Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Sommersemester 2010 HS 2004

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1 Dipl.-Volkswirt Dr. Thomas Kaiser Rechtsanwalt / Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für SteuerR und InsoR Wilhelmstrasse 1 b, Freiburg Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Sommersemester 2010 HS Mai Die Klageschrift 1.1. Allgemeines Die Klageschrift soll oder muss enthalten: Rubrum mit Prozessgegenstand und Streitwert Anträge Stellungnahme zur Entscheidung durch den Einzelrichter (nur vor demlandgericht) Einleitungssatz Tatsachenvortrag Beweismittel Rechtliche Würdigung (nicht zwingend aber zu empfehlen) Unterschrift

2 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite Schriftform Erleichterung im amtsgerichtlichen Verfahren, 496 ZPO Unterschrift ist zwingend, sog. Paraphe reicht nicht (BGH NJW 1997, 3380) in Vertretung ist ausreichend, nicht jedoch im Auftrag, nach Diktat verreist oder für Rechtsanwalt Dr. Müller. Klage/Schriftsatz per Telefax ist zulässig, 130 Nr. 6 ZPO; Bestätigung nicht erforderlich, wohl aber Unterschrift Nicht ausreichend ist nach hm. das Telefax zur Vorlage der Prozessvollmacht isd. 80 ZPO Nach der Rspr. (GmS-OGB NJW 2000, 2340; BGH NJW 2001, 831) unter bestimmten Voraussetzungen auch sog. Computerfax ausreichend, fraglich aber, ob dieses nach der Neufassung des 130 Nr. 6 Halbs. 2 ZPO noch gilt! Besonderheiten bei materiell-rechtlichen Erklärungen, z.b. Kündigung, Anfechtung und sofern Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, 126 BGB Sonstige Anforderungen an den Sachvortrag: verständlich übersichtlich sachlich strukturiert Rechtsausführungen? Für die Klagebegründung nicht erforderlich (das Gericht kennt das Gesetz!) Gleichwohl dringend zu empfehlen Bezugnahmen? Nur was vorgelegt wird, wird Teil der mündlichen Verhandlung In der Klageschrift nur eingeschränkt zulässig (BGH NJW- RR 2004, 639)

3 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 3 In sonstigen Schriftsätzen nach richterlichem Ermessen ( 137 Abs. 3 ZPO) Kein Verstoß gegen den Beibringungsgrundsatz! 1.3. Schlüssigkeit der Klage Minimalbegründung, da Voraussetzung für ein Versäumnisurteil ( 331 Abs HS ZPO) Definition: Ein Sachvortrag ist schlüssig, soweit der Darlegungspflichtige Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH NJW 2000, 2813) 1.4. Substantiierung des Vortrages Darlegung des Sachverhalts und näherer Einzelheiten zu bestimmten Ereignissen Die anspruchsbegründenden Tatsachen nach Datum, Ort und konkretem Geschehensablauf nachvollziehbar schildern. Umfang der Substantiierung hängt vom Vortrag der Gegenseite ab 1.5. Rubrum Umfasst: Gericht sowie Bezeichnung der Parteien Bestimmt, wer Partei resp. Beklagter wird Problem: Parteiberichtigung analog 319 BGB nur möglich bei bloßen Schreibfehlern, sonst Parteiänderung

4 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 4 Beispiel: Landgericht Freiburg - KfH Salzstrasse Freiburg In Sachen Jürgen Müller, geschäftsansässig Schillerstrasse 12, Freiburg - im folgenden auch Kläger gegen Foto Stober GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Klaus, Universitätsstrasse 2a, Freiburg - im folgenden Beklagte Rechtsbeistände: Schurig & Schmidt, Rechtsanwälte, Hansastrasse 17, Freiburg wegen Schadensersatz legitimieren wir uns für den Kläger. Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir folgenden Antrag Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger nebst 5 % Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu bezahlen. 2. Sachgerechter Klageantrag 2.1. Bedeutung und Umfang 308 Abs. 1, 317 Abs. 2, 322, 724 ZPO Tenor des stattgebenden Urteils muss einen zur Vollstreckung geeigneten Titel bilden ( 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, bestimmter Antrag, [BGH NJW 1999, 954]) Kostenantrag wegen 308 Abs. 2 ZPO idr. überflüssig Entsprechendes gilt für die vorläufige Vollstreckbarkeit

5 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 5 Anerkenntnis- ( 307 ZPO) und Versäumnisurteil ( 331 ZPO) Anträge zur Kammerzuständigkeit ( 348, 348 a ZPO) Zug-um-Zug-Leistung 2.2. Klagearten Gestaltungsklage Ändert durch Rechtskraft des Urteils die Rechtslage unmittelbar Beispiele: Scheidungsklage ( 1564 BGB ivm. 623ff. ZPO), Vollstreckungsgegenklage ( 767 ZPO), Erbunwürdigkeitsklage ( 2342 BGB), Auflösungsklage ( 133 HGB) Die am 11. Juni 1999 in Freiburg zwischen den Parteien geschlossene Ehe wird geschieden. Die Müller GmbH & Co KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HR.A 2238 wird aufgelöst. Leistungsklage Klage auf eine konkrete Leistung ( , ZPO) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ,- nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus ab Rechtshängigkeit zu bezahlen Haupt- und Hilfsanträge: Echter Hilfsantrag: 1. Der Beklagte wird verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs von Freiburg, Blatt , Flurstück-Nummer 273, Bismarkallee 277 Hof- und Gebäudefläche dergestalt zuzustimmen, dass die Kläger Eigentümer des Grundstücks sind. 2. Hilfsweise: der Beklagte wird verurteilt, das Grundstück Bismarkallee 277 Hof- und Gebäudefläche, eingetragen im Grundbuch von Freiburg, Blatt , Flurstück-Nummer 273 an die Kläger aufzulassen und deren Eintragung als Eigentümer zu bewilligen.

6 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 6 Sog. uneigentlicher Hilfsantrag: 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 08. Mai 2005 geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag durch Kündigung des Beklagten vom 02. Januar 2007 nicht aufgelöst ist. 2. Für den Fall des Obsiegens des Antrags Zif. 1 wird der Beklagte verurteilt, aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 08. Mai 2005 an den Kläger Euro ,- zu bezahlen Stufenklage 254 ZPO Beispiele: Anspruch auf Auskunft ( 666 BGB) und Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten ( 667 BGB) Stufen: 1. Stufe: Klage auf Auskunft und Rechnungslegung 2. Stufe: Antrag auf Versicherung der Richtigkeit der Auskunft an Eides statt 3. Stufe: Antrag auf Zahlung oder Herausgabe Beispiel: 1. Der Beklagte wird verurteilt dem Kläger Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des am 15. Februar 2006 verstorbenen Günter Schmidt, ehemals wohnhaft Talstrasse 2 in Freiburg durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses. 2. Für den Fall, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden ist wird der Beklagte verurteilt an Eides Statt zu versichern, dass der Bestand des Nachlasses nach besten Wissen und Gewissen vollständig angegeben wurde. 3. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger den Betrag in Höhe von 25% des sich nach Zif. 1 ergebenden Wert des Nachlasses nebst 5 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.

7 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite Unbezifferter Zahlungsantrag Nur in Ausnahmefällen zulässig, z.b. bei Schmerzensgeldklagen. Beispiel: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird. Erforderlich aber Vortrag der Schätzungs- oder Bewertungstatsachen oder Mindestbetrag! Beispiel: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, das jedoch mindestens betragen sollte Unterlassungs- und Beseitigungsklagen Insbesondere im Wettbewerbs- und Presserecht sowie zum Schutz des allg. Persönlichkeitsrechts und zur Abwehr von Beeinträchtigung sonstiger Rechtsgüter Bei Unterlassungs- und Beseitigungsklagen ist besonderes Augenmerk auf die Vollstreckung zu legen. Beispiele: Klage auf Unterlassen: 1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, weiterhin zu behaupten, der Kläger sein ein mehrfach vorbestrafter Straftäter.

8 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 8 2. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird dem Beklagten ein Ordnungsgeld von , ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Klage auf vertretbare Handlung: 1. Der Beklagte wird verurteilt, den Zaun am Haus des Klägers in Freiburg, Universitätsstrasse 12 grün zu streichen. 2. Für den Fall, dass der Beklagte dem Klageantrag zu Zif. 1 nicht innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Urteils nachgekommen ist, an den Kläger eine Entschädigung von zu bezahlten Feststellungsklagen Besonderes Rechtsschutzbedürfnis = Feststellungsinteresse Bei positive Feststellungsklage, wenn das behauptete Recht des Klägers durch eine gegenwärtige Unsicherheit gefährdet ist und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen Bei negativen Feststellungsklagen, wenn der Gegner sich eines Anspruchs gegenüber dem Kläger berühmt Beispiel: Es wird festgestellt, dass das ARbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 28. Februar 2007 nicht aufgelöst wurde Teilzahlungsklagen Voraussetzung: Anspruch ist seiner Natur nach teilbar Beispiel:

9 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 9 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 01. März 2006 abzüglich der am 20. Oktober 2006 gezahlter und der am 02. Februar 2007 bezahlter zu bezahlen. Offene / verdeckte Teilklage Problematisch bei mehreren unselbständigen Positionen (Schadensersatz bei Verkehrsunfall) Risiken Verjährung, Möglichkeit der bedingten Klageerweiterung Schmerzensgeldansprüche, da hier keine Nachforderungen möglich! 3. Einreichung der Klageschrift 1 Original mit allen Anlagen für das Gericht 1 Abschrift mit Anlagen für den gegnerischen Anwalt 1 Abschrift ohne Anlagen für den Gegner 4. Die Klageerwiderung 4.1. Die Grundsatzprüfung Ist der Klageanspruch dem Grund und/oder der Höhe nach streitig Ist die Klage (bei unstreitigem Klagevorbringen) unschlüssig Kostenrisiko

10 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite Verteidigungsmöglichkeiten Taktische Überlegungen Aussichtslose Prozesslage o Vergleich (außergerichtlich/prozeßvergleich) o Klaglosstellung o Versäumnisurteil o Anerkenntnis isd. 307 ZPO o Erledigungserklärung Klage mit Erfolgsaussichten o formelle Verteidigung (Verfahrensrügen) o inhaltliche materielle - Verteidigung Bestreiten Einfaches Bestreiten Substantiiertes Bestreiten Bestreiten mit Nichtwissen Nichtbestreiten Geltendmachung von Gegenrechten Zurückbehaltungsrecht Aufrechnung Widerklage Anerkenntnis idr. günstiger als streitiges Urteil aber teurer als Versäumnisurteil Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis ( 93 ZPO) Regelmäßig spätestens in der ersten mündlichen Verhandlung Bei schriftlichem Verfahren im ersten Schriftsatz ( 307 Abs. 2 Satz 1 ZPO) Bei schriftlichem Vorverfahren ( 276 ZPO) innerhalb der Notfrist zur Verteidigungsanzeige (str.) Kein Bestreiten der Forderung (!) Keine Veranlassung zur Klageerhebung

11 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 11 Achtung: Anerkenntnisurteil ist wie Versäumnisurteil nach 708 Nr ZPO ohne Sicherheitsleistung und sofort vollstreckbar! 4.3. Inhalt der Klageerwiderung Bestandteile der Klageerwiderung ( 277 Abs. 1, 130 ZPO) Kurzrubrum, Anträge, Erklärung zur Entscheidung durch den Einzelrichter, Tatsachenvortrag, Rechtsausführungen Unterschrift Anträge: Sachanträge / Vollstreckungsschutzanträge Klageabweisung ist kein echter Sachantrag Vollstreckungsschutzanträge idr schlicht überflüssig 4.4. Verfahrensrügen Verzichtbare und nicht-verzichtbare Verfahrensmängel Verzichtbare Verfahrensmängel (Beispiele): Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung Örtliche und sachliche Zuständigkeit Nichteinhalten der Einlassungsfrist Fehlende Ausländersicherheit Einrede des Schiedsvertrages Nicht-verzichtbare Verfahrensrügen, 295 Abs. 2 ZPO Prozessvoraussetzungen Funktionale Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts Einhaltung von Notfristen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

12 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 12 Rüge nach 282 Abs. 3 ZPO innerhalb der Klageerwiderungsfrist Damit fehlerhafte Prozesshandlungen gem. 295 ZPO zt heilbar Prozesshandlungen: sämtliche prozessgestalltende Betätigungen, die auf den Prozess einwirken 4.5. Das Bestreiten, 138 ZPO Bestreiten ist die Erklärung, eine Behauptung der Gegenseite sei unrichtig, falsch, nicht zutreffend oder dergleichen Formen Ausdrückliches und konkludentes Bestreiten (Abs. 3) Einfaches und substantiiertes Bestreiten (Abs. 2) Bestreiten mit Nichtwissen (Abs. 4) 4.6. Nichtbestreiten und Geständnis, 288 ZPO Bleiben Behauptungen des Gegners unbestritten, sind diese als zugestanden anzusehen ( 138 Abs. 3 ZPO). Insoweit wird ein Geständnis fingiert ( 288 ZPO). Schweigen ist grds. kein Geständnis, aber Risiko der Fehlinterpretation durch das Gericht Keine Bindungswirkung, 290 ZPO, so dass es im Prinzip wieder beseitigt werden kann Bestreiten und substantiiertes Bestreiten Ausdrückliches vs. konkludentes Bestreiten. UU. eine zum Vortrag des Gegners abweichende Gegendarstellung erforderlich. Richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles

13 Anwaltliche Prozesstatik (SS 2010) Seite 13 Substantiiertes Bestreiten, wenn verschiedene Handllungen oder Erklärungen in Betracht kommen oder wenn im Einzelfall zumutbar idf. der sog. sekundären Beweislast Sekundäre Beweislast vor allem bei negative Tatsachen, d.h., das Gesetz mach ihr Nichtvorliegen zur Anspruchsvoraussetzung 4.8. Bestreiten mit Nichtwissen Substantiiertes Bestreiten nicht erforderlich in den Fällen, wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlung der Partei, noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind. In diesen Fällen steht die Erklärung des Nichtwissens dem Bestreiten gleich Folge: Kläger muss Tatsachen beweisen Vor Erklärung des Nichtwissens hohe Informationspflicht Informationspflicht insbesondere Bei Vorhandensein von Unterlagen Bei unter Aufsicht und Verantwortung oder Anleitung der Partei tätig gewesener Person Bei Vorgängen im eigenen Geschäftsbereich Bei Forderungsabtretung und Prozessstandschaft des ursprünglichen Rechtsinhabers Bei Kreditkartengeschäften Nichtwissen ist glaubhaft insbesondere bei Zeitlich lange zurückliegenden Vorgängen ohne vorhandene Unterlagen Bei alters- oder krankheitsbedingten Erinnerungslücken Bei täglicher Beschäftigung mit einer Vielzahl von ähnlichen Fällen Bei für die Partei unbedeutenden Tatsachen C:\Dokumente und Einstellungen\Kaiser & Sozien GmbH\Eigene Dateien\tk\Uni Freiburg\SS 2007\Prozesstaktik SS 2007(3.Handout).docx

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