Informationsüberblick für Angehörige und Vermissende des Flugzeugunglücks des Air France Airbus (AF 447)

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1 Informationsüberblick für Angehörige und Vermissende des Flugzeugunglücks des Air France Airbus (AF 447) - Häufig gestellte administrative Fragen und Antworten - Was kann ein besorgter Angehöriger in Deutschland tun? 1. Aufgabe einer Vermisstenanzeige: Falls Angehörige vermuten, dass Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen von dem Flugzeugunglück des Air France - Airbus betroffen sein könnten, ist es das Wichtigste, die betreffenden Personen offiziell vermisst zu melden. Angehörige, Freunde oder Kollegen sollten sich hierfür an die örtlichen Polizeidienststellen wenden und dort eine Vermisstenanzeige aufgeben. Die dort aufgegebenen Vermisstenanzeigen werden an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet, das sich um das weitere Vorgehen kümmert. 2. Aufenthalt am Wohnort der vermissten Person(en): Für eine spätere eindeutige Zuordnung vermisster Personen ist es notwendig, dass die Polizei bestimmtes Identifizierungsmaterial (Fotos, Fingerabdrücke, Zahnschema) von den Vermissten erhält. Um dieses Material erheben zu können, ist es von großer Wichtigkeit, dass sich Angehörige, die Zugang zu den persönlichen Dingen der Vermissten haben und der Polizei Auskünfte über sie geben können, am Wohnort der Vermissten aufhalten (und nicht an den Unglücksort verreisen). 1

2 3. Ausstellen einer Vollmacht zur Vertretung von Angehörigen (bei Bedarf): Sie haben die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens mit Aufgaben wie bspw. Behördengängen zu betrauen. Eine Vollmacht für die gewünschten Erledigungen reicht hierbei aus. 4. Praktische Hinweise: Falls Haustiere versorgt werden müssen, sollte dieses geregelt werden. Ebenso sollten Lebensmittel und Müll aus den Wohnungen oder Häusern der Vermissten entsorgt werden sowie ihr laufender Zahlungsverkehr (Einzugsermächtigungen und Daueraufträge) gestoppt und die Post aufbewahrt werden. Wie verläuft die Suche nach Vermissten? Am Unglücksort werden mit kriminalistischem Fachwissen alle Befunde erhoben, die zu einer Identifizierung beitragen können. Das am Wohnort der vermissten Person erhobene Identifizierungsmaterial wird hierbei mit den am Unglücksort erhobenen Befunden verglichen. Aufgrund internationaler Vereinbarungen können diese Untersuchungen oftmals direkt von Spezialisten der Identifizierungskommission (IDKO) des BKA durchgeführt werden. Vertreter der IDKO gehören einer internationalen Arbeitsgruppe an, die jährlich beim Generalsekretariat der INTERPOL in Lyon (Frankreich) zusammenkommt, um die Identifizierungsmethoden länderübergreifend aufeinander abzustimmen und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Identifizierung von Opfern großer Katastrophen zu verbessern. Nähere Informationen über die Arbeitsweise der IDKO sind unter erhältlich unter folgendem Link abrufbar: 2

3 Welche Personen und Stellen müssen benachrichtigt werden? Solange nicht erwiesen ist, dass die Vermissten lebendig oder tot gefunden und sicher identifiziert sind, bleiben ihre Namen auf einer Suchliste und sie gelten als verschollen. Hierüber sollten folgende Personen und Stellen benachrichtigt werden: Verwandte und Freunde Eltern von Patenkindern (weitere Patenschaften?) Vereine, in denen die Verschollenen Mitglieder sind Arbeitgeber / Rententräger / Versorgungsamt / Sozialamt Vermieter / Hausverwaltung (Wohnung, Garage) Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser) Wohngebäudeversicherung (bei Eigentum) Stadt- oder Kreisverwaltung (bei Eigentum wegen der Grundbesitzabgabe) Krankenversicherung weitere Versicherungsgesellschaften (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Kraftfahrzeugversicherung und andere) Telefongesellschaften (Festnetz, mobiler Anschluss) Rundfunk / Fernsehen Kreditinstitute (Girokonten, Darlehensverträge, Leasingverträge, Bürgschaften, Sparverträge, Bausparverträge, Wertpapiere) Verlagsgesellschaften, Theater (bei Abonnements) Veranstalter, bei denen bereits anderweitige Termine gebucht wurden Finanzamt Wann muss eine Abwesenheitspflegschaft beantragt werden? Wird zum Beispiel der Hauptverdiener einer Familie vermisst, können Angehörige beim Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) eine Abwesenheitspflegschaft beantragen. Das Gericht bestimmt dann eine Vertretungsperson einen so genannten Abwesenheitspfleger - die Bankgeschäfte und andere Aufgaben regeln kann. 3

4 Was geschieht, wenn die Person vermisst bleibt? Wird der Leichnam weiterhin nicht gefunden, greift das Verschollenheitsgesetz, nach dem die Vermissten nach einem gewissen Zeitraum (zumeist nach zehn Jahren) für Tod erklärt werden können. Bei internationalen Katastrophen liegt bei Vermissten oftmals eine so genannte Gefahrverschollenheit vor wie zum Beispiel bei der Flutkatastrophe in Südostasien als Folge des Seebebens vor Sumatra am 26. Dezember 2004, dem so genannten Tsunami. Hier erfolgten Todeserklärungen bereits nach Ablauf eines Jahres. Bei Bootsunglücken auf See können Verschollene nach sechs Monaten, bei Flugzeugabstürzen nach drei Monaten für Tod erklärt werden. Eine Todeserklärung ist erforderlich, um eine Sterbeurkunde zu erhalten, die wiederum Voraussetzung für die Beantragung eines Erbscheins ist. Grundsätzlich muss die Todeserklärung bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verschollenen ihren letzten inländischen Wohnsitz hatten, beantragt werden. Antragsberechtigt ist neben dem Ehegatten, den Kindern (die so genannten Abkömmlinge) und den Eltern der Verschollenen jeder andere, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat, wie ein Versicherer oder der Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber kann einen verschollenen Angestellten zwar nicht außerordentlich kündigen, weil dieser nicht an seinem Fehlen schuld ist. Allerdings muss die Firma auch kein Gehalt mehr zahlen. Erklärt das Gericht ein verschollenes Unglücksopfer für tot, wird als Todeszeitpunkt rückwirkend der "Beginn der Lebensgefahr" festgelegt. Der genaue Zeitpunkt ist besonders für die Erbschaft wichtig. 4

5 Wer stellt die Sterbeurkunde aus? Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument. Amtlich beglaubigte Abschriften oder Kopien der Sterbeurkunde werden in der Regel für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen. Wie das Vorgehen zur Ausstellung von Sterbeurkunden im konkreten Fall des Absturzes der Air France Maschine vom aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Sobald hier neue Informationen vorliegen, werden diese hier aktualisiert eingestellt. Welche finanziellen Ansprüche haben Hinterbliebene? Eine Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung ist der Nachweis des Todes. Liegen Totenschein oder Todeserklärung (noch) nicht vor, werden beim Vorliegen einer Gefahrenverschollenheit unter Umständen auch andere Unterlagen akzeptiert, die eindeutig belegen, dass sich die Vermissten zum Zeitpunkt der Katastrophe vor Ort aufgehalten haben (zum Beispiel Buchungsunterlagen) und dass sie zu dem von der Katastrophe betroffenen Personenkreis gehören. Wird der Tod der Vermissten als erwiesen angesehen, wird die Hinterbliebenenrente sofort ausgezahlt. So lange das Schicksal der vermissten Person nicht geklärt ist, werden durch den Vermissten ggf. bezogene Renten die ersten drei Monate nach dem Verschwinden oftmals (unter Vorbehalt) weitergezahlt. Bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen und der Tod wird nachgewiesen, wird rückwirkend eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird dann mit den bereits erfolgten Gehaltszahlungen oder Rentenzahlungen verrechnet. Lässt sich das Schicksal der Vermissten nicht klären, wird eine Rente bis zur Todeserklärung oder nach einer Wartefrist von einem Jahr weitergezahlt. Danach kann eine Hinterbliebenenrente wegen Verschollenheit beantragt werden. Auch die Hinterbliebenenrente wegen Verschollenheit wird mit den bereits erfolgten 5

6 Gehalts- oder Rentenzahlungen verrechnet. Informationen zur Rentenzahlung bei Vermissten (Verschollenen) und Todesnachweisen sind erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin ( Was wird aus dem Krankenversicherungsschutz? Bei einem pflichtversicherten Arbeitnehmer führt der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers zusammen mit seinem Anteil an die Krankenkasse ab. Bleibt die Beitragszahlung einmalig aus, weil der Beitragszahler vermisst wird, führt dies nicht sofort zum Ende des Versicherungsverhältnisses in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Grundsatz ist besonders wichtig für mitversicherte Angehörige, deren Leistungsansprüche dadurch gesichert bleiben. Wird kein Gehalt mehr gezahlt, bleibt das Versicherungsverhältnis auch ohne Entgeltzahlung für einen Monat erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis formell fortbesteht. Notwendig ist jedoch, dass sich die mitversicherten Angehörigen bei der zuständigen Krankenkasse melden. Denn ein Versicherungsschutz kann nur aufrecht erhalten bleiben, wenn innerhalb von drei Monaten Beiträge gezahlt werden. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Die Beiträge der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer schuldet der Versicherte dagegen selbst. Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. Gilt das Mitglied als vermisst, führt aber eine einmal ausbleibende oder verspätete Beitragszahlung ebenfalls nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die Beiträge müssen jedoch innerhalb von drei Monaten entrichtet werden. Wichtig ist daher auch für Angehörige bei freiwilliger Mitgliedschaft, die zuständige Krankenversicherung zu informieren. 6

7 Was wird aus der Wohnung? Mit dem Tod des Mieters oder der Mieterin endet nicht das Mietverhältnis. Der Erbe oder die Erbin kann in den Mietvertrag eintreten oder ihn mit einer gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist beenden. Vorrangig vor Erben sind mietvertraglich jedoch Ehegatte oder Lebenspartner/in, die Kinder von Verstorbenen sowie danach sonstige Mieter zum Beispiel bei einer Wohngemeinschaft. Wer erhält das Sorgerecht für minderjährige Kinder? Werden die Eltern oder ein Elternteil von minderjährigen Kindern vermisst bzw. sind diese verschollen, stellte sich die Frage, wer nun das elterliche Sorgerecht ausübt. Hierzu gibt es vier Möglichkeiten: 1. Gemeinsame elterliche Sorge - ein Elternteil wird vermisst Stand Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind zu und wird ein Elternteil vermisst, so übt der andere Elternteil kraft Gesetzes die elterliche Sorge allein aus. 2. Gemeinsame elterliche Sorge - beide Elternteile werden vermisst Steht Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind zu und werden beide Elternteile vermisst, hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Familiengericht wählt dann einen Vormund aus. Die Bestellung des Vormunds und seine Beaufsichtigung erfolgt durch das Vormundschaftsgericht. Der Vormund sorgt an Stelle der Eltern für die Person sowie für das Vermögen des minderjährigen Kindes und vertritt es im Rechtsverkehr. 3. Allein sorgeberechtigter Elternteil eines nichtehelichen Kindes wird vermisst Wird der allein sorgeberechtigte Elternteil eines minderjährigen Kindes vermisst, dessen Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren und der kraft Gesetzes die alleinige elterliche Sorge hat, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge auf den bisher nicht sorgeberechtigten 7

8 Elternteil, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Andernfalls wird eine Vormundschaft angeordnet und ein Vormund bestellt (wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge beide Elternteile werden vermisst). 4. Allein sorgeberechtigter Elternteil wird vermisst Wird der Elternteil vermisst, dem das Familiengericht nach einer Scheidung die elterliche Sorge allein übertragen hat, überprüfte das Familiengericht, ob die Sorgerechtsentscheidung abgeändert und die elterliche Sorge dem nicht vermissten Elternteil übertragen werden sollte. Kommt es dazu aus Gründen des Kindeswohls nicht, wird eine Vormundschaft angeordnet und ein Vormund bestellt (wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge beide Elternteile werden vermisst). Zuständig für diese Entscheidungen ist jeweils das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat. Das Gericht wird von Amts wegen tätig, sobald es durch Betroffene, Angehörige, Nachbarn oder das Jugendamt von der konkreten Familiensituation erfährt. Welche Möglichkeiten juristischer Beratung gibt es? Falls juristische Hilfe für das Feststellen von Ansprüchen, beim Abwickeln des Nachlasses oder wegen anderer Angelegenheiten erforderlich ist, unterstützen die Bundesrechtanwaltskammer oder der Deutsche Anwaltsverein bei der Suche nach Rechtsberatern, die auf bestimmte Unglücke spezialisiert sind. 8

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