3. RISIKOSTRATEGIE 4. GRUNDLAGEN DES MANAGEMENTS VON CHANCEN UND RISIKEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3. RISIKOSTRATEGIE 4. GRUNDLAGEN DES MANAGEMENTS VON CHANCEN UND RISIKEN"

Transkript

1 73 CHANCEN Die Chancen der voraussichtlichen Entwicklung stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den eingegangenen Risiken. 3. RISIKOSTRATEGIE Die Wahrnehmung von Geschäftschancen sowie die gezielte und kontrollierte Übernahme von Risiken unter Beachtung von Renditezielen ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung in der Gruppe und der. Die aus dem Geschäftsmodell resultierenden Aktivitäten erfordern die Fähigkeit zur Identifizierung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Chancen und Risiken. Darüber hinaus sind die adäquate Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital und eine angemessene Liquiditätsreservehaltung als notwendige Bedingungen für das Betreiben des Geschäfts von grundlegender Bedeutung. Für die Gruppe und die gilt daher der Grundsatz, bei allen Ak tivitäten Risiken nur in dem Maße einzugehen, wie dies zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist, und soweit die Risiken beherrschbar erscheinen. Zur Umsetzung dieser Grundsätze hat der Vorstand der Risikostrategien für die wesentlichen Risiken festgelegt, die auf der Geschäftsstrategie aufbauen. Die Risikostrategien umfassen jeweils die wesentlichen risikotragenden Geschäftsaktivitäten, die Ziele der Risikosteuerung einschließlich der Vorgaben zur Akzeptanz und Vermeidung von Risiken und die Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Risikostrategien werden in den nachfolgenden en zu den einzelnen Risikoarten dargestellt. 4. GRUNDLAGEN DES MANAGEMENTS VON CHANCEN UND RISIKEN 4.1. AUFSICHTSRECHTLICHER RAHMEN DES RISIKOMANAGEMENTS Das konglomeratweite Risikomanagementsystem entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen gemäß 25 Absatz 1 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes in Verbindung mit 25a KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für den Bankensektor (Ma- Risk BA). Dar über hinaus werden 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz) und 28 des Kapitalanlagegesetzbuchs in Verbindung mit den MaRisk für den Versicherungssektor (MaRisk VA) beziehungsweise den MaRisk für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) beachtet. Bei der Gestaltung des Risikomanagementsystems der Gruppe und der orientiert sich die an den Leitlinien der EBA und der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) sowie an den Verlautbarungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) und des FSB zu Fragen des Risikomanagements. Die BaFin hat die Gruppe im Vorjahr als systemrelevant für den Finanzplatz Deutschland identifiziert und aufgefordert, einen Sanierungsplan gemäß den Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) zu erstellen. Die hat im Vorjahr ein solches Dokument erarbeitet und bei der BaFin eingereicht. Im Geschäfts jahr wurde die Aktualisierung des Sanierungsplans weitgehend abgeschlossen. Mit dem Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen hat die BaFin gemäß 47 Absatz 1 KWG die Pflicht, auch die Abwicklungsfähigkeit der Gruppe voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2015 fortlaufend zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit vorzunehmen. Um dieser Aufgabe auf Basis einer umfassenden Informationsgrundlage gerecht zu werden, hat die einen Fragenkatalog der Bundesbank beantwortet und eine Datenabfrage der Aufsicht ausgefüllt.

2 74 ABB. 7 RISIKEN UND GESCHÄFTSSEGMENTE IM SEKTOR BANK¹ Risiken Risikoarten Definitionen Risikofaktoren KAPITALUNTERLEGTE RISIKEN Finanzwirtschaftliche Risiken Kreditrisiko Klassisches Kreditrisiko Emittentenrisiko Wiedereindeckungsrisiko Beteiligungsrisiko Marktpreisrisiko Zinsrisiko Spread-Risiko Aktienrisiko Fondspreisrisiko Währungsrisiko Rohwarenrisiko Asset Management-Risiko Marktliquiditätsrisiko Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall von Gegenparteien (Kreditnehmer, Emittenten, Kontrahenten) Gefahr von Verlusten aufgrund negativer Wertveränderungen jenes Teils des Beteiligungsportfolios, bei dem die Risiken nicht im Rahmen anderer Risikoarten berücksichtigt werden Gefahr von Verlusten aus Finanzinstrumenten oder anderen Vermögenswerten, die durch Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern verursacht werden (Marktpreisrisiko im engeren Sinne), Gefahr von Verlusten aufgrund nachteiliger Ver änderungen der Marktliquidität (Marktliquiditätsrisiko) Konzentration des Kreditvolumens mit längerer Restlaufzeit bei Bonitätseinstufungen unterhalb des Investment Grade Verschlechterung der Kreditqualität von Anleihen der öffentlichen Hand Erhöhter Kreditrisikovorsorgebedarf Erhöhter Abschreibungsbedarf auf Beteiligungsbuchwerte Rückgang des allgemeinen Zinsniveuas Ausweitung der Credit Spreads europäischer Staatsanleihen Marktliquiditätsengpässe Bauspartechnisches Risiko 2 Neugeschäftsrisiko Kollektivrisiko Gefahr negativer Auswirkungen aufgrund möglicher Abweichungen vom geplanten Neugeschäftsvolumen (Neugeschäftsrisiko) Gefahr negativer Auswirkungen, die sich durch Abweichungen der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung des Bausparkollektivs aufgrund anhaltender und signifikanter nicht zinsinduzierter Verhaltensänderungen der Kunden er geben können (Kollektivrisiko) Neugeschäftsrückgang verändertes (nicht zinsinduziertes) Kundenverhalten Leistungswirtschaftliche Risiken Geschäftsrisiko Reputationsrisiko Operationelles Risiko Gefahr von Verlusten aus Ergebnisschwankungen, die bei gegebener Geschäftsstrategie aus Veränderungen von externen Rahmenbedingungen resultieren Gefahr von Verlusten aufgrund von Er eignissen, die das Vertrauen in die Unternehmen der Gruppe oder in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bei Kunden, Investoren, auf dem Arbeitsmarkt oder in der Öffentlichkeit beschädigen Gefahr von Verlusten, die durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, Prozess- oder Projektmanagementschwächen oder externe Ereignisse hervorgerufen werden Verschärfter Preis- und Konditionenwettbewerb Unzureichende Wettbewerbsfähigkeit elektronischer Handelsplattformen Verschlechterung des Ansehens der Kreditwirtschaft aufgrund der Finanzkrise und der europäischen Staatsschuldenkrise Betriebsunterbrechungen Unzureichende Mitarbeiterverfügbarkeit Fehlfunktionen oder Störungen von Datenverarbeitungssystemen Störungen bei ausgelagerten Prozessen und Dienstleistungen Fehlerhafte externe Rechnungslegung Auswirkungen von Marktmanipulationen und von Bilanz- oder Steuerstraftaten Nichterkennen von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen NICHT KAPITALUNTERLEGTE RISIKEN Liquiditätsrisiko Gefahr, dass liquide Mittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) Refinanzierungsstruktur der Aktivgeschäfte Unsicherheit der Liquiditätsbindung Volumenänderungen bei Einlagen und Ausleihungen Refinanzierungspotenzial am Geld- und Kapitalmarkt Marktwertschwankungen und Veräußerbarkeit von Wertpapieren sowie deren Beleihungsfähigkeit in der besicherten Refinanzierung Ausübung von Liquiditätsoptionen Verpflichtung zur Stellung eigener Sicherheiten 1 Mit Ausnahme der Migrationsrisiken bei klassischen Krediten, die über den Kapitalpuffer abgedeckt werden 2 Einschließlich dem Geschäftsrisiko und dem Reputationsrisiko der BSH 3 Im Risikokapitalbedarf für das Geschäftsrisiko enthalten, bei der BSH im Wesentlichen über den Risikokapitalbedarf für das bauspartechnische Risiko abgedeckt

3 75 Geschäftssegmente Offengelegte Kennziffern der Risikosteuerung BSH DG HYP DVB DZ PRIVATBANK TeamBank Union Asset Management Holding VR-Leasing AG Kreditrisikovorsorge e 8.5., 8.6. und Beteiligungsvolumen 9.4. Value-at-Risk Risikokapitalbedarf Risikokapitalbedarf Risikokapitalbedarf Verluste aus Schadenfällen Liquide Wertpapiere Zusätzliche vertragliche Verpflichtungen Minimaler Lquiditätsüberschuss LCR und NSFR Berücksichtigung der Steuerungseinheiten im Chancen- und Risikobericht: quantitative und qualitative Angaben quantitative Angaben nicht relevant

4 76 ABB. 8 RISIKEN IM GESCHÄFTSSEGMENT UND SEKTOR VERSICHERUNG Risikoarten Definitionen Risikofaktoren Offengelegte Kennziffern der Risikosteuerung KAPITALUNTERLEGTE RISIKEN NACH SOLVENCY II Finanzwirtschaftliche Kernrisiken Versicherungstechnisches Risiko Risiko Leben Risiko Gesundheit Risiko Nicht-Leben Marktrisiko Zinsrisiko Spread-Risiko Aktienrisiko Währungsrisiko Immobilienrisiko Risiko Leben: Gefahr, die sich aus der Übernahme von Lebensversicherungsverpflichtungen ergibt, und zwar im Bezug auf die abgedeckten Risiken und die verwendeten Prozesse bei der Ausübung des Geschäfts Risiko Gesundheit: Gefahr, die sich aus der Übernahme von Kranken- und Unfallversicherungsverpflichtungen ergibt, und zwar in Bezug auf die abgedeckten Risiken und verwendeten Prozesse bei der Ausübung des Geschäfts Risiko Nicht-Leben: Risiko, das sich aus der Übernahme von Nicht-Lebensversicherungsverpflichtungen ergibt, und zwar im Bezug auf die abgedeckten Risiken und die verwendeten Prozesse bei der Ausübung des Geschäfts Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder der Volatilität der Marktpreise von Finanzinstrumenten ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen Bei langfristigen Garantieprodukten weichen aufgrund der langen Vertragsdauern die Kalkulationsmaßnahmen im Vertragsverlauf von den bei Vertragsabschluss getroffenen Annahmen ab Die Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten und Leistungserbringern führt zu einem Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle, der über die Kalkulationsannahmen hinausgeht Die tatsächliche Schadenbelastung, insbesondere aus Katastrophenrisiken, übersteigt die erwartete Belastung Die bei Vertragsabschluss für bestimmte Produkte vereinbarte garantierte Mindestverzinsung kann nicht dauerhaft am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden Eine Ausweitung der Credit Spreads im Hinblick auf Staatsanleihen oder andere Anleihen führt zum Rückgang der Marktwerte mit der Folge temporärer oder dauerhafter Ergebnisbelastungen Eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Emittenten bzw. Schuldnern führt zum teilweisen oder vollständigen Ausfall von Forderungen oder bonitätsbedingten Wertminderungen Schadenentwicklung in der Nicht-Lebensversicherung e und Gegenparteiausfallrisiko Gefahr von möglichen Verlusten, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen während der folgenden 12 Monate ergeben Unerwarteter Ausfall oder Verschlechterung der Bonität für Kontrahenten von derivativen Finanzinstrumenten, Rückversicherungskontrahenten und Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern e und Leistungswirtschaftliche Risiken Operationelles Risiko Verlustgefahr, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt (einschließlich Rechtsrisiken) Betriebsunterbrechungen Unzureichende Mitarbeiterverfügbarkeit Fehlfunktionen oder Störungen von Datenverarbeitungssystemen Gesamtsolvabilitätsbedarf KAPITALUNTERLEGTE RISIKEN NACH SOLVABILITÄT I Unternehmen aus anderen Finanzsektoren Zu den Unternehmen aus anderen Finanzsektoren zählen im Wesentlichen Pensionskassen und Pensionsfonds zur betrieblichen Altersvorsorge Grundsätzlich entsprechend den Risikofaktoren der kapitalunterlegten Risiken nach Solvency II Gesamtsolvabilitätsbedarf 21.

5 77 ABB. 9 GOVERNANCE-STRUKTUR DES RISIKOMANAGEMENTS DER GRUPPE Aufsichtsrat / Risikoausschuss / Prüfungsausschuss Vorstand / Gremien Risikocontrolling Internes Kontrollsystem 1. Säule Internes Kontrollsystem des (Konzern-)Rechnungslegungsprozesses Compliance Datenschutz 2. Säule Risikomanagement Interne Revision 3. Säule Risikosteuerung Wirtschaftsprüfer Aufsichtsinstanzen Steuerungsmaßnahmen beziehungsweise Anweisungen Berichterstattung 4.2. CHANCEN- UND RISIKOORIENTIERTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Governance-Struktur Das Risikomanagement der Gruppe baut auf den vom Vorstand der verabschiedeten Risikostrategien auf. Es stützt sich auf drei miteinander verbundene und in das Kontroll- und Überwachungsumfeld eingebettete Säulen. Damit verfügen die Gruppe und die über eine MaRisk-konforme Governance-Struktur, die den Handlungsrahmen für das Risikomanagement absteckt und die Entwicklung einer angemessenen gruppenweiten Risikokultur fördert. Die Governance- Struktur des Risikomanagements wird in Abb. 9 schematisch dargestellt. Die Gremien des Risikomanagements als Teil der Governance-Struktur werden in I des (Konzern-)Lageberichts erörtert. Die Geschäftschancen werden im Rahmen des strategischen Planungsprozesses auf Ebene der einzelnen Steuerungseinheiten und in den Vorstandsklausuren besprochen Risikosteuerung Unter Risikosteuerung wird die operative Umsetzung der Risikostrategien in den risikotragenden Geschäftseinheiten auf Basis gruppenweit geltender Vorgaben verstanden. Die Steuerungseinheiten treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Die für die Risikosteuerung verantwortlichen Unternehmensbereiche sind organisatorisch und funktional von den nachgeordneten Bereichen getrennt Risikocontrolling Das zentrale Risikocontrolling der ist für die Identifikation, Messung und Bewertung von Risiken in der Gruppe und der verantwortlich. Damit einher geht die Planung der Verlustobergrenzen. Dies schließt die Früherkennung, möglichst vollständige Erfassung und interne Überwachung aller wesentlichen Risiken ein. Darüber hinaus berichtet das Risikocontrolling die Risiken an den Aufsichtsrat, den Vorstand und die Steuerungseinheiten.

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Anzuwendende Vorschriften

Anzuwendende Vorschriften Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken Basel II Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken 25 a Absatz 1 KWG Kreditinstitute sind

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn Ermittlung des Änderungsbedarfs für die SAB aus der MaRisk-Novelle 2010, insbesondere hinsichtlich Stresstests, unter Beachtung der Spezifika einer Förderbank Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Sanierungsplanung in Deutschland

Sanierungsplanung in Deutschland Sanierungsplanung in Deutschland Abb. 1: Regulatorische Vorgaben im Überblick International (G20, FSB) Europäische Union Deutschland Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken. Kurzzusammenfassung

Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken. Kurzzusammenfassung Studie zum Management und Controlling von Reputationsrisiken Kurzzusammenfassung August 2014 Studienziele und -inhalte Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise und eine zunehmende Wettbewerbsverschärfung

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr.

Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses. EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Neue Pflichten für den Aufsichtsrat: Die Aufgaben des Prüfungsausschusses EURO-SOX Forum 2008 31.03. bis 01.04.2008 Köln Dr. Holger Sörensen Die Aufgaben des Prüfungsausschusses: Agenda Gesetzestexte Organisatorische

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16.

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16. Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16. November 2012 Grundlagen Hauptziele von Solvenzvorschriften: Schutz von Versicherungsnehmern

Mehr

Vorwort des betreuenden Herausgebers (Berndt)... 3. A. Strategieprozess und aufsichtsrechtliche Anforderungen (Bastek-Margon)... 7

Vorwort des betreuenden Herausgebers (Berndt)... 3. A. Strategieprozess und aufsichtsrechtliche Anforderungen (Bastek-Margon)... 7 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Vorwort des betreuenden Herausgebers (Berndt)... 3 A. Strategieprozess und aufsichtsrechtliche Anforderungen (Bastek-Margon)... 7 B. Umwelt- und Unternehmensanalyse zur

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

BaFin veröffentlicht MaRisk für Fondsgesellschaften Stephanie Kremer, BaFin BaFinJournal 06/10

BaFin veröffentlicht MaRisk für Fondsgesellschaften Stephanie Kremer, BaFin BaFinJournal 06/10 BaFin veröffentlicht MaRisk für Fondsgesellschaften Stephanie Kremer, BaFin BaFinJournal 06/10 Die BaFin hat am 30. Juni 2010 ein Rundschreiben veröffentlicht, mit dem sie Mindestanforderungen für die

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Gewinnausschüttung der Sparkasse

Gewinnausschüttung der Sparkasse Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung

Mehr

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Vergütungsbericht 2013 gemäß 7 und 8 Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Human Resources zum 31.12.2013 = Inhaltsverzeichnis 1. Vergütungsgrundsätze 2. Vergütungssystem 2.1. Ausgestaltung Vergütung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011 Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

COMMISSION DE SURVEILLANCE

COMMISSION DE SURVEILLANCE COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 12-01 der CSSF zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten des Artikels 42bis des Gesetzes

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung

Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung Basel II Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung 0 14,0% 13,0% 12,0% 11,0% 10,0% 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Anforderungen an die Eigenkapitalhinterlegung Ergänzungskapital

Mehr

Liquiditätsmanagement

Liquiditätsmanagement Aus dem Geschäftsbereich Finanzdienstleistungen der msg systems ag und der GILLARDON AG financial software wurde die msggillardon AG. Wir freuen uns auf Ihren Besuch unter > www.msg-gillardon.de Liquiditätsmanagement

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS) Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein

Mehr

scalaris ECI Day 2012 Risikomanagement in der Praxis 30. Oktober 2012 Rolf P. Schatzmann Chief Risk and Compliance Officer Renova Management AG

scalaris ECI Day 2012 Risikomanagement in der Praxis 30. Oktober 2012 Rolf P. Schatzmann Chief Risk and Compliance Officer Renova Management AG scalaris ECI Day 2012 Risikomanagement in der Praxis 30. Oktober 2012 Rolf P. Schatzmann Chief Risk and Compliance Officer Renova Management AG Welches sind die 3 Top-Risiken Ihrer Unternehmung? «Risk

Mehr

Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5. Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010

Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5. Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010 Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5 Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010 Inhaltsverzeichnis / Agenda Swiss Solvency Test (SST) und

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Corporate Governance Bericht 2010

Corporate Governance Bericht 2010 juris GmbH Corporate Governance Bericht 2010 Stand: 15. April 2010 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Erklärung zum Public Corporate Governance Kodes des Bundes... 3 3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung...

Mehr

Risiko und Compliance Management Nur der guten Ordnung halber? Wolfram Bartuschka Dr. Daniel Kautenburger-Behr

Risiko und Compliance Management Nur der guten Ordnung halber? Wolfram Bartuschka Dr. Daniel Kautenburger-Behr Risiko und Compliance Management Nur der guten Ordnung halber? Wolfram Bartuschka Dr. Daniel Kautenburger-Behr Projektakquisition Projektkonzeption Projektrealisierung Projektvermarktung Objektbezug Objektbetrieb

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Information an die Medien

Information an die Medien Information an die Medien Schweizerische Nationalbank stellt die Systemrelevanz für die Zürcher Kantonalbank fest Rudolf Sigg, CFO, 11. November 2013 Feststellung der Systemrelevanz Die Schweizerische

Mehr

Swiss Quality Assessment (SQA)

Swiss Quality Assessment (SQA) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Privatversicherungen BPV Swiss Quality Assessment (SQA) Informationen zu den Tools betreffend Corporate Governance (CG) und Risikomanagement/Internes

Mehr

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1

www.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1 Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Risikomanagement-Studie für Österreich. Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken

Risikomanagement-Studie für Österreich. Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken Risikomanagement-Studie für Österreich Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken 1 Umfrage Risikomanagement Im Sommer 2010 wurde in Zusammenarbeit mit Quality Austria eine

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung

Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung ERKLÄRUNG gemäß 65a BWG i.v.m. 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs. 1 Z 18 u. 19 BWG und der Anlage zu 39b BWG

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets

Mehr

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Ermittlung des Ausfallrisikos

Ermittlung des Ausfallrisikos Ermittlung des Ausfallrisikos Das Ausfallrisiko, dessen Ermittlung maßgeblich von der Datenqualität der Vorsysteme abhängt, nimmt in der Berechnung der Eigenmittelanforderung einen relativ geringen Stellenwert

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013 Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital

Mehr

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5 Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO

Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Versicherungsunternehmen: Name Versicherungsgruppe/-konglomerat Prüfgesellschaft Leitender Prüfer Name der Prüfgesellschaft gemäss

Mehr

Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives

Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives Dr. Friedrich Isenbart Versicherungspraxis, Dezember 2015 Solvency II Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives 1. EINLEITUNG Am 1. Januar 2016 treten nach langer Vorbereitungsphase die Neuregelungen

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

2. Jahreskonferenz Risk Governance. Studie zur Ermittlung des Umsetzungsstandes der MaRisk in der Leasing-Branche

2. Jahreskonferenz Risk Governance. Studie zur Ermittlung des Umsetzungsstandes der MaRisk in der Leasing-Branche 2. Jahreskonferenz Risk Governance Studie zur Ermittlung des Umsetzungsstandes der MaRisk in der Leasing-Branche FernUniversität in Hagen / Horst Pierdolla Agenda 1. Einleitung 2. Zielsetzungen der Studie

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Rating: Bedeutung und Auswirkungen

Rating: Bedeutung und Auswirkungen Rating: Bedeutung und Auswirkungen Ohne Rating kein Kredit und ohne Kredit kein Wachstum Basel II/Basel III und MaRisk schreiben den Banken Rating als Instrument der Risikomessung verbindlich vor. Es handelt

Mehr

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR E-MAIL-NEWSLETTER

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR E-MAIL-NEWSLETTER INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR E-MAIL-NEWSLETTER Allgemeines Seit 1. Juli 2005 gilt ein neues Mediengesetz, das unter anderem Auswirkungen auf die Gestaltung von wiederkehrenden elektronischen

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Der gesetzliche Sicherungsfonds für Lebensversicherungen. Schutz im Fall der Fälle

Der gesetzliche Sicherungsfonds für Lebensversicherungen. Schutz im Fall der Fälle Der gesetzliche für Lebensversicherungen Schutz im Fall der Fälle Welche Ziele verfolgt der? Der Lebensversicherung kommt in Deutschland eine zentrale Bedeutung für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge

Mehr

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB?

Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB? Less significant institutions: Wie direkt wird die indirekte Aufsicht der EZB? Prof. Dr. Wuermeling 16. Juni 2015 CFS Lecture Series Risk & Regulation Center for Financial Studies, Goethe-Universität Agenda

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998 DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Mehr

Vergütungsbericht der Bank of America N.A., Frankfurt Branch Geschäftsjahr 2014

Vergütungsbericht der Bank of America N.A., Frankfurt Branch Geschäftsjahr 2014 Vergütungsbericht der Bank of America N.A., Frankfurt Branch Geschäftsjahr 2014 Veröffentlichung gemäß 16 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) 1 Bank of America N.A. Frankfurt Branch, Vergütungsbericht

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS

Mehr

Muss das alles so kompliziert sein? Die Digitalisierung der Finanzindustrie zwischen Kundenerwartungen, Regulierung und FinTechs

Muss das alles so kompliziert sein? Die Digitalisierung der Finanzindustrie zwischen Kundenerwartungen, Regulierung und FinTechs Muss das alles so kompliziert sein? Die Digitalisierung der Finanzindustrie zwischen Kundenerwartungen, Regulierung und FinTechs Christian Rhino Bereichsvorstand Group Banking Operations, Commerzbank AG

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB 1. Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes Gemäß 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat im April 2016 die folgende Erklärung abgegeben: Entsprechenserklärung

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

FINANZKENNZAHLENANALYSE

FINANZKENNZAHLENANALYSE FINANZKENNZAHLENANALYSE 1/5 EINFÜHRUNG Die Bilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung sind wichtig, aber sie sind nur der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Haushaltsführung. Die Kennzahlenanalyse ermöglicht

Mehr

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Gemischte Lebensversicherung

Gemischte Lebensversicherung Persönliche Vorsorge ( Säule 3a/ 3b) Gemischte Lebensversicherung Die individuelle und flexible Vorsorgelösung, die langfristige mit geeignetem Risikoschutz koppelt. Flexibler Vorsorge-Mix. Die Gemischte

Mehr

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1 The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Entrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur

Entrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur Entrepreneur Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur 08. September 2006 1 Ausgangssituation: Die Beziehung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer steht auf dem Prüfstand. Aktuell gibt es eine lebhafte

Mehr

GZ: BA 17-K3106-2006/0001 Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk

GZ: BA 17-K3106-2006/0001 Modernisierung der Outsourcing-Regelungen und Integration in die MaRisk E-Mail Outsourcing@bafin.de B30_MaRisk@bundesbank.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Herrn Helmut Bauer Erster Direktor Bankenaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Bundesverband

Mehr