HANDBUCH FÜR ANTRAGSTELLER UND BEGÜNSTIGTE

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1 Referenzdokument Allgemein 7 Handbuch für Antragsteller und Begünstigte, September 2009, Version 4 Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei Österreich HANDBUCH FÜR ANTRAGSTELLER UND BEGÜNSTIGTE Hinweise für die Entwicklung und Durchführung von Projekten Version 4 Datum: September 2009 CBC Slowakei - Österreich Verwaltungsbehörde and Gemeinsames Technisches Sekretariat Schlesingerplatz Wien Tel: +43-(0) Fax: +43-(0) Mail: office@sk-at.eu Web: EUROPÄISCHE UNION Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

2 Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 0. Einleitung Das Handbuch für Antragsteller wurde als Hilfestellung für alle, an der Teilnahme im Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei Österreich in der Programmperiode interessierten Projektträger erstellt. Es soll in erster Linie Informationen für potenzielle Antragsteller zur erfolgreichen Vorbereitung und Durchführung von aus diesem Programm kofinanzierten Projekten (Aktivitäten) zur Verfügung stellen. Dieses Dokument sollte im Kontext mit den im Operationellen Programm definierten Zielen gelesen werden, welches von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Gleichzeitig ist das Handbuch für Antragsteller Teil der offiziellen Antragsunterlagen, welche weitere wichtige Dokumente zur Entwicklung von vollständigen Projektanträgen enthält. Ein besonderer Schwerpunkt des Handbuchs widmet sich den Erläuterungen zum Lead Partner Prinzip, welches eine neue verpflichtende Anforderung an Programme und geförderte Projekte darstellt, und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung und Durchführung von grenzüberschreitenden Aktivitäten. Obwohl vorliegendes Handbuch möglichst umfangreiche Informationen für die Ausarbeitung Ihres Projektantrags enthält, könnten dennoch offene Fragen auftreten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die jeweils zuständige Regionale Förderstelle oder kontaktieren Sie das Gemeinsame Technische Sekretariat. Im Zuge der Programmumsetzung kann es zu Änderungen des Handbuchs für Antragsteller kommen, um besser auf die tatsächlich auftretenden Bedürfnisse von Antragstellern und Projektpartnern einzugehen. Überprüfen Sie daher bitte, ob Sie die neueste verfügbare Version des Dokuments besitzen, welche auf der Programmwebsite erhältlich ist. Seite 2

3 INHALT: 0. Einleitung Informationen zum Programm Programmziele Programmgebiet Förderfähige Antragsteller Lead Partner Prinzip Von der Projektidee zur Antragsstellung Unterstützung bei der Projektentwicklung Struktur und inhaltlicher Aufbau des Projektes Kooperation und Partnerschaft Förderfähigkeit von Ausgaben Allgemeine Bestimmungen zur Kofinanzierung von Projekten Beihilfenrecht Vergaberecht Vorbereitung des Projektantrags Teil 1 Allgemeine Informationen Teil II - Projektinhalt Teil III Informationen zu Lead Partner und Projektpartnern Teil IV Partnerschaft und Nachhaltigkeit Teil V Indikatoren Beilagen Das Projektbudget Einreichung der Anträge Projektbewertung und auswahl Formale Bewertung Bewertung der Förderfähigkeit Qualitätsbewertung Vertragserstellung und Vertragsabschluss Partnerschaftsvertrag EFRE Fördervertrag Nationaler Kofinanzierungsvertrag Projektdurchführung Berichtswesen Finanzmanagement und Auszahlungen Projektänderungen Information und Publizität Eigentumsrechte an den Ergebnissen Glossar Beilagen Seite 3

4 Abkürzungsverzeichnis (EN/DE/SK): Schlüsselbegriffe und deren Übersetzung Abkürzung EN - Englisch DE - Deutsch SK - Slowakisch (EN) (DE) (SK) AA Audit Authority Prüfbehörde Orgán auditu PB OA CA Certifying Authority Bescheinigungsbehörde Certifikačný orgán BB CO CBC Cross-Border Grenzüberschreitende Cezhraničná spolupráca GÜZ Cooperation Zusammenarbeit CF Cohesion Fund Kohäsionsfond Kohézny fond KF CMS Central Monitoring Zentrales Centrálny monitorovací System Monitoringsystem systém EC European Europäische Kommission Európska komisia EK Commission ERDF European Regional Europäischer Fonds für Európsky fond EFRE Development Fund Regionalentwicklung regionálneho rozvoja EFRR ESF European Social Europäischer Sozialfonds Európsky sociálny fond Fund ETC European Territorial Europische Territoriale Európska územná ETZ Cooperation Zusammenarbeit spolupráca EÚS EU European Union Europäische Union Európska únia FLC First Level Control -- Prvostupňová kontrola Verification (Kontrolle gemäß Artikel Kontrola v zmysle čl. 60 according to Article 60 der Verordnung Nariadenia (ES) 60 of the Regulation 1083/ % č. 1083/2006 (EC) 1083/2006 Kontrolle aller Belege zum Projekt) JTS Joint Technical Gemeinsames Spoločný technický GTS Secretariat Technisches Sekretariat sekretariát STS IM Implementation Handbuch für Implementačný manuál Manual Antragsteller und Begünstigte LoI Letter of Intent Absichtserklärung Deklarácia záujmu o spoluprácu na spoločnom projekte LP Lead Partner -- Vedúci partner VP (federführender Begünstigter) LPP Lead Partner Lead Partner Prinzip Princíp vedúceho partnera PVP Principle Seite 4

5 MC Monitoring Begleitausschuss Monitorovací výbor BA MV Committee MoCRD Ministry of Construction and Ministerstvo výstavby a regionálneho rozvoja SR Regional Development MoU Memorandum of Understanding -- (Verwaltungsübereinkommen) Memorandum o porozumení PA Partnership Partnerschaftserklärung Dohoda o partnerstve Agreement OP Operational Operationelles Programm Operačný program Programme PEB Public Equivalent Body Öffentlichkeitsnahe (quasi-öffentliche) Súkromná spoločnosť s verejnou účasťou Organisation PP Project Partner Projektpartner Partner projektu PM Programme Manual Handbuch zum Programový manuál Programm RB Regional Bodies Regionale Förderstellen Regionálne miesta RF Reg. Regulation Verordnung Nariadenie VO SF Structural Funds Strukturfonds Štrukturálne fondy ŠF SLC Second Level Control (Control according to Article 62 of the Regulation (EC) -- (Kontrolle gemäss Artikel 62 der Verodnung 1083/2006) druhostupňová kontrola Kontrola v zmysle čl. 62 Nariadenia (ES) č. 1083/ /2006 TA Technical Assistance Technische Hilfe Technická pomoc TH TP VAT MWSt DPH Value Added Tax Mehrwertsteuer Daň z pridanej hodnoty Seite 5

6 1. Informationen zum Programm Durch das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei Österreich soll die weitere Entwicklung der Grenzregion gefördert und Partnerschaften zwischen den beiden Mitgliedsstaaten verbessert werden. Damit entspricht das Programm den Zielen der Europäischen Union (Lissabon und Göteborg-Strategien) und denen der bestehenden nationalen und regionalen Strategien. Um eine Kofinanzierung durch das Programm zu erhalten, müssen Projekte deutlich ihren Beitrag zur Erreichung der Programmziele hervorheben d.h. die Projektziele müssen mit den Zielen des Programms, der Prioritätsachse und des jeweiligen Aktivitätsfelds im Einklang stehen. 1.1 Programmziele Das oberste strategische Ziel des Programms ist es, eine für Europa richtungsweisende Region zu schaffen, mit dynamischer, wissensbasierter Regionalwirtschaft, attraktivem sozialem Umfeld und einer intakten Umwelt. Dieses strategische Ziel wird in folgende vier spezifische Ziele unterteilt: Die Qualität der Zusammenarbeit intensivieren und verbessern Grenzüberschreitende Netzwerke aufbauen und bestehende Strukturen stärken Akteure des öffentlichen und privaten Sektors mobilisieren, ihre Kräfte bündeln und Synergien entwickeln Rasches Wirtschaftswachstum durch nachhaltige soziale und umweltverträgliche Maßnahmen stützen Das Lernpotenzial aus den angewandten Prozessen und Methoden voll ausschöpfen Seite 6

7 Die Programmziele sollen durch die Umsetzung zweier thematischer Prioritätsachsen realisiert werden: 1. Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit 2. Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung Die dritte Priorität Technische Hilfe dient dem professionellen und effektiven Management des gesamten Programms. Sie wird ausschließlich von den in der Umsetzung des Programms tätigen Institutionen genutzt (Antragsteller können daher keine Projekte innerhalb dieser Prioritätsachse einreichen). Jede der thematischen Prioritätsachsen enthält 4 Aktivitätsfelder. Ein einzelnes Projekt sollte so konzipiert sein, dass es eindeutig einem einzigen Aktivitätsfeld zugeordnet werden kann, um wirkungsvoll zur Zielerreichung des jeweiligen Aktivitätsfeldes beizutragen. Eine detaillierte Beschreibung der Prioritätsachsen und Aktivitätsfelder sind in untenstehender Abbildung dargestellt. Struktur der Programmprioritäten und Aktivitätsfelder P1 Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit 1.1 Grenzüberschreitende Kooperation von KMU, Kooperation bei F&E 1.2 Kulturelle Kooperation, Kooperation im Tourismus 1.3 Bildung und Qualifikation, Integration der Arbeitsmärkte P2 Erreichbarkeit und Nachhaltige Entwicklung 2.1 Transport und regionale Erreichbarkeit (Planung, Transportorganisation, Logistik) 2.2 Nachhaltige Raumentwicklung und Unterstützung regionaler Verwaltungssysteme 2.3 Kooperation und gemeinsames Management von Naturschutzgebieten Nachhaltige Kooperationsnetzwerke 1.4 Soziale Integration (Sozial- und Gesundheitsdienste) 2.4 Energieeffizienz und erneuerbare Energie, Umweltschutz, Risikomanagement P3 Technische Hilfe Seite 7

8 Finanzplan des Programms EFRE Nationaler öffentlicher Beitrag Gesamter Beitrag in Euro Priorität Priorität Technische Hilfe TOTAL Beschreibung der Prioritätsachsen und Aktivitätsfelder Im Folgenden werden die einzelnen Aktivitätsfelder und ihre thematische Ausrichtung detailliert beschrieben. Bei der Entwicklung einer Projektidee gilt es, die Projektziele auf die Ziele des korrespondierenden Aktivitätsfeldes abzustimmen und entsprechend der jeweiligen Zielgruppe auszurichten. Bitte beachten Sie, dass die angeführten Aktivitäten indikativen Charakter besitzen. Weitere programmkonforme Aktivitäten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind, können ebenfalls gefördert werden. Förderfähige Antragsteller (Endbegünstigte) sind juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die dazu berechtigt sind, Förderungen aus den Strukturfonds zu erhalten, um Projekte mit hohem Potenzial zur Verwirklichung der Programmziele umzusetzen. Förderfähige Antragsteller können entweder als Lead Partner oder als Projektpartner mit Verantwortung für die Initiierung, die korrekte Verwaltung und die Erbringung der Projektleistungen teilnehmen. Zielgruppe ist eine Gruppe von Einzelpersonen, Organisationen und sozialen Gruppierungen, welche von Projekten des jeweiligen Aktivitätsfeldes angesprochen werden und direkten Nutzen aus den umgesetzten Projekten ziehen. Unterstützung von Antragstellern aus dem Privatsektor (nicht-staatliche Organisationen oder gewinnorientierte Unternehmen) wird nur geleistet, wenn es ausgereifte Überlegungen zu den Zielen, geplanten Aktivitäten und Zielgruppen gibt; insbesondere muss das Projekt im öffentlichen Interesse sein. Nützliche Informationen und Anregungen für Projektideen erhalten Sie auf der offiziellen Website der grenzüberschreitenden Initiative INTERREG IIIA zwischen Österreich und der Slowakei der Programmperiode : Seite 8

9 Im Kapitel Projekte werden Beispiele für erfolgreich umgesetzte, grenzüberschreitende Projekte dargestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass nur jene Projekte durch das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei Österreich gefördert werden, die einen großen Mehrwert für die Grenzregion versprechen und einen innovativen Charakter aufweisen. Daher kopieren Sie bitte nicht bereits umgesetzte Projekte, sondern bauen auf deren Erfahrungen auf. Anschließend finden Sie die genaue Beschreibung der Aktivitätsfelder, deren Ziele und eine indikative Liste möglicher Aktivitäten. Die genannten Empfehlungen basieren auf Erfahrungen der vorhergehenden Programmperiode und könnten bei der Projektentwicklung hilfreich sein. Seite 9

10 Priorität Aktivitätsfeld P1 Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit 1.1 Grenzüberschreitende Kooperation von KMU, Kooperation bei F&E Ziele Stärkung der Innovationskapazitäten von KMU in allen Wirtschaftssektoren Erweiterung von F&E Infrastruktur und Aktivitäten (innerhalb und außerhalb von Universitäten) und Steigerung der regionalen Innovationsfähigkeit Erfolgreiche Verknüpfung der verschiedenen Elemente des grenzüberschreitenden regionalen Innovationssystems und Unterstützung von Wissenstransfer Förderung der Informationsgesellschaft und des effektiven Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien Fokus auf die Entwicklung von Humanressourcen und Innovationsstrategien mit besonderem Bezug auf Wissensressourcen von beiden Seiten der Grenze Aufbau und Stärkung bestehender grenzüberschreitender Kooperationsnetzwerke und -strukturen Zielgruppen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Innovations-, Wissenschafts- und Technologiezentren Forschungsinstitutionen Universitäten Indikative Aktivitäten Förderung von Wirtschaftskooperationen und Zusammenarbeit von/mit F&E Institutionen; Unterstützung der Innovationsfähigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten und Prozessen sowie im Bereich des Marketings Aufbau von Qualifizierungs- und Wissensverbünden von Unternehmen (z.b. zum Thema Managementfähigkeiten) Aufbau von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen und Netzwerken in allen Wirtschaftssektoren (Angebots- und Nachfragenetzwerke, KMU & Joint Venture, Kontaktanbahnung, Netzwerkaufbau und Clusterbildung) Unterstützung bereits bestehender Plattformen von innovativen Unternehmen, zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit und der Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen Begleitende Beratung für grenzüberschreitende Wirtschaftskooperationen (z.b. Export/Import, Auskünfte über die Unterschiede in den Rechtssystemen) Förderung von neuen grenzüberschreitenden Dienstleistungen inkl. privater und sozialer Dienstleistungen (z.b. Technologietransfer, Informationsweitergabe, Beratung) Aufbau von Informationssystemen und Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen (z.b. Partnersuche, Messen, Information über Finanzierungsmöglichkeiten) Analysen und Studien, die inhaltlich auf die Schwerpunkte dieses Aktivitätsfeldes ausgerichtet sind Förderung von neuen Produktionsweisen (z.b. in der Landwirtschaft) durch Know-how Transfer, Bewusstseinsbildung in Bezug auf Marktnischen, komplementäre Märkte und Möglichkeiten, um einen lokalen bzw. regionalen Mehrwert zu erzielen Empfehlungen Dieses Aktivitätsfeld zielt vor allem auf die Förderung von Spezialisierung und Clusterbildung sowie eine Verbesserung der bestehenden technologischen Infrastruktur (z.b. Technologiezentren) und den Zugang zu neuen Technologien für KMU ab. Investitionen in die technologische Infrastruktur ist kein Schwerpunkt dieses Aktivitätsfeldes. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 10

11 Priorität Aktivitätsfeld P1 Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit 1.2 Kulturelle Kooperation, Kooperation im Tourismus Ziele Stärkung der grenzüberschreitenden Kooperation bei kulturellen und sozialen Projekten Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich des grenzüberschreitenden Tourismus und Marketing Schaffung von neuen und Stärkung bestehender grenzüberschreitender Netzwerke Förderung des Austausches von Information, Erfahrungen und Know-how zwischen kulturellen Einrichtungen und Betreibern Verbesserung der beiderseitigen Toleranz und Akzeptanz von Minderheiten, Prinzipien des Multikulturalismus Zielgruppen öffentliche und private kulturelle Einrichtungen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen Regionale und lokale Behörden, Gemeinden der Grenzregion KMU des Kultursektors Tourismusbetriebe Tourismusinformationszentren Indikative Aktivitäten Ausbau und Verbesserung der Aktivitäten in den Bereichen Gesundheits-, Wellness-, Kongress-, Kultur- und Naturtourismus Entwicklung von gemeinsamen Destinationen und Destinationsmanagement Vernetzung der touristischen Einrichtungen und Angebote Gemeinsame touristische Vermarktung der Grenzregion Entwicklung von gemeinsamen, abgestimmten touristischen Attraktionen und Produkten Auf- und Ausbau von gemeinsamen Informations- und Reservierungssystemen in den Bereichen Tourismus und Freizeit Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Know-how Transfer (z.b. über praktische Erfahrungen von regionalen/lokalen Tourismusverbänden) Konzeption und Bewerbung eines Angebots interregionaler Radwege, Kanufahrten und dergleichen (evt. Pilotinvestitionen) Aufbau und Stärkung der Netzwerksbildung von kulturellen Institutionen Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von gemeinsamen kulturellen Aktivitäten Verbesserung der Managementleistung von im Kulturbereich tätigen Organisationen durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen Aufbau von Plattformen für gemeinsames Lernen Aktivitäten zur Förderung von Toleranz, Multikulturalismus und besserer Integration von Minderheiten in die Gesellschaft Empfehlungen Einmalige Events werden nicht durch das Programm gefördert Veranstaltungen müssen in eine langfristige Initiative für eine nachhaltige Zusammenarbeit eingebettet sein. Nur die Pilotphase von Initiativen ist förderfähig es werden in diesem Programm keine langfristigen Subventionen für Kulturund Tourismuseinrichtungen vergeben. Nicht förderfähig ist ebenfalls die bloße Sanierung von kulturellem Erbe Investitionen mit Pilotcharakter müssen ein deutliches grenzüberschreitendes Element besitzen. Der reine Bau von Radwegen ohne sichtbaren grenzüberschreitenden Mehrwert wird nicht gefördert; vorgeschlagene Investitionen müssen zum Lückenschluss von grenzüberschreitenden Netzwerken beitragen und in eine regionale Strategie eingebettet sein. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 11

12 Priorität Aktivitätsfeld P1 Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit 1.3 Bildung und Qualifikation, Integration der Arbeitsmärkte Ziele Fokus auf die Entwicklung von Humanressourcen und Innovationsstrategien mit besonderem Bezug auf Wissensressourcen von beiden Seiten der Grenze Erhöhung des Frauenanteils in Wirtschaft und Politik Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Qualifizierung und Arbeitsmärkte Koordination der Bemühungen für eine bessere Integration der Arbeitsmärkte in der Grenzregion Zielgruppen Arbeitsmarktservice und ähnliche Einrichtungen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen KMU Studenten Indikative Aktivitäten Entwicklung von gemeinsamen Aus-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen mit Bezug auf die regionale Entwicklung und die grenzüberschreitende Strategie (z.b. Umwelt, Tourismus, neue Medien, soziale Dienste, Sprachkurse, Katastrophenschutz, etc.) Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Forschung Aufbau von grenzüberschreitenden Informationsdienstleistungen und zentren für Bildung und Qualifizierung Einrichtung von Berufs- und Umschulungszentren Austauschprogramme auf institutioneller Ebene Entwicklung mehrsprachiger Unterrichtsmaterialien Studien und Analysen zu Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Entwicklung von Arbeitsmärkten, Wissenschaft und Forschung Entwicklung und Ausbau von Bildungs- und Qualifizierungssystemen Aufbau einer gemeinsamen Beratungsstruktur Schaffung von Netzwerken, Organisation von Seminaren, spezielle Veranstaltungen sowie Plattformen für Erfahrungsaustausch Stärkere Zusammenarbeit von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungseinrichtungen und Informationsaustausch Entwicklung von Methoden zur Prognose der Arbeitsmarktentwicklung Stärkere Ausrichtung des Arbeitsmarktangebotes an die tatsächliche Nachfrage der Grenzregion Gemeinsame Strategien, Pläne und Studien Empfehlungen Interreg IIIA hat eine Vielzahl an Arbeitsmarktstudien gefördert für diese Förderperiode wird eine Verlagerung hin zu konkreten Aktionsplänen und Pilotprojekten erwartet. ESF Aktivitäten werden in diesem Programm nicht gefördert. Eine Initiative zur aktiven Arbeitsmarktpolitik basierend auf grenzüberschreitenden Erfahrungen könnte beispielsweise in diesem Aktivitätsfeld entwickelt werden. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 12

13 Priorität Aktivitätsfeld P1 Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit 1.4 Soziale Integration (Sozial- und Gesundheitsdienste) Ziele Verstärkte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen sowie zwischen Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten Verbesserung des Zugangs zu sozialen Diensten in der Grenzregion Unterstützung von grenzüberschreitenden Aktivitäten von und für Minderheiten Zielgruppen Institutionen des Gesundheitswesens Soziale Einrichtungen Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten Indikative Aktivitäten Förderung von grenzüberschreitenden Projekten von und für Minderheiten und Randgruppen (Erfahrungsaustausch und Unterstützung, Qualifizierungs- und Forschungsprojekte) Gemeinsame Projekte zur Integration von benachteiligten Gruppen Aufbau und Stärkung der Zusammenarbeit von regionalen Akteuren und Sozialpartnern sowie Förderung des Know-how Transfers Analyse der nationalen/regionalen Gesetzgebung sowie des Gesundheits- und Sozialwesens Unterstützung beim Aufbau von zweisprachigen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Grenzregion Entwicklung von gemeinsamen Standards in Bezug auf Sozialund Gesundheitsdienste Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und Erfahrungsaustausch Pläne und Studien zur Optimierung des Anbieternetzwerks im Gesundheitswesen in der Grenzregion Aufbau gemeinsamer Systeme Empfehlungen Investitionen in die Infrastruktur des Sozial- und Gesundheitswesens ist kein Schwerpunkt des Aktivitätsfeldes. Nur kleine Investitionen mit deutlicher grenzüberschreitender Wirkung sind förderfähig (Entscheidung von Fall zu Fall) Bedürfnisse von Minderheiten und Randgruppen müssen bei der Projektentwicklung berücksichtigt werden. Beachten Sie die bestehenden nationalen/regionalen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 13

14 Priorität Aktivitätsfeld P2 Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung 2.1 Transport und regionale Erreichbarkeit (Planung, Verkehrsorganisation und Logistik) Ziele Verbesserung der grenzüberschreitenden Erreichbarkeit, Verkehrsorganisation und nachhaltigen Logistik Umsetzung des polyzentrischen Ansatzes als Leitprinzip der Stadt-Umland-Entwicklung Schaffung attraktiver, kompakter Wirtschaftsstandorte mit ausgezeichneter Erreichbarkeit Verbesserung der Umweltqualität Verbesserung der intraregionalen und internationalen Verkehrsverbindungen Zielgruppen Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel Umweltbehörden Forschungseinrichtungen und Universitäten Verkehrsverbünde Indikative Aktivitäten Aufbau von grenzüberschreitender Infrastruktur (z.b. Brücken) und Unterstützung der Intermodalität (kombinierter Verkehr auf Straßen und Schienen sowie Schiff- und Luftfahrt) um die interund überregionale Erreichbarkeit der grenzüberschreitenden Region zu verbessern Entwicklung von grenzüberschreitenden Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die notwendigen Anwendungen (z.b. grenzüberschreitender Daten-Highway mit regionalen Schnittstellen zu bestehenden Netzwerken und telematischen Einrichtungen) Vorstudien, Machbarkeitsstudien und Planung Verbesserung und Ausweitung von Systemen für grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr und grenzüberschreitende Logistik Netzwerk für die Logistik von Güterverkehr Aufbau, Entwicklung und Erweiterung von Verkehrsverbünden, grenzüberschreitenden Informationssystemen, Konzepten für Verkehr und Logistik, Planungen und Machbarkeitsstudien, Analysen, Logistikzentren sowie Netzwerken Gemeinsame Strategien und Pläne zur Verkehrsorganisation der Grenzregion Unterstützung von Investitionen mit wesentlicher Wirkung auf die Grenzregion Empfehlungen Pilotinvestitionen werden sehr beschränkt unterstützt - mit Fokus auf Grenzübergänge und Lückenschluss im Nahbereich von Grenzübergängen Aufgrund der Lage zweier Hauptstädte in der Region sind Themen wie öffentlicher Verkehr, Logistik und Parkraumbewirtschaftung gerade mit Blick auf die Stadt- Umland-Entwicklung von großer Bedeutung. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 14

15 Priorität Aktivitätsfeld P2 Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung 2.2 Nachhaltige Raumentwicklung und erfolgreiche regionaler Verwaltungssysteme Ziele Verbesserung regionaler Kooperationsprozesse und strukturen sowie grenzüberschreitender regionaler Planungs-, Verwaltungsund Steuerungssysteme) Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Städten für eine erfolgreiche Planung, Verwaltung und Steuerung in der Grenzregion Zielgruppen Lokale und regionale Behörden Regionale Entwicklungsorganisationen Nicht-staatliche Organisationen (NGO) Interessensgruppen Indikative Aktivitäten (Weiter-) Entwicklung organisatorischer Strukturen und thematischer Kooperationsnetzwerke um eine gemeinsame Entwicklungsstrategie für die Region zu erarbeiten Entwicklung von Stadt-Umland-Kooperationsprojekten Verbesserung der funktionalen Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten der Grenzregion PR und Informationsmanagement Aktivitäten zur Kompetenzverbesserung der in den Bereichen Regional- und soziokulturelle Entwicklung tätigen Einrichtungen Definition von gemeinsamen Standards im Regionalmanagement Studien zu Ansätzen regionaler Planung, Verwaltung und Steuerung, Austausch von Erfahrungen und Informationen Definition von gemeinsamen Standards und Richtwerten zur Beurteilung von Planungs-, Verwaltungs- und Steuerungssystemen in der Grenzregion Empfehlungen Aktive Steuerung des Entwicklungsprozesses im Gegensatz zur reinen Reaktion der Verwaltung darauf. In der Grenzregion bestehen eine Vielzahl an Herausforderungen an die Planung wie beispielsweise: Die Ausuferung des Stadtgebietes von Bratislava hat zu Änderungen der Siedlungsstruktur von benachbarten österreichischen Gemeinden nahe der Grenze geführt. In diesem Gebiet mit dynamischer Entwicklung müssen verschiedenste Landnutzungskonflikte bewältigt werden. Kleinere Siedlungen auf beiden Seiten der Grenze haben aufgrund der Konzentration von Funktionen in den Bezirkshauptstädten und städtischen Zentren Probleme, ein Mindestmaß an Dienstleistungen zu erhalten. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 15

16 Priorität Aktivitätsfeld P2 Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung 2.3 Kooperation und gemeinsames Management von Naturschutzgebieten Ziele Schutz des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes Zusammenarbeit im Bereich Management von natürlichen Ressourcen und deren Nutzung Zielgruppen Managementorganisationen von Naturschutzgebieten Lokale und regionale Behörden Regionale Entwicklungsorganisationen Nicht-staatliche Organisationen (NGO) Landeigentümer von Naturschutzgebieten Indikative Aktivitäten Studien und Konzepte (Umwelt- und Landschaftsplanung) Entwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen für Managementorganisationen von Naturschutzgebieten Zusammenarbeit im Bereich ökologischer Forschung Unterstützung bei der Entwicklung von umweltfreundlichen Technologien und Methoden Kooperation der Managementorganisationen von Naturschutzgebieten Standards für das Management von Naturschutzgebieten in der Grenzregion Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren Kooperation bei der Bewertung von Umweltbelastungen von Investitions- und Produktionsaktivitäten vor allem auf Naturschutzgebiete Bewerbung von Naturschutzgebieten und Erstellung von zweisprachigen Materialien, Schildern, Beschreibungen PR und verstärkte Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit Empfehlungen Das grüne Rückgrat der Region die Feuchtgebiete entlang von Donau und March sind ein gutes Beispiel für Schutzgebiete, die ein gemeinsames Management benötigen. Projekte könnten sich weiters auf die Entschärfung von Nutzungskonflikten zwischen Land- und Forstwirtschaft sowie Hochwasserschutz einerseits und Umweltschutz auf der anderen Seite konzentrieren. Neben diesen großen Schutzgebieten könnte aber auch eine Vielzahl kleinerer Habitate in der grenzüberschreitenden Region von Interesse sein. Projekte könnten sich mit gemeinsamen Managementanforderungen, Besucherführungen, neuen Initiativen zur Abstimmung von Freizeitaktivitäten und Naturschutz etc. beschäftigen. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. Seite 16

17 Priorität Aktivitätsfeld P2 Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung 2.4 Energieeffizienz und erneuerbare Energie, Umweltschutz, Risikomanagement Ziele Steigerung der Energieeffizienz und der Produktion von erneuerbarer Energie Verbesserung des Katastrophenschutzes und Risikomanagements in der Grenzregion Zielgruppen Energieproduzenten und konsumenten Lokale und regionale Behörden zuständige Behörden für Gefahrenprävention (Katastrophenschutz) Nicht-staatliche Organisationen (NGO) Interessensgruppen Indikative Aktivitäten Maßnahmen zur Energieeinsparung Unterstützung von energieeffizienten Technologien Reduktion der Abhängigkeit von herkömmlichen Energieressourcen Aktivitäten, die zu einer vermehrten Verwendung erneuerbarer Energie führen Kontrolle der Umweltverschmutzung und Strategien um den nachteiligen Effekten des Klimawandels entgegenzuwirken Maßnahmen im Bereich Wasserver- und entsorgung sowie Abfallentsorgung Bewusstseinsbildende Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen Entwicklung gemeinsamer Informationssysteme für Umweltschutz in der Grenzregion Abgestimmte Katastrophenschutzpläne und gemeinsame Strategien für das Management von Krisensituationen Empfehlungen Zwar ist der Markt für erneuerbare Energien im österreichischen Teil der Region beinahe gesättigt, in der Slowakei erweckt dieses Thema aber großes Interesse. Auf österreichischer Seite ist eine Vielzahl von Organisationen in diesem Bereich tätig bitte wählen Sie Ihre Partner sorgfältig Partnerschaften mit unzureichender Kompetenz werden nicht akzeptiert. Beispiele für Risikomanagement wären neben Hochwasserschutz die Aufbereitung von Chemieabwässern oder der Schutz von Grundwasserreserven. Investitionen in die technische Grundausstattung wie Kanalisation, Kläranlagen oder Müllsammelstellen werden nicht gefördert. Pilotinvestitionen müssen einen innovativen Charakter sowie sichtbare und wesentliche grenzüberschreitende Wirkungen besitzen. Die Förderung von Einzelunternehmen ist nicht Gegenstand dieses Programms. 1 Projekt muss 1 Aktivitätsfeld zugeordnet sein! Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt in direktem Zusammenhang mit dem entsprechenden Aktivitätsfeld steht und einzig in diesem eingereicht wird. Die Zuordnung Ihres Projekts zum jeweiligen Aktivitätsfeld sollte entsprechend der Relevanz der Projektziele für die Erreichung der Ziele des Aktivitätsfeldes erfolgen und sich nicht am Standort der Aktivitäten orientieren. In den meisten Seite 17

18 Fällen wird die Zuordnung zum jeweiligen Aktivitätsfeld eindeutig sein, aber manchmal muss eine Entscheidung getroffen werden (z.b. das Training von Naturparkführern könnte 1.) eine Pilotinitiative für Langzeitarbeitslose sein, was Aktivitätsfeld 1.3 entsprechen würde oder 2.) eine Qualifizierungsmaßnahme für das Management eines speziellen Habitattyps mit Zuordnung zu Aktivitätsfeld 2.3.) Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an die Regionalen Förderstellen oder das GTS! 1.2 Programmgebiet Das Kerngebiet besteht aus folgenden NUTS III-Regionen des Programmgebiets: Weinviertel (Österreich) Wiener Umland-Nordteil (Österreich) Wiener Umland-Südteil (Österreich) Nordburgenland (Österreich) Wien (Österreich) Bratislava (Slowakei) Tranava (Slowakei) sowie folgenden angrenzenden Gebieten (sogenannte 20%-Regionen), die sich auf der österreichischen Seite befinden: Waldviertel (Österreich) Mostviertel-Eisenwurzen (Österreich) Sankt Pölten (Österreich) Niederösterreich-Süd (Österreich) Mittelburgenland (Österreich). Im Folgenden wird das Programmgebiet bestehend aus dem Kernraum und den angrenzenden Gebieten in der Karte der österreichisch-slowakischen Grenzregion dargestellt: Seite 18

19 Karte: Österreichisch-slowakische Grenzregion Grundsätzlich wird erwartet, dass alle Projekte eine sichtbare, wesentliche und dauerhafte Wirkung auf das Programmgebiet erzielen sowie Regionen auf beiden Seiten der Grenze abdecken. Normalerweise wird dies in den meisten Fällen durch eine Zusammenarbeit von Partnern erreicht, die aus dem Programmgebiet stammen und hier ihre Aktivitäten durchführen. Dennoch ist es unter bestimmten Bedingungen (siehe unten) möglich, dass Partner von außerhalb der Programmregion an einem Projekt teilnehmen. Seite 19

20 Sitz des Lead Partners und der Projektpartner Das Programm soll die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und funktionellen Beziehungen zwischen wichtigen Akteuren über die slowakisch-österreichische Grenze hinweg stärken. Deshalb gibt es eine deutliche Präferenz für Partner mit Sitz innerhalb des Programmgebiets. Es besteht keine bindende Verpflichtung, dass sämtliche Projektpartner ihren Sitz innerhalb des Programmgebiets haben müssen. Jedoch gilt folgende Mindestvoraussetzung des Programms: Jeweils ein Partner muss zumindest aus der Slowakei und aus Österreich stammen 1 und mindestens ein Partner muss seinen Sitz innerhalb des Programmgebiets haben. Das Programm genehmigt die Teilnahme von Partnern außerhalb der Programmregion unter der Bedingung, dass die Projektziele nicht ohne deren Teilnahme erreicht werden können. Partner mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind nicht förderfähig. Getätigte Ausgaben in angrenzenden (20%-) Regionen Getätigte Ausgaben in den angrenzenden Gebieten dürfen 20% der EFRE Mittel des Programms nicht überschreiten, weswegen diese Gebiete als angrenzende (20%-) Regionen bezeichnet werden. Um die getätigten Ausgaben in diesen Regionen zu ermitteln, muss eine passende Berechnungsmethode angewendet werden. Falls Ausgaben in angrenzenden (20%-) Regionen erwartet werden, sollten die österreichischen Partner 2 die Regionalen Förderstellen konsultieren, um die richtige Berechnungsmethode zu wählen. Die Regionale Förderstelle schlägt diese Berechnungsweise dem Begleitausschuss vor. Nach der Genehmigung muss sie in der regelmäßigen Berichtslegung über die getätigten Ausgaben in den angrenzenden (20%-) Regionen verwendet werden (Berechnungsweisen finden Sie in Anhang 2). In gerechtfertigten Fällen dürfen Aktivitäten auch außerhalb des Programmgebiets oder sogar außerhalb der angrenzenden Regionen durchgeführt/umgesetzt werden, wenn sie wesentliche Wirkungen zugunsten der Grenzregion (z.b. Einbeziehung von Partnern der CENTROPE Region 3 ) aufweisen Im Falle eines bestehenden Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit als Antragssteller muss dieses Kriterium nicht erfüllt werden. Angrenzende (20%) Regionen befinden sich ausschließlich auf österreichischer Seite. CENTROPE umfasst folgende Gebiete: Wien, Niederösterreich, Burgenland, Györ-Moson-Sopron, Vas, Südmähren, Bratislava und Trnava. Seite 20

21 Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des europäischen Parlaments und des Rates muss ein Projektpartner seinen Mitgliedsstaat über seine Teilnahme an einem grenzüberschreitenden Programm informieren, wenn dieser Mitgliedsstaat nicht in dem betreffenden Operationellen Programm teilnimmt. Slowakische und österreichische Partner müssen weiters ihre Regionalen Förderstellen über eine Teilnahme von Partnern anderer Mitgliedsstaaten (z.b. Tschechien, Ungarn) informieren. 1.3 Förderfähige Antragsteller In der Programmperiode können sowohl öffentliche als auch private Antragsteller am Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei Österreich teilnehmen. Organisationen von beiden Sektoren gelten als förderfähige Begünstigte von EFRE Mitteln und nationaler öffentlicher Gelder. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme von privaten Organisationen von denen für öffentliche Institutionen abweichen können. Teilnehmende Lead Partner und Projektpartner müssen juristische Personen mit eindeutiger Rechtsform sein. Die folgende Abbildung zeigt die Hauptkategorien förderfähiger Antragsteller: Öffentlicher Sektor Öffentliche Institutionen Öffentlichkeitsnahe Institutionen (public equivalent bodies) Privater Sektor Nicht gewinnorienterte Organisationen Gewinnorientierte Organisationen Öffentlich oder privat? Die Programmverwaltung muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, ob die eigenen finanziellen Mittel der Antragsteller und Partner aus öffentlichen oder privaten Geldern stammen, da der Finanzierungsplan des Programms auf öffentlichen Beiträgen basiert und daher eine klare Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher Förderung gemacht werden muss. Schlüsselfaktoren sind dabei die Eigentumsverhältnisse der Organisation, die Rechtsform sowie Kontrolle seitens des öffentlichen Sektors. Seite 21

22 Öffentlicher Sektor Öffentliche Institutionen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die speziellen Kompetenzen innehaben und hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Interesse ausführen (z.b. nationale, regionale und lokale Behörden) Öffentlichkeitsnahe Institutionen (public equivalent bodies) wie im Operationellen Programm 4 definiert, versteht man darunter rechtliche Institutionen, welche folgenden Kriterien entsprechen: o o o Sie wurden im öffentlichen oder privaten Recht gegründet, um hauptsächlich im öffentlichen Interesse zu handeln. Sie besitzen eine Rechtspersönlichkeit (auch nicht gewinnorienterte Organisationen mit öffentlicher Finanzierung). Sie werden zum größten Teil durch Gebietskörperschaften (nationale, regionale und lokale Behörden) oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen finanziert; oder unterliegen der Kontrolle durch eine dieser Institutionen; oder besitzen einen Beirat oder Aufsichtsrat oder dergleichen, dessen Mitglieder mehrheitlich seitens der nationalen, regionalen oder lokalen Behörden oder durch andere öffentlichrechtliche Institutionen 5 ernannt wurden. Eine indikative Liste von öffentlichkeitsnahen Institutionen der Slowakei ist in Anhang 1 angefügt. Privater Sektor Private nicht gewinnorienterte Organisationen rechtliche Organisationen, deren Hauptziel die Unterstützung nicht-kommerzieller privater Interessen oder öffentlicher Belange ist, ohne Interesse an finanziellem Gewinn (z.b. Stiftungen, Vereine mit ausschließlich privater Finanzierung). Gewinnorientierte Organisationen rechtliche Organisationen, die im Privatrecht gegründet wurden, sich im Besitz von Privatpersonen befinden und von solchen kontrolliert werden sowie hauptsächlich kommerzielles 4 5 Im Einklang mit Art. 1 (9) der Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge Öffentlichkeitsnahe Institutionen (public equivalent bodies) müssen relevante Dokumente bereitstellen, um die Erfüllung dieser Voraussetzungen zu bestätigen. Seite 22

23 Interesse verfolgen (z.b. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft). Bitte beachten Sie, dass private Organisationen als Antragsteller oder Partner genau von den Programmgremien geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf folgende Aspekte gelegt werden: Das Projektziel darf nicht gewinnorientiert sein. Die Projektaktivitäten werden hinsichtlich ihrer beihilfenrechtlichen Relevanz untersucht. In Bezug auf staatliche Beihilfen: In kritischen Fällen werden die Zuschüsse auf EUR begrenzt, um der so genannten De-minimis -Regelung zu entsprechen. Die grundsätzliche Höchstgrenze von EUR bezieht sich auf den maximalen Gesamtbetrag an Beihilfe, welcher einer einzelnen Institution während drei aufeinander folgenden Geschäftsjahren gewährt werden kann ( EUR für den Straßenverkehrssektor z.b. für Speditionen, Busunternehmen etc.) Unterkapitel 2.6 beschäftigt sich ausführlicher mit der Frage staatlicher Beihilfen. Um Förderungen aus dem Programm zu erhalten, muss ein Projekt die Beteiligung von relevanten Partnern aus beiden Ländern aufweisen, welche gemeinsam eine ausgewogene, kompetente und nachhaltige Partnerschaft zur Erreichung der gemeinsamen Projektziele bilden. Nicht-förderfähige Antragsteller Folgende Gruppen von Antragstellern sind nicht berechtigt, Förderungen aus dem Programm zu erhalten: private Einzelpersonen politische Parteien 1.4 Lead Partner Prinzip Das Lead Partner Prinzip (LPP) ist verbindlich für alle Projekte, die durch das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei Österreich gefördert werden. Die Anwendung dieses Prinzips soll zu einer näheren, intensiveren und nachhaltigen Kooperation zwischen den Partnern Seite 23

24 führen. Die wichtigsten Auswirkungen des LPP für die Projektentwicklung und durchführung sind: Projekte können nicht durch eine einzige Organisation6 implementiert werden es muss zumindest zwei Partner geben mindestens ein Partner aus der Slowakei und einer aus Österreich mindestens einer mit dem Sitz innerhalb des Programmgebiets. Jedes Projekt muss die Zusammenarbeit der Projektpartner in mindestens zwei der folgenden Bereiche nachweisen: o o o o Gemeinsame Vorbereitung die Projektpartner wirken aktiv im Entwurf des Projekts und der Aktivitäten mit Gemeinsame Durchführung die Projektpartner leisten konkrete Beiträge bei der Durchführung von Projektaktivitäten und maßnahmen entsprechend ihrer Kompetenzen Gemeinsame Finanzierung Jeder Partner übernimmt Ausgaben, die vom Programm zurückerstattet werden (EFRE und nationale Mittel) Gemeinsames Personal gemäß der Definition im Programm: Personen, die von einer gemeinsamen Organisation angestellt sind. Diese gemeinsamen Organisationen basieren entweder auf einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage (Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit EVTZ) oder die grenzüberschreitenden Partner haben einen Anteil von mindestens 50% an diesen Organisationen. Beachten Sie, dass die Erfüllung von mindestens zwei der oben genannten Kriterien bereits während der Projektbewertung und auswahl überprüft wird (für nähere Informationen siehe Kapitel 3.4). Darüber hinaus sollten die folgenden Aspekte beim Aufbau der grenzüberschreitenden Partnerschaft bedacht werden: Für jedes Projekt muss ein Lead Partner (auch als Antragsteller bezeichnet) nominiert werden, der die umfassende Verantwortung für das Projekt gegenüber der Verwaltungsbehörde und den anderen offiziellen Programmgremien (Bescheinigungs-, Prüfbehörde) trägt. Arbeitsbeziehungen, Kommunikation, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen aller Projektpartner müssen vor dem Beginn der Projektdurchführung definiert werden (im EFRE-Fördervertrag und im Partnerschaftsvertrag). 6 mit Ausnahme eines Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), welcher ein Projekt als alleiniger Begünstigter implementieren kann Seite 24

25 Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Projektpartners hat Auswirkungen auf das gesamte Projekt. Daher sollte große Aufmerksamkeit auf die sorgfältige Auswahl von kompetenten und verlässlichen Partnern gelegt werden. Weitere Informationen zu den Verantwortlichkeiten der Lead Partner und Projektpartner werden im Unterkapitel 2.3 angeführt. Seite 25

26 2. Von der Projektidee zur Antragsstellung Um eine Idee zu einem offiziellen Projektantrag zu entwickeln, benötigt man ausreichend Zeit und die Beteiligung aller Projektpartner. Um sicherzustellen, dass Ihre Zeit und Bemühungen effektiv eingesetzt werden, sollten Sie während der Projektentwicklung eng mit den für das Programm verantwortlichen Stellen zusammenarbeiten. 2.1 Unterstützung bei der Projektentwicklung Die mit der Programmumsetzung betrauten Stellen bieten verschiedene Instrumente an, um die Entwicklung von qualitativen Projekten zu unterstützen: Besorgen Sie sich bitte die aktuellen Dokumente und die Informationen zur Projekteinreichung von der offiziellen Programmwebsite ( Nehmen Sie an offiziellen Informationsveranstaltungen des Gemeinsamen Technischen Sekretariats und der Regionalen Förderstellen teil. Nutzen Sie die Partnersuche, die von Regionalen Förderstellen und/oder vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat organisiert wird, um Ihre eigenen Projektideen vorzustellen und nach passenden Projektpartnern zu suchen. Konsultieren Sie Ihre Regionale Förderstelle oder das Gemeinsame Technische Sekretariat, wenn Sie offene Fragen zum Programm haben. Auf explizite Anfrage können Sie Vorschläge zu passenden Kooperationspartnern des jeweils anderen Mitgliedsstaates (AT, SK) erhalten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zu Ihrer Projektidee (Ihrem Projekt) mit der zuständigen Regionalen Förderstelle. Die Beratung für Antragsteller wird von den regionalen Vertretern, den so genannten Regionalen Förderstellen durchgeführt. In jeder Region des Programmgebiets wurde eine Regionale Förderstelle eingerichtet, welche für Beratung und Rücksprache zu Ihren Projektideen zur Verfügung steht. Folgende Regionale Förderstellen können Sie konsultieren: Seite 26

27 Region Bratislava Trnava Burgenland Niederösterreich Wien Institution Regionale Förderstelle (RF) Úrad Bratislavského samosprávneho kraja Sabinovská Bratislava 25 Úrad Trnavského samosprávneho kraja Starohájska Trnava Regionalmanagement Burgenland GesmbH Technologiezentrum Eisenstadt Marktstrasse 3 A-7000 Eisenstadt Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abt. RU2, Geschäftsstelle für EU- Regionalpolitik Landhausplatz 1, A-3209 St. Pölten Magistratsabteilung 27 der Stadt Wien EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung Schlesingerplatz 2-4 A-1080 Vienna Kontaktperson Ing. Michal Beniač Phone: Mail: mbeniac@region-bsk.sk Ing. Ida Antipovová Mgr. Andrea Koláriková Phone: Mail: antipovova.ida@trnava-vuc.sk kolarikova.andrea@trnava-vuc.sk Dr. Harald Ladich Phone: Mail: Harald.Ladich@rmb.co.at Mag. François-Edouard Pailleron Phone: Mail: Francois Edouard.Pailleron@noel.gv.at Mag. Adriana Bachora Phone: Mail: Adriana.Bachora@wien.gv.at Aufgrund von bisherigen Erfahrungen müssen Ideen bereits eine gewisse Reife erlangt haben, um eine sinnvolle Beratung anbieten zu können. Daher versuchen Sie bitte zumindest die Projektziele, Hauptaktivitäten, Outputs und Ergebnisse, Projektpartner, Projektdauer und das ungefähre Projektbudget als Basis für eine Diskussion mit der zuständigen Regionalen Förderstelle zu definieren. Diese Mindestinformationen ermöglichen den Regionalen Förderstellen Ihre Projektidee sorgfältig zu beurteilen und Empfehlungen für die weitere Projektvorbereitung zu geben, damit alle Kriterien für eine Kofinanzierung durch das Programm erfüllt werden. Basierend auf Ihren genauen Informationen kann die Regionale Förderstelle eine fundierte Aussage zur Relevanz des geplanten Projekts für die grenzüberschreitende Region machen, zu dessen Förderfähigkeit sowie zu eventuellen Verbesserungsmöglichkeiten, damit dieses Projekt dem bilateralen Begleitausschuss zur Auswahl und Genehmigung vorgelegt werden kann. Seite 27

28 Speziell für private österreichische Partner ist es wichtig, sich bereits während der Projektvorbereitung an die Regionalen Förderstellen zu wenden, da eine so genannte Kofinanzierungserklärung für die Einreichung des vollständigen Antrags erforderlich ist (siehe auch Unterkapitel 3.6). Alle privaten österreichischen Partner (Lead Partner und Projektpartner) sollten ihre zuständige Regionale Förderstelle rechtzeitig vor dem geplanten Einreichungstermin kontaktieren und nach Mitteln zur nationalen Kofinanzierung für ihre Projektaktivitäten suchen. Die nationale Kofinanzierung kann entweder von den Regionalen Förderstellen oder den relevanten Ministerien aufgebracht werden. Nach der Genehmigung des Projekts erhalten slowakische Antragsteller automatisch eine nationale Kofinanzierung aus dem Staatsbudget in der Höhe von 10% der förderfähigen Projektkosten durch das Programm. Neben den Regionalen Förderstellen bietet das Gemeinsame Technische Sekretariat des Programms ebenso Beratung unabhängig vom Sitz der Partner: MA 27, JTS SK-AT EU -Förderagentur GmbH Schlesingerplatz Vienna Tel: +43-(0) Fax: +43-(0) Mail: Slowakische Antragsteller können ihre Projektideen nicht nur mit den Regionalen Förderstellen (VÚC Bratislava und VÚC Trnava), sondern zusätzlich auch mit Vertretern des Ministeriums für Bauwesen und Regionalentwicklung der Slowakischen Republik besprechen: Agentúra na podporu regionálneho rozvoja Odbor cezhraničnej spolupráce Prievozská 2/B Bratislava Kontaktperson: Ing. Milan Gál Tel: +421-(0) Fax: +421-(0) Mail: Laufende Projekteinreichung Seit dem offiziellen Programmstart im März 2008 ist die Projekteinreichung laufend, d.h. zu jeder Zeit während der Programmumsetzung, möglich. Das Gemeinsame Technische Sekretariat gibt auf der Programmwebsite die Einreichfristen bekannt, binnen welcher für die jeweils nächste Sitzung des Begleitausschusses Projekte eingereicht werden können. Seite 28

29 Optionales Verfahren in zwei Schritten Das Programm bietet Antragstellern die Möglichkeit eines zweistufigen Verfahrens: 1. Im ersten Schritt kann optional ein Projektentwurf eingereicht werden. Für weitere Informationen über dieses Verfahren und die Mindestvoraussetzungen für den eingereichten Projektentwurf siehe Kapitel Der zweite Schritt ist die Einreichung des vollständigen Antrags. Die Möglichkeit eines Projektentwurfs ist für ausgereifte Projektideen und insbesondere für komplexe Projekte relevant, da es zu einem früheren Beginn der Förderfähigkeit von Ausgaben kommen kann. Allerdings ist nur der Begleitausschuss befugt, die Förderfähigkeit der Ausgaben ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Projektentwurfs zu bestätigen (siehe Kapitel 4). Der Beginn von Projektaktivitäten vor der offiziellen Genehmigung des Projekts erfolgt immer auf eigenes Risiko des Lead Partners bzw. der Projektpartner. Dieses zweistufige Verfahren ist eine freiwillige Option, aber kein Muss! Projektentwürfe können für die Feinabstimmung von ausgereiften Ideen sinnvoll sein. Allerdings ist dies keine Option um leere Hüllen mit der Erwartungshaltung einzureichen, anschließend entwickelte Projektaktivitäten retourniert zu bekommen. Insbesondere sollten die Zusammensetzung der Partner sowie die Zusagen für österreichische private Partner über die nationale Kofinanzierung bei der Einreichung des Projektentwurfs geklärt sein. Wer arbeitet den Antrag aus? Der Großteil der Arbeit in Bezug auf die Vorbereitung des Projekts, z.b. Aufbau der Partnerschaft und Entwicklung des Inhalts, fällt noch vor der dem Beginn der Förderfähigkeit von Kosten an. Daher ist es logisch, dass der Antragsteller und die Projektpartner verantwortlich für die Entwicklung des Antrages sind externe Kosten für das Schreiben eines Projektantrages sind in der Regel nicht förderfähig. Seite 29

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