Qualitätsoffensive Pflege - Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt berufen Runden Tisch ein
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- Andreas Hase
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1 Informationen zur Einberufung des Runden Tisch Pflege des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am zusammengestellt von Christian Frodl, InteressenGemeinschaft kritische Bioethik Bayern Die folgende Zusammenstellung von C. Frodl wurde zur besseren Übersicht zum Ausdrucken von den Webseiten des Ministeriums entnommen (siehe Quellen) und dient nur zur Information. Verbindlich sind allein die Angaben auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter 1
2 Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Di Qualitätsoffensive Pflege - Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt berufen Runden Tisch ein Auf Initiative der beiden Bundesministerinnen Renate Schmidt und Ulla Schmidt fand heute die Auftaktveranstaltung des neu eingerichteten "Runden Tisches" zur Verbesserung des Niveaus der pflegerischen Betreuung statt. Eingeladen wurden alle Akteure, die im Bereich der pflegerischen Versorgung tätig sind: Länder, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, private Einrichtungsträger, die Kostenträger (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen. Der "Runde Tisch" ist auf zwei Jahre angelegt. Auf einer Abschlussveranstaltung 2005 sollen die erarbeiteten Maßnahmen vorgestellt und Handlungsempfehlungen verabschiedet werden. "Mit dem 'Runden Tisch' starten wir eine gemeinsame Initiative für mehr Qualität und Sicherheit in der Pflege. Ziel ist es, konkrete Anstöße zu entwickeln, um die pflegerische Versorgung zu verbessern", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, zur Eröffnung. "Es geht um praxisund handlungsorientierte Maßnahmen, die auf der Basis der vorhandenen Finanzmittel rasch und wirksam umgesetzt werden können. Und zwar von den an der Pflege Beteiligten selbst, ohne dass dazu lange Gesetzgebungswege eingeschlagen werden müssen. Aufgabe des 'Runden Tisches' wird es sein, Best-Practice-Beispiele zu beschreiben und damit Orientierungshilfe für andere Einrichtungen zu geben. Gute Arbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen soll Vorbild für andere sein. Dazu gehört auch, häufige Fehler und Fehlerquellen in der ambulanten und stationären Pflege aufzuspüren. Nicht zuletzt soll es Aufgabe dieses 'Runden Tisches' sein, überflüssige Vorschriften abbauen zu helfen. Am Ende des 'Runden Tisches' sollte auch eine Charta der Rechte hilfebedürftiger Menschen stehen." Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, appellierte an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des "Runden Tisches", gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um aus den vorhandenen Ressourcen das Optimum für die der Pflege bedürftigen Menschen zu erreichen. "Die Kunst sollte darin bestehen, die vielen guten Ideen, Erfahrungen, Ergebnisse zusammenzuführen und ihnen eine Plattform zur Verbreitung zu geben. Trotz der Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung, einer Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen der Bundesregierung und zahlreicher Forschungsvorhaben und Modellmaßnahmen sowie vielfältiger Initiativen von Kostenträgern und insbesondere Einrichtungen muss die Qualität in der Betreuung und Pflege durch ambulante Dienste und Heime in der Breite gesichert und müssen noch vorhandene Defizite weiter abgebaut werden, betonte Bundessozialministerin Ulla Schmidt und benannte als Beispiel für Handlungsfelder: die bessere Unterstützung und Förderung sogenannter niedrigschwelliger Betreuungsangebote zur Stärkung der häuslichen Pflege, die stärkere Unterstützung und Förderung neuer Wohn- und Versorgungsformen, die stärkere Einbindung ehrenamtlich Tätiger in vorhandene Versorgungsstrukturen und die verstärkte Ausrichtung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften auf die speziellen Erfordernisse der Versorgung demenzkranker Menschen." Der "Runde Tisch" bearbeitet folgende Fragen: Wie kann die Betreuung und Pflege in Heimen und durch ambulante Dienste in der Praxis weiter verbessert werden? Wie sollte zukünftig ein differenziertes und besser an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtetes Versorgungsangebot gestaltet sein? Wie kann die Stellung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen weiter gestärkt und ein entsprechendes öffentliches Bewusstsein geweckt werden? Wie kann eine ausreichende Zahl von Personen dauerhaft für die Pflegeberufe gewonnen werden? Wie kann die Pflege durch Entbürokratisierung entlastet werden? Dazu wurden vier Arbeitsgruppen gebildet: Stationäre Betreuung und Pflege Ambulante Betreuung und Pflege Gesetzgebung und Entbürokratisierung Charta der Rechte Hilfebedürftiger 2
3 Berlin, Di Rede der Bundesministerin Renate Schmidt, anlässlich der Auftaktveranstaltung Runder Tisch Pflege am 14. Oktober 2003 in Berlin Anrede, die Bundesregierung möchte den auf Hilfe und Pflege angewiesenen Menschen trotz aller notwendigen Probleme ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen und eine ganzheitliche Pflege sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir die Altenhilfe und die Pflegequalität fortentwickeln. Ich möchte Sie deshalb herzlich zum Runden Tisch Pflege begrüßen. Ich freue mich darüber, dass Sie so zahlreich erschienen sind und wünsche mir einen regen Gedankenaustausch mit guten Ergebnissen für die hilfs- und pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. Anrede, bereits jetzt bedient sich die Hälfte der Pflegebedürftigen professioneller Hilfe, sei es durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen. Leider bestimmen aber meistens die Schlagzeilen über Missstände und Pflegefehler unser Bild von den Heim- und Pflegeeinrichtungen. Das wird den meisten Heimen und Pflegeeinrichtungen nicht gerecht und das wird vor allem vielen engagierten Pflegern und Pflegerinnen nicht gerecht. Aber, dass es Probleme gibt, ist unstrittig. Durch Studien sind Fälle von Mangelernährung in Heimen belegt. Eine hohe Zahl von Menschen erleiden jedes Jahr im Heim einen vermeidbaren behandlungsbedürftigen Dekubitus. Es kommt zu Mängeln bei der Betreuung dementiell veränderter Menschen, zu Unregelmäßigkeiten bei der Medikamentenvergabe und zu Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen und dies alles nicht in wenigen Einzelfällen, sondern in nennenswerten Prozentzahlen nicht als Regel, aber eben leider auch nicht als zu vernachlässigende Ausnahme. Insbesondere der stationäre Bereich steht in Gefahr, dauerhaft einen schlechten Ruf zu erhalten. Mit gravierenden Folgen: Immer weniger Menschen sind bereit, für sich selber ein Leben im Heim zu akzeptieren bzw. mit gutem Gewissen pflegebedürftige Eltern einem Heim anzuvertrauen. Solange Heime mit einem Imageproblem zu kämpfen haben, werden auch weniger junge Menschen als erforderlich bereit sein, den Beruf des Altenpflegers oder der Altenpflegerin zu ergreifen. Und schließlich werden auch die Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen, die gute und qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege leisten. Wir können auf Heime als Glied in einer vernetzten Versorgungskette auch zukünftig nicht verzichten. Wir unterstützen sie daher in ihrem Bemühen, neue Wege zu gehen, um den von ihnen versorgten Menschen Lebensqualität und Sicherheit zu gewährleisten. Unser Ziel muss sein, dass Menschen, die bereits im Heim wohnen, gerne im Heim leben, und Menschen, die im Heim arbeiten, gerne pflegen und betreuen und ein Heim leiten. Wir brauchen eine Anpassung der Heime an die sich wandelnden gesellschaftlichen und demographischen Anforderungen. Dabei muss das Leben im Heim möglichst viel Ähnlichkeit mit dem Leben zu Hause haben, d.h. gekennzeichnet sein durch Normalität, Kontinuität, Selbstbestimmung und Selbständigkeit. Unabhängig hiervon kommt der ambulanten Pflege und Betreuung eine zentrale Rolle zu. Wer pflegebedürftig ist, möchte in der Regel so lange wie möglich in vertrauter Umgebung leben. 70 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in der Familie gepflegt. Schon deshalb muss ambulante Pflege Vorrang vor stationärer Unterbringung haben. Diese häusliche Pflege im Familienkreis wird heute schon sehr gefördert und unterstützt. Trotzdem, die Pflege eines noch so lieben Angehörigen geht oftmals weit über das Zumutbare hinaus. Um die Pflegenden zu unterstützen, können wir noch einiges tun: Wir sollten zum Beispiel noch besser und gezielter über Hilfsangebote informieren, die Entlastung bringen könnten. Wir müssen auch über neue Ideen in der Versorgung nachdenken und alternative Betreuungsformen vor allem zwischen häuslicher und stationärer Versorgung erproben. Wir sollten aber auch verstärkt freiwillige Helfer und Helferinnen werben, die pflegende Angehörige entlasten wollen, und sie für ihre schwere Aufgabe qualifizieren. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die die Qualität der ambulanten und der stationären Pflege und die personelle Ausstattung verbessern sollen, wie zum Beispiel das 3
4 neue Heimgesetz und das sogenannte Pflege-Qualitätssicherungsgesetz vom , die zum novellierte Heimmitwirkungsverordnung und das zum 1.8. diesen Jahres in Kraft getretene Altenpflegegesetz. Aber wir brauchen nicht nur gute gesetzliche Rahmenbedingungen, wir müssen konkret vor Ort die Qualität der Betreuung und Pflege sichern und weiter verbessern. Hierzu hat mein Ministerium eine Reihe von Untersuchungen und Modellprojekten in Auftrag gegeben, wie zum Beispiel: das Modellprogramm "Altenhilfestrukturen der Zukunft", das die Koordination und Vernetzung der Angebote der Altenhilfe verbessert, die Untersuchung "Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Einrichtungen", PLAISIR, die Förderung der bundesweiten Implementierung des Personalbedarfsermittlungsverfahrens, die Entwicklung eines Handbuchs Heimaufsicht, das den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht einen praxisnahen Leitfaden bieten soll, Expertisen zur Weiterentwicklung der Qualität der Betreuung und Pflege in Heimen und die anstehende Novellierung der Heimmindestbauverordnung. Außerdem werden wir Pflegestandards - zum Beispiel bei der Ernährung - erarbeiten und erproben, um auf diese Weise den auch im Heimgesetz geforderten "allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse" zu konkretisieren. Anrede, um die Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern, halte ich eine gemeinsame Kraftanstrengung aller, die in der Pflege Verantwortung tragen, für erforderlich. Deshalb haben meine Kollegin Ulla Schmidt und ich diesen Runden Tisch Pflege ins Leben gerufen, um allen Beteiligten - Ländern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, private Einrichtungsträgern und Kostenträgern - die Teilnahme zu ermöglichen. Ziel dieses Runden Tisches ist es: die Betreuung und Pflege in Heimen und durch ambulante Dienste zu verbessern, überflüssige Umzüge in Heime zu vermeiden, die Stellung der Verbraucher und Verbraucherinnen zu stärken und ein entsprechendes öffentliches Bewusstsein zu wecken, den Ruf von Heimen und ambulanten Diensten in der Öffentlichkeit zu verbessern und eine ausreichende Zahl von Personen dauerhaft für die Pflegeberufe zu werben und vor allem auch Pflege nicht durch unnötige Bürokratie zu strangulieren. Wenn mir kürzlich ein Heimleiter sagt, dass sein Heim besser als jedes AKW kontrolliert wird und er angeblich Vorschriften in 41 Gesetzen zu beachten hat, und wenn landauf landab geklagt wird, dass 35 Prozent der Arbeitskraft einer ausgebildeten Pflegerin für Bürokratie draufgeht, scheint etwas nicht zu stimmen. Dies bedeutet nun nicht, dass jedwede Bürokratie und Kontrolle überflüssig wären, aber sie müssen rationalisiert werden im Sinne von ratio gleich Vernunft. Dazu gehört eine bessere Verzahnung von Krankenpflege, Altenpflege ambulant oder stationär, aber auch der Hospizarbeit. Ich wünsche mir, dass der heute eingesetzte Runde Tisch Pflege gerade zu diesem Thema Praktiker und Praktikerinnen vor allem auch aus der Alltagsarbeit zuziehen wird. Uns geht es dabei um Vorschläge, die von den an der Pflege Beteiligten rasch und unbürokratisch ohne lange Gesetzgebungswege umgesetzt werden können. Der Runde Tisch soll künftige gesetzliche Vorhaben mit Sachverstand begleiten und überflüssige Vorschriften abbauen helfen. Weiter wollen wir häufig auftretende Fehler und Fehlerquellen in der ambulanten und stationären Pflege aufspüren und die Übertragung von Best-practice-Beispielen auf andere Einrichtungen prüfen. Diese Einrichtungen zeigen nämlich, dass sie es unter den gegebenen Rahmenbedingungen schaffen, eine qualitätsvolle Pflege zu leisten, dass praxis- und handlungsorientierte Maßnahmen auf der Basis der vorhandenen Finanzmittel möglich sind. Außerdem halte ich es für dringend erforderlich, die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in einer Charta zusammenzufassen. Die Charta sollte sich an die Hilfe- und Pflegebedürftigen und deren Angehörige wenden und ihnen Orientierungspunkte für die Einschätzung und Bewertung von Heimen und ambulanten Diensten an die Hand geben. 4
5 Zugleich sollte sie Erläuterungen und Umsetzungshinweise für von Diensten und Einrichtungen und das Betreuungspersonal enthalten und auf diese Weise den n Rückmeldungen geben. Auch ich bin gerne bereit, meinen Teil beizutragen und zur Unterstützung des Runden Tisches eine Selbstverpflichtung einzugehen. So könnte ich mir vorstellen, dass wir - wenn die Arbeitsgruppen des Runden Tisches dies wünschen sollten - Curricula für die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften oder auch bestimmte Expertisen in Auftrag geben. Anrede, in Würde alt werden - das müssen wir älteren Männern und Frauen ermöglichen; sie haben darauf nach einem erfüllten und arbeitsreichen Leben, dem nicht zuletzt wir unseren nationalen Wohlstand verdanken, einen Anspruch. Unser Ziel muss es sein, ihnen und allen anderen Hilfs- und Pflegebedürftigen eine humane, eine gesicherte Pflege zu garantieren. Die zu betreuenden und zu pflegenden Menschen gehören deshalb in den Mittelpunkt unserer Überlegungen, sie müssen unser gemeinsamer Ausgangspunkt und unsere gemeinsame Basis sein. Dann schaffen wir auch eine Annäherung der Positionen. Ich lade Sie herzlich dazu ein, meine Kollegin Ulla Schmidt und mich auf diesem Weg zu begleiten, und hoffe, dass der Runde Tisch Pflege in diesem Sinne ein voller Erfolg wird. Quelle: 5
6 Berlin, 14. Oktober 2003 Politische Initiativen der Bundesregierung In der laufenden und der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die der Qualitätsverbesserung in der Pflege dienen. Hinzu kommen vielfältige Forschungsvorhaben und Modellmaßnahmen. 1. Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) Kernziele des Gesetzes sind die Sicherung und die Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherrechte. Dabei sind wir davon überzeugt, dass Qualität nicht von außen in die Pflegeeinrichtungen "hineingeprüft" werden kann, sondern von innen heraus - aus der Eigenverantwortung der Einrichtungsträger und aus der Mitverantwortung der Leistungsträger - entwickelt werden muss. Neben der Neuregelung der Qualitätsprüfung hat das PQsG daher auch die Stärkung der einrichtungsinternen Ansätze zur Qualitätssicherung zum Ziel. Leider ist die Umsetzung des Gesetzes derzeit durch die Ablehnung der erforderlichen Pflege-Prüfverordnung durch den Bundesrat blockiert. Um dennoch voranzukommen, hat das BMGS den Entwurf für das 5. SGB XI - Änderungsgesetz vorgelegt, der im Kern von der Philosophie des PQsG getragen ist. 2. Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz Die Verbesserung der Pflegesituation von demenzkranken Menschen ist insbesondere mit Blick auf die demographische Entwicklung eine wichtige Zukunftsaufgabe, die auch die Pflegeversicherung vor eine große Herausforderung stellt. Erstmals wurden mit diesem Gesetz für altersverwirrte, aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen und verbesserte Versorgungsangebote vorgesehen. Die häusliche Pflege hat dabei Vorrang. Dies entspricht auch den Bedürfnissen der meisten Betroffenen, die eine Pflege im häuslichen Bereich einer stationären Versorgung vorziehen. Daher sieht das Gesetz beispielsweise die Förderung von niedrigschwelligen Angeboten vor (Angehörigengruppen etc.). Diese Angebote sind vor allem auf die Entlastung der Angehörigen ausgerichtet, die letztendlich rund um die Uhr beansprucht werden, weil sie die Pflegebedürftigen nicht allein lassen können.
7 2 3. Heimgesetz Am 01. Jan ist das neue Heimgesetz in Kraft getreten. Damit setzte die Bundesregierung ihr Ziel um, die Qualität der Betreuung und Pflege weiter zu entwickeln und ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben im Heim zu sichern. Die Neufassung des Heimgesetzes hat folgende Schwerpunkte: Verbesserung der Transparenz bei den Heimverträgen Weiterentwicklung der Mitwirkung Stärkung der Heimaufsicht Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht, Medizinischem Dienst der Krankenversicherung, Pflegekassen und n der Sozialhilfe Abgrenzung zwischen Heim und Betreutem Wohnen. Außerdem ist die novellierte Heimmitwirkungsverordnung am 01. Aug in Kraft getreten. 4. Altenpflegegesetz Mit dem Altenpflegegesetz des Bundes, das am 1. August 2003 in Kraft getreten ist, wird die Ausbildung in der Altenpflege erstmals bundeseinheitlich geregelt. Das Bundesgesetz löst die unterschiedlichen Bestimmungen in den 16 Bundesländern ab. Ziel des Gesetzes ist es, bundesweit ein einheitliches Ausbildungsniveau sicherzustellen, das Berufsbild attraktiver zu gestalten und dem Beruf insgesamt ein klares Profil zu geben. Dies wird dadurch erreicht, dass die Ausbildungsstrukturen, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen bundesweit einheitlich geregelt werden. 5. Krankenpflegegesetz Mit der Novellierung der Krankenpflegegesetzes wird die Ausbildung in der Krankenpflege modernisiert und den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Die Novellierung der Krankenpflegeausbildung soll die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung unter den veränderten Rahmenbedingungen auch in Zukunft sicher stellen. Der Pflegeberuf wird damit für junge Menschen attraktiver, wodurch auch einem allgemeinen Fachkräftemangel vorgebeugt wird. In die Ausbildung wird künftig ein erweitertes Verständnis von Pflege einfließen.
8 3 6. Forschungs- und Modellvorhaben der Bundesregierung In den letzten Jahren sind mit Unterstützung der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) - unter Beteiligung namhafter Wissenschaftler und Fachinstitutionen - vor Ort bereits vielfach und erfolgreich Fachkonzepte erprobt worden. So liefert das Modellprogramm zur Förderung von Pflegeeinrichtungen des BMGS Erkenntnisse beispielsweise über die Gestaltung von Pflegeeinrichtungen, die Hospizarbeit, die Versorgung von demenziell erkrankten Menschen, die Vernetzung von Hilfeangeboten oder die Beratung von Pflegebedürftigen. Gleiches gilt etwa für das Modellprogramm Altenhilfestrukturen der Zukunft des BMFSFJ, das wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung bestehender Versorgungsstrukturen leistet. Außerdem wird beispielhaft auf folgende Projekte hingewiesen: - Entwicklung von Pflegestandards (z.b. zur Verhinderung von Mangelernährung, Dekubitusprophylaxe) - Untersuchung Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in Einrichtungen - Förderung der bundesweiten Implementierung des Personalbedarfsermittlungsverfahrens PLAISIR - Entwicklung eines Handbuchs Heimaufsicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht in enger Zusammenarbeit mit den Ländern - Erstellung von Expertisen zur Weiterentwicklung der Qualität der Betreuung und Pflege in Heimen. Überdies wird im Rahmen des Regierungsprogramms Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen vom BMBF das Kompetenznetz Demenzen gefördert. Dieses Kompetenznetz soll einheitliche und fortschrittliche Richtlinien für die Diagnostik und die Therapie demenzieller Erkrankungen in Deutschland entwickeln und damit für die Bevölkerung ein Höchstmaß an Versorgungsqualität sicherstellen. Gemeinsame Forschungsprojekte sollen Forschungsvorhaben bündeln und effektiver gestalten, um auch zukünftige Fortschritte auf diesem Gebiet sicherzustellen. Mit Hilfe zu erhebender epidemiologischer Daten und der Erforschung von Risikofaktoren für die Erkrankung an einer Demenz werden neue Kenntnisse zur Entstehung und zum Verlauf demenzieller Erkrankungen erhofft; auch die Früherkennung und Therapie durch Hausärzte soll verbessert werden.
9 Berlin, 14. Oktober 2003 Zahlen und Fakten zur Pflege 1. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung (Stand: ) Private Pflege-Pflichtversicherung (Stand: ) rd. 70,64 Mio rd. 8,76 Mio 2. Gesamtzahl der Leistungsbezieher (ambulant u. stationär) rd. 2,01 Mio Ambulant rd. 1,37 Mio (s. Ziff. 3) Stationär rd. 0,64 Mio (s. Ziff. 4) 3. Zahl der Leistungsbezieher im ambulanten Bereich 3.1. Soziale Pflegeversicherung rd. 1,29 Mio davon Pflegestufe I = 55,3 % = 56,3 % Pflegestufe II = 34,6 % = 33,8 % Pflegestufe III = 10,1 % = 9,9 % Private Pflege-Pflichtversicherung ( ) rd davon Pflegestufe I 50,7 % Pflegestufe II 36,3 % Pflegestufe III 12,9 % Zahl der Leistungsbezieher im ambulanten Bereich gesamt rd. 1,37 Mio
10 4. Zahl der Leistungsbezieher im stationären Bereich Soziale Pflegeversicherung (Geschäftsstatistik der Pflegekassen) rd (einschl. max in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe) davon Pflegestufe I = 37,9 % = 38,4 % Pflegestufe II = 42,0 % = 41,6 % Pflegestufe III = 20,1 % = 20,0 % Private Pflege-Pflichtversicherung ( ) rd davon Pflegestufe I 26,2 % Pflegestufe II 45,7 % Pflegestufe III 28,2 % Zahl der Leistungsbezieher im stationären Bereich gesamt rd Leistungsausgaben in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 1995 bis 2002 in Mrd ambulant: rd. 4,4 *) rd. 7,6 rd. 7,9 rd. 8,2 rd. 8,4 rd. 8,4 rd. 8,2 rd. 8,3 stationär: ---- rd. 2,7 **) rd. 6,4 rd. 6,8 rd. 7,2 rd. 7,5 rd. 7,8 rd. 8,2 *) Beginn der ambulanten Leistungen am 1. April 1995 **) Beginn der stationären Leistungen am 1. Juli 1996
11 3 6. Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 6.1. Ausgangslage bei Beginn der Beratungen zur Pflegeversicherung geschätzte Gesamtzahl der Pflegebedürftigen rd. 1,65 Mio ambulant rd. 1,2 Mio stationär rd Bevölkerungsvorausschätzungen (Grundlage: 10. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung) Anstieg der Anzahl älterer Personen (60 Jahre und älter) von 2001 bis zum Jahr 2010 um 1,4 Mio Menschen von 19,9 auf 21,3 Mio Menschen = rd. 26% der Gesamtbevölkerung (rd. 83 Mio Einwohner). Anstieg von 2010 bis 2030 um weitere 6,6 Mio Menschen auf 27,9 Mio Menschen (= rd. 34% der Gesamtbevölkerung von dann rd. 81 Mio Einwohnern) Lebenserwartung (Sterbetafel 1998/2000) (Grundlage: 10. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung) - eines neugeborenen Jungen: 74,8 Jahre - eines neugeborenen Mädchens: 80,8 Jahre - eines 60jährigen Mannes: 19,2 Jahre - einer 60jährigen Frau: 23,5 Jahre 6.4. Risiko der Pflegebedürftigkeit - vor dem 60. Lebensjahr rd. 0,6 % - zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr rd. 3,9 % - nach dem 80. Lebensjahr rd. 31,8 % 7. Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen Nach den Prognosen der Rürup-Kommission entwickelt sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bei konstanter altersspezifischer Pflegewahrscheinlichkeit wie folgt: ,89 Mio ,13 Mio ,64 Mio ,09 Mio
12 4 8. Zahlen und Fakten zu den zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Auf Grundlage der amtlichen Pflegestatistik nach 109 SGB XI des Stat. Bundesamtes) 8.1. Ambulante Pflegeeinrichtungen Ambulante Pflegedienste nach dem SGB XI am Pflegedienste Pflegedienste insgesamt Veränderungen zu 1999 (in %) insgesamt Private Zusammen Davon nach dem der Dienste Freigemeinnützige Freie Wohlfahrtspfl ege Sonstige Zusammen Öffentliche Kommunale Sonstige ,1-0,2-4,0-1,7-22,7-4,2-4,6 - Personal in zugelassenen Pflegediensten Personal insgesamt Veränderungen zu 1999 (in %) Pflegedienstleitung Davon nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich Darunter (in %) Grundpflegwaltung Ver- Sonstiger Bereich Weiblich Vollzeit* Hauswirtsch aft Ausschließlich nach SGB XI tätig , ,3 19,0 *Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende, Helfer/Innen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Zivildienstleistende
13 Stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegeheime nach dem SGB XI am Davon nach dem der Einrichtung Pflegeheime Pflegeheime insgesamt Veränderungen zu 1999 (in %) insgesamt Private Zusammen Freigemeinnützige Freie Wohlfahrtspfl ege Sonstige Zusammen Öffentliche Kommunale Sonstige ,5 6,3 2,3 8,9-28,7-0,1 2,3-10,8 Personal in zugelassenen Pflegeheimen Personal insgesamt Veränderungen zu 1999 (in %) Davon nach dem überwiegenden Tätigkeitsbereich im Pflegeheim Darunter (in %) Pflege / Soz. Hauswirtsctechniwaltung Haus- Ver- Sonstiger Ausschließlich Betreuunung Betreu- Bereich Weiblich Vollzeit* nach SGB XI tätig aft , ,5 46,0 70,5 *Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende, Helfer/Innen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Zivildienstleistende
Zahlen und Fakten zur Pflege
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