M P C R E N D I T E - F O N D S. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital

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1 L e b e n p l u s V I M P C R E N D I T E - F O N D S L e b e n p l u s V I M P C R E N D I T E - F O N D S Münchmeyer Petersen Capital Münchmeyer Petersen Capital

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3 Sicherheit, darauf kommt es ihm an erster Stelle an und an zweiter.

4 Anbieter von Vermögensanlagen sind seit dem 1. Juli 2005 gesetzlich verpflichtet, Prospekte nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist vorab von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten. In diesem Zusammenhang besteht eine gesetzliche Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist. 4

5 Inhaltsverzeichnis Angaben über die Vermögensanlage Prospektverantwortung Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Das Anlageobjekt: die deutsche Kapitallebensversicherung Das Fondskonzept Das Sicherheitskonzept Die Investitionskriterien Unser Partner die cash.life AG Der Anbieter: Die MPC Capital Vermittlung GmbH Angaben über die Emittentin Die Emittentin und das Kapital der Emittentin Die Gründungsgesellschafter Die Geschäftstätigkeit Anlageziele und Anlagepolitik Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Prüfung des Jahresabschlusses Die Mitglieder der Geschäftsführung, der Beirat, die Treuhänderin, der Mittelverwender sowie die sonstigen Personen Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Emittentin Gewährleistete Vermögensanlagen Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen Der prognostizierte Investitions- und Finanzierungsplan Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan Prognose der Liquiditätsrechnung Erläuterungen zur Prognose der Liquiditätsrechnung Prognose der steuerlichen Ergebnisse Erläuterungen zur Prognose der steuerlichen Ergebnisse Prognose einer Kapitalrückflussrechnung Sensitivitätsanalysen Vertragliche Rahmenbedingungen Übersicht über die weiteren Konzeptpartner Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage Steuerliche Rahmenbedingungen Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelverwendungsvertrag Verbraucherinformation für den Fernabsatz Abwicklungshinweise Glossar 5

6 Angaben über die Vermögensanlage Das Konzept Mit der MPC Rendite-Fonds GmbH & Co. KG (Emittentin) setzt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH als Anbieter die Reihe der Lebensversicherungsfonds fort. Der Fonds ermöglicht dem Anleger die Teilnahme am lukrativen Lebensversicherungs-Zweitmarkt. Das Konzept des MPC Rendite-Fonds Leben plus VI sieht vor, bereits laufende, zum Verkauf stehende deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen anzukaufen, die Versicherungsbeiträge bis zum Vertragsende zu leisten und dann die fällige Ablaufleistung* zu vereinnahmen. Der Ankauf von bereits bestehenden Lebensversicherungen bietet die Chance auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung 1), die in dem vorliegenden Beteiligungsangebot mit einem besonders überzeugenden Sicherheitskonzept kombiniert ist. Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Anleger können sich an der MPC Rendite- Fonds GmbH & Co. KG sowohl unmittelbar als Kommanditist als auch mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligen. Insbesondere aus erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gründen (vgl. S. 83 f.) kann es ratsam sein, sich unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft zu beteiligen. Jeder Anleger kann an der Anleger- bzw. Gesellschafterversammlung persönlich teilnehmen oder sich durch einen von ihm bevollmächtigten Mitgesellschafter, einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater) oder denjenigen Vertriebspartner, der ihm die Beteiligung vermittelt hat, vertreten lassen. Je EUR 1 der gezeichneten Pflichteinlagen verleiht eine Stimme. Der Fonds investiert in nicht fondsgebundene Kapitallebensversicherungen* und in ebenfalls nicht fondsgebundene private Rentenversicherungen*. Im Folgenden werden die Investitionsobjekte einheitlich Kapitalversicherungen genannt. Jeder Anleger verfügt über die gesetzlich bestimmten Auskunfts- und Kontrollrechte im Sinne des 166 HGB. Er kann von der Komplementärin Auskünfte über die wesentlichen geschäftlichen und außerordentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Art der Beteiligung Der Anleger erwirbt als Kommanditist oder Treugeber Kommanditanteile an der MPC Rendite-Fonds GmbH & Co. KG. Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme Das Zeichnungsvolumen beträgt EUR 100 Millionen zuzüglich eines Überzeichnungspotenzials von EUR Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Der Anleger ist am Vermögen und am Ergebnis der MPC Rendite-Fonds GmbH & Co. KG grundsätzlich im Verhältnis seiner gezeichneten Pflichteinlage zu den Einlagen der übrigen Anleger beteiligt. Die Vermögensbeteiligung erstreckt sich auch auf eventuell im Zeitablauf gebildete stille Reserven. 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass die Anleger unabhängig von dem genauen Beitrittstermin soweit steuerlich möglich bei der Ergebnisverteilung gleich behandelt werden sollen. Mit * gekennzeichnete Begriffe werden im Glossar erläutert. 1) Die Renditeerwartung für das vorliegende Beteiligungsangebot wird im Kapitel Sensitivitätsanalysen 6 auf den Seiten 68 ff. näher erläutert.

7 Grundsätzlich ist die Kündigung der Gesellschaft durch einen Kommanditisten oder ein sonstiger Austritt während der Dauer der Gesellschaft ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Dieser wichtige Grund liegt nach 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages auch bei lang andauernder Arbeitslosigkeit (ein Jahr) oder bei Berufsunfähigkeit vor, wenn sich der Anleger nachweislich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und weitere Treuepflichten gegenüber. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Die Fondsgesellschaft wird in der Rechtsform einer deutschen GmbH & Co. KG geführt. Die Anleger erzielen aus ihrer Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds GmbH & Co. KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß 15 EStG. Die steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft werden durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden einheitlich und gesondert festgestellt und den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugewiesen. Die Feststellung ist unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung des Anlegers maßgebend. Die auf der Ebene der Fondsgesellschaft erzielten steuerlichen Ergebnisse fließen somit dem Anleger direkt zu. Im Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen auf Seite 78 ff. werden die steuerlichen Rahmenbedingungen der Fondsgesellschaft ausführlich dargestellt. Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern der Anleger. Übertragung der Vermögensanlage Die Vermögensanlage MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG hat eine vorgesehene Laufzeit von rund 16 Jahren. Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung nach 18 des Gesellschaftsvertrages im Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Abtretung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Geschäftsführung jeweils zum Jahresende auf Dritte übertragen werden. Dabei ist auch eine Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag erforderlich. Eine Übertragung der Beteiligung ist nur möglich, wenn die verbleibende oder entstehende Beteiligung jeweils mindestens EUR beträgt. Jede verbleibende bzw. entstehende Beteiligung muss ohne Rest durch EUR 1 teilbar sein. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an die einzelnen Gesellschafter gebunden und können im Fall einer Übertragung nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist gemäß 18 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehen, dass ein verfügender Kommanditist sowie dessen Rechtsnachfolger auch den Gewerbesteuermehraufwand, der bei der Fondsgesellschaft entsteht, zu erstatten haben. Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein etablierter Zweitmarkt, so dass möglicherweise die Veräußerung der Beteiligung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich ist. Vor Übertragung der Beteiligung sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. 7

8 Zahlstelle Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh (TVP), Palmaille 67, Hamburg. Die TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung. Zahlung des Erwerbspreises Nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die Treuhandkommanditistin sind 25 Prozent der Zeichnungssumme zuzüglich 5 Prozent Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag zur Einzahlung fällig, 35 Prozent der Zeichnungssumme zum 30. April 2007 und die restlichen 40 Prozent der Zeichnungssumme zum 31. August Vorgesehene Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird bei Erreichung des geplanten Emissionsvolumens geschlossen. Eine Mehreinwerbung in Höhe von maximal EUR ist gemäß 4 des Gesellschaftsvertrages möglich. Eine vorzeitige Schließung oder eine Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen ist nicht vorgesehen. Angebot im Ausland Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage erfolgt in Deutschland und Österreich. Die Höhe des Platzierungsvolumens in Österreich ist unbestimmt. Die Zahlungen sind auf folgendes Mittelverwendungskonto zu leisten: Kontoinhaber: MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG Bank: Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Konto-Nr.: BLZ: Verwendungszweck: Bitte den Namen des Zeichners (Name, Vorname) sowie die mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer eintragen. Entgegennahme der Beitrittserklärung Die Beitrittserklärung wird entgegengenommen von der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg. Erwerbspreis Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich des Agios in Höhe von 5 Prozent. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR , höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Weitere Kosten der Beteiligung Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ist die TVP gemäß 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verlangen. Falls eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht ist, fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an, die vom Anleger zu tragen sind. Eine Übertragung der Beteiligung ist für den Anleger auf Fondsebene nicht mit adminis- 8

9 trativen Kosten verbunden. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind an die einzelnen Gesellschafter gebunden und können im Fall einer Übertragung nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist gemäß 18 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages vorgesehen, dass ein verfügender Kommanditist sowie dessen Rechtsnachfolger auch den Gewerbesteuermehraufwand, der bei der Fondsgesellschaft entsteht, zu erstatten haben. Weitere im Zusammenhang mit der Übertragung eventuell entstehende Kosten, z. B. für rechtliche und steuerliche Beratung oder Verkaufsanbahnung, trägt der Anleger. Im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft hat der Anleger unter Umständen Kosten für die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens zu tragen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung. Weitere vom Anleger zu erbringende Leistungen/Haftung Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Es besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Nach vollständiger Erbringung der Einlage wird die Haftung nach dem Betriebskonzept insoweit wieder aufleben, als dem Anleger Teilbeträge seiner Einlage etwa im Rahmen von Entnahmen (Ausschüttungen) zurückgezahlt werden und die Einlage hierdurch unter die Kommanditeinlage sinkt (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Die Haftung der Kommanditisten/Treugeber ist im Innenverhältnis auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage und im Außenverhältnis soweit anwendbar auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese Hafteinlage entspricht der übernommenen Pflichteinlage, kann aber während der Fondslaufzeit durch die Geschäftsführung reduziert werden, um eine Verringerung der Haftung des Anlegers im Außenverhältnis zu erreichen, vgl. 5 des Gesellschaftsvertrages. Im Falle der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist wird der Anleger mit der übernommenen Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten. Gesamthöhe der Provisionen Die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH erhält Eigenkapitalbeschaffungskosten in Höhe von EUR 7 Millionen. Darüber hinaus erhält sie das Agio in Höhe von 5 Prozent des eingeworbenen Eigenkapitals. Sollte es zu einer Mehreinwerbung über die ausgewiesenen EUR 100 Millionen hinaus kommen, erhält die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH eine Vergütung von 10 Prozent auf das über die EUR 100 Millionen hinaus eingeworbene Eigenkapital. Gesellschaftsvertrag/Treuhand- und Verwaltungsvertrag Der Gesellschaftsvertrag sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind auf den Seiten 86 ff. in vollem Wortlaut abgedruckt. Geplantes Investitionsvolumen Das vorgesehene Gesamtinvestitionsvolumen beträgt EUR

10 Anbieter Akquisition und Verwaltung der Versicherungspolicen Mittelverwender Treuhänder Die Anlagestrategie Fremdkapital Geplante Ausschüttungen MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH, Hamburg cash.life AG, München BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Hamburg Dieser Fonds ermöglicht es Anlegern, am lukrativen Zweitmarkt für deutsche Kapitallebensversicherungen teilzuhaben. Die bereits laufenden Versicherungen werden von der Fondsgesellschaft angekauft, die Beiträge werden bis zum Laufzeitende weiter bezahlt, dann wird die Ablaufleistung vereinnahmt. Rund 77 Prozent des Investitionsvolumens in Kapitalversicherungen inklusive Kaufnebenkosten sollen über die Aufnahme von langfristigem Fremdkapital finanziert werden. Im Prospekt wurde über die Gesamtlaufzeit mit einem Fremdkapitalzins von 5,2 Prozent p. a. kalkuliert. Die Fremdfinanzierung erfolgt gegen die Abtretung der Versicherungspolicen an die finanzierende Bank. Gemäß der Prognoserechnung auf der Basis eines Modellportfolios betragen die Rückflüsse vor Einkommensteuer rund 214,6 Prozent der Beteiligungssumme. Diese prognostizierten Rückflüsse setzen sich aus rund 130,2 Prozent direkten Ausschüttungen der Fondsgesellschaft und rund 84,4 Prozent Kapitalertragsteuererstattung zusammen. Diese Rückflüsse beinhalten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals inklusive Agio. Außerdem fließt dem Anleger konzeptgemäß ein Gewerbesteueranrechnungsbetrag in Höhe von 12,1 Prozent der Beteiligungssumme zu. Die direkten Ausschüttungen an die Gesellschafter und Treugeber sollen spätestens zum 31. Januar des folgenden Jahres erfolgen, wenn der ausschüttungsfähige Betrag im abgelaufenen Jahr mindestens 0,5 Prozent des Eigenkapitals erreicht hat. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Steuervorauszahlung, die den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugewiesen wird und die diese im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung als Steuergutschrift geltend machen können. Hintergrund ist, dass die Versicherungsunternehmen von der auszuzahlenden Ablaufleistung zunächst Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf erwirtschaftete steuerpflichtige Zinsgewinne einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen haben. Geplante Laufzeit Die Zielgruppe Grundlage für den Gewerbesteueranrechnungsbetrag ist 35 EStG Abs. 1 Nr. 2 EStG. Zu den Voraussetzungen siehe Seite 82 im Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen, Abschnitt Gewerbesteuer. Die wirtschaftliche Konzeption der Beteiligung ist auf rund 16 Jahre ausgelegt. Die Laufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, die Verlängerung der Gesellschaft um ein Jahr zu erklären. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung und einem langfristigen Anlagehorizont von rund 16 Jahren, der selbst ein Gespür für die vorhandenen Chancen und Risiken besitzt und in der Lage ist, diese gegeneinander abzuwägen. 10

11 Prospektverantwortung Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH, Palmaille 67, Hamburg. Prospektaufstellungsdatum Hamburg, 30. März 2006 Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Ulrich Oldehaver (Geschäftsführer) Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes können sich in der Zukunft ändern (vgl. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, S. 14 ff). Vertriebsbeauftragte, die die Platzie rung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Der Prospektherausgeber ist nicht verantwortlich für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Marcel Becker (Geschäftsführer) Bert Manke (Geschäftsführer) Von dem Inhalt dieses Prospektes abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH. Geschäftsführung der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH 11

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13 Wachstumschancen, das ist es, was sie sehen will!

14 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht des Herausgebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die umfassende Beurteilung der Kapitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, der selbst ein Gespür für die in dem Zusammenhang mit der Beteiligung möglichen Risiken besitzt. Mit einer geplanten Laufzeit von rund 16 Jahren ist der MPC Rendite-Fonds als langfristige Kapitalanlage konzipiert. Der Anleger sollte daher über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird empfohlen, individuellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Zusätzliche Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können vom Prospektherausgeber nicht erfasst werden. Die Beteiligung an dem vorliegenden Angebot beinhaltet unternehmerische Risiken. So können Änderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmendaten oder Fehlentscheidungen des Managements dazu führen, dass die prognostizierten Ergebnisse nicht im erwarteten Umfang oder im Extremfall gar nicht eintreten. Allgemeine Risiken von Fonds mit Kapitallebensversicherungen Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um ein Blind-Pool-Konzept. Die Policen werden erst nach der Prospekterstellung angekauft. Daher basieren die Prognosen der Liquiditätsrechnung und der steuerlichen Ergebnisse auf einem Modellportfolio. Hierbei wird eine typische Versicherungspolice analysiert und daraus bestimmte Parameter wie z. B. Höhe der Rückkaufswerte* oder der Versicherungsbeiträge abgeleitet. Auf Basis von Vergangenheitswerten und der Erfahrung des Fondsmanagements werden dann Parameter wie die Verteilung der Ablaufjahre oder die künftige Verzinsung der Policen geschätzt. Das tatsächlich angekaufte Portfolio wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von dem Modellportfolio abweichen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Höhe und Häufigkeit der Ausschüttungen haben, siehe auch Renditeprognosen auf der nächsten Seite. Unternehmerische Beteiligung Neben dem allgemeinen Prognoserisiko bei geschlossenen Lebensversicherungsfonds bestehen spezielle bzw. wesentliche Risiken. Diese können unterteilt werden in prognosegefährdende Risiken (Risiken, die lediglich zu einer Performance schwächer als prospektiert führen können), anlagegefährdende Risiken (Risiken, die die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen können) und anlegergefährdende Risiken (Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden). Da der Anleger sich an diesem Fonds kommanditistisch beteiligt, ist die Haftung grundsätzlich auf die Zeichnungssumme beschränkt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Risiken einzeln oder kumuliert auftreten können und dadurch negative Auswirkungen auf Gewinn und Liquidität entfalten. Es muss auf die Möglichkeit von Kapitalverlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage hingewiesen werden. Im Falle einer persönlichen Anteilsfinanzierung sind außerdem die daraus resultierenden Aufwendungen zu berücksichtigen, siehe auch Seite

15 Des Weiteren kann es zu einem Wiederaufleben der Haftung kommen, wenn Anleger im Rahmen von Ausschüttungen bereits Teile ihrer Kommanditeinlage zurückerhalten haben. In diesem Fall besteht das Risiko, dass schon ausgeschüttete und in das Privatvermögen des Anlegers geflossene Beträge zurückgefordert werden. Prognosegefährdende Risiken Renditeprognosen Eine Vorhersage der tatsächlichen Ausprägungen der für den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblichen Parameter wie z. B. des Verhältnisses vom Kaufpreis zu dem bereits aufgebauten Vermögen oder der zukünftigen Performance der Versicherungspolicen ist nicht möglich. Bei dem in der Prognose der Liquiditätsrechnung dargestellten Portfolio handelt es sich um ein zum Zweck der Kalkulation erstelltes Modellportfolio. Das tatsächlich angekaufte Portfolio an Kapitallebensversicherungen wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon abweichen. Abweichungen der Struktur des Portfolios hinsichtlich der Ablaufjahre der Policen können zu zeitlichen Verschiebungen der Ausschüttungen führen. Wertmäßige Abweichungen des tatsächlich angekauften Versicherungsportfolios von diesem Modellportfolio oder die zeitliche Verlängerung der Akquisitionsphase können negative Abweichungen von den prognostizierten Renditeerwartungen zur Folge haben und dazu führen, dass die Höhe und Häufigkeit der tatsächlichen Ausschüttungen von den prognostizierten Ausschüttungen abweichen und in einzelnen Jahren keine bzw. nur ein Teil der geplanten Ausschüttungen erfolgt. Auch eine Vorhersage der kalkulatorisch angesetzten jährlichen Überschussbeteiligungen und des prognostizierten Schlussüberschusses ist nicht möglich. Beide hängen von der allgemeinen Entwicklung der Kapitalmärkte sowie von der Anlagestrategie und der Zuweisungspolitik der einzelnen Versicherungsgesellschaft ab. Es besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaften den im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen in einzelnen Jahren der Restlaufzeit oder auch über die gesamte Restlaufzeit geringere Überschüsse als prospektiert zuweisen. Der erwartete Wertzuwachs beinhaltet die prognostizierte jährliche Verzinsung des Sparanteils* der Versicherungsprämien sowie den Schlussgewinn*. Über die Fondslaufzeit wurde folgende jährliche Verzinsung des Sparanteils der Versicherungspolicen angenommen: ,50% ,80% ,60% ,00% ,50% Der Schlussgewinn wurde mit rund 5,3 Prozent angenommen. Sollten die Versicherungsgesellschaften den Versicherungspolicen, die sich im Portfolio befinden, eine durchschnittliche Verzinsung in Höhe von 3,42 Prozent p. a. zuweisen, würde der Anleger nach der Prognoserechnung über den Erhalt des Kapitals inklusive Agio und allen Steuerzahlungen hinaus keine weiteren Rückflüsse erhalten. Prognose der steuerlichen Ergebnisse Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft pro Jahr ergibt sich aus den Erlösen für fällige Kapitalversicherungen abzüglich diverser Kostenpositionen. Die tatsächlich anfallenden Beträge können von den Prognosewerten abweichen. Die Möglichkeit eventueller Ab- 15

16 weichungen der Kalkulation von der späteren tatsächlichen Entwicklung liegt unter anderem darin begründet, dass das Portfolio an Kapitalversicherungen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststeht. Liquidität Die laufenden Kosten werden kalkulationsgemäß teilweise aus den Rückflüssen aus fällig gewordenen Versicherungspolicen gedeckt. Sollten die Mittelrückflüsse nicht wie kalkuliert erfolgen, könnte ein Liquiditätsengpass entstehen, der entweder durch Beitragsfreistellung oder durch vorzeitiges Veräußern von im Portfolio vorhandenen Versicherungspolicen oder durch eine erhöhte Fremdkapitalaufnahme gedeckt werden müsste. Dies könnte dazu führen, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse unter den prognostizierten Werten liegen. Entwicklung des Zinsniveaus Sollten für das Fremdkapital höhere Zinssätze entstehen als prospektiert, würde dies zu einer Verschlechterung der Rendite führen. Risiko des Policenhandels Es ist der Fondsgesellschaft möglich, die Policen vor Ablauf zum Rückkaufswert an die Versicherungsgesellschaften zurückzugeben. Wäre die Fondsgesellschaft dazu gezwungen, könnte sich dies nachteilig auf die Rendite auswirken. Allgemeines Vertragserfüllungsrisiko Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Dabei sind insbesondere das Risiko der Nichterfüllung des Rahmenvertrages über den Verkauf und die Übertragung von Kapitalversicherungen sowie das Risiko der Nichterfüllung des Service- und Verwaltungsvertrages zu nennen. Dies könnte die Ergebnisse in erheblichem Maße beeinflussen. Nach dem Service- und Verwaltungsvertrag ist die Haftung der cash.life AG für Schäden, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, auf jährlich EUR 1,3 Millionen begrenzt. Fehlende Fungibilität der Beteiligung Da für Anteile an geschlossenen Fonds kein geregelter Zweitmarkt existiert, ist die Veräußerung einer Beteiligung möglicherweise nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich. Rechtliche und steuerliche Risiken Änderungen in der Rechtsprechung oder Rechtsauffassung, neue Erlasse oder neue Verordnungen der Finanzbehörden können die Ergebnisse in erheblichem Maße beeinflussen. Sollte die Übertragung der Rechte aus dem Ankauf der Versicherungspolicen nicht einwandfrei durchgeführt werden oder sollten Dritte die Ablaufleistung für sich beanspruchen, könnte es zu Rechtsstreitigkeiten und damit zu einer verzögerten oder gar keiner Auszahlung der Ablaufleistung an die Fondsgesellschaft kommen. Nach Auffassung des Prospektherausgebers ist davon auszugehen, dass keine Umsatzsteuer entsteht. Die Fondsgesellschaft ist daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die Finanzverwaltung eine abweichende Rechtsauffassung vertritt und die Umsätze der Fondsgesellschaft der Umsatzsteuer unterwerfen könnte. 16

17 Nach dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 planen die Regierungsparteien die Erbschaftsteuer spätestens zum 1. Januar 2007 unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu reformieren. Sollte dies wie der Koalitionsvertrag andeutet auf der Grundlage des von der vorangegangenen Regierung vorgelegten Entwurfes eines Gesetzes zur steuerlichen Verbesserung der Standortbedingungen geschehen, könnten für Vermögensanlagen der vorliegenden Art die im Abschnitt Steuerliche Rahmenbedingungen dargestellten erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen möglicherweise entfallen. Fremdfinanzierung Geplant ist, rund 77 Prozent des Kaufpreises der Versicherungspolicen (inklusive Kaufnebenkosten) sowie anfänglich auch die laufenden Prämienzahlungen über ein Bankdarlehen zu finanzieren. Es liegt ein Kreditvertrag über bis zu EUR 238 Millionen vor. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung wurde noch keine Zinsfestschreibung vorgenommen. Insofern besteht das Risiko, dass die Bereitstellung des Fremdkapitals nicht zu dem kalkulierten Zinssatz zustande kommt. Die aus der Fremdfinanzierung resultierenden Zins- und Tilgungsbelastungen sollen aus den Ablaufleistungen der fällig gewordenen Policen geleistet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ablaufleistungen etwa auf Grund von geringeren Bonuszuweisungen nicht zur Abdeckung der Zins- und Tilgungsleistungen ausreichen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaft. Die erworbenen Versicherungspolicen werden als Sicherheit bei der kreditgewährenden Bank hinterlegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bank im Falle eines Zahlungsverzuges der Fondsgesellschaft bei Zins- und Tilgungsleistungen von ihrem kreditvertraglichen Verwer- tungsrecht Gebrauch macht. Unter Umständen müssten die Policen in diesem Fall zu einem ungünstigen Zeitpunkt veräußert werden. Dies hätte ebenfalls negative Folgen für die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage. Sollte der Ankauf der Kapitalversicherungen schneller erfolgen als die Einzahlung des Eigenkapitals, besteht die Möglichkeit, eine Zwischenfinanzierung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG oder der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH in Anspruch zu nehmen. Diese wird konzeptgemäß durch das später eingezahlte Eigenkapital getilgt. Die Zinsaufwendungen für das kurzfristige Zwischenfinanzierungsdarlehen wären von der Gesellschaft zu tragen. Mittelfreigabe Die Freigabe der Mittel erfolgt durch die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Mittelverwendungsvertrages. Durch den Mittelverwendungsvertrag wird sichergestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend den in diesem Prospekt gemachten Aussagen verwendet werden. Ohne Mitwirkung des Mittelverwenders erfolgt keine Freigabe der Mittel. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe mangels vorliegender Voraussetzungen kann zu steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Anlagegefährdende Risiken Ankauf des Portfolios von Kapitallebensversicherungen Zur Zeit der Prospekterstellung ist das Portfolio an Kapitallebensversicherungen noch nicht angekauft worden. Es besteht das Risiko, dass geeignete Versicherungspolicen nicht, nicht zu dem prognostizierten Zeitpunkt, nicht zu den prognostizierten Preisen oder nicht in dem 17

18 Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung der Kommanditisten/Treugeber ist im Innenverhältnis auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage und im Außenverhältnis soweit anwendbar auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Diese Hafteinlage entspricht der übernommenen Pflichteinlage, kann aber wähprognostizierten Umfang verfügbar sind. Dies könnte zu negativen Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen führen. Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des Managements und der Qualität der externen Berater ab. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft auswirken. Darlehen in Höhe der Differenz zwischen dem zugesicherten Eigenkapital in Höhe von EUR 100 Millionen und dem tatsächlich bis zum 31. Dezember 2007 eingeworbenen Eigenkapital, das die bisherigen Kommanditisten nicht schlechter stellt, als wenn der Fonds vollplatziert wäre. Sofern die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH im Falle der Inanspruchnahme ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, wäre die Gesamtfinanzierung nicht mehr sichergestellt. Ausfallrisiko Grundsätzlich besteht das Risiko, dass eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften aus dem Portfolio in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Auf Grund von Marktgegebenheiten kann es außerdem dazu kommen, dass das Portfolio nicht die gewünschte Streuung aufweist, sondern sich auf Policen von wenigen Versicherungsgesellschaften konzentriert. Dies würde das Ausfallrisiko erhöhen. Vertragserfüllung aus dem Mittelverwendungsvertrag Sofern der Mittelverwender seinen ihm obliegenden Prüfungspflichten nicht nachkommt, besteht das Risiko der Fehlverwendung der eingezahlten Kommanditeinlagen. Im Extremfall droht der Gesellschaft die Insolvenz. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung Die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH sichert der Fondsgesellschaft die Vollplatzierung des Eigenkapitals in Höhe von EUR 100 Millionen bis zum 31. Dezember 2007 zu. Erfolgt keine Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2007, gewährt die MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH ein Ausschüttungen Die Prognoserechnung basiert auf einem Modellportfolio. Das tatsächlich angekaufte Portfolio wird im Rahmen der vertraglich festgelegten Regelungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von dem Modellportfolio abweichen. Dies und andere Faktoren können dazu führen, dass die Höhe und Häufigkeit der tatsächlichen Ausschüttungen von den prognostizierten Ausschüttungen abweichen und in einzelnen Jahren keine bzw. nur ein Teil der geplanten Ausschüttungen erfolgt. Ebenso kann es auf Grund einer abweichenden Struktur des Portfolios hinsichtlich der Ablaufjahre der Policen zu zeitlichen Verschiebungen der Prognoseausschüttungen kommen. Haftung des Anlegers 18

19 rend der Fondslaufzeit durch die Geschäftsführung reduziert werden, um eine Verringerung der Haftung des Anlegers im Außenverhältnis zu erreichen, vgl. 5 des Gesellschaftsvertrages. Als maximales Risiko ist der Totalverlust der Einlage anzusehen, gegebenenfalls zuzüglich etwaiger Aufwendungen für eine persönliche Anteilsfinanzierung. Wenn die Einlage geleistet worden ist, besteht grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Die Ausschüttung liquider Mittel, die keinem Gewinn der Gesellschaft entspricht, kann aber gemäß 169 ff. HGB zu einem Wiederaufleben der beschränkten Kommanditistenhaftung führen, wenn durch die Ausschüttung der Kommanditanteil unter die Haftsumme sinkt. Es besteht daher das Risiko, dass bereits ausgeschüttete Beträge zurückgefordert werden können (so genanntes Wiederaufleben der Außenhaftung). Die Haftung in Höhe der gezeichneten Beteiligung gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten fort. Rückabwicklung der Gesellschaft Reichen die eingeworbenen Mittel der Gesellschaft nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht aus, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, oder kann der Gesellschaftszweck nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht erreicht werden, weil die Gesellschaft auf Grund mangelnder Verfügbarkeit von Kapitalversicherungen, die die Investitionskriterien erfüllen, erheblich weniger Mittel verwendet als geplant, so hat sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und in dieser die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag über die Rückabwicklung der erbrachten Pflichteinlagen abzüglich gemäß Investitions- und Finanzierungsplan verwendeter Mittel sowie der Gesellschaft entstandener Kosten zu unterbreiten. Die Annahme der Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Auflösung der Gesellschaft und deren Rückabwicklung bedarf einer Mehrheit von 75 Prozent aller vorhandenen Stimmen. Einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und sonstiger Vergütungen im Fall der Rückabwicklung der Gesellschaft hat der Anleger nicht. Anlegergefährdende Risiken Persönliche Anteilsfinanzierung Anleger, die ihre Beteiligung teilweise oder vollständig durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen für dieses Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Zahlungsströmen des Beteiligungsangebotes fällig werden. Somit besteht für einen Anleger bei einer persönlichen Anteilsfinanzierung das Risiko, dass er auch bei fehlenden Rückflüssen aus der Beteiligung den regelmäßigen Kapitaldienst für seine Fremdfinanzierung leisten muss. Die Inanspruchnahme einer Anteilsfinanzierung sollte mit dem steuerlichen Berater abgestimmt werden. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken bekannt. 19

20 Das Anlageobjekt: die deutsche Kapitallebensversicherung Die Lebensversicherung Die Lebensversicherung ist das mit Abstand wichtigste private Vorsorgeprodukt der Deutschen. Der Gesamtbestand betrug zum Ende des Jahres 2005 rund 94 Millionen Policen. Statistisch gesehen verfügt also jeder Bundesbürger über mindestens eine Lebensversicherungspolice. Die sich in der Bevölkerung immer mehr durchsetzende Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard zu erhalten, wirkt sich positiv auf den Absatz aus. Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Kombination aus Risikoabsicherung und Geldanlage. Es wird nicht nur im Todesfall eine bestimmte Summe ausgezahlt, sondern auch im Erlebensfall. Der Versicherer garantiert für das Laufzeitende eine bestimmte Kapitalleistung, die so genannte Erlebensfallsumme. Neben dieser Erlebensfallsumme kommen noch Überschüsse und in der Regel auch Schlussgewinnanteile zur Auszahlung. Die tatsächliche Leistung übertrifft deshalb die garantierte Erlebensfallsumme häufig bei weitem. Bei der privaten Rentenversicherung zahlt der Sparer monatliche oder jährliche Raten oder hinterlegt einmalig eine größere Summe. Nach Ablauf der Versicherungsdauer bestehen dann zwei Möglichkeiten: Entweder wird das angesparte Kapital plus Zinsen auf einmal ausgezahlt oder es wird eine lebenslange Rente in Anspruch genommen. Für beide Varianten gilt eine garantierte Mindestverzinsung*. Versicherungsbestand Lebensversicherungsverträge, Mio. Verträge Quelle: GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (2005: Schätzung) 20

21 Es gibt immer wieder Versicherungsnehmer, die ihre Kapitalversicherung aus unterschiedlichen Gründen vor dem eigentlichen Vertragsende kündigen. Dies betrifft immerhin rund die Hälfte aller Verträge. Notlagen der Auslöser. Bei über einem Viertel der Befragten spielt der Wunsch nach einer anderen Geldanlage die Hauptrolle. Weitere Motive sind eine geplante Selbstständigkeit oder eine größere Anschaffung. In einer Umfrage hat das Institut für Demoskopie in Allensbach ermittelt, dass in rund der Hälfte der Fälle reaktive Gründe für die Kündigung ausschlaggebend sind. Beispiele sind hohe Schulden, Scheidung oder Arbeitslosigkeit. Aber nicht immer sind finanzielle Dass ein gewaltiges Marktpotenzial für den Ankauf von vor der Kündigung stehenden Kapitalversicherungspolicen vorhanden ist, macht das in der unten stehenden Grafik abgebildete Stornovolumen der vergangenen Jahre deutlich. Entwicklung des Stornovolumens in Mrd. EUR, Mrd. 12,4 12, ,0 8,7 9, Quelle: GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft; eigene Berechnungen 21

22 Das Fondskonzept Investieren in bereits bestehende Kapitalversicherungen Die Fondskonzeption des MPC Rendite-Fonds basiert auf zwei grundlegenden Erkenntnissen. Zum einen darauf, dass der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung eines Kapitalversicherungsvertrages von der Versicherungsgesellschaft erhält, in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Vertrages liegt. Deswegen ist es dem Fondsmanagement möglich, die Policen unter Wert einzukaufen. Zum anderen besticht die besondere Sicherheitsqualität des Produktes, die in der deutschen Kapitalversicherung selbst begründet liegt. Das Ankaufsprocedere ist so strukturiert, dass die cash.life AG, die für die Fondsgesellschaft die Akquisition der Kapitalversicherungen durchführt, zunächst die Versicherungspolicen vom Verkäufer in eigenem Namen erwirbt. Der MPC Rendite-Fonds erwirbt dann von cash.life das erforderliche Volumen an Kapitalversicherungen analog dem Investitionsvorhaben. Es kann sich dabei sowohl um Policen handeln, die sich schon länger im Eigentum von cash.life befinden, als auch um Policen, die erst kurzfristig hinzugekauft wurden. Davon unberührt bleibt das Recht der MPC Rendite-Fonds GmbH & Co. KG, Kapitalversicherungen direkt vom Verkäufer der Policen zu erwerben. Nach dem Ankauf der Policen leistet die Fondsgesellschaft die Versicherungsbeiträge bis zum Vertragsende und vereinnahmt dann die fällige Ablaufleistung. Für den MPC Rendite-Fonds wird angestrebt, ein Portfolio von Kapitalversicherungen aufzubauen, das eine durchschnittliche garantierte Mindestverzinsung von mindestens 3,40 Prozent aufweist. Zum Zweck der Risikodiversifizierung sollen von verschiedenen Versicherungsunternehmen Kapitalversicherungen mit unterschiedlichen Restlaufzeiten erworben werden Hohe Ertragschance durch günstigen Einkauf Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen existiert deshalb, weil der Rückkaufswert*, der von den Versicherungen angeboten wird, nicht den wahren inneren Wert der Versicherungspolice widerspiegelt. Der Anleger profitiert bei diesem Fondskonzept von der Gewinnspanne beim Einkauf der Versicherungspolicen. Denn obwohl der Kaufpreis über dem Rückkaufswert liegt, können die Policen zu einem Preis angekauft werden, der oft deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Vertrages liegt. Die folgende Grafik verdeutlicht dies. Die Kurve Innerer Wert der Police entspricht dem tatsächlichen Wert des Vertrages. Der Unterschied zur Kurve Rückkaufswert zeigt, wie hoch das Gewinnpotenzial in der Einkaufsphase bei diesem Fondskonzept sein kann. Zur Ermittlung des Kaufpreises wird die voraussichtliche Ablaufleistung auf den Zeitpunkt des Ankaufs diskontiert. 22

23 Beispielhafter Verlauf einer Kapitalversicherung Wertentwicklung Innerer Wert der Police Rückkaufswert Beitrag Jahre Beispielhafte Darstellung bei einem Kapitalversicherungsvertrag mit 30-jähriger Laufzeit Beachtliches Marktpotenzial Rund die Hälfte aller Kapitalversicherungsverträge wird vor dem regulären Vertragsende gekündigt. Daraus ergibt sich ein großes Marktpotenzial beim Ankauf von Gebrauchtpolicen für den MPC Rendite-Fonds Leben plus VI. Die Zahlen sind beeindruckend: Im Jahr 2004 wurden Verträge mit einem Volumen von EUR 12,6 Milliarden gekündigt. Zusätzlich kommen noch Versicherungsnehmer als Verkäufer ihrer Versicherungspolice in Betracht, die wegen des geringen Rückkaufswertes, der möglichen Kapitalertragsteuerbelastung oder des Verlustes der Todesfallabsicherung bisher von einer Kündigung abgesehen haben. Anleihedepots absichern Der MPC Rendite-Fonds eignet sich konzeptgemäß hervorragend zur Absicherung eines Anleiheportfolios. Diese Erkenntnis beruht zum einen auf der Wechselbeziehung zwischen dem Zinsniveau und den Kursen von Anleihen, zum anderen auf der hohen Korrelation zwischen den Anleihekursen und der Entwicklung der Überschussbeteiligungen der Lebensversicherungsunternehmen. Das entsprechende Szenario stellt sich wie folgt dar: Steigende Zinsen führen zu sinkenden Kursen der Anleihen. Doch wenn die Zinsen steigen, erhöhen sich mittelbar auch die 23

24 Überschussbeteiligungen der Lebensversicherungsunternehmen. Hier besteht eine nachgewiesene Wechselbeziehung. Steigende Überschussbeteiligungen der Versicherungen im Portfolio des Fonds wirken sich wiederum positiv auf die Rendite aus. einschließlich einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals von neun Prozent p. a. in Abzug gebracht. Der verbleibende Betrag wird im Wege der nachträglichen Kaufpreiserhöhung an den ehemaligen Policenverkäufer bzw. an dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt. Anleger, die stark in Anleihen investiert haben, sollten sich also auch aus Gründen der Portfolioabsicherung am MPC Rendite-Fonds Leben plus VI beteiligen. Aktives Fondsmanagement Das Policenportfolio kann aktiv verwaltet werden. Sollten Kapitalversicherungen während der Laufzeit des Fonds die Performance-Erwartungen nicht erfüllen oder sollten andere Gründe dafür sprechen, können Policen verkauft oder storniert werden. Entsprechend können während der Fondslaufzeit auch Kapitalversicherungen zugekauft werden. Todesfall der versicherten Person* Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Todesfallsumme* zunächst an die Fondsgesellschaft ausgezahlt. Von dem vereinnahmten Betrag werden der ursprüngliche Ankaufspreis und die von der Fondsgesellschaft bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geleisteten Prämien 24

25 Vorteile für sämtliche Marktpartner Attraktiver Veräußerungserlös für den Verkäufer der Versicherungspolice Beibehaltung einer Todesfallabsicherung aus den verkauften Lebensversicherungsverträgen Versicherungsunternehmen senken Stornoquote Der Versicherungsnehmer erzielt bei Veräußerung seines Vertrages einen höheren Nettoerlös als bei Stornierung. Dies kommt bei der Kaufpreisfindung sowohl Käufer als auch Verkäufer zugute, denn die Versicherungsgesellschaften bringen beim Storno üblicherweise Abschläge (für Abschlusskosten, Storno- und Verwaltungsgebühren) in Abzug. Darüber hinaus spart der Verkäufer gegebenenfalls Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, wenn der Vertrag bis zum Verkaufszeitpunkt weniger als zwölf Jahre bestanden hat und vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Todesfallsumme zunächst an die Fondsgesellschaft ausgezahlt. Von diesem Betrag werden der ursprüngliche Ankaufspreis sowie die von dem Fonds bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geleisteten Prämien einschließlich einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals von neun Prozent p. a. in Abzug gebracht. Der verbleibende Betrag wird an den Verkäufer der Police bzw. dessen Rechtsnachfolger im Wege der nachträglichen Kaufpreiserhöhung ausgezahlt. Geringe Stornoquoten sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal, wenn es um die Beurteilung von Versicherungsunternehmen geht. Deswegen sind die Versicherungsgesellschaften daran interessiert, die Stornoquote möglichst niedrig zu halten. Ein Verkauf der Police führt nicht zu einer Erhöhung der Stornoquote, da der Vertrag ungekündigt fortgeführt wird. Entweder erfolgt eine unwiderrufliche Abtretung aller Rechte und Pflichten aus der Versicherungspolice an den Käufer oder es findet ein Versicherungsnehmerwechsel statt. Versicherungsmakler behält Provisionsoption Fortführung des Vertrages auch im Gläubigerinteresse Darüber hinaus behält der Versicherer die so genannten Assets under Management, also die Kundengelder zur Vermögensanlage. Dieses Kerngeschäft zu erhalten, ist ureigenstes Interesse der Versicherungsunternehmen. Gerade bei unsicheren Kapitalmärkten ist es für die Assekuranzen besonders wichtig, den Abfluss von Liquidität zu verhindern. Im Fall der Stornierung einer Versicherungspolice entfällt für den Versicherungsmakler oder zuständigen Vertriebsmitarbeiter der Versicherungsgesellschaft in der Regel die Betreuungs- bzw. Bestandsprovision. Weiterhin wird bei einem eventuellen neuen Abschluss durch den bisherigen Versicherungsnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach einem Storno in der Regel keine erneute Abschlussprovision gezahlt. Durch die Übertragung der Versicherungspolice auf den Policenkäufer bleibt der ursprüngliche Vertrag ungekündigt. Sollte der bisherige Eigentümer der Versicherungspolice eine neue Kapitalversicherung abschließen, wird dies als Neuzugang qualifiziert und ist damit erneut provisionsfähig. Deswegen haben auch Versicherungsmakler/Vertriebsmitarbeiter ein großes Interesse daran, kündigungswilligen Versicherungsnehmern den Verkauf ihrer Police zu empfehlen. Häufig dient die Kapitalversicherung als Sicherheit für einen Kredit oder sonstige Verbindlichkeiten. Dabei kann der Fall eintreten, dass die Forderungen des Gläubigers höher sind als der Rückkaufswert einer Lebensversicherung, weshalb oftmals der Gläubiger als Begünstigter für den Todesfall eingetragen ist. Wird der Lebensversicherungsvertrag gekündigt durch den bisherigen Versicherten oder den Gläubiger, an den die Lebensversicherung als Sicherheit abgetreten wurde geht auch die Absicherung für den Todesfall verloren. Durch den Verkauf der Versicherungspolice bleibt der Anspruch auf die Absicherung grundsätzlich bestehen. Dies erhöht die Sicherheit des Gläubigers und kann zur Reduzierung eines möglichen finanziellen Schadens für die Hinterbliebenen beitragen. Hinzu kommt, dass institutionelle Gläubiger nach dem Best advice -Grundsatz zur bestmöglichen Verwertung von Sicherheiten verpflichtet sind. Aus diesem Grund sollten Kreditinstitute auch aus eigenem Interesse auf die Möglichkeit des Verkaufs hinweisen. 25

26 Das Sicherheitskonzept Der Anleger hat die Gewissheit, dass der MPC Rendite-Fonds ausschließlich in deutsche Kapitalversicherungen investiert, die eine garantierte Mindestverzinsung aufweisen. Außerdem gelten für Versicherungen besondere Anlagevorschriften. So ist das Kapital, das zur Deckung der bereits zugesagten Überschüsse notwendig ist, von den Versicherungsunternehmen in einen so genannten Deckungsstock* anzulegen, der selbst bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens für die Versicherten zur Verfügung stehen würde. Zusätzliche Sicherheit bietet der gesetzliche Anspruch auf Leistungen im Falle der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens. Nach dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, einen Sicherungsfonds einzurichten. Der Umfang des Fonds soll mindestens ein Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen* aller dem Sicherungsfonds angeschlossenen Versicherungsunternehmen betragen. Dies entspricht rund EUR 500 Millionen. Übersteigt ein Schadensfall diese Summe, können weitere EUR 500 Millionen eingefordert werden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, in der Summe jährlich 0,2 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen in den Sicherungsfonds einzuzahlen. Im Insolvenzfall soll der Versicherungsbestand auf Anordnung der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf den Sicherungsfonds übertragen werden. Dieser stellt dann die Mittel bereit, um die garantierten Leistungen zu erfüllen. Anschließend soll der Vertragsbestand möglichst rasch auf andere Versicherungsunternehmen übertragen werden. Die bereits bestehende Protektor Lebensversicherungs AG, eine von den deutschen Lebensversicherungsunternehmen gegründete Auffanggesellschaft, wird voraussichtlich mit der Durchführung dieser Aufgaben beauftragt werden. Näheres wird durch Rechtsverordnung geregelt. Ein weiterer Baustein im effektiven Sicherheitskonzept des MPC Rendite-Fonds ist die Risikostreuung über eine Vielzahl von Policen (es ist der Ankauf von rund Policen geplant) und über mehrere Versicherungsgesellschaften, von denen wiederum Policen mit unterschiedlichen Tarifvarianten angekauft werden. So kann die eventuell unterdurchschnittliche Performance einer Versicherung durch die Leistung der anderen Gesellschaften relativiert werden. 26

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