Inhaltsverzeichnis: 4. Datenbenennung und Archivierung Allgemeiner Aufbau der Plannamen 4.2. Beschreibung der CAD File-Systematik

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1 CADRichtlinien Hochbau Jänner 2015

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Rechtliche Grundlagen 2 2. Anwendungsbereich 2 3. Datenlieferung, Datenaustausch und Informationsdichte Unterlagen 3.2. Planbuch 3.3. Datenformat und Datenträger 3.4. Bestandsaufmaß mit Informationsdichte 4. Datenbenennung und Archivierung Allgemeiner Aufbau der Plannamen 4.2. Beschreibung der CAD File-Systematik 5. Originalkoordinate Längsausrichtung 5 6. Digitale Plangrundlagen Prototypzeichnung und Vorlagen 6.2. Planinhalte 6.3. Plankonstruktion und Maßstab 6.4. Layerbeschreibung und -zuordnung 6.5. Blockbeschreibung / Blockname 6.6. Raumstempel 6.7. Fenster- und Türstempel 6.8. Verwendung von Planköpfen 6.9. Situations- oder Übersichtsplan im Plankopf 7. Flächenunterteilung, Bezeichnung und Nummerierung (FM) Allgemeine Grundlagen 7.2. Ermittlung der Raumnutzfläche (NFL) 7.3. Brutto-Geschoßfläche (BGF) und Konstruktionsfläche (KGF) 7.4. Geschoßhöhe (GH) und Raumhöhe (RH) 8. Bewertungsregeln für Plandatenübernahme (Übergabepläne) Bestandsplan Allgemeine Grundlagen 9.2. Planinhalt 10. Projektplan Allgemeine Grundlagen Planinhalt 11. Beilagen und Verweise Beilagen über Download Verweise Seite 1 von 13

3 1. Rechtliche Grundlage Die CAD-Richtlinien sowie ihre Beilagen (Pkt.11) sind bei allen Verträgen mit dem Land Salzburg über Planungsleistungen ein grundlegender Vertragsbestandteil. Die nachfolgenden Regeln / Richtlinien heben keine normativen Vorgaben auf, sondern sind als Ergänzung dieser zu verstehen. 2. Anwendungsbereich Die CAD-Richtlinien des Landes Salzburg gelten generell für alle digitale Pläne, die aufgrund von Gebäudeaufnahmen, Bestands-, Entwurfs- Einreich- und Detailplänen, welche für den Hochbau-, Gebäudetechnik-, Facility-, Brand- und Fluchtwegebereich erstellt werden, als auch für alle baurelevanten Vermessungsleistungen im Auftrag der Salzburger Landesregierung. Die gegenständlichen CAD-Richtlinien gelten grundsätzlich nicht für digitale Pläne im Zusammenhang mit Tiefbauleistungen (Kanal- und Straßenbau) sowie für spezielle Vermessungsleistungen für die Landesvermessung. Die Abteilungen der Salzburger Landesregierung arbeiten bei ihrer Planerstellung mit den Programm AutoCAD (Version 2013) als Mindestanforderung. Notwendigkeit: Aufgrund der zahlreichen CAD-Anwendungen in allen Bereichen des Bauens werden der Datenaustausch digitaler Plandaten und die Kommunikation der einzelnen Systeme untereinander immer komplexer. Mit dem Ziel eines durchgängigen digitalen Datenaustausches innerhalb und außerhalb der Abteilungen der Salzburger Landesregierung ist es unbedingt erforderlich, dass die CAD relevanten Projektdaten in standardisierte Formen gebracht werden. Dies gilt für interne und externe Anwenderinnen und Anwender in gleichen Maßen. Dieser Mindeststandard dient folgenden Zwecken: Austausch bzw. Übertragung der Daten zwischen allen Projektbeteiligten Bessere Übernahme der Daten/Pläne in den eigenen Datenbestand Weiterverwendung aller Daten für die Instandhaltung nach Abschluss eines Bauprojektes Geringerer Anpassungsaufwand bei Neudaten Übernahme von relevanten Daten aus den digitalen Plänen in ein CAFM-System. 3. Datenlieferung, Datenaustausch und Informationsdichte 3.1. Unterlagen Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (AN) hat nach Abschluss des Auftragsverhältnisses der Auftraggeberin / dem Auftraggeber (AG) grundsätzlich den Letztstand der beauftragten Planung bzw. den tatsächlich umgesetzten bzw. ausgeführten Umfang in einer den CAD-Richtlinien entsprechenden digitalen Form zu übergeben. (z.b. Kollaudierungspläne) Dies betrifft je nach Auftragsumfang: Aufmaß- / Bestandspläne (sofern diese nicht von der/dem AG zu Verfügung gestellt werden) Baubehördlich genehmigte Pläne Ausführungspläne (letzte aktuelle Version) Übergabepläne (Umarbeitung in die Bestandsdarstellung) Die/der AG ist berechtigt, auch vor oder zwischen den einzelnen Projektstadien die digitalen Daten in entsprechender Form von der/dem AN einzufordern, hierbei wird jedoch der/dem AN eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen zur Datenübermittlung eingeräumt. Werden von der/dem AN für die Projekterstellung 3D- Informationen erarbeitet bzw. verwendet, so verpflichtet sich die/der AN, zusätzlich auch diese der/dem AG in einer den CAD-Richtlinien entsprechenden Form zu übergeben Planbuch Die Führung eines Planbuches ist für alle Projektbeteiligten verbindlich. Sofern keine anderen Vereinbarungen, vertraglich unterfertigt wurden, obliegt dies der Generalplanerin / dem Generalplaner (GP) oder der Architektin / dem Architekten. Bei Einsatz eines Projektraumes muss das aktuelle Planbuch auch hier hinterlegt werden. (Eine entsprechende Vorlage kann bei der/dem AG angefordert werden). Seite 2 von 13

4 3.3. Datenformat und Datenträger Alle digitalen Daten sind in Form eine CD/DVD in 2-facher Ausfertigung als Vektordaten im Dateiformat DWG (Version 2013) zu übergeben. Die oben beschriebenen Lieferungen sowie alle nachfolgend beschriebenen Unterlagen sind mit dem Honorar abgegolten. Die Übermittlung per (für Überprüfung und Kontrolle) ist grundsätzlich möglich, ist aber mit der jeweiligen Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter vorher abzuklären. Bei der Übergabe der vereinbarten Leistung an die/den AG sind folgende Unterlagen anzuschließen: Sofern technisch möglich und sinnvoll, sind sämtliche digitalen Daten zusätzlich auch im Format PDF zu übermitteln. Alle Pläne sind im Format PDF zu übermitteln. Alle Pläne (wenn mit der/dem AG nicht anders vereinbart) müssen in einfacher Ausfertigung, gefaltet, auf haltbaren Papier in Farbe ausgedruckt übergeben werden. Ein Planverzeichnis mit Dateinamen, Beschreibung des Inhaltes, Dateigröße und Datum. Aufstellung aller verwendeten Programme mit Angabe von Version und der Hardwareplattform sowie die dem Auftrag zugrunde liegende Ausgabe dieser Richtlinie. Zusätzliche, einvernehmlich festgelegte Sonderelemente (Layer, Blöcke ) sind zu dokumentieren. Für die Abrechnung ist eine nachvollziehbare Flächenberechnung (Raumbuch) als Ausdruck und auf Datenträger beizulegen. Bei Abänderungen in den Plänen ist (je nach Größe des Bauvorhabens) eine Liste der durchgeführten Änderungen beizulegen. Für den geplanten Austausch von Daten im Format DWG zwischen AN und AG ist ein vorheriger Test mit überprüfbaren/repräsentativen Zeichnungselementen unbedingt erforderlich! 3.4. Bestandsaufmaß mit der Informationsdichte 1-4 (ÖNORM A ) Im Falle der Beauftragung eines Bestandsaufmaßes können folgende normierte Informationsdichten beauftragt werden: Informationsdichte 1 : Schematisches Aufmaß M 1:100 Informationsdichte 2 : Wirklichkeitsgetreues Aufmaß M 1:100 / 1:50 Konstruktion und Struktur der Wände, Hinweis auf frühere Bauzustände Raum- und Bodenbezeichnungen sowie Raumnummern Höhenpunkte im Raum absolut und relativ (Zusätzlich können Punkte aus der Informationsdichte 3 beauftragt werden) Informationsdichte 3 : Verformungsgetreues Aufmaß M 1:50 Decken und Bodenstrukturen, Bauzustände, Gewölbe, Zimmermannsdetails Risse und gebrochene Hölzer, Passpunkte, Absolute- und Raumhöhen Außen- und lichte Raummaße, Bezeichnung von Baumaterial und Konstruktion (planungsvorbereitende Bauzustandsanalyse, Dokumentation für Restaurierung und Umbauplanung) Informationsdichte 4 : Verformungsgetreues Aufmaß mit hoher Detaildarstellung M 1:25 oder > (Dokumentation für komplexe Restaurierung und Rekonstruktion) 4. Datenbenennung und Archivierung Der erste Teil des Dateinamens leitet sich grundsätzlich von der Struktur der Liegenschaftsbezeichnungen des Landes Salzburg ab. Diese ist unbedingt bindend. Um einen optimalen Projektablauf zu gewährleisten, ist dies idealerweise vorab mit dem jeweiligen Projektteam abzustimmen. Seite 3 von 13

5 4.1. Allgemeiner Aufbau der Plannamen Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen gilt folgender Ansatz: Im Dateinamen werden leere Felder generell mit einer 0 aufgefüllt Beschreibung der CAD File-Systematik Region: 1 = Innere Stadt 2 = Flachgau etc. Liegenschafts-ID (LG ist Gruppe + Nr.): Die projetbezogene Liegenschafts-ID wird von der/dem AG fixiert. Bestehend aus der Gruppe 01 und der Nr. 01 z.b = Chiemseehof. 01 = Amtsgebäude 02 = Bezirkshauptmannschaften etc. Bauteil / Objektbezeichnung: 00A = Bauteil A 001 = Objekt 1 ST1 = Stiege 1 Geschoß / Ebene: 099 = 1.Untergeschoß 100 = Erdgeschoß 101 = 1.Obergeschoß etc. S01 = Schnitt 1-1 AN0 = Ansicht - Nord ANW = Ansicht - Nord-West etc. AGE = Ansichten - Gesamt SGE = Schnitte - Gesamt 000 = Lageplan / Außenanlagen Projektphase: S = Studie V = Vorentwurf E = Einreichung A = Ausführung D = Detailplanung B = Bestandsaufnahme Gewerk: HO = Hochbau GT = Gebäudetechnik (Gesamt) GH = Heizung GK = Klima GL = Lüftung GS = Sanitär Seite 4 von 13

6 GE FM BS FL = Elektro = Facility Management = Brandschutz = Fluchtweg Index: 0 = keine Änderung A = Änderung A-Z (1 Stelle) Plan-Nr.: 001 = Plannummer (3 Stellen, numerisch) 5. Originalkoordinate - Längsachsenausrichtung Ist ein Vermessungsplan die Grundlage für eine Planung, so müssen sich alle Gebäudekonstruktionen und Geschoße darauf beziehen. Alle Bauteile einer Liegenschaft beziehen ihre Ausrichtung und Lage grundsätzlich auf die Weltkoordinate (WKS) laut Gauß-Krüger-Koordinaten! Nur für das Arbeiten innerhalb der Zeichnung als auch für das Plotten (Drucken) können die einzelnen Bauteile in ihre jeweilige Längsachse gedreht werden. (Relative Koordinate) Bezugspunkt Geschoße / Gewerke Mehrere zu einem Objekt gehörige Pläne / Gewerke müssen sich auf den gleichen (relativen) Bezugspunkt oder den gleichen Koordinatenursprung beziehen. Dies soll sicherstellen, dass z.b. mehrere Geschoße sowie Gewerke übereinander gelegt und kombiniert werden können. Für einen möglichen Zusammenbau mit XREF- Technologie ist ein eindeutiger, geschossübergreifender Bezugspunkt festzulegen (z.b. ein Liftschacht, Achsraster). Dieser ist mit dem attributiertem Blocksymbol aus der Vorlage des Landes Salzburg darzustellen. autom. Koordinate (X,Y,Z) 6. Digitale Plangrundlagen 6.1. Prototypzeichnung und Vorlagen Es wird eine Prototypzeichnung im Format DWG und DWT mit maximalen und eine im Format DXF mit minimalen Dateninhalten bereitgestellt. Diese sollte als Vorlage für die Grundstandards verwendet werden. Vor dem Beginn der Arbeiten können Anwendungsbeispiele bei der/dem AG zum Abgleich eingesehen werden. (Informationen dazu und zur Layer-Liste, Planbuch- Vorlage- und Plotstildatei siehe unter Beilagen Punkt 11.) 6.2. Planinhalte Die Liegenschaften, Gebäude bzw. Objekte sind in Form von Vektordaten (digital) mit den dazugehörigen beschreibenden Informationen entsprechend den CAD Richtlinien der/dem AG zu übergeben. Grundsätzlich sind alle Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten (mit Ausnahme von Detailplänen) als eigene Files (DWG) zu trennen. Bauteile, die in direktem Zusammenhang stehen, werden in einem Plan abgebildet. (siehe auch Allgemeiner Aufbau der Plannamen Punkt 4.1) Gewerke / Ebenen Werden mehrere Planinhalte (z.b. Bestands-, Haustechnik- und/oder Brandschutzplanungen) gemeinsam beauftragt, sind diese Gewerke durch eine eigene Layerzuordnung (Ebenen) entsprechend den Layerstandards der/des AG in einzelnen Zeichnungen darzustellen. Bei einer beauftragten Verwendung der XREF-Technologie wird der Bestandsplan als Grundlage/XREF hinterlegt. Naturaufmaß / Fertigmaß Bei der digitalen Darstellung von Bestandsbauten ist das Fertigmaß Grundlage, bei allen Gebäuden und Anlagenteilen hat ein Naturaufmaß vor Ort zu erfolgen. Wenn Bestandbauten mit Neubauten kombiniert werden, können Fertig- und Rohbaumaße in einem Plan abgebildet werden, die unterschiedlichen Maße sind dann entsprechend zu kennzeichnen (Ebene, Layer..). Insgesamt werden alle Objekte des Bestandes im Naturaufmaß aufgenommen, unberücksichtigt, ob diese vor oder nach 1985 erbaut worden sind. Seite 5 von 13

7 6.3. Plankonstruktion und Maßstab Die grafische Gestaltung ist grundsätzlich entsprechend den Mustervorlageplänen auszuführen. Auf Basis eines Datenbestandes muss das Gesamterscheinungsbild der gelieferten, geplotteten Zeichnungen auch auf unterschiedlichen CAD-Systemen zwischen AG und AN gleich sein. Zur Erreichung der jeweiligen Lieferqualität sind die Möglichkeiten des von der/dem AN verwendeten CAD- Systems im Sinne dieser Richtlinien optimal auszuschöpfen und die Daten dementsprechend zu konvertieren. Zeichnungseinheit / Maßstab: Die Bauwerke und alle darzustellenden Bauteile und Einrichtungsgegenstände sind im CAD-System immer in natürlicher Größe im Maßstab 1:1 abzubilden, wobei die Zeichnungseinheit einem Meter entspricht. Pläne bzw. Zeichnungen (Datenbestände) haben unabhängig vom verwendeten CAD-System und der vereinbarten Lieferqualität insbesondere die folgenden Anforderungen zu erfüllen: Jede Bemaßung muss das Ergebnis der konstruierten Zeichnung sein. Abweichungen zwischen der Zeichnung und der Bemaßung sind nicht gestattet. Bemaßt wird generell im Modellbereich (Konstruktionsbereich) der Zeichnung. Bemaßung muss AutoCAD - funktionell sein, assoziativ (keine zerlegten Einzelobjekte Texte, Linien ) Die Bemaßung hat wegen ihrer Übersichtlichkeit möglichst außerhalb des gezeichneten Objektes, in der Reihenfolge (von innen nach außen) zu erfolgen. Die Beschriftung hat lt. ÖNORM A , Ausgabe 1994 (links und oben) mit Bezug auf den Längsachsenplot zu erfolgen. (Siehe Punkt 5.) Bei Verwendung von Sonderzeichen (z.b. Hochstellung) muss ein fehlerfreier Datenaustausch im Sinne der CAD-Richtlinien gewährleistet sein. Generell sind keine Fehldarstellungen der Textinhalte erlaubt. ( Sonderzeichen, Umlaute ). Keine Blocksatztexte, nur normale Texte und Attributierungen Die Schriftarten sind vorzugsweise laut Zeichnungsvorlage zu verwenden (Punkt.10). Alle Zeichnungselemente, die einen ununterbrochenen Wandzug bilden, sind als ein durchgehendes Zeichnungselement vom Typ Linie oder Bogen darzustellen. Bilden zwei dieser Zeichnungselemente eine Ecke, so müssen sie im gleichen Punkt münden, d.h. die Endpunkte müssen die gleichen Koordinaten (Planar, Z-Koordinate) haben (keine Polylinie, Rechteck oder Blöcke). Polylinien, die einen Raum begrenzen, müssen geschlossen sein. Polylinien sind nur mit Breite 0 und ohne Objekthöhe erlaubt. Es dürfen keine Splines oder Ellipsen verwendet werden. Schraffuren dürfen weder aus einer Vielzahl von Einzelobjekten, noch als Block in der Zeichnung bestehen. Keine zusammenhängenden Schraffurobjekte, immer Einzelschraffur. Die Regel ist ein Auswahlpunkt ist eine Schraffur. Der Layer 0 darf keine Zeichnungselemente enthalten (Ausnahme Symbolblöcke). Die Objekte dürfen ihre Eigenschaften nur vom Layer beziehen (Farbe, Linientyp). Unbenützte Elemente wie Blöcke (Symbole), Layer und Linientypen sind nicht zulässig (Ausnahme Layer 0). Die Zeichnung muss bereinigt und geprüft übergeben werden. BKS und BKS-Symbol auf EIN. Vor der Verwendung von selbständig erstellten, nicht der Vorlage entsprechenden Blöcken ist das Einvernehmen mit der/dem AG herzustellen. Es dürfen keine dynamischen Beschriftungsblöcke verwendet werden. Alle Zeichnungselemente müssen die Objekthöhe 0 haben, es dürfen keine 3D-Informationen enthalten sein. Ausnahmen sind hier reine Vermessungspläne oder 3D Modelle. Wenn nach Gebäudeaufnahmen bei der Konstruktion der Pläne Differenzen zwischen der Summe einzelner Detailmaße (Raummaße, Wanddicken, etc.) und einem Kontrollmaß (z.b. Ganglängen, Gesamt-Außenmaße u.ä.) erkannt werden, so ist bei Abweichungen von mehr als +/- 2 cm vom Kontrollmaß ein konstruktiver Ausgleich im Bereich der Wände, vorzugsweise in Wänden über 15 cm Dicke, erlaubt. Ein Ausgleich für ein Einzelmaß darf dabei bis max. +/- 2 cm erfolgen. Bei größeren Abweichungen ist das Objekt neuerlich zu begehen und/oder das Einvernehmen mit der/dem AG herzustellen. Ist die Gebäudeaufnahme durch die/den AG erfolgt, sind die festgestellten Abweichungen mindestens je Geschoß gesammelt zur Klärung vorzulegen. Seite 6 von 13

8 6.4. Layerbeschreibung und -zuordnung Beispielhafte Layerzuordnung (Ausführliches in der Layer-Tabelle siehe Beilage P 11.) Intern/Extern L_ = Land Salzburg P_ = Planer/Extern Gewerk AR AE GH GK GL GS GE FM BS FL Kategorie ARWN ARWT ARAS AROF ARDE AESA GSKA = Architektur = Architektur Einrichtung = Gebäudetechnik Heizung = Gebäudetechnik Klima = Gebäudetechnik Lüftung = Gebäudetechnik Sanitär = Gebäudetechnik Elektro = Facility Management / CAFM = Brandschutz = Fluchtweg = Architektur - Wand nicht Tragend = Architektur - Wand Tragend = Architektur - Ansicht/Schnitt = Architektur - Öffnung Fenster = Architektur - Decke = Architektur Einrichtung - Sanitär = Gebäudetechnik Sanitär - Kanal Detail 1 ARASDET = Architektur Ansicht / Schnitt - Detail ARDAFIRS = Architektur Dach - First (Achse) ARDEFBAU = Architektur Decke - Fußbodenaufbau Detail 2 H Darstellung D L V B T K = Schraffur / Hatch = Draufsicht = Linie / Schnitt = Verdeckt / Unsichtbar = Block = Text = Kote, Bemassung Optional ist das Material an der Stelle GL = Glas HO = Holz B = Beton BB = Beton-Bewehrt Seite 7 von 13

9 6.5. Blockbeschreibung / Blockname Besitzer L_ = Land Salzburg Verantwortliche Stelle AR = Architektur AA = Außenanlagen GT = Gebäudetechnik BS = Brandschutz AL = Allgemein Gewerk / Gruppen RA = Raumdaten und Facility Management AE = Einrichtung GH = Gebäudetechnik Heizung GK = Gebäudetechnik Kühlung GS = Gebäudetechnik Sanitär GE = Gebäudetechnik Elektro SY = Symbole / Blöcke LY = Layout (Beschriftung, Plankopf) Beschreibung Baum01 Stapler WC 6.6. Raumstempel Der Raumstempel wird INTERN vom der/dem jeweils Zuständigen ausgefüllt und EXTERN, je nach technischen Möglichkeit. Zumindest sollte ein Text den Raum beschreiben (siehe auch Bewertungsregeln Pkt. 8). Vorlagen-Stempel stehen in der Vorlagedatei zur Verfügung. Die Eintragung der Bauteile, der Geschoße und der Raumnummern, kann in Absprache mit der/dem AG, durch INTERNE und EXTERNE Planerinnen / Planer erfolgen. Die Raumnummer kann somit generell von Externen für die Erstellung eines Raumbuches verwendet werden. Der Eintrag der ID in allen Stempel ist jedoch dem CAFM-System vorbehalten Fenster- und Türstempel Die Pläne sind mit den in den Vorlagen aufliegenden Beschriftungsstempeln, entsprechend der Norm auszufertigen. Die Achsbeschriftung hat immer in Zentimeter zu erfolgen Verwendung von Planköpfen Für alle projektrelevanten Pläne sind im Projektteam unbedingt einheitliche Planköpfe zu definieren. Sollten keine Definitionen vorgenommen werden, so sind die in der Prototypzeichnung zu Verfügung gestellten zu verwenden. Individuell kann hier im Feld Planverfasser das Firmenlogo positioniert werden. Firmenlogos oder diverse andere Informationen dürfen nicht als XREF-Verknüpfungen im Plankopf eingesetzt werden. Der Plankopf ist immer in der rechten unteren Ecke des Planes anzubringen Situations- oder Übersichtsplan im Plankopf Der Situations- oder Übersichtsplan für den Plankopf beinhaltet die Darstellung aller Bauteile / Objekte einer Liegenschaft mit der jeweiligen Bezeichnung sowie der straßenmäßigen Erschließung und deren Grundgrenzen. Seite 8 von 13

10 7. Flächenunterteilung, Bezeichnung und Nummerierung (FM) CAD-Richtlinien _ Land Salzburg _ Hochbau 7.1. Allgemeine Grundlage Die strukturierte Flächendarstellung im Sinne dieser Richtlinien gewährleistet eine automatisierte zukünftige Übernahme in das landesinterne Facility Management-System, welches federführend für die Datenverwaltung von Raum- und Objektinformation verantwortlich ist. Die Zuordnung der Flächenarten und ihrer Beschriftung erfolgt mit Bezug auf die DIN 277 Die Flächenberechnung für die Gebäude des Landes Salzburg erfolgt nach den Gesichtspunkten des MRG (Mietrechtsgesetz) Die seitens des Landes zur Beschriftung der Flächen notwendigen Raumstempel werden Intern verwendet und Externen zur Verfügung gestellt (Vorlagezeichnung). Die Flächenermittlung erfolgt auf der Höhe des fertigen Fußbodens. Fläche und Umfang werden immer mit einer dem Raum oder dem Objekt umgrenzenden geschlossenen Polylinie berechnet bzw. abgefragt. Die Polylinien müssen je nach Art auf verschiedenen Layern liegen siehe Layerliste (NFL, BGF..). Die Inhalte der Datenfelder des jeweiligen Attributstempels müssen mit der umgrenzenden Polylinie übereinstimmen. Der Ausgangspunkt der Fahne des Flächenstempels und / oder seines Einfügepunktes müssen immer innerhalb der betreffenden Fläche liegen. (siehe auch Vorlagenzeichnung) 7.2. Ermittlung der Raumnutzfläche (NFL) Die grundlegende Ermittlung von Flächen erfolgt nach folgenden Kriterien: Wände: Bis 9,00 cm bleiben Wände in einem Raum unberücksichtigt (bspw. leichte Trennwände in WC-Bereichen). Ausnahmen sind nutzungsrelevante Trennwände sowie Brandschutzabschnitte (z.b. im Gangbereich). Fenster- u. Türnischen: Sofern sie nicht bis zur Decke reichen, bleiben sie in der Flächenermittlung unberücksichtigt. Wandnischen: Werden, sofern sie nicht mehr als 25,00 cm vom Boden entfernt beginnen und bis zur Decke reichen, in der Flächenberechnung berücksichtigt. Eingerechnet werden auch Wandnischen, deren Länge größer als der beider angrenzender Seiten ist und dies unabhängig von der Nischenhöhe. Abzugsobjekte: Sind Objekte, deren Höhe gleich der Raumhöhe ist und eine min. Fläche von 0,1 m² aufweisen (Pfeiler, Mauern, Stützen) sowie auch objektnotwendige Abzugsflächen (Hof, Galerie, Lifte und Stiegen und diverse Bauwerke). Wandverbauten und Möbeltrennwände: Möbel und Wandverbauten, sofern sie den Raum als im Gesamten (also raumhoch) trennen, sind nach der Nutzerin / dem Nutzer zu bewerten. Wenn beide Nutzer/innen diese in etwa zu gleichen Teilen nutzen, wird die Mitte der Trennung als Berechnungslinie angenommen. Ausnahme ist: Wenn die Trennung einen Hauptraum / Nutzung oder Gang teilt, wird diese berücksichtigt (Feuerschutztüren in Gängen, Gangtrennungen durch Türen und Türelemente). Stiegen und Treppenhäuser: Als eigenständiges Stiegenhaus werden Stiegen gerechnet, die von mindestens drei Seiten umschlossen sind oder deren Wangen durch Wände begrenzt werden. Falls Brandabschnitte diesen Bereich weiter begrenzen, wird bis dorthin das Stiegenhaus definiert. Ein Lift innerhalb eines Stiegenhauses ist als eigenständige Fläche zu bewerten. Bei einer nicht untermauerten Stiege wird die Fläche mindestens bis zur ersten Stufe gerechnet (die erste Stufe ist der Abzug für den Sockel / Auflager). Im Falle eines unter der Stiege liegenden Raumes wird dieser, falls nicht abgemauert, wie abgebildet ermittelt. Eine Stiege mit maximal zwei Stufenhöhen wird nicht vom Raum abgezogen. Erst ab drei Steigungen wird diese als Stiege oder Stiegenhaus gerechnet. Wenn sich zwischen den Stiegen Podeste befinden, die als Nutzfläche genutzt werden können, werden diese gesondert ausgewiesen. Eine Stiege, die sich direkt im Raum befindet, wird in der Flächenberechnung nicht berücksichtigt. Seite 9 von 13

11 7.3. Brutto-Geschoßfläche (BGF) und Konstruktionsfläche (KGF) Zur Berechnung der BGF werden die äußeren Maße ohne konstruktive und gestalterischer Vor- und Rücksprünge angenommen. Die Konstruktionsfläche ist die Differenz zwischen BGF und allen Netto-Raumflächen. Nicht zur Brutto-Geschoßfläche gehören: Fundamente und Bauteile, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter Bedeutung sind, z. B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben, konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende kleinere Baukörper und Anlagen Geschoßhöhe (GH) und Raumhöhe (RH) Als Geschoßhöhe (GH) wird die Höhe zwischen der Oberkante des fertigen Fußbodens des einen und der Oberkante des fertigen Fußbodens des nächsten Geschoßes bezeichnet. Die Raumhöhe (RH) ist die Höhe zwischen der Oberkante des fertigen Fußbodens und der Deckenunterkante desselben Raumes. Bei unterschiedlichen Höhen (Deckensprüngen, schräge Decken..) erfolgt eine Ausmittlung. 8. Bewertungsregeln für Plandatenübernahme (Übergabepläne) Zu Grund gelegt wird hier ein Rückhalt/Einbehaltung von 500 bis max.10% des Planungshonorars für die beauftragte Planungsteilleistung. Bei Abschluss des Projektes werden die fertigen Übergabepläne dem zuständigen Projektleiter der Salzburger Landesregierung zur Überprüfung im Sinne der Bewertungsregeln übergeben. (im Regelfall gilt die Verhältnismäßigkeit von Planungsleistungen) Nachstehend angeführte Bewertungskriterien bilden den Maßstab für die Beurteilung der von der/dem AN gelieferten digitalen Planunterlagen. Von der/dem AN sind spätestens mit Beendigung des Auftragsverhältnisses 90% der nachstehenden Regeln zu erfüllen. Für die allfällige Notwendigkeit der Nachbearbeitung (Plankonvertierung) der Datenstrukturen der/des AN durch die/den AG oder einem Datenverlust bei der Datenübertragung führt dies zu Punkteabzügen laut der Tabelle. Je nach Erfüllungsgrad der geforderten Planqualitäten erfolgt die Vergütung des mit der/dem AG vereinbarten Rückhalt des Honorars für Planungsteilleistungen. Bei Mangelhaftigkeit wird die/der AN von der/dem AG einmalig unter Vorgabe einer entsprechenden Bearbeitungsfrist aufgefordert die Übergabepläne zu überarbeiten. Die/der AG behält sich vor, etwaige Umarbeitungen durch Dritte zu beauftragen und dies vom anfallenden Rückhalt des Honorars der/des AN abzuziehen. Dies gilt auch bei interner Leistungserbringung durch das Land Salzburg. 10 Bewertungsregeln (pro Regel je 10 %): 1 Zeichnungseinheit Maßstab Texte / Inhalt / Format 2 Bemaßung 3 Schraffur 4 Zeichnungselemente Zeichnungseinheit = Meter, Maßstab = 1:1 Die Schriftarten sind lt. Vorlagezeichnung zu verwenden. Keine Fragezeichen / Fehldarstellung in allen Texten Zeichnungsformat min. AutoCAD 2010, kein MText AutoCAD-Objekt Bemaßung assoziativ / funktionell / baulich richtig / im Modellbereich keine Linien oder Blöcke AutoCAD-Objekt Schraffur funktionell / keine Einzelteile oder Blöcke Zeichnungselemente, die einen ununterbrochenen Wandzug bilden, sind als ein durchgehendes Zeichnungselement vom Typ Linie oder Bogen darzustellen (kein Rechteck oder Block). Bilden zwei Zeichnungselemente eine Ecke, so müssen sie im gleichen Punkt münden, d.h. die Endpunkte müssen die gleichen Koordinaten haben (immer planar). Polylinien immer mit Breite 0 ohne Objekthöhe 5 Eigenschaft von Layer Layerstruktur Die Objekte dürfen ihre Eigenschaften nur "vom Layer" beziehen Die Layerstruktur ist grundsätzlich einzuhalten, bei Erweiterung muss diese dokumentiert werden. Layer 0 darf keine Zeichnungselemente enthalten (Ausnahme sind hier Symbolblöcke) Seite 10 von 13

12 6 Flächenermittlung 7 Flächenbeschriftung Flächenermittlung und Beschriftung erfolgt laut Mietrechtsgesetz (MRG) bzw. gem. gegenständlicher CAD-Richtlinie. Die Flächenermittlung erfolgt unter Verwendung einer geschlossenen Polylinie, Beschriftung min. als Text-Info Beschriftung mit dem von der/dem AG zur Verfügung gestellten Beschriftungstempel. Die Inhalte wie unter Punkt 3.5 in Absprache mit der/dem AG. 8 Tür- und Fensterbeschriftung Verwendung des Attributstempel für Türen und Fenster aus der Vorlagezeichnung (lt. CAD-Richtlinie) Grundlegende Beschriftungsinhalte laut Norm! 9 3D / 2D - Objekte 10 Diverses Keine 3D-Objekte: Grundsätzlich alles in 2D Objekthöhe bei allen Objekten gleich 0 Z-Koordinate = 0 (Ausnahme sind Wettbewerbe oder dezidiert von der/dem AG beauftragte Sonderprojekte und/oder Vermessungsleistungen!) Koordinaten: Nordpfeil, alle Projekt-Zeichnungen müssen den gleichen Bezugspunkt/Ursprung aufweisen. Alle Bauteile einer Liegenschaft beziehen ihre Ausrichtung und Lage grundsätzlich auf die Weltkoordinate laut Gauß-Krüger-Koordinaten! Einfüge- und Zusammenbaupunkt aus der Vorlage Bereinigung der Zeichnung: Unbenützte Blöcke (Symbole), Layer und Linientypen sind nicht zulässig (Ausnahme Layer 0). Zeichnung muss generell bereinigt und geprüft werden. Regelkonforme Benennung der Pläne und Führung eines Planbuches. 9. Bestandsplan 9.1. Allgemeine Grundlagen Die nachfolgende Festlegung der Planinhalte bezieht sich primär auf Bestandspläne für Darstellung im Maßstab 1:100. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind die Verweise bzw. Rechtsvorschriften in ihrer jeweilig letztgültigen Fassung anzuwenden. Werden Informationen aus anderen Plänen übernommen, die nicht nachgeprüft oder einem älterem Planstand entsprechen, muss dies dezidiert im Plankopf vermerkt werden. Bei einem Neuaufmaß des Bestandes ist dieses je nach beauftragter Informationsdichte gemäß Punkt 3.4 der CAD-Richtlinien des Landes Salzburg sowie der ÖNORM A unbedingt abzuhandeln. Der Bestandsplan stellt den jeweiligen Istzustand des Objektes dar. Die Schraffuren werden gegensätzlich zu den Polierplänen immer im Schraffurtyp Solid abgebildet Planinhalt Grundsätzlich muss der Planinhalt den Anforderungen der jeweiligen Baubehörde entsprechen, darüber hinaus müssen alle weiteren Inhalte mit der/dem AG vereinbart werden. Für die Erstellung der CAD-Zeichnung wird auf die Plankonstruktionen (Pkt. 6.3) hingewiesen, es ist jedoch die Layerstruktur (Pkt. 6.4) einzuhalten. Pläne bzw. Zeichnungen (Datenbestände) haben - unabhängig vom verwendeten CAD-System und der vereinbarten Lieferqualität - insbesondere die folgenden Anforderungen zu erfüllen: Jede Liegenschaft ist im Lage-bzw. Außenanalagenplan mit einer geschlossenen Polylinie zu umfassen. Jedes Geschoß ist in die eventuell vorhandenen Objekte/Bauteile zu unterteilen und mit einer geschlossenen Polylinie (Pkt BGF) zu umfassen. (ÖNORM B 1800) Zwischengeschoße sind als eigener Plan mit der Andeutung des gesamten Gebäudeumrisses zu erstellen. Seite 11 von 13

13 Innerhalb eines Geschoßplanes sind Niveausprünge deutlich zu kennzeichnen. Flächenermittlungen wie unter Pkt. 7 Galerien und Balkone sind in den Bestandsplänen einzuzeichnen Eventuell vorhandene Gebäuderaster aus der Bauplanung sind überprüfend einzuarbeiten. Lageplan: Lagepläne müssen mindestens die Gebäude- und Bauteilumrisse sowie die notwendigen Einbauten enthalten (Kanal, Wasser, Strom usw.) enthalten. Wurden Daten aus der digitalen Katastermappe (DKM) übernommen, so sind deren Struktur und Richtlinien zu übernehmen. Grundriss: Generell müssen alle für die Betriebsführung und Instandhaltung notwendigen Informationen in den Plänen eingetragen werden, dies betrifft auch fix montierte Einrichtungen, Maschinen und Sanitäreinheiten. (Einbau- und Wandschränke, Liftanlagen, WC, Duschen, etc.). Der Haupt-Höhenpunkt (+- 0,00) ist immer, falls nichts anderes vereinbart wurde, im Haupteingang / Mitte (Hauptstiegenhaus) im EG zu setzen. Hier wird auch die Absolut-Höhe fixiert. Schnitte: Grundsätzlich sind für jedes Gebäude (wenn nicht anders beauftragt) zwei Schnitte, wovon ein Schnitt durch das Stiegenhaus zu führen ist, zu konstruieren. Ansichten: Falls es sich baulich ergibt, sind Schnitte auch mit projizierten Ansichten zu kombinieren. 10. Projektplan Nach Abschluss des Projektes sind die Projektpläne zusätzlich auf das Layout von Bestandsplänen abzuändern. Dies gilt im Speziellen für Projekte in denen Abbruch (gelb) und Neubau (rot) zusammenspielen. Hier wird per Übergabe im Bestand nur noch der kollaudierte Istzustand dargestellt Allgemeine Grundlagen Die nachfolgende Festlegung der Planinhalte bezieht sich primär auf Einreich- und Ausführungspläne (Polierpläne) für eine Darstellung im Maßstab 1:100 / 50. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind die Verweise bzw. Rechtsvorschriften in ihrer jeweilig letztgültigen Fassung anzuwenden. Die Übereinstimmung der Bestandspläne mit dem fertiggestellten Projekt ist auf ihre Richtigkeit zu überprüfen Planinhalt Grundsätzlich muss der Planinhalt den Anforderungen der jeweiligen Baubehörde entsprechen, darüber hinaus müssen alle weiteren Inhalte mit der/dem AG vereinbart werden. Für die Erstellung der CAD-Zeichnung wird auf die Plankonstruktionen (6.3) sowie auf die allgemeinen Anforderungen und Planinhalte des Bestandsplanes (9.1, 9.2) hingewiesen, es ist jedoch generell die Layerstruktur (6.4) einzuhalten. 11. Beilagen und Verweise Ergänzend zu den CAD-Richtlinien des Landes Salzburg können über die Internetadresse: alle notwendigen Vorlagen, Layer-Liste, Plotstiltabelle (CTB), Planbuch sowie Infos heruntergeladen werden Beilagen über Download Vorlagezeichnung im Format DWT und DWG Hochbau = CADRL-LSBG_CAD-VORL-HO_2014.dwt Layerliste im Format pdf Layerliste Hochbau = CADRL-LSBG_Layer-Liste-HO_2014.pdf Seite 12 von 13

14 Plotstiltabellen im Format AutoCAD-CTB Maßstab M 1:50 = CADRL-LSBG-M1-50.ctb Maßstab M 1:100 = CADRL-LSBG-M1-100.ctb Maßstab M 1:200 = CADRL-LSBG-M1-200.ctb Verweise Normative Verweise zu: CAD-Richtlinien _ Land Salzburg _ Hochbau ÖNORM A Aufnahme und Dokumentation von Bauwerken Bestandsaufnahme ÖNORM A Plandarstellung für Technische Zeichnungen im Hochbau ÖNORM A Digitale-Plandarstellung für Technische. Zeichnungen im Hochbau (CAD) ÖNORM B 1800 Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken ÖNORM B 1800 Beiblatt 1 (Ausgabe ) ÖNORM B Bauprojekte und Objektmanagement ÖNORM EN Facility Management (Flächenbemessungen im FM) TRVB Brandschutzpläne DIN 277 Flächenermittlung und Bezeichnung Des Weiteren können von der/dem AN Planbeispiele zum Zwecke des Abgleiches mit den der/des AG zu liefernden Plandaten (Übergabepläne) angefordert werden. Seite 13 von 13

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