Spezifische Erläuterungen der TAB 2000 für die ENERGIE

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1 Spezifische Erläuterungen der TAB 2000 für die ENERGIE Inhaltsverzeichnis Seite zu 1. Geltungsbereich 2 zu 2. Anmeldeverfahren 2 zu 4. Plombenverschlüsse 2 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze 3-8 zu 9. Steuerung und Datenübertragung 9 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte zu 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen Aug.2005 Seite 1

2 zu 1. Geltungsbereich Die TAB 2000 wurden zum bekannt gemacht und gelten für Neuanlagen. Die Erläuterungen zu den TAB gelten ab der Bekanntmachung durch den Verteilungsnetzbetreiber (VNB). Bei Änderungen und Erweiterungen von Altanlagen sind Zweifel über die Auslegung und Anwendung der TAB mit dem VNB vor Beginn der Arbeiten zu klären. zu 2. Anmeldeverfahren Die ENERGIE verwendet den VDEW-Vordruck Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz für: - Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz, - Änderung des Hausanschlusses (z. B. Umstellung von Freileitungs- auf Kabelnetz), - Inbetriebsetzung/Fertigstellung, - vorrübergehend angeschlossene Anlagen (z. B. Baustellen), - Änderung/Erweiterung von elektrischen Anlagen, - Plombenverletzung. Für elektrische Raumheizungsanlagen, Wärmepumpen, Eigenerzeugungsanlagen (z.b. Photovoltaik) usw. erfolgt die Anmeldung zusätzlich über die hier vorgesehenen VDEW-Datenblätter (siehe Anmeldeformulare). zu 4. Plombenverschlüsse Die Mitteilung über eine Plombenverletzung erfolgt mit dem bekannten VDEW-Vordruck (siehe Anmeldeformulare). Stellt ein Installateur das Fehlen von Plomben fest, so ist dies der ENERGIE mit dem gleichen Vordruck zu melden. Aug.2005 Seite 2

3 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Anlagenerweiterungen Bei Erweiterungen bestehender Anlagen sind Abweichungen von der Festlegung, grundsätzlich Zählerschränke zu verwenden, möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um "erweiterungsfähige Zähleranlagen handelt, welche mit Norm-Zählertafeln (NZ-Tafeln) ausgerüstet sind. Die nachstehend aufgeführten Zähleranlagen können folgendermaßen erweitert werden: 1. Zählertafeln, welche Klemmsteine oder Zählervorsicherungen und eine Vorsicherung für das Steuergerät besitzen: Die Anlage ist in der bestehenden Technik erweiterbar. 2. Zählertafeln ohne Klemmstein und ohne Vorsicherung für das Steuergerät (vor 1972 installiert) Die bestehenden Zählerfelder müssen bei Erweiterung der Anlage folgendermaßen ergänzt werden: - Unterbaukasten mit Klemmstein und Querverdrahtung oder - Unterbaukasten mit Sammelschienensystem und SH-Schalter bzw. NH-00 Sicherungsunterteile * Der obere Anschlussraum ist mit Kundenhauptsicherungen auszustatten. Aus Selektivitätsgründen sind auch die bestehenden Zähleranlagen mit Kundenhauptsicherungen nachzurüsten. Die Bauteile zur Erweiterung müssen DIN VDE 603 entsprechen. * Die NH-Sicherungsunterteile sind bei Hausanschlusssicherungen bis 100 A mit Trennmessern (mit isolierten Grifflaschen) zu bestücken. Bei Hausanschlusssicherungen über 100 A sind Sicherungen einzusetzen. Aug.2005 Seite 3

4 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Technik bei Anlagenerweiterungen NZ-Zählertafeln Erweiterung: Anbaukasten mit Zählervorsicherung oder TSG-Vorsicherung und Sammelschienensystem, mit Kundenhauptsicherung Erweiterung: Anbaukasten mit Klemmstein oder TSG-Vorsicherung, mit Kundenhauptsicherung Zählerschränke nach DIN ab 1982 Erweiterung: Erweiterung: Zählervorsicherung oder Sammelschienensystem, TSG-Vorsicherung und mit SH-Schalter oder Sammelschienensystem, TSG-Vorsicherung mit Kundenhauptsicherung Aug.2005 Seite 4

5 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Ausführung der Zählerplätze Aug.2005 Seite 5

6 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Trennvorrichtung vor dem Zähler Bei Wohnungsanschlüssen ist in der Regel ein SH-Schalter der Charakteristik E mit 35 A (bei Freileitungsanschluss 25 A) je Haushalt vorgesehen. Beispiele: Anzahl WE Kabel-HA SH-Schalter Freiltg-HA SH-Schalter 1 Haushalt 63 A 35 A 50 A 25 A 2 Haushalte 63 A 35 A 50 A 25 A 4 Haushalte 80 A 35 A 63 A 25 A 6 Haushalte 100 A 35 A 80 A 25 A 8 Haushalte 125 A 35 A 100 A 25 A Für Gewerbeanlagen (=übrige Tarifkunden) richtet sich die Nennstromstärke des SH- Schalters nach der Leistungsanforderung des Kunden. Wir empfehlen, dies vorab mit dem VNB abzustimmen. Falls Elektrogeräte mit hohen Anlaufströmen vorhanden sind, können in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem VNB SH-Schalter mit "K"-Charakteristik eingesetzt werden. Zur Schaltung von elektrischen Verbrauchsgeräten durch das Steuergerät des VNB sind nur plombierbare Kundenrelais mit einer max. Stromaufnahme der Spule von 15 ma mit Schaltstellungsanzeige ohne Handbetätigung zu verwenden. Wir empfehlen den sofortigen Einbau des Feldes für das TSG (Tarifsteuergerät) einschl. Leitungsschutzschalter 10 A/25 ka unter plombierbarer Abdeckung. Die maximale, gleichzeitige Leistung je Sammelschienensystem beträgt 173 kva (250 A). Wird die Gesamtleistung von 173 kva überschritten, ist ein weiteres Sammelschienensystem anzuordnen. Zählersteckklemmenanschluss Die Wirkverbrauchszähler für Direktmessung sind für Zählersteckklemmenanschluss mit Spannungsabgriff vorgesehen. Die zugehörige Zähler-Steckklemme ist vom Elektro-Installateur zu liefern, zu montieren und anzuschließen. Gleichfalls sind zum Inbetriebsetzungstermin vor Ort folgende Zubehörteile bereitzustellen: - Klemmen-/Plombierdeckel mit Schieber - Steckerstifte (Satz) 7 x 45 mm Bei der Montage der Zählersteckklemme auf der Zählertrageplatte ist zu beachten, dass die Hilfsmarkierung mittig auf die vertikale Zählertrageschiene ausgerichtet wird. Aug.2005 Seite 6

7 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Wandlermessungen Bei Nennströmen über 60 A werden Wandlermessungen erforderlich. Ansprechpartner für die Planung und Ausführung finden Sie in unseren Betriebsstellen. Für die Zählerfernauslesung ist bei einer Direkt- oder Wandlermessung 63A ein Telefonanschluss bereitzustellen. Bild 12 Ausführungsbeispiel: VBEW - Zähler- und Wandlerschrank bis max. 173 kva für Kabel bis max. 150 mm² Bezug über den Großhandel 1600 mm x 800 mm; IP 54 Verdrahtung und Bestückung erfolgt zentral beim VNB Aug.2005 Seite 7

8 zu 7. Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze Zähleranschlusssäulen Zähleranschlusssäulen sind einzusetzen für nur zeitweise zugängliche Anlagen wie z. B. Wochenendhäuser. Die kundeneigene Anschlusssäule ist über den Fachhandel zu beziehen. Der Schließzylinder des VNB in der Doppelschließanlage wird bei der Zählermontage beigestellt. Der Aufstellungsort ist mit dem VNB vorab abzustimmen; er muss dauerhaft zugänglich sein und auf dem zu versorgenden Grundstück liegen. Die innere Ausstattung erfolgt gemäß dem Merkblat für Zählerschränke des VBEW. Aug.2005 Seite 8

9 zu 9. Steuerung und Datenübertragung Rundsteuerung Die Tonfrequenz-Rundsteueranlage im Versorgungsgebiet der ENERGIE wird für Tarifund Lastschaltungen mit folgenden Frequenzen betrieben Hz (Bereich Lohr) /3 Hz (Bereich Fränkische Platte, Karlstadt, Veitshöchheim) Der Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) kann auf einem Feld für das Steuer-gerät oder als Huckepack-Ausführung montiert werden. Jeder Zähleranlage (Gesamtheit der Zähler in einem Raum) wird grundsätzlich ein Steuergerät zugeordnet. Bei einer Häufung von Schaltaufgaben in einer Anlage können zusätzlich weitere Steuergeräte des VNB erforderlich werden. Über die Schaltkontakte dieser Steuergeräte sind grundsätzlich nur Steuerstrom-kreise zu führen. Die Steueradern sind gemäß den folgenden Schaltplänen und dem Eco-Therm Schaltbilder zu kennzeichnen (siehe Seite 10,12,17 und 22). Die Steuerung der geschalteten Verbrauchsgeräte erfolgt vom Steuergerät des VNB über kundeneigene, plombierbare und vom VNB freigegebene Kundenrelais (z. B. Eberle). Zur Schaltung von elektrischen Verbrauchsgeräten durch das Steuergerät des VNB sind nur plombierbare Relais mit einer max. Stromaufnahme der Spule von 15mA mit Schaltstellungsanzeige ohne Handbetätigung zu verwenden. Die Kundenrelais sind im plombierbaren oberen Anschlussraum des zugehörigen Zählerfeldes einzubauen. Schalt- und Steuergeräte, wie z.b. Sicherungen, Relais und Schütze, sind gemäß den Schaltplänen ( s. Seite 10,12,17,22 und Eco-Therm Schaltbilder) zu bezeichnen. Absicherung Steuerstromkreise sind wie folgt gesondert abzusichern: - der ungezählte Steuerstromkreis für das Steuergerät des VNB und Kundenrelais mit Leistungsschalter 10A / 25 ka - der gezählte Steuerstromkreis für Relais und Schütze für Wärmespeicheranlagen und Wärmepumpenanlagen mit max. 16 A. Bei Kompensationsanlagen 10 kvar ist im Regelfal eine Verdrosselung nach dem VDEW-Merkblat Tonfrequenz-Rundsteuerung erforderlich (p 7 %). Bei Bedarf ist eine entsprechende Frequenzsperre einzubauen. Aug.2005 Seite 9

10 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte (Elektrowärmegeräte) Schaltbild 1: Kundenanlagen mit Schwachlastregelung und Warmwasserspeicher Stromkreisverteiler W K 3 I H T /N T - U m scha ltu n g II K d -S chaltg. W.W. - S p e ic h e r III F re ig a b e E lt. H e izung IV L a stste u e ru n g (S p e rru n g ) R undsteuerem pfänger TR E I II III IV Zählerfeld Oberer Anschlußraum F 1 S H Unterer Anschlußraum F1 Haupt-Leitungschutzschalter (SH-Schalter) W1 Verbindungsleitung NYM-O 4-adrig o. NYM-J 5-adrig F2 Steuersicherung/Automat (10A,25kA) W3 Steuerleitung NYM-O 7-adrig K3 Trennrelais Warmwasserspeicher (KD-Schltg.) X1 Tarifsteuerklemme (7-polig) Q3 Fehlerstromschutzschalter(RCD) X2 Steuerklemme (7-polig, plombierbar) P1 Zähler: Allgemeine Verbraucher X3 Hauptleitungsabzweigklemme P3 Rundsteuerempfänger (TRE) X4 Zählersteckklemme mit 45mm Stifte Grundheizung bei WwS Die Grundheizung wird entsprechend der jeweiligen Freigabedauer nach den Erfordernissen des VNB geschaltet. Starkheizung bei WwS Die Starkheizung (Schnellheizstufe) muss für jede Nachladung erneut von Hand eingeschaltet werden (kein thermostatisch gesteuertes Nachladen) Aug.2005 Seite 10

11 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Leistungspreisfreier Strombezug - bei gesonderter Messung - wahlweise mit netzlastabhängiger oder täglicher Sperrzeit - für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, die nicht zur Raumheizung dienen - für Wärmepumpen- und Heizungsanlagen, die nicht nach dem Sonderabkommen "Eco- Therm betrieben werden Anmeldeverfahren Die Installation der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ist über das übliche Anmeldeverfahren der ENERGIE anzuzeigen Messung Der Strombezug der Verbrauchseinrichtungen ist über einen gesonderten Zähler zu erfassen. Wird zusätzlich für die Kundenanlage die Schwachlastregelung gewählt, ist auch der gesonderte Zähler ein Zweitarifzähler. Betrieb und Anschluss Die Verbrauchseinrichtungen sind über jeweils gesonderte Stromkreise und einen eigenen Stromkreisverteiler an den Zähler fest anzuschließen (keine Steckverbindungen). Zur Freigabeschaltung durch das Steuergerät des VNB sind kundeneigene, plombierbare Kundenrelais (zur Steuerung der Schütze) und Schütze im Stromkreisverteiler zu installieren und über entsprechende Steueradern ab dem Steuergerät des VNB anzuschließen (siehe Schaltplan auf Seite). Sperrzeiten Der Kunde kann folgende Sperrzeitregelungen wählen: - Netzlastabhängige Sperrzeit: Der Strombezug kann nach Belangen des EVU bis zu 960 Stunden (ggf. zusammenhängend) im Jahr unterbrochen werden. Der Zeitpunkt und die Dauer der einzelnen Unterbrechungen des Strombezuges können im vornherein nicht angegeben werden, da sich die Unterbrechung des Strombezuges nach der Auslastung der Kraftwerke und den Leitungen richtet. - Tägliche Sperrzeit: Unterbrechung des Strombezuges bis zu jeweils 2 Stunden hintereinander, insgesamt jedoch nicht länger als 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Der Zeitpunkt und die Dauer der derzeit geschalteten Sperrzeiten werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Aug.2005 Seite 11

12 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte Schaltbild für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Allgemeine Verbraucher M Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Maschinen, Motore, usw.) Stromkreisverteiler I HT/NT- Umschaltung II Kd-Schaltg. W.W. - Speicher III Freigabe Elt. Heizung IV Laststeuerung(Sperrung) Oberer Anschlußraum Rundsteuerempfänger TRE I II III IV Zählerfeld F1 SH Unterer Anschlußraum F1 Haupt-Leitungschutzschalter (SH-Schalter) Q3 Fehlerstromschutzschalter (RCD) F2 Steuersicherung/Automat(10A,25kA) W1 Verbindungsleitung NYM-O 4x, oder NYM-J 5x K5 Trennrelais Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen W2 Verbindungsleitung NYM-O 4x, oder NYM-J 5x K51 Freigabeschütz Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen W3 Steuerleitung NYM-O 7x1,5mm² P1 Zähler: Allgemeine Verbraucher X1 Tarifsteuerklemme (7-polig) P2 Zähler: Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen X2 Steuerleitungsklemme (7-polig, plombierbar) P3 Rundsteuerempfänger(TRE) X3 Hauptleitungsabzweigklemme X4 Zählersteckklemme, mit 45mm Stiften Aug.2005 Seite 12

13 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung ) Anforderungen bei Wärmepumpenanlagen Wärmepumpenanlagen können entweder nach dem Sonderabkommen Eco-Therm (siehe Seite 15-18) oder als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung zu Allgemeinen Tarifen betrieben werden. Wärmepumpen müssen die in der DIN EN 255 gestellten Anforderungen erfüllen und den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen entsprechen. Bei der Anmeldung von Wärmepumpenanlagen ist anzugeben: - Nennaufnahmeleistungen der Wärmepumpen in kw - Anzugstrom je Verdichterantrieb - Nennaufnahmeleistung der Zusatzheizungen (z.b. Pufferspeicher) - Gesamtleistung der Wärmepumpenanlage in kw - Verschiebungsfaktor cos phi Bei Wärmepumpen ist für Freigabeschütze das AC-3-Schaltvermögen bei 3 x 400 V zu berücksichtigen. Befindet sich dieses Schütz im Lastkreis der Wärmepumpe, erfolgt die Sperrung direkt über das VNB-Freigaberelais. Soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft von Wärmepumpenanlagen Anlagenteile nicht gesperrt werden dürfen (z. B. Kurbelwannenheizung), können diese Anlagenteile über einen gesonderten, nichtsperrbaren Stromkreis mit an den Zähler für die "Wärmepumpenregelung angeschlossen werden. Wärmepumpen mit einer Nennaufnahmeleistung von mehr als 4,6 kw müssen eine Einrichtung haben, - welche die Anzahl der Einschaltungen auf höchstens drei Einschaltungen pro Stunde begrenzt (in Einzelfällen kann eine Begrenzung auf eine Einschaltung pro Stunde erforderlich sein) - die selbsttätiges Einschalten unmittelbar nach Wiederkehr der unterbrochenen Spannung verhindert - bei der die Verzögerungszeiten vom Hersteller werksseitig unveränderbar fest eingestellt und möglichst gleichmäßig auf den Bereich von ca. 10 bis mindestens 200 Sekunden verteilt sind. Bei Wärmepumpen mit mehreren Verdichtern sowie bei mehreren Wärmepumpen in einer Kundenanlage ist zu gewährleisten, dass die einzelnen Wärmepumpen bzw. Verdichter nur nacheinander und mit einer Zeitverzögerung von jeweils mindestens 10 bis ca. 25 Sekunden zuschalten können. Durch den Anlauf von Wärmepumpen dürfen keine störenden Spannungsabsenkungen im VNB-Netz verursacht werden. Bei einem Anzugstrom von mehr als 30 A vereinbart der Planer oder Errichter mit dem VNB Maßnahmen zur Reduzierung der Netzrückwirkungen. Der ggf. zur Überbrückung der Sperrzeit benötigte Wärmebedarf ist bei der Projektierung zu berücksichtigen. Im Bedarfsfall sind geeignete Wärmespeicher einzubauen (Pufferspeicher). Aug.2005 Seite 13

14 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung ) Eco-Therm-Anlagen im Netzbereich der ENERGIE (Sonderabkommen Seite 15-18) Eco-Therm-Anlagen ist ein Produkt der ENERGIE für Heizstrom (Anlagen zur elektrischen Raumheizung mit Warmwasserbereitung). Die Stromlieferbedingungen für dieses Sonderabkommen sind auf den Seiten dargestellt. Preise - Die Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Eco-Therm Preisblatt Tarif- und Lastschaltzeiten - Es gelten die NT-Zeiten des jeweils gültigen Allgemeinen Tarifs. - Schwachlastzeiten (NT-Zeiten): - an Werktagen (Mo-Fr) 8 Stunden täglich von 00:00 bis 6:00 Uhr und von 22:00 bis 24:00 Uhr - an Samstagen, Sonntagen und an den in Bayern geltenden gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr. Sperrzeitregelung - Die Stromlieferung kann täglich für jeweils maximal 4 Stunden zusammenhängend jedoch nicht länger als 2 Stunde - unterbrochen werden. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten ist nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit - Die Freigabe/Unterbrechung der ENERGIE Eco-Therm-Anlagen erfolgt durch die Steuereinrichtung(Tarifsteuergerät) von der ENERIE über ein Steuerrelais (Arbeitrelais), das der Kunde nach den Angaben von der ENERGIE auf eigene Kosten durch den Elektroinstallateur einbauen lässt. - Hilfsaggregate, Steuerung und Regelungen für die Eco-Therm-Anwendungen können über eine Steuersicherung von max. 6 A (F3 im Schaltbild) ungesperrt betrieben werden. Neuanlagen - Anlagen zur Raumheizung sind gemäß der Berechnung des Wärmebedarfs nach den gültigen Normen (z.b. nach DIN 4701) zu dimensionieren - Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung sind zu beachten - getrennte Messung, getrennte plombierbare Verteilung - fester Anschluss der Geräte - Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Hauptstromversorgungssysteme durch den Betrieb der Anwendungen nicht überlastet werden. - Freigabe über kundenseitige Relais die vom Tarifsteuergerät des VNB angesteuert werden(schaltbilder nach Vorgaben des VNB) - Für Speicherheizungsanlagen ist eine kundeneigene Aufladeautomatik mit Erfassung der Außentemperatur so wie der Restwärme erforderlich. - Lademodell mit Rückwärtssteuerung - Ein Baukostenzuschuss kann vom VNB gefordert werden. Vertrag - Mindestlaufzeit 2 Jahre (siehe auch Stromlieferbedingungen für das Sonderabkommen Eco-Therm der ENERGIE) Aug.2005 Seite 14

15 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung) Stromlieferbedingungen für das Sonderabkommen Eco-Therm der Energieversorgung Lohr- Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG (nachstehend ENERGIE genannt) 1. Voraussetzung für die Stromlieferung 1.1 Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur für Eco-Therm-Anlagen (Anlagen zur elektrischen Raumheizung und Warmwasserbereitung mit Speicher) im Netzbereich von der ENERGIE möglich. 1.2 Sonstige nicht über den Zähler für die ENERGIE Eco-Therm-Anlage erfasste Stromlieferungen an den Kunden werden durch diesen Vertrag nicht berührt. 1.3 Die Lieferung setzt einen bestehenden Anschluss an das Netz der ENERGIE voraus. Unabhängig von den nachstehenden Festlegungen gelten die jeweils gültigen Bedingungen des Anschlussvertrages mit der ENERGIE und den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere VDE-Vorschriften und die TAB). Die ENERGIE kann eine Überprüfung der Anlage vor Beginn der Stromlieferung verlangen. 1.4 Neuanlagen und jede Änderung sind grundsätzlich durch das ausführende Unternehmen mit Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz bzw. Netzanschlussvertrag bei der ENERGIE vorher schriftlich zu beantragen. Die elektrische Installation der Eco-Therm-Anlage muss bei neuen Anlagen grundsätzlich von der übrigen Anlage getrennt sein. Die Geräte sind nach DIN VDE (ggf. über bewegliche Anschlussleitungen) fest anzuschließen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Hauptstromversorgungssysteme durch den Betrieb der Anwendungen nicht überlastet werden. Anlagen zur Raumheizung sollten gemäß Berechnung des Wärmebedarfs nach den jeweils gültigen Normen dimensioniert werden. 2. Lieferung 2.1 Die Stromlieferung durch die ENERGIE beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum, frühestens zum Zeitpunkt der Plombierung des Steuerrelais gemäss Ziff. 1.4 bzw. der Abnahme der Anlage gemäss Ziff. 1.3 dieses Stromlieferungsvertrages 2.2 Die Stromlieferung erfolgt an Wochenenden und Feiertagen in der Regel ohne Sperrzeiten. An Werktagen (außer samstags) kann die Stromlieferung für jeweils maximal 4 Stunden zusammenhängend jedoch nicht länger als 2 Stunden unterbrochen werden. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten ist nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Sperrzeit. Es gelten die Angaben der dem Vertrag beiliegenden Preisliste. 2.3 Die Freigabe der Eco-Therm-Anlage erfolgt durch die Steuereinrichtung (Tarifsteuergerät) des Netzbetreibers über ein Steuerrelais (Arbeitsrelais), das der Kunde nach den Angaben des Netzbetreibers auf eigene Kosten durch einen Elektrotechniker einbauen lässt. 2.4 Hilfsaggregate können ungesperrt betrieben werden, die maximale Absicherung beträgt 6 A. 2.5 Geliefert wird Drehstrom mit einer Nennspannung von 400/230 V und einer Nennfrequenz von 50 Hz. Die elektrische Energie wird in marktüblicher Qualität mit möglichst gleich bleibender Frequenz und Spannung geliefert. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde hierfür selbst geeignete Vorkehrungen. 2.6 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, soweit die ENERGIE oder der jeweilige Netzbetreiber an der Erzeugung, dem Bezug oder der Fortleitung von elektrischer Energie durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, deren Beseitigung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert sind. 2.7 Die Lieferung kann zusätzlich zu oben genannten Sperrzeiten zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruches unterbrochen werden. Bei einer längeren Unterbrechung der Versorgung wird der Kunde rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet, sofern dies möglich ist und die Beseitigung der Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird. 2.8 Die ENERGIE kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn die Einstellung der Stromversorgung erforderlich ist, um den Gebrauch elektrischer Arbeit unter Umgehung oder Beeinflussung der Messeinrichtung zu verhindern oder um störende Netzrückwirkungen zu vermeiden oder um unmittelbare Gefahren für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden. 3. Mess- und Steuereinrichtung 3.1 Art und Umfang der Mess- und Steuereinrichtung legt die ENERGIE fest. Der Stromverbrauch der Eco-Therm-Anlage wird bei neuen Anlagen mit einem Drehstrom-Zweitarifzähler getrennt vom restlichen Strombedarf des Kunden erfasst. Bei einem Anschlusswert der Eco-Therm-Anlage größer als 60 kw, bzw. 50 kva ist der Einbau von Messwandlern notwendig. Die Zählwerksumschaltung sowie die Freigabe der Stromlieferung erfolgen über die Steuereinrichtung. 3.2 Die Mess- und Steuereinrichtung verbleibt im Eigentum der ENERGIE. Der Kunde ist verpflichtet, Verlust, Beschädigung und Störung der Mess- und Steuereinrichtung der ENERGIE unverzüglich mitzuteilen. 3.3 Der Kunde kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlangen. Die Kosten der Prüfung fallen der ENERGIE zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden. Stellt der Kunde den Antrag nicht bei der ENERGIE, so verpflichtet sich der Kunde, die ENERGIE zu benachrichtigen. 3.4 Der Kunde gestattet nach Terminabsprache einem Beauftragten von der ENERGIE Zutritt zu seinen Räumen, soweit dies für die Zählerablesung oder das Auswechseln der Mess- und Steuereinrichtung erforderlich ist. Der Kunde liest auf Verlangen von der ENERGIE seinen Zählerstand selbst ab und teilt diesen, unter Angabe des Ablesedatums, der ENERGIE schriftlich mit. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Selbstablesung nicht nach oder ist dem Beauftragten von der ENERGIE der Zutritt zur Kundenanlage oder zur Mess- und Steuereinrichtung nicht möglich, kann die ENERGIE auf Kosten des Kunden einen Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den Verbrauch schätzen. 3.5 Für einen eventuell vorhandenen Speicherheizanteil ist eine Aufladeautomatik erforderlich, welche die Außentemperatur und die noch vorhandene Restwärme bei der Wärmespeicherung berücksichtigt. 4. Stromentgelt und Preisänderung Die Preise beinhalten Durchleitungsentgelt, Konzessionsabgabe, Stromsteuer sowie das Entgelt für Messung und Abrechnung sowie sofern nicht anders gekennzeichnet die Mehrwertsteuer. Sollten zukünftig Abgaben, Gebühren, oder sonstige gesetzliche Belastungen, die mit Stromlieferung und Handel in Zusammenhang stehen, neu erhoben werden oder sich verändern, ist die ENERGIE berechtigt, die Preise um diese Beträge anzupassen; hierunter können insbesondere gesetzliche Bestimmungen zur Förderung regenerativer Energie sowie zum Schutz von Kraftwärmekopplungs-Anlagen fallen. Die ENERGIE ist außerdem bei Änderung der Marktverhältnisse zu einer Preisanpassung berechtigt, worüber der Kunde vorher rechtzeitig informiert wird. Der Kunde hat in jedem Fall einer Preiserhöhung das Recht, den Stromliefervertrag binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Aug.2005 Seite 15

16 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung) Stromlieferbedingungen für das Sonderabkommen Eco-Therm der ENERGIE 5. Baukostenzuschuss Wir weisen darauf hin, dass bei Anschluss einer Eco-Therm-Anlage die ENERGIE für die zusätzliche Erstellung bzw. Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen einen Baukostenzuschuss fordern kann. Die ENERGIE kann einen weiteren Baukostenzuschuss verlangen, wenn die installierte Leistung dieser Anlage erhöht wird. Es gelten die Festlegungen des Anschlussvertrages der ENERGIE. 6. Abrechnung und Bezahlung 6.1 Die ENERGIE kann für den Stromverbrauch monatliche Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe und die Fälligkeit der Vorauszahlungen wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilt. 6.2 Die Jahresabrechnung des Stromverbrauchs erfolgt zum Ende des Abrechnungszeitraumes soweit nicht vorzeitig eine Zwischenoder Endabrechnung erstellt wird. 6.3 Rechnungen werden zu dem von der ENERGIE angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 6.4 Bei Zahlungsverzug kann die ENERGIE, wenn sie erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten pauschal berechnen. Dem Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Bei verspäteter Zahlung kann die ENERGIE Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz berechnen. 6.5 Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen. Gegen Ansprüche von der ENERGIE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 6.6 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen, so wird für den betreffenden Zeitraum der Verbrauch geschätzt. Erstattungs- oder Nachentrichtungsansprüche sind auf einen zurückliegenden Zeitraum von 2 Jahren ab Kenntnis des Fehlers begrenzt. 7. Haftung 7.1 Die Haftung für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, bestimmt sich nach der Verordnung über Algemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (Bundesgesetzblatt 1979, Teil I,S. 684 ff) in der jeweils gültigen Fassung, derzeit 6 und Laufzeit und Kündigung 8.1 Der Stromlieferungsvertrag tritt zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin, spätestens 10 Wochen nach Eingang des Kundenauftrags bei der ENERGIE in Kraft. Sollte die Belieferung aus von der ENERGIE nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, wird der Kunde innerhalb dieser Frist benachrichtigt. In diesem Fall sind die Parteien an den Auftrag des Kunden nicht mehr gebunden. 8.2 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. 8.3 Bei einem Wohnungswechsel oder Demontage der Eco-Therm-Anlage kann der Kunde mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Dies gilt auch innerhalb der Mindestlaufzeit. 8.4 Wird der Bezug von Elektrizität durch den Kunden ohne ordnungsgemäße Kündigung eingestellt, so haftet der Kunde der ENERGIE für die Bezahlung des Grundpreises und des Arbeitspreises gemäß dem von der Messeinrichtung angezeigten Verbrauch und für die Erfüllung sämtlicher sonstiger vertraglicher Verpflichtungen. 8.5 Die ENERGIE ist berechtigt, diesen Stromlieferungsvertrag fristlos zu kündigen und die Stromlieferung einzustellen, wenn trotz Mahnung wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages nicht in der von der ENERGIE festgelegten Frist von mindestens zwei Wochen nach Ankündigung erfüllt werden. Hierzu zählen insbesondere die Nichteinhaltung der Sperrzeiten gemäss Ziff. 2.2 sowie die Nichtbezahlung der Stromlieferung. 9. Schlussbestimmungen 9.1 Die Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und genutzt. 9.2 Die ENERGIE darf sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Tritt an die Stelle von der ENERGIE ein anderes Unternehmen in die aus dem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten ein, bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist im Falle des Vertragseintritts eines Dritten berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme mit Wirkung zum Vertragseintritt zu kündigen. 9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Stand: Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Zum Helfenstein Karlstadt Telefon 09353/ Telefax 09353/ info@die-energie.de Aug.2005 Seite 16

17 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung) Eco-Therm Stromlieferungsvertrag Heizstrom für Anlagen zur elektrischen Raumheizung und Warmwasserversorgung 1) Anschrift des Auftraggebers Herr Frau Mieter Eigentümer Vorname, Name Vertrags Nr. Abrechnungs Nr. Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobiltelefon 2) Lieferanschrift (falls abweichend von Punkt 1) 3) Rechnungsanschrift (falls abweichend von Punkt 1) Staße, Hausnummer Wohnungsbezeichnung, Etage Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ Ort PLZ Ort 4.) Preismodell a ) bitte ankreuzen Art der Anlage: KW Voll-/Teilspeicherheizung c)... Getrennte Messung Eco-Therm Direktheizung... Gemeinsame Messung b) Eco-Therm Wärmepumpe-Anlage... a) Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte beiliegendem Preisblatt b) Diese Art der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich c) z. B. Einzel- Zentral- oder Fußbodenspeicherhzg. und Deckenhzg. vor dem in Betrieb genommen nach dem in Betrieb genommen Lüftungs-/Klimaanlage... und einer Warmwasserversorgung mit einem Speicher... Liter. Durchlauferhitzer 5) Angaben zur derzeitigen Stromversorgung (bei bestehenden Anlagen bitte unbedingt angeben).../ Vertragsnummer Neubau Altbau Mieter-/Eigentümer- oder Vertragswechsel bei bestehender Anlage Haushaltsstrom Zählernummer Vorjahresverbrauch (kwh) Zählerstand HT Zählerstand NT Eco-Therm-Anlage Zählernummer Vorjahresverbrauch (kwh) Zählerstand HT Zählerstand NT 6) Zahlungsart - Einzugsermächtigung Kontonummer Bankleitzahl Vorname, Name des Kontoinhabers (falls abweichend von Pkt.1) Geldinstitut, Ort 7) Auftragserteilung Hiermit beauftrage(n) ich/wir die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG (nachfolgend Die ENERGIE genannt) mit der Lieferung von elektrischer Energie gem.ziff. 4 für den Betrieb der in der in Ziff.1 bzw. bei abweichender Lieferanschrift in der Ziff.2 bezeichneten und im Netzanschlussvertrag bzw. in der Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz beschriebenen Eco-Therm-Anlage (Anlagen zur elektrischen Raumheizung und Warmwasserversorgung). Ein bisher für die Eco- Therm-Anlage eventuell bestehendes Sonderabkommen tritt hiermit außer Kraft. Bestandteil dieses Liefervertrags ist das bei Vertragsabschluss gültige Preisblat, die beigefügten Stromlieferbedingungen füreco-therm und die technischen Angaben zur Eco- Therm-Anlage gemäß Netzanschlussvertrag bzw. Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (vgl.ziff.1.4 der Stromlieferbedingungen). Der Vertrag tritt gem. Ziff. 8.1 der Stromlieferbedingungen in Kraft. Ich ermächtige die ENERGIE, die Vorauszahlungen und Jahresabrechnungen gem Ziff.6 von meinem Konto abzubuchen. Datum, Ort, Unterschrift des Auftraggebers Aug.2005 Seite 17

18 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte( zur Heizung oder Klimatisierung ) Schaltbild Eco-Therm-Anlagen Allgemeine Verbraucher Durchlauferhitzer Klima Lüftung Hilfsaggregate, Steuerung,Regelung Eco-Therm Anlagen z.b. Heizungs-WP evt.mit Zusatzheizung Lüftung Brauchwasser evtl. Lastabwurfrelais F3 B 6A K12 Stromkreisverteiler Q3 Q3 N W1 W3 W2 W K1 K3 I HT/NT-Umschaltung II Kd.-Schaltg. W.W.-Speicher III Freigabe Elt.Speicherheizung (8+0) IV Eco-Therm-Anlagen Rundsteuerempfänger TRE I II III IV Zählerfeld Oberer Anschlußraum F1 SH Unterer Anschlußraum F1 Haupt-Leitungschutzschalter (SH-Schalter) W1 Verbindungsleitung NYM-O 4x, oder NYM-J 5x F2 Steuersicherung/Automat(10A,25kA) W2 Verbindungsleitung NYM-O 4x, oder NYM-J 5x F3 Steuersicherung für Hilfsaggregate/Steuerung ( max. 6 A) W3 Steuerleitung NYM-O 7x1,5mm² Q3 Fehlerstromschutzschalter (RCD) X1 Steuerleitung NYM-O 7x1,5mm² K1 Kundenrelais Eco-Therm-Anlage X2 Steuerleitungsklemme (7-polig, plombierbar) K3 Kundenrelais Warmwasserspeicher (KD-Schltg.) X3 Hauptleitungsabzweigklemme K12 Freigabeschütz Eco-Therm-Anlage X4 Zählersteckklemme, mit 45mm Stiften P1 Zähler: Allgemeine Verbraucher P2 Zähler: Eco-Therm-Anlage P3 Rundsteuerempfänger (TRE) Aug.2005 Seite 18

19 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung ) Richtlinien für den Anschluss und Betrieb elektrischer Speicherheizungen Die nachstehenden Punkte sind bei der Planung und Installation einer elektrischen Speicherheizung zu beachten. Sie betreffen zum Teil installationstechnische Belange. Wir bitten deshalb, die ausführende Elektroinstallationsfirma ausdrücklich auf diese Richtlinien hinzuweisen, damit nachträgliche Installationsänderungen und Verzögerungen bei der Inbetriebnahme vermieden werden. 1. Anmeldung Genehmigung Elektrische Heizungssysteme beziehen die Energie mit hoher Gleichzeitigkeit. Die besonderen Belastungsverhältnisse, die der Betrieb elektrischer Heizungssysteme hervorruft, können die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung der übrigen Kunden beeinflussen. Deshalb bedarf der Anschluss elektrischer Heizungssysteme an das Niederspannungsnetz der Zustimmung der ENERGIE. Um die Anmeldung und die Bearbeitung durch die ENERGIE zu erleichtern, ist zusätzlich das Datenblatt von VDEW verwenden (siehe Anmeldeformulare). Wir bitten, diesen Vordruck zusammen mit dem Planer bzw. dem Elektro-Installateur vollständig auszufüllen und bei der zuständigen Betriebsstelle einzureichen Nach Prüfung wird die ENERGIE schriftlich mitteilen, ob Anschluss und Betrieb der Anlage im geplanten Umfang möglich sind. Mit der schriftlichen Zustimmung wird die ENERGIE eine Frist setzen, innerhalb der sie sich an die Zusage, die entsprechende Leistung bereit zu stellen, gebunden hält. Innerhalb dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, den mit der Zustimmung bekannt gegebenen Baukostenzuschuss zu leisten. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist keine Zahlung, erlischt die Bereitstellung. 2. Auslegung der Heizungsanlage Grundlagen für die Bemessung der Heizungsanlage sind der Normwärmebedarf nach DIN 4701 und die unter den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten Energiebezugsdauern. In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass der Wärmeschutz des beheizten Gebäudes mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) genügt. Durch eine Überdimensionierung der zu installierenden Heizleistung würde der Kunde mit höheren Kosten für die Heizungsanlage, den Baukostenzuschuss, evtl. für eine Anschlussänderung und auch mit höheren Energiekosten (Leistungspreis!) belastet. Eine Überdimensionierung kann daher im Interesse des Kunden, aber auch der ENERGIE, nicht zugestanden werden. Die ENERGIE behält sich vor, die Auslegung der Anlage nachzuprüfen und die Zustimmung zum Anschluss gegebenenfalls von einer Korrektur der Anschlussleistung abhängig zu machen. In diesem Zusammenhang können die Unterlagen, auf denen die Auslegung beruht (Wärmebedarfsberechnung, Gerätedaten usw.), angefordert werden. 2.1 Energiebezugsdauer für Vollspeicherheizungen Die Gesamtladedauer für Vollspeicherheizungen beträgt maximal 8 Stunden je Tag; die Hauptaufladung ist in der Regel zwischen Uhr und Uhr. Aug.2005 Seite 19

20 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung ) 2.2 Energiebezugsdauer für Teilspeicherheizungen Die Freigabedauer für Teilspeicherheizung beträgt täglich 20 Stunden, d. h. während höchstens 4 Sperrstunden steht keine elektrische Energie für die Teilspeicherheizung zur Verfügung. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen betragen die Strombezugszeiten i. d. R. täglich 24 Stunden. Eine Unterbrechung des Strombezuges kann bis zu 2 Stunden andauern. Die Heizungsanlage muss so konzipiert sein, dass die Raumtemperatur auch während dieser maximalen Ausblenddauer von 2 Stunden nicht auf ein Niveau abfällt, das vom Benutzer als unbehaglich empfunden wird. Zwischen zwei Sperrzeiten besteht für mindestens eine Stunde die Möglichkeit zum Strombezug. Der maximal mögliche Umfang der Sperrzeiten wird derzeit nicht voll ausgeschöpft; die aktuellen Sperrzeiten können in den Betriebsstellen erfragt werden. 3. Leistungsbereitstellung - Baukostenzuschuss Nach Prüfung der Anmeldung stellt die ENERGIE die beantragte Leistung für den Betrieb der Heizungsanlage aus ihrem Niederspannungsnetz bereit, sofern dies technisch möglich ist. Um den Betrieb elektrischer Heizungsanlagen zu ermöglichen, mussten beim Bau der Verteilungsanlagen bereits besondere Verstärkungsmaßnahmen von der ENERGIE durchgeführt werden. Die Kosten für diese Verstärkungsmaßnahmen werden zum Teil in Form eines "Baukostenzuschusses für die Leistungsbereitstellung" auf diejenigen Kunden, die eine elektrische Heizungsanlage betreiben wollen, umgelegt. Der Baukostenzuschuss beträgt - für Vollspeicherheizungsanlagen 30,00 je kw Anschlussleistung - für Teilspeicherheizungsanlagen 40,00 je kw Anschlussleistung 4. Anschluss und Betrieb Beim Anschluss der Elektroheizung ist zu berücksichtigen, dass die Leistung, die Insgesamt für die im Gebäude installierten Verbrauchseinrichtungen bezogen werden kann, durch die Absicherung des Hausanschlusses begrenzt ist. Dies ist speziell im Hinblick auf die Installation elektrischer Geräte zur Brauchwasserbereitung zu beachten. Gegebenenfalls ist durch schaltungstechnische Maßnahme eine Überschreitung der Grenzleistung zu verhindern. 4.2 Aufladesteuerung Die Energieaufnahme der Vollspeicherheizung ist mittels einer Aufladesteuerung automatisch der jeweils herrschenden Außentemperatur und der in den Wärmespeichern vorhandenen Restwärme anzupassen. Für Vollspeicherheizungsanlagen mit starrer Freigabe (8+0 Stunden) sind Aufladesteuerungen mit der Charakteristik "rückwärtssteuernd" einzusetzen. Bei Teilspeicherheizungen ist durch geeignete Steuerungsmaßnahmen sicher zu stellen, dass die Sperrzeiten ohne wesentliches Absinken der Raumtemperatur überbrückt werden können Aug.2005 Seite 20

21 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung ) 4.3 Messung des Strombezuges für die Elektroheizung Der Strombezug für Elektroheizungen ist über einen separaten Zähler zu erfassen. An diesen Zähler sind auch die zur Elektroheizung gehörenden sonstigen Einrichtungen (z. B. Entladegebläse, Umwälzpumpen bei Zentralspeicheheizungen, Aufladesteuerung) anzuschließen. Auch Brauchwasserspeicher mit einem Inhalt von mindestens 80 l dürfen an den Heizungszähler angeschlossen werden, wenn die Aufheizung der Brauchwasserspeicher von der ENERGIE gesteuert werden kann (Kundendienstschaltung mit mindestens 4- stündiger, maximal 8-stündiger Freigabe in der NT-Zeit). Ausnahmeregelung für die Erweiterung bestehender Anlagen mit gemeinsamer Messung für den Strombezug des Haushaltes und der Elektroheizung: a) Vollspeicherheizung Übersteigt die im Rahmen der Erweiterung hinzukommende Leistung gerechnet ab dem Stichtag insgesamt 10,0 kw, ist eine separate Messung einzurichten. b) Teilspeicherheizung Übersteigt die Anschlussleistung der Teilspeicherheizung nach der Erweiterung insgesamt 10,0 kw, ist im Zusammenhang mit der Erweiterung eine separate Messung zu realisieren. 5 Allgemeines 5.1 Die Lieferung elektrischer Energie für den Betrieb von Speicherheizungen erfolgt im Rahmen eines Sonderabkommens. Das Sonderabkommen wird dem Kunden nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage zugestellt. Auf Anforderung erhält der Kunde vorab ein Musterexemplar. Ein Sonderarbeitspreis wird eingeräumt: a) bei Vollspeicherheizungen: für die während der NT-Zeit für die Vollspeicherheizung bzw. die Brauchwasserspeicher bezogene elektrische Arbeit. b) bei Teilspeicherheizungen: für die bezogene elektrische Arbeit für die Elektroheizung bzw. Brauchwasserspeicher, die in die Freigabezeiten der tariflichen NT-Zeit fällt 5.2 Soweit das Sonderabkommen oder die Vereinbarung über die Leistungsbereitstellung keine anderweitigen Regelungen treffen, gilt die "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV) in der jeweils gültigen Fassung. 5.3 Der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft ist unserer zuständigen Betriebsstelle vom Installateur rechtzeitig mitzuteilen. 5.4 Eine Änderung der in diesen Richtlinien genannten Bedingungen und/oder Preise bleibt vorbehalten Aug.2005 Seite 21

22 zu 10. Elektrische Verbrauchsgeräte ( zur Heizung oder Klimatisierung ) Schaltbild Elektro-Vollspeicherheizung (8 + 0) und Eco-Therm-Anlagen Allgemeine Verbraucher Hilfsaggregate Steuerg.Regelung AF WF Z1/Z2 W1/W2 Aufladeautomatik I> F3 B6A LF N L K11 Stromkreisverteiler Q3 Q3 K W1 W3 W2 W K1 K2 K3 I HT/NT-Umschaltung II Kd.-Schaltung.W.W.-Speicher III Freigabe Elt.Speicherheizung (8+0) IV Eco-Therm-Anlagen Rundsteuerempfänger TRE I II III IV Zählerfeld Oberer Anschlußraum F1 SH Unterer Anschlußraum F1 Haupt-Leitungschutzschalter (SH-Schalter) Q3 Fehlerstromschutzschalter (RCD) F2 Steuersicherung/Automat(10A,25kA) W1 Verbindungsleitung NYM-O 4x, oder NYM-J 5x F3 Steuersicherung für Hilfsaggregate/Steuerung ( max. 6 A) W2 Verbindungsleitung NYM-O 4x, oder NYM-J 5x K1 Kundenrelais Eco-Therm-Anlage W3 Steuerleitung NYM-O 7x1,5mm² K2 Kundenrelais Vollspeicher-Heizung (8+0) X1 Steuerleitung NYM-O 7x1,5mm² K3 Kundenrelais Warmwasserspeicher (KD-Schltg.) X2 Steuerleitungsklemme (7-polig, plombierbar) K11 Freigabeschütz Vollspeicher-Heizung X3 Hauptleitungsabzweigklemme K12 Freigabeschütz Eco-Therm-Anlage X4 Zählersteckklemme, mit 45mm Stiften P1 Zähler: Allgemeine Verbraucher P2 Zähler: Vollspeicherheizung und Eco-Therm-Anlage P3 Rundsteuerempfänger (TRE) Aug.2005 Seite 22

23 zu 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen VNB-Niederspannungsnetz als TN-System ( ENERGIE ) TN-C-S- System TN-C-S-System TN-C-System ENERGIE ENERGIE Aug.2005 Seite 23

24 zu 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen TN-System nach DIN VDE (ENERGIE) Abschaltbedingung Zs = Impedanz der Fehlerschleife Ia = Abschaltstrom U0 = Nennspannung gegen Erde Zs٠ Ia U0 Abschaltzeiten Abschaltzeit t a, in der die Schutzeinrichtung ansprechen muss: Impedanzwerte des VNB-Netzes (im Regelfall) Kabelnetz Freileitungsnetz Freileitungsausläufer > 600m 0,3 0,5 1,5 Impedanzwerte für Leitungen und Kabel (Hin- und Rückleitung bei X = 56 und 80 C) Querschnitt (mm²) 1,5 2, Z ( /m) 0, , , , , ,00284 Querschnitt (mm²) Z ( /m) 0, , , , ,00051 Aug.2005 Seite 24

25 zu 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptpotenzialausgleich Nach DIN VDE wird bei jedem Hausanschluss ein Hauptpotenzialausgleich nach DIN VDE gefordert. Um den Potenzialausgleich wirksamer zu gestalten, ist bei Neuanlagen ein Fundamenterder nach DIN zu verlegen. Altbauten Bei größeren Installationsänderungen wird ein Potenzialausgleich von der Haupterdungsklemme bis zur Wasserverbrauchsleitung nach dem Wasserzähler verlegt. Ist die Wasserzuleitung von der Straße in den Keller (Wasserrohrnetz) aus Metall, muss der Wasserzähler überbrückt werden. Freileitungsanschlüsse Bei Hauptleitungen mit mindestens 10 mm² Cu kann der Potenzialausgleich auch an der PEN-Schiene im Zählerschrank abgegriffen werden. Freistehender Hausanschluss / Zähleranschlusssäule Die Potenzialausgleichsverbindung im TN-System erfolgt an der ersten PEN-Klemme im Gebäude (Zählerschrank bzw. Stromkreisverteiler). Leitungsmaterial - H07V-U oder eine gleichwertige Leitung in Isolierrohr - einadrige NYM oder NYY bei offener Verlegung Leitungsquerschnitt Er muss - bezogen auf die vom Hausanschlusskasten abgehende Hauptleitung - der DIN VDE entsprechen und aus Sicherheitsgründen mindestens 10 mm² Cu betragen (0,5 x Querschnitt der Hauptleitung, mögliche Begrenzung 25 mm²). Kennzeichnung Der Potenzialausgleichsleiter muss in seinem gesamten Verlauf durchgehend grüngelb gekennzeichnet sein. In Ergänzung zu DIN VDE kann als Ausnahme bei einadrigen Leitungen bzw. Kabeln (NYM/NYY) eine dauerhafte Kennzeichnung an den Enden angebracht werden. Aug.2005 Seite 25

26 zu 12. Auswahl von Schutzmaßnahmen Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 Werden Überspannungsableiter im ungezählten Bereich eingebaut, so ist die Richtlinie "Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 einzuhalten. Der Einbau muss beim VNB gemeldet werden. Über die Notwendigkeit der Anwendung entscheidet der technische Gebäudeplaner in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Errichtung soll nur dann im Hauptstromversorgungssystem erfolgen, wenn dies zur Realisierung des Blitz-Schutzzonen-Konzepts unbedingt erforderlich ist. Einbaumöglichkeiten: Aug.2005 Seite 26

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