PSP. letter Miete im Einkaufszentrum: Wie weit geht die formularmäßige Auferlegung von Nebenkosten? BMF veröffentlicht Schreiben zu den GoBD

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1 PSP news letter November/ Dezember EDITORIAL INHALT Wenn das automatische Textprogramm von Windows aus einem Sackerl einen Saukerl macht, wirkt es auf den Schreiber dieser Zeilen nicht gerade zielführend. Wie kommt er unter diesen erschwerten Umständen in Nikolausstimmung? Da trifft es sich gut, dass wir mit Herrn Nikolaus Fischer in diesem Jahr nicht nur einen weiteren Steuerberater, sondern ein schon wegen seines Vornamens prädestiniertes Neumitglied der PSP- Nikolausgilde gewinnen konnten, die traditionell am Nikolaustag Sackerl an bedürftige Kinder verteilt. Er könnte dann bei der Bescherung der Kinder aus der Bayernkaserne auf die Betreuerin Myra Hall treffen, deren Vornamen sich aus dem Geburtsort des heiligen Nikolaus ableitet. Myra liegt nur wenige hundert Kilometer von Syrien entfernt, wo seit drei Jahren der Bürgerkrieg tobt und woher viele Flüchtlinge stammen, die in der Bayernkaserne Aufnahme gefunden haben. So schließt sich leider der Kreis, von dem wir alle hoffen, dass er im neuen Jahr durchbrochen werden möge. Dass der Nikolaus dadurch arbeitslos werden würde, steht allerdings nicht zu befürchten. Wir werden auch im neuen Jahr wieder Sackerl packen. Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Gelingen im neuen Jahr. Miete im Einkaufszentrum: Wie weit geht die formularmäßige Auferlegung von Nebenkosten? BMF veröffentlicht Schreiben zu den GoBD Steuertipps zum Jahresende Referentenentwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Was bedeutet eigentlich: Nahestehende Personen? Ihr Jürgen Peters

2 PSP beim Technologietag des Munich Network Miete im Einkaufszentrum: Wie weit geht die formularmäßige Auferlegung von Nebenkosten? Sind formularmäßig vereinbarte Vertragsinhalte unwirksam, stellt dies immer wieder ein Ärgernis für deren Verwender dar, führt doch die Unwirksamkeit einzelner Teile einer Vertragsklausel meist zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Sieht die Klausel Zahlungspflichten vor, ist damit zugleich das Risiko des Zahlungsausfalls oder der Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen verbunden, das auch ein erhebliches wirtschaftliches Ausmaß annehmen kann. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist eine Hans-Joachim aktuelle Schreiber Entscheidung Heiko Wunderlich des Bundesgerichtshofs, welche sich mit einem formularmäßigen Gewerbemietvertrag beschäftigt: Zwischen den Beteiligten besteht ein Mietverhältnis über ein Ladenlokal in einem Einkaufszentrum. Grundlage Munich Network des verbindet Mietverhältnisses Technologieunternehmer ist ein Formularvertragder mit der Industrie von der und Vermieterin Anwendern, Forschung gestellt wurde und Entwicklung, und der untereinan- vorsieht, Investoren dass und international. einzelne auf Damit die unterstützt Gemeinschaftseinrichtungen Netzwerk des für Zentrums Innovation entfallende die Anstrengungen Nebenkosten für erfolgreiche antei- das Münchener lig Innovationen auf die Mieterin in jungen, umgelegt ambitionierten werden. und ebenso Im Wortlaut in erfolgreichen, zugrunde etablierten liegenden Technologieunternehmen. Mietvertrages Mit werden zahlreichen die des potenziell Veranstaltungen entstehenden und Aktivitäten Kosten werden wie folgt Kontakte definiert: zwischen Gründern, Investoren, Unternehmen und Forschungseinrichtungen hergestellt. Nebenkosten des Einkaufszentrums, ins- Sämtliche besondere alle Kosten des Betriebs und der Instandhaltung der technischen Anlagen werden von allen Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und Mietern anteilig getragen. ( ). Insbesondere sind Innovationsfinanzierung. Die aktuelle Situation der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen dies Kosten für: wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. - ( ) Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und - Hausmeister, Betriebspersonal, Center-Manager internationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngste Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teil- und Verwaltung, - ( ) nehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu - Versicherungen, einem großen Erfolg. - Raumkosten für Büro-, Verwaltungs- und Technikräume, sowie Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftssozialräume, Kunden-WC's usw. auf der Grundlage örtlicher Mieten einschließlich der darauf anteilig entfallenden Nebenkosten. 2 Der BGH bestätigte hier zunächst seine Rechtsprechung, wonach die grundsätzliche Umlage von Verwaltungskosten in einem gewerblichen Mietvertrag keine überraschende Klausel darstellt und der Mieter hierdurch auch nicht unangemessen benachteiligt wird. Eine Überraschungsklausel scheidet aus, weil der gewerbliche Mieter mit einer solchen Umlage rechnen kann. Auch die fehlende konkrete Bestimmung der Höhe der Kosten im Einzelfall ändert hieran nichts, da diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststehen muss. Außerdem wird der Mieter grundsätzlich durch das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot geschützt, das dem Vermieter verbietet, nicht erforderliche oder unwirtschaftliche PSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und Curt Kosten J. Winnen, zu Geschäftsführer erzeugen des und Munich diese Networkdann auf die Mieter umzulegen. Die sich zum Teil überschneidende Die Erwähnung PSP-Partner der Heiko Verwaltungskosten Wunderlich und unter Hans-Joachim dem zweiten und dem sprachen letzten auf Spiegelstrich dem Technologietag der Nebenkosten- zum Thema Schreiber Beteiligungs aufzählung verträge führt ebenfalls fair gestalten nicht auch zu für einer die Gründer Intransparenz der Regelung über die Verwaltungskosten. Ent- fair und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. scheidend ist vielmehr erst, dass die Kosten im Rahmen der der Geschäftsführer Betriebskostenabrechnung des Munich Network, Curt nicht J. Winnen: doppelt Dazu Der berücksichtigt 5. Technologietag werden. war wieder einmal eine gelungene Großveranstaltung des Munich Network. Der wachsende Teilnehmerkreis Allerdings zeigt so uns, der dass BGH großes Interesse benachteiligt am Thema die Technologiefinanzierunlung der Kostenauferlegung besteht, und dass die das Mieterin Munich Network unangemes- zuneh- Regemensen, soweit auch bundesweit ihr anteilig als ideale die Erhaltungslast Plattform für Kontakte für das in diesem gesamte Bereich Einkaufszentrum wahrgenommen auferlegt wird. Wir freuen wird. uns, Eine dass solche PSP sich Überwälzung aktiv in das Munich der gesamten Network einbringt. Kosten weiche Der Vortrag zu über sehr Beteiligungsverträge vom gesetzlichen hat Leitbild unseren Teilnehmern eines Mietvertrages wertvolle Hinweise ab, für nach die Praxis dem gegeben. die Erhaltungslast für das Mietobjekt grundsätzlich dem Vermieter obliegt. Nach allgemeiner Ansicht können solche Kosten bei der Gewerberaummiete formularmäßig nur dann auf den Mieter übertragen werden, wenn diese sich auf Schäden beziehen, die der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind, oder wenn die Umlage durch eine Deckelung betragsmäßig begrenzt wird. Nicht möglich ist hingegen eine Abwälzung auf den Mieter u. a. dann, wenn er auch für anfänglich bereits vorhandene Mängel des Mietobjektes in für ihn nicht über- Impressum Der PSP-newsletter gibt gesetzliche Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH,

3 06 November/ Dezember 2014 schaubarer Höhe oder für solche Schäden aufkommen muss, die von Personen verursacht werden, zu denen er nicht in Beziehung steht, wie dies etwa bei Kunden oder Mitarbeitern der Fall ist. Eine solche Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages kann nicht formularmäßig in einem Mietvertrag vereinbart werden. Schließlich hält nach Ansicht des BGH auch die Formulierung Center-Manager mangels ausreichender Bestimmtheit einer Inhaltskontrolle nicht stand. Aus dem Zusammenhang der gesamten Klausel kann der Mieter nicht transparent schließen, welche Kosten hier einbezogen werden und welche gerade nicht. Insbesondere die weitere Erwähnung von Kosten für die Verwaltung und darüber hinaus Raumkosten für Büro- und Verwaltungsräume lassen eine hinreichende Abgrenzung dieser einzelnen Kostenpositionen nicht zu. In diesem Zusammenhang hätte es sich für die Vermieterin daher angeboten, den Begriff Center-Manager bereits bei Vertragsschluss abgrenzend zu definieren und nicht wie im Fall geschehen erst nach Jahren die Aufgabe des Center-Managers in einem Schreiben näher darzulegen. Wieder zeigt sich, dass einer exakten Formulierung des Mietvertrages eine entscheidende Bedeutung beizumessen ist. Wird dies beachtet, lässt sich die Wirksamkeit vieler Klauselinhalte retten. Es ist daher unabdingbar, letztlich jede Klausel eines Mietvertrages genauer unter die Lupe zu nehmen, wenn keine Unwirksamkeit riskiert werden soll. Der Teufel steckt hier wie so oft im Detail! Dr. Andrew Stanka BMF veröffentlicht Schreiben zu den GoBD Am hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem Schreiben die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht (siehe BMF-Schreiben bezüglich GoBD vom ). Die GoBD gelten für Veranlagungszeiträume, die nach dem beginnen und ersetzen die bisher geltenden GoBS aus dem Jahre 1995 sowie die GDPdU aus dem Jahre Der immer weiter zunehmende Einsatz von IT in den Unternehmen sowie dessen Bedeutung für das Rechnungswesen und die Buchführung haben eine Überarbeitung der bisher geltenden Standards zwingend erforderlich gemacht. Über die Auswirkungen der GoBD auf kleine und mittlere Unternehmen haben wir bereits im Detail berichtet. Im Vergleich zur letzten Entwurfsfassung von April 2014 sehen die nun veröffentlichten GoBD an ausgewählten Stellen lediglich noch Konkretisierungen vor. Im Kern beschäftigt sich das Schreiben mit den allgemeinen Compliance- Prinzipien : Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Buchführung. Im Weiteren finden sich insbesondere Ausführungen zur Aufbewahrung/Archivierung steuerrelevanter Daten und Dokumente, zum Scannen von Unterlagen, zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation, zum Datenzugriff im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen, zum elektronischen Rechnungsaustausch, zum internen Kontrollsystem sowie zu Software-Testaten. 3

4 PSP beim Technologietag des Munich Network Mit dem Entwurf der GoBD kommt die Finanzverwaltung dem Ruf nach einer Modernisierung der GoBS auf ihre Weise nach. Dazu wächst mit der Zusammenführung von GoBS und GDPdU zusammen, was zusammengehört. Allerdings lassen die GoBD auch diverse Fragen unbeantwortet und bedürfen einer Auslegung für die Unternehmenspraxis. PSP erarbeitet aktuell spezielle Prüfkriterien, die es erlauben sollen, die GoBD-Konformität objektivierbar und nachprüfbar zu machen. Stefan Groß Tobias Lieb Steuertipps zum Jahresende Das Bundesfinanzministerium legte am Steuerbefreiung für den Investitionszuschuss den Hans-Joachim Referentenentwurf Schreiber Heiko zum Wunderlich Jahressteuergesetz 2015 Wagniskapital ( 3 Nr. 71 EStG-E) (sogenanntes Zollkodexanpassungsgesetz) vor, das Einführung einer Steuerbefreiungsregelung für den Bundeskabinett stimmte dem Referentenentwurf am INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, um die steuerlichen zu. Die Bundesregierung äußerte sich Rahmenbedingungen für Wagniskapital- am zur Stellungnahme des Bundesrates PSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und Curt finanzierungen J. Winnen, Geschäftsführer nachhaltig des Munich Network zu verbessern. vom Für das kommende Jahr sind aktuell folgende Munich Network ausgewählte verbindet Änderungen Technologieunternehmer geplant: untereinander Die Einführung PSP-Partner Heiko einer Wunderlich Definition und Hans-Joachim der Berufs- mit Industrie und Anwendern, Forschung und Entwicklung, Schreiber ausbildung sprachen ( auf 9 Abs. dem Technologietag 6 EStG-E) zum Thema Investoren Erhöhung und international. der Freigrenze Damit unterstützt bei Betriebsveranstaltungen/Betriebsveranstaltungen das Münchener Beteiligungs Der Begriff verträge der fair Berufsausbildung gestalten auch für soll die Gründer nun konkret fair für Innovation die Anstrengungen für erfolgreiche definiert werden, wodurch eine Abgrenzung zwi- Netzwerk und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. Innovationen als geldwerter in jungen, Vorteil ambitionierten ( 19 und Abs. ebenso 1 in Satz erfolgreichen, 1 schen Erst- und Zweitausbildung verbessert wer- Nr. 1a etablierten EStG-E) Technologieunternehmen. Mit zahlreichen Dazu den der soll. Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen: Veranstaltungen Im Rahmen und von Aktivitäten Betriebsveranstaltungen werden Kontakte zwischen ist eine Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene Gründern, Anhebung Investoren, der Freigrenze Unternehmen für und geldwerte Forschungseinrichtungen Vorteile Großveranstaltung Steuerpflicht des Munich für Veräußerungsgewinne Network. Der wachsende Teil- von bislang hergestellt. EUR 110 auf EUR 150 für zwei Verannehmerkreis aus Streubesitzanteilen zeigt uns, dass großes Interesse ( am 8b Thema Abs. Techno-staltungen pro Jahr geplant. Mit der Freigrenze logiefinanzierung KStG-E) besteht, und dass das Munich Network zuneh- Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit sind künftig alle Kosten im Zusammenhang mit der mend Entsprechend auch bundesweit zu als Dividenden ideale Plattform will der für Kontakte Bundesrat in Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und Betriebsfeier abgegolten (insbesondere Kosten für diesem auch Bereich Veräußerungsgewinne wahrgenommen wird. Wir aus freuen Streubesitz uns, dass PSP der Innovationsfinanzierung. Die aktuelle Situation der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen Begleitpersonen des Arbeitnehmers). sich Steuerpflicht aktiv in das Munich unterziehen. Network einbringt. Die Bundesregierung Der Vortrag über Beteiligungsverträge wird der Prüfbitte hat unseren des Bundesrates Teilnehmern wertvolle nachkommen, Hinweise wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die lehnt Praxis aber gegeben. eine Umsetzung bereits im Rahmen des Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und für die Vereinbarkeit von Beruf und Jahressteuergesetzes 2015 ab. internationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngste Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teil- Familie ( 3 Nr. 34a EStG-E) Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Erweiterung des Anwendungsbereichs nehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu Arbeitnehmer mit steuerfreien Serviceleistungen der Konzernklausel ( 8c Abs. 1 Satz 5 einem großen Erfolg. zu unterstützen. Der Arbeitgeber soll neben den KStG-E) Beratungs- und Vermittlungsleistungen künftig auch Die Neufassung der Konzernklausel erweitert die Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden Formulierung klarstellend auf alle Fallkonstellaberuflichen Gründen veranlasst sind, bis zu einem tionen, in denen es mittelbar zu keiner Änderung Freibetrag von EUR 600 pro Kalenderjahr steuerfrei der Beteiligungsverhältnisse kommt. Die Anwen- ersetzen gibt gesetzliche können. Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen dung nur auszugsweise der Neuregelung wieder. Für etwaige soll Informationsfehler auf den übernehmen erstmaligen Impressum Der PSP-newsletter wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle 4 Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH,

5 06 November/ Dezember 2014 Wirkungszeitpunkt der Konzernklausel rückbezogen werden. Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft ( 1 Abs. 2a GrEStG-E) Durch die Gesetzesänderung soll die Höhe der mittelbaren Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft davon abhängig gemacht werden, welche Rechtsform die Gesellschaften besitzen, die die Beteiligung vermitteln. Dies entspricht der geltenden Verwaltungsauffassung. Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche ( 31b AO-E) Die Mitteilungspflichten der Finanzbehörde sollen erweitert werden, um Defizite des Geldwäschegesetzes endgültig zu beseitigen. geschaffen werden, zeitnah von der durch den unionsrechtlichen Schnellreaktionsmechanismus eröffneten Möglichkeit zur Betrugsbekämpfung Gebrauch zu machen. Im Rahmen der Regelung kann die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers künftig unter bestimmten Voraussetzungen (zunächst) zeitlich begrenzt für die Dauer von maximal neun Monaten durch den Erlass einer entsprechenden Verordnung kurzfristig erweitert werden. Der ausführliche PSP-Beitrag Das Zollkodexanpassungsgesetz (Jahressteuergesetz 2015)" ist verfügbar unter: Einführung eines Schnellreaktionsmechanismus bei Reverse-Charge-Leistungen ( 13b Abs. 10 UStG-E) Mit der Neuregelung soll die Voraussetzung Nikolaus Fischer (n.fischer@psp.eu) Alexandra Wulk (a.wulk@psp.eu) PSP-Aktuell: Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer Das Bundesverfassungsgericht wird am sein Urteil in Sachen Verfassungswidrigkeit des aktuellen Erbschaftsteuergesetzes verkünden. In unserem PSP-Website Spezial informieren wir Sie direkt nach der Urteilsverkündung über die wesentlichen Inhalte des Urteils und halten Sie kontinuirlich auf dem Laufenden, welche Folgerungen der Gesetzgeber aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zieht und welche Handlungsnotwendigkeiten sich daraus für geplante Vermögensübertragungen ergeben. 5

6 PSP beim Technologietag des Munich Network Referentenentwurf für das Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Rechtlicher Rahmen der Bilanzrechtsreform Am wurde der Referententwurf zum BilRUG, der die EU-Richtlinie vom in nationales Recht umsetzt, veröffentlicht. Zielsetzung der EU-Richtlinie ist es, Jahres- und Konzernabschlüsse im EU-Raum zu harmonisieren und deren Aussagekraft und Transparenz zu erhöhen. Anpassung der Größenklassen Für kleine Kapitalgesellschaften werden die Schwellenwerte für die Bilanzsumme auf EUR 6 Mio. (bisher EUR Hans-Joachim 4,84 Mio.) Schreiber und für die Heiko Umsatzerlöse Wunderlich auf EUR 12 Mio. (bisher EUR 9,68 Mio.) angehoben. Für mittelgroße Kapitalgesellschaften erfolgt eine Anpassung der Schwellenwerte für die Bilanzsumme auf EUR 20 Mio. (bisher EUR 19,25 Mio.) und für die Umsatzerlöse auf EUR 40 Mio. (bisher EUR 38,5 Mio.) nach oben. Von der Bilanzsumme Network sind die, verbindet in Ausübung Technologieunternehmer des Wahlrechts untereinan- ange- Munich der setzten, mit Industrie aktiven und latenten Anwendern, Steuern Forschung abzuziehen. und Entwicklung, Zu den Umsatzerlösen zählen zukünftig auch sonstige betriebliche Erträge sowie a. o. Erträge. Die Einbeziehung Investoren und international. Damit unterstützt das Münchener Netzwerk für Innovation die Anstrengungen für erfolgreiche derartiger Umsatzerlöse, die für die gewöhnliche Innovationen in jungen, ambitionierten und ebenso in erfolgreichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen Geschäftstätigkeit nicht typisch sind, kann sich im Hinblick auf die Überschreitung von Schwellenwerten für die Veranstaltungen Größenklassen und dabei Aktivitäten nicht unerheblich werden Kontakte auswirken. zwischen Gründern, Investoren, Unternehmen und Forschungseinrichtungen Pflicht hergestellt. zur Aufstellung eines Konzernabschlusses Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit Für die größenabhängige Befreiung eines Mutterunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernab- Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung. Die aktuelle Situation der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen schlusses und -lageberichts werden die Schwellenwerte für die Bilanzsumme brutto auf EUR 24 Mio. (bisher EUR wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. 23,1 Mio.) und netto auf EUR 20 Mio. (bisher EUR Unternehmerpersönlichkeiten, 19,25 Mio.) sowie für die erfahrene Umsatzerlöse Kapitalmarktprofis brutto auf und EUR internationale 48 Mio. (bisher Venture EUR Capital 46,2 Investoren Mio.) und berichteten netto auf über EUR jüngste Mio. Investments. (bisher EUR Interessante 38,5 Mio.) Vorträge angehoben. und mehrere Hierdurch hundert Teil- soll 40 nehmer letztlich machten eine Angleichung den Technologietag der Angaben auch 2010 im Konzernabschluss großen und -lagebericht Erfolg. an die Vorgaben für den Einzel- wieder zu einem abschluss vorgenommen werden. für Kleinstkapitalgesellschaften ausgeschlossen werden, sollen Genossenschaften durch die gesetzliche Definition der Kleinstgenossenschaften von den Erleichterungsvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften künftig Gebrauch machen können. Wesentliche Änderungen in Bilanz, GuV und Anhang Änderungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen sowie von Geschäfts- und Firmenwerten. In der Gliederung der GuV entfällt der gesonderte Ausweis von a. o. Aufwendungen und Erträgen. Während für kleine Kapitalgesellschaften viele Pflichtangaben wegfallen, nimmt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Curt J. Winnen, der Geschäftsführer Umfang der des Munich Pflichtangaben Network zu. Mittelgroße PSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und und große Kapitalgesellschaften haben Angaben zur Ergebnisverwendung Die PSP-Partner Heiko und Wunderlich darüber hinaus und Hans-Joachim zu bisher im Lagebericht unter dem Gliederungspunkt Nachtragsbericht beschriebenen Vorgängen von besonderer Bedeu- Schreiber sprachen auf dem Technologietag zum Thema Beteiligungs verträge fair gestalten auch für die Gründer fair tung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und sind, vertraten zu den machen. PSP-Beratungsschwerpunkt Zudem sind Erläuterungen Venture Capital. über Betrag und Art von a. o. Aufwendungen und Erträgen in Dazu der Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen: den Anhang aufzunehmen. Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene Großveranstaltung des Munich Network. Der wachsende Teilnehmerkreis Fazit Mit dem BilRUG zeigt setzt uns, dass der großes nationale Interesse Gesetzgeber am Thema die Technologiefinanzierung minimal besteht, und im und Interesse dass das der Munich Unternehmen Network zuneh- um. EU- Richtlinie Grundsätzlich mend auch bundesweit sind die als durch ideale das Plattform BilRUG für geänderten Kontakte in Vorschriften diesem Bereich erstmals wahrgenommen auf Jahres- wird. und Wir Konzernabschlüsse freuen uns, dass PSP für sich Geschäftsjahre, aktiv in das Munich die Network nach dem einbringt Der Vortrag beginnen, Beteiligungsverträge anzuwenden. hat Die unseren angepassten Teilnehmern wertvolle Größenkriterien Hinweise über sowie für die die Praxis neue gegeben. Definition der Umsatzerlöse sind rückwirkend bereits auf Abschlüsse 2014 anzuwenden. (Neu) Definition Kleinstkapitalgesellschaften Während Beteiligungsgesellschaften zukünftig i. d. R. von der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften Stephanie von Khreninger-Guggenberger (s.vonkhreninger@psp.eu) Impressum Der PSP-newsletter gibt gesetzliche Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle 6 Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, Nikolaus Hafner (n.hafner@psp.eu)

7 06 November/ NOVEMBER/ Dezember DEZEMBER 2014 BEDEUTET EIGENTLICH... WAS Die PSP-Wirtschaftsprüfer erläutern Fachbegriffe Was bedeutet eigentlich: Nahestehende Personen? Beim Begriff nahestehende Personen könnte man ver muten, dass es sich im Wesentlichen um eine rechnungs legungsspezifische Abgrenzung für bestimmte abschluss relevante Sachverhalte und Angaben handelt. Gegenwärtig sind jedoch Geschäfte und Beziehungen mit nahestehenden Personen insbesondere hinsichtlich etwaiger Compliance-Verstöße besonders im Fokus. So drohen durch Regelverstöße gegen gesetzliche oder sonstige Vorschriften neben finanziellen Schäden und Imageschäden auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Fälle Siemens oder Middelhoff sind dabei nur ein prominenter Auszug. Regelungen zu nahestehenden Personen finden sich im Handelsrecht, im Steuerrecht ( 1 Abs. 2 AStG) sowie im Insolvenzrecht ( 138 InsO). Alle großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen, die unter das PublG fallen, haben nach 285 Nr. 21 HGB Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben, die nicht zu marktüblichen Bedingungen vorgenommen wurden. Dabei muss über die Art der Beziehung, den Wert des Geschäfts sowie über weitere, für die Beurteilung der finanziellen Lage der Gesellschaft notwendige Angaben berichtet werden. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sind mit Ausnahme der mittelgroßen Aktiengesellschaft von diesen Angabepflichten befreit. Über 264 a HGB sind auch solche Personengesellschaften angabepflichtig, bei denen keine natürliche Person der persönlichen Haftung unterliegt. Nahestehend sind Personen (bzw. Unternehmen) stets dann, wenn sie einen maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen ausüben können. Hierunter fallen gerade alle Unternehmen eines Konzern verbunds. Darüber hinaus sind natürliche Personen immer dann nahestehend, sofern sie eine Schlüsselposition im Management oder in den Bereichen Leitung, Planung und Überwachung des berichtenden Unternehmens bekleiden. Weiterhin gelten auch deren Familienangehörige als nahestehende Personen, sofern von ihnen eine Einflussnahme ausgehen könnte. Dies trifft vor allem auf Lebenspartner und eigene Kinder, aber auch wirtschaftlich abhängige Angehörige zu. Insgesamt ist der Begriff nahestehende Personen und damit auch die zu beurteilenden Beziehungen mit diesen Personen grundsätzlich weit auszulegen. Kapitalgeber, Insitutionen, einzelne Kunden, Lieferanten, Franchisegeber und Vertriebspartner gehören dagegen nicht allein aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zu den nahestehenden Unternehmen und Personen. Mit Geschäften sind alle Transaktionen gemeint, die sich auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken könnten. Darunter fallen neben Waren(ver)käufen auch die Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Gewährung von Bürgschaften und Boni, die Vergütung im Rahmen von Anstellungsverhältnissen, Provisionsvergaben, Nutzungsüberlassungen, Finanzierungen und die Übernahme von Verbindlichkeiten. Angabepflichtig sind dabei nur solche Geschäfte mit nahestenden Unternehmen und Personen, die marktunüblich sind. Als nicht marktüblich gelten Bedingungen eines Geschäfts dann, wenn sie einem Drittvergleich gerade nicht standhalten, also von unabhängigen Dritten so nicht abgeschlossen worden wären. Anhaltspunkte für marktunübliche Bedingungen können etwa extreme Zahlungszielgewährung, nicht marktgerechte Preise, Zinsen und Gehälter, fehlende Tilgungsvereinbarungen oder unzureichende Sicherheiten bilden. Die letztendliche Verantwortung dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Geschäfte mit nahestehenden Personen eingehalten werden, trägt die Geschäftsführung. Dabei bedarf es in erster Linie effizienter Compliance-Systeme, über welche die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sichergestellt und damit auch das Haftungsrisiko der Organe minimiert werden. Darüber, inwieweit dies in der Unternehmenspraxis tatsächlich sichergestellt ist, kann eine Prüfung nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 ( Standard zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen ) Aufschluss bringen. Stephan Nowack (s.nowack@psp.eu) Timm Müller (t.mueller@psp.eu) 7

8 PSP topics PSP-Nikoläuse in schwindelerregender Höhe Vielen Dank für die Meldung. Wir schicken einen Streifenwagen hin!, verspricht der Polizeibeamte mit einer Mischung aus Ungläubigkeit und Pflichterfüllung einem Autofahrer, der ihm offenbar Glauben machen möchte, auf dem Siegestor hätten sich Nikoläuse versammelt. Nachdem sich die Ordnungshüter staunend davon überzeugt hatten, dass PSP-Nikoläuse mit einer Sondergenehmigung der Landeshauptstadt München aufs Dach des Siegestors geklettert waren, zogen sie freundlich von dannen nicht ohne vorher selbst einen kontrollierenden Blick von oben auf die Leopoldstraße geworfen zu haben. Da ein Nikolaus schon von Berufs wegen schwindelfrei sein muss (und es ein Steueranwalt im doppelten Wortsinn auch sein sollte...), gab es keine Gefahr für Leib und Leben, sondern nur eine herrliche Aussicht auf das Einsatzgebiet zum Nikolaustag, an dem auch in diesem Jahr 450 Kinder aus sozial benachteiligten Familien beschert wurden. PSP dankt Jobcafe, dem Hamberger Großmarkt und allen privaten Förderern für Ihre Unterstützung des Nikolaus-Projektes. Impressum Der PSP-newsletter gibt die gesetzlichen Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle Auswahl und Roland W. Graf und Stefan Groß Peters, Schönberger & Partner mbb, Schackstraße 2, München, Tel.: , Internet: Layout: Kochan & Partner,

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