Öffentliche Ausschreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliche Ausschreibung"

Transkript

1 Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. 16 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III Motivation zum Praktikum Vergabenummer: 34348/FB56/ Die Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung umfassen neben der Bekanntmachung die folgenden Unterlagen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat dieser unverzüglich das JobCenter Essen schriftlich darauf hinzuweisen /FB56/ Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Teil A Bewerbungs- und Angebotsbedingungen A.1 Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen A.2 Einzelbieter, Bietergemeinschaften, Subunternehmer A.3 Darlegung der Bietereignung A.4 Ethikklausel A.5 Aufteilung der Leistung A.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes A.7 Bieterfragen und Hinweise zum Vergabeverfahren A.8 Prüfung und Wertung der Angebote A.9 Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss A.10 Schutzrechte A.11 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen A.12 Vergabeprüfstelle und Nachprüfung Teil B Leistungsbeschreibung der Maßnahme B.1 Allgemeine und produktbezogene Rahmenbedingungen B.2 Inhalte der Maßnahme und deren Qualitätsstandards B.3 Wertungsbereiche und -kriterien Teil C Vertragsbedingungen Anlagen: Teil D Vordrucke für die Angebotserstellung (herunterladbar im Downloadcenter auf der Internetseite des JobCenter Essen) D.0 Angebotsvorblatt D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen D.2 Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft D.3 Erklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit D.3.1 Nachweis zur Fachkunde und Referenzen D.3.2 Nachweis der Räumlichkeiten/Außengelände D.3.3 Erklärung zum Bezirk D.4 Ethikklausel T.1 Verpflichtungserklärung (TVgG NRW) R.0 Räumlichkeiten/Außengelände R.1 Räumlichkeiten Teil E Los- und Preisblatt E.1 Los- und Preisblätter 34348/FB56/ Seite 2

3 Vorbemerkung: Das JobCenter Essen hat eine Maßnahme zur intensiven Aktivierung mit Motivationscoaching und Anwesenheitspflicht (Motivation zum Praktikum) gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III zu vergeben. Das JobCenter Essen ist für die ausgeschriebene Leistung sowohl ausschreibende Stelle als auch Auftraggeber. Die hier vorliegenden Vergabeunterlagen erläutern die zu vergebenden Leistungen textlich und sollen den Bieter in die Lage versetzen, sein Angebot so zweifelsfrei wie möglich zu kalkulieren und zu formulieren. Für die Angebotsausarbeitung und Kalkulation der angebotenen Leistungen stehen dem Bieter unter anderem die Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen enthalten in Teil A die formalen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen. In Kapitel B.1 sind die allgemeinen Regelungen zur Leistungserbringung und in Kapitel B.2 und B.3 die speziellen Regelungen zur Leistungserbringung aufgeführt. Der Teil C enthält den Vertrag. Die Vordrucke Teil D sind im Downloadcenter der JobCenter Seite herunterladbar. Teil E enthält das Los- und Preisblatt und ist als Anlage beigefügt. Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, sind fehlende Seiten unverzüglich bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Die Gliederung der einzureichenden Angebote ist zusammenfassend in Teil A dargestellt. Sofern vom Bieter ein Angebot abgegeben wird, sind von den Vergabeunterlagen lediglich die ausgefüllten separaten Angebotsvordrucke dem Angebot beizufügen. Die weiteren Unterlagen verbleiben beim Bieter. Die den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke ist untersagt. Die kompletten Angebotsunterlagen sind in Papierform in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie des Originals) gelocht und geheftet und ordnungsgemäß verschlossen vom Bieter einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Fax) ist nicht zugelassen. Die eingereichten Angebote verbleiben bei der ausschreibenden Stelle. Bei etwaigen, von der ausschreibenden Stelle festgestellten Abweichungen zwischen Original und Kopie gilt das Original der Angebotsunterlagen. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche als auch die weibliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, ist mit Bedarfsträger die Grundsicherungsstelle JobCenter Essen im Sinne der 6 ff SGB II gemeint. Der Bedarfsträger ergibt sich auch aus dem Los- und Preisblatt /FB56/ Seite 3

4 sind mit Bieter sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung Bietergemeinschaft verzichtet. ist mit Auftraggeber im Sinne der Vertragsausführung der Bedarfsträger gemeint; ist mit Auftragnehmer derjenige Bieter gemeint, der den Zuschlag auf sein Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens und des jeweiligen Loses erhalten hat. ist mit Maßnahme die Durchführung einer Maßnahme entsprechend der laufenden Nummer im Los- und Preisblatt gemeint /FB56/ Seite 4

5 Teil A Bewerbungs- und Angebotsbedingungen Allgemeine Hinweise zur Angebotsabgabe Die Ausschreibung wird als öffentliche Ausschreibung gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) durchgeführt. Mit der Unterschrift unter dem Angebot (siehe A.6) bestätigt der Bieter, dass alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach verfahren und die im Teil C enthaltenen Vertragsbedingungen anerkannt werden. Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. A.1 Angebotsabgabe, Ansprechpartner, Fristen Die Angebote gehen an eine von der Vergabestelle unabhängige Angebotsstelle. Gleiches gilt für etwaige Änderungen, Berichtigungen und Rücknahmen von Angeboten A.1.1 Adressierung Die Angebote müssen in einem entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Briefumschlag, adressiert an die mit der Aufschrift Stadt Essen JobCenter Poststelle, Zimmer 002 Ruhrallee Essen Nicht öffnen! Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung einer Maßnahme Motivation zum Praktikum gemäß 16 Abs.1 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III Vergabe-Nr /FB56/ Los Nr.: 1 versandt bzw. abgegeben werden. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe A.1.3) bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangen sein. Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt deutsches Recht /FB56/ Seite 5

6 A.1.2 Ansprechpartner Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind schriftlich (auch per ) an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich schriftlich von der ausschreibenden Stelle erteilt. Diese werden in Form eines Fragen-/Antworten Kataloges auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig über den Stand des Fragen-/Antworten Kataloges zu informieren. Im Interesse der Bieter müssen auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens acht Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und Unterrichtskonzepterstellung zu berücksichtigen. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Vergabestelle ist die Stadt Essen JobCenter Planung und Vergabe Ruhrallee Essen A.1.3 Fristen Ende Angebotsfrist: , 10 Uhr Ende der Zuschlags- und Bindefrist: Maßnahmebeginn: Bei der Öffnung der Angebote sind nach 14 Abs. 2 S. 2 VOL/A keine Bieter zugelassen. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden (Bindefrist) /FB56/ Seite 6

7 A.2 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Subunternehmer Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften zulässig. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen (Vordruck D.2). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Bildung bzw. Änderung (z.b.: Erweiterung, Austausch von Mitgliedern, Wegfall von Mitgliedern, etc.) einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig. Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter für unterschiedliche Lose an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Es ist aber unzulässig, innerhalb eines Loses als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß 16 Abs. 3 Buchst. f VOL/A zwingend zum Ausschluss beider Angebote für dieses Los. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu einem Los beteiligt. Darüber hinaus ist die Einschaltung von Subunternehmern zulässig. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Ausführung der Leistung/von Leistungsteilen der Fähigkeiten/Ressourcen eines Subunternehmers/von Subunternehmern bedienen will, sind im Vordruck D.2 diese Subunternehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungen bzw. Leistungsteile anzugeben. Der Vordruck D.2 ist unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen. Nachträgliche Änderungen der in den o.g. Vordrucken abgegebenen Erklärungen sind bis zur Zuschlagserteilung nicht mehr zulässig. A.3 Darlegung der Bietereignung Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.2, D.3 D.3.1, D.3.2, D.4 Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen (TVgG NRW) mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen. Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Für die Vordrucke R.0 und R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung. Weiterhin sind vom Bieter: ein Handelsregisterauszug max. 3 Monate alt, die Kalkulation der Maßnahmekosten und die Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder das mit der Angebotserstellung und/oder 34348/FB56/ Seite 7

8 der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits durchgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach 16 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 SGB III. Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann. Zuverlässig sowie gesetzestreu ist ein Bieter, von dem eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung sowie die Einhaltung der für die Art der Geschäfte geltenden gesetzlichen Vorschriften zu erwarten ist. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen. Für die Bieter, die alle sonstigen Eignungsanforderungen erfüllt haben und deren Angebote zugelassen sind, werden zur abschließenden Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit die vorhandenen regionalen Qualitätserkenntnisse des Auftraggebers aus der bisherigen vertraglichen Zusammenarbeit mit dem das Regionale Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit bis zum und ab mit dem JobCenter Essen berücksichtigt. Für den lt. Vordruck D.3.3 maßgeblichen Bereich der Grundsicherungsstelle werden die vom Regionalen Einkaufszentrum oder dem JobCenter Essen dem Bieter schriftlich angezeigten Pflichtverletzungen und erklärten Kündigungen bei den Maßnahmen berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie finanzielle Folgen für ihn hatten (wie z.b. bei Vertragsstrafen, Schadensersatz, Minderungen). Es erfolgt eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des Ausmaßes und des Grades der Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzungen. Berücksichtigt werden die vorhandenen Erkenntnisse über diejenigen Pflichtverletzungen, die im Zeitraum vom bis zur qualitätsbezogenen Zuverlässigkeitsprüfung eingetreten sind. Ob ein Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Zuverlässigkeit nach den berücksichtigten Qualitätserkenntnissen besitzt, wird aufgrund der Umstände des Einzelfalls in einer umfassenden Gesamtbetrachtung beurteilt. Sofern in der Gesamtbetrachtung der Qualitätserkenntnisse von der Zuverlässigkeit des Bieters ausgegangen wird, erhält er insoweit keine gesonderte Mitteilung des Auftraggebers mehr. Andernfalls wird der Bieter vor der Entscheidung über seine Nichtberücksichtigung bei der Auftragsvergabe angehört. Unter Angabe der geprüften Qualitätserkenntnisse und Referenzwerte erhält er die Gelegenheit, innerhalb der gesetzten Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Gründe aus seiner Sicht einer negativen Zuverlässigkeitsprognose entgegenstehen und welche konkreten Vorkehrungen er zwischenzeitlich getroffen hat, damit sich die schlechten Erfahrungen bei der anstehenden Auftragsvergabe nicht wiederholen. Sofern ihm dies zur Überzeugung des Auftraggebers nicht gelingt, wird der Bieter mangels Zuverlässigkeit nicht berücksichtigt, sein Angebot ist also auszuschließen /FB56/ Seite 8

9 Kalkulation Der Auftraggeber hat die Kalkulation zur Maßnahme mit dem Angebot einzureichen. In der Kalkulation sind insbesondere folgende Positionen detailliert darzustellen: Personalkosten Verwaltungskosten Raumkosten (inkl. technische Ausstattung/ggf. Werkstätten, ggfls. Mobiliar) Sachkosten Ggf. erforderliche Aufwendungen für die Maßnahmenteilnehmer Ggf. Kosten der Initiierung und Betreuung der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber Versicherungen ggf. Umsatzsteuer Mit den Angaben in der Kalkulation muss der Angebotspreis rechnerisch nachvollziehbar sein. Die Kalkulation dient unter anderem zur Überprüfung, ob der Angebotspreis im offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht ( 16 Abs. 6 VOL/A). Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten weitere Ergänzungen nachzufordern. Sofern das Angebot einer Bietergemeinschaft als das wirtschaftlichste ausgewählt wurde, ist die qualitätsbezogene Zuverlässigkeitsprüfung nach Maßgabe der vorgenannten Prüfschritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzunehmen. Vor der Entscheidung über die Nichtberücksichtigung des Angebotes einer Bietergemeinschaft wegen der Unzuverlässigkeit eines ihrer Mitglieder, wird das Mitglied angehört, für das die negativen Qualitätserkenntnisse festgestellt wurden. Der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft wird zeitgleich schriftlich darüber informiert. Die fehlende Fachkunde oder die fehlende Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führt zum Ausschluss des Angebotes. Die fehlende Zuverlässigkeit /Gesetzestreue des Bieters bzw. eines Mitglieds der Bietergemeinschaft führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes. A.4 Ethikklausel Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen /FB56/ Seite 9

10 A.5 Aufteilung der Leistung Die Leistung wird in mehreren Losen vergeben. Der konkrete Umfang ergibt sich aus den als Teil E der Verdingungsunterlagen beigefügten Los- und Preisblatt. Es kann nur für ein vollständiges Los ein Angebot abgegeben werden. Es gibt keine Höchstzahl von Losen, auf die ein Bieter maximal den Zuschlag erhalten kann. Somit kann ein Bieter den Zuschlag auf alle Lose erhalten, für die er angeboten hat, sofern er jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Voraussetzung hierfür ist, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt und die Vergabestelle in die Lage versetzt, diese Leistungsfähigkeit für die Anzahl der von ihm bebotenen Lose anhand von validen Nachweisen zu prüfen. A.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebotes Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich diese Verdingungsunterlagen. Die vorgegebenen Vordrucke sind zu verwenden und stehen als Anlage bzw. Download zur Verfügung. Eine Nichtverwendung oder Änderung führt zum Ausschluss. Folgende Unterlagen sind je Los mit Angebotsabgabe einzureichen: 1. D.0 Angebotsvorblatt mit Unterschrift und Stempel 2. D.1 Gliederung der einzureichenden Unterlagen 3. D.2 Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft 4. D.3 Erklärungen zur Bietereignung 5. D.3.1 Nachweis der Fachkunde/Referenzen 6. D.3.2 Räumlichkeiten/Außengelände 7. D.3.3 Erklärung zum Bezirk 8. D.4 Erklärung zur Ethikklausel 9. T.1 Verpflichtungserklärung (TVgG NRW) 10. R.0 Räumlichkeiten/Außengelände 11. R.1 Räumlichkeiten 12. E.1 Los- und Preisblatt 13. Konzept 14. Trägerzulassung nach AZAV 15. Handelsregisterauszug (max. 3 Mon. alt) 16. Kostenkalkulation Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Das Angebot ist in kopierfähiger Form, in doppelter Ausführung (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen, Trennblätter etc.) gelocht und geheftet entsprechend der o.a. Reihenfolge einzureichen. Alle eingereichten Seiten des Angebotes müssen den Namen des Bieters, die Vergabenummer sowie die Losnummer enthalten. Alle eingereichten Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren. Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen (auf dem Los- und Preisblatt E.1 und den Vordrucken D.0, D.2, D.3 D.4. und T.1) unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen sein. Unvollständige Angebote sowie Angebote auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Bieters werden ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften sind die Vordrucke D.3 D.4 und T.1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Angaben zur Fachkunde/Referenzen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Vordruck D.3.1 zusammenzufassen. Die Angaben zu Räumlichkeiten/Außengelände sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in einem Vordruck D.3.2 zusammenzufassen. Der Bieter erklärt sich bereit, im Bedarfsfall sein Angebot dem JobCenter Essen in angemessenem Umfang kostenfrei zu erläutern /FB56/ Seite 10

11 Das Konzept ist entsprechend der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Reihenfolge der Wertungskriterien innerhalb der Wertungsbereiche zu gliedern. Sofern dieses nicht nach der vorgegebenen Gliederung erstellt worden ist, wird es ausgeschlossen. Der Umfang des Gesamtkonzepts - ohne die in der Verdingungsunterlage geforderten Anlagen - soll insgesamt 25 Seiten (Schriftgrad mind. 10 pts) nicht übersteigen. Eine Überschreitung führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. A.7 Bieterfragen und Hinweise zum Vergabeverfahren Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmebezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Verdingungsunterlagen erschließt, können diese Fragen schriftlich an das im jeweiligen Los- und Preisblatt genannte JobCenter zur Beantwortung gestellt werden. Eine Übersendung der Fragen per ist ebenfalls zulässig. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Im Interesse der Bieter müssen auftretende Fragen unverzüglich, jedoch spätestens acht Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebots- und Konzepterstellung zu berücksichtigen. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Auskünfte werden von der Vergabestelle in Form eines Fragen/Antwortkataloges auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig über den Stand des Fragen- /Antwortkataloges zu informieren. Außerdem werden im Fragen-/Antwortkatalog Änderungen, Ergänzungen sowie Hinweise der Vergabestelle zum Vergabeverfahren bekannt gegeben. Der Fragen und Antwortkatalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. A.8 Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktzahlverfahren mit max. 100 Punkten. Die Bewertung erfolgt nach Inhalt und Preis getrennt, wobei max. 70 Punkte für Inhalt und max. 30 Punkte für den Preis vergeben werden. Den Zuschlag erhält der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit der höchsten Punktzahl, sofern kein Ausschluss nach Teil A erfolgt. Für jedes Vergabeverfahren wird eine Bewertungsmatrix erstellt und mit den Verdingungsunterlagen veröffentlicht. A.8.1 Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier aufeinander aufbauenden Wertungsphasen A.8.2 Wertungsphase 1: Formale und inhaltliche Prüfung der Angebote In dieser Wertungsphase werden die wegen formeller oder inhaltlicher Mängel auszuschließenden Angebote ermittelt. Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Angaben und Erklärungen vollständig enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen( 16 Abs. 2 VOL/A). Die ausschreibende Stelle behält sich im Einzelfall vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern, soweit dies ohne Schädigung des Wettbewerbes möglich ist. Ein Ausschluss von der 34348/FB56/ Seite 11

12 Wertung erfolgt, wenn durch die vorgelegten Angaben und Erklärungen nicht sichergestellt ist, dass die Leistung vertragsgemäß erfüllt wird. Die weiteren, sich aus den anwendbaren Rechtsvorschriften ergebenden Ausschlussgründe sind ebenfalls anzuwenden. A.8.3 Wertungsphase 2: Eignungsprüfung Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend dem 16 Abs. 5 VOL/A nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit sind gegebenenfalls auch Unterauftragnehmer und konzernverbundene Unternehmen zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter neben dem Vorliegen umfassender und aktueller Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten auch über ein gültige Trägerzulassung im Sinne der 176 Abs. 1, 178 SGB III verfügen müssen. Der Bieter hat einen Nachweis über die gültige Trägerzulassung im Sinne der 176 Abs. 1, 178, 181 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 SGB III (Zertifikat zur gesetzlichen Trägerzulassung) seinem Angebot beizufügen; im Anwendungsbereich der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) ist ferner eine Ablichtung der aktuellen Anlage gem. 5 Abs. 6 AZAV einzureichen. Sollte eine Standortzulassung bei Angebotsabgabe noch nicht vorliegen, ist diese bei Zuschlagserteilung spätestens 1 Woche vor Maßnahmebeginn nachzureichen. Fachkunde Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über aktuelle und umfassende, der durchzuführenden Maßnahme entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Die Fachkunde ist auf Grundlage der im Angebotsteil A vorgelegten Referenz/-en (Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht) nachzuweisen. Leistungsfähigkeit Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist entsprechend den Nachweisen im Angebotsteil A zu prüfen. Zuverlässigkeit Zuverlässig ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet. Die Zuverlässigkeit wird insbesondere anhand der Weiteren Nachweise sowie aufgrund der Eigenerklärungen im Angebotsteil I geprüft. Soweit vorliegend oder bekannt, werden auch weitere Erkenntnisse berücksichtigt, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen (Eintragungen in Korruptionsregister, Strafverfahren o. Ä.). Ob die entsprechende Zuverlässigkeit des Bieters vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Vorlage der geforderten Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit stellt die Mindestbedingung zum Nachweis der Eignung dar. Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit nicht zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, 34348/FB56/ Seite 12

13 während die Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier: Weitere Nachweise zur Eignung ) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Auftragserteilung seitens des Auftraggebers für den voraussichtlichen Zuschlagskandidaten ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach 150a Gewerbeordnung angefordert wird. Dieser wird zur Zuverlässigkeitsprüfung herangezogen. A.8.4 Wertungsphase 3: Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise In dieser Wertungsphase werden die verbleibenden Angebote inhaltlich auf die Angemessenheit ihrer Angebotspreise hin überprüft. Ausgeschlossen werden Angebote mit einem unangemessenen hohen und niedrigen Preis. Angebote, die nicht kostendeckend kalkuliert sind, können nicht zwangsläufig von der Wertung ausgeschlossen werden. Bevor ein Angebot wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder eines nicht kostendeckenden Preises möglicherweise ausgeschlossen werden kann, wird mit dem betreffenden Bieter gegebenenfalls ein Aufklärungsgespräch geführt. Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss in jedem Einzelfall gesondert getroffen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der Ausschreibung auch der Marktpreis. A.8.5 Wertungsphase 4: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der in der jeweiligen losspezifischen Leistungsbeschreibung (vgl. Teil B.2) aufgeführten Zuschlagskriterien unter den Angeboten, die in den vorangegangenen Wertungsphasen nicht ausgeschlossen wurden. Bewertung des Konzeptinhalts Die Bewertung des Konzeptinhalts wird anhand der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien vorgenommen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen. 3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind, oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt /FB56/ Seite 13

14 Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.b. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Bewertungsmatrix besteht aus Wertungskriterien, die jeweils gewichtet sind. Die Gewichtung der Wertungskriterien erfolgt nach einem Punktzahlverfahren. Die Gewichtung spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche untereinander wieder. Es werden ganze Zahlen zwischen 1 und 5 Punkte vergeben, wobei 1 Punkt für weniger gewichtete Kriterien vergeben und 5 Punkte besonders stark gewichtete Kriterien. Ein Konzept ist von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn in mind. einem Wertungskriterium nur eine Bewertung von 0 erreicht wird. Ein Konzept ist ebenfalls von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn die Punktzahl für den Konzeptinhalt kleiner oder gleich 40 ist. Die max. erreichbare Punktzahl pro Wertungskriterium beträgt 3. Diese wird mit der Gewichtungspunktzahl multipliziert. Aus den sich ergebenden Produkten (Wertungspunktzahl) wird eine Summe gebildet. Die Summe wird mit einem Faktor (Inhaltsgesamt-Gewichtungsfaktor) multipliziert, so dass sich bei Erreichen der max. Punktzahl in allen Wertungsbereichen 70 Punkte ergeben. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf jeweils zwei Dezimalstellen. Wertungspunktzahl: Erreichte Punktzahl pro Wertungskriterium Gewichtung 70 Inhaltsgesamtgewichtungsfaktor: Max. erreichbare Punktzahl (3) Gewichtung Punktzahl Konzeptinhalt: Summe aller Wertungspunktzahlen Inhaltsgesamtgewichtungsfaktor Beispiel: Wertungskriterium Erreichte Gewichtung (1-5) Wertungspunktzahl Punktzahl (0-3) A. Auftragsorientierte Zusammenarbeit B. Teilnehmerorientierung C. Maßnahmedurchführung Summe Wertungspunktzahlen 20 Inhaltsgesamtgewichtungsfaktor 2,33 Punktzahl Konzeptinhalt 46,60 (von max. 70) 34348/FB56/ Seite 14

15 Bewertung des Preises Soweit ein Angebot nicht bereits wegen des Konzeptinhalts ausgeschlossen ist, erfolgt die Bewertung des Preises. Dabei sind Angebote ausgeschlossen, die den durchschnittlichen Preis aller zulässigen Angebote um mind. 50 % überschreiten. Das günstigste Angebot erhält 30 Punkte für den Preis. Alle anderen Angebote erhalten eine Punktzahl Preis nach der Formel: Punktzahl Preis: Preis des günstigsten Angebot Max. erreichbare Punktzahl (30) Preis des gewerteten Angebot Beispiel: Das günstigste Angebot A kostet ,--. Dieses Angebot erhält die Gesamtpunktzahl 30. Das nächstgünstige Angebot B kostet ,--.Dieses erhält für den Preis die Punktzahl nach der Formel: 30*(10.000,-- /20.000,--) = 15 Punkte. Das nächstgünstige Angebot C kostet ,--. Dieses erhält für den Preis die Punktzahl nach der Formel: 30*(10.000,-- /25.000,--) = 12 Punkte. Es erfolgt jeweils eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Gesamtwertung Die Punktzahlen für Konzeptinhalt und Preis werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl. A.9 Zuschlagserteilung / Vertragsabschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Die Bindefrist für das Angebot ist identisch mit der Zuschlagsfrist. Der Bieter ist daher bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Wird bis zum Ablauf der Frist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. A.9.1 Information der Bieter Der Auftraggeber wird gem. 101 a Abs. 1 GWB die Bieter, sowohl per Fax, als auch schriftlich über den Zuschlag informieren. Das Informationsschreiben enthält den Namen des Bieters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebotes der betroffenen Bieter. A.10 Schutzrechte Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind /FB56/ Seite 15

16 A.11 Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen Nach 111 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme auszugehen. A.12 Vergabeprüfstelle und Nachprüfungen Ein Antrag auf Nachprüfung nach 102 ff. des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist zu richten an die: Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf 34348/FB56/ Seite 16

17 Teil B Leistungsbeschreibung der Maßnahme B.1 Allgemeine und produktbezogene Rahmenbedingungen Die benötigten Vordrucke zur Umsetzung der Maßnahme sind vom Auftragnehmer erst nach Zuschlagserteilung anzufordern. Sie werden auf Anforderung an den Bieter übersandt. (Qualifikation Personal, Eingliederungshonorar etc. ) Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter zu erfüllen. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept sind hierzu nicht erforderlich. B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung) Gegenstand der Maßnahme gemäß 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Ziel ist es, die Eingliederungsmöglichkeiten durch ein ressourcenorientiertes Profiling, Überprüfung, Feststellung und Stärkung der Motivation, Einschätzung der Eingliederungschancen, Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Entwicklung von Beschäftigungsalternativen, eine evtl. betriebspraktische Erprobung zu erhöhen. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des 25 Abs. 1 SGB III gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der 35 und 36 SGB III zu beachten. Den Teilnehmern sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Sollte während der Maßnahme eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes erfolgen, ist eine 6 monatige Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme vom Auftragnehmer sicherzustellen, d.h. der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung durch den Teilnehmer eine Nachbetreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung durchzuführen. Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um Beschäftigungsabbrüche zu verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit seinem Arbeitgeber zustimmt. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist auf die Beseitigung spezifischer Eingliederungshemmnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hinzuwirken. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen daher auf diesbezüglich typische Hemmnisse ausgerichtet sein und eine sozialintegrative Unterstützung beinhalten /FB56/ Seite 17

18 Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert werden sowie ein Beitrag zur Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden. B Teilnehmer Teilnehmer können sein: Ausbildungssuchende Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte B Zielgruppe Langzeitarbeitslose Kunden mit Motivationshemmnissen, fehlenden Selbstbewusstsein, mangelndem Fachwissen oder unklarer Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Zielgruppe sind Kunden, die zu Beratungsterminen der Arbeitsvermittlung erscheinen, formal mitwirken und bei denen noch Arbeitsmarktpotentiale vermutet werden. Diese zu überprüfen und für die Kundinnen und Kunden eine Entwicklungsperspektive zu erarbeiten ist Ziel der Maßnahme. Die Teilnehmer erfahren eine intensive Betreuung mit Anwesenheitspflicht und können so aus evtl. vorhandener Isolation befreit werden, so dass eine Eingliederung in das Arbeitsleben wieder ermöglicht wird. Kundinnen und Kunden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind (mangelnde Verfügbarkeit, Schwarzarbeit o.ä.) können ermittelt werden. B.1.3 Zeitlicher Umfang Die Maßnahmedauer (Vertragsbeginn und -ende) sowie das Ende des zeitlichen Korridors, in dem die Teilnehmer zugewiesen werden (Zuweisungskorridor) ergeben sich aus dem Los- und Preisblatt. Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers beträgt zunächst acht Wochen. Bei entsprechender Eignung (Feststellung durch den Träger innerhalb der 8 Wochen Zuweisungszeit) erfolgt optional eine anschließende betriebspraktische Erprobung (4 Wochen). Nach erfolgreich absolvierter betriebspraktischer Erprobung erfolgt mit dem Abschlussbericht eine Empfehlung an den JobService Essen zwecks Absolventenmanagement. Für die Teilnehmer besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht (Präsenzzeit). Termine zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber gelten als Präsenzzeiten. Sie sind vom Auftragnehmer zu organisieren und zu genehmigen. Die Teilnahme in Vollzeit umfasst 39 Stunden pro Woche. Die Präsenzzeit darf täglich neun Zeitstunden inkl. angemessener Pausenzeit nicht überschreiten. Die festgelegte individuelle Zuweisungsdauer bezieht sich auf die tatsächliche Teilnahme an der Maßnahme. Fehlzeiten, wie z. B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder unentschuldigter Fehlzeiten verlängern die tatsächliche Teilnahme an der Maßnahme. Die individuelle Zuweisungsdauer endet mit der Eingliederung des Teilnehmers in eine versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Ausbildung, einer länger als sechs Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit dem Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer oder den Bedarfsträger /FB56/ Seite 18

19 Dieser Zeitpunkt ist auch maßgeblich für die Fristen zur Beantragung der Honorierungen gem. den Vertragsbedingungen. Die individuelle Zuweisungsdauer eines Teilnehmers darf nicht über das jeweilige Ende der Maßnahme hinausgehen. B.1.4 Personal B Allgemeine Regelungen Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.b. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit, etc.) geachtet werden. Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern Jugendliche befinden können, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. B Besondere Regelungen Zum Einsatz kommen Lehrkräfte, Vermittler und Sozialpädagogen als Motivationscoaches Der Personalschlüssel beträgt beim Vermittler 1:80 bei der Lehrkraft 1:20 beim Sozialpädagogen 1: /FB56/ Seite 19

20 Dabei entspricht der Wert 1 einem Volumen von wöchentlich 39 Stunden. Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (z.b. Teilnehmerverwaltung, Auszahlung der Fahrkosten an die Teilnehmer und Abrechnung mit dem Bedarfsträger) vorzuhalten. Beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe Arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.b. staatliche Anerkennung) mit ein. Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Die Lehrkräfte /Vermittler müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Fachlich geeignet ist wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügt. Pädagogisch geeignet ist, wer über die Meisterprüfung, die Ausbildereignungsprüfung (AdA), pädagogische Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und Berufserfahrung in der Ausbildung oder Weiterbildung, vorzugsweise in der Erwachsenenbildung, verfügt. Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung. Beim Personal werden umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, -Programme) vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale, sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungstraining und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit besitzen, den Teilnehmer bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang mit den JOBBÖRSEN zu unterstützen. Kontakte und Austausch zum JobService Essen müssen genutzt und gewährleistet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 50 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Fest angestellt bedeutet, dass die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im Sinne 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten Personal. Bei einer Honorarkraft werden bei der Bemessung des Personalschlüssels 25% Vor- und Nacharbeitungszeit außerhalb der Maßnahme berücksichtigt. Beim Einsatz von 34348/FB56/ Seite 20

21 Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese über die Zielrichtung der Maßnahme, die Besonderheiten der Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrags in das Gesamtkonzept informiert sind. Der Auftragnehmer stellt zudem sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie ggfls. zur Durchführung von Fallbesprechungen und Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen. B.1.5 Räumlichkeiten und Ausstattung B Allgemeine Regelungen Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten. Lage und Zugang Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Räumlichkeiten/Außengelände Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht (Buchstabe a auf dem Vordruck D.3.2), ist der Vordruck R.0 spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Bedarfsträger einzureichen. Bei Überschreiten der Fünf-Tages-Frist finden die 8 und 9 der Vertragsbedingungen Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten zwei Wochen vor Maßnahmebeginn zu besichtigen sowie diese jederzeit während der Vertragslaufzeit, auch ohne Vorankündigung, ggf. zusammen mit einem Technischen Berater, auf Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Bei Prüfungen der Maßnahme vor Ort, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers dem Auftraggeber den aktuellen Raumbelegungsplan unverzüglich vorzulegen. Änderungen der Räumlichkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich mit den Vorducken R.0 und R.1 anzuzeigen. Sächliche, technische und räumliche Ausstattung Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Nicht geeignet sind Räume wie z.b. Werkhallen, Garagen, Wohn- /Lagerräume, Küchen, Hotelzimmer etc. Zwingend erforderlich ist ein Raum, der für eine individuelle Beratung geeignet ist und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Beratungsraum mit entsprechender Ausstattung) erfüllt. Darüber hinaus müssen die Räume in Anzahl und Ausstattung der im Konzept beschriebenen Methoden entsprechen /FB56/ Seite 21

22 Der Auftraggeber behält sich vor die Räumlichkeiten abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit. Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen: Arbeitsstättenverordnung (Stand ) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien Bildschirmarbeitsverordnung (Stand ) Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) Brandschutzbestimmungen Jeweilige Landesbauordnung PC-Arbeitsplätze (PC, Flachbildschirme, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn der PC mindestens mit Windows 7 und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.b. MS-Office, OpenOffice.org) ausgestattet ist, mindestens die vom Hersteller für das eingesetzte Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardwarevoraussetzungen erfüllt und der Flachbildschirm eine Mindestgröße von 17 Zoll hat. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang auszustatten. Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä. auf einem separaten Speichermedium festhalten kann (z.b. USB-Stick, CD), das ihm zur Verfügung zu stellen ist. Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops zulässig. Vorhalten der Räumlichkeiten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke zu nutzen; eine anderweitige Nutzung darf keine Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. B Besondere Regelungen Für die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Hierzu gehören u. a. Unterrichtsräume, Sozialräume und Besprechungsräume. Für die Pausenzeiten sind entsprechende Aufenthaltsmöglichkeiten bereit zu stellen. In jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Telefax und einen Fotokopierer vorzuhalten sowie die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen. Jeder Teilnehmende muss die Möglichkeit haben, sich kostenfrei direkt vom Träger aus telefonisch beim Arbeitgeber zu bewerben. Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Bei Unterrichtsinhalten unter Nutzung der IT ist je Teilnehmer ein vernetzter PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Ein zusätzlicher mit Internetzugang ausgestatteter Besprechungsraum ist für die individuelle persönliche Begleitung durch den Bedarfsträger vorzuhalten /FB56/ Seite 22

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.

b) Unterteilung in Lose (Neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden): Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen. Büromöbel Rahmenvertrag Dienstleistungsauftrag 1. Auftraggeber: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts) Charlotten-Carree Markgrafenstr. 62 10969

Mehr

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über Dienstleistung Druck und Lieferung IMPP Postfach 2528 55015 Mainz Aktenzeichen 01-2016 Durchwahl 06131/2813-310 Datum 06. Juni 2016 AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ( 97 ff GWB) EU-weites Vergabeverfahren - Offene Ausschreibung über

Mehr

Leitfaden zur Angebotserstellung

Leitfaden zur Angebotserstellung Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen...2 1.1 Einführung...2 1.2 Form des Angebots...2 1.3 Nebenangebote...3 1.4 Übersendung des Angebots...3 1.5 Zustelladressen...3 1.6 Angebotserstellungskosten...4

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

die Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. (DZT) beabsichtigt, die unter Punkt 1.3 bezeichneten Leistungen zu vergeben.

die Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. (DZT) beabsichtigt, die unter Punkt 1.3 bezeichneten Leistungen zu vergeben. Teilnehmer des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Frankfurt/Main, den 07.07.2015 Anschreiben zum Öffentlichen Teilnahmewettbewerb (zum Verbleib beim Teilnehmer bestimmt) Freihändige Vergabe mit Öffentlichem

Mehr

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B) C:\Users\wimi\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\OLK9F81\Papier_ Internet.doc 1 Öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung von Papier für Laser- und Offset-Druck (VOL/A und VOL/B)

Mehr

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben

Vergabeverfahren Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 ; Angebotsschreiben Name und Anschrift des Bieters Schülerbeförderung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München 2015 Seite 1 von 5 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Frau

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012 1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00

Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Information über eine Publikation 05.09.2013 12:00 Titel des Verfahrens: Verfahren: Aktenzeichen: 2013/280977 Angebotsfrist/ Ende der Anzeigefrist: Dienstleistung Kreditorenbuchhaltung Rechnungswesen Offenes

Mehr

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3und 5 SGB III hier : Maßnahme zur Vermittlung von Jugendlichen unter

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A 12

VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A 12 VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG NACH VOL/A 12 Leistungsgegenstand: Vergabenummer: Beratung, Projektkoordination und Erstellung Lastenheft im Rahmen der Einführung von SAP SRM 7.0 Self Service Procurement

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte

Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Stand: 27.04.2016 Wo steht Ihr Unternehmen? Ergebnisse der Befragung in der Metropolregion Hamburg Stand der Umsetzung im Betrieb (Fragen

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Salzlandkreis, Karlsplatz 37, Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herr Nimmich,

Mehr

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln

Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln Bewerbungsbedingungen der Stadt Köln für die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL-BWB) Zentrales Vergabeamt der Stadt Köln Stand: 05/2012 Stand: 05/2012 VOL-BWB 1 von 5 Bewerbungsbedingungen

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Business Intelligence Werkzeug (BI-Tool) für den Datenkoordinationsausschuss der KZBV 1. Auftragsgegenstand Die KZBV beabsichtigt den Aufbau eines Datenbanksystems

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041

Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:191041-2016:text:de:html Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041

Mehr

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn

Merkblatt. Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Merkblatt Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Es gibt Leistungen, bei denen es nicht unüblich ist, dass sie zeitlich und räumlich

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken -, Zentrale Vergabestelle, 90336 Nürnberg Name Frau Wolff Telefon 0911/928-2218 An alle

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:54241-2013:text:de:html D-Ahaus: Reinigung von Schulen 2013/S 034-054241 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

Landratsamt Forchheim

Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim Landratsamt Forchheim, 91299 Forchheim An die Interessenten am u. g. Vergabeverfahren Personennahverkehr, Schulbusverkehr Sachbearbeiter: Klaus Hummel Dienststelle: 91301 Forchheim,

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

1.5 Eine Übertragung von Arbeiten aus diesem Vertrag an Dritte durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

1.5 Eine Übertragung von Arbeiten aus diesem Vertrag an Dritte durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Offenes Verfahren nach GWB/VgV Vergabenummer: BT-Ekoop-02/16 Lieferung / Leistung: Rahmenvereinbarung mit den Studentenwerken der Einkaufskooperation Bayern EKOOP zur Belieferung mit Teigwaren trocken

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

06.12.2013/elj. Anfrage Angebot. Sehr geehrte Damen und Herren,

06.12.2013/elj. Anfrage Angebot. Sehr geehrte Damen und Herren, Anfrage Angebot 06.12.2013/elj Sehr geehrte Damen und Herren, ARBEIT & LEBEN ggmbh setzt mit Förderung des Landes Rheinland-Pfalz und der Europäischen Union/ESF arbeitsmarktpolitische Projekte um. Für

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Aktuelle Vergabeprobleme

Aktuelle Vergabeprobleme Aktuelle Vergabeprobleme und praxisorientierte Grundsatz Nur ausfüllen bzw. liefern/ nachliefern, was gefragt/ erbeten wurde! Kein Ausfüllen notwendig aber Unterlagen nicht mit dem Angebot wieder zurück

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009 Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 GmbH, Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe Seite: 1

Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 GmbH, Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe Seite: 1 Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe Seite: 1 Aufgabenbeschreibung: Die Stadt Bad Lippspringe, einziger Heilklimatischer Kurort und Staatlich anerkanntes Heilbad in Nordrhein-Westfalen,

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Datum: 17.11.2014 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Mit dieser Information für Geschäftspartner informieren

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr