Herausforderungen bei der Umsetzung der CLP-VO
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- Arthur Egger
- vor 8 Jahren
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1 Herausforderungen bei der Umsetzung der CLP-VO Schwierigkeiten gemeinsam meistern CLP und REACH Die Frist 1. Dezember rückt näher, BAuA, Dortmund 30.August 2010 Dr. Gudrun Lücke-Brunk
2 Ziel GHS definiert... Einstufung, Kennzeichnung, Inventar bei der ECHA REACH definiert... Registrierung, Zulassung, Beschränkung, Sicherheitsdatenblatt
3 Zeitschiene 20. Jan Dez Dez Juni Juni 2017 Stoffe: (Einstufung) Gemische: (Einstufung) GHS optional GHS label / Einstufung im SDB GHS+EU GHS optional Nach Beendigung der Übergangsphase. GHS: Verbindlich EU-System: verliert seinen legalen Status SDB Stoffe / Zubereitungen 1.ATP Neuaufnahmen CMR- Einträge 1.ATP verbindlich SDB nach Revision Anh. II REACH: Stoffe/Gemische optional Stoffe verbindlich Gemische optional wenn alt Gemische verbindlich, wenn vor dem min. 1x in Verkehr ( alt ) Gemische verbindlich wenn neu Abverkaufsfrist nach Art möglich
4 Herausforderungen zur Umsetzung von GHS Weltweite Umsetzung Neues System: Einstufung nach GHS-Kriterien Meldung der Einstufung und Kennzeichnung in das Inventar Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Sicherheitsdatenblätter Kundeninformation
5 Verantwortlichkeiten bei der Implementierung UN EU National Systementwicklung Einstufungskriterien Gefahrenkommunikation -Symbole - Sicherheitsdatenblatt - Etiketten Unverbindliche Vorgaben (Purple Book = Empfehlung), no legal text Flexibilitäten für implementierende Behörden div. Zielgruppen (Verbraucher, Arbeitnehmer,.) EU = implementierende Region, Legt Flexibilitäten fest, wo das System sie ermöglicht: (eine) Zielgruppe Building Block Approach bei Kategorien Gefahrenkommunikation Eigene Vorgaben, die nicht im Widerspruch zur UN stehen dürfen EU-weite verbindliche Vorgaben Änderung von Endpunkten z.b. nicht möglich kein Gestaltungsspielraum bei E&K Gestaltungsspielraum bei nationalen Gesetzesfolgekonsequenzen
6 GHS Implementation APAC Land Deadline Substance Deadline Mixture Australien expected 2012 expected 2015 China 30 April April 2011 Hong Kong Indien Indonesien 23 Mar 2010 / Soon after Singapore Japan Label 30 November 2008SDS 31 December 2010 Malaysia Expected Dec 2010 Expected 2013 New Zealand Labels by 31 December 2010 SDS by 30 June Labels by 31 December 2010 SDS 30June Philippines 15 July 2010 /15 July July 2010 /15 July 2011 Singapur 31 December December 2012 Südkorea 30 June 2010 (MOL listed substances) 30 June 2011 (MOE listed substances) 30 June 2013 (MOL) 30 June 2013 (MOE)
7 GHS Implementation APAC/NAFTA/EMEA Land Deadline Substance Deadline Mixtures Thailand umgesetzt December 2011 Südafrika Brasilien 27 Februar Februar 2011 Schweiz 1 December June 2015 EU 1 December June 2015
8 Neues System zur Einstufung Datenpflege in den Systemen z.b. EH &S Inventar der gefährlichen Stoffe Neue Einstufungskriterien Regelwerke entwickeln Stoffliste der Stoffe erstellen für die eine Umwandlung nicht möglich ist Bewertung der Stoffe an Hand der Datenlage Expertise aufbauen durch Schulung
9 Meldungen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar Industrie hat vorzeitig das Gespräch mit ECHA gesucht: Es stehen drei REACH IT-Tools zur Verfügung: Bulk upload (nicht für Substanzen mit m-faktor) IUCLID REACH IT Erste Erfahrungen zeigen, dass der Aufwand zur praktischen Umsetzung unterschätzt wird: Inventarisierung der notifizierungspflichtigen Stoffe Entscheidung für welche Substanz welches IT-Tool benutzt werden soll Vorbereitung der Notifizierung
10 Meldungen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar Vorbereitung der Notifizierung: Sind Informationen z. B. über die Stoffidentität vollständig? Begründungen für eine Nichteinstufung Informationen des eigenen Inventars muss in das Format z.b. des BULK Uploads gebracht werden IUCLID Dossier muss für Stoff und Legal Entity gefüllt werden (ca. 200 Felder pro Stoff): Wird der TCC bestanden? Eingabe der Daten in REACH IT
11 Meldungen in das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar Vertraulichkeit des IUPAC Namen: The IUPAC name can be considered as confidential and thus not be published in the C&L inventory for the following cases: non-phase in substances, substances only used as one or more of the following as intermediates in scientific research and development in product and process oriented research and development. When submitting C&L notifications, indications that the IUPAC name shall be kept confidential can only be made using IUCLID as a C&L notification tool, as there are no facilities to do this in the other notification submission tools ECHA press release 13/08/2010
12 Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Pflicht zur Übernahme Müssen in das Inventar der ECHA gemeldet werden Was ist wenn die Datenlage auf eine Abweichung hinweist? Bei schon harmonisiert eingestuften Endpunkten: Kontaktieren einer Competent Authorities, dort wo der Stoff Inverkehr gebracht wird, ggf. Vorbereitung eines Vorschlags im REACH-Annex XV Format Hinweis hierauf im Registrierdossier des Stoffes
13 Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Nicht harmonisierter Endpunkt nach GHS: Selbsteinstufung * Einstufung (Minimaleinstufung: Überprüfung der Datenlage und Einstufung) Einreichung eines Dossiers bei der ECHA für Endpunkte CMR und atemwegs-sensibilisierend für den Hersteller/ Importeur nicht gebührenpflichtig (Artikel 37 (3)) Einreichung eines Dossiers bei der ECHA für alle anderen Endpunkte für den Hersteller gebührenpflichtig
14 Kundeninformation Neues Format und neue Inhalte werden schwer verstanden Kunden wollen vorab über die Umstellungsaktivitäten informiert sein Allgemeine Fragen sind: Ab wann wird für ein spezielles Produkt die Kennzeichnung vom Zulieferer umgestellt? Wie sieht die Einstufung und Kennzeichnung aus (Pictogramm, H- Statements und P-Statement)? Hat dies Auswirkungen auf den Umgang ( z.b. nachgelagerte Gesetzgebung ), welche Pflichten sind damit verbunden?
15 Sicherheitsdatenblätter Anhang II der REACH VO ist Ende Mai im Official Journal veröffentlicht worden Anpassung der Formate gemäß den Übergangsvorschriften z.b. für Stoffe zum Sechsmonatige Übergangsfrist Viele Unternehmen insbesondere KMU haben IT-Lösungen für die Erstellung der SDBs, die Umstellungszeit ist hierfür zu kurz Nach der Formatänderung muss auch die inhaltliche Änderung nachgezogen werden Mit Fertigstellung der ECHA-Guidance ist erst Ende des Jahres zu rechnen VCI /BDI setzt sich für eine Duldungsfrist ein
16 Fazit Informationsbeschaffung bezüglich weltweiter Implementierung ist schwierig Es müssen viele Umstellungen in kurzer Zeit bewältigt werden Die Komplexizität ist sehr hoch Regulatorische Compliance alleine reicht für das Geschäft nicht aus Viele Ressourcen sind mit REACH gebunden Es muss ein gemeinsames Verständnis geben, dass für eine Übergangszeit nicht alles gleich perfekt sein kann!
17 .. dann wird gemeinsam dieses nicht notwendig.!
18 Thank you for your time and attention.
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