Genießerzimmer Niederösterreich

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1 Genießerzimmer Niederösterreich 1

2 Inhalt I. Allgemeine Informationen zum Projekt Genießerzimmer... 3 II. Leitfaden für den Betrieb... 4 III. Ihre Ansprechpartner... 9 IV. Kriterien und Markenversprechen V. Förderinformation VI. Interessentenblatt

3 I. Allgemeine Informationen zum Projekt Genießerzimmer der besondere Service inklusive Niederösterreich hat sich als Land für Genießer bereits einen guten Ruf erworben. Viele Kurzurlauber verbringen ihre Wochenenden im Land um Wien und sind immer wieder auf der Suche nach qualitativ hochwertigen Zimmern und kreativen authentischen Angeboten. Das Projekt Genießerzimmer hat zum Ziel in allen Destinationen Niederösterreichs erstklassige Unterkünfte mit einem starken regionalen Bezug und höchste Qualität in der Dienstleistung zu schaffen. Das Genießerzimmer ist viel mehr als schön wohnen es erzählt eine Geschichte. Der Gast genießt die Niederösterreichische Gastlichkeit und Serviceleistung, die Ursprünglichkeit von Natur und Landschaft, die Wein- und Tischkultur, regionale Schmankerl. Der Genießerzimmer Gast genießt - er spürt die Individualität! Zielgruppe: Der Gast, der mit allen Sinnen regionaltypisch verwöhnt werden möchte. Ziele: Den anspruchsvollen Genießer als Gast gewinnen und länger binden Stammkunden aufbauen Vom Mitbewerb abheben Steigerung der Attraktivität des betrieblichen Angebotes Höhere Auslastung Besonderes Dienstleistungsangebot Bessere Preisdurchsetzung Kooperation mit den Destinationen und der Niederösterreich Werbung Die Entwicklung und Vermarktung der Genießerzimmer erfolgt in enger Abstimmung zwischen Niederösterreich-Werbung, Destinationen und Betrieben. Die Genießerzimmer-Betriebe werden von der Niederösterreich Werbung und den Destinationen forciert beworben (Internet, Newsletter, Angebotsfolder etc.). 3

4 II. Leitfaden für den Betrieb 1. Erstkontakt Nach erster Kontaktaufnahme mit Ihrem Ansprechpartner in Ihrer Destination oder der Niederösterreich-Werbung erhalten Sie die Genießerzimmerkriterien zugesandt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Projekt Genießerzimmer Niederösterreich. Konzept Projekt Genießerzimmer Niederösterreich Leitfaden Wie komme ich zu einem Genießerzimmer Die wichtigsten Ansprechpartner Kriterien Informationen zur Förderung Interessentenblatt 2. Anwärterphase Das digitale Interessentenblatt schicken Sie bitte per Mail oder Fax an die Niederösterreich-Werbung. Somit melden Sie sich als Genießerzimmer Niederösterreich-Interessent offiziell an. Erstbesichtigung für Privatvermieter und Urlaub am Bauernhof Betriebe: Nach der Retournierung des Interessentenblatts werden Sie von einem Mitarbeiter der Destination kontaktiert. Die Erstbesichtigung ist gleichzeitig ein Beratungstermin mit dem Ansprechpartner Ihrer Destination und einem Mitarbeiter des Landesverbandes für Urlaub am Bauernhof. Erstbesichtigung für gewerbliche Betriebe: Nachdem Sie das Interessentenblatt retourniert haben, werden Sie von einem Mitarbeiter der Destination kontaktiert und ein Besichtigungstermin wird mit Ihnen vereinbart. Die Erstbesichtigung ist gleichzeitig ein Beratungstermin mit dem Ansprechpartner Ihrer Destination und eventuell einem Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Niederösterreich. 4

5 Ziel der Erstbesichtigung: Klärung noch offener Fragen Beratung und Empfehlungen zur Vorhabensplanung Weitere Vorgangsweise (Termine, Formalitäten) klären Bei Um- und Neubauten: Einsicht in Baupläne (Grundriss, Skizze) Vereinbarung eines Zeitplans Information über Förderungen bzw. Vermittlung an die Förderstelle Erstellung eines Protokolls (Ist-Situation, Geplante Maßnahmen, etc.) 3. Zertifizierung des Genießerzimmers und daraus entstehende Pflichten a. Umsetzung des Bauvorhabens bzw. der Adaptierung durch den Betrieb. b. Danach Fertigstellungsmeldung und Übermittlung der Genießerzimmer Mappe an den Mitarbeiter der Destination. Ein Termin wird vereinbart. Eine aussagekräftige Genießerzimmer Mappe muss vorab der Destination zugesandt werden, damit man erkennen kann, dass sich der Betrieb ausführlich mit dem Genuss-Aspekt auseinandergesetzt hat. c. Der Vertrag wird zur Begutachtung dem Betrieb vorab zugesandt. d. Bei Besichtigung des Betriebes durch die Kommission muss das Genießerzimmer exemplarisch hergerichtet sein. Dekoration, Obstkorb, Blumen etc. müssen vorhanden sein. Die Zertifizierung ist mit keinen Kosten verbunden. 5

6 Für die umfangreichen Marketingmaßnahmen der Niederösterreich-Werbung und der Destinationen ist für Betriebe bis zehn Betten ein Beitrag von 158,68, ab einer Größe von 11 Betten 317,37 ab Mitgliedschaft zu entrichten. Die Niederösterreich-Werbung und die Destinationen erstellen am Ende des Jahres einen Bericht über die getätigten Marketing- Maßnahmen. Die Höhe des jährlichen Marketingbeitrages ist in jedem Jahr der Änderung des Geldwertes unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex 2000 anzupassen. Ausgangsgrundlage ist der Marketingbeitrag 2009 in Höhe von 150,- bzw. 300,- auf Basis der für Dezember 2008 verlautbarten Indexzahl. Die Kommission bei der Zertifizierung setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen: Bei Privat zu Gast oder Urlaub am Bauernhof : 1 VertreterIn der Niederösterreich-Werbung 1 VertreterIn der Destination 1 VertreterIn des Landesverbandes für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermieter 1 VertreterIn des Amts der NÖ Landesregierung ( Abteilung WST3); optional Bei gewerblichen Betrieben: 1 VertreterIn der Niederösterreich-Werbung 1 VertreterIn der Destination 1 VertreterIn der Wirtschaftskammer Niederösterreich; optional 1 VertreterIn des Amts der NÖ Landesregierung ( Abteilung WST3); optional e. Sofern es keine Beanstandungen gibt, händigt die Kommission dem Betrieb die Genießerzimmer-Tafel aus. Diese Tafel bleibt im Besitz der Niederösterreich-Werbung und muss bei Kündigung des Vertrages, Austritt oder Ausschluss an die Niederösterreich- Werbung retourniert werden. f. Die Kommission ist jederzeit berechtigt eine unangemeldete Überprüfung des Betriebes vorzunehmen. Dies kann einen Verlust des Genießerzimmer-Status mit sich bringen. Auf Wunsch des Betriebes ist eine kostenpflichtige Nachzertifizierung möglich. 6

7 g. Die verliehene Zertifizierung ist 4 Jahre gültig. Eine Verlängerung setzt eine positive Folgezertifizierung voraus. Andernfalls verliert das Genießerzimmer des Betriebes mit sofortiger Wirkung die Gültigkeit. Der Betrieb ist zur sofortigen Rückgabe der Genießerzimmer-Tafel verpflichtet und verliert dadurch alle damit verbundenen Rechte. Weiters ist auch von einer weiteren Verwendung des Logos auf diversen betriebseigenen Werbemitteln (Homepage, Folder usw.) Abstand zu nehmen. h. Der Betrieb kann gegen den Verlust des Genießerzimmer Status mittels eines eingeschriebenen Briefes Einspruch bei der Niederösterreich-Werbung erheben. Die Landeskommission (Geschäftsführer der Destination und SGF-Manager der Niederösterreich-Werbung) verfasst über das endgültige Ergebnis einen Bericht ab und verständigt den Betrieb. Dagegen ist kein Einspruch mehr möglich. 4. Pflichten zertifizierter Genießerzimmer Betriebe a. Weiterbildung: Für Betriebe mit bereits zertifizierten Genießerzimmern ist die Teilnahme an Seminaren zumindest einmal pro Jahr verpflichtend. Diese Veranstaltungen werden von der jeweiligen Destinationen bzw. von der Niederösterreich Werbung organisiert. Ein Kostenbeitrag ist jeweils zu leisten und wird mit der jeweiligen Einladung bekannt gegeben. Inhalte und Ziele der Weiterbildungen: Entwicklung von gemeinsamen kreativen Genießerzimmer - Packages Gemeinsame Entwicklungsmaßnahmen (z.b. Exkursionen) Wissens- und Qualitätsmanagement (Gästefragebogen, Mystery Guest Testungen, Weiterbildungsveranstaltungen) Vernetzung der Betriebe Erfahrungsaustausch b. Qualitätssicherung Mystery Guesting In unregelmäßigen Abständen ab dem zweiten Jahr nach der Zertifizierung erfolgen Mystery-Guest-Testungen der Genießerzimmerbetriebe. Die Kosten dafür übernimmt die Niederösterreich-Werbung bzw. die jeweilige Destination; Die anfallenden Aufenthaltskosten (inkl. Extras wie Massagen, Theaterkarten, Dinner usw.) werden dem Betrieb rückverrechnet; aus 7

8 Objektivitätsgründen wird jeder Betrieb zweimal getestet. Im Rahmen der regelmäßigen Kategorisierungsbesuche durch Wirtschaftkammer bzw. Landesverband für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung wird auch die Erfüllung der Genießerzimmerkriterien überprüft. Bei den Privatvermietern bzw. Urlaub am Bauernhof muss die Kategorie 4 Blumen/Sonnen aufrecht bleiben; anderenfalls verliert der Betrieb auch den Genießerzimmer Status. c. Verwendung des Genießerzimmer Logos Der Betrieb verpflichtet sich, auf seiner Homepage und in allen Druckunterlagen das Genießerzimmer Logo zu integrieren. 8

9 III. IHRE ANSPRECHPARTNER DESTINATION WEINVIERTEL: DESTINATION DONAU-NIEDERÖSTERREICH: Weinviertel Tourismus GmbH Donau-Niederösterreich Tourismus GmbH Kolpingstraße 7, 2170 Poysdorf Schlossgasse 3, 3620 Spitz/Donau Geschäftsführer: DI Hannes Weitschacher Geschäftsführer: Mag. Bernhard Schröder Tel.: 02552/ Ansprechpartnerin: Birgit Müller Fax: 02552/ Tel.: 02713/ Fax: 02713/ Gästering Weinviertel Althofgasse 14/3, 2070 Retz Ansprechpartnerin: Andrea Freyberger Tel.: 02942/ Fax: 02942/ DESTINATION MOSTVIERTEL: DESTINATION WIENERWALD: Mostviertel Tourismus GmbH Wienerwald Tourismus GmbH Adalbert-Stifter-Straße 4, 3250 Wieselburg Hauptplatz 11, 3002 Purkersdorf Geschäftsführer: Mag. Andreas Purt Ansprechpartner: Jelena Jozic Ansprechpartnerin: Edeltraud Röcklinger Tel.: 02231/ Tel.: 07416/ Fax: 07416/ Fax: 02231/ oder

10 DESTINATION WIENER ALPEN IN NIEDERÖSTERREICH: DESTINATION WALDVIERTEL: Wiener Alpen in Niederösterreich Tourismus GmbH Destination Waldviertel GmbH Schlossstraße 1, 2801 Katzelsdorf Sparkassenplatz 1/2/2, 3910 Zwettl Geschäftsführerin: Eva Schödl Geschäftsführer: Mag. (FH) Andreas Schwarzinger Ansprechpartnerin: Sabrina Schwarz Ansprechpartnerin: Sandra Hofbauer Tel.: 02622/ DW 70 Tel.: 02822/ Fax: 02622/ DW 50 Fax: 02822/ Landesverband für Urlaub am Bauernhof u. Privatzimmervermietung in NÖ Untere Hauptstraße 8, 3650 Pöggstall Ansprechpartnerin: GF Monika Führer Tel: 02758/3110 Fax: 02758/ noe@landurlaub.at Ansprechpartner: Hermine Buchegger, Corina Plank Tel.: 02742/9000 DW Fax: 02742/9000 DW Hermine.buchegger@noe.co.at; corina.plank@noe.co.at 10

11 IV. KRITERIEN UND MARKENVERSPRECHEN Voraussetzungen für eine Zertifizierung als Genießerzimmer-Betrieb Allgemein: Der Betrieb liegt in einer Gemeinde, die Mitglied in einem Tourismusverband der niederösterreichischen Destinationen Donau Niederösterreich, Mostviertel, Weinviertel, Waldviertel, Wiener Alpen in Niederösterreich, Wienerwald ist. Der Betrieb ist Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich oder beim Landesverband für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in Niederösterreich oder bei einem regionalen Gästering. Der Betrieb ist kategorisiert (die aktuell gültige Tafel muss vorhanden sein) und verfügt mindestens über - 3 Sterne bei gewerblichen Betrieben, - 4 Blumen bei Urlaub am Bauernhof-Betrieben, - 4 Sonnen bei Privatzimmer-Vermietern. Speziell: Der Betrieb setzt sich intensiv mit dem Thema Genießen, den Wünschen von Genuss-Gästen und den Angeboten am Genuss-Markt auseinander. Der Betrieb bietet dem Genießergast einen speziellen und persönlichen Service. Kümmert sich individuell um den Gast, erteilt Zusatzinformationen oder organisiert ein regionsbezogenes Programm (z.b. Geschichte und Geschichten der Region, Tipps bezüglich Konzert- oder Ausstellungsterminen; Museen, Weinverkostungen usw.) für den Gast. Der Betrieb bietet dem Gast verlässlich hohe Genuss-Qualität in Ambiente und Ausstattung Der Betrieb macht für den Gast die besonderen Genüsse der Region / Destination erlebbar und setzt eigene Genuss-Schwerpunkte in seiner Angebotsgestaltung. Das Genuss-Profil des Betriebes orientiert sich am Leitfaden zum Genussprofil der jeweiligen Destination. Der Betrieb erfüllt alle Genießerzimmer-Kriterien siehe Anhang. 11

12 V. FÖRDERINFORMATION De-minimis-Richtlinien Schwerpunktaktion Genießerzimmer des Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds 1 Allgemeine Bestimmungen zu De-minimis-Förderungen 1.1 Geltungsbereich Diese De-minimis-Richtlinien gelten für Förderungen, die über den NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds (im Folgenden: Fonds) abgewickelt werden. Allgemeinen Richtlinien des Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds sind integrierender Bestandteil dieser De-minimis-Richtlinien. Bei abweichenden Regelungen gelten jene der De-minimis- Richtlinien. Diese Richtlinien gelten vom bis Antragstellung Förderanträge müssen vor Beginn der Projektdurchführung beim Fonds einlangen. Spezielle Regelungen in diesbezüglichen Vorschriften der Europäischen Kommission (insbesondere der jeweils gültigen Verordnung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen) sind ebenfalls zu beachten. Dem Förderantrag sind jene Unterlagen anzuschließen, die dem Fonds die Beurteilung des Projektes und die Feststellung der Förderfähigkeit ermöglichen. Darüber hinaus können vom Fonds ergänzende Angaben und Unterlagen verlangt werden, wenn dies für die Entscheidung über das Ansuchen von Bedeutung ist. Weiters können vom Fonds von der jeweils zuständigen Stelle Gutachten eingeholt werden, wenn dies zur Beurteilung der Förderfähigkeit des Projektes erforderlich ist. 12

13 1.3 Kumulierung Die einem Unternehmen gewährte De-minimis-Förderung darf im Zeitraum von drei Steuerjahren den Betrag von ,-- nicht überschreiten Wird eine Förderung auf Basis der Speziellen Richtlinien Investitionen gewährt, so ist eine Kumulierung mit einer De-minimis-Förderung nur insoweit möglich, als die beihilfenrechtlich festgelegten Förderhöchstintensitäten (siehe Punkt 5 der Speziellen Richtlinien Investitionen, maximal zulässige Förderintensität) nicht überschritten werden. 2 De-minimis Genießerzimmer 2.1 Ziele der Förderung Neben den in den Allgemeinen Richtlinien genannten Zielen sind dies insbesondere o die Steigerung der Attraktivität des betrieblichen Angebotes o die Erhöhung der Auslastung o die gemeinsame Vermarktung und Imagestärkung 2.2 Zielgruppe der Förderung Antragsberechtigt sind ausschließlich o gewerbliche Beherbergungsbetriebe (KMUs) o PrivatzimmervermieterInnen (inkl. Urlaub am Bauernhof), d.h. Personen, die die Zimmervermietung durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung mit nicht mehr als zehn Gästebetten ausüben. Die AntragstellerInnen müssen folgenden Kriterien entsprechen: o Der/die AntragstellerIn ist bereits in der Kategorie ab 3-Sterne bzw. 4 Blumen/ Sonnen eingestuft oder erreicht diese Einstufung nach Durchführung der Investition. 13

14 o Der/die AntragstellerIn hat den Standort in einer Gemeinde, welche Mitglied in einem zur Destination Weinviertel/ Mostviertel/ Waldviertel/ Donau/ Wiener Wald/ Wiener Alpen in NÖ gehörigen Tourismus-Verband ist. 2.3 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung im Rahmen dieser Schwerpunktaktion sind ausschließlich Erstinvestitionen im Zusammenhang mit der Neuschaffung sowie der Erweiterung oder Adaptierung bestehender Zimmer gemäß den Kriterien für Genießerzimmer (Mindestgrößen, Einrichtung, Sanitärausstattung,...). 2.4 Bemessungsgrundlage und förderbare Kosten Bemessungsgrundlage für die förderbaren Kosten sind die förderbaren materiellen und/oder immateriellen Kosten für Erstinvestitionen gemäß Punkt 7 der Speziellen Richtlinien für die Förderung von Investitionen (Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie bzw. Information Foerderungen/investitionsfoerderung_4.html ). 2.5 Art der Förderung, Konditionen und Auszahlung Neben einem BASIS-Kredit im Sinne des Punktes 8.1. der Speziellen Richtlinien für die Förderung von Investitionen (Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie bzw. Information Tourismus-Technologie/Foerderungen/investitionsfoerderung_4.html ) wird für maximal 5 Genießerzimmer pro Betrieb ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500,-- pro Genießerzimmer gewährt. PrivatzimmervermieterInnen erhalten neben einem Zuschuss von 15% für maximal 5 Genießerzimmer pro Betrieb einen weiteren einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500,-- pro Genießerzimmer. Insgesamt darf eine Förderintensität von 50% nicht überschritten werden. 14

15 Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist die Erfüllung der Qualitätskriterien einschließlich der Qualitätssicherungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine kommissionell festgestellte Kriterienerfüllung nach Durchführung der Investitionen. 2.6 Geltungsdauer Die Geltungsdauer dieser Förderaktion ist mit befristet. Einreichung und Beratung Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten Tel /9005 DW 16140, 16157, Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie / Außenstelle Schwartzstraße 50, 2500 Baden Tel.:02252/9025 DW 11425, Landesverband für Urlaub am Bauernhof u. Privatzimmervermietung in NÖ Untere Hauptstraße 8, 3650 Pöggstall Tel: 02758/3110 Fax: 02758/ noe@landurlaub.at 15

16 Genießerzimmer INTERESSENTENBLATT Datum:. Daten des Betriebes: Name, Vorname:... Name Betrieb.. Strasse... Ort.... Mail... Homepage:... Telefon/Fax.. Mobil:. Mein Betrieb ist Mitglied in einem Tourismusverband der Destination Weinviertel Mostviertel Donau Niederösterreich Wienerwald Waldviertel Wiener Alpen in Niederösterreich Betriebstyp: Privat zu Gast Urlaub am Bauernhof andere.. 3 Sterne Hotel 4 Sterne Hotel 16

17 Wann wurde Ihr Betrieb zuletzt kategorisiert? Kurzbeschreibung des Betriebs bzw. der Projektplanung:..... Ich plane den Umbau/Adaption bestehender Zimmer zu Genießerzimmer einen Neubau Wie viele Genießerzimmer sind geplant? Fertigstellung des Projekts/der Zimmer?... Welche Erwartungen setzen Sie in das Projekt Genießerzimmer Niederösterreich?.... Wodurch sind Sie auf dieses Projekt aufmerksam geworden?... Wir bitten um Retournierung des Interessentenblatts an: Niederösterreich-Werbung, Corina Plank, oder per Fax 02742/ Herzlichen Dank! 17

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