Register der Sammlungen von Personendaten
|
|
- Eike Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Heiden im Appenzellerland über dem Bodensee Gemeindeverwaltung Gemeindepräsidium Rathaus Kirchplatz Heiden Ihre Kontaktperson: Gallus Pfister Tel Fax gallus.pfister@heiden.ar.ch Heiden, 9. Oktober 2015 Blatt 1/20
2 Blatt 2/20 Einleitung zum 1 Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, bgs 146.1) vom 18. Juni 2001, in Kraft seit dem 1. Januar 2002, regelt den Schutz der Grundrechte von Personen, über welche öffentliche Organe Daten bearbeiten. Das Datenschutzgesetz verpflichtet den Kanton, die Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, über ihre Datensammlungen ein zentrales Register zu führen. Die entsprechenden Bestimmungen lauten: Art. 18 Register a) Grundsatz 1 Der Kanton, die Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten führen je ein zentrales Register ihrer Datensammlungen. 2 Die Organe des Kantons führen ein Register der in ihrem Verantwortungsbereich bestehenden Datensammlungen. 3 Die Register sind öffentlich und enthalten für jede Datensammlung Angaben über a) die Art und die Herkunft der Daten, b) die, den Zweck und die Mittel der Bearbeitung, c) das verantwortliche Organ, d) die regelmässigen Empfängerinnen und oder von Kopien sowie e) die auf Datensammlungen. 4 Der Hinweis auf die Öffentlichkeit der zentralen Register des Kantons und der Gemeinden sowie der Ort, wo sie eingesehen werden können, ist durch die Organe jährlich in ihrem amtlichen Publikationsorganen zu veröffentlichen. Art. 19 b) Ausnahmen Nicht registriert werden Datensammlungen, die a) nicht auf Dauer angelegt sind, b) nur Kopien oder Bearbeitungsmittel sind oder c) von einzelnen Personen ausschliesslich als pers. Arbeitsmittel verwendet werden. 2 Zweck des Registers Der Zweck dieses Register ergibt sich im wesentlichen aus Art. 18 Abs. 4 Datenschutzgesetz. Jede einzelne Person hat Anspruch darauf, das Register und die über sie in einer bestimmten Datensammlung bearbeiteten Daten einzusehen. Dazu muss öffentlich bekannt gemacht werden, welche Datensammlungen überhaupt bestehen. Was unter einer Datensammlung zu verstehen ist, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 3 Datenschutzgesetz, welcher lautet: Eine Datensammlung ist eine Sammlung von Daten, die nach der betroffenen Person erschlossen oder erschliessbar ist.
3 Blatt 3/20 3 Inhalt und Führung des Registers Der Registerinhalt ergibt sich aus dem bereits zitierten Art. 2 Abs. 3 Datenschutzgesetz, aufzuführen sind alle Datensammlungen, die nach einer bestimmten Person erschlossen oder erschliessbar sind. Zu jeder Datensammlung sind darüber hinaus die gemäss dem oben zitierten Art. 18 Abs. 3 lit. a bis e Datenschutzgesetz erforderlichen Angaben anzuführen. Gemäss Art. 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz sind die öffentlichen Register von den Gemeinden zentral zu führen. Für die Gemeinde Heiden bedeutet dies naturgemäss, dass das Register von der Gemeindekanzlei zu führen ist und auch dort zur Einsichtnahme aufliegt. Hingegen ist es Sache der zuständigen Abteilung bzw. der jeweils verantwortlichen Person, den Inhalt des Registereintrags festzulegen und periodisch zu aktualisieren. Die jährliche Publikation des Registers gemäss Art. 18 Abs. 4 Datenschutzgesetz erfolgt durch die Gemeindekanzlei. 4 Auskunftserteilung Die Gemeindekanzlei gewährt den berechtigten Personen Einsicht in das öffentliche Register der Datensammlungen, d.h. sie erteilt Auskunft, welche Datensammlungen bei den einzelnen Verwaltungsabteilungen bestehen. Für Auskünfte über bestimmte Datensammlungen werden die betroffenen Personen an die jeweils zuständige Verwaltungsabteilung bzw. die im Registereintrag als verantwortlich bezeichnete Person verwiesen. Diese erteilt die erforderlichen Auskünfte oder gewährt Einsicht in die Daten. der Auskunftserteilung bzw. des Einsichtsrechts sind die Art. 20 ff. Datenschutzgesetz. Materiell ist Art. 21 und für das Verfahren Art. 25 Datenschutzgesetz massgebend, diese lauten: Art. 21, Auskunft a) Grundsatz 1 Das verantwortliche Organ erteilt jeder Person Auskunft darüber, welche Daten über sie in einer bestimmten Datensammlung bearbeitet werden und gewährt ihr Einsicht in diese Daten. 2 Wer um Auskunft oder Einsicht ersucht, hat sich über seine Identität auszuweisen. 3 Die Auskunft wird in allgemeinverständlicher Form und auf Gesuch hin schriftlich erteilt. Art. 25, Verfahren 1 Das verantwortliche Organ entscheidet über Gesuch gemäss Art. 21 bis Die Verfügung kann mit Rekurs angefochten werden. 5 kant. Datenschutzbeauftragter Der kantonale Datenschutzbeauftragte Dr. iur. Urs Glaus Rechtsanwalt Unterstrasse St. Gallen übt gemäss Art. 26 Datenschutzgesetz auch gegenüber den Gemeinden die Aufsicht über die Anwendung des Gesetzes aus. Ihm wird ein Exemplar dieses Registers und der periodischen Aktualisierungen zugestellt.
4 Blatt 4/20 6 Inhaltsverzeichnis des zentralen Registers Allgemeine Verwaltung... 5 a) Gemeindekanzlei... 5 b) Bestattungs- und Erbschaftsamt... 6 c) Grundbuchamt... 8 d) Baubewilligungswesen e) Einwohnerdienste und AHV-Zweigstelle f) Sektionschef g) Zivilstandsamt h) Betreibungsamt Schule, Musikschule Soziales Betriebe und Sicherheit Umweltschutz Finanzen Tiefbau/Umweltschutz Bibliothek... 20
5 Blatt 5/20 Allgemeine Verwaltung a) Gemeindekanzlei 1. Behörden-, Vereins- und Firmenverzeichnis Name und Adressen der Mitglieder des Kantonsrats, des Gemeinderats, der Kommissionen und der Angestellten der Gemeinde Heiden. Datenherkunft: Einwohnerdatei. Vereinsund Firmenverzeichnis gemäss freiwilligen Angaben der betroffenen Organisationen. Art. 8 Informationsgesetz Zweck und Bearbeitungsmittel Information der Öffentlichkeit. Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Gemeindeschreiber/in Öffentlichkeit, Gemeindeverwaltung Auskunftsberechtigung Jedermann Gemeindekanzlei 2. Verzeichnis der Beglaubigungen Chronologische Registratur der von der Gemeindekanzlei und EWD vorgenommen Beglaubigungen. Art. 8 Abs. 2 Beurkundungsgesetz (bgs 211.2) Art. 9 und 16 EG zum ZGB Zweck und Bearbeitungsmittel Geschäftskontrolle; Registerbuch und -ordner Verantwortliche Person Gemeindeschreiber/in Gemeindeschreiber/in, beurkundungsfähige Personen Auskunftsberechtigung -- Gemeindekanzlei, beurkundungsfähige Personen
6 Blatt 6/20 3. Personaldossiers (Gemeindekanzlei) Art: Bewerbungsschreiben, Anstellungsbeschlüsse, weitere Korrespondenz, Personalblatt, Verträge, Stellenbeschreibungen, Lohnberechnungen, Weiterbildungen. Herkunft: Bewerbungsunterlagen, Stammdaten Finanzverwaltung, Mitarbeitende, Vorgesetzte Art. 22 Gemeindegesetz, Personalreglement Zweck und Bearbeitungsmittel Sammlung der schriftlichen Unterlagen eines Anstellungsverhältnisses Verantwortliche Person Personaldienst, Gemeindepräsident/in Ressortchefs, Abteilungsleiter und die jeweiligen Angestellten Gemeindepräsident/in, Gemeindekanzlei, Personaldienst b) Bestattungs- und Erbschaftsamt 4. Beurkundungsregister Chronologische Registratur der vom Erbschaftsamt vorgenommen Beurkundungen von Eheverträgen, Erbverträgen, öffentlich-letztwillige Verfügungen Art. 8 Abs. 2 Beurkundungsgesetz (bgs 211.2) Zweck und Bearbeitungsmittel Geschäftskontrolle; Registerbuch, -ordner Verantwortliche Person Leiter/in Erbschaftsamt --- Leiter/in Erbschaftsamt 5. Register Grabunterhalt, Friedhofverwaltung Bestattungsamt, Erbschaftsamt, Finanzen Bestattungs- und Friedhofreglement Zweck und Bearbeitungsmittel Rechnungswesen für Grabunterhalt, -bepflanzung / Grabfeldräumung Verantwortliche Person Leiter/in Bestattungsamt / Friedhofgärtner/in Abteilung Finanzen Auskunftsberechtigung Hinterbliebene Bestattungsamt, Friedhofgärtner/in
7 Blatt 7/20 6. Register der deponierten Urkunden - Vom Erbschaftsamt beurkundete Eheverträge, Erbverträge, letztwillige Verfügungen von Personen mit Wohnsitz in Heiden - Von auswärtigen Urkundspersonen verfasste Urkunden - Eigenhändig geschriebene Testamente Art. 73 EG zum ZGB Zweck und Bearbeitungsmittel Geschäftskontrolle Eröffnung bei Todesfall / ZGB und Art. 78 EG zum ZGB Verantwortliche Person Leiter/in Erbschaftsamt --- Auskunftsberechtigung betroffene Personen (Besonderheiten: bei Erbverträgen die Vertragsparteien; bei Verfügungen von Todes wegen die verfügende Person, nach dem Tod ab Testamentseröffnung die Erben) Personal Erbschaftsamt 7. Register der Todesfälle Personendaten, Familienbüchlein/-register, Einwohnerdienste, persönliche Angaben, ärztliche Todesbescheinigung, beteiligte Zivilstandsämter ZStV Zweck und Bearbeitungsmittel Registrierung aller in Heiden wohnhaft gewesenen Verstorbenen, EDV Verantwortliche Person Auskunftsberechtigung Leiter/in Bestattungsamt Zivilstandsamt des Todesortes, Einwohnerdienste, Ausgleichskasse Kanton AR, Vormundschaftsbehörden, Bezugsberechtigte gemäss Art. 29 ff. Zivilstandsverordnung Zivilstandsamt, Aufsichtsbehörde; weitere gemäss Art. 29 ff ZStV 8. Register der Nachlässe Vom Bestattungsamt Heiden gemeldete Todesfälle von Gemeindeeinwohnern EG zum ZGB Zweck und Bearbeitungsmittel Art. 76 ff. EG zum ZGB Verantwortliche Person Leiter/in Erbschaftsamt Personal beim Erbschaftsamt Personal Erbschaftsamt
8 Blatt 8/20 c) Grundbuchamt Heiden Grub Rehetobel Wald 9. Grundbuch Art: detaillierte Personalien aller Grundeigentümer/innen Herkunft: Grundbuchbelege ZGB Zweck und Bearbeitungsmittel Zweck: Grundbuchführung Bearbeitungsmittel: Bücher, Karteien, EDV, Belege Verantwortliche Person Grundbuchverwalter/in Eigentümer, Gläubiger, Amtsstellen, teilw. Drittpersonen (alle nur soweit berechtigt; s. Art. 970 ZGB) Grundbuchpersonal 10. Steuerschätzungsregister Art: Personalien aller Grundeigentümer/innen; Herkunft: Grundbuch Steuergesetz und VO über die amtlichen Grundstückschätzungen Zweck und Bearbeitungsmittel Zweck: Führung Steuerschätzungsregister; Bearbeitungsmittel: EDV, Schätzungsprotokolle Verantwortliche Person Grundbuchverwalter/in Eigentümer, Steuerverwaltung Grundbuchpersonal
9 Blatt 9/20 d) Baubewilligungswesen 11. Baugesuchsadministration Angaben Gesuchsteller, kant. Instanzen, Grundbuchamt RPG, BauG, Bauordnung, BauV Zweck und Bearbeitungsmittel Ortsplanung, Baugesuchsverfahren, EDV Verantwortliche Person Leiter/in Bau und Planung Gesuchsteller, kant. Instanzen, intern Gemeinde, Grundbuchamt Auskunftsberechtigung Betroffene Grundeigentümer, Kant. Instanzen Leiter/in und Sachbearbeiter/in Baubewilligungswesen 12. Brandschutzbewilligungen Baugesuchsunterlagen, Gesuchsteller Gesetz und Verordnung über den Feuerschutz Zweck und Bearbeitungsmittel Vermeidung von Bränden und Explosionen Verantwortliche Person Regionale/r Feuerschauer/in Bausekretariate der Vertragsgemeinden, Gesuchsteller Auskunftsberechtigung Gebäudeversicherung, Vertragsgemeinden, Gesuchsteller Regionale/r Feuerschauer/in und Stellvertreter/in
10 Blatt 10/20 e) Einwohnerdienste und AHV-Zweigstelle 13. Einwohnerdatei Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Heimatorte, Zivilstand, Konfession, Name der Eltern, Adresse, Beruf, Arbeitgeber, Zuzugsort, Zuzugsdatum, Um-, Wegzugsdaten, Angaben über Vertretungen. Datenherkunft: Heimatschein, Familienbüchlein, persönliche Angaben. Ausserrhodische Gesetzessammlung Nr vorläufige VO über die Einwohnerregister Zweck und Bearbeitungsmittel Registerführung. Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Auskunftsberechtigung 14. Stimmregister Leiter/in Einwohnerdienste Diverse Abteilungen der Gemeindeverwaltung, beide Landeskirchen, Ausgleichskasse AR, Migrationsamt AR (Todesfälle und Wegzüge), Schulverwaltung Heiden, Kant. Steuerverwaltung (weitere Listen auf Anfrage) gemäss Art. 10 bis 12 Datenschutzgesetz Einwohnerdienste Nur Abfrage: berechtigte Gemeindeabteilungen, Schulverwaltung Heiden, Zivilstandsamt Vorderland, Betreibungsamt, Staatsanwaltschaft AR, Passbüro AR, Strassenverkehrsamt AR, Kantons- und Obergericht AR, Amt für Gesundheit AR, Ausgleichskasse AR, Kantonspolizei AR, KESB, Arbeitslosenkasse AR Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum. Datenherkunft: Einwohnerdatei, Schweizer Vertretung im Ausland Bundes- und kantonales Gesetz über die politischen Rechte sowie VO über die politischen Rechte der Auslandschweizer Zweck und Bearbeitungsmittel Abklärung der Stimmberechtigung, führen des Stimmregisters, Versand des Stimmmaterials. Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Leiter/in Einwohnerdienste und Stimmregisterführer/in Stimmberechtigte Personen Auskunftsberechtigung gemäss Art. 5 Gesetz über die politischen Rechte Einwohnerdienste, Aktuar Zählbüro
11 Blatt 11/ Liste der stimmberechtigten Auslandschweizer Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatorte. Datenherkunft: Schweizer Konsulate und Botschaf- ten Bundes- und kantonales Gesetz über die politischen Rechte sowie VO über die politischen Rechte der Auslandschweizer Zweck und Bearbeitungsmittel Abklärung der Stimmberechtigung, führen des Stimmregisters, Versand des Stimmmaterials. Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Stimmregisterführer Stimmberechtigte Personen Auskunftsberechtigung gemäss Art. 5 Gesetz über die politischen Rechte Einwohnerdienste (Stimmregisterführer) Nur Abfrage: berechtigte Gemeindeabteilungen 16. Register der Ausländerinnen und Ausländer Gleiche Art der Daten wie bei den Einwohnerdiensten. Datenherkunft: Pass, Personalausweis, Geburtsschein, Ehe- schein, persönliche Angaben. Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), VO zur Bundesgesetzgebung über die Ausländerinnen und Ausländer Zweck und Bearbeitungsmittel Registerführung, Kontaktstelle zwischen Ausländer und kantonalem Migrationsamt. Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Leiter/in Einwohnerdienste Kantonales Migrationsamt gemäss eidg. Datenschutzgesetz Einwohnerdienste 17. AHV-Zweigstelle (Rentner/innen, abrechnungspflichtige Selbständigerwerbende, Verbandsmitglieder) Datenherkunft: Kantonale Ausgleichskasse (nur Einsicht) Auftrag der kantonalen Ausgleichskasse; Organisation der Ausgleichskasse bgs Zweck und Bearbeitungsmittel Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Zweigstellenleiter/in Kant. Ausgleichskasse gemäss Weisung Ausgleichskasse AHV-Zweigstelle der Gemeinde
12 Blatt 12/20 f) Sektionschef 18. Sektionschefkontroll-Register Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Beruf, Adresse, Zuzugsort, Zuzugsdatum, militärischer Grad, Einteilung Militärgesetz Zweck und Bearbeitungsmittel Registerführung mittels Kartei Verantwortliche Person Sektionschef/in Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Auskunftsberechtigung gemäss Militärgesetz Sektionschef/in (Einwohnerdienste) g) Zivilstandsamt (wird auf der Basis eines Zusammenarbeitsvertrages seit dem 1. Juli aufgrund der Regionalisierung - in der Gemeinde Rehetobel geführt.
13 Blatt 13/20 h) Betreibungsamt Appenzeller Vorderland 19. Betreibungsregister Betreibungsbegehren ausgefüllt durch den Gläubiger Art. 8 und Art. 67 SchKG Zweck und Bearbeitungsmittel Registratur von Betreibungen der natürlichen und juristischen Personen/ Bearbeitung über EDV Verantwortliche Person Amtsleiter/in Betreibungsamt Schuldner/Gläubiger/Gerichte und gegen Interessennachweis Drittpersonen (Art. 8a SchKG)/ Bearbeitung über EDV Auskunftsberechtigung gemäss Art. 8a SchKG Personal Betreibungsamt 20. Eigentumsvorbehaltsregister Begehren um Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes aufgrund eines Kauf- oder Abzahlungsvertrages Verordnung des Bundesgerichts (SchKG) betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte vom 19. Dezember 1910 Zweck und Bearbeitungsmittel Vorbehalt des Eigentumsüberganges /Bearbeitung über EDV Verantwortliche Person Amtsleiter/in Betreibungsamt Käufer/Verkäufer/Gerichte und gegen Interessennachweis Drittpersonen (Art. 8a SchKG) Auskunftsberechtigung gemäss Art. 8a SchKG Personal Betreibungsamt 21. Viehverschreibungsregister Mitteilung des Verschreibungsamtes Verordnung des Bundesrates über die Viehverpfändung vom 30. Oktober 1917/ 7. Juli 1971 (SR ) Zweck und Bearbeitungsmittel Sicherung der Pfandhaft/ Bearbeitung Viehverschreibungsbuch Verantwortliche Person Amtsleiter/in Betreibungsamt Darlehensgeber und Verpfänder/ Gerichte und gegen Interessennachweis Drittpersonen (Art. 8a SchKG) Auskunftsberechtigung gemäss Art. 8a SchKG Personal Betreibungsamt
14 Blatt 14/20 Schule 22. Schüleradministration, Schulleitung Art: Personalien Schüler / Herkunft: Einwohnerkontrolle, Angaben Erziehungsberechtigte Kant. Schulgesetz und Schulverordnung Zweck und Bearbeitungsmittel Kontrolle über Schulbesuch Verantwortliche Person Assistent/in der Schulleitung Lehrpersonen, evang.-ref. Kirchgemeinde, röm.-kath. Kirchgemeinde, Pädagogisch-therapeutische Dienste (ED) Schulverwaltung, Schulleitung, Musikschule 23. Personaldossiers, Schulleitung Art: Personalien Lehrpersonen / Herkunft: Bewerbungsunterlagen Anstellungsverordnung Volksschule Zweck und Bearbeitungsmittel Anstellung Verantwortliche Person Pädagogischer Schulleiter Schulleitung, Finanzverwaltung Schulleitung, Schulverwaltung Die Musikschule Appenzeller Vorderland wird als Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt.
15 Blatt 15/20 Soziales (Heime, Sozialamt) 24. Vormundschaftsregister Das Vormundschaftsregister aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1. Januar 2013 durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Herisau geführt. 25. Sozialhilferegister Name, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Einzugsdatum in CH, Zuzugsdatum in Kanton und Gemeinde, Ausbildung, erlernter Beruf, Erwerbssituation, Versicherungen (v.a. Krankenkasse und Haftpflichtversicherung, Vers.Nr. und Prämienhöhe), Wohnverhältnis, Angehörige (v.a. im gleichen Haushalt wohnhafte und Ehepartner), Kontaktpersonen (wie z.b. Hausarzt, Psychotherapeut etc.) Datenherkunft: Einwohnerkontrolle, Sozialhilfedossiers Verordnung des Bundesstatistikgesetzes (siehe auch ) Art. 4 Abs. 1 Datenschutzgesetz Gesetz über öffentliche Fürsorge Zweck und Bearbeitungsmittel Fallführung in Sozialhilfe, Sozialhilfestatistik Bearbeitungsmittel: Excel-Datei, Programm KLIB Verantwortliche Person Leiter/in Sozialamt Sozialamt / Gesetzliche Betreuung, Art. 28 Fürsorgesetz Sozialamt / Gesetzliche Betreuung 26. Asylsuchende Name, Adresse, Geburtsdatum, Herkunftsland, Zivilstand, Einreisedatum in CH, Zuzugsdatum in Kanton und Gemeinde, Versicherungen, Wohnverhältnis, Angehörige, Kontaktpersonen Datenherkunft: Bundesamt für Migration Art. 4 Abs. 1 Datenschutzgesetz Gesetz über öffentliche Fürsorge Zweck und Bearbeitungsmittel Fallführung im Asylwesen, Sozialhilfestatistik Bearbeitungsmittel: Excel-Datei, Programm KLIB Verantwortliche Person Leiter/in Sozialamt Sozialamt / Gesetzliche Betreuung, Art. 28 Fürsorgesetz Sozialamt / Gesetzliche Betreuung
16 Blatt 16/20 Soziales (Fortsetzung) 27. Bewohnerdossiers Altersheim Quisisana Name, Adresse vor Heimeintritt, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Telefonnummer, Konfession, AHV-Nummer, Hausarzt, Arztzeugnis, Krankenkasse und Krankenkassennummer, Bankverbindung, Haftpflichtversicherung. Daten zu Kontaktperson: Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse Daten zu vertretungsberechtigter Person: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer Beistand: Ernennungsurkunde Beistandschaft Entbindung Schweigepflicht Patientenverfügung Protokolle bei speziellen Gesprächen/Vorkommnissen Pflegedokumentation: persönliche Daten, Arzt, Therapeut, Arztbericht, Diagnosen, medizinische Befunde, Medikamenten-Verordnung, Anamnese, Pflegeplanung, Pflegebericht, Pflegeprotokolle, Leistungsnachweise, BESA-Einstufung, Biografie Herkunft: Durch den Bewohner oder deren Vertreter, Einwohnerdienste, Dritte. Pensionsvertrag, Reglemente Alters- und Pflegeheim Quisisana Zweck und Bearbeitungsmittel Zweck: Aufnahme und Beherbergung, Bewohneradministration, Rechnungsplanung und Dokumentation der Leistungserfassung, Rechnungsstellung für Hotellerie und private Auslagen, Pflege und Betreuung, Restfinanzierung Bearbeitungsmittel: EDV, BESA und Pflegemanager Verantwortliche Person Auskunftsberechtigung Heimleitung, Sekretariat, Pflegedienstleitung, Pflegepersonal im Rahmen ihrer Aufgaben Heimleitung, Mitarbeitende des Alters- und Pflegeheims Quisisana zur Erfüllung ihres Auftrages, Finanzbuchhaltung der Gemeinde, Ärzte, Spital, Therapeuten, Krankenkassen, Bewohner oder deren Vertreter, Wohngemeinden Akteneinsicht zur Überprüfung der Rechnungsstellung, des Controllings und/oder der Feststellung des Leistungsanspruches durch den Versicherer, Statistiken Betroffene Person, Vertretungsberechtigte Person Heimleitung, Pflegedienstleitung oder zuständige betreuende Personen gemäss Entbindung der Schweigepflicht sowie den Richtlinien Datenschutz in Alters- und Pflegeinstitutionen von Curaviva Schweiz (Version Mai 2013) Heimleitung, Sekretariat, Mitarbeitende des Alters- und Pflegeheimes Quisisana zur Erfüllung ihres Auftrages
17 Blatt 17/20 Betriebe und Sicherheit Regionale Feuerwehr Heiden Grub Eggersriet Wolfhalden wird seit 1. Januar 2007 als Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt. 28. Register der Ordnungsbussen Bussenverzeigungen OBV Ordnungsbussenverfahren Zweck und Bearbeitungsmittel Verzeigungen, EDV (OM-Police) Verantwortliche Person Verkehrsdienstangestellte ASTRA, verzeigte Person, zuständiger Polizeiposten, Verhöramt Abteilung Finanzen und Verkehrsdienst 29. Brandschutzkontrolle (Feuerschau) Baugesuchsakten und Feuerschaurapporte Brandschutznorm vom 1. Januar 2015 Zweck und Bearbeitungsmittel Vollzug der Brandschutznorm und richtlinien, Administration der periodischen und der fallbezogenen Brandschutzkontrolle, EDV Verantwortliche Person Feuerschauer/in, Bausekretär/in Feuerschauer, Assekuranzverwaltung, Feuerwehr, betroffene Personen Feuerschauer, Sachearbeiter Baubewilligungswesen 30. Personaladministration Zivilschutz, Regionale Zivilschutzstelle Vorderland Mit der Kantonalisierung des Zivilschutzes per 1. Januar 2005 wurde die Registerführung von Stufe "Gemeinde" auf Stufe "Kanton" übertragen. 31. Schutzraumregister Mit der Kantonalisierung des Zivilschutzes per 1. Januar 2005 wurde die Registerführung von Stufe "Gemeinde" auf Stufe "Kanton" übertragen.
18 Blatt 18/20 Umweltschutz 32. Register der Waldbesitzer Die Forstkorporation Vorderland wird auf der Basis eines Zusammenarbeitsvertrages in der Gemeinde Reute AR geführt und umfasst die Mitgliedergemeinden Grub AR, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen und Reute. 33. Wasser- und Abwasserrechnungen Adress-, Grundstück- und Hausdaten; Herkunft: Einwohnerkontrolle, Grundbuchamt, Abteilung Bau und Planung Wasserreglement, Abwasserreglement Zweck und Bearbeitungsmittel Zweck: Grundlage für Wasser- und Abwasserrechnungen; Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Personal Wasserversorgung, Abteilung Bau und Planung, Finanzen Grundeigentümer Abteilung Bau und Planung, Abteilung Finanzen
19 Blatt 19/20 Finanzen 34. Besoldungswesen Gemeindepersonal Datenherkunft: Stammdaten Mitarbeiter/innen Personalreglement Zweck und Bearbeitungsmittel Lohnbuchhaltung der Angestellten und Lehrpersonen der Gemeinde Heiden inkl. Heime. Bearbeitungsmittel: EDV Verantwortliche Person Leiter/in Finanzen Mitarbeiter/innen, Vorgesetzte Angestellte Abteilung Finanzen
20 Blatt 20/20 Tiefbau/Umweltschutz 35. Kanalisationskartei verrechnete Anschlussgebühren, Planunterlagen Liegenschaftsentwässerung, Korrespondenz, aus Baubewilligungs- verfahren, Grundbuchamt, Kanalisationsunterhalt Abwasserreglement Zweck und Bearbeitungsmittel Vollzug Abwasserreglement, manuell und elektronisch Verantwortliche Person Fachstelle Umweltschutz, Gemeindebaumeister Liegenschaftseigentümer bzw. deren Vertreter (zb. Architekten, Unterhaltsfirmen, usw.) Auskunftsberechtigung Liegenschaftseigentümer bzw. deren Vertreter (zb. Architekten, Unterhaltsfirmen, usw.) Fachstelle Umweltschutz, Abwasserentsorgung, Gemeindeingenieur, Grundbuchamt, Baubewilligungsbehörde 36. Verzeichnis Öl-/Gasfeuerungen bis 350 kw Feuerungswärmeleistung Dossier mit Angaben über Eigentümer, Anlagedaten, gemessene Emissionswerte und allfällige Sanierungsfristen. Datenherkunft:Anlagenbewilligungsverfahren, Emissionsmessungen Luftreinhalte-Verordnung; kant. Umweltschutzgesetz; Weisungen für die Feuerungskontrolle Zweck und Bearbeitungsmittel Emissionskontrolle bei stationären Anlagen bis 350 kw Feuerungswärmeleistung mittels EAM-zugelassener Messgeräte Verantwortliche Person Amtliche/r Feuerungskontrolleur/in Liegenschaftseigentümer, Gemeinde, kantonale Instanzen Amtliche/r Feuerungskontrolleur/in Bibliothek Die Gemeinde- und Schulbibliothek wird seit 29. Januar 1997 als Verein geführt.
Register der Sammlungen von Personendaten. Stand 23. Oktober 2014
1 Stand 23. Oktober 2014 Gemeinde Schönengrund 2/13 Einleitung zum 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, bgs 146.1) vom 18. Juni 2001, in Kraft seit dem
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten der Gemeinde Grub
Register der Sammlungen von Personendaten der Gemeinde Grub Vom Gemeinderat Grub genehmigt am: 3. November 2009 Stand 31. Oktober 2009 Einleitung zum Register der Sammlungen von Personendaten 1. Gesetzliche
MehrREGISTER DER SAMMLUNGEN VON PERSONENDATEN
REGISTER DER SAMMLUNGEN VON PERSONENDATEN DER GEMEINDE WALZENHAUSEN VOM 29. SEPTEMBER 2015 1 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, bgs 146.1) vom 18. Juni
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten. Stand März 2015
1 Stand März 2015 Gemeinde Waldstatt 2/15 Einleitung zum 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, bgs 146.1) vom 18. Juni 2001, in Kraft seit dem 1. Januar
MehrGemeindeverwaltung 9044 Wald
S:\reglemente\Datenschutzregister Wald 20140730.doc Gemeindeverwaltung 9044 Wald Register der Sammlungen von Personendaten (Stand 31.07.2014) Vom Gemeinderat Wald genehmigt am 18. August 2014 und zur Publikation
MehrDatenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg
Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Kandersteg 01. August 2004 Mit Änderungen vom 29.11.2013 04.06.2004 Datenschutz-Reglement (DR) der Einwohnergemeinde Kandersteg Die Versammlung der Einwohnergemeinde
MehrStadt Frauenfeld. Datenschutzreglement
Stadt Frauenfeld Datenschutzreglement Gültig ab 1. Januar 1992 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD DATENSCHUTZREGLEMENT vom 23. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Seite Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten
Gemeinde Heiden im Appenzellerland über dem Bodensee www.heiden.ch Gemeindeverwaltung Gemeindepräsidium Rathaus Kirchplatz 6 9410 Heiden Ihre Kontaktperson: Gallus Pfister Tel. 071 898 89 75 Fax 071 898
MehrDatenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3
Datenschutzreglement 10. Dezember 2004 1.3 2 Datenschutz-Reglement Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04) und - Art. 13
MehrDatenschutz; Weisungen
Datenschutz; Weisungen - Beschluss durch Gemeinderat am 05. Juli 2010 - Gültig seit 06. Juli 2010 - Ressort Präsidiales, Organisation - Kontaktstelle Abteilung Präsidiales, Geschäftsleitung Gemeinde -
MehrDatenschutzreglement. Einwohnergemeinde Lengnau
Datenschutzreglement Einwohnergemeinde Lengnau 1. Listen 3 Grundsatz 3 Verfahren 3 Sperrung 3 Listen aus der Einwohnerkontrolle 3 Listen aus andern Datensammlungen 3 Zuständigkeit 3 2. Einzelauskünfte
MehrInformations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina
Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Pontresina Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Seite 2 II. Information und Kommunikation Art. 2 Grundsatz Öffentlichkeitsprinzip
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Frenkendorf vom 17. Juni 2004 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Sozialhilfe
MehrZivilstandsverordnung
Zivilstandsverordnung (ZStV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Zivilstandsverordnung vom 8. April 004 wird wie folgt geändert: Art. Abs. Bst. c Sie können den Sonderzivilstandsämtern
Mehr213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2
.5 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen (Vom 7. Januar 975) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. des Justizgesetzes vom 8. November
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten der Gemeinde Speicher Stand 26. Mai 2015
Register der Sammlungen von Personendaten der Gemeinde Speicher Stand 26. Mai 2015 Register Datensammlungen / Stand: 26.05.2015 1/16 Einleitung zum Register der Sammlungen von Personendaten 1. Gesetzliche
MehrDIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE. An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg
DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE SICHERHEITS- UND JUSTIZDIREKTION Weisungen vom 17. Mai 2010 An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg Betrifft : Neuregelung der
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Einführungsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz, EG RHG) (Vom.. Mai 009) Die
MehrGEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT. 1 Zweck
GEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT 1 Zweck Dieses Reglement dient dem Schutz natürlicher und juristischer Personen vor einem allfälligen Missbrauch von Daten; die durch die Gemeindeverwaltung über
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
MehrTodesfall eines Angehörigen
Gemeindekanzlei Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Telefon 062 865 80 40 Fax 062 865 80 49 E-Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch Internet www.gipf-oberfrick.ch Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Leitfaden
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten. Stand Oktober 2018
1 Stand Oktober 2018 Gemeinde Waldstatt 2/14 Einleitung zum 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, bgs 146.1) vom 18. Juni 2001, in Kraft seit dem 1. Januar
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
MehrGesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz)
Datenschutzgesetz 236.1 Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz) (vom 6. Juni 1993) 1 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Grundrechte von Personen, über
MehrVerordnung über den Datenschutz und die Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen
Verordnung über den Datenschutz und die Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen vom 07. Dezember 05 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite. Datenregister. Datenbearbeitungssystem der Abteilung Sicherheit.
MehrPflegefinanzierung im Kanton Schwyz
Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert
MehrDas Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime
Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime Wie wirkt sich das neue Erwachsenenschutzrecht auf die Alters- und Pflegeheime in der Schweiz aus? Untenstehend nimmt der Rechtsbeistand
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrGEMEINDEVERWALTUNG 9063 STEIN AR
GEMEINDEVERWALTUNG 9063 STEIN AR Schachen 42, Postfach Tel 071 367 11 13 Fax 071 367 12 54 E-Mail: gemeinde@stein.ar.ch www.stein-ar.ch Register der Sammlungen von Personendaten der Gemeinde Stein AR Stand
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten. Stand 1. Oktober 2018
Register der Sammlungen von Personendaten Stand 1. Oktober 2018 Einleitung zum Register der Sammlungen von Personendaten 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz,
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe
Gemeinde Eptingen Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Eptingen Beschluss der Gemeindeversammlung: 09.12.2004 Fakultative Referendumsfrist: 19.12.2005 Genehmigung Regierungsrat
MehrDer Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1) beschliesst:
Kanton Zug Vorlage Nr. 08. (Laufnummer 066) Antrag des Regierungsrates vom. Januar 00 Archivgesetz vom... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ) beschliesst:. Abschnitt
MehrREGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE
EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE (IN KRAFT SEIT. MÄRZ 00) Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Gemeindeversammlung
MehrGesuch um Sozialhilfe
Sozialdienst Sense-Oberland Schwarzseestrasse 6 Postfach 82 1735 Giffers Gesuch um Sozialhilfe 1. Personalien Antragstellerin / Antragsteller Name: Adresse: Geburtsdatum: Tel. Privat: Natel: Vorname: PLZ/Ort:
MehrReglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz
Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Dittingen
Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Dittingen Vom 6. Dezember 00 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Dittingen, gestützt auf 47 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes
MehrMuster- Reglement über Records Management und Archivierung
Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records
MehrDatenschutz- Reglement
www.pieterlen.ch EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Datenschutz- Reglement der Einwohnergemeinde Pieterlen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2009 In Kraft ab 1. Juli 2009 Datenschutzreglement Die
MehrBearbeitungsreglement. Extern
Bearbeitungsreglement Extern Ausgabe 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 1.1. Rechtliche Grundlage 1 1.2. Ziel des Bearbeitungsreglementes 1 2. Kurzbeschreibung Krankenkasse Birchmeier 1 3. Organisation
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrReglement Generalsekretariat SDM
Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben
MehrKurtaxen-Reglement 575.1. Inhaltsverzeichnis. vom 12. November 1986
Kurtaxen-Reglement vom 12. November 1986 Inhaltsverzeichnis Artikel Zweck...1 Vollzug...2 Taxpflicht, Grundsatz...3 Ausnahmen, allgemeine Befreiung...4 Befreiung im Einzelfall...5 Steuerobjekt, Einzeltaxe...6
MehrIhre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten
Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen
MehrEINWOHNERGEMEINDE SISSACH. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach
EINWOHNERGEMEINDE SISSACH Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung vom. Dezember 00 Von der Finanz- und Kirchendirektion
MehrReglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz
Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
MehrDatenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht
1 Vorlesung Veranstaltungen 19. September: 26. September: Urheberrecht 3. Oktober: Patent- und Markenrecht 10. Oktober: Kartell- und Lauterkeitsrecht 17. Oktober: Telekommunikationsrecht 24. Oktober: Grundtypen
MehrReglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil
REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde
Mehr«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren
«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren Erfahrungsaustausch Bürgerrecht vom 29. Oktober 2015 1 Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter Rechtsgrundlage Gesetz über die Öffentlichkeit der
MehrGEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde
GEMEINDE DACHSEN Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) vom 5. Dezember
MehrMerkblatt über das Beglaubigungswesen
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Abteilung Register und Personenstand Notariatskommission 22. August 2014 Merkblatt über das Beglaubigungswesen 1. Grundsätzliches Die Gemeinden sind dafür verantwortlich,
MehrZusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
MehrKurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008
Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.
MehrGKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte
MehrVereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb
7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat
MehrGesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen
Gesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen Vinzenz Bartlome Wiss. Mitarbeiter, Staatsarchiv des Kantons Bern Dok.-Nr. 432878 / Aktenzeichen 0.6/006-01 Staatskanzlei_Veranstaltung
MehrKontrollfragen Einwohnerwesen
Kontrollfragen Einwohnerwesen 1. Über welche Arten von Einwohnern muss die Einwohnerkontrolle Auskunft geben? 2. Welchen weiteren Amtsstellen muss die Einwohnerkontrolle dienen? 3. Was sollte eine Karteikarte
MehrDie Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.
Mustervereinbarung BSMA 0..00 Gemeindeübereinkunft X Vertragsgemeinden xxxx Interkommunale Vereinbarung vom über die Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes Die unterzeichneten Vertragsgemeinden
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten. Stand 1. August 2015
Register der Sammlungen von Personendaten Stand 1. August 2015 Einleitung zum Register der Sammlungen von Personendaten 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale Gesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz,
MehrEntschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach
Entschädigungsverordnung (EVO) für die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Bülach Beschluss der Kreisgemeindeversammlung vom 26. November 2009 Inkrafttretung: 16. August 2010 1 Inhaltsverzeichnis Seite
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrFragebogen zum Vermögensinventar
Departement Inneres und Kultur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Fragebogen zum Vermögensinventar Vermögensinventar von Vorname Name der Klientin / des Klienten Adresse Geburtsdatum Beistandschaft
MehrDatenschutz-Management-System Datenschutzpolitik (13/20)
Gemeindeverwaltung Worb, Präsidialabteilung, Bärenplatz 1, Postfach, 3076 Worb Telefon 031 838 07 00, Telefax 031 838 07 09, www.worb.ch Datenschutz-Management-System Datenschutzpolitik (13/20) Autorin/Autor:
MehrE G L. enregister in Schweiz. angepasst. , nach- anmelden: Schweiz; genössischem
R E G L E M E N T 1. Anwendungsbereich Der Schweizerische Notarenverband (SNV) führt über die d ihm gehörende Schweizeri- sches Zentrales Testamentenregister (ZTR) GmbH ein TestamenteT enregister in der
MehrGemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe
Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz
Mehr15-9. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Birsfelden
GEMEINDE BIRSFELDEN 15-9 Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Birsfelden vom 25. März 2002 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...1 1 Sozialhilfe...1 2 Organe...1 3 Schweigepflicht...2
MehrMUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI
MUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI FOLGENDE THEMEN WERDEN BEHANDELT: Einführung Archivierungsprozess Kategorien
MehrRechtliche Aspekte betreffend die Archivierung von Patientenakten. 08.Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler IT & Law Consulting GmbH
Rechtliche Aspekte betreffend die Archivierung von Patientenakten 08.Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler IT & Law Consulting GmbH Agenda Rechtsgrundlagen und Archivierungsgrundsätze Arten der Daten Aufbewahrungsform
MehrReglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Rothenfluh
EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Gemeinde Rothenfluh vom 26. März 2002 Gültig ab 1. Januar 2002 Reglement über die Organisation der Sozialhilfe Seite 2 Die
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrPersonalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3)
Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Fachhochschule/Hochschule oder Höhere Fachschule: Ausbildungs- bzw. Studiengang: Vollzeit oder Teilzeit: Name:
MehrGebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich
Gebührenordnung über das schulische Betreuungsangebot im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 2 1 Anwendungsbereich 2 B. Gebühren 2 2 Gebührenbemessung
MehrDatenschutz und Qualitätssicherung
Datenschutz und Qualitätssicherung AQC-Tagung 2015 David Rosenthal 19. November 2015 1 Datenschutz? Personendaten? Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Bestimmbarkeit?
MehrDatenschutz-Politik der MS Direct AG
Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis
MehrDatenschutzreglement (DSR)
Datenschutzreglement (DSR) vom 20. September 2010 Ausgabe Januar 2011 Datenschutzreglement (DSR) Der Stadtrat von Burgdorf, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 der Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf (GO),
MehrRegister der Sammlungen von Personendaten
Seite 1 Register der Sammlungen von Personendaten Genehmigt am 1. Juni 2017 durch Gemeinderat Lutzenberg Seite 2 Einleitung zum Register der Sammlungen von Personendaten 1. Gesetzliche Grundlagen Das kantonale
MehrVeterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden
Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen
MehrSchweizer Bürgerrecht
Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.
MehrReglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me
GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Reglement über den Datenschutz (Datenschutzreglement) 6. Januar 2015/me Inhaltsverzeichnis A. Zugang zu amtlichen Dokumenten... 3 1 Anwendbares Recht... 3 2 Entgegennahme
MehrFriedhof Todesfall, was ist zu tun?
Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen
MehrHundeverordnung. vom 10. Januar 2006
Hundeverordnung vom 0. Januar 006 Revision vom 9. April 008 5. Februar 0 0. Juli 04 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Inhalt und Zweck Zuständigkeit 3 Hundekennzeichen 4 Bewilligung II.
Mehr23 BESTATTUNGEN 23 / 2004. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen
23 BESTATTUNGEN Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Rechtliche Grundlagen Die kantonalen Bestimmungen Die kommunalen Bestimmungen 3. Verpflichtung der Gemeinden 4. Bestattungen 5. Gräber Masse Ruhezeit
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrKanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand. August 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes
MehrAppenzell Ausserrhoden
Appenzell Ausserrhoden : Quellen / Unterlagen Appenzell Ausserrhoden Quellen PrüfR Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vom 29. April 2008, Stand am 1. Mai 2009, http://www.lexfind.ch/dta/21624/2/811.11.1.pdf.
MehrMerkblatt Datenschutz in den Kirchgemeinden und den öffentlichrechtlich anerkannten Kirchen des Kantons Solothurn
Merkblatt Datenschutz in den Kirchgemeinden und den öffentlichrechtlich anerkannten Kirchen des Kantons Solothurn 1. Ziele dieses Merkblattes Für die im Kanton Solothurn öffentlichrechtlich anerkannten
MehrDatenschutz-Forum HSW. Dienstag, 5. Juni 2007, Luzern. Ursula Sury, Rechtsanwältin, Prof. an der FHZ für Informatikrecht
Datenschutz-Forum Dienstag, 5. Juni 2007, Luzern Hochschule für Wirtschaft, HSW Ursula Sury, Rechtsanwältin, Prof. an Underwriting Vertragsabschluss Neue Offerte Schaden Schadenbehebung Fallablage Underwriting
MehrAnmeldung. Bei Dauer-, Ferien-, und Rehaaufenthalte ist die Eintrittszeit um 14.00 Uhr
1 Anmeldung Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung von Ehepaaren bitte je ein Formular ausfüllen. Die Anmeldung muss an Werktagen spätestens 24 Stunden vor Eintritt im Altersheim eingetroffen sein. Ansonsten
MehrKanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),
Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung
MehrGEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement
GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan
MehrBRENNPUNKT ARZTZEUGNIS
BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS PROBLEMERHEBUNG UND LÖSUNGSANSÄTZE FÜR PATIENT, ARZT, ARBEITGEBENDE, VERSICHERUNG 07. 08. Juni 2013 (1070.) Zentrum Paul Klee, Monument im Fruchtland 3, Bern PATIENT/ANWALT-ARZT-ARBEITGEBENDE-
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrEinzutragende Tatsachen bei einer Stiftung Angaben für die Errichtungsurkunde
Einzutragende Tatsachen bei einer Stiftung Angaben für die Errichtungsurkunde 1. Name der Stiftung 2. Sitz PLZ, Ortschaft: Domiziladresse(eigene Büros oder c/o-adresse): Beleg: Domizil-Annahmeerklärung
MehrKreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
MehrReglement über den Datenschutz der Gemeinde Malters
Reglement über den Datenschutz der Gemeinde Malters vom 04. März 2004 Datenschutzreglement der Gemeinde Malters Inhaltsverzeichnis Art. 1 Geltungsbereich 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Begriffe 3 Art. 4 Bekanntgeben
MehrEINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE
EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Schulzahnpflegereglement Revision vom 0. 0. 06 Einwohnergemeinde Bargen Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bargen erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes
Mehr