Landkreis Osterode am Harz Osterode am Harz, Der Landrat -II.5/ V o r l a g e. für den Kreistag

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1 Wahlperiode 2011/2016 Drucksache Nr. 365 Landkreis Osterode am Harz Osterode am Harz, Der Landrat -II.5/ Beteiligt: Ausschuss für Umwelt, Abfall und Ordnung V o r l a g e für den Kreistag Abfallwirtschaft; a) Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 b) Zwanzigste Nachtragssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Osterode am Harz c) Abfallgebührensatzung für den Landkreis Osterode am Harz für das Jahr 2016 Anlagen I. Erläuterung Die wichtigsten Tendenzen der Abfallgebührenentwicklung für das Jahr 2016 können wie folgt zusammengefasst werden: 1. Einleitende Übersicht der Veränderungen Hinsichtlich der Leistungen des Einsammelns und Beförderns von Abfällen (sog. Kreismüllabfuhr) stehen Überschüsse ( ca. 1,2 Mio. aus 2013 zwingend anzusetzen) zur Verfügung. Der durch die Verbandsumlage zu zahlende Behandlungspreis des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen (AS) steigt geringfügig um 1,07 /Mg. Es sind aber weiterhin gute Erlöse für die Verwertung von Altpapier zu erwarten, so dass insgesamt eine Reduzierung der Volumengebühr von 1,64 /l bei 14-täglicher Abholung auf 1,50 /l vorgeschlagen wird. Die Jahresgebühren für die gängigsten Behältervolumina sinken um ca. 8,5 %. Im Deponiebereich sind für die verschiedenen Ablagerungsbereiche und für die vorzubehandelnden Abfälle ausnahmslos Überdeckungen aus den Vorjahren anzusetzen. Die eingeleiteten Maßnahmen (z.b. Ausbaubeschluss Polder 2) und die dadurch möglichen Senkungen der Ablagerungsgebühren haben sich sehr positiv auf die Abfallmengen ausgewirkt und die Prognosen verlaufen weiterhin auf stabilem Niveau.

2 Für die Deponiegebühren, bezogen auf die Ablagerungspolder, wird für nahezu keine Abfallart (Ausnahmen: Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF)) eine Gebührenanpassung vorgeschlagen. Weiterhin wird für kompostierbare Abfälle eine Gebührensteigerung ( + 5,7 %) und für vorzubehandelnde Abfälle eine Gebührensenkung (- 5,0 %) vorgeschlagen. Die Hausmüllgebühren können nach 2012 (Ø - 13,5 %), 2013 (Ø - 7,4 %) und 2015 (Ø - 5,7 %) weiter gesenkt werden (Ø - 8,5 %). 2. Begründung der Änderungen im Einzelnen 2.1 Allgemeine Entwicklung / Eckpunkte im Deponiebereich Die für 2016 anzusetzende Überdeckung (ca ) aus dem Jahr 2013 für die vorzubehandelnden Abfälle ist zwingend anzusetzen. Im Vorjahr war es noch eine Unterdeckung von ca Die anzusetzende Überdeckung ist trotz der Umlagenerhöhung (1,07 /Mg) des AS für vorzubehandelnde Abfälle ursächlich für die Senkung der Anlieferungsgebühr von 317,35 /Mg auf 301,49 /Mg (= - 5,0 %). Für die Ablagerungsbereiche ergibt sich durch die Zusammenführung der Über-/Unterdeckungen der Vorjahre einschließlich eines Teilansatzes der abzusehenden Überdeckung aus 2015 (ca aus Gründen der Gebührenstabilität) insgesamt eine zu berücksichtigende Überdeckung von Da die intensiven Akquisebemühungen seit Herbst 2013 sehr erfolgreich verlaufen sind und auch zu dauerhaften Abfallanlieferungen ab Herbst 2014 führten, können einerseits die Gebühren für die Ablagerungspolder beibehalten werden und sind auch auf längere Sicht wettbewerbsfähig, andererseits bedingt eine zuverlässige Anlieferungsmenge auch, dass die entsprechende Aufnahmekapazität durch den Ausbau des Polders 2 kurzfristig sicherzustellen ist. Die Planungen dahingehend sind angelaufen. Im Ergebnis bleiben die Gebühren für z. B. Boden, Bauschutt, Aluminiumhydroxid u. Straßenaufbruch auf derzeitigem Niveau. Wegen des hohen Volumenverbrauches und des überproportionalen Einbauaufwandes ist die Gebühr für künstliche Mineralfaser (Dämmstoffe) und Asbest in 2015 angehoben worden. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherige Gebühr noch nicht ausreichend dem Aufwand und Volumenverbrauch entspricht und somit wiederum erhöht werden sollte. Die Zuführung zur Rekultivierungsrückstellung beträgt, basierend auf dem aktualisierten Kostenbedarf, für die Stilllegung und Rekultivierung nach Anpassung der Polderlaufzeiten (2015 = ). 2.2 Gebühr für das Einsammeln und Befördern von Abfällen Für die Kalkulation 2016 im Hausmüllbereich sind zwingend Überschüsse in Höhe von ca. 1,2 Mio. (Vorjahr = ca ) anzusetzen (Anlage 4g/2016). Hinzu kommen Verwertungserlöse für Altpapier, so dass insgesamt eine Senkung der Hausmüllgebühren vorgeschlagen wird. Die Gebühr für die Restabfallbehälter, also die allgemeine Abfallgebühr, soll deutlich sinken, für den meistgenutzten 80 l-behälter um ca. 8,5 %, somit von 207,64 auf 189,94 /a. Die Gebührenstruktur (Gebühr setzt sich zusammen aus Grundgebühr und Volumengebühr) soll beibehalten werden. 2

3 Die Grundgebühreneinnahme dürfte auf maximal ca. 2,33 Mio. (Anlage 8/2016) festgesetzt, soll aber lediglich auf ca. 1,86 Mio. begrenzt werden. Die Summe des Behältervolumens (Kostenträgermenge) ist im Jahr 2015 etwas angestiegen (Anlage 9/2016), da u. a. gewerbliche Nutzer, die externe Entsorgungswege wählten, konsequent überprüft wurden und in einigen Fällen wieder Abfallbehälter des Landkreises aufzustellen waren (konsequente Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges). Zu a) Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 Nachfolgend werden zunächst der Aufbau der Kalkulation und die der Kalkulation zugrunde gelegten wesentlichen Annahmen für die Kostenzuordnung und die Verteilungsschlüssel erläutert: 1. Aufbau der Berechnung Die Kalkulation setzt sich aus mehreren als Anlagen beigefügten Kalkulationsblättern zusammen: Das Kalkulationsblatt Kreismülldeponie (Anlage 1/2016) enthält alle Aufwendungen und Erlöse in Bezug auf die noch betriebenen und stillgelegten Deponien des Landkreises Osterode am Harz. Enthalten sind hier außerdem die Aufwendungen für die Entsorgung der seit dem vorzubehandelnden Abfälle und für den Betrieb der Kleinanliefererstation auf der Kreismülldeponie Hattorf am Harz. Diese Aufwendungen werden anteilig in die Kalkulation Einsammeln und Befördern übertragen; die Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern der kompostierbaren Abfälle, sogenannter Sonderdienst, und den Behältertausch zur Gänze. Das Kalkulationsblatt Einsammeln und Befördern von Abfällen (Anlage 3/2016) enthält alle Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern der bei den Haushalten und in anderen Herkunftsbereichen anfallenden Abfälle einschließlich der Sperrabfall-, Grünabfall-, Papier- und Schadstoffsammlung. Das Kalkulationsblatt Sonstige Gebühren (Anlage 10/2016) beinhaltet die einzelnen Gebührensätze, die sich konkret aus dem jeweilig anfallenden Aufwand herleiten. In den Kalkulationsblättern werden jeweils der Gebührenbedarf und die nach den prognostizierten Mengen und Aufwendungen zu erzielenden Gebühreneinnahmen ausgewiesen. 2. Zinssatz Das zu verzinsende Anlagevermögen steht auf Grund der Anlagenachweise fest. Die Eröffnungsbilanz des Landkreises für das Jahr 2008 weist ein negatives Eigenkapital aus. 3

4 Es wird insoweit vorgeschlagen, den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals auf den zu erwartenden durchschnittlichen Zinssatz für Fremdkapital von voraussichtlich 2,94 % (Vorjahr = 3,40 %) festzulegen. Ein Vermerk zu der Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes für die kostenrechnende Einrichtung Hausmüllabfuhr und Kreismülldeponie ist als Anlage 2/2016 beigefügt. 3. Zuordnung der Aufwendungen zu den einzelnen Leistungsbereichen Die Zuordnung der Aufwendungen und Erlöse zu den einzelnen Leistungsbereichen ergibt sich jeweils aus der Bemerkungsspalte auf dem Kalkulationsblatt. Die Verursachungsanteile hinsichtlich der jeweiligen Kosten wurden detailliert ermittelt. Die Aufwendungen wurden jeweils dem Leistungsbereich zugeordnet, der sie verursacht. Soweit eine Verursachung durch mehrere Leistungsbereiche gegeben war, wurden in erster Linie Mengenverhältnisse und der Volumenverbrauch, daneben aber auch der Nutzen für deponietechnische Zwecke und die Verursachungsbeiträge zu kostenintensiven Abschluss- und Nachsorgeeinrichtungen berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgte im Einzelnen wie folgt: Einsammeln und Befördern von Abfällen Aufteilung Grund- und Volumengebühr: Die Aufwendungen für das Einsammeln und Befördern wurden getrennt nach Fixkosten und mengenabhängigen Kosten ermittelt. Ein Teil der Fixkosten wurde auch in die Volumengebühr einbezogen. Sondergebühren: Sie beinhalten die einzelnen Gebührensätze, die sich konkret aus dem jeweilig anfallenden Aufwand herleiten. Kreismülldeponie Unterhaltung Mülldeponie: Zusammenfassung verschiedener Kosten, Umlage nach tatsächlicher Verursachung durch die einzelnen Leistungsbereiche. Gleichmäßige Umlegung von z.b. Vermessungskosten der Ablagerungsflächen. Deponieausstattungsgegenstände: Zusammenfassung verschiedener Kosten, Umlage nach tatsächlicher Verursachung (z.b. Laborgeräte für die Sickerwasserkläranlage, PC für Serverraum etc.) durch die einzelnen Leistungsbereiche sowie Einzelanschaffungen (Hochdruckreiniger). Bewirtschaftungskosten: Zusammenfassung verschiedener Kosten wie Heizung, Abwasserabgabe, Reinigung, Strom usw., Umlage nach tatsächlicher Verursachung durch die einzelnen Leistungsbereiche. Bewirtschaftungskosten sonstige: Zusammenfassung verschiedener Kosten z.b. Bewachungskosten der Deponie und gleichmäßige Zuordnung zu den einzelnen Leistungsbereichen. Haltung von Fahrzeugen: Umlage von TÜV-Kosten und insbesondere der Benzinkosten nach tatsächlichem Einsatz der Fahrzeuge in den verschiedenen Leistungsbereichen. Dienst- und Schutzkleidung: Gleichmäßige Umlage auf die Leistungsbereiche bzw. Zuordnung nach tatsächlichem Anfall. 4

5 Aus- und Fortbildung, Umschulung: Zuordnung nach tatsächlichem Anfall bei den Mitarbeitern der einzelnen Leistungsbereiche. Entsorgungs-, Verwertungs- und Abfuhrkosten: Zuordnung der Transportund Verwertungskosten des Altholzes, der Grünabfälle, der Transport- und Entsorgungskosten für Schadstoffe, Dachpappen usw. jeweils bedarfsbezogen. Vorbehandlungskosten: Zuordnung nur zu den vorzubehandelnden Abfällen, da es sich ausschließlich um Aufwendungen für die Vorbehandlung beim AS handelt. Steuern, Versicherung, Schadensfälle: Für grundstückstechnische Anlagen, Personal, Fahrzeuge usw., z.b. Elektronik und Maschinenversicherung, den jeweiligen Leistungsbereichen zugeordnet. Geschäftsausgaben: Kopierkosten, Büromaterial, Telefon, Literatur, Zuordnung entsprechend regelmäßigem Anfall. Postgebühren: Gebührenbescheide und ähnliches, Zuordnung entsprechend regelmäßigem Anfall. Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten: Umlage nach tatsächlicher Verursachung (z.b. Gutachten über die Rekultivierung und Nachsorgekosten, Reparatur der Ablagerungsfläche nach Starkregenereignissen). Innere Verrechnungen, Verwaltungsanteile: Verteilung wie Personalkosten auf die jeweiligen Leistungsbereiche. Abschreibung und Zins Sickerwasserkläranlage/ Sickerwasserreinigungskosten: Zuordnung zu 80 % zu den vorzubehandelnden Abfällen. Die Sickerwasserklärung bei anderen Abfällen ist mit technisch erheblich weniger Aufwand bzw. gar nicht erforderlich. Jedoch ist grundsätzlich für alle Deponiebereiche die entsprechende Infrastruktur vorzuhalten und zu unterhalten. Insoweit ist eine Zuordnung von 20 % der Kosten zu den nicht vorbehandlungsbedürftigen Abfällen sachgerecht und angemessen. Das Deponiesickerwasser der organikhaltigen Abfälle muss behandelt werden, weil die Grenzwerte für die organische Fracht und für den Stickstoffgehalt, die bei einer Einleitung von Sickerwasser in eine Vorflut eingehalten werden müssen, ohne Behandlung nicht eingehalten werden können. Die Behandlungsanlage ist daher gerade für die Behandlung dieser Parameter geplant, ausgelegt und gebaut worden und wird auch entsprechend betrieben. Sämtliche Kosten (fix und variabel) können daher auch den genannten Parametern zugeordnet werden. Stickstoff und organische Fracht entstehen ausschließlich durch die chemisch-biologische Umsetzung organikhaltiger Abfälle (= vorbehandlungsbedürftiger Abfälle) und führen zur entsprechenden Verunreinigung der Sickerwassers. Genau auch aus diesem Grund wollte der Gesetzgeber mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) sicherstellen, dass künftig von diesen Abfällen keine derartigen Emissionen bei der Ablagerung mehr ausgehen, indem er eben die Ablagerung untersagt und stattdessen eine Vorbehandlung vorgeschrieben hat. Andere Abfälle, wie belasteter Bauschutt und Boden, können aber weiter abgelagert werden. Zwar werden insbesondere in der chemisch-physikalischen Behandlungsstufe auch andere Schadstoffe eliminiert (wie z.b. Schwermetalle), diese Parameter sind aber nicht als kritisch einzustufen. Die Eliminierung ist quasi ein Nebeneffekt, auch aus diesem Grund ist die Kostenzuordnung sachgerecht. Abschreibung und Zins Gasanlage: Zuordnung zu 80 % zu den vorzubehandelnden Abfällen. Gas wird fast ausschließlich nur von den vorzubehandelnden Abfällen produziert. 5

6 Abschreibung und Zins sonstige: Zuordnung zu 80 % zu den vorzubehandelnden Abfällen aufgrund der Anlieferungsanzahl. Bewegliche Vermögensgegenstände: Verteilung je 1/8 (Altpolder, Rödermühle u. a.) bzw. 3/16 (Polder 3, Randwall) für die Ablagerungsflächen, gleichmäßige Verteilung gemäß der anteiligen Inanspruchnahme auf die jeweiligen Leistungsbereiche. Fahrzeuge (kalk. Kosten): Verteilung entsprechend der Inanspruchnahme auf die jeweiligen Leistungsbereiche. Personalkosten: Zuordnung nach tatsächlichem Einsatz des Personals in den jeweiligen Leistungsbereichen. Rückstellungen: In die Kalkulation werden Rückstellungen für den Abschluss und die Nachsorge der Deponien einbezogen. Die Beträge ergeben sich grundsätzlich auf der Basis des bisherigen Nachsorgegutachtens. Zusätzlich werden die neu zugrunde gelegten Ablagerungsmengen und -zeiträume berücksichtigt. Eine Fortschreibung wird vorgenommen. Fixkosten Deponie: In Spalte D des Kalkulationsblattes Kreismülldeponie wird jeweils der Aufwand ermittelt, der in die Grundgebühr einbezogen werden kann. Diese Aufwendungen werden auf das Kalkulationsblatt Einsammeln und Befördern übertragen. Randwall: In Spalte E des Kalkulationsblattes Kreismülldeponie werden die Aufwendungen für den Randwall ermittelt. Abgelagert werden hier belastete inerte Abfälle. Polder 3: In Spalte F des Kalkulationsblattes Kreismülldeponie werden die Aufwendungen für den Betrieb des Polders 3 ermittelt. Abgelagert werden hier unbelastete und gering belastete inerte Abfälle. Vorzubehandelnde Abfälle/Selbstanlieferer: Den vorzubehandelnden Abfällen/Selbstanlieferer in Spalte G des Kalkulationsblattes Kreismülldeponie werden die Aufwendungen für die an der Deponie durch die Abfallbesitzer und -erzeuger selbst angelieferten Abfälle zugeordnet einschließlich der an den Abfallzweckverband Südniedersachsen zu entrichtenden Umlage. Vorbehandlung Hausmüll und Sperrmüll: In der Spalte H des Kalkulationsblattes Kreismülldeponie werden die Aufwendungen für die Vorbehandlung und Entsorgung der seit dem vorzubehandelnden Abfälle aus privaten Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen erfasst. Der Aufwand wird auf das Kalkulationsblatt Einsammeln und Befördern übertragen. Sonstige Gebühren: Spalte I des Kalkulationsblattes Kreismülldeponie enthält die Zusammenfassung der Aufwendungen für die sogenannten Kleinanlieferungsgebühren. Die detaillierte Berechnung dieser Gebühren findet sich jeweils auf dem Kalkulationsblatt Sonstige Gebühren. Grünabfall Selbstanlieferer und Grünabfall Sammlung Hausmüllzahler: Hier (Spalte K) werden die Aufwendungen für die Grünabfallsammlung veranschlagt. Die Aufwendungen für die Grünabfallsammlung werden auf das Kalkulationsblatt Einsammeln und Befördern übertragen. Tonnentausch: Fahrzeug sowie Kosten Schwerkraftschloss und Sonstige Gebühren für den Behältertausch: Kosten für die Übernahme des Behältertauschdienstes, der einzelnen Tauschgebühren und für das Schwerkraftschloss (Spalte M - P). Die Aufwendungen für den Tauschdienst werden auf das Kalkulationsblatt Einsammeln und Befördern übertragen. 6

7 Die Aufwendungen für die Kostenstellen Sickerwasserkläranlage, Waage, Umladestation, Sonstiges, Kleinanliefererstation, Strom, Gas, Rödermühle, Altpolder, Polder 1, Polder 2, Fahrzeuge und bewegliches Vermögen werden im Kalkulationsblatt Kreismülldeponie in Spalten Q bis AC getrennt erfasst und dann unter Umlage Kostenstellen auf die oben genannten Leistungsbereiche umgelegt. Der Verteilungsschlüssel ergibt sich jeweils aus der Spalte AE Erläuterungen. Aufwendungen für die Deponie Rödermühle, Altpolder und den Polder 1 (verfüllt) sind in der Drucksache Nr. 16 vom , S.6 ff detailliert dargestellt und sind Bestandteil dieser Kalkulationserläuterung (als Auszug Anlage 5/2016). a 1: Deponie Der Aufbau der Kalkulation ist bereits ausführlich erläutert worden. Für jeden Gebührentatbestand sind im Detail direkte Kosten ermittelt worden, aus denen sich die Gebühr errechnet. Hauptsächlich die anzusetzende Überdeckung von ca (Vorjahr = Unterdeckung) führt bei fast gleichbleibendem Behandlungspreis beim AS zu einer geringeren Gebühr für den vorbehandlungsbedürftigen Abfall (301,49 statt 317,35 ). Weiterhin positiv zu verzeichnen ist die noch vorhandene Erlössituation bei Metallen und Altpapier, sowie auch beim Elektro- und Elektronikschrott. Deshalb wird vorgeschlagen, diese Materialien weiterhin kostenlos anzunehmen. 7

8 Die Gebührenkalkulation 2016 im Einzelnen: Kreismülldeponie (Produkt: ) Kalkulation Kalkulation Erlöse Euro Euro Benutzungsgebühren, Entgelte Mieten und Pachten Einnahmen aus Verkauf Sonstige privatrechtliche Entgelte Erstattung von Zweckverbänden und dergl. AS für den Betrieb Umladestation Innere Verrechnungen Anteilige Gebühren für die Verwertung von Grünabfällen Innere Verrechnungen Anteilige Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll u.a. 3811XX Innere Verrechnungen Erträge für die Übernahme des Behältertauschdienstes u.a. 1) ) ) ) ) ) Gesamterlöse Kreismülldeponie (Produkt: ) Aufwand Euro Euro Unterhaltung der Mülldeponie Rekultivierung Kreismülldeponie und Altdeponie Rödermühle Unterhaltung bewegl. Vermögen Erwerb bewegl. Vermögensgegenstände bis Heizung Reinigung Strom 7) )

9 Kreismülldeponie (Produkt: ) Aufwand Euro Euro Wasser/Abwasser Gebäudeversicherung Abgaben Sonst. Bewirtschaftungskosten Haltung von Fahrzeugen Aus- u. Fortbildung, Umschulung Dienst- und Schutzbekleidung bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand (Entsorgungs-, Verwertungs- und Abfuhrkosten) Vorbehandlungskosten EDV-Aufwand Sonstiger Aufwand, Mitgliedsbeiträge Geschäftsaufwendungen Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Versicherung und Schadensfälle 4711XX Abschreibungen ) ) ) Verzinsung des Anlagekapitals 12) XXX Personalkosten 4811XX Interne Leistungsbeziehungen Geschäftsaufwand 4811XX Interne Leistungsbeziehungen IuK-Aufwand (Informations- u. Kommunikationstechnik) Verwaltungskostenanteile Kreismülldeponie Gebäudemanagement 13) ) Zwischensumme:

10 Über-/Unterdeckung Vorjahre 15) SUMME: Erlöse abzüglich Aufwand: 0 0 Erläuterungen: 1) Die Einnahmen aus Deponiebenutzungsgebühren vermindern sich insgesamt. Ursächlich sind die geringer angesetzten Mengen für die Ablagerungen. 2) Die Einnahmen resultieren überwiegend aus den Vermarktungserlösen für Metallschrott und die Deponiegasverstromung. Gleichzeitig wurden die Erlöse für den Behälterdienst (s. Nr. 6) neu zugeordnet. 3) Erstattungspreis (9,19 /Mg) für den Betrieb der Umladestation bei gleichbleibender prognostizierter Menge von Mg vorzubehandelnden Abfällen. 4) Das mit dem Produkt Abfallentsorgung (vorzubehandelnde Abfälle) korrespondierende Konto bezieht sich auf ca Mg bei 55,61 /Mg (Vorjahr 52,62 /Mg). Die Steigerung ist u. a. auf die jetzt erforderliche gewordene Bezahlung von Mautkosten zurückzuführen. 5) Das mit dem Produkt Abfallentsorgung korrespondierende Konto bezieht sich auf Mg vorzubehandelnde Abfälle bei 301,49 /Mg (Vorjahr = 317,35 /Mg). 6) Das mit dem Produkt Abfallentsorgung korrespondierende Konto ergibt sich aus den Kosten des Einbaus von Schwerkraftschlössern und hauptsächlich aus der Übernahme des Behältertauschdienstes. 7) Auf der Grundlage des Nachsorgegutachtens und Anpassung der Verfülldauer aufgrund der Mehranlieferungen in 2015 wurden die Ansätze fortgeschrieben. Die Rekultivierung der Altdeponie Rödermühle ist abgeschlossen. 8) Der Aufwand wird hauptsächlich durch die Sickerwasserkläranlage verursacht. 9) Entsorgungskosten für Grünabfälle, weiterhin entstehen Entsorgungskosten für Dachpappe, Altholz, Altreifen, Styropor usw. 10) Der Betrag entspricht der an den AS zu zahlenden Umlage der Vorbehandlungskosten ( Mg vorzubehandelnde Abfälle, davon 400 Mg Selbstanlieferungen). 11) Die Abschreibungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Restbuchwert geteilt durch die Restnutzungsdauer. Grundsätzlich werden die Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung für Niedersachsen angewandt. Neuanschaffungen (Radlader) führen zu einem Mehrbedarf. 12) Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2,94 % festgesetzt. Die Zinsen werden jeweils vom Restbuchwert des Vorjahres berechnet. Die Berechnung des Zinssatzes ergibt sich aus Anlage 2/ ) Aufgrund von Überprüfungen der Stellenanteile, tariflicher Anpassungen und neuer Zuordnungen zu den verschiedenen Produkten ergibt sich eine geringe Steigerung. 14) Zusammenfassung verschiedener Produktkonten unter dem Dach Verwaltungskostenerstattung. 10

11 15) Ansatz von Über-/Unterdeckungen der Vorjahre nach Vorgaben des NKAG (innerhalb von 3 Jahren); die genaue Aufteilung ist den Anlagen 4 a-g/2016 und Anlage 1/2016, Zeile 54, zu entnehmen. Die Berechnung der Gebühren im Einzelnen: Die Berechnung der Gebühren im Einzelnen ergibt sich detailliert aus den Kalkulationsblättern. Der Gesamtbedarf setzt sich wie folgt zusammen: 1. Gesamtbedarf: davon a) Vorbehandlungskosten b) Abschreibungen c) Verzinsung d) Kalkulatorische Rückstellungen bzw. Aufwand e) Personalkosten f) Betriebskosten g) Ansatz von Überdeckungen ========= In die Kalkulation (s. Anlage 1/2016) einbezogen wurden die aufgeführten Unterund Überdeckungen der Vorjahre unter Berücksichtigung des Drei-Jahres- Zeitraumes gemäß 5 Abs. 2 NKAG. 2. Vom Gesamtbedarf abzusetzende Erlöse: (s. Kalkulationsblatt Kreismülldeponie (Anlage 1/2016, Zeilen 31ff)) Restbedarf: (Anlage 1/2016, Zeile 55) =============== Die verbleibenden Aufwendungen wurden mittels einer Kostenrechnung auf die noch genutzten Deponieflächen und hinsichtlich des Altpolders und der nicht mehr genutzten Deponieflächen nach Maßgabe des 12 Abs. 3 und 4 NAbfG verteilt. Die Verteilung der Aufwendungen, die sich im Einzelnen aus dem Kalkulationsblatt Kreismülldeponie (Anlage 1/2016) ergibt, erfolgte nach Maßgabe des jeweils verursachten Aufwandes. Die Berechnung der Gebühr erfolgt dann unter weiterer Berücksichtigung von Faktoren. Zur Differenzierung zwischen den Faktoren berücksichtigt werden im Wesentlichen: Herstellungstechnischer Aufwand für die Basisabdichtung (Einfache mineralische Dichtung DK I, Kombinationsabdichtung DK II) Annahmeaufwand (Kontroll-, Behandlungs- und Einbauaufwand) 11

12 Potentielle Schadstoffbelastung Sickerwasserbelastung (d.h. Wechselwirkung untereinander, Auswirkung auf Reinigungsaufwand) Aufwand nach Ablagerung (Einfache Oberflächenabdichtung DK I, Temporäre Oberflächenabdeckung und Kombinationsoberflächenabdichtung DK II). Der überdurchschnittliche Volumenverbrauch beim Dämmmaterial, z. B. Nr (im Vergleich zu Boden/Bauschutt) und asbesthaltigen Baustoffen führt zu einer neuen Gewichtung (Faktor 10 bzw. 10,5) dieser Abfallarten. Faktor 1 1,3 1,5 1,5 + Zusatzaufwand 10 + Zusatzaufwand 2 Abfallart (Bsp.:) inkl. Abfallschlüsselnummer Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die fallen Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen kohlenteerhaltige Bitumengemische DK Bewertung I I I Mineralische Dichtung, normaler Aufwand bei der Annahme, geringe potentielle Schadstoffbelastung, kaum Sickerwasserbelastung, DK I - Oberflächenabdichtung Mineralische Dichtung, erhöhter Aufwand beim Einbau, geringe potentielle Schadstoffbelastung, kaum Sickerwasserbelastung, DK I -Oberflächenabdichtung Mineralische Dichtung, erhöhter Aufwand bei der Annahme, erhöhte potentielle Schadstoffbelastung, erhöhte Sickerwasserbelastung, DK I - Oberflächenabdichtung asbesthaltige Baustoffe I Mineralische Dichtung, erhöhter Aufwand bei der Annahme und beim Einbau, erhöhte potentielle Schadstoffbelastung, erhöhte Sickerwasserbelastung, DK I - Oberflächenabdichtung anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält Dämmmaterial, das Asbest enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen kohlenteerhaltige Bitumengemische I II Mineralische Dichtung, erhöhter Aufwand bei der Annahme und beim Einbau, erhöhte potentielle Schadstoffbelastung, erhöhte Sickerwasserbelastung, DK I Oberflächenabdichtung und Deponievolumenmehrverbrauch Kombinationsabdichtung, normaler Aufwand bei der Annahme, höhere potentielle Schadstoffbelastung, höhere Sickerwasserbelastung, DK II Oberflächenabdichtung 12

13 2, Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten II Kombinationsabdichtung, erhöhter Aufwand bei der Annahme, hohe bis sehr hohe potentielle Schadstoffbelastung, hohe bis sehr hohe Sickerwasserbelastung, DK II Oberflächenabdichtung 10,5 + Zusatzaufwand asbesthaltige Baustoffe anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält II Kombinationsabdichtung, erhöhter Aufwand bei der Annahme und beim Einbau, hohe bis sehr hohe potentielle Schadstoffbelastung, hohe bis sehr hohe Sickerwasserbelastung, DK II - Oberflächenabdichtung Die genauen Kostenaufteilungen der Kalkulation der Gebührengruppen sind der Anlage 7/2016 zu entnehmen. Die Ausweisung der Gebührengruppen (II a, II b und IV a) ist wegen des Zusatzaufwandes bei verschiedenen Abfallarten notwendig, da diese Abfallarten bei Ablagerung einen sofortigen besonderen zusätzlichen Aufwand (Bodenabdeckung) mit Personal und schwerem Gerät erfordern. Die Kalkulation des Zusatzaufwands in Höhe von 25,97 ergibt sich aus Anlage 10/2016 Spalte AX, Zeile 17. Im Ergebnis wurden für die Ablagerungspolder jeweils Gebührengruppen gebildet, die das vorgenannte Gewichtungssystem mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren widerspiegeln. Die Berechnung der Gebühren wird anhand nachfolgender Tabelle erläutert: 13

14 Faktor in Mg Ablagerungsfläche Abfallmenge Berechnungsgröße Faktor x Menge Bedarf Gebühren -gruppe Gebühr neu je Mg Bedarf / Summe DK I x Faktor DK I-Polder I 14,60 DK I-Polder 1, I a 18,98 DK I-Polder 1, II 21,90 DK I-Polder DK I-Polder 1,5 + Zusatzaufwand 10 + Zusatzaufwand II a 47, II b 171,97 DK II-Polder III 29,20 DK II-Polder 2, IV 36,50 DK II-Polder Summe Berechnungsgröße 10,5 + Zusatzaufwand IV a 179, Die ausgewiesene prognostizierte Abfallmenge von ca Mg resultiert aus den Akquisebemühungen seit Herbst So liefern einige im Landkreis ansässige Produktionsfirmen ihre Abfälle wieder dauerhaft auf der Kreismülldeponie an. Die Höhe der Gebührensätze für die einzelnen Gebührengruppen ergeben sich, in dem der gesamte Gebührenbedarf für den DK I- bzw. DK II-Polder durch die Berechnungsgröße dividiert wird. Die daraus resultierenden Summen werden jeweils mit dem Faktor 1 für Gebührengruppe I, mit Faktor 1,3 für Gebührengruppe I a, mit Faktor 1,5 für Gebührengruppen II und II a, mit Faktor 10 für die Gebührengruppe II b sowie mit Faktor 2 für Gebührengruppe III, mit Faktor 2,5 für Gebührengruppe IV und mit Faktor 10,5 für Gebührengruppe IV a multipliziert; die entsprechenden Gebührensätze der einzelnen Gebührengruppe sind dann ablesbar. Außerdem wird für die Gebührengruppen II a und b sowie IV a eine Zusatzgebühr erhoben, die sich aus dem erhöhten Arbeitsaufwand, der für den Einbau der jeweiligen Abfälle erforderlich ist, ergibt. Für die Gebührengruppe V (Selbstanlieferung vorzubehandelnde Abfälle) ergibt sich gem. Anlage 1/2016, Zeile 61, eine Gebühr in Höhe von 301,49 je Mg. 14

15 Nachfolgend werden die Gebühren einiger Abfallarten dargestellt; Veränderungen sind hervorgehoben: 2016 Zum Vergleich bis Gebühr je Mg bzw. Stück 2015 Gebühr je Mg bzw. Stück Bauschutt 14,60 14,60 Bodenaushub 14,60 14,60 Bauschutt gemischt mit Bodenaushub 14,60 14,60 Kompostierbarer Abfall 55,61 52,62 Gebührengruppe II (DK I), z. B. Straßenaufbruch Gebührengruppe I a (DK I), z.b. Aluminiumhydroxid Gebührengruppe II (DK I) z. B. Strahlmittelabfälle Gebührengruppe II a (DK I) asbesthaltige Baustoffe Gebührengruppe II b (DK I) Dämmstoffe Gebührengruppe III (DK II) z. B. gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gebührengruppe IV (DK II) z. B. gefährlich belasteter Bodenaushub, Rost- u. Kesselasche, Gebührengruppe IVa (DK II) asbesthaltige Baustoffe, Dämmstoffe Gebührengruppe V Vorzubehandelnder Abfall / Hausmüll/Sperrabfall/Baustellenabfälle 21,90 21,90 18,98 18,98 21,90 21,90 47,87 43,97 171,97 138,87 29,20 29,20 36,50 36,50 179,27 146,17 301,49 317,35 Metallschrott, Papier und Pappe 0,00 0,00 Elektro- und Elektronikschrott 0,00 0,00 Holz (Altholzkategorie I,II u. III) 29,11 26,97 Holz (Altholzkategorie IV) 76,81 80,49 Holz (Altholzkategorie IVa) 89,44 92, l Abfallsäcke (Big-Bags) für Asbest 7,00 7, l Abfallsäcke (Big-Bags) für Asbest 10,30 10,30 PKW-Reifen ohne Felge 2,00 1,87 PKW-Reifen mit Felge 5,00 5,00 15

16 Für Kleinanlieferungen bis maximal 0,25 m³ berechnen sich die Gebühren wie folgt: Abfallart Kompostierbarer Abfall Vorzubehandelnder Abfall Durchschnittl. Gewicht je Anlieferung Gebühr je Mg Gebühr 100 kg 55,61 5,56 50 kg 301,49 15,07 a 2: Hausmüll Nachdem im letzten Jahr die Gebühren reduziert wurden, kann auch für das Kalkulationsjahr 2016 eine Senkung der Hausmüllgebühren vorgeschlagen werden. Dies ist u. a. auf die weiterhin relativ stabilen Verwertungserlöse für Altpapier zurückzuführen. Zusätzlich war eine nicht unerhebliche Überdeckung von rd. 1,2 Mio. anzusetzen. Ferner wirken sich die getrennte Erfassung von Altholz beim Sperrabfall sowie das konsequente Hinterfragen von beabsichtigten Volumenreduzierungen bei gewerblichen Abfallerzeugern und deren Beratung zur Vermeidung illegalen Handelns positiv aus. Die Kalkulation der Hausmüllabfuhr im Einzelnen: (s. Anlage 3/2016) Hausmüllabfuhr (Produktnummer: ) Erlöse Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte Einnahmen aus Verkauf (Papier) Sonstige privatrechtliche Entgelte u. Gebühr für 2. Sperrabfallabholung Zuschuss Öffentlichkeitsarbeit (DSD) Kalkulation 2016 Euro Kalkulation 2015 Euro 1) ) Gesamterlöse

17 Hausmüllabfuhr (Produktnummer: ) Kosten Kalkulation 2016 Euro Kalkulation 2015 Euro Unterhaltung des sonst. Vermögens Beschaffung Abfallsäcke, Prov. Verkaufsstellen Miete für Müllgefäße ) Aus- u. Fortbildung ) Abfuhrkosten u. a ) Kosten der EDV Geschäftsausgaben ) Sachverständigen- und Gerichtskosten Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Sonst. Finanzaufwendungen (Zinsen) 4711XX 7) Abschreibungen Verzinsung des eingesetzten Kapitals 8) ) Verwaltungskostenanteile Interne Leistungsbeziehungen Gebäudemanagement ILB EDV-Aufwand ILB - Geschäftsausgaben 40XXXX Personalkosten 4811XX 10) Interne Verrechnung Erstattung Behälterdienst ) Gebühren für die Entsorgung von Grünabfall ) Vorbehandlungskosten Restansatz Überdeckung ) Ansatz Überdeckung ) Gesamtkosten Erlöse abzüglich Kosten:

18 Erläuterungen: 1) Die geringere Gebühreneinnahme resultiert im Wesentlichen aus der Senkung der Gebühren bei fast gleichbleibend prognostiziertem Behältervolumenbestand. 2) Der kommunale Anteil bei der Altpapierregelung ist auf 78,21 % und der DSD- Anteil auf 21,79 % prognostiziert. Es wurden Erlöse für rd Mg PPK-Fraktion für den Landkreis-Anteil geschätzt, durchschnittlich 70 /Mg. Zusätzlich werden Einnahmen durch den Verkauf von Stück Abfallsäcken geschätzt. 3) Der Mehrbedarf ist auf die zusätzliche Schulungskosten für neue Software zurückzuführen. 4) Die Erhöhung ist auf besondere Einsatzfahrten des Entsorgers zurückzuführen. 5) Die Anschaffung neuer Software ist ursächlich für den einmaligen Mehrbedarf. 6) Gutachterkosten, die für 2015 schon eingeplant waren: Für externe juristische, betriebswirtschaftliche und technische Begleitung, insbesondere wegen der möglichen Einführung der Biotonne. 7) Die Abschreibungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Restbuchwert geteilt durch die Restnutzungsdauer. Es werden die Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung für Niedersachsen angewandt. 8) Der kalkulatorische Zinssatz wird auf 2,94 % festgesetzt und sinkt damit um 0,46 Prozentpunkte. Die Zinsen werden jeweils vom Restbuchwert des Vorjahres berechnet. Die Berechnung des Zinssatzes ergibt sich aus Anlage 2/ ) Die Verwaltungskostenerstattungen erhöhen sich durch die veränderte Zuordnung des Behältertauschdienstes. 10) Das mit dem Produkt (Kreismülldeponie) korrespondierende Konto bezieht sich auf die Erstattung des erweiterten Behältertauschdienstes (der fast ausschließlich durch KMD-Personal realisiert wird) und die Ausstattung von Behältern mit Schwerkraftschloss. Eine neue Zuordnung führt zur Verminderung (siehe auch Nr. 9) 11) Das mit dem Produkt (Kreismülldeponie) korrespondierende Konto bezieht sich auf ca Mg kompostierbare Abfälle bei den von April bis November durchgeführten Sammeltouren. 12) Das mit dem Produkt (Kreismülldeponie) korrespondierende Konto bezieht sich auf die erwartete Menge ( Mg) beim Einsammeln vorzubehandelnder Abfälle bei 301,40 (Vorjahr = 317,35 /Mg). 13) Rest-Ansatz Überdeckung 2012 und Ansatz der Überdeckung von 2013 (s. Anlage 3/2016, Spalte D, Zeile 29 und Anlage 4g). Die Erläuterung der Berechnung der Hausmüllgebühren im Einzelnen: Gesamtkosten: minus Erlöse (hauptsächlich Papier) davon mengenunabhängige Kosten: variable Kosten:

19 Hinsichtlich der mengenunabhängigen Vorhaltekosten siehe Anlage 8/2016. Bedarf: Siehe Anlage 3/2016 (Spalte D, Zeile 37) Minderung des Bedarfs um sonstige Einnahmen wie Zusatzgebühr, Gebühr für die 3. Sperrabfallabholung usw Beim Ansatz von erwarteten Einnahmen für die Grundgebühr (s. Anlage 3/2016 Spalte E Zeile 37) ergibt sich ein Betrag von Eine mögliche Erhöhung der Grundgebühr (mengenunabhängige Kosten) bis zu einer Höhe von ca. 2,3 Mio. (s. Anlage 8/2016) wird nicht vorgeschlagen. Restbetrag, der durch die Volumengebühr zu decken wäre: (s. Anlage 3/2016 Spalte M Zeile 37) Die Grundgebühr würde demnach mit rd. 28,2 % der Gesamtkosten der Abfallbeseitigung ( ) ausmachen. Danach verbleiben bei dieser Höhe genug Anreize zur Abfallvermeidung und es könnte sogar für alle Pflichtigen eine gleich hohe Grundgebühr erhoben werden. Dies wird aber nicht vorgeschlagen. Es soll bei der bisherigen Höhe der differenzierten Grundgebühr für das Kalkulationsjahr 2016 verbleiben. Sie hat sich bewährt und ist vom Verwaltungsgericht nicht beanstandet worden. Die vorgeschlagenen Gesamteinnahmenhöhe an Grundgebühren rechtfertigen auch eine über 50 % liegende Grundgebühr im Verhältnis zur Gesamtgebühr bei der Differenzierung der Grundgebühren (z. B. bei einer 28-täglichen Abfuhr). Die neuen Gebührensätze sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Berücksichtigt wurde bei der Festlegung neben dem Behältervolumen das Nutzungsverhalten hinsichtlich der weiteren Vorhalteleistungen. Im Einzelnen siehe Anlage 9/2016. Vergleich einzelner Behältergebühren im Vergleich zum Vorjahr: Behältervolumen Jahresgebühr 2016 vgl. Jahresgebühr l** 118,54 129,58 60 l 154,24 168,61 80 l* 189,94 207, l 272,57 297, l 477,25 521, l 1.395, , l 1.994, , l 7.259, ,65 * Regelvolumen für ein mit vier Personen bewohntes Grundstück (ohne Gewerbe). ** Mindestvolumen für ein mit vier Personen bewohntes Grundstück (ohne Gewerbe). 19

20 Aus der sich aus der Kalkulation ergebenden Volumen- und Grundgebühr errechnen sich weitere Gebühren des 2 Abfallgebührensatzung wie folgt: 2 (Abs. 3) - Volumengebühr - 3,00 (7-tägl.) doppelte Volumengebühr - 1,50 (14-tägl.) Regelabholung - 0,75 (28-tägl.) halbe Volumengebühr 2 (Abs. 5) - Zusatzabholung a) 240 l: 18,36 b) 770 l: 53,68 (Grundgebühr + (Volumengebühr x Behältervolumen)) / 26 Abholungen c) 1100 l: 76,73 d) 4500 l: 279,21 2 (Abs. 6) - zeitlich befristeter Anschluss a) 240 l: 23,62 b) 770 l: 64,47 Behältervolumen x Volumengebühr / 26 Abholungen + 1/12 Grundgebühr c) 1100 l: 92,20 d) 4500 l: 302,07 2 (Abs. 7) - Saisongebühr Volumengebühr / 26 Abholungen: 0,0576 = 5,8 Cent/l 2 (Abs. 9) - Abfallsack 4,04 Volumengebühr x 70 l / 26 Abholungen: 0,11 Kaufpreis/Sack 0,30 Provision Verkaufsstelle 4,45 2 (Abs. 15) Abholung von Sperrabfall Die Gebühr für die 3. Sperrabfallabholung beträgt 94,33 (siehe Anlage 3/2016 Spalte M Zeile 39). Es wird vorgeschlagen, die anteiligen Gebühren für den 2. Abholauftrag bei 50,00 zu belassen. 20

21 Zu b) Zwanzigste Nachtragssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Osterode am Harz Die Abfallsatzung ist in einigen Punkten zu ändern, die nachfolgend unter Bezugnahme auf die Nummerierung des Artikels I der Zwanzigsten Nachtragssatzung erläutert werden. Zu 1.: Diese Regelung ist aufgrund einschlägiger Gerichtsentscheidungen aufgenommen worden, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Möglichkeit der Gebührenreduzierung für längere Wege zu Standplätzen bleibt unberührt. Zu 2.: Diese Änderung dient der Sicherstellung des Angebotes der flächendeckenden Sammlung von kompostierbaren Abfällen bis zur Biotonneneinführung. Zu 3. a): Die Rechtsprechung hat eine Untersagung der Blauen Tonne an das Vorhandensein einer solchen Regelung gebunden. Bisher sind missbräuchliche Nutzungen dem Landkreis nicht angezeigt worden. Mit der Aufnahme dieser Regelung in der Satzung ist die Handlungsmöglichkeit bei Bedarf eröffnet. Zu 3. b): Die Zusatzabholung von Blauen Tonnen ist nicht vorgesehen, weil dafür keine Gebühren kalkuliert sind. Nach der Satzung ist die Bereitstellung von über die Blaue Tonne hinausgehenden Mengen möglich, so dass ein entsprechendes Angebot einer zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Abholung nicht erforderlich ist. Zu 4.: Auch für die Beschädigung oder den Verlust der Behälterschlösser und der Schlüssel haften die Anschluss- und Benutzungspflichtigen. 21

22 Zu c) Abfallgebührensatzung für den Landkreis Osterode am Harz für das Jahr 2015 Basierend auf der Kalkulation für das Jahr 2016 (s. Abschnitt a) erfahren die Gebühren in den Bereichen Hausmüll und Deponie in ihrer Höhe eine Anpassung. In 2 sind die Hausmüllgebühren enthalten. In 2 Absatz 13 Buchstabe f wurde die Formulierung die Aufnahme eines Pflegefalls durch Pflegebedürftigkeit ersetzt, um der angewandten Praxis Rechnung zu tragen. In der Praxis wird nicht unterschieden, ob die Pflegebedürftigkeit bei einer bereits im Haushalt lebenden Person eingetreten ist oder ob diese Person zugezogen ist. Der 3 beinhaltet alle Deponiegebühren. In 3 Absatz 2 wurde ein neuer Satz 3 eingefügt, um Kleinmengen von Dämmmaterial zukünftig zu einer geringeren Gebühr als der Mindestgebühr für 200 kg anzunehmen. Die hier vorgeschlagene Gebühr entspricht der Gebühr für 50 kg. In 3 Absatz 6 wurde die Staffelung der Gebühr für Kompost für den Mengenkorridor 201 kg kg gestrichen, damit zukünftig eine einheitliche Gebühr wie bereits beim Mulchmaterial erhoben wird. In 5 Absatz 4 wurde das Wort oder durch und ersetzt und dient der Klarstellung, dass die Gebührenpflicht erst nach Einzug des Abfallbehälters endet. 7 Absatz 4 wurde an das SEPA-Lastschriftverfahren angepasst. Es wurde ein neuer 10 Entgelte eingefügt. Die Entgelte, die für nicht überlassungspflichtige Abfälle erhoben werden, entsprechen den Abfallgebühren und die übrigen für die Gebühren geltenden Vorschriften der Satzung finden auch für die Entgelte Anwendung. 10 Ordnungswidrigkeiten wird 11. II. Beschlussvorschlag a) Der Kreistag nimmt die in der Vorlage dargestellte Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 zustimmend zur Kenntnis. b) Der Kreistag beschließt die dieser Vorlage beigefügte Zwanzigsten Nachtragssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Osterode am Harz. c) Der Kreistag beschließt die dieser Vorlage beigefügte Abfallgebührensatzung für den Landkreis Osterode am Harz für das Jahr In Vertretung Gero Geißlreiter 22

23 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Kalkulationsblatt Kreismülldeponie Hattorf am Harz (KMD) Anlage 2 Berechnung des Durchschnittszinssatzes für das Haushaltsjahr 2016 Anlage 3 Kalkulationsblatt Einsammeln und Befördern (Kreismüllabfuhr) Anlage 4a-f Über- / Unterdeckung KMD Anlage 4g Über- / Unterdeckung Einsammeln und Befördern (Kreismüllabfuhr) Anlage 5 Aufwendungen Deponie Rödermühle, Altpolder und Polder 1 Auszug aus DS 16 vom Anlage 6 Abfallzweckverband Südniedersachsen: Abschlag auf die Umlage 2016 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Berechnung der Punktmenge und Gebühr je Punkt Berechnung des Gebührensatzes Grundgebühren, mengenunabhängige Kosten (Kreismüllabfuhr) Bereitgestelltes Behältervolumen Kalkulationsblatt KMD: Sonstige Gebühren

24 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z AA AB AC AD AE Kreismülldeponie 301, ,490 Kalkulation Kalkulation 1 Selbstanlieferer Vorbehandlung P1 P3 Vor- Vorbehandlung Sonst. Gebühren Grünabfall Grünabfall Zusatzgebühr Fahrzeug Sonst. Gebühren Sonst. Gebühren Sonst. Gebühren Sickerwasser Waage Umladestation Sonstiges Kleinanl.- Strom Gas Rödermühle Altpolder P1 P2 Fahr- bew. Gesamt Erläuterungen bzw. Abkürzungen Euro Euro nur HM u. SM Randwalbehandlung nur HM u. SM Selbstanlieferer Sammlung Hausm.zahler für Asbest- / KMF- Tonnentausch Schwerkraftschloß Tauschgeb. 40 l l-behälter Tauschgeb l-behälter Kläranlage (SW-ARA) (Depstraße Funk-, Alarmanlage station Schadstoffe, ohne SW-ARA verfüllt zeuge Verm. 2 (Grundgebührfähi g) Anlieferungen usw.) Stückgeb. Geräte, 3 Aufwand Zuordnung nach Leistungsbereichen, ca. 1/3 für Ablagerungsflächen Unterhaltung der Mülldeponie; fast ausschließlich Kosten für die Sickerwasserbehandlung (Chemikalien u.ä.) 5 Unterhaltung bew. Vermögen , Erwerb bewegl. Vermögensgegenstände Heizung jeweils 20 % auf die Leistungsbereiche 8 Reinigung Zuordnung nach Leistungsbereichen, ca. 1/3 für Ablagerungsflächen 9 Strom davon ca Abwasserabgabe 10 Wasser/Abwasser Gebäudeversicherung Abgaben Sonst. Bewirtschaftungskosten , , Neues Fahrzeug wg. Behältertdienst 14 Haltung von Fahrzeugen Aufteilung; siehe Tabelle Personalkosten 15 Aus- u. Fortbildung, Umschulung Aufteilung; siehe Tabelle Personalkosten 16 Dienst- und Schutzbekleidung Entsorgungskosten für Grünabfälle, Dachpappe, Altreifen, Altholz usw. bes. Vw- u. Betr.-Aufw. (Entsorgungs-, 17 Verwertungs- und Abfuhrkosten) Vorbehandlungskosten 18 Vorbehandlungskosten Zuordnung nach Leistungsbereichen 19 EDV-Aufwand So. Aufwand, Mitgliedsbeiträge Geschäftsaufwendungen Gutachten Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche 22 Kosten Elektronik- u. Maschinenvers. 23 Versicherung und Schadensfälle XX Abschreibungen Ablagerungsflächen AfA SW-ARA a s. Anlagenachweise, 80% der AfA f. SW-ARA, GAS + Sonst. AfA Sonst. Deponieeinrichtungen % für vorzubeh. Abfälle b AfA Gasanlage % für vorzubeh. Abfälle c 4811XX Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteile Kalk. Zins Abl.flächen s. Anlagenachweise, 80% der AfA f. SW-ARA, GAS + Sonst. 26 Zins Sickerwasserkläranlage a Zins Sonst. Deponieeinrichtung (Straße, b Funkanlage usw.) Zins Gasanlage c 40xxx 27 Personalkosten , ,2 32, Zuordnung nach tatsächlichem Einsatz des Personals in den jeweiligen Leistungsbereichen Zwischensumme , , Anteile gemäß Nachsorgeberechnung 29 Kalkulatorische Rückstellungen Zwischensumme , , E R L Ö S E 31 Erstattung AS für den Betrieb Umlade/ 32 für Umlage Erlöse (Miete, Pachten, Verstromung; Vermarktung wie Schrott, E-Geräte usw.), 33 so.priv. Entgelte Zwischensumme ERLÖSE Umlage Kostenstellen AS für Umladebetrieb Stückgebühren (Reifen) 0 Barzahler (Kleinanlieferstation) Bauschutt, 0 Boden/Bauschutt gem., 0 0 Bodenaushub, P Waage Verteilung nach Nutzung 41 Dep.-Straße, Funkanlage, So Verteilung nach Leistungsbereichen 42 Kleinanliefererstation Gas je 1/2 für die 2 Flächen, die Gas produzieren 44 Rödermühle Verteilung 75 % Vorbehandlung und jeweils 12,5 % P1 RW und P3 45 Altpolder Verteilung 2/3 Vorbehandlung und jeweils 1/6 P1 RW und P P1 verfüllt Verteilung 75 % Vorbehandlung und jeweils 12,5 % P1 RW und P3 P Altpolder und P1 je 1/3; P1 RW und P3 je 1/6 SW-ARA-Kosten % der SW-Kosten direkt für vorzubeh. Abfälle; Rest nach Mengenanteilen 49 Fahrzeuge 77, , , , , Verteilung nach Leistungsbereichen 50 bewegliche Vermögensgegenstände Verteilung nach Leistungsbereichen 52 Zwischensumme , , , Zwischensumme der sonst. Gebühren Ansatz Über-/Unterdeckung Vorjahre Gebührenbedarf: , , , Übertrag der grundgebührfähigen Kosten Übertrag Hausmüllgebührenkalkulation , , Gebührenbedarf D E P O N I E: Maßstabseinheit Menge in Mg Übertrag in HMkalkulation Übertrag in Kalkulation So. Übertrag in HM- Übertrag in Kalkulation Übertrag in HM-kulation Übertrag in HM-kulation Übertrag in HM-kulation Übertrag in HM-kulation 60 Abfälle kalkulation So. Abfälle 61 Gebührensatz je Mg siehe Anlage 7 301,49 301,49 55,61 55,61 25,97 2,73 19,35 38,70

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