Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht

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1 Vorlesung Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaft Teil 3 (Europäische Aktiengesellschaft (SE), Gründung und Umwandlung/Formwechsel) B. Kapitalgesellschaftsrecht III. Recht der Europäischen Aktiengesellschaft und Umwandlung Literatur: Lutter/Hommelhoff, SE-Kommentar, 1. Auflage, Köln 2008; Manz/Mayer/Schröder, Europäische Aktiengesellschaft, Kommentar, 2. Auflage, Baden-Baden 2010; Widmann/Mayer/Heckschen, Umwandlungsrecht, Stand 2011, Band 9, Anhang 14; Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Auflage, München 2012; Habersack/Drinhausen, SE-Recht, Kommentar, 1. Auflage, München 2013; Forst, Beteiligung der Arbeitnehmer in der Vorrats-SE, RdA 2010, 55 ff.; Knapp, Die Hauptversammlung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) - Besonderheiten bei Vorbereitung und Durchführung, DStR 2012, 2391 ff. Übersicht zu Teil 3: 1. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) a) Allgemeines b) Gesetzlicher Rahmen c) Vorteile der SE d) Organisation der SE e) Gründungsmöglichkeiten f) Vorrats-SE 2. Ablauf und Gestaltung des Formwechsels einer AG in eine SE a) Vorbereitungsphase b) Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren c) Beschlussphase d) Vollzugsphase 1

2 Aktiengesellschaft Teil 3 1. Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) a) Allgemeines Immer mehr deutsche Unternehmen, vor allem auch börsennotierte Gesellschaften, haben mittlerweile die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea SE) gewählt. Im Oktober 2012 waren in den deutschen Handelsregistern 234 SEs registriert, wovon ca. 30 börsennotiert sind (Quellen: und b) Gesetzlicher Rahmen Welche Rechtsgrundlagen und Gesetze sind bei der SE zu beachten? Wie ist die Normenhiercharchie bei der SE aufgebaut? (Quelle: Heckschen, in: Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Stand 2011, Anh. 14 Rn. 42). c) Vorteile der SE Welche Gesichtspunkte können für die Gründung einer SE sprechen? Vereinheitlichung der Gesellschaftsstrukturen Sitzverlegung innerhalb der Mitgliedstaaten Wahlmöglichkeit des Leitungssystems zwischen dem dualistischen und dem monistischen Leitungssystem Möglichkeit der Schaffung schlanker Führungsstrukturen 2

3 Vermeidung von Verwaltungsvorgängen im monistischen Leitungssystem und schnellerer Informationsaustausch Möglichkeit, grenzüberschreitende Umstrukturierungen internationale Identität europaweit bekannte Rechtsform Flexible Gestaltung der Mitbestimmung. d) Organisation der SE Wie ist eine SE aufgebaut? Welche verschiedenen Modelle gibt es? Welche Organe hat die SE? e) Gründungsmöglichkeiten Welche Gründungsmöglichkeiten sieht die SE-VO vor? Welche gemeinsame Voraussetzung haben die Gründungsvarianten? (Quelle: Heckschen, in: Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Stand 2011, Anh. 14 Rn. 56). 3

4 Kann die SE an Umstrukturierungen nach nationalem Recht teilnehmen? Kann eine SE auch im Wege einer Verschmelzung nach nationalem Umwandlungsrecht gegründet werden? f) Vorrats-SE Wann kann sich der Erwerb einer sog. Vorrats-SE anbieten? Wie erfolgt der Erwerb einer Vorrats-SE? Was ist eine sog. wirtschaftliche Neugründung? Wie kann mit einer Vorrats-SE praktisch eine GmbH in eine SE umgewandelt werden? Was sind mögliche Nachteile dieser Variante? Wie wird die Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 12 II SE-VO bei der Aktivierung einer Vorrats-SE sichergestellt? (OLG Düsseldorf vom , DNotZ 2009, 699 = FGPrax 2009, 124) 2. Ablauf und Gestaltung des Formwechsels einer AG in eine SE Das Gründungsverfahren durch Umwandlung lässt sich in drei Abschnitte untergliedern. In der Vorbereitungsphase wird ein Umwandlungsplan aufgestellt, der Umwandlungsbericht erstattet, beides offen gelegt und ein vereinfachtes Prüfungsverfahren durchgeführt. Daran schließt sich die Zustimmungsphase in Gestalt des Hauptversammlungsbeschlusses an. Abgeschlossen wird das Verfahren mit der Anmeldung der SE und ihrer Eintragung ins Register (Vollzugsphase). a) Vorbereitungsphase aa) Beschluss des Leitungsorgans bb) Abwägung der Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Gründungs- bzw. Umstrukturierungsvarianten cc) Wahl des Gründungs- bzw. Umwandlgungswegs dd) Erstellung von Umwandlungsplan und Umwandlungsbericht, Art. 37 IV SE-VO Was ist der wesentliche Inhalt eines Umwandlungsplans? 4

5 (siehe Beispiel einer HV-Ladung mit Umwandlungsplan aus dem Bundesanzeiger) Ist der Umwandlungsplan beurkundungsbedürftig? dd) Offenlegung, Art. 37 V SE-VO Wie erfolgt die Offenlegung des Umwandlungsplans bei Gründung einer SE in Deutschland? Wem ist der Umwandlungsplan zwingend ebenfalls zuzuleiten? Welche Fristen gelten für die Offenlegung? ee) Eingeschränkte Werthaltigkeitsprüfung, Art. 37 VI SE-VO Welchen Zweck hat die eingeschränkte Werthaltigkeitsprüfung und Bestätigung nach Art. 37 VI SE-VO? Wer bestellt den Sachverständigen? b) Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren, Art. 12 II SE-VO Wie stellt sich der Ablauf des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens in Grundzügen dar? Wann muss die Vereinbarung mit den Arbeitnehmern bzw. das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens spätestens vorliegen? c) Beschlussphase aa) Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Nach welchem Recht richten sich Vorbereitung und Einberufung der Hauptversammlung bei der SE? Welche Unterlagen sind vor und während der HV auszulegen? bb) Zustimmungsbeschluss der HV, Art. 37 VII SE-VO Welche Mehrheit in der HV ist für den Zustimmungsbeschluss zur Umwandlung erforderlich? 5

6 cc) Bestellung der Leitungsorgane der SE dd) Bestellung des Abschlussprüfers d) Vollzugsphase Welche Unterlagen sind mit der HR-Anmeldung vorzulegen? Welchen Umfang hat die registerrechtliche Prüfung? Wann entsteht die SE? Was ist die Rechtsfolge des Formwechsels? RA Dr. Christoph Knapp Februar

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