BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF
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- Nora Arnold
- vor 8 Jahren
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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 33 / 2014 (22. August 2014) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Bund setzt Entlastung von Länder und Kommunen fort 3. Bundeskabinett beschließt "Digitale Agenda" für Deutschland 4. Bundeskabinett beschließt BAföG-Erhöhung ab 2016 um sieben Prozent 5. 42,5 Millionen Erwerbstätige im 2. Quartal Öffentliche Schulden im Jahr 2013 erstmals seit 1950 gesunken 7. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, in Brandenburg gehen heute die Ferien zu Ende. Ich wünsche unseren ABC-Schützen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und allen Schülerinnen und Schülern viel Spaß und Erfolg beim Lernen. In dieser Woche hat das Bundeskabinett den Weg für weitere umfangreiche finanzielle Entlastungen für Länder rund Kommunen frei gemacht. Städte und Gemeinden werden danach zwischen 2015 und 2017 um je eine Milliarde Euro bei der Eingliederungshilfe für Behinderte entlastet. Langfristig ist eine Entlastung von jährlich fünf Milliarden Euro geplant.
2 Mit dem Gesetz setzen wir den kommunal- und länderfreundlichen Bundeskurs konsequent fort. Bereits in den vergangenen Legislaturperioden hat der Bund Länder und Kommunen finanziell stark entlastet, insbesondere durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Bund setzt Entlastung von Länder und Kommunen fort Der Bund plant, die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 um jährlich eine weitere Milliarde Euro zu entlasten. Länder und Gemeinden sollen auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf passierte das Kabinett. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Kinderbetreuungsfinanzierung stellen Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Der am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist ein wesentlicher Schritt für eine nachhaltige Entlastung durch den Bund. Dies erfolgt, indem der Bund einen höheren Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt und den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer überlässt. Diese Entlastung geschieht im Vorgriff auf das noch zu erarbeitende Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Das sogenannte Bundesteilhabegesetz soll gemäß Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden und die Kommunen im Umfang von jährlich fünf Milliarden Euro entlasten. Die Länder und Gemeinden stehen auch bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen vor großen Herausforderungen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, sollen die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet werden. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird ein Teil dieser vorgesehenen Entlastung realisiert. So erhöht der Bund das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro. Im Mai 2014 wies das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro auf. Damit steht nun ein Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mit den beiden Investitionsprogrammen Kinderbetreuungsfinanzierung und finanziert der Bund seit 1. Januar 2008 den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren mit. Dieser Ausbau ist seit dem kontinuierlich vorangeschritten. Vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2014 sind im Rahmen der beiden Investitionsprogramme des Bundes insgesamt rund Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren neu entstanden. Am 31. März 2014 wurden rund Kinder unter drei Jahren in einem öffentlich geförderten Platz in einer Kita oder in Tagespflege betreut. Die Bundesregierung und die Länder sind sich darüber einig, dass der Ausbau der Kinderbetreuung fortgesetzt werden muss. Mit der Aufstockung des bisherigen Sondervermögens können noch einmal zusätzlich rund Plätze geschaffen werden. Hierbei muss auch qualitativen Anforderungen Rechnung getragen werden. Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot trägt zur frühkindlichen Bildung und dadurch unter anderem zur Chancengleichheit von Kindern und einer besseren Vereinbarkeit von Familie 2
3 und Beruf bei. Der Qualitätssicherung dient auch die weitere Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für die Kinderbetreuung. Diese erfolgt durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf verstärkt den kommunal- und länderfreundlichen Kurs des Bundes der letzten Legislaturperioden: Mit der vollständigen Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat der Bund bereits einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation geleistet. Im Zeitraum 2012 bis 2017 beläuft sich die Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf voraussichtlich rund 25 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 wird die letzte Stufe der Anhebung der Bundesbeteiligung von 75 Prozent auf 100 Prozent zu einer Entlastung in Höhe von voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro führen. 3
4 3. Bundeskabinett beschließt "Digitale Agenda" für Deutschland Netzausbau, Cybersicherheit und die Förderung der digitalen Wirtschaft - das sind die zentralen Themen des digitalen Wandels in Deutschland. Um diesen Prozess voranzubringen, hat die Bundesregierung eine Digitale Agenda beschlossen. Zugleich ist die gesamte Gesellschaft aufgefordert, sich einzubringen. Die Digitale Agenda bestimmt die politischen Vorhaben, die in den kommenden Jahren zur gezielten Weiterentwicklung der Digitalisierung beitragen sollen. Federführend sind die Bundesministerien für Wirtschaft, Inneres und Infrastruktur. Denn was noch vor kurzem Zukunftsvision war, ist heute in Deutschland alltäglich und aus dem Leben der Menschen nicht mehr wegzudenken: elektronisch kommunizieren, Informationen abrufen, Produkte und Dienstleistungen im Internet kaufen und sich online fortbilden - rund um die Uhr und fast überall. Kernpunkte der Digitalen Agenda Aufbauend auf dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD definiert die Digitale Agenda sieben Handlungsfelder. Sie betreffen nicht nur die Auswirkungen der Digitalisierung auf die IKT-Branche, sondern nahezu alle Bereiche in Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere geht es dabei um: Digitale Infrastruktur: Bis 2018 verfügen alle Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Wo sich ein Breitbandausbau für private Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die Bundesregierung. Digitale Wirtschaft: Deutschland soll in den kommenden vier Jahren digitales Wachstumsland Nummer eins in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) anzutreiben, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wie Cloud Computing und Big Data zu unterstützen. Innovativer Staat: Die Verwaltung des Bundes wird unabhängiger von globalen IT-Konzernen und leitet ihre Daten nach Möglichkeit nur über eigene Netzwerke. Bürgerinnen und Bürger können Dienstleistungen einfach und sicher nutzen zum Beispiel über sogenannte digitale Bürgerkonten. Sicherheit und Schutz: Die Bundesregierung stärkt den Datenschutz und weitet die Abwehrmaßnahmen deutscher Behörden gegen Cyberangriffe aus. Sicherheitsbehörden, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, erhalten eine bessere personelle und technische Ausstattung. Instrumente der Digitalen Agenda Die Bundesregierung beteiligt Bundestag, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Tarifpartner an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalen Agenda. Dazu hat sie zwei Kernelemente vorgesehen: IT-Gipfel: Der enge Dialog der Bundesregierung mit allen relevanten Gruppen erfordert ein gemeinsames Dach. Zentrale Plattform ist der jährliche deutsche IT-Gipfel, der das nächste Mal am 21. Oktober in Hamburg stattfindet. Dieser ist auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda ausgerichtet. Steuerungskreis "Digitale Agenda": Die Bundesregierung richtet einen Steuerungskreis Digitale Agenda ein, um neue Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und politisch zu koordinieren. Seine ordentlichen Mitglieder sind die jeweils zuständigen Staatssekretäre der federführenden Bundesministerien. 4
5 Handlungsfelder der Digitalen Agenda: 1. Digitale Infrastrukturen 2. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten 3. Innovativer Staat 4. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten 5. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien 6. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft 7. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda Die neue Internetseite: informiert über Kernziele und Handlungsfelder der Digitalen Agenda. In der Rubrik "Aktuelles" können sich Interessierte fortlaufend über den Stand der Umsetzung informieren. Sie sind eingeladen, Fragen, Kommentare und Anregungen zu geben. 4. Bundeskabinett beschließt BAföG-Erhöhung ab 2016 um sieben Prozent Für Studierende mit eigener Wohnung soll der BAföG-Höchstsatz auf bis zu 735 Euro monatlich steigen mehr Studierende und Schüler werden BAföG erhalten, da auch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen geplant sind. Die Erhöhungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2016 und ab dem Wintersemester 2016/17 gelten. Ab 2015 wird der Bund das BAföG ganz finanzieren. Er entlastet damit die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Bisher tragen die Länder 35 Prozent, der Bund 65 Prozent der BAföG-Kosten. Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiert der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt für weitere 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG auf. Insgesamt werden mit dem gesamten Reformpaket 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der Grundgesetzänderung zur Finanzierung der Hochschulen kommt die substanzielle und strukturelle BAföG-Reform der Bildung in Deutschland zu Gute. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Jahresende abgeschlossen werden. Ab Schuljahresbeginn und Start des Wintersemesters 2016 gilt: Die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung werden um sieben Prozent erhöht und damit an die Lebenswirklichkeit angepasst. Überproportional soll zusätzlich der Wohngeldzuschlag auf 250 Euro (jetzt: 224 Euro) steigen. Dies trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent auf bis zu 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge der Eltern werden um sieben Prozent erhöht. So können etwa mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten. Rund Schüler und Studenten bekommen heute die Ausbildungsbeihilfe. Künftig werden Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich nicht auf das BAföG angerechnet. Bisher sind 400 Euro frei. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird um Euro auf Euro erhöht. Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekommt künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Heute sind es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Das hilft, Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren. Künftig wird BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt. Maßgeblich sind die Bekanntgabe des Bachelor-Abschlussergebnisses und die vorläufige Zulassung zum Master-Studium. Das verlängert die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließt so die bisherige Förderlücke. 5
6 Erwerbstätige, die ein Masterstudium ins Auge fassen, können vorab prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie BAföG bekommen. Denn ist die Finanzierung gesichert, fällt die Entscheidung für das Studium leichter. Wichtige Verbesserungen gibt es für ausländische Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende aus Drittstaaten: Sie können bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG bekommen. Bisher mussten sie vier Jahre in Deutschland leben, um einen Antrag zu stellen. So werden unnötige Warteschleifen oder Ausbildungsabbrüche verhindert ,5 Millionen Erwerbstätige im 2. Quartal 2014 Im zweiten Quartal 2014 hatten nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes rund 42,5 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland. Im Vergleich zum zweiten Quartal 2013 wuchs die Zahl der Erwerbstätigen um Personen oder 0,8 %. Gegenüber dem ersten Quartal 2014 erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2014 um Personen (+ 1,0 %). Eine Zunahme der Erwerbstätigkeit ist im zweiten Quartal eines Jahres saisonal üblich. Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung dieser üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, ergab sich im zweiten Quartal 2014 ein Zuwachs gegenüber dem Vorquartal von Personen (+ 0,2 %). Der Anstieg der Gesamterwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal entfiel im zweiten Quartal 2014 überwiegend auf die Dienstleistungsbereiche. Die größten absoluten Beschäftigungsgewinne verzeichneten die Öffentlichen Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit Personen (+ 1,3 %), gefolgt von Unternehmensdienstleistern mit Personen (+ 1,5 %) sowie dem Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit Personen (+ 0,8 %). Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) stieg die Zahl der Erwerbstätigen im zweiten Quartal 2014 gegenüber dem Vorjahr um Personen (+ 0,2 %), im Baugewerbe gab es eine überdurchschnittliche Erhöhung um Personen (+ 1,2 %). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sank die Erwerbstätigenzahl um Personen ( 1,0 %). Die Zahl der Arbeitnehmer erhöhte sich im zweiten Quartal 2014 im Vergleich zum zweiten Quartal 2013 um (+ 1,0 %) auf 38,1 Millionen Personen. Die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger sank im selben Zeitraum um Personen ( 0,8 %) auf 4,4 Millionen. Die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen sank nach ersten vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im zweiten Quartal 2014 im Vergleich zum zweiten Quartal 2013 um 0,2 % auf 323,5 Stunden. Maßgeblichen Anteil daran hatten die geringere Anzahl an Arbeitstagen und der höhere Krankenstand im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen also das Produkt aus Erwerbstätigenzahl und geleisteten Stunden je Erwerbstätigen erhöhte sich aufgrund des Anstiegs der Erwerbstätigenzahl im selben Zeitraum um 0,5 % auf rund 13,8 Milliarden Stunden. 6. Öffentliche Schulden im Jahr 2013 erstmals seit 1950 gesunken Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte waren zum Jahresende 2013 beim nicht-öffentlichen Bereich mit rund 2 038,0 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der endgültigen Ergebnisse weiter mitteilt, hat sich damit der Schuldenstand erstmalig seit Bestehen der Statistik im Jahr 1950 gegenüber dem Vorjahr verringert, und zwar um 30,3 Milliarden Euro beziehungsweise 1,5 %. Zum nicht-öffentlichen Bereich zählen dabei Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich. Der 6
7 Rückgang des Schuldenstandes fand auf allen Ebenen des öffentlichen Gesamthaushaltes statt. Den prozentual stärksten Rückgang der Verschuldung wies dabei die gesetzliche Sozialversicherung ( 5,2 % beziehungsweise 35 Millionen Euro) aus, deren Schuldenstand 631 Millionen Euro betrug. Bei den Ländern verringerte sich der Schuldenstand um 20,0 Milliarden Euro ( 3,1 %) auf nunmehr 624,9 Milliarden Euro. Der Bund konnte seine Verbindlichkeiten um 0,8 % auf 1 277,3 Milliarden Euro verringern. Der Rückgang bei den Gemeinden/Gemeindeverbänden war dagegen prozentual nur marginal ( 0,0 % beziehungsweise 59 Millionen Euro) auf 135,1 Milliarden Euro. Die Verringerung der Verschuldung im Jahresvergleich war vor allem auf der Ebene des Bundes und der Länder durch die Entwicklung bei den beiden sogenannten Bad Banks FMS Wertmanagement und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) geprägt. Diese haben ihren Portfolioabbau fortsetzen und somit ihre Bilanzsumme sowie ihren Schuldenstand weiter reduzieren können. 7. Kurz notiert 7.1. Zahl der Abc-Schützen seit der Jahrtausendwende um 15 % gesunken Mitte August beginnt in den ersten Bundesländern nach den Sommerferien wieder die Schule. Bis Mitte September erleben hunderttausende Erstklässler ihren ersten Schultag. Im Schuljahr 2013/2014 kamen nach vorläufigen Ergebnissen in Deutschland rund Kinder in die Schule. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einschulungen aufgrund des demografischen Wandels stark zurückgegangen: So kamen zu Beginn des neuen Jahrtausends im Schuljahr 2000/2001 noch rund Kinder in die Schule. Im Vergleich dazu sank die Zahl der Einschulungen 2013/2014 um 15 %. Besonders deutlich war der Rückgang im früheren Bundesgebiet: Während hier im Schuljahr 2000/2001 rund Kinder in die Schule kamen, waren es 2013/2014 knapp 21 % weniger ( ). In den neuen Ländern und Berlin stieg die Zahl der Einschulungen im gleichen Zeitraum dagegen von auf (+24 %). Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Einschulungen dort zu Beginn des neuen Jahrtausends bereits auf niedrigem Niveau befanden. Grund dafür war der Geburtenrückgang nach der deutschen Wiedervereinigung Ukraine-Krise: Exporte nach Russland gehen um 15 % zurück Ende Juli hat die EU aufgrund der Ukraine-Krise umfassende Wirtschaftssanktionen gegen Russland beschlossen. Der deutsche Handel mit Russland ist jedoch bereits vor dem in Kraft treten der Sanktionen deutlich zurückgegangen: Seit Mai 2013 ist ein stetiger Rückgang der Exporte nach Russland zu beobachten. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sanken die Exporte nach Russland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 % auf rund 12,9 Milliarden Euro. Wichtigste Exportgüter waren Maschinen (22 %), Kraftwagen und Kraftwagenteile (20 %) sowie chemische Erzeugnisse (10 %). Innerhalb dieser Güter fiel der Exportrückgang mit 22 % bei Kraftwagen und Kraftwagenteilen am deutlichsten aus. Im Gegensatz zu den Exporten legten die Importe aus Russland in den ersten fünf Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5 % zu. Wichtigste Importgüter waren Erdöl und Erdgas (71 %) ,1 Milliarden Euro Steuereinnahmen aus Genussmitteln Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 18,1 Milliarden Euro hat 2013 der Konsum von Genussmitteln den Kassen von Bund und Ländern eingebracht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren die Erträge aus der Tabaksteuer mit 13,8 Milliarden Euro mit Abstand am höchsten. Weitere 4,2 Milliarden Euro konnten mit anderen Genussmittelsteuern eingenommen werden: Im Einzelnen wurden aus der Branntweinsteuer 2,1 Milliarden Euro, der Kaffeesteuer 1,0 Milliarden Euro, der Biersteuer 0,7 Milliarden Euro und der Steuer auf Schaumwein beziehungsweise Zwischenerzeugnisse (wie zum Beispiel Sherry) 0,4 Milliarden Euro vereinnahmt. Nur sehr geringe Einnahmen von 2,0 Millionen Euro erbrachte dagegen die Alkopopsteuer, die Mischungen aus Softdrinks und Alkohol besteuert. Das Biersteueraufkommen steht den Bundesländern zu. Alle anderen Steuereinnahmen aus Genussmitteln fließen in die Bundeskasse. 7
8 Quartal 2014: Betreuungsgeld für Kinder Im zweiten Quartal 2014 wurden laufende Bezüge von Betreuungsgeld gemeldet. Dies sind knapp Leistungsbezüge mehr als im ersten Quartal Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt, zeigen dies die Ergebnisse der Statistik zum Betreuungsgeld, die die tatsächlichen Leistungsbezüge im betrachteten Zeitraum erfasst. Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, erhielten bis zum 31. Juli 2014 Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich und seit dem 1. August 2014 monatlich 150 Euro. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen maximal zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten Anspruch. Das Betreuungsgeld wurde hauptsächlich von Müttern bezogen (rund 95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die Geschlechterverteilung unterschiedlich aus, wobei es in Bremen mit fast 11 % den mit Abstand höchsten Anteil an männlichen Beziehern gab. Im früheren Bundesgebiet haben fast vier von fünf Leistungsbeziehenden den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt; in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) planen das nur zwei von fünf. Die voraussichtliche Bezugsdauer ist dementsprechend in den neuen Ländern mit durchschnittlich 13,7 Monaten deutlich kürzer als im früheren Bundesgebiet (19,6 Monate). 15 % der Beziehenden besaßen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut die Hälfte (51 %) der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wurde, waren das einzige Kind im Haushalt. In einem Drittel der Fälle (34 %) war noch ein weiteres Kind vorhanden. Nur 16 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 8
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