Daten zum Strafvollzug im Saarland

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1 Daten zum Strafvollzug im Saarland Stand: 15. Juli 2009

2 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Die Aufgaben des Strafvollzugs 3 2. Die Organisation Die Leitung Die Justizvollzugsanstalten Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Justizvollzugsanstalt Ottweiler Justizvollzugsanstalt Neunkirchen Jugendarrestanstalt Lebach Sozialtherapeutische Abteilung 6 3. Die Gefangenen Zahlen Arbeit Beschäftigungsarten Arbeitsentgelt und Ausbildungsbeihilfe Arbeitszeit Arbeitslosenversicherung Die berufliche Bildung der Gefangenen Schulische Bildung, sozialpädagogische Betreuung und 12 Weiterbildung der Gefangenen 3.5 Behandlung der Gefangenen Freizeit Vollzugslockerungen Übergangsmanagement und Nachsorge Das Personal Vollzugsbedienstete Ehrenamtliche Vollzugshelfer und Vollzugshelferinnen Anstaltsbeiräte Die Kosten des Vollzuges Gesamtausgaben und -einnahmen Durchschnittliche Kosten 20

3 3 Daten zum Strafvollzug im Saarland (Stand: 15. Juli 2009) 1. Die Aufgaben des Strafvollzugs Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland legt mit den Verfassungsprinzipien des Rechts- und des Sozialstaates sowie mit dem Grundrechtskatalog den Rahmen fest, innerhalb dessen sich der Strafvollzug bewegen kann. Darüber hinaus stellt das Grundgesetz Anforderungen an die Ausgestaltung des Strafvollzugs. Neben dem Sozialstaatsprinzip sind hier die Grundrechte der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit von besonderer Bedeutung. Das am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Strafvollzugsgesetz (StVollzG) versucht, den in mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts konkretisierten Anforderungen an den Strafvollzug zu genügen. In 2 normiert es als Vollzugsziel, dass der Gefangene befähigt werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich schreibt es in der genannten Bestimmung vor, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen soll. In 3 enthält das Strafvollzugsgesetz Mindestgrundsätze zur Gestaltung des Vollzuges. Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden (Angleichungsgrundsatz). Den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges soll entgegengewirkt werden (Gegensteuerungsgrundsatz). Der Vollzug soll darauf ausgerichtet werden, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (Integrationsgrundsatz). Seit September 2006 haben die Bundesländer aufgrund der Föderalismusreform I die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug. Ein Gesetz über die Neuregelung des Untersuchungshaftvollzugsrechts für Erwachsene und Jugendliche wurde vom Saarländischen Landtag am 1. Juli 2009 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

4 4 Für den Jugendstrafvollzug gilt seit 1. Januar 2008 das Saarländische Jugendstrafvollzugsgesetz. 2. Die Organisation 2.1 Die Leitung des saarländischen Justizvollzuges obliegt dem Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dort ist eine Abteilung Justiz- und Maßregelvollzug eingerichtet. Das Ministerium führt die Aufsicht über die Vollzugsanstalten. Es ist unter anderem für die Organisation des Strafvollzuges, die Personalangelegenheiten der Bediensteten, die Aufstellung und den Vollzug des Haushaltes, die Bauangelegenheiten, die Mitwirkung bei der Gesetzgebung sowie die Bearbeitung von Eingaben zuständig. 2.2 Im Saarland sind die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, die Justizvollzugsanstalt Ottweiler und die Justizvollzugsanstalt Neunkirchen mit Außenstellen in Saarlouis und St. Ingbert eingerichtet. Zudem verfügt der saarländische Vollzug über 30 Haftplätze für Frauen in einer Abteilung der rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt Zweibrücken. Für diese Haftplätze trägt das Saarland die Bau- und Personalkosten mit. Bei Belegungsengpässen können weitere 10 Haftplätze belegt werden Die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken ist zuständig für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Sie ist eine Anstalt des höchsten Sicherheitsgrades. Aktuell beträgt die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken 460 Haftplätze. In Angriff genommen ist derzeit ein Erweiterungsbau mit ca. 240 Haftplätzen, der voraussichtlich Ende 2010 fertig gestellt sein wird In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler wird Untersuchungshaft und Jugendstrafe an männlichen Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 24 Jahren vollzogen.

5 5 Die Belegungsfähigkeit der Anstalt ist auf 134 Haftplätze für junge Gefangene festgesetzt. Abgetrennt von dem übrigen Anstaltsgelände steht der Justizvollzugsanstalt Ottweiler seit 1988 ein weiteres Hafthaus zur Verfügung, das über sechs Wohneinheiten mit insgesamt 84 Haftplätzen verfügt. Diese werden seit 2001 wieder mit männlichen erwachsenen Gefangenen belegt, die wegen der starken Überbelegung in Saarbrücken dort nicht mehr untergebracht werden konnten. Mit der Inbetriebnahme des Neubaus in Saarbrücken wird diese Notwendigkeit entfallen. Zeitweise wurden in diesem Hafthaus in einer gesonderten Abteilung auch weibliche Gefangene untergebracht, wenn die in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ursprünglich vorgehaltenen 30 Haftplätze nicht mehr ausreichten. Zwischenzeitlich stellt Rheinland-Pfalz 10 weitere Haftplätze für Frauen zur Verfügung, so dass die vorhandenen 84 Plätze ganz für den Männervollzug genutzt werden können Die Justizvollzugsanstalt Neunkirchen ist eine Anstalt des offenen Vollzuges für männliche Gefangene. In den offenen Vollzug wird mit Ausnahme von Sexualstraftätern - geladen, wer sich auf freiem Fuß befindet und nur bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu verbüßen hat sowie Verurteilte, die zum ersten Mal inhaftiert sind, bis zu einer Strafdauer von zwei Jahren. Darüber hinaus werden geeignete Gefangene in den offenen Vollzug verlegt, die bereits einen Teil ihrer Strafe in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken verbüßt haben und auf ihre Entlassung vorbereitet werden. Mit ihren Außenstellen in Saarlouis und in St. Ingbert verfügt die Anstalt über 149 Haftplätze. Im Jahresdurchschnitt 2008 war sie mit 109 Gefangenen belegt. Das bedeutet eine volle Auslastung, da an den Wochenenden ein Großteil der Inhaftierten beurlaubt ist und an diesen Tagen nur eine geringe tatsächliche Anwesenheit die Durchschnittszahl reduziert Die Arrestanstalt in Lebach ist zuständig für den Vollzug von Jugendarrest an weiblichen und männlichen Jugendlichen. Sie verfügt über 30 Plätze. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit Rheinland-Pfalz vom 1. Juli 2007 werden von diesen 30 Plätzen 13 Plätze Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt, um dort ver-

6 6 hängten Jugendarrest vollstrecken zu können. Hierfür erfolgt eine anteilige Kostenerstattung durch Rheinland-Pfalz Seit dem 1. Januar 2003 ist in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wie durch 123 StVollzG vorgeschrieben eine sozialtherapeutische Abteilung mit 36 Haftplätzen eingerichtet. Ein Gefangener ist nach dem Gesetz dann in eine sozialtherapeutische Abteilung zu verlegen, wenn er wegen eines schweren Gewaltdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist und die Behandlung in einer Sozialtherapie angezeigt ist. Andere Gefangene können mit ihrer Zustimmung in eine Sozialtherapie verlegt werden, wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen zu ihrer Resozialisierung angezeigt sind. In der sozialtherapeutischen Abteilung wird mithilfe einer besonders personalintensiven Betreuung und mit speziellen, auf die besondere Klientel abgestimmten Behandlungsmethoden und Therapieverfahren versucht, die Rückfallgefahr bei schweren Gewalt-, insbesondere Sexualtstrafätern zu verringern. Im Jugendvollzug ist der Aufbau einer sozialtherapeutischen Abteilung geplant. Eine Realisierung ist erst möglich, wenn die Unterbringung der erwachsenen Strafgefangenen in Ottweiler nicht mehr erforderlich ist. 3. Die Gefangenen 3.1 Zahlen Die Gefangenenzahlen im Saarland waren über mehrere Jahre bis 1999 kontinuierlich angestiegen, bis Mitte 2001 leicht zurückgegangen. Eine weitere Entlastung konnte im April 2001 durch die Herausnahme der Abschiebehäftlinge aus dem Vollzug erreicht werden. Abschiebehaft wurde bis zu diesem Zeitpunkt in Amtshilfe für das Ministerium für Inneres und Sport in den saarländischen Haftanstalten vollstreckt. Seit Ende 2001 stiegen die Gefangenenzahlen bei den Erwachsenen wieder so stark an, dass die Aufnahmekapazität der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken erschöpft war. Seit September 2002 müssen daher bis zu 80 erwachsene Männer in einem vom Jugendvollzug getrennten Gebäude der Justizvollzugsanstalt Ottweiler

7 7 untergebracht werden. Die Überbelegung der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wird mit dem dort in Angriff genommenen Erweiterungsbau spätestens Ende 2010 abgebaut werden können. Nachdem bis Mitte des Jahres 2009 die Anzahl der Gefangenen im Jugendvollzug drastisch gesunken waren, ist seit diesem Zeitpunkt wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Zurzeit sind 114 Jugendliche in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler inhaftiert. Der Ausländeranteil in den Justizvollzugsanstalten des Landes lag im Jahr 2008 bei ca. 17 % und ist damit leicht gesunken. Die Zahl der Gefangenen mit Migrationshintergrund lag bei ca. 7,9 % der Gesamtbelegung. Die Zahl der psychisch Auffälligen hat deutlich zugenommen. Die Drogenabhängigen stellen eine weitere Belastung des Justizvollzuges dar. 3.2 Arbeit Bei den Bemühungen um die soziale Wiedereingliederung eines Verurteilten kommt der Hinführung zu einer geregelten Arbeit und erforderlichenfalls einer Berufsausbildung eine entscheidende Bedeutung zu. Nach 37 Abs. 1 StVollzG dienen Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Das Strafvollzugsgesetz legt daher in 41 ausdrücklich eine Arbeitspflicht der Strafgefangenen - im Gegensatz zu den Untersuchungsgefangenen - fest. Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zuweisen und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigen ( 37 Abs. 2 StVollzG). Diese Aufgabe ist in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht in vollem Umfang zu erfüllen. Die Arbeitsmarktsituation im Leben in Freiheit wirkt sich unmittelbar auf die Auftragslage in den Betrieben der Justizvollzugsanstalten aus Beschäftigungsarten

8 8 Die Gefangenen arbeiten in Eigenbetrieben in der Anstalt, in Betrieben privater Unternehmen, die in der Anstalt zugelassen sind, in geeigneten Fällen auf Arbeitsplätzen außerhalb der Anstalt oder als Freigänger in einem freien Beschäftigungsverhältnis. Hinzu kommen Arbeiten für die Justizvollzugsanstalt. Im Jahre 2008 waren durchschnittlich auf Gefangenenarbeitsplätzen eingesetzt: in Eigenbetrieben 42 in Unternehmerbetrieben oder für sonstige Auftraggeber 159 bei Arbeiten für die Anstalt 176 in Maßnahmen der Ausbildung und Weiterbildung 46 in einem freien Beschäftigungsverhältnis 32 zusammen: 455 Durchschnittlich waren 310 Gefangene (das sind 40,52 %) aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beschäftigt. So ist ein Teil dieser Gefangenen arbeitsunwillig und auch nicht zur Arbeit verpflichtet (Untersuchungsgefangene), andere können wegen gesundheitlicher Einschränkungen, mangels Arbeit oder aus anderen Gründen nicht beschäftigt werden. Die Einnahmen aus den Arbeitsbetrieben betrugen im Jahr 2008 insgesamt ,--. Sie haben dazu beigetragen, den Zuschussbedarf der Justizvollzugsanstalten zu verringern (vgl. Tz. 5 - Kosten des Vollzuges -) Arbeitsentgelt und Ausbildungsbeihilfe Der Gefangene erhält ein gesetzlich festgelegtes Arbeitsentgelt, im Falle der Ausbildung eine Ausbildungsbeihilfe, in Höhe von 9 % der Bezugsgröße nach 18 des 4. Buches Sozialgesetzbuch (= Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr). Der durchschnittliche Tagessatz betrug im Jahre 2008: 10,74. Das Arbeitsentgelt wird nach der Strafvollzugsvergütungsordnung entsprechend den Arbeitsanforderungen in fünf Stufen gewährt. Die niedrigste Stufe beginnt für Arbeiten einfacher Art mit 75 %. In der höchsten Stufe werden 125 % für Arbeiten, die ein besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung erfordern, gezahlt. Ausbildungsbeihilfe wird nach der Höhe der Eckvergütung gewährt. Bei ent-

9 9 sprechenden Leistungen kann sie nach der Hälfte der Gesamtdauer der Maßnahme höhergestuft werden. Zum Grundlohn können zudem Leistungszulagen bis zu 30 % sowie Zulagen für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder unter arbeitserschwerenden Umständen bis zu 5 % sowie für geleistete Mehrarbeit bis zu 25 % gewährt werden. Unverschuldet arbeitslose und bedürftige Strafgefangene erhalten ein Taschengeld in Höhe von 14 % der Eckvergütung (= 1,50 täglich). Die Aufwendungen des Saarlandes für Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe und Taschengeld der Gefangenen betrugen im Jahre ,--. Der Gefangene darf von seinen Bezügen 3/7 monatlich als Hausgeld und das Taschengeld für den in 22 StVollzG geregelten Einkauf verwenden. Die restlichen 4/7 werden dem Überbrückungsgeld gemäß 51 StVollzG zugeführt, das dazu bestimmt ist, den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach der Entlassung zu sichern. Die Höhe des Überbrückungsgeldes wird entsprechend den Unterhaltsverpflichtungen festgesetzt. Nach Erreichen des Höchstbetrages dieses Überbrückungsgeldes fließen die restlichen 4/7 des Arbeitsentgeltes dem Eigengeld des Gefangenen zu, über das er frei verfügen kann, jedoch grundsätzlich nicht für den in 22 StVollzG geregelten Einkauf Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt im Erwachsenenvollzug 33 und im Jugendvollzug 32 Stunden Arbeitslosenversicherung Gefangene, die Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe erhalten oder Ausbildungsbeihilfe nur wegen des Vorrangs von anderen öffentlichen Leistungen nicht erhalten und Gefangene, die Verletztengeld beziehen, sind in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden in voller Höhe vom Land getragen. Der Bemessung der Beiträge liegt ein Einkommensbetrag in Höhe von 90 % der Bezugsgröße nach 18 des 4. Buches Sozialgesetzbuch zugrunde.

10 10 Gemäß 195 StVollzG wird vom Arbeitsentgelt und der Ausbildungsbeihilfe der Gefangenen ein Betrag in Höhe des halben Beitragssatzes (zurzeit 1,4 %) als Eigenanteil einbehalten. Die Aufwendungen des Saarlandes für die Beiträge der Gefangenen zur Bundesanstalt für Arbeit betrugen im Jahre 2008 nach Abzug der von den Gefangenen einbehaltenen Beitragsanteile , Die berufliche Bildung der Gefangenen Aus- und Fortbildung der Gefangenen sind die Erfolg versprechendsten Behandlungsansätze während des Strafvollzugs. Eine gute Ausbildung erhöht gerade bei den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt die Chance, nach der Entlassung eine Arbeitsstelle zu finden und dann ein straffreies Leben führen zu können. Die Justizverwaltung des Saarlandes unternimmt daher erhebliche Anstrengungen zusammen mit den für die berufliche Bildung zuständigen Institutionen und privaten Trägern Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die sowohl den persönlichen Fähigkeiten des einzelnen Gefangenen wie auch den Erfordernissen des Arbeitsmarktes gerecht werden. Im saarländischen Erwachsenenvollzug der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken werden seit 1976 in Zusammenarbeit mit dem Berufsfortbildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes - bfw - verschiedene berufliche Bildungs- und Anpassungsmaßnahmen mithilfe der Förderung durch die Bundesagentur und zeitweise auch durch den Europäischen Sozialfonds angeboten. Mithilfe dieser beruflichen Qualifizierungen sollen Strafgefangene, von denen mehr als zwei Drittel vor der Haft arbeitslos waren und fast 90 % ohne berufliche Qualifikationen sind, für die Zeit nach der Haft beruflich integriert und damit vor Rückfälligkeit bewahrt werden. Ausbildungsmaßnahmen, die mit dem Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief abschließen, sind vor allem möglich in den Berufszweigen Maler und Lackierer, Holzmechaniker, Konstruktionsmechaniker - Fachrichtung Ausrüstungstechnik (frühere Bauschlosser), Kfz-Servicemechaniker und Karosseriebauer. Außerdem können in Einzelfällen Gefangene in Anstalten anderer Bundesländer unter anderem zu Zimmerern, Fleischern, Köchen und Bäckern ausgebildet werden.

11 11 Schwierigkeiten haben in den letzten Jahren die Kürzungen der Ausbildungsförderungen durch die Bundesagentur für Arbeit verursacht, sodass die Ausbildungen reduziert bzw. in modularisierter Form angeboten werden mussten. Hier zeichnet sich derzeit eine Verbesserung ab. Neben der beruflichen Ausbildung erhalten die Gefangenen auch den erforderlichen begleitenden schulischen Unterricht. Da gerade dort oft die größten Probleme bestehen, ist ein intensives Engagement der Ausbilder und Lehrer erforderlich. Um eine möglichst gute Nutzung der in den Vollzugsanstalten vorhandenen Ausbildungskapazitäten zu erreichen, war zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein Ausbildungsverbund gegründet worden, innerhalb dessen Gefangene auch in die Ausbildungszentren der anderen Bundesländer verlegt werden konnten. Dieser Verbund kann derzeit wegen Finanzierungsschwierigkeiten nur noch eingeschränkt in Anspruch genommen werden. Die Ergebnisse der bisherigen Ausbildung sind sehr gut. Insgesamt haben seit 1976 ca. 420 Gefangene den Facharbeiterbrief bzw. den Gesellenbrief erhalten. Nahezu alle Auszubildenden, die sich den Prüfungen unterzogen haben, haben die Prüfung auch bestanden. In einigen Fällen wurden Bestnoten erzielt. Neben der im geschlossenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken angebotenen Ausbildung wird in geeigneten Fällen den Gefangenen auch ermöglicht, aus dem offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Neunkirchen heraus ihre vor der Inhaftierung begonnene Ausbildung zu beenden oder eine neue Ausbildung zu beginnen. Geeignete Jugendliche haben nach dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Saarländischen Jugendstrafvollzugsgesetz nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen ein Recht auf Bildung und Ausbildung. Länger inhaftierte Jugendliche können in den Werkbetrieben der Justizvollzugsanstalt Ottweiler durch die dort tätigen Meister und in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Berufsschule Ottweiler, die die berufsschulische Betreuung übernimmt, eine berufliche Erstausbildung in den Berufen Maler und Lackierer, Tischler, Elektroniker, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Metallbauer und Kfz-Mechatroniker absolvieren. Ebenso können Teilabschlüsse

12 12 und Qualifizierungsbausteine in den oben genannten Berufsfeldern erworben werden, sodass ein breites Bildungsangebot zur Verfügung steht. Für die berufsschulische Betreuung ist auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Ottweiler die Staatliche Berufsschule Ottweiler in einem eigenen Gebäude eingerichtet, deren Personal vom Kultusministerium gestellt wird. Die Sachkosten trägt die Justizverwaltung. Hier werden die Auszubildenden neben der betrieblichen Ausbildung intensiv schulisch betreut. 3.4 Schulische Bildung, sozialpädagogische Betreuung und Weiterbildung der Gefangenen Wie bei der beruflichen Bildung der Gefangenen gelten, insbesondere im Jugendvollzug, auch im schulischen Bereich die Bemühungen des Strafvollzuges zwar der Aufarbeitung der vorhandenen Defizite, aber insbesondere auch der Feststellung und Förderung der vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen. Gerade im Jugendvollzug ist es vielfach erforderlich, zunächst die Voraussetzungen für eine Ausbildung zu schaffen. Hier sind insbesondere die Hauptschulabschlusskurse zu nennen, durch die die Jugendlichen ihre gesetzliche Schulpflicht erfüllen können. Daneben werden im Bedarfsfall zur Aufarbeitung besonderer Defizite Sonderschulkurse und sonderpädagogischer Unterricht und von Zeit zu Zeit auch Sprachkurse und Alphabetisierungskurse angeboten. Im Bereich der Staatlichen Berufsschule Ottweiler wurde im Schuljahr 2005/2006 erstmals eine Klasse Produktionsschule nach einem saarländischen Modellprojekt eingerichtet, die zu einem erleichterten Hauptschulabschluss hinführt. Dieses Modell hat sich bewährt. Daher sind ab dem Schuljahr 2009/2010 zwei solcher Produktionsschulklassen dauerhaft eingerichtet worden. Im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung wurde erstmals in den 90er Jahren ein Sonderkurs Kunst und Kultur durchgeführt. Zielgruppe dieses Förderkurses waren insbesondere Gefangene mit schwersten schulischen Defiziten, die in anderen Ausbildungsbereichen noch nicht zurechtkommen oder auch Jugendliche mit besonderen Begabungen im kreativen Bereich, die sonst kaum gefördert werden könnten. Bei der in den ersten Jahren unter Leitung eines Kunsterziehers, später durch Mitarbeiterinnen des pädagogischen Dienstes durchgeführten Maß-

13 13 nahmen wurden beachtliche künstlerische Ergebnisse erzielt, die von Zeit zu Zeit auch in Ausstellungen gezeigt werden konnten. Die Finanzierung dieser Ausstellungen sowie weiterer Angebote aus dem Bereich Kunst und Kultur wird für den gesamten saarländischen Strafvollzug durch den Förderverein für Kunst und Kultur im saarländischen Strafvollzug e. V. gefördert. Dieser Verein wurde im August 1990 in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler gegründet und hat seither mehr als 100 Einzelprojekte finanziell unterstützt. Im Erwachsenenvollzug liegt der Schwerpunkt der schulischen Betreuung bei den Stütz- und Vorbereitungskursen in Deutsch und Mathematik, insbesondere für die Umschüler. Weiterhin können die Gefangenen an Weiterbildungskursen teilnehmen, die überwiegend in Zusammenarbeit mit externen Trägern der Erwachsenenbildung durchgeführt werden. Einzelne Gefangene haben auch die Möglichkeit an verschiedenen Fernstudienlehrgängen teilzunehmen, wobei eine Unterstützung durch die Anstaltspädagogen erfolgt. An sonstigen allgemeinen Betreuungsmaßnahmen werden sowohl für Jugendliche wie auch für Erwachsene angeboten: Suchtberatungen durch externe Suchtberatungsstellen in Einzel- und Gruppengesprächen, soziale Trainingskurse und Trainingsangebote, die helfen, Gewaltbereitschaft zu verringern, und Gruppengespräche in Wohngruppen oder aus besonderen Anlässen, Gesprächsgruppen der Anonymen Alkoholiker u. a. In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler wurde über mehrere Jahre ein Integrationskurs für Jugendliche mit Migrationshintergrund (hauptsächlich Deutsche aus Russland) durchgeführt. Dieser Kurs, der in der Trägerschaft des Diakonischen Werkes an der Saar eingerichtet wurde und der aus Fördermitteln des Ministeriums für Inneres und Sport und des Justizministeriums finanziert wurde, hatte sich außerordentlich gut bewährt. Nachdem aufgrund Rückgangs der Gefangenenzahlen der Bedarf nicht mehr vorhanden war, konnte die Betreuung dieser Klientel durch eigene Kräfte des Pädagogischen Dienstes übernommen werden.

14 14 Im Erwachsenenvollzug werden besondere Kurse für Gefangene mit Migrationshintergrund ebenfalls nach Bedarf eingerichtet. 3.5 Behandlung der Gefangenen Im Erwachsenenvollzug werden neben den Behandlungsangeboten der Sozialtherapie und der Suchtberatung Einzeltherapien für einzelne Gefangene mit besonderer Problematik angeboten. Daneben erfüllen sozialpraktische Trainingskurse, Antiaggressionstrainings und bestimmte Formen des Arbeitseinsatzes behandlerische Funktionen. Im Jugendvollzug wird seit Inkrafttreten des Jugendstrafvollzugsgesetzes besonders auf die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs und die Förderung der Jugendlichen hingearbeitet. Hier ist unter anderem die Erweiterung des Wohngruppenvollzuges zu nennen. Wohngruppen sind in besonderem Maße ein Lernfeld für die Jugendlichen für den Umgang mit anderen und die Beachtung von Regeln eines geordneten Zusammenlebens. Für Jugendliche, die noch nicht in der Lage sind, eine Ausbildung oder schulische Maßnahme zu bewältigen, besteht das Angebot einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung unter Anleitung eines ausgebildeten Arbeitserziehers. Als eine der Maßnahmen, die zur Stärkung des Erziehungsvollzuges beitragen sollen, wurde die Implementierung erlebnispädagogischer Elemente in den Vollzugsalltag angesehen. Daher wurde eine große Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere des allgemeinen Vollzugsdienstes, zu Erlebnispädagogen ausgebildet. Diese Ausbildungen sind abgeschlossen bzw. stehen kurz vor dem Abschluss und sollen dann nach und nach im Vollzugsalltag umgesetzt werden. Ein weiteres Element der erzieherischen Ausgestaltung des Jugendvollzugs ist die Ausbildung mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mediationsmethoden. Weitere spezielle Schulungen des Personals für die Tätigkeit im Jugendvollzug sind in Angriff genommen und werden in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. 3.6 Freizeit

15 15 Das Freizeitprogramm soll den Gefangenen über den Augenblick hinaus Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung nach seiner Entlassung vermitteln und dadurch mithelfen, die Gefahr des erneuten Abgleitens in die Straffälligkeit zu verringen. Den größten Raum im Freizeitangebot der Anstalten nehmen die Sportmöglichkeiten in den verschiedensten Sparten ein. Sport ist jedoch nicht nur als Freizeitbeschäftigung zu sehen, sondern erfüllt eine behandlerische Funktion im Hinblick auf soziales Lernen. In der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken und in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler bestehen seit mehr als 20 Jahren Sportvereine zur Förderung und Pflege des Sports, mit deren Hilfe die sportlichen Aktivitäten wesentlich ausgeweitet werden konnten und können. Zudem wurden durch die Vereine eine Vielzahl von sportlichen Einzelprojekten finanziert. In den Justizvollzugsanstalten Saarbrücken und Ottweiler werden den Gefangenen von Zeit zu Zeit kulturelle Freizeitangebote gemacht, zum Beispiel durch Auftritte externer Musik- und Theatergruppen pp. Schließlich werden den Gefangenen in unterschiedlichen Freizeitmaßnahmen Angebote zu künstlerischen, sportlichen oder allgemein lebenspraktischen Maßnahmen gemacht, um sie an sinnvolle Freizeitbeschäftigungen und die Bewältigung des späteren Alltags heranzuführen. Ehrenamtliche Vollzugshelfer und Vollzugshelferinnen, aber auch engagierte Bedienstete der Justizvollzugsanstalten unterstützen die Anstalt hierbei mit den verschiedensten Angeboten. 3.7 Vollzugslockerungen Das Strafvollzugsgesetz sieht eine Reihe von Vollzugslockerungen vor, die den Gefangenen meist zum Ende der Strafzeit gewährt werden können. Hierzu zählen Außenbeschäftigung, Freigang, Ausgang und schließlich Urlaub bis zu 21 Tagen im Kalenderjahr. Arbeitende Gefangene können sechs weitere Urlaubstage im Jahr erhalten oder diese Tage ansparen, um entsprechend früher entlassen zu werden.

16 16 Vollzugslockerungen sind wichtige Behandlungsmaßnahmen. Sie dienen einmal dazu, negativen Einflüssen der Haftsituation zu begegnen und helfen andererseits die Integration des Gefangenen in die Gesellschaft nach der Entlassung zu fördern. Das Strafvollzugsgesetz bestimmt, dass diese Lockerungen nur angeordnet werden dürfen, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen zu Straftaten missbrauchen werde. Eingliederung in den Arbeitsprozess, Vertiefung familiärer und sonstiger sozialer Kontakte und die Möglichkeit, selbstständig persönliche und berufliche Angelegenheiten zu erledigen, helfen dem Gefangenen, sein soziales Umfeld zu erhalten und ihn auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Würde ein Gefangener ohne eine solche Vorbereitung am letzten Tag seiner Strafzeit entlassen, wäre das Rückfallrisiko mit Sicherheit wesentlich größer. Eine sorgfältige Prüfung in jedem Einzelfall, ob Vollzugslockerungen gewährt werden können, hat dazu geführt, dass die Anzahl der Gefangenen, die aus dem Urlaub zu spät oder nicht zurückkehren oder neue Straftaten begehen, sehr gering ist. Im Jahre 2008 wurde in Fällen Urlaub gewährt. Missbraucht wurde der Urlaub lediglich in ca. 0,2 % der Fälle. Ebenso positiv sind die Erfahrungen, die mit Ausgang und Freigang gemacht werden. In Fällen, in denen im Jahre 2008 Ausgang gewährt worden ist, sind lediglich 0,1 % der Gefangenen nicht oder nicht rechtzeitig in die Anstalt zurückgekehrt. Freigang wurde 2008 in 310 Fällen gewährt. Nur ein Gefangener hat diese Lockerung missbraucht. 3.8 Übergangsmanagement und Nachsorge nach der Entlassung Unbestritten ist die Erkenntnis, dass die ersten Monate nach der Entlassung das höchste Rückfallrisiko in sich bergen. Die Gefangenen gehen mit hoher Motivation und Erwartung in die Freiheit zurück und scheitern dort häufig sehr schnell. Auf der Basis dieser Erkenntnis wurde die Nachsorge im Saarländischen Jugendstrafvollzugsgesetz verankert. Anfang 2008 hat bei der Justizvollzugsanstalt in Ottweiler ein Nachsorgeteam seine Arbeit aufgenommen. Provisorisch war das Team im Verwaltungsbereich der Anstalt untergebracht. Im Mai 2009 wurde vor

17 17 den Toren der Anstalt, im ehemaligen Freigängerhaus, das sogenannte Nachsorgezentrum fertiggestellt und seiner Bestimmung übergeben. Das Nachsorgeteam unterstützt die zur Entlassung Anstehenden und Entlassenen beim Übergang in die Freiheit und der Neuorganisation ihres Lebens draußen. Ausgehend von einem ganzheitlichen Ansatz werden auf der Basis der im Vollzug gewonnenen Erkenntnisse und Planungen zusammen mit den Gefangenen die individuellen Ziele und Angebote der Nachsorge abgesprochen. Hauptaufgabe ist eine enge Vernetzung und Bündelung aller Hilfsangebote und eine zusätzliche Unterstützung bei der Erfüllung von Auflagen und der Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstellen. Im Nachsorgezentrum stehen sowohl Besprechungsräume, ein Gruppenraum wie auch Wohnmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sollen in Krisenfällen die jungen Entlassenen vor der Obdachlosigkeit oder der Unterbringung in nicht geeigneten Räumlichkeiten bewahren. Sie sollen jedoch auch den Gefangenen zur Verfügung stehen, die wegen der Haftentlassung ihre Ausbildung nicht beenden konnten. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, die Ausbildung im Vollzug zu Ende zu führen. Für die erwachsenen Gefangenen konnte, organisatorisch angesiedelt bei der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken, im Frühjahr 2009 ein auf drei Jahre angelegtes Projekt gestartet werden, das Übergangsmanagement und Nachsorge beinhaltet. Träger des Projektes SoKoS Soziale Kompetenz für Strafgefangene ist das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales in Saarbrücken in Kooperation mit dem Berufsfortbildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes bfw. Das Projekt wird im Bundesprogramm Xenos aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Personell ist das Projekt mit einer halben Stelle für einen Psychologen und je zwei Fachkräften des Sozialdienstes des Vollzuges und des Kooperationspartners bfw ausgestattet. Für das Projekt wurden in zentraler Lage der Stadt, gut erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Büroräume angemietet. Räume für Therapiegruppen und Helferkonferenzen können dort nach Bedarf zusätzlich in Anspruch genommen werden. Grob beschrieben ist Ziel des Projektes, durch Stärkung der sozialen Kompetenz und dem Aufbau eines systematischen Übergangsmanagements sowie eines bedarfsgerechten Nachsorgeangebotes eine Förderung der nachhaltigen beruflichen

18 18 sowie sozialen Wiedereingliederung und eine Verminderung des Rückfallrisikos zu erreichen. Die regionale Vernetzung mit allen Akteuren und Institutionen soll weiterentwickelt und ein gebündeltes Hilfsangebot erstellt werden. Zielgruppe sind nicht nur diejenigen Gefangenen, die nach der Entlassung einer Bewährungsauflage bzw. Führungsaufsicht unterstellt werden, sowohl aus dem Regelvollzug wie auch aus der Sozialtherapie, sondern auch Gefangene, die freiwillig das Angebot annehmen. 4. Das Personal 4.1 Vollzugsbedienstete Für die Justizvollzugsanstalten stehen derzeit insgesamt 503 Stellen zur Verfügung. Sie gliedern sich wie folgt: Höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst Psychologen * Ärztin Lehrer Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen Gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst Mittlerer Verwaltungsdienst (einschließlich Schreibdienst) Werkdienst Allgemeiner Vollzugsdienst (einschließlich Krankenpflegedienst) Darüber hinaus sind in den Justizvollzugsanstalten in befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig: 2 Psychologen/innen (1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft), 7 Sozialarbeiter/innen, 1 Ergotherapeut, 18 Beschäftigte im Justizvollzugsdienst. * Zusätzlich wird ein bei einem freien Träger beschäftigter Psychologe eingesetzt.

19 19 Bei Ärzten und Lehrern stehen ferner nebenamtliche Kräfte zur Verfügung. Die seelsorgerische Betreuung der Gefangenen nehmen Geistliche - 2 Vollzeitkräfte sowie 3 Teilzeitkräfte - aufgrund von Gestellungsverträgen wahr. Stellen für beamtete Hilfskräfte: 5 Stellen für Anwärter und Anwärterinnen des allgemeinen 11 Vollzugsdienstes: 4.2 Ehrenamtliche Vollzugshelfer und Vollzugshelferinnen Einen wichtigen Beitrag im Rahmen des Behandlungsvollzuges leisten die derzeit etwa 85 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den saarländischen Justizvollzugsanstalten. Die Aufgabe dieser Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer ist es, dazu beizutragen, persönliche Schwierigkeiten der Gefangenen abzubauen, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, zu sinnvoller Freizeitgestaltung anzuregen und bei der Entlassungsvorbereitung mitzuwirken. Bei der ehrenamtlichen Vollzugshilfe wirken sowohl Fachkräfte, zum Beispiel aus der Suchtberatung, als auch engagierte Privatpersonen mit. 4.3 Anstaltsbeiräte Die Strafvollzugsgesetze für Erwachsene und Jugendliche bestimmen, dass in jeder Justizvollzugsanstalt ein Beirat einzurichten ist. In der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken besteht der Beirat aus 7 Mitgliedern, in der Justizvollzugsanstalt Neunkirchen aus 5 Mitgliedern und in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler aus 5 Mitgliedern. Die Beiräte sollen Mittler sein zwischen dem Strafvollzug und den Straffälligen einerseits und der Öffentlichkeit andererseits. Sie sollen bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen mitwirken und an der Erreichung des Vollzugszieles mitarbeiten. Sie sollen zudem das Vollzugsgeschehen sorgfältig beobachten und mithelfen, das Leben hinter den Anstaltsmauern für die Öffentlichkeit transparent zu machen.

20 20 Die Mitglieder gehören den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens an, wie zum Beispiel den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, den Kirchen und sonstigen Gremien, die Einfluss auf das öffentliche Leben haben. 5. Die Kosten des Vollzuges 5.1 Nach den Istergebnissen des Haushaltsjahres 2008 ergibt sich folgendes Bild: Gesamtausgaben von ,--, davon , , , ,-- Personalausgaben sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Investitionen. Die Ausgaben für Baumaßnahmen beliefen sich auf ,--. Gesamteinnahmen von ,--, darunter ,-- aus der Arbeitsverwaltung (Gefangenenarbeit vgl. Tz ). Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von , Die durchschnittlichen Kosten des Haftvollzugs für einen erwachsenen Gefangenen betrugen im Saarland einschließlich der künftigen Versorgungslasten und der Beihilfen für Bedienstete in Krankheits- und Todesfällen -: a) Tages-Haftkosten: 108,20 b) Baukostensatz: 9,68 Insgesamt: 117,88 Unberücksichtigt sind Abschreibungen, Verzinsungen und sonstige kalkulatorische Kosten.

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