Vertrag über die Aufnahme und Betreuung von Kindern

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1 Zwischen dem Waldkindergarten Erdflöhe e. V., vertreten durch das Vorstandsmitglied..., im Folgenden»Träger«genannt Staatlich anerkannter Waldkindergarten Erdflöhe e.v. André Wöber (1. Vorsitzender) Postfach Klingenberg und Frau / Herrn... (Vorname / Name)... (Straße / PLZ / Wohnort)... (Telefon / Telefax ) ( ) im Folgenden»Eltern«genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über die Aufnahme und Betreuung von Kindern 1. Aufnahme 1.1. Das nachstehend benannte Kind wird zur Eingewöhnung in den Waldkindergarten Erdflöhe e.v. aufgenommen. Wunschtermin der Eltern zur Aufnahme:. Wird tatsächlich aufgenommen am: Name:... Geburtsdatum: Jedes Kind muss vor Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung. Die Richtlinien des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom (siehe Merkblatt) sind zu beachten. Ein entsprechender Nachweis (z.b. Kopie aus dem Untersuchungsheft) muss im Kindergarten vorliegen. (Anlage 3) 2. Elternbeiträge Die Kindergarten-Beiträge orientieren sich im engen Rahmen an den zu entrichtenden Aufwendungen für Personal und Material. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten, spätestens bis zum 1. Kalendertag des jeweiligen Monats. Die Seite 1 von 13

2 Beiträge sind auch während der Ferien zu entrichten, da die Personal- und Sachkosten weiterbestehen. Die Höhe ist beiliegender Abbuchungsermächtigung zu entnehmen. Die Monatsbeiträge werden ausschließlich über die von Ihnen ausgefüllte Abbuchungsermächtigung über die Bank entrichtet. (Anlage 1) Der Träger ist jederzeit berechtigt, den Beitrag zu erhöhen. Eine Erhöhung des Beitrages ist durch den Träger mindestens 3 Monate im Voraus zum jeweiligen Monatsende schriftlich anzukündigen. Im Gegenzug können die Eltern den Vertrag wegen der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie dem Träger nicht innerhalb von vier Wochen nach der Erhöhungsankündigung in schriftlicher Form zugeht. 3. Erkrankung eines Kindes Freihaltezeit 3.1. Jedes Auftreten einer übertragbaren Krankheit, insbesondere übertragbare Kinderkrankheiten oder meldepflichtige Krankheiten in der Wohngemeinschaft des Kindes sind dem Träger oder der verantwortlichen Erzieherin unverzüglich mitzuteilen. Liegen solcherlei Erkrankungen vor, muss das Kind dem Kindergarten fernbleiben. Ebenso ist der Erzieherin mitzuteilen wenn das Kind aus privaten Gründen über mehrere Tage fehlt Durch die Zahlung des Elternbeitrages wird für ein entschuldigt fehlendes Kind der Platz im Waldkindergarten für den Monat freigehalten, der auf den Monat folgt, indem das Kind letztmalig im Kindergarten anwesend war. Die Freihaltezeit kann auf Antrag der Eltern in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden. Fehlt ein Kind länger als fünf Tage unentschuldigt, kann der Platz vom Beginn des folgenden Monats an anderweitig belegt werden. In diesen Fällen liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung im Sinne der Nr vor. 4. Öffnungszeiten des Waldkindergartens Erdflöhe e.v Der Waldkindergarten ist von Montag bis Freitag von Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Waldkindergarten geschlossen. Die Schließungstage des Waldkindergartens betragen voraussichtlich im Kindergartenjahr max. 30 Tage. Die genauen Termine legt das Team mit Genehmigung des Vorstandes fest und gibt sie rechtzeitig in schriftlicher Form bekannt Mit dem Träger ist schriftlich zu vereinbaren, von wem das Kind abgeholt werden darf (Anlage 4) Der Kindergarten kann ferner auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen werden. 5. Betreuung im Waldkindergarten 5.1. Die Betreuung des Kindes geschieht in Abstimmung mit der besonderen räumlichen Situation der Einrichtung. Die Betreuung soll Nutzen aus der natürlichen Umwelt ziehen, d.h. sie soll die Möglichkeiten und Ziele des Waldkindergartens für das Kind umsetzen. Die pädagogischen Grundgedanken sind zusammengefasst im Waldkindergartenkonzept des Landesverbandes für Waldkindergärten - Bayerische Konzeption und dem Konzept des Trägers des Waldkindergartens (zum Abruf im Internet unter Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Eltern und die Erzieherinnen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Eltern an den vom Vorstand einberufenen Elternversammlungen teilnehmen, die mindestens einmal je Quartal stattfinden. Für Einzelgespräche steht die Erzieherin an einem dafür vorgesehenen und vereinbarten Termin zur Verfügung. Eine pädagogische Standortbestimmung wird in der Regel in einem einmal im Jahr stattfindenden Elterngespräch geleistet. 6. Mitgestaltung der Eltern im Verein Waldkindergarten Erdflöhe e.v. (Anlage 6) Als Mitglieder im Elternbeirat und als Mitglieder in der Vorstandschaft des Vereins können die Eltern innerhalb des Vereins mitgestalten und mitbestimmen. Alle den Kindergartenbetrieb begleitenden Arbeiten wie z.b. Personalverwaltung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit werden von Elternschaft und Vorstand geleistet. Die anfallenden Arbeiten sollen möglichst gleichmäßig von den Eltern übernommen werden. Es ist im Gemeininteresse, dadurch Kosten zu sparen. 7. Einbindung der Eltern in den laufenden Kindergartenbetrieb 7.1. Verpflichtungen der Eltern Seite 2 von 13

3 Die Gruppe muss grundsätzlich von zwei Betreuern begleitet werden. Die Betreuung durch eine Erzieherin ist die Regel, die Einstellung einer zweiten Fachkraft und der Umfang der eingesetzten Stunden ist von der finanziellen Situation abhängig. Im Bedarfsfall übernimmt ein Elternteil die Begleitbetreuung. Die Teilnahme an Elternabenden ist verpflichtend, da an diesen wichtige Informationen gegeben werden und auch Organisatorisches entschieden wird. Die»Begleitbetreuung«regelt der Elternbeitrat. Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung muss rechtzeitig in Eigeninitiative für Ersatz gesorgt werden. Rücksprache bei Unklarheiten in dieser Angelegenheit ist unverzüglich mit einem Mitglied des Vereinsvorstands zu halten Im Interesse des Kindes sorgen die Eltern: a) für eine der Witterung angepasste Kleidung b) für Verpflegung des Kindes, Isomatte, evtl. Wechselkleidung, ein kleines Handtuch (z.b. "Gästehandtuch") c) nach dem Waldgang für die nötige Zeckenkontrolle Im Interesse des Kindes wird empfohlen, sich hinsichtlich des Gesundheitsaspektes, speziell für die Situation im Wald, zu informieren. In diesem Zusammenhang wird das Merkblatt "Tipps und Information für die Eltern" des Trägers empfohlen. Bestandteil des Vertrags ist auch die durch Unterschrift anerkannte Rechtsverbindliche Erklärung (Anlage 2) und ein auszufüllendes Formular Wichtige Informationen zum Kind (Anlage 5) Entsprechend der Art und Zielsetzung der Elterninitiative Waldkindergarten bzw. des daraus hervorgegangenen Vereins ist der engagierte Einsatz der Eltern erforderlich. Besondere Leistungen können dabei unter anderem sein: zusätzliche finanzielle Beiträge (Spenden, Mitgliedschaft in obigem Verein), Arbeitsleistung in Form von Mitgestaltung besonderer Programmpunkte, Mithilfe bei Errichtung und Instandhaltung eines Unterstands, des Bauwagens, Reinigen von Gebrauchsmaterial etc.) und Sachspenden. 8. Kündigung 8.1. Die Eltern und der Träger können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten, zum jeweiligen Monatsende kündigen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung an. Für den Monat August sowie für die anderen Ferienzeiten laufen die Kindergartenbeiträge weiter, da in dieser Zeit auch Personalkosten entstehen. Bei jeder Kündigung ist der anteilige Beitrag für den folgenden Monat August mit zu entrichten Der Träger kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch des Waldkindergartens ausschließen, wenn die Eltern trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder sie die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung durch den Träger ausgesprochen, ist sie schriftlich zu begründen Es wird eine Kaution in Höhe von zweihundert Euro erhoben, die bei Vertragsabschluss fällig ist. Die Entrichtung der Kaution gewährleistet die Freihaltung des Kindergartenplatzes durch den Träger. Die Kaution wird bei Eintritt des Kindes gutgeschrieben und mit den Kindergartenbeiträgen verrechnet. Bei fristgerechter Kündigung (bis 3 Monate vor Kindergarteneintritt) wird dieser Betrag exklusive einer Bearbeitungsgebühr von 70,-- Euro zurückerstattet. Bei nicht fristgerechter Kündigung verfällt die Kaution. Die Anlagen 1 bis 7 sind Bestandteil des Vertrags. Zur Kenntnis genommen und unterschrieben:... (Ort, Datum, Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten)... (Ort, Datum, Unterschrift der Leiterin) Seite 3 von 13

4 Anlage 1 (bitte geben Sie diese Anlage zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag ab) Einzugsermächtigung Eintrittsdatum des Kindes: Hiermit ermächtige/n ich/wir Sie widerruflich, den Monatsbeitrag in Höhe von monatlich für... und monatlich 90.- für das Geschwisterkind... einmalig für die Kaution (siehe 8.4) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen (um unnötige Umbuchungskosten zu vermeiden, teilen Sie uns bitte evt. Kontoänderungen rechtzeitig mit) IBAN Nr. Kreditinstitut.... BIC Code... Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers Anlage 2 (bitte geben Sie diese Anlage zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag ab) Rechtsverbindliche Erklärung Als Eltern bestätigen wir ausdrücklich, über Folgendes aufgeklärt worden zu sein: Es besteht eine Absicherung für die Kinder für Unfälle auf dem Weg zum oder vom Kindergarten, sowie für die Zeit während des Kindergartens im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen (u. a. FSME- Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokken-Krankheit (Fuchsbandwurm), Hantavirus, übertragbare (Kinder-) Krankheiten, usw., sowie für in diesem Zusammenhang auftretende Folgen kann in keiner Weise Haftung übernommen werden. Ebenso kann keine Haftung für Unfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernommen werden. Als Eltern erklären wir hiermit, bei Unfällen und Erkrankungen der oben benannten Art auf Ansprüche gegenüber dem Träger und seinen Mitarbeiterinnen zu verzichten. Desweiteren sind wir, die Eltern, selbst verantwortlich für den Impfschutz (Tetanus etc.), bzw. für eine entsprechende Alternativvorsorge unseres(r) Kindes(r).... Ort, Datum Unterschrift Seite 4 von 13

5 Anlage 3 (bitte geben Sie diese Anlage spätestens 2 Wochen vor Kindergarteneintritt ab) Vorsorge-Untersuchungsheft Das Vorsorge-Untersuchungsheft wurde zur Einsicht vorgelegt. Eine Kopie der letzten Vorsorge- Untersung verbleibt im Kindergarten!... Ort, Datum Unterschrift Anlage 4 (bitte geben Sie diese Anlage spätestens 2 Wochen vor Kindergarteneintritt ab) Abholregelung Das Kind... darf abgeholt werden von... 1) Name, Vorname... Anschrift... Tel.... Handy... 2) Name, Vorname... Anschrift... Tel.... Handy... 3) Name, Vorname... Anschrift... Tel.... Handy... 4) Name, Vorname... Anschrift... Tel.... Handy Ort, Datum Unterschrift Seite 5 von 13

6 Anlage 5 (bitte geben Sie diese Anlage spätestens 2 Wochen vor Kindergarteneintritt ab) Wichtige Informationen zum Kind 1. Personalien des Kindes: Familienname...Vorname(n)... Geburtstag... Wohnanschrift Telefon Personalien der Mutter: Familienname/Vorname... Geburtstag... Wohnanschrift (falls abweichend) Beruf... Telefon (privat)... (Geschäft)... Handy Personalien des Vaters: Familienname/Vorname... Geburtstag... Wohnanschrift (falls abweichend) Beruf Telefon (privat)... (Geschäft)... Handy Geschwister: Vorname... geboren am... Vorname... geboren am... Vorname... geboren am Das Kind darf abgeholt werden von: 6. Wer ist im Notfall zuerst zu informieren? erreichbar unter Tel/Handy Seite 6 von 13

7 ersatzweise 7. Gesundheit: Untersuchungsheft vom...vorgelegt am... Name und Anschrift des Arztes... Krankenkasse... Haftpflichtversichert: ja nein Unfallversichert: ja nein Tetanusimpfung: ja nein, am Besondere Hinweise zum Gesundheitszustand des Kindes: (Allergien, ständig benötigte Medikamente, gesundheitliche Einschränkungen etc.) 9. Daraus resultierende Anforderungen an das Personal 10. Einverständniserklärung (gegebenenfalls streichen) Ich bin einverstanden, dass mein Kind gegebenenfalls mit Notfalltropfen oder Notfallsalbe (Rescue-Salbe) und homöopathische Arnica Globuli versorgt werden darf. (Unterschrift) Sonstige, wichtige Informationen über Kind und familiäre Situation, die beachtenswerten Einfluss haben könnten: 12. Zu beachtende Eigenarten des Kindes a. Vorlieben/Abneigungen... b. Gibt es»tröster«? (Kuscheltuch,..)... Seite 7 von 13

8 c. Wie lässt sich das Kind gerne ablenken/trösten?... d. Was sollte das Personal vermeiden?... e. Gibt es sprachliche Eigenarten?... f. Sonstiges, Wünsche, Anregungen... Zur Kenntnis genommen und unterschrieben: (Ort, Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Seite 8 von 13

9 Anlage 6 Beitrittserklärung Hiermit erkläre ich meinen Beitritt in den Verein»staatlich anerkannter Waldkindergarten Erdflöhe e. V.«Staatlich anerkannter Waldkindergarten Erdflöhe e.v. André Wöber (1. Vorsitzender) Postfach Klingenberg info@erdfloehe.de... Name, Vorname, Geburtsdatum... bei Familienmitgliedschaft weitere Mitglieder.. Straße, Hausnummer... PLZ, Wohnort... Telefon ... Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1 x jährlich Eur. 35,-- bei Familienmitgliedschaft 1 x jährlich Eur. 30,-- bei Einzelmitgliedschaft bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos Familienmitgliedschaft Einzelmitgliedschaft (Zutreffendes bitte ankreuzen)... IBAN Nr.... BIC Code.... Kreditinstitut mittels Lastschrift einzuziehen. 1. Vorsitzende: André Wöber 2. Vorsitzende: Hannes Wagner. Datum, Unterschrift Seite 9 von 13

10 Anlage 7 Informationsblatt: "Geimpft - geschützt" Liebe Eltern, in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegen ist das nachfolgende Informationsblatt informativer Bestandteil des Betreuungsvertrags. Um Sie ausreichend über das Thema Impfung zu informieren haben auch Sie im Rahmen des Betreuungsvertrags diese Informationen erhalten. Unterschrift der Sorgeberechtigten: (Ort, Datum, Vorname und Name) (Ort, Datum, Vorname und Name) Seite 10 von 13

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13 Anlage 8 (bitte geben Sie diese Anlage zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag ab) Liebe Eltern, wir beabsichtigen, Fotos/Videos aus der Arbeit des Waldkindergartens sowie bei Veranstaltungen anzufertigen. Die Aufnahmen werden eventuell auf den folgenden Informationsträgern verwendet: * Infomaterial des Waldkindergartens ( z. B. Flyer) * Projektmappen * Internet / Homepage des Kindergartens * Foto-Präsentation am Abschlusselternabend * Foto-CD für die Eltern am Ende des Kindergartenjahres * Anzeigen und Artikel in der Zeitung * Sonstiges Auf diesen Aufnahmen könnte auch ihr Kind erkennbar sein. Für solch eine Veröffentlichung bitten wir deshalb um Ihre Einwilligung! Die Einwilligung gilt zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über das Ende der Einrichtungszugehörigkeit hinaus, soweit sie nicht widerrufen wird. Aufnahmen meines Kindes Name und Vorname geb. am: dürfen in den oben genannten Informationsträgern verwendet werden. Unterschrift der Sorgeberechtigten: (Ort, Datum, Vorname und Name) (Ort, Datum, Vorname und Name) Seite 13 von 13

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