Anhang A8: Feststellungen aus dem OeNB-Prüfbericht vom 7. Dezember 2009

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1 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 1 von 20 ANANG Anhang A8: Feststellungen aus dem OeNBPrüfbericht vom 7. Dezember 2009 Bereich Kreditrisi koma nagem ent Feststellungen Die personelle Ausstattung im Bereich des s im Allgemeinen sowie in den Bereichen ating, isikosteuerung, Beteiligungsmanagement und Problemkreditmanagement im Speziellen ist nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden. Der gegenwärtige Umsetzungsstand betreffend die Identifizierung identer Kunden weist Fehlerquellen auf. Das Kundenmatching erfolgt dezentral sowie ohne Verwendung einer Matchingsoftware, die Zusammenführung identer Kunden wird ebenfalls weitgehend manuell vorgenommen. Betreffend die Bildung von Gruppen verbundener Kunden enthält das derzeit verwendete System KOOB Fehlerquellen (dezentrale Ver bzw. Entknüpfung, mangelhafte Abstimmung zwischen den Instituten, u.ä.). Die bankinterne Definition der Gruppe verbundener Kunden entspricht zum Teil nicht den Bestimmungen der aktuellen ichtlinie zur Großkreditevidenzmeldung der OeNB. Der gegenwärtige Stand der atingdurchdringung zeigt v.a. in den Segmenten etail und Corporates erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Aktualität der erstellten atings ist stark verbesserungswürdig. Die Anzahl veralteter atings ist deutlich zu reduzieren. Zur Sicherstellung der atingaktualität bzw. regelmäßigen Einholung wirtschaftlicher Unterlagen existieren gegenwärtig nur teilweise konkrete institutsspezifische Arbeitsanweisungen zur Festlegung der Verantwortlich keiten. Der gegenwärtige Umsetzungsstand betreffend die Datenqualität und die Datenverfügbarkeit im Bereich ating zeigt erhebliche Schwächen. Eine regelmäßige Validierung aller eingesetzten atingsysteme auf Grundlage eines umfassenden Validierungskonzeptes (Verantwortlichkeiten, Validierungszeiträume und methoden, Maßnahmensetzung u.ä.) wurde bislang nicht durchgeführt. Die egelungen in der Group Collateral Policy sind sehr allgemein gehalten und fehlerhaft. Die Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben (formale und materielle Sicherheitenüberprüfung) im ahmen des Sicherheitenmanagements zwischen den Bereichen und Kreditabwicklung ist gegenwärtig mangelhaft. Die sowohl für die BInt und ypo AlpeAdriaLeasing Gmb gültige Arbeitsanweisung zur Liegenschaftsbewertung (Kreditrelevante ichtlinie der ypo Alpe Adria Bank AG) ist mangelhaft (falsche Gesetzesverweise, Darstellung nicht implementierter Prozesse, usw.). Bund 2015/5 299

2 2 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) Bereich Feststellungen Die Angemessenheit der in der Group Collateral Policy enthaltenen maximalen Belehnwerte wird nicht laufend überprüft. Die bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen (Projekt bzw. Tourismusfinanzierungen) getroffenen Sicherheitenabschläge sind aufgrund der aktuellen Verwertungsprobleme auf den relevanten Märkten als nicht angemessen einzustufen. Ebenso betrifft dies die unterschiedliche Vorgehensweise im Mobilienbesicherungs Bereich in Bank und Leasinginstituten der BInt. Ein umfassendes Sicherheitenmonitoring ist noch nicht umgesetzt bzw. sind die damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Prozesse v.a. zur Gewährleistung der Verfügbarkeit aktueller Sicherheiten daten (insbesondere auf Gruppenebene) mangelhaft. Die Anforderungen des 22h Abs. 5 Z 1 BWG im Zusammenhang mit dinglichen Sicherheiten (ausreichende Liquidität sowie Wertstabilität) werden zurzeit nicht überprüft. Die in 22h Abs. 5 Z 4 BWG i.v.m. 102 Abs. 1 Z 1 Solvabilitätsverordnung normierten Anforderungen (Korrelation) sind nicht ausreichend umgesetzt. Die Wertüberprüfung von Zinshäusern erfolgt gegenwärtig alle drei Jahre, soll jedoch gemäß 103 Abs. 1 Z 4 Solvabilitätsverordnung im Sinne von gewerblichen Liegenschaften zumindest jährlich erfolgen. Die Überprüfung der gemäß 103 Abs. 1 Z 6 Solvabilitätsverordnung notwendigen Versicherung ist noch nicht für alle Immobiliensicherheiten umfassend erfolgt. isiken, die mit noch nicht fertiggestellten Immobiliensicherheiten verbunden sind (Fertigstellungsrisiko, Genehmigungsrisiko, usw.), sind durch geeignete Sicherheitenabschläge bei der gemäß Bewertungsrichtlinie dafür vorgesehenen Vorwertermittlungen des werthaltigen Sicherheitenansatzes zu berücksichtigen. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die egelungen der Group Collateral Policy sind betreffend die Berücksichtigung von harten Patronatserklärungen insoweit unklar, als nicht explizit hervorgeht, unter welchen Umständen diese als persönliche Sicherheit gern. 22h Abs. 1 Z 10 BWG anrechenbar sind. Die Möglichkeit der gruppenweiten Zusammenführung von Informationen über Kreditsicherheiten ist nu r eingeschränkt und mit erheblicher Verzögerung gegeben. Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen An lieferung von gruppenweiten Informationen im ahmen der Kreditbesicherung an den zentralen Data Pool im Sinne einer Endkontrolle ist nicht vorgesehen. Die egelungen des Frühwarnsystems sind im Zusammenhang mit der Möglichkeit zur Verzögerung oder Ablehnung eines 90TageVerzugsevents unklar und sollen zu r Vermeidung der Umgehung des 22a Abs. 5 Z 3 BWG präzisiert werden. 300 Bund 2015/5

3 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 3 von 20 ANANG Bereich Kreditrisiko management Feststellungen Die Funktionsfähigkeit der Kreditrisikoüberwachung ist unter Berücksichtigung der Mängel in den einzelnen Komponenten der Überwachung (schlechter atingabdeckungsgrad, mangelndes Sicherheitenmonitoring, Kreditauszahlungskontrolle u.ä.) nur eingeschränkt gegeben. Das in der Group Problematic Loan Policy sehr allgemein gehaltene Sanierungskonzept (inkl. Verwertungsprozess) soll im ahmen konkreter institutsspezifischer egelungen erweitert und umgesetzt werden. Für die BInt bzw. ypo Alpe Adria Leasing Gmb liegen keine lokalen Umsetzungsregelungen der Group Problematic Loan Policy vor. Die Vorgehensweise bei internen Zinsfreistellungen im ahmen der Ausfallsetzung ist unklar. Die tatsächliche Umsetzung der gruppenweiten egelungen zur Bildung von isikovorsorgen im Kreditgeschäft in den Gruppeninstituten konnte mangels widersprüchlicher Informationen bzw. mangelnder Dokumentationen nicht verifiziert werden. Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit durch eine nachhaltige Veränderung der Besicherung sollte zusätzlich zu den in der Special isk Provision Po licy angeführten Kriterien als Indikator zur Überprüfung des Wertberichtigungsbedarfs (insbesondere bei Projektfinanzierungen) herangezogen werden. Die Dokumentation zur allgemeinen Vorgehensweise (Gruppenrichtlinie) bei der Bildung von isikovorsorgen (sowoh l betreffend Ei nzelwert als auch Pauschalwertberichtigungen) im Kreditbereich ist mangelhaft. Im ahmen der überprüften Einzelengagements war die Nachvollziehbarkeit der gebildeten Einzelwertberichtigungen aufgrund mangelnder Dokumentation nicht gegeben. Die Ergebnisse der berechneten Portfoliowertberichtigungen sind vor dem intergrund der gewählten Methodik bzw. der derzeitigen Mängel in den verwendeten Parametern Probability of default (PD) (atingdurchdringung und Validierung) und Less given default (LGD) (keine historischen Zeitrei hen zur Validierung) sowie der allgemein mangelnden Datenqualität zu sehen und als nicht ausreichend konservativ einzustufen. Auf Basis der Gruppenregelungen ist kein einheitlicher, standardisierter Prozess imp lementiert, der die Zusammenführ ung von Informationen zu in der gesamten Gruppe gebildeten isikovorsorgen systematisch regelt. Es existiert derzeit keine festgeschriebene Berechnungsmethode für das aus Credit Default Swaps erwachsende Kontrahentenausfallrisiko. Nicht allen Kreditnehmern, an denen eine Beteiligung der BInt besteht, ist ein ating zugeordnet. Bund 2015/5 301

4 4 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) Bereich Kreditrisikosteuerung FeststeLLungen Ein umfassendes Limitsystem, das die für die BInt relevanten isiken adäquat berücksichtigt und aus der die isikotragfähigkeit abgeleitet ist, existiert derzeit nicht ( 39 sowie 39a BWG). Dies ist nicht nur auf eine fehlende (z.b. in Bezug auf Branchen, Geschäftsbereiche) bzw. mangelhafte Limitierung (derzeitige Länderlimitierung), sondern auch auf eine unvollständige Umsetzung des aktuellen Limitsystems (Klumpensteuerung, Total Bank Limits) zurückzuführen. Kreditrisikosteuerung Eine Limitierung auf Branchenebene fehlt. Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Kreditrisikosteuerung Einbindung des Kreditrisikos in die isikotragfähigkeitsrechnung Einbindung des Kreditrisikos in die isikotragfähigkeitsrechnung Einbindung des Kreditrisikos in die isikotragfähigkeitsrechnung Einbindung des Kreditrisikos in die isikotragfähigkeitsrechnung Die derzeitige Ausgestaltung der Länderlimite erfasst nur einen Bruchteil des Exposures, das einem Länderrisiko unterliegt und kann nicht zu einer adäquaten Steuerung des Länderrisikos herangezogen werden. Die isikomanagement Abteilungen sind in den Allokationsprozess der gruppenweit genehmigten Länderlimite und Bankenlimite auf die einzelnen Konzerneinheiten nicht einbezogen. Eine vollständige Dokumentation zu den Länderlimiten sowie Bankenlimiten und den damit verbundenen Prozessen fehlt. Informationen zu den ausgesetzten Länderlimiten und Bankenlimiten (sowie sonstige Einschränkungen bei diesen) sind dem eporting an den Vorstand nicht zu entnehmen. Die Länderlimite beinhalten einen beträchtlichen Puffer, so dass bei nicht ausgesetzten Limiten ein großer Spielraum für Neugeschäfte bestünde. Dies ist angesichts der generellen Abbaustrategie der BInt nicht nachvollziehbar. Bei der Zumeldung im ahmen der BayernLBweiten Klumpensteuerung ergeben sich laut Angaben der BInt keine Abweichungen von den Vorgaben der BayernLB. Dies ist der Dokumentation nicht zu entnehmen. Ausnahmen von der BInt internen Klumpenrisikosteuerung sind nicht umfassend dokumentiert. Im isk eport werden die Überschreitungen der Klumpenobergrenze nicht korrekt dargestellt, da dies auf Basis des Exposures von Metakunden (nicht Gruppe verbundener Kunden) erfolgt. Es existiert keine umfassende Darstellung der neukonzipierten TF echnung, der Quantifizierung der isiken sowie der Stresstests. Die für die IBFormel angesetzten LGDs zur Quantifizierung des Kreditrisikos basieren auf Expertenschätzungen; ihre Plausibilität wurde nicht konzernweit überprüft. Die bei ungeratetem Exposure zur Quantifizierung von Kreditrisiko angesetzten Default atings wurden einmalig festgesetzt und nicht überprüft. Den Ergebnissen der isikotragfähigkeitsrechnung kommt, gegeben die Mängel bei den verwendeten Parametern (PD, LGD), nur eingeschränkte Gültigkeit zu ( 39a BWG). 302 Bund 2015/5

5 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 5 von 20 ANANG Bereich Einbindung des Kreditrisikos in die isikotragfähigkeitsrechnung Einbindung des Kreditrisikos in die isi kotragfä hig keitsrech n u ng Einbindung des Kreditrisikos in die isikotragfähigkeitsrechnung Kreditrisikoreporti ng Kreditrisikoreporting Kreditri si koreporti ng Interne evision betreffend Kreditrisiko L iq ui ditätssteueru n 9 Feststellungen Zur Quantifizierung des Länderrisikos wird bei grenzüberschreitenden Finanzierungen die Berechnung eines Add Ons auf Basis der IB Formel mit der PD des jeweiligen isikolandes (nicht für EWWU Länder) vorgenommen; bei efinanzierungen wird die Berechnung zwar vorgenommen, nicht aber in die isikotragfähigkeitsrechnung einbezogen. Es existieren aktuell keine Kreditrisikostresstests, die den Umfang, die Komplexität und den isikogehalt der Geschäfte der BInt adäquat berücksichtigen. Im ahmen von Kreditrisikostresstests werden derzeit weder unter Berücksichtigung der BIntspezifischen isikosituation alle Konzentrationsrisiken (insbesondere Klumpenrisiken, Branchenkonzentrationen und Länderrisikojgeographische Konzentra tionen, Konzentrationen in Bezug auf die Besicherungsart) berücksichtigt, noch neben den Auswirkungen von Stressszenarien auf die isikotragfähigkeit auch jene Effekte quantifiziert, die aufgrund sich verschlechternder isikoparameter und daraus entstehenden erhöhten Eigenmittelerfordernissen (regulatorische Stresstests) auftreten. Derzeit ist kein starker Konnex zwischen der Steuerung des Konzerns und der Konzerneinheiten sowie der isikotragfähigkeitsrechnung gegeben. Den einzelnen Konzerneinheiten sind keine isikotragfähigkeitslimite zugeordnet (gesamt wie auch auf isikoarten heruntergebrochen). Die Dokumentation betreffend den Berichterstellungsprozess ist unvollständig und entspricht nicht dem gelebten Prozess. Aufgrund des relativ hohen Anteils von manuellen Eingriffen beim Datenübermittelungsprozess der Tochtereinheiten und der Datenverarbeitung in der BInt ist ein erhöhtes operationelles isiko vorhanden. Im Group isk eport, der auch für die gesamthafte Darstellung des Kreditrisikos von zentraler Bedeutung ist, sowie in einigen vorliegenden Kreditrisikoberichten von Tochterinstituten waren relevante Darstellungen und Tabellen teilweise nicht befüllt bzw. nicht kommentiert. Die in den Jahren durchgeführten Prüfungen der Internen evision umfassten verschiedene Teilbereiche des Kreditrisikos, eine Gesamteinschätzung über die Mängel im ist nicht vorhanden. Die personelle Ausstattung der Organisationseinheiten Asset Liability Management (ALM) isk Control und Group Treasury ist der Größe und Komplexität der BInt nicht angemessen. Liquiditätssteuerung Im Group Treasury werden Funktionen wahrgenommen. Da diese Organisationseinheit als Profit Center geführt wird, bestehen potenziell Interessenskonflikte. Liquiditätssteuerung Für die Bereichsleitung Group Treasury sowie die Funktion Group Liquidity Manager sind derzeit in der BInt keine Stellvertretungen mit einer entsprechenden Kompetenzordnung vorgesehen. Liquiditätssteuerung Die kurzfristige Liquiditätssituation wird vorwiegend in EU Äquivalenten dargestellt, so dass nicht alle relevanten Währungen beobachtet und gesteuert werden. Bund 2015/5 303

6 6 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) Bereich Liquiditätssteuerung Liquiditätssteuerung Liquiditätssteuerung Liquiditätssteuerung Feststellungen Primärmittel werden in der Fundingplanung nicht entsprechend konservativ behandelt; eine gesonderte Analyse de r größten Kundeneinlagen findet nicht statt. In der Fundingplanung erfolgt die Berücksichtigung von Verbriefungen eigener Assets aktuell nicht ausreichend konservativ. Konsequenzen des Wegfalls der Landeshaftung werden in der Fundingplanung derzeit nicht ausreichend konservativ berücksichtigt. Die verrechneten Fundingkosten entsprechen nicht immer den tatsächlichen Kosten aus dem efinanzierungsmix der BInt. Liquiditätssteuerung Die länderspezifischen Liquiditätskosten bilden nicht das aus der entsprechenden Einheit erwachsende isiko ab. Liquiditätssteuerung Die Berücksichtigung des tatsächlichen isikos in der Ermittlung der Liquiditätskosten und die diesbezügliche Transparenz sind nicht in ausreichendem Maße gegeben. Ein egelwerk zur Ermittlung von Preisen auch für Kapital über 10 Mio. EU ist nicht festgelegt und dokumentiert. Arbeitsabläufe in der Speicherung, Übertragung und Verarbeitung von Liquiditätsdaten in der BInt sind nur in geringem Maße automatisiert, eine standardisierte Sicherung der Datenqualität fehlt. Die Berechnung von stochastischen Cashflows geschieht nicht nach konzernweit einheitlichen Modellvorgaben. Bei der Modellierung erfolgt keine klare Unterscheidung zwischen Bestandsund Flussgrößen. Cashflows aus Zins und Kuponzahlungen fließen nicht in das Modell ein. Das Group Liquidity Manual ist mangelhaft. Insbesondere sind die verwendeten CashflowModelle nicht ausreichend dokumentiert. Die Modellierung von Kündigungsrechten bei KontokorrentKonten und die dabei getroffenen Annahmen sind nicht ausreichend dokumentiert. Die Feststellung der Ausübungswahrscheinlichkeit erfolgt nicht auf Einzelpositionsebene. insichtlich der Annahmen über aufgrund von bonitätsbedingten Verschlechterungen entgangenen Cashflows erfolgt keine laufende Plausibilisierung mit den im ahmen des Planungsprozesses budgetierten Wertberichtigungen. Die Parameter und Annahmen der Modellierungen in der BInt werden keinem periodischen Backtesting unterworfen. Die Einbeziehung von Plangeschäft in die Counterbalancing Capacity wird keinem ausreichend fundierten Analyseprozess unterzogen. Eine Zustimmung der Einheit Asset Liability Management (ALM) isk Control wird nicht eingeholt. Die Modellierung der Stressszenarien unterscheidet sich in Bezug auf das methodische Konzept von jener des Normalszenarios. Eigene Stresstests für Fremdwährungen fehlen. 304 Bund 2015/5

7 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 7 von 20 ANANG Bereich Feststellungen In der Berechnung der Liquiditätsreserve wird angenommen, im schweren Stressfall zusätzliche Liquidität aus der Senkung von regulatorischen Anforderungen generieren zu können. Eine tägliche Überwachung der wesentlichen kurzfristigen Limite sowie ein eporting im Anlassfall an das obere Management bzw. den Vorstand unter Einbindung des isikomanagements sind nicht implementiert. Ein wöchentliches eporting an die Vorstandsebene sowie eine zeitnahe monatliche Berichterstattung sind nicht gewährleistet. Im Bereich des langfristigen Liquiditätsrisikos ist auf Gruppenebene sowie für die Einzelinstitute kein Limitwesen vorhanden. Ein gesondertes Limitwesen in wesentlichen Währungen wie CF und USO sowie lokalen CESEE Währungen existiert nicht. Eine Anpassung der langfristigen Kapitalablaufbilanz um das Plangeschäft im Sinne einer besseren und einheitlicheren Darstellung der tatsächlichen Situation findet nicht statt. Das Berichtswesen im inblick auf Liquiditätsmeldungen ist uneinheitlich; die Qualität der gemeldeten Daten ist nicht sichergestellt. Eine ausreichende Einbindung des isikomanagements in die Erstellung der eports und die Überwachung der Limite ist nicht gewährleistet. Eine zeitnahe Information des Gesamtvorstands bei Ausrufung eines Notfalls ist nicht zwingend vorgesehen. Eine zeitnahe Information des lokalen Gesamtvorstands bei Ausrufung eines lokalen Notfalls ist nicht zwingend vorgesehen. Die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einstufung und der Analyse von Notfällen und Stressszenarien sind nicht klar definiert. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten bzgl. der Analyse und Ausrufung von Vorwarnstufen und NotfällenjStressszenarien erfolgt unter nicht ausreichender Beachtung des MarktMarktfolge Prinzips. Interne evision betreffend Die Klassifikation der Schwere der Mängel in den Berichten der Internen Liquiditätsrisiko evision ist nicht ausreichend konservativ und dem isiko entsprechend. Interne evision betreffend Liquiditätsrisiko Quelle: OeNB Die Interne evision hat die Behebung der im gegenständlichen Gutachten angeführten Mängel im ahmen ihrer Überprüfungen zu berücksichtigen. Bund 2015/5 305

8 8 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 306 Bund 2015/5

9 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 9 von 20 ANANG ANANG B Entscheidungsträger der überprüften Unternehmen Anmerkung: im Amt befmdliche Entscheidungsträger in Blaudruck Bund 2015/5 307

10 10 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Veit SOGE (14. November 2008 bis 27. Juni 2011) Dr. Stephan KOEN (27. Juni 2011 bis 2. September 2012) Dkfm. DDr. h.c. annes ANDOSC (seit 21. November 2012) Stellvertreter des Vorsitzenden Dkfm. DDr.h.c. annes ANDOSC (seit 14. November 2008 bis 20. November 2012) Prof. Dr. erbert PICLE (seit 21. November 2012) Vorstand K Dr. Klaus LlEBSCE (seit 14. November 2008) K AdolfWALA (seit 14. November 2008) 308 Bund 2015/5

11 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 11 von 20 ANANG Finanzmarktaufsichtsbehörde Aufsichtsrat Vorsitzender Mag. Alfred LEJSEK (seit]. September 2001) Stellvertreter des Vorsitzenden Dr. Klaus LlEBSCE (1. September 2001 bis 31. August 2008) Univ.Prof. Dr. Ewald NOWOTNY (seit 1. September 2008) Vorstand Dr. einrich TAUMÜLLE (14. Februar 2005 bis 13. Februar 2008) Dr. Kurt PIBIL (22. Oktober 2001 bis 13. Februar 2013) Mag. elmut ETTL (seit 14. Februar 2008) Mag. Klaus KUMPFMÜllE (seit 14. Februar 2013) Bund 2015/5 309

12 12 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) ETA ASSET ESOLUTION AG (vormals YPO ALPEADIABANK INTENATIONAL AG) Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Michael KEMME (18. März 2008 bis 15. Dezember 2009) Dr. Johannes DITZ (21. Jänner 2010 bis 3. Juni 2013) Dr. Klaus LIEB SCE (21. Juni 2013 bis 21. Februar 2014) Dr. erbert WALTE (3. Juni 2014 bis 7. November 2014) Dkfm. Michael MENDEL (seit 07. November 2014) Stellvertreter des Vorsitzenden Mag. Dr. Othmar EDEE (1. Stellvertreter) (10. Juli 1992 bis 23. April 2009) Dr. ansjörg MEGYMOEZ (2. Stellvertreter) (1. Juni 2007 bis 21. Jänner 2010) Dr. Siegfried GIGG (1. Stellvertreter) (1. Juni 2007 bis 21. Jänner 2010) Dr. udolf SCOLTEN (1. Stellvertreter) (21. Jänner 2010 bis 23. Mai 2014) Dipl.Vw. Wolfgang ATMANN (1. Stellvertreter) (3. Juni 2014 bis 7. November 2014) Mag. Alois OCEGGE (1. Stellvertreter) (seit 7. November 2014) 310 Bund 2015/5

13 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 13 von 20 ANANG Vorstand Vorsitz Dr. jur. Tilo BELlN (1. Juni 2007 bis 30. April 2009) K Franz PINKL (1. Juni 2009 bis 31. März 2010) Dr. Gottwald KANEBITIE (1. April 2010 bis 31. August 2013) Dr. Alexander PICKE (1. Jänner 2014 bis 29. Oktober 2014) Dr. ainer JAKUBOWSKJ (seit 31. Oktober 2014) Stellvertreter des bzw. Vorsitzenden Dkfm. Andreas DÖÖFE (1. Mai 2008 bis 19. April 2010) Mag. Wolfgang EDELMÜllE (19. April 2010 bis 28. Februar 2014) Mag. Johannes POKSC (seit 31. Oktober 2014) Bund 2015/5 311

14 14 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) Mitglieder Thomas Klaus MOGL (1. Jänner 2004 bis 31.Dezember 2009) Mag. Paul KOCE (1. Oktober 2006 bis 31. Mai 2009) Mag. Wolfgang PETE (1. Oktober 2006 bis 24. März 201O) Bozidar SPAN (1. Juni 2008 bis 31. März 20l0) Anton KNETT, MBA (1. Juni 2009 bis 24. März 201O) Mag. Johannes POKSC (19. April 2010 bis 29. Oktober 2014) Dkfm. ainer SICET (7. Juni 2010 bis 29. Oktober 2014) Dr. ainer JAKUBOWSKI (15. September 2014 bis 29. Oktober 20I4) Mag. Martin ANDIC (seit 16. März 20I5) 312 Bund 2015/5

15 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 15 von 20 ANANG Oesterreichische Nationalbank Generalrat Präsident erbert SClMETSCEK (1. September 2003 bis 31. August 2008) Okfm. Or. Claus J. AlDL (seit 1. September 2008) Vizepräsident Or. Manfred FEY (1. September 2003 bis 31. August 2008) Mag. Max KOTBAUE (seit 1. September 2008) Bund 2015/5 313

16 16 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) Direktorium Gouverneur Dr. Klaus LIEBSCE (1. September 1998 bis 31. August 2008) Univ. Prof. Dr. Ewald NOWOTNY (seit 1. September 2008) VizeGouverneur Mag. Dr. Wolfgang DUCATCZEK (11. Juli 2003 bis 18. Juni 2013) Univ.Prof. Dr. Ewald NOWOTNY (Agenden von VG interimistisch übernommen von 18. Juni 2013 bis 10. Juli 2013) Mag. Andreas ITTNE (seit 11. Juli 2013) Direktor Mag. Dr. Peter ZÖLLNE (von 15. Juli 1998 bis 30. April 2013) Univ.Doz. Dr. Josef CISTL (1. September 2003 bis 31. August 2008) Mag. Andreas ITTNE (von 1. September 2008 bis 10. Juli 2013) Mag. Dr. Peter MOOSLECNE (seit 1. Mai 2013) Mag. Dr. Kurt PIBIL (seit 11. Juli 2013) 314 Bund 2015/5

17 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 17 von 20 Wien, im März 2015 Der Präsident: Dr. Josef Moser Bund 2015/5 315

18 18 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 316 Bund 2015/5

19 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original) 19 von 20 Bisher erschienen: eihe Bund 2015/1 eihe Bund 2015/2 eihe Bund 2015/3 eihe Bund 2015/4 Bericht des echnungshofes EUFinanzbericht 2012 Liegenschaftsverkauf Schloss eifnitz Schulversuche Unterstützungsinstitut der Bundespolizei Bericht des echnungshofes Wirkungen rechtlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen auf das Pensionsantrittsalter in ausgewählten essorts Umbau des Palais Kaunitz für die AntiKorruptionsakademie (IACA) in Laxenburg Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren am Beispiel ausgewählter Gerichte Bericht des echnungshofes Oesterreichische Nationalbank Gold und Pensionsreserven, Jubiläumsfonds sowie Sozialleistungen Liegenschaftstransaktionen der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gmb mit der epublik Österreich, der Stadt Wien und der Wirtschaftsagentur Wien Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) ; FollowupÜberprüfung Standortentwicklung der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen und Generalsanierung des Standorts immelpfortgasse 6 8; FollowupÜberprüfung Gendergesundheit in Österreich Versorgung von Schlaganfallpatienten in der Steiermark; FollowupÜberprüfung Fonds zur Finanzierung der InvitroFertilisation Medientransparenz im MuseumsQuartier Bericht des echnungshofes Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB Bundesimmobiliengesellschaft m.b..; FollowupÜberprüfung Landesstudios des Österreichischen undfunks

20 20 von 20 III157 der Beilagen XXV. GP Bericht 04 auptdokument Teil 4 (gescanntes Original)

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