgymnasium Riedlingen Tel.: / 2005 Bereich: Tübingen Herr Christoph Povel Rötelnweg Tübingen Tel.: / christoph.povel@web.de Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen Tel.: / Bereich: Bodenseekreis Frau Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Bereich: Rottenburg Frau Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / evabeylich@web.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Bereich: Sigmaringen Frau Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu Tel.: / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Bereich: Zollernalbkreis Frau Claudia Eisele Christian-Landenberger Str Albstadt Tel.: / ClaudiaEisele@web.de Gymnasium Albstadt Tel.: / Bereich: Alb-Donau-Kreis/Ulm Herr Frank Rueß Wolfertweg Ehingen Tel.: / fruess@gmx.de Johann-Vanotti-Gymnasium Ehingen Tel.: / Bereich: Gymnasium Hechingen Herr Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@T-Online.de Gymnasium Hechingen Tel.: / Bereich: Reutlingen Frau Edeltraud Hertenberger Lorettoplatz Tübingen Tel.: / e-hertenberger@t-online.de Johannes-Kepler-Gymnasium Reutlingen Tel.: /

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