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1 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Länderinformationen Bulgarien Estland / Lettland / Litauen Mongolei Polen Slowakische Republik Slowenien Tschechische Republik Ungarn Deckungspraxis Neufassung der Allgemeinen Bedingungen Neue Antragsformulare Projektfinanzierungsseminar der Berner Union in Berlin 50 Jahre Ausfuhrgewährleistungen des Bundes Aktuelle Länderliste IMA-Sitzungstermine im 1. Halbjahr 2000

2 Seite 2 Im Hinblick auf die fortschreitende wirtschaftliche Konsolidierung des Landes wird im kurzfristigen Bereich mit Geschäften bis zu 12 Monaten Laufzeit künftig auf ein generelles Sicherheitenerfordernis verzichtet. Sollten bei strenger Prüfung Zweifel an der Bonität aufkommen, sind auch zukünftig Banksicherheiten erforderlich. Bei Kreditgeschäften mit Laufzeiten über 12 Monate müssen weiterhin grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Bulgarien Vor dem Hintergrund der guten Zahlungserfahrungen in den drei baltischen Staaten wird künftig sowohl im kurz- als auch im mittelfristigen Bereich auf das generelle Erfordernis von Staats- oder Banksicherheiten verzichtet. Sollten bei strenger Prüfung Zweifel an der Bonität aufkommen, sind auch zukünftig Bank-sicherheiten erforderlich. Estland /Lettland / Litauen Aufgrund einer Entschädigungszahlung hat der Ausschuß die Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem mongolischen Finanzministerium aufgehoben. Mongolei Vor dem Hintergrund der bisherigen guten Zahlungserfahrungen und der wirtschaftlichen Situation des Landes müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich mit Geschäften bis zu 12 Monaten Laufzeit auch im mittelfristigen Bereich nicht mehr grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Kreditierte örtliche Kosten können im normalen Umfang in die Deckung einbezogen werden. Polen Im Hinblick auf die bisherigen guten Zahlungserfahrungen und die insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich auch im mittelfristigen Bereich nicht mehr grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Sollten bei strenger Prüfung Zweifel an der Bonität aufkommen, sind auch zukünftig Banksicherheiten erforderlich. Slowakische Republik Sloweniens wirtschaftliche Konsolidierung macht rasche Fortschritte, die gesamtwirtschaftliche Situation und die Zahlungserfahrungen sind positiv. Aus diesem Grund müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich auch im mittelfristigen Bereich mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate nicht mehr grund-sätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Slowenien Wegen der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der guten Zahlungserfahrungen müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten auch im mittelfristigen Bereich nicht mehr grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Kreditierte örtliche Kosten können im normalen Umfang in die Deckung einbezogen werden. Tschechische Republik Vor dem Hintergrund der positiven gesamtwirtschaftlichen Situation und der guten Zahlungserfahrungen müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich auch im mittelfristigen Bereich nicht mehr grundsätzlich Banksicher-heiten gestellt werden. Ungarn

3 Seite 3 Kreditierte örtliche Kosten können im normalen Umfang in die Deckung einbezogen werden. Zum 1. November 1999 liegen sämtliche Allgemeinen Bedingungen zur Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen (G, B, G/kE, FKG, FKB, FG, FB, P, LPG) in einer neuen Fassung vor ( November 1999 ). Im Vergleich zu den bisherigen Allgemeinen Bedingungen (Stand: April 1996, P Januar 1998, LPG Oktober 1997) berücksichtigen die neuen Bedingungstexte die im Zeitraum von November 1996 bis März 1999 entschiedenen Änderungen, die bis zur Neufassung der Allgemeinen Bedingungen schon über Besondere Bedingungen geregelt waren. Neufassung der Allgemeinen Bedingungen Im einzelnen sind folgende Änderungen einbezogen: - Reduzierung der Regel-Selbstbeteiligung bei politischen Risiken von bisher 10 % auf 5 % (vgl. AGA-Report Nr. 76) - Verkürzung der allgemeinen Karenzfrist beim Konvertierungs- und Transferfall (KT-Fall) von bisher 4 Monaten auf 3 Monate (vgl. AGA-Report Nr. 76) - Beschränkung des Deckungsangebotes bei gebundenen Finanzkreditdeckungen (FKG/FKB) auf die bisherige sog. 5 %-Alternative mit dem Abwälzungsverbot (vgl. AGA-Report Nr.77) sowie Abkürzung der Karenzund Schadenbearbeitungsfristen (vgl. AGA-Report Nr. 63) - Ersetzung des gemäß 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen heranzuziehenden amtlichen Geldkurses der Frankfurter Börse durch den Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (vgl. AGA-Report Nr. 75). Darüber hinaus wird durch die neuen Bedingungen die Umstellung auf Seiten des neben der federführenden Hermes Kreditversicherungs-AG im Mandatarkonsortium tätigen Mandatars von C&L Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berücksichtigt. Die Neufassung ist gleichzeitig dazu genutzt worden, redaktionelle und klarstellende Anpassungen der Bedingungstexte vorzunehmen. Die Texte der neuen Allgemeinen Bedingungen sind seit dem bei der Hermes Hauptverwaltung, Redaktion AGA-Report, Tel. (040) , oder per 09inet@hermes-kredit.com sowie den Hermes-Niederlassungen erhältlich und auch über Internet ( abrufbar. Die Antragsformulare für die Übernahme von Ausfuhrdeckungen und Finanzkreditdeckungen sind geändert worden. Neu in beide Formulare aufgenommen wurde ein ausdrücklicher Hinweis darauf, daß die Antragsgebühr bereits bei Antragstellung Neue Antragsformulare

4 Seite 4 zu bezahlen ist. Außerdem wurde für Rechtsstreitigkeiten über die Antragsgebühr der Gerichtsstand Hamburg festgelegt. Im Antragsformular für Finanzkreditdeckungen sind darüber hinaus einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden, die in Zusammenhang mit der generellen Einführung der 5%igen Selbstbeteiligung für Finanzkreditdeckungen sowie der Bereitstellung von Finanzkreditdeckungen auch für ausländische Banken stehen. Unternehmen, die aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit dem Bund selbsterstellte Antragsformulare verwenden, werden gebeten, ihre Formularmasken entsprechend zu ändern. Die aktuellen Formulare können ab sofort als Internet-Datei geladen oder bei den Außenstellen der Hermes Kreditversicherungs-AG angefordert werden. Im September dieses Jahres fand in Berlin ein dreitägiges Seminar der Berner Union, des internationalen Zusammenschlusses überwiegend staatlicher Kredit- und Investitions-Versicherer, statt. Dieses Seminar befaßte sich mit speziellen Fragen der Projektfinanzierung. Projektfinanzierungsseminar der Berner Union in Berlin Die Berner Union hat seit 1994 zu diesem Thema, das in den vergangenen zwölf Jahren ständig an Bedeutung gewonnen hat, insgesamt sechs Seminare und Workshops initiiert, die auf immer größeres Interesse bei den Mitgliedern gestoßen sind. Das Seminar, das in erster Linie als Forum für einen vertieften Erfahrungsaustausch schon versierter Projektfinanzierer gedacht war, fand auch bei zahlreichen Neulingen auf diesem Gebiet sehr großes Interesse, so daß die Teilnehmerliste letztendlich weit über 70 Vertreter von 30 Export Credit Agencies (ECAs) und Investment Insurers aus insgesamt 28 Ländern sowie je einen Vertreter der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und der Weltbank auswies. Darüber hinaus war es gelungen, hochrangige Vertreter angesehener Banken, der Weltbanktochter International Finance Corporation (IFC), der Osteuropabank (EBRD) sowie diverse andere externe Sprecher als Gastredner zu gewinnen. Den Auftaktreferaten von Hermes und PwC zum Thema "Co-Ordination and Co- Operation between ECAs and Investment Insurers" bzw. "... between ECAs and International Finance Institutions (IFIs)" folgte ein deutsch-französisch-japanisches Co- Referat zu dem Thema "How To Handle A Project In Jeopardy/ Lessons Learned". In einem weiteren Co-Referat von PwC und der schwedischen EKN zum Thema "Monitoring of Projects Covered-Strategy and Approaches" ging es um die Vorgehensweise der Investitionsversicherer, die ja ausschließlich die politischen Risiken einer Kapitalanlage im Ausland decken, im Falle eines drohenden Schadens. Besondere Resonanz fand der gemeinsame Vortrag von CESCE (Spanien) und COFACE (Frankreich) zum Thema "Host Government Undertaking". Die beiden Referenten verstanden es, die in der Praxis vor allem bei Infrastruktur-Vorhaben auftretenden Probleme im Zusammenhang mit der hier häufig notwendigen staatlichen Mitwirkung auf anschauliche Weise zu schildern.

5 Seite 5 Weitere Vorträge befaßten sich mit dem "Preferred Creditor Status" von Weltbank und IFC, mit "EBRD's Approach to Project Financing", "Monitoring of Projects Covered - Strategy & Approaches", "Project Finance and the Capital Market" und "Due Diligence". Außerdem wurden eine Fallstudie zu einem LNG-Projekt und die Probleme, denen sich Projektfinanzierer speziell in Indien gegenübersehen, vorgestellt. Zum Abschluß der drei Seminartage erfolgte dann noch ein erster Erfahrungsaustausch zur "OECD Consensus Flexibility", den flexiblen Konsensusbedingungen für Projektfinanzierungen. Dabei handelt es sich bekanntlich um die seit dem für eine Testphase von drei Jahren ermöglichte Flexibilisierung der Kreditrückzahlung. Im einzelnen können Projektfinanzierungen unter erleichterten Bedingungen hinsichtlich Tilgungsbeginn, Kreditlaufzeit und Rückzahlungsprofil in Deckung genommen werden. Die Teilnehmer berichteten über ihre ersten Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der flexiblen Konsensusvorschriften. Die anschließende Diskussion ergab, daß aufgrund dieser Erleichterungen eine zunehmende Anzahl von Projekten gedeckt werden kann, für die früher aufgrund der doch recht restriktiven Konsensus- Vorschriften keine Deckungsfazilitäten zur Verfügung standen. Auch am Rande des Seminars nutzten die Teilnehmer sehr intensiv die Gelegenheit, sich über gemeinsame Projekte auszutauschen. Darüber hinaus äußerten die Vertreter der Internationalen Finanzierungsinstitute den nachhaltigen Wunsch nach einer stärkeren Nutzung der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten durch Exporteure und Banken. Am 14. Dezember 1999 feierten die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes ihren 50sten Geburtstag. Aus diesem Anlaß lud der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, Vertreter der Exportwirtschaft und Banken, Journalisten und Botschafter aus aller Welt zu einem Festakt ins Rote Rathaus am Berliner Alexanderplatz. 50 Jahre Ausfuhrgewährleistungen des Bundes Der Minister würdigte die Leistungen des Ausfuhrgewährleistungs-Systems, dessen Ermächtigungsrahmen von 120 Mio. DM im Jahre 1949 bis heute um fast das 2.000fache auf 220 Mrd. DM angewachsen sei. Zentrale Bedeutung hätten die Export- Deckungen mit der Sicherung von rund Arbeitsplätzen in Deutschland, obwohl nur für rund 4 % des gesamten deutschen Exports Hermes-Deckungen beantragt würden. Das Hermes-Instrumentarium habe sich nur deshalb so erfolgreich entwickeln können, weil es ständig an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepaßt worden sei. Als besonders fruchtbar habe sich die frühe Entscheidung erwiesen, eine private Versicherungsgesellschaft (Hermes) und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (die damalige Treuarbeit und heutige PwC Deutsche Revision) als Mandatare des Bundes zu bestellen. Diese Form der Ausgliederung von Aufgaben aus der staatlichen Verwaltung habe inzwischen in vielen Sparten Schule gemacht. Wichtig sei es, daß die unbürokratische, flexible Entscheidungspraxis bei der Vergabe von Hermes-Deckungen nicht durch überzogene inhaltliche oder verfahrensbezogene Anforderungen gelähmt werde. Überfrachtete Prüfungsverfahren müßten dazu führen, daß die Exporteure in

6 Seite 6 vielen Fällen nicht mit einer rechtzeitigen Entscheidung über die angestrebten Deckungsmöglichkeiten rechnen könnten. Die Folge wäre häufig der Verlust wichtiger Aufträge oder die Verlagerung von Produktion ins Ausland. Neben dem Bundeswirtschaftsminister traten Eberhard Reuther (Präsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v.), Dr. Martin Kohlhaussen (Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken e.v.), Dr. Ferdinand Graf von Ballestrem (Sachverständiger im Interministeriellen Ausschuß) sowie Dr. Hans Janus (Vorstand der Hermes Kreditversicherungs-AG) als Redner auf. Auch sie würdigten die Bedeutung der Bundesdeckungen für die deutsche Exportwirtschaft und der Förderung des Mittelstandes, der neuen Bundesländer, des Know-how-Transfers und der internationalen Arbeitsteilung. Sie gaben ebenfalls ihrer Sorge Ausdruck, daß in der aktuellen Diskussion verfolgte Tendenzen, in den Entscheidungsprozeß über die Deckungsgewährung verstärkt neue Kriterien und Verfahrensschritte einzubeziehen, die Flexibilität und Möglichkeit zeitnaher Entscheidungen unangemessen beeinträchtigen könnten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beschreibt in seinen Tagesnachrichten vom unter der Überschrift 50 Jahre Hermes- Bürgschaften in einigen Stichworten den speziellen Nutzen dieses Gewährleistungsinstrumentariums: Ziel der Ausfuhrgewährleistungen ist die Förderung des deutschen Exports zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Die deutsche Exportwirtschaft erhält damit Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb, da alle Exportnationen ihre Unternehmen auf entsprechende Weise unterstützen. Die staatliche Form der Absicherung ist erforderlich, weil viele Risiken, insbesondere die politischen, auf dem privaten Versicherungsmarkt nur sehr begrenzt absicherbar sind. Exportgeschäfte mit als risikoreich eingeschätzten Märkten werden durch Hermes-Deckungen vielfach überhaupt erst möglich gemacht. Dadurch leisten diese zugleich einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bestellerländer. Einige Fakten zu Hermes-Bürgschaften: - Hermes-Deckungen sichern rund Arbeitsplätze in Deutschland - Jeder 3. Arbeitsplatz der rund 40 Millionen Arbeitsplätze ist exportabhängig - Rund 4 % des deutschen Exports ist durchschnittlich hermesgedeckt (1998 = 3,2 %) - 80 % aller Deckungen werden für Entwicklungsländer übernommen; diese Exporte wären ohne Hermes-Deckung in vielen Fällen nicht möglich; die hermesgedeckten Lieferungen tragen häufig zur Produktion weltmarktfähiger Produkte in den Entwicklungsländern bei, so daß diese Länder aktiv am internationalen Handel teilnehmen können. Sicherung von Arbeitsplätzen - Aufrechterhaltung von Liefermöglichkeiten an bisherige Handelspartner in den ehemaligen Staatshandelsländern - Deckungen ermöglichen eine Übergangsphase zur Umstellung der produzierten Waren auf Westniveau und zum Knüpfen neuer Handels-

7 Seite 7 beziehungen im Westen Einführung von Sonderkonditionen für Betriebe in den neuen Bundesländern - Besondere Förderungswürdigkeit bei hohem Lieferanteil aus den neuen Bundesländern - Möglichkeit der Deckung von Exportgeschäften, die mit Gegengeschäften verknüpft sind. Unterstützung der neuen Bundesländer bei der wirtschaftlichen Umorientierung - Die Ausfuhrgewährleistungen unterstützen die Exportwirtschaft bei der Erschließung von Absatzmärkten und tragen dazu bei, die Handelsbeziehungen mit Entwicklungs- und Schwellenländern auch im Falle erhöhter Risiken aufrecht zu erhalten; als Beispiel hierfür dient die Hilfe für die südostasiatischen Länder während der Finanzkrise 1997/1998; dies zeigt sich am - Partnerschaftlichen Zusammenarbeiten zwischen Bundesregierung und Exporteuren in enger Kooperation mit den Abnehmern im Ausland und in der - Aufrechterhaltung der Deckungsmöglichkeiten als Beitrag zur Stabilisierung und Vertrauensbildung. - Die hermesgedeckten Zulieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland tragen dazu bei, daß die Importeure in Südostasien weiter produzieren können. - Fast 20 % (6,0 Mrd. DM) der gesamten neu gedeckten Auftragswerte entfallen 1998 auf die mittel- und osteuropäischen Länder; 6,5 % der Ausfuhren in diese Staaten sind bundesgedeckt; über die Hälfte (53 %) entfällt allein auf Rußland als Hauptabnehmer dieser Ländergruppe - Bei den Deckungen auf Polen, Rumänien, die Slowakische Republik und Usbekistan ist 1998 ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen - Bis zur teilweisen Einstellung des Schuldendienstes am ist Rußland das Land mit den höchsten gedeckten Auftragswerten - Die langfristige Umschuldung der von Rußland übernommenen Altschulden der ehemaligen UdSSR trägt zur finanziellen Stabilisierung Rußlands bei % der Deckungsanträge werden von kleinen und mittelständischen Unternehmen gestellt - 65 % des jährlich neu gedeckten Auftragsvolumens betreffen kleine und mittelständische Unternehmen - Auch bei großen Exportgeschäften sind in der Regel viele kleine Unternehmen als Zulieferer beteiligt. - Die Bundesregierung trägt im Rahmen der OECD-Exportkreditversicherer dazu bei, daß den Umweltaspekten bei der Vergabe von Deckungen verstärkt Rechnung getragen wird - Gemeinsame politische Absichtserklärung der OECD-Mitgliedstaaten vom April 1998, wonach die Exportkreditversicherungen Umweltaspekte im Rahmen ihres Entscheidungsverfahrens berücksichtigen, geht auf deutsche Initiative zurück Hilfe für südostasiatische Länder während der Finanzkrise 1997/1998 Unterstützung des Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa Exportförderung ist Mittelstandsförderung Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Aspekten bei der Exportförderung

8 Seite 8 - Deutschland präsentiert als eines der ersten OECD-Mitglieder im Rahmen der Umsetzung der politischen Absichtserklärung die Berücksichtigung von Umweltaspekten im nationalen System - Umweltauswirkungen, soziale und entwicklungspolitische Kriterien spielen im Rahmen der Prüfung der Förderungswürdigkeit im Interministeriellen Ausschuß eine wichtige Rolle - Anträge auf Deckungsübernahmen werden bei fehlender Förderungswürdigkeit abgelehnt - Umweltverträglichkeit wird bei Großprojekten im Rahmen eines Memorandums strukturiert abgefragt - Hermes führt seit 1999 eine Umwelt-Datenbank zur Erfassung und Auswertung umweltrelevanter Kriterien von zur Deckung angetragenen Projekten - Bundesregierung führt Dialog mit "Nichtregierungsorganisationen. Eine aus Anlaß des Jubiläums herausgegebene Festschrift kann im Internet unter der Adresse Gabelseite Bundesdeckungen, eingesehen bzw. auf den eigenen Rechner geladen oder von der Redaktion des AGA-Reports unter Tel. (040) kostenlos abgerufen werden. Nachdem im AGA-Report zuletzt im September 1998 eine vollständige Liste der Länderklassifizierungen für das Entgeltsystem veröffentlicht wurde, wird diesem AGA- Report erneut eine aktuelle Übersicht beigefügt. Maßgeblich ist im Einzelfall jedoch die jeweils gültige Einstufung, die in der regelmäßig aktualisierten Form im Internet einzusehen oder beim Hermes zu erfragen ist. Über Umstufungen informieren auch künftig das AGA-Report-Telegramm im Internet und der AGA-Report. Aktuelle Länderliste In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen auch die Änderungen mit, die sich im deutschen System der Länderklassifizierungen ergeben haben. Zum : Kolumbien Kategorie 5 bisher Kategorie 4 Mauritius Kategorie 3 bisher Kategorie 2 Polen Kategorie 2 bisher Kategorie 3 Ungarn Kategorie 2 bisher Kategorie 3 Zypern Kategorie 4 bisher Kategorie 3 Zum : Griechenland Kategorie 1 bisher Kategorie 2 Französ. Polynesien Kategorie 2 Neueinstufung Briti. Jungferninseln Kategorie 2 Neueinstufung Der Interministerielle Ausschuß hat für das 1. Halbjahr 2000 folgende Sitzungstermine geplant: IMA- Sitzungsstermine im 1. Halbjahr 2000

9 Donnerstag / Freitag, 06./07. Januar 2000 Donnerstag / Freitag, 27./28. Januar 2000 Donnerstag / Freitag, 17./18. Februar 2000 Donnerstag / Freitag, 09./10. März 2000 Donnerstag / Freitag, 30./.31. März 2000 Mittwoch / Donnerstag, 19./20. April 2000 Donnerstag / Freitag, 18./19. Mai 2000 Donnerstag / Freitag, 08./09. Juni 2000 Donnerstag / Freitag, 29./30. Juni 2000 Seite 9

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