Stärker im Leben. Dezentralen Teilstationären Wohnens. Konzeption des. Diakonische Wohnungslosenhilfe, Siegen
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- Axel Peters
- vor 8 Jahren
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1 Stärker im Leben Konzeption des Dezentralen Teilstationären Wohnens Diakonische Wohnungslosenhilfe, Siegen Februar 2015
2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Vorbemerkungen 3. Zielgruppe 4. Grundsätze Ziel der Hilfe 5. Leistungselemente und Methoden 6. Rahmenbedingungen, Zugangswege und Finanzierung 7. Vernetzung und Kooperation 8. Personal 9. Ausblick 1. Präambel
3 Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium von der Liebe Gottes in Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen. Dieses Zeugnis vollzieht sich in Wort und Tat als ganzheitlicher Dienst am Menschen. Die Diakonie ist eine Gestalt dieses Zeugnisses und nimmt sich besonders der Menschen in leiblicher Not, in seelischer Bedrängnis und in sozial ungerechten Verhältnissen an. Sie nimmt darum auch teil an Bemühungen, Ursachen dieser Nöte zu beheben. 2. Vorbemerkungen Negative Auswirkungen der weiter fortschreitenden Globalisierung von Wirtschaftssystemen, die zunehmende Abkehr von einer sozialen Marktwirtschaft und restriktive sozialpolitische Entscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland sind nur einige Auslöser von sozialstrukturellen Veränderungen, die in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass in Deutschland nicht mehr nur geringe Minderheiten, sondern eine wachsende Anzahl der Bevölkerung von sozial ungerechten und prekären Lebensverhältnissen betroffen ist. Oftmals kennzeichnen soziale Ausgrenzung, mangelnde wirtschaftliche Teilhabe und instabile Wohnverhältnisse die angespannte Lebenssituation dieser Menschen. Letztlich steigt die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland - auch aufgrund des kaum noch vorhandenen Wohnraums im Niederpreissegment seit 2012 wieder deutlich an. Den klassischen `Wohnungslosen` als Klient einer Einrichtung nach 67 SGB XII haben Menschen abgelöst, deren besondere Lebensverhältnisse eindeutig mit sozialen Schwierigkeiten verknüpft sind. Beispielhaft seien hier folgende Personengruppen aufgezählt: Langzeitarbeitslose, Arme, Menschen mit unterschiedlichen psychischen Beeinträchtigungen, Suchterkrankte, Haftentlassene, Personen mit unzureichender sozialer Kompetenz, verhaltensauffällige Menschen und überschuldete Personen. Seit einigen Jahren steigend ist die Anzahl junger Menschen unter 25 Jahren und Frauen, die Unterstützung in Einrichtungen nach 67 SGB XII erhalten. Heutzutage sollte eine Hilfeform nach 67 SGB XII den individuellen Bedürfnissen des Klientels gerecht werden. Auf der Basis einer einzelfallbezogen Ziel- und Hilfeplanung sollten Perspektiven entwickelt werden, die es erlauben, individuelle und stabile Beziehungs- und Lebensmuster aufzubauen und auszugestalten.
4 Leben in eigenem Wohnraum, Förderung und Ausbau vorhandener Ressourcen, Heranführung an geordnete Lebensverhältnisse stehen im Fokus der folgenden konzeptionellen Überlegungen der Mitarbeiter des Dezentralen Teilstationären Wohnens (DTW). Das Hilfeangebot des DTW findet seine rechtliche Grundlage im 67 ff SGB XII und der dazu erlassenen Verordnung zur Durchführung der genannten Paragraphen. Von aktueller Bedeutung ist zusätzlich der 75 SGB XII, der Vereinbarungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung vorsieht. Die Einrichtung ist dem Leistungstyp 27 des Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) zugeordnet. 3. Zielgruppe Zielgruppe des Hilfeangebotes sind Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verknüpft sind, dass das alleinige Auflösen der Lebenssituation genauso wenig ausreichen würde, wie die einseitige Beseitigung der sozialen Schwierigkeit, um die Problemlagen zu überwinden, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Besonderen Lebensverhältnisse bestehen unter anderem bei: - fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, - ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, - gewaltgeprägten Lebensumständen ( jede Art von physischer oder psychischer Gewalt in Ehe, Familie, Partnerschaft oder in einem Lebensumfeld, in dem die Ausübung von Gewalt typisch ist ) - Entlassung aus der Haft. Die Lebenssituation der Menschen, die sich an das Teilstationäre Wohnen wenden, ist häufig gekennzeichnet durch eine Verknüpfung von Arbeitslosigkeit, Schulden, ungesicherten Wohnverhältnissen (dazu zählt auch die Versorgung mit Strom und Wärme), fehlenden finanziellen Ressourcen, Suchtproblemen, Straffälligkeit und psychischen Schwierigkeiten. Hinzu kommen (oder sind auch ursächlich ) Probleme der Menschen bei der Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt (z.b. Familie, Freunde, Nachbarschaft, Behördenmitarbeiter), die zu einem ausgrenzenden Verhalten der Betroffenen oder Dritter führen. Fehleinschätzung der eigenen Lebenssituation, unangemessene Konfliktlösungsstrategien, fehlende soziale Kontakte sowie mangelnde Kenntnisse und Zugangsmöglichkeiten zu vorhandenen Hilfeangeboten sind die Begleiterscheinungen.
5 Die Menschen, die die Unterstützung des Teilstationären Wohnens in Anspruch nehmen, verfügen meistens noch über eigenen Wohnraum/Mietvertrag. Das Nichtbearbeiten ihrer Multiproblemlage zöge allerdings einen Wohnungsverlust nach sich. In diesen Fällen arbeiten die Mitarbeiter des DTWs präventiv. Aufnahme finden jedoch auch wohnungslose Menschen. Mit trägereigenem Wohnraum (siehe auch Punkt 6) kann eine überbrückende Notversorgung bis zur Anmietung einer Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt erfolgen. Teilstationäres Wohnen kommt dann in Betracht, wenn ambulante Begleitung und Betreuung nicht ausreicht oder nicht zustande kommt; eine stationäre Versorgung (z.b. in Wohnheimen inkl. Geldverwaltung als Aufnahmebedingung) noch nicht oder nicht mehr notwendig ist (DTW als Übergang in eine weniger betreuungsintensive Maßnahme), an adäquate Hilfen (z.b. auch über 53 SGB XII) erst herangeführt werden muss (DTW als vorläufige Bedarfsdeckung und Vorbereitung zur Vermittlung). Angesprochen werden Menschen, die eine intensive Begleitung und Unterstützung anstreben und die zwischen 21 und 65 Jahren alt sind (in Ausnahmefällen ist auch eine Aufnahme ab 18 Jahren möglich). 4. Grundsätze Ziel der Hilfe Empathie und die Achtung der Einzigartigkeit eines jeden Menschen sind entscheidende Grundsätze der Arbeit des DTWs. Den Wünschen und Zielen der Klienten ist respektvoll zu begegnen, sie sind maßgeblich bei der Ausrichtung der Hilfe. Die aktive Mitarbeit des Klienten ist für den Erfolg der Hilfe unbedingt erforderlich. Die Menschen, die sich durch die Mitarbeiter der Einrichtung begleiten lassen, sollen sich an der Planung und Umsetzung des Hilfeprozesses beteiligen. Sie sollen individuell in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden und an eine möglichst selbständige Gestaltung ihrer Lebenssituation herangeführt werden. Dabei orientieren sich die Hilfen weitestgehend an den aktuell geltenden Normen. Die planmäßige Förderung zielt grundsätzlich auf die Überleitung in eine weniger intensive Betreuungsform bzw. auf das selbständige Bewältigen der alltäglichen Anforderungen des Lebens ab. Wird jedoch deutlich, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, ist nach dem Erhalt des Status Quo zu streben und gemeinsam nach
6 einer angemessenen Lösung zu suchen. Konkretes Ziel bleibt stets die Verhinderung von Wohnungslosigkeit und die Verhinderung der Verschärfung der benachteiligenden Lebensumstände. Stellen die Klienten nach Beendigung der Maßnahme fest, dass sie stärker im Leben geworden sind, ist das Ziel der Hilfe erreicht. 5. Leistungselemente und Methoden Das individuelle Angebot des DTWs orientiert sich an den vorhandenen Lebensverhältnissen und Ressourcen des Klienten. Die einzelnen Leistungselemente werden im Folgenden beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit beschrieben. Wohnen Ausbildung Arbeit Beschäftigung Hilfe zum Erhalt einer bestehenden Wohnung (Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, z.b. Übernahme von Mietschulden, Gespräche mit Vermieter führen und Vereinbarungen treffen, Hilfestellung bei der Beantragung von Wohngeld, Transporthilfe organisieren, Entrümpelungen von Wohnungen) Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung (Kontakt zu Vermietern, Unterstützung beim Formulieren eines Zeitungsinserates, Meldung bei der Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Hilfestellung bei der Beantragung des Wohnberechtigungsschein, Begleitung bei Wohnungsbesichtigung und beim Abschluss eines Mietvertrages, Formularhilfen in jeglicher Hinsicht, Aufklärung über Rechte und Pflichten als Mieter, Umzugshilfe organisieren, Beratung und Hilfestellung bei der Renovierung, Beratung zur Kautionsbeschaffung, Zugang zur kostenlosen Schufaauskunft ) Beratung und Hilfestellung bei Energieschulden Beratung zum Einkauf von Hausrat und Mobiliar Beratung bei der Haushaltsführung (Budgetplanung, Einkaufspläne..) Kontakt zur Agentur für Arbeit und/oder Jobcenter (Arbeitslosmeldung, Hilfe beim Geltendmachen von Ansprüchen, Motivation zur Vorsprache bei der Arbeitsvermittlung, Begleitung oder Telefonate bei Schwierigkeiten, Amtsbeistand) Beratung bei bestehendem Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag/ Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer angemessene Bezahlung, Lohnzahlungsmodalitäten, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungspflicht, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit) Motivation zur Arbeit (Hilfen erschließen zum erleichterten ( Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben, Begleitung im Arbeitsprozess, bei Bedarf Kontakt zum Arbeitgeber) Vermittlung in Arbeitshilfen (Kontakt mit Bewerbungsbüro, Informationen über Beschäftigungsmaßnahmen, Abklärung der Zugangsberechtigung, Begleitung zum Fallmanager) Hilfen bei der Bewerbung (Unterstützung beim Formulieren von Bewerbungen und Zeitungsinseraten, Hilfe beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen) Suche nach alternativen sinnhaften Beschäftigungsmöglichkeiten z.b. Ehrenamt, Bundesfreiwilligendienst o.ä. Finanzielle Absicherung Sozialversicherungsrechtlich relevante Ansprüche abklären (Arbeitslosengeld I und II, Rente, Krankengeld) Antragstellung bei den entsprechenden Trägern, Begleitung zu der jeweiligen Stelle (Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger,
7 Krankenkasse, Jobcenter) Beschaffen der notwendigen Antragsunterlagen Wieder-, Weiterbewilligungs- oder Änderungsantrag stellen (Hinweis und Erinnerung an Termine, Formularhilfe) Wenn Ansprüche fehlen: Aufklärung über Möglichkeiten des Sozialhilferechts, Befürwortung oder Beantragung der notwendigen Hilfen, ggf. Berichte oder Stellungnahmen für den zuständigen Sozialhilfeträger erstellen Schuldenregulierung (Info über Möglichkeiten der Schuldnerberatung, Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu einer Schuldnerberatungsstelle, Rekonstruktion der Verschuldungsentwicklung, Sozialanalyse der Verschuldungsfolgen, Überblick schaffen über die vorhandenen Verbindlichkeiten, Erstellen eines Haushaltsplan, Unterstützung bei der Planeinhaltung, Überprüfen und ggf. Verändern des Haushaltsplans, Vertretung des Betroffenen gegenüber Gläubigern) Vermittlung von Zuverdienstmöglichkeiten Kontakte zur Hausbank (Kontoauszüge, kurzfristige Darlehen, Pfändungsschutzkonto..) Generieren von alternativen finanziellen Mitteln (über Spendentöpfe, Kirchengemeinden..) Geldverwaltung (Annehmen von Barbeträgen zur Verwahrung, Aushandeln von Auszahlungsbeträgen, Annahme der bargeldlosen Zahlungsmittel zur Verwahrung) Gesundheit Krankenversicherungsschutz sichern und erhalten Vermittlung/Erschließung von ambulanter oder stationärer medizinischer Hilfe (Hilfe bei der Arztsuche, ggf. Begleitung zum Arzt oder in die Klinik, Begleitung und Betreuung während eines stationären Aufenthaltes, Vermittlung von geeigneten Pflegediensten, Zugang zu Hilfen der Hygiene) Anregung/ Motivation zur Entgiftung/ Entwöhnung/ Substitution (Hilfestellung bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung/ Beratungsstelle/ Klinik, Kontaktaufnahme, Hilfe bei der Anmeldung, beim Vorstellungsverfahren und bei der Kostenabklärung, Kooperation mit Ärzten, begleitende Gespräche) Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Rehabilitations- und Therapiemaßnahmen (Beratung über die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen, Hilfe bei der Antragstellung, Hilfestellung bei der Wahl der geeigneten Einrichtung) Anhalten zur Wahrnehmung von Vorsorgemaßnahmen Bestandsaufnahme der aktuellen Situation Soziale Beziehungen Freizeit (Re-) Aktivieren oder Herstellen von persönlichen Kontakten: Freundeskreis, Verwandte, Familienangehörige, (ehemalige) Arbeitskollegen, Vereinskollegen) Angebot von bzw. Vermittlung in Gruppen (Vereine, Selbsthilfegruppen, Interessengemeinschaften, Kirchengemeinden, offene Angebote) Erschließen von bzw. Anregen zu Freizeit- und kulturellen Angeboten (Tagestreffpunkt, Kurse, Freizeiten, Vorträge, Ausstellungen, Konzerte, Sportveranstaltungen, Ausflüge) Motivation zur und Unterstützung bei der Wahrnehmung demokratischer Grundrechte (Wahlen, Demonstrationen, Aktionen, Streik) Offenes Ohr bei Beziehungskonflikten (Partner, Kinder, Freunde ) Angebot eigener Freizeitaktivitäten Alltagsbewältigung hauswirtschaftliche Anleitung und Unterstützung Hilfen bei der täglichen Versorgung (Einkaufen, Essen, Wäsche waschen, Neuanschaffungen) Erledigung der Post Geldangelegenheiten (Konto einrichten, Bank, Sparbuch, Geldeinteilung) Beschaffung von Papieren (Geburtsurkunde, Ausweis, Lohnsteuerkarte, Krankenscheine, Siegener Ausweis, Anmeldung Einwohnermeldeamt) Durchsetzen von Rechten und Ansprüchen (Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, Begleitung zu Ämtern und zum Gericht, Vermittlung einer Rechtsberatung bzw. rechtlicher Hilfen, Reaktion auf Anschreiben von Behörden, Einhalten von Fristen) Hilfen bei der Bewältigung von Schwierigkeiten im täglichen Umgang (Mietergemeinschaft, Nachbarschaft, Arbeitskollegen)
8 Persönliche Probleme Entwicklung einer positiven Grundeinstellung zur eigenen Person (Hinführen zu einem stabileren Selbstwertgefühl, Eingehen auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse, Zeit geben, Zuhören, Ansetzen an den Ressourcen und Fähigkeiten, Nachreifung ermöglichen) Milderung von sozialer Isolation z.b. durch Wahrnehmen einer Angehörigenfunktion (Teilnahme an Geburtstagsfeiern, Besuch im Krankenhaus/ in der Suchtklinik/ bei Begräbnissen) Beistand in Krisensituationen (Bei Beziehungskrisen, Selbstmordgedanken, Krankheit, Trauer, Tod von nahen Angehörigen oder Bekannten, Aussicht auf den eigenen Tod) Interessiertes Begleiten und bei Bedarf Reflektion des Wahrgenommenen Beratung und Information zu anderen Hilfeangeboten Konkrete Arbeitsgrundlage ist zu Beginn der Begleitung der erste Hilfeplan der Beauftragten Stelle (siehe dazu Pkt. 6). Im Anschluss daran erfolgt turnusmäßig die Fortschreibung des Hilfeplans (siehe Anlage) durch den zuständigen Mitarbeiter im DTW. Die Fortschreibung des Hilfeplans ist gleichzeitig der Antrag zur weiteren Kostenübernahme beim Kostenträger. Sollte die im Hilfeplan vorgegebene Zielüberprüfung ergeben, dass die angebotenen Maßnahmen nicht adäquat sind oder wenn sich im Hilfeverlauf Ziele verändern, ist entsprechend darauf zu reagieren (Dokumentation im Hilfeverlauf und Berücksichtigung in der Hilfeplanfortschreibung). Ist das gesamte Hilfeangebot nicht adäquat, soll in eine geeignetere Hilfeform vermittelt werden. Jedem Klienten wird ein Mitarbeiter fest zugeordnet, der die Fallverantwortung trägt. Die Mitarbeiter bedienen sich der Methode des Casemanagements. Sie sind persönliche Ansprechpartner für alle Belange. Sie nutzen die vielfältigen Fachdienste im sozialen Bereich, koordinieren die Hilfen und stehen im Prozess und bei Schwierigkeiten flankierend zur Seite. Um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der es dem Klienten überhaupt erst ermöglicht wird über vorhandene Schwierigkeiten zu sprechen und über Lösungswege nachzudenken, stellt Beziehungsarbeit ein wichtiges und zentrales Element der Arbeit dar. Die Möglichkeit Dienstzeiten flexibel zu gestalten und die aufsuchende Sozialarbeit im häuslichen Umfeld unterstützen die Herstellung einer persönlichen Beziehung. Nicht selten wird dadurch überhaupt erst Hilfe möglich. Regelmäßige Übergaben, Dienst- und intensive Fallbesprechungen sowie regelmäßige Supervision sollen die fachliche Angemessenheit der individuellen Hilfe überprüfen und nachhalten.
9 6. Rahmenbedingungen, Zugangsweg und Finanzierung Die Diakonische Wohnungslosenhilfe ist eine Einrichtung der Diakonie in Südwestfalen ggmbh. Das teilstationäre Hilfeangebot mit 14 Plätzen ist Teil des Dienstezentrums für Menschen in Not der Diakonischen Wohnungslosenhilfe. Das Dienstezentrum in Siegen-Weidenau besteht aus: Der Beratungsstelle für Wohnungslose, dem Tagesaufenthalt (Cafe Patchwork), den Büros des Ambulant Betreuten Wohnens, des Dezentralen Teilstationären Wohnens, des Dezentralen Stationären Wohnens und der Fachbereichsleitung. Drei kleine Wohneinheiten, die organisatorisch dem teilstationären Wohnen zugeordnet ist und darüber auch belegt werden können, stehen im Dachgeschoss des Gebäudes zur Verfügung (trägereigener Wohnraum des DTW). Ausgelagert in Siegen-Mitte befinden sich das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer und die konsumreduzierende Heimeinrichtung Geschütztes Wohnen. Das Männerwohnheim Bodelschwinghhaus und die Außenwohngruppe sind im Ortsteil Geisweid angesiedelt. Andere Fachdienste, Angehörige und Klienten können sich direkt an das Teilstationäre Wohnen wenden, wenn sie sich über das DTW informieren möchten oder an einer Aufnahme interessiert sind. Das Angebot wird regelmäßig bei potentiellen Multiplikatoren bekannt gegeben. Vor einer Aufnahme erfolgt immer ein persönliches Informations- bzw. Aufnahmegespräch zwischen Mitarbeitern des DTW und der interessierten Person, in dem eine mögliche Zusammenarbeit geklärt wird. Hier fließen Informationen zum Einrichtungstyp, Informationen über das konkrete Hilfeangebot, das Beantragungsverfahren und es werden erste Zielvorstellungen abgefragt bzw. entwickelt. Die Klärung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach 67 ff SGB XII, die Ersteinschätzung des individuellen Hilfebedarfs und das Verfassen des anspruchsbegründenden ersten Hilfeplans obliegt seit März 2012 der Beauftragten Stelle, die im Kreis Siegen-Wittgenstein an den Sozialpsychiatrischen Dienst des
10 angegliedert wurde. So soll eine ergebnisoffene, leistungserbringerneutrale Beratung, Erhebung und Feststellung des individuellen Hilfebedarfs sichergestellt werden. Die Beauftragte Stelle sendet den ersten Hilfeplan an den zuständigen Sozialleistungsträger, hier dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und bittet um Erteilung einer Kostenzusage. Die Leistungen des DTW`s werden über einen täglichen Pflegesatz abgerechnet, eine Kostenzusage gilt in der Regel für jeweils ein halbes Jahr. Das Angebot des teilstationären Wohnens ist für die Nutzer kostenfrei, es wird vom Kostenträger keine Kostenbeteiligung verlangt. 7. Vernetzung und Kooperation Ein fachlicher Austausch findet statt durch regelmäßige Teilnahme an folgenden Arbeitskreisen: - Arbeitskreis Teilstationäre Hilfen (Einzugsgebiet Westfalen Lippe) - Arbeitskreis Südwestfalen (Einzugsgebiet Westfalen Lippe) - WHV Konferenz, Münster - Regionaler Arbeitskreis Soziales, Siegen Darüber hinaus werden die unterschiedlichsten Angebote der verschiedenen Fachverbände genutzt, insbesondere die des Westfälischen Herbergsverbandes e.v., der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.v.. Neben diesem fachspezifischen Austausch spielt auch die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten und Institutionen im Siegener Raum, wie z.b. ASD der Justiz NRW, Gerichtsvollzieher, Bundesanstalt für Arbeit, Jobcenter, Einrichtungen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, Fachabteilungen der Krankenhäuser, Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen, Sozial Psychiatrischer Dienst und der Fachstelle für Wohnungsnotfälle eine wesentliche Rolle. Durch diese nach vielen Seiten ausgerichtete Zusammenarbeit können Trends und Entwicklungen in der Arbeit mit benachteiligten Menschen erkannt und in der Praxis adäquat umgesetzt werden.
11 8. Personal Der Personalschlüssel der Einrichtung beträgt 1: 4,8 ohne anteilige Leitung. Die Einrichtung ist mit vier Fachmitarbeitern (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen), die sich 2,96 VK Stellen teilen, und einer Verwaltungsfachkraft (0,25 VK) besetzt. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig Supervision und sind angehalten, sich über Fortbildungen fachlich weiter zu qualifizieren. In den letzten Jahren wurden Fortbildungen zu den unterschiedlichsten Themen absolviert. Beispielhaft genannt sei hier: - Systemische Krisenintervention - Umgang mit Persönlichkeitsstörungen - Systemsprenger psychisch krank und wohnungslos - Legal Highs Neue Drogen - Diverse Fortbildungen zum SGB II und SGB XII - Lug und Trug zum Umgang mit Lügnern und Betrügern - Personalentwicklung für Fachkräfte der Wohnungslosenhilfe 9. Ausblick Das Team versteht dieses Konzept als Grundlage für ein bedarfsgerechtes Hilfeangebot. Um weiterhin auf die sich ständig verändernde, breitgefächerte Problematik der Hilfesuchenden, die variierenden Rahmenbedingungen, sowie auf das heterogene Klientel adäquat reagieren zu können, ist eine regelmäßige Anpassung der qualifizierten Ausgestaltung des Hilfeangebotes erforderlich. Diese Konzeption wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Siegen, im Februar 2015 Matthias Risse, Jan-Peter Wildraut, Stefanie Schneider
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