DER ZERBROCHENE KRUG

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1 RICHARD 3 LEEBRUCK DER ZERBROCHENE KRUG i n S a l z b u r g TEIL VI / D vom Dorfrichter Adam - des Heinrich von Kleist zum Prokuristen der BP Marketing GmbH Wolfgang SCHAAL MULACEK als Zeuge im Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See 1

2 P r o l o g Wenn Heinrich von Kleist, als Mitglied pommerischen Uradels, dem in Preußen eine herausgehobene Stellung zukam, im Jahre 1806 seinen zerbrochenen Krug als Lustspiel übertitelte, ist nicht zu übersehen wie das Stück im Ablauf des Aufdeckungsprozesses typische Kennzeichen für ein Analytisches Drama aufweist. Uraufgeführt in Weimar unter Leitung von Johann Wolfgang von Goethe persönlich, ist die Zeitlose Bedeutung klassischer Literatur Eins zu Eins ins Heute zu übertragen. So wie der ehrenwerte Dorfrichter Adam Eve sexuell genötigt und unter Druck gesetzt hat. Verheerend für Eve ist an der Sache neben ihrer Jugend vor allem der Standesunterschied, welcher sie Adam gegenüber wehrlos macht. der Krug steht für Eves Jungfräulichkeit: Für Eve (und ihre verwitwete Mutter) ein wertvoller Besitz, den sie jedoch guten Glaubens für ihren Verlobten Ruprecht opfert; der Krug steht aber auch für die (scheinbar) heile Welt, die auf einmal auseinanderbricht: Er stellt die menschlichen Beziehungen dar, die während der Verhandlung auseinanderbrechen; die Namen Adam und Eve weisen auf den Sündenfall in der Bibel hin; der Schreiber Licht ("ein Licht aufgehen") ist intelligent. Er weiß früh, dass an der Geschichte Adams etwas faul ist, rettet ihn aber immer wieder aus misslichen Situationen, weil er als Untergebener nicht wagt, einen direkten Hinweis zu geben; der Gerichtsrat Walter erweist sich als unbeirrbarer Walter seines Amtes. Er bringt das Gerichtsverfahren formal ins Laufen und auch zu einem Ende. Inhaltlich ist ihm das Fehlurteil klar, und er rät zur Berufung. Mit der entsprechenden Verstärkung von 200 Jahren Fortschritts in Korruption und Amtsmissbrauch sind die Vornahmen am Bezirksgericht Zell am See unter Leitung des Vorstehers Dr. Gerald SIMMER als durchaus adäquat anzusehen, jedoch keinesfalls als Lustspiel zu inszenieren. Vielmehr werden nachstehend Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung aufgezeigt, wie sie Wortwörtliche Übernahmen von Akten, Dokumente und Urkunden in darstellen, die der geneigte Leser durch Anklicken des jeweiligen Links in beiliegender CD-ROM abrufen kann. Die Straftatbestände derer sich HR Dr. Rosemarie DREXLER, Dr. Erhard HACKL, Dr. Werner KREISEDER ( Salzburger Sparkasse ), Ernst und Stefan PECILE, OAR Kurt REITER, Dr. Rainer BRAUNSTINGL, DI Dr. Angelika BRUNNER, Dr. Werner FÜRLINGER, Dr. FORSTINGER, Ernst und Hannes FÜRSTAUER schuldig gemacht haben, sind zu 4 St 3/09z TEIL D + E KORRUPTIONS-STAATSANWALTSCHAFT anhängig und in LINKs ff öffentlich gemacht. 2

3 wegen Freispruch des beschudigten Richard Leeb im Strafverfahren zu 40 Hv 147/10g LG Sbg ist die Zeugenladung und Stellung nachstehender Fragen an den Prokuristen der BP Wolfgang Schaal-Mulacek unterblieben: Herr Wolfgang SCHAAL MULACEK, hat als Prokurist der Firma BP Austria Marketing GmbH den Bericht der Firma Intergeo vom über die Bodenuntersuchung vom unter Verschluss gehalten. Inhaltsteile am an AS Reiter zur Kenntnis gebracht und am eine verfälsche Kopie dieses Berichtes um 8:00 Uhr per Fax an die BH Zell am See zhd AS Kurt Reiter übermittelt. Diese verfälschte Kopie wurde für die Einleitung von Behördenmaßnahmen gegen LEEB missbraucht, woraus sich die Fragestellung als unabdingbar erweist: 01 aus welchem Grund hat der Zeuge den Bericht der Firma Intergeo vom über die Bodenuntersuchung bei der Leeb Betriebs GmbH vom nicht unverzüglich an die BH Zell am See übermittelt? 02 welchen Personen der BP Gruppe war der Bericht der Firma Intergeo zugänglich? 03 welche Gründe waren für den Zeugen maßgeblich, den Bericht am an die Bezirkshauptmannschaft Zell am See zu übermitteln? 04 hat der Zeuge persönlich den Originalbericht kopiert und am per Fax an die BH Zell am See übermittelt? Dass diese Kopie nicht die gleichen Werte vorliegender Kohlenwasserstoffgehalte ausgewiesen hat wie das Original, leitet sich daraus ab, dass - die Verfälschung der Kopie visuell augenscheinlich ist und - aus der Aussage des Herrn Ing. Augustin Band IX ON126 - welcher als erster Empfänger des Originalberichtes der Firma Intergeo dessen Inhalt auf Gefährlichkeit zu prüfen hatte hervorgeht, dass keine Maßnahmen nötig waren. Hätte der Original Bericht der Firma Intergeo vom die gleichen Kohlenwasserstoffgehalte ausgewiesen: Es wurden damals Untersuchungen auf den Gesammtgehalt an Kohlenwasserstoffen als auch auf das Eluat durchgeführt, und waren 3

4 die Ergebnisse, wie sie auch im Februar 2001 nach bekannt werden dieses Gutachtens selbst feststellen konnten, alarmierend. Es hätte dabei, für einen Fachmann jedenfalls erkennbar, dringender Handlungsbedarf geherrscht. (vgl. Aussage DI Dr. Angelika Brunner in Band VII ON 44 AS 271 letzter Absatz / AS Absatz UVS Protokoll vom ) 05 hat sich der Zeuge persönlich mit der Firma Intergeo hinsichtlich des Inhaltes des Berichtes ins Einvernehmen gesetzt wenn ja mit wem? Aus der Aussage des Herrn Ing. Augustin geht klar hervor, dass die Firma Intergeo laufend gegen Bezahlung Gutachten für die Firma BP Austria Marketig AG, Wien erstattet hat und weiter erstattet. ( Woraus die Befangenheit und Willfährig-keit der Firma Intergeo gegenüber der Firma BP Austria AG als erwiesen anzuneh-men ist.) Aus den Aussagen der Geschäftsführer der Firma BVT Innsbruck ist die Vertragserrichtung zwischen BVT Innsbruck und Leeb Betriebs GmbH durch die Muttergesellschaft BP Wien bestätigt. 06 ist dem Zeugen kenntlich, aus welchem Grund die Firma BP entgegen der Vertragsbestimmung keinen gerichtlichen beeideten Sachverständigen, sondern die Firma Intergeo mit der Bodenuntersuchung beauftragt hat? - Aus dem Vertragsinhalt ist der vorsätzliche Vertragsbruch der BP Austria AG unwiderlegbar nachgewiesen. Schon bei Vertragsabschluss war die Firma BP Austria AG darauf bedacht, die lästige Konkurrenz der Firma Leeb Betriebs GmbH vom Markt zu eliminieren. Die Vertragspunkte für die Bestellung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen und Werbemaßnahmen für Leeb wurden von der Firma BP / BVT nicht eingehalten. Die öffentliche Ankündigung über die Verschmelzung der Firma Leeb durch die Firma BP führten zur Beendigung und Auflösung des Vertragsverhältnisses am ( vgl. GZ 2 Cg 223/98p LG Salzburg. ) - Die vorsätzliche Verletzung des Vertragspunktes V. zweiter Absatz durch die Bestellung der Firma Intergeo welche nicht gerichtlich beeidete Sachverständige ist hat schon auf die Willkürliche Manipulation und Verwendung des Berichtes über die Bodenuntersuchung vom abgezielt. ( vgl. Internetdomain LINKs ff ) Die Wahrheitswidrigen Beweisaussagen des Projektleiters der Firma Intergeo mit vorsätzlicher Schuldzuweisung wider besseren Wissens sind der Zuhaltung zur Fa. BP Austria AG zuzuweisen und in der Strafanzeige gegen Herrn Mag. Michael Reiter ausgeführt und in der Internetdomain LINK dokumentiert. 07 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge erstmals Inhalte des Intergeoberichtes an Amtssekretär Kurt Reiter von der BH Zell am See kenntlich gemacht? - Die schuldhafte Verursachung der Firma BP vom zur Einleitung des Schadenträchtigen Behördenverfahren ist in der Verwendung des verfälschten Intergeoberichtes vom unwiderlegbar nachgewiesen und in der Internetdomain unter den LINKs ff dargestellt. 4

5 08 welche Erklärung hat der Zeuge für die Feststellung im Intergeobericht, es läge der Grundwasserspiegel in der Bahnhofstraße 15 m unter Geländeoberkannte, obwohl schon bei seiner Vernehmung vor der Verwaltungsbehörde der vermessene Grundwasserspiegel von 7 m unter GOK feststand? 09 aus welchem Grund hat der Zeuge im Februar 2001 angeordnet, dass Leeb trotz aufrechter Liefervereinbarung nicht mehr mit Mineralölprodukten zu beliefern ist? Zeuge: Hubert Mayerhofer, Saalfelden Bergstraße 10 wie erklärt der Zeuge die Feststellung des Gefahrenbeauftragten der BP Austria, Ing. Augustin dem als Ersten der Intergeo - Bericht vom vorgelegt wurde, es ergebe sich aus dem Gutachten kein Handlungsbedarf? 11 von wem wurde nach Meinung des Zeugen die Kopie hergestellt, aus deren Schriftbild nachträgliche Veränderungen vorgenommen wurden? 12 welches Gefahrenpotential weist der Zeuge Analysewerten von über mg/kg Gesamtkohlenwasserstoffe zu? 13 wie beurteilt der Zeuge die Aussage des Gefahrenbeauftragten der BP Austria, Ing. Augustin: hätte das ihm vorgelegte Gutachten diese KW-Belastung ausgewiesen, wäre sofortiger Handlungsbedarf gegeben gewesen? 14 hat der Zeuge den von ihm unter Verschluss gehaltenen Bericht dem Mag. Richard Wobner, Geschäftsbevollmächtigten der BP vorgezeigt? 15 wurde vom Zeugen der Intergeo-Bericht vom an die Geschäftsführer der Brennstoff Vertrieb Tirol GmbH Goldschald und Marx übermittelt? 16 der Zeuge wolle detailiert darlegen, welche Agenden in der Firma BP ihm in den Jahren 1996 bis 2005 zugkamen? 17 ist dem Zeugen geläufig, welche Inhalte am GZ 2 Cg 223/98p LG Salzburg verglichen wurden? 18 war dem Zeugen kenntlich, wie einvernehmlich beschlossen wurde, dass der Vertrag BVT Leeb audgehoben, die Kunden an Leeb zurückgegeben und seitens BP Liefermengen von Mineralölprodukten an Leeb garantiert wurden? 19 kann der Zeuge den Inhalt seines Gespräches vom mit Obereinsatzleiter Kurt Reiter von der BH Zell am See wiedergeben? - Band VI ON 63 AS 9: Eintrag vom Laut fernmündl. Mitteilung der Firma BP, Schaal, teilt dieser mit, das hinsichtlich der Info der Firma Leeb über den Inhalt des Intergeogutachtens noch firmeninterne Erhebungen erfolgen. Er selbst stehe als Zeuge jedenfalls zur Verfügung, da er anlässlich eines Gespräches betreffend die Vertragsauflösung BP - Leeb im Jahr 1998 eindeutig den Eindruck gewann, das Richard Leeb sehr genau von der Verunreinigung seines Grundstückes Kenntnis hatte. 20 kann der Zeuge die von ihm eingeleitete Zusammenlegung der Firmen Löwy Salzburg Leeb Bruck BVT Innsbruck darlegen? 21 ist vom Zeugen für diese Zusammenlegung das Einverständnis von Leeb eingegeholt worden? 22 der Zeuge möge darlegen, welche Wirkung mit dieser Zusammenlegung beabsichtigt war? 5

6 23 kann der Zeuge erklären, welcher Zusammenhang zwischen der Übermittlung der veränderten Kopie des Intergeo Berichtes am , der Mitteilung an Kurt Reiter vom und der Verweigerung der Erfüllung der Belieferungsvereinbarung vom ab dem besteht? 24 war vom Zeugen die Veränderung der Kopie, wie sie aus dem Schriftbild erkennlich ist, zur Einstellung der betrieblichen Tätigkeit von Leeb vorgenommen worden? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte und Akteninhalte in BP AUSTRIA AG Pachtverhältnis Verheimlichung d. Intergeo Gutachten Beweisaufnahme UVS Falschaussage Dir. Schaal-Mulacek Bestandvertrag das Bemühen des Dir. Schaal die Strafanzeige FESTSTELLUNGSKLAGE zu 15 C 73/05 i BG ZELL AM SEE SCHADENERSATZKLAGE zu 15 C 116/05 p BG ZELL AM SEE RICHARD L E E B EU - GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER PROKURIST d. FA.GLOCKNER-TRADE GESCHÄFTSFÜHR FA.VOLTAIK GMBH Kaprunerstrasse 3 A-5671 Bruck / Glocknerstraße am Fax: : 10 Uhr An das Landesgericht Salzburg Fr. Mag. Charlotte Rohan-Achammer Rudolfsplatz Salzburg GZ 28 Ur 1198/01 v STRAFANZEIGE (5) Sehr geehrte Frau Rat, in der STRAFANZEIGE Band VI ON 2 wird auf SZ 59/61 übersehen dass wesentliche Akteninhalte, wie diese den Beschuldigten Wolfgang SCHAAL Mulacek als Verantwortlichen der ÖSTERREICHISCHEN B P - G R U P P E betreffen nicht aufgenommen sind, deswegen stelle ich 6

7 A N T R A G A U F E R G Ä N Z U N G der Strafanzeige um nachstehende Tatsachenfeststellungen, welche bereits im Strafakt aufgenommen sind: 1) in Band III ON 22 SZ 189 / 191 ist auf den Zusammenhang der unterlassenen Prüfung des INTERGEO -Gutachten hingewiesen; 2) gegen die Firma INTERGEO behängt das Verfahren zu 2 Cg 231/02y am LG Salzburg; 3) in Band III ON 28 und Band VIII ON 89 ist auf die vertragliche Bindung der Firma BP zur Leeb Betriebs GmbH bis zum hingewiesen und der daraus gefolgte gesetzwidrige Tatbestand unter Mitwirkung von AS Kurt REITER u. a. beschrieben; 4) in Band VI ON 9, Band VII ON 44, Band VIII ON 86, Band IX ON 123, Band IX ON 123A, und Band IX ON 124, 125, 126, 127, 128 sind die unrichtigen Angaben des Beschuldigten aktenkundig; in Band VII ON 45 SZ 329 bestätigt am der Zeuge Richard Wobner, dass ihn der Beschuldigte in der Richtung informiert hat, dass das Ergebnis ( der Bodenuntersuchung) nicht extra gut gewesen sei, jedoch habe ich es nicht so aufgefasst, dass das Ergebnis besonders schlecht gewesen wäre; in Band IX ON 126 ist durch die Aussage des Zeugen Ing. Augustin der Wider-spruch in den Angaben des Beschuldigten aufgedeckt und das alleinige Ver-schulden des Beschuldigten bewiesen; 5) aus der zum Akteninhalt erhobenen Homepage ist unter LINK 02.0 bis 02.5 die exakte Darstellung über Bestandverhältnisse, der Verheimlichung des INTERGEO Berichtes durch den Beschuldigten alleine und die mit Strafe bedrohten Tatbestände, wie diese durch den Beschuldigten verursacht worden sind, zu entnehmen. 6) Insbesondere ist darauf hingewiesen, dass es unterblieben ist, die zu den Tatbestandaufnahmen der BH Zell am See und des UVS erstatteten Berichtigungsanträge in die STRAFANZEIGE aufzunehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung! Richard Leeb eh RICHARD L E E B GESCHÄFTSFÜHR FA.VOLTAIK GMBH PROKURIST d. FA.GLOCKNER-TRADE Kaprunerstrasse 3 A-5671 Bruck / Glocknerstraße am Fax: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft zur Kenntnis GZ 28 Ur 1198/01v 7

8 Rudolfsplatz Salzburg STRAFANZEIGE- SCHAAL-MULACEK Sehr geehrte Damen und Herren, als Beschuldigter im Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg habe ich zu den mir vorgeworfenen Verursachungen detailliert Stellung genommen und offenbar gewordene Widersprüchlichkeiten, sowie unrichtige Tatvorwürfe in be- zugnehmenden Berichten an das Untersuchungsgericht übermittelt, wie diese insgesamt im Abschlussbericht vom ( Band XVI ON 176 ) und in der in der Zusammenführung vom ( Band XVII ON 194 ) zusammengefasst und in der Internetdomain öffentlich sind. Aus den laufenden Nachprüfungen des Behördenverfahrens sind nunmehr Tatbestände offenbar geworden, wie ich sie Ihnen bereits in meinen Sachverhaltsdarstellungen zu den Amtsachverständigen DI Dr. Brunner, Dr. Braunstingl; den nichtamtlichen Sachverständigen Herrn Dr. Fürlinger; Frau Hofrätin Dr. Drexler und Herrn Dr. Schausberger übermittelt habe. Durch die Bohrergebnisse des Herrn Dr. Fürlinger vom im Grund-wasserpegel LKB 8 war allen befassten Behördenorganen offenbar, dass die vermuteten Kohlenwasserstoffkontaminationen nicht in dem Ausmaß vorgelegen haben, wie dies angenommen worden war. Woraus sich im Umkehrschluss ergibt, dass die Analysenwerte im Intergeobericht vom unrichtig dargestellt sind, was mich veranlasst STRAFANZEIGE gegen Herrn WOLFGANG SCHAAL- MULACEK Prokurist d. BP Austria AG whf Schopenhauerstraße 64 in 1180 Wien - Währing wegen des Verdachtes der falschen Beweisaussage im Behördenverfahren, - der Herstellung eines falschen Beweismittel und der Verleumdung zu erstatten und führe dazu aus: 1) Dem von der BH Zell am See am eingeleiteten Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 ist die Kenntnis des Intergeoberichtes vom über die Bodenuntersuchung vom am Firmengelände der Firma Leeb Betriebs GmbH vorausgegangen. Diese Bodenuntersuchung wurde von der Firma Brennstoffvertrieb Tirol als Bestandnehmerin bei der Firma Intergeo, Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH, Robinigstraße 93 in 5020 Salzburg auf Grund des mit der Firma Leeb Betriebs GmbH als Bestandgeberin am abgeschlossenen Bestandvertrages, in Auftrag gegeben. Die Bestandnehmerin hat ihre Bestandnahme unter Vorlage des Bestandvetrages der BH Zell am See im Dezember 1996 angezeigt. Aus Punkt V dieses Bestandvertrages war der BH Zell am See kenntlich, dass der Boden des Betriebsgeländes der Firma Leeb Betriebs GmbH in der Bahnhofstraße 6 auf Vorliegen von Kontaminationen untersucht wurde. 8

9 Die vorgebliche erstmalige Kenntnis des Berichtes der Firma Intergeo durch die BH Zell am See, wie diese im Strafakt zu 28 Ur 1198/01v SBG in Band I ON 3 SZ 7, Zwischenbericht Dr. Fürlinger vom und laufende Aussagen des AS Kurt Reiter dokumentiert ist, entspricht nicht der Wahrheit. 2) Aus dem Zivilverfahren zu 2 Cg231/02y LG Salzburg gegen die Firma Intergeo ist unwiderlegbar hervorgekommen dass die Firma Intergeo schon in der Vergangenheit vielfach für die beklagte Partei als Sachverständiger solche Gut-achten gegen Bezahlung erstellt hat und dieser Bericht vom zu erst dem Abteilungsleiter Bereich Logistik & Sicherheit der Firma BP Austria AG Schwarzenbergplatz 16 in 1010 Wien, Herrn Ing. Walter Augustin whf Nottebohmstraße 56/1 in 1190 Wien zur Begutachtung vorgelegt wurde und anschließend von Wolfgang Schaal Mulacek über Jahre verheimlicht wurde. Herrn Augustin ist kein Exemplar dieses Berichtes weiterhin verblieben. Laut Aussage des Projektleiters Mag. Michael Reiter werden solche Berichte von der Firma Intergeo in dreifacher Original - Fassung an die Auftraggeber versendet. Wie aus der Einvernahme des Sicherheitsbeauftragten der Firma BP durch die Kriminalabteilung Band IX ON 126 hervorgeht, gab es auf Grund der damals im Bericht enthaltenen Analysenwerte keinen Grund für irgendwelche Veranlas-sungen seitens der Firma BP. Die weiteren Einvernahmen durch die Kriminalabteilung haben zweifelsfrei ergeben, dass dieser Bericht der Firma Intergeo zu keiner Zeit an die Bestandgebe rin übermittelt wurde und ihn auch weder der International Auditor Mag. Richard Wobner der Firma BP ( Band X ON 125), noch die Geschäftsführer Anton Marx (Band IX ON 127) und Reinhard Goldschald ( Band IX ON 128 ) der Bestandnehmerin jemals gesehen haben. 3) Herr Schaal Mulacek hat am nicht eine Originalfassung des Intergeoberichtes per Fax übermittelt, sondern eine verfälschte Kopie! Zur mangelhaften bzw. überhaupt unterlassenen Überprüfung der Faxmitteilung durch die beiden Amtsachverständigen ist ausführlich im Strafakt und in der In-ternetdomain LINKs und ff Stellung genommen. Schon bei geringer Aufmerksamkeit hätte den beiden Amtsachverständigen DI Dr. Brunner und Dr. Braunstingl am die vorliegende Manipulation aus dem Schriftbild und ab dem die chemische und hydrologische Unrichtigkeit des Inhaltes augenscheinlich werden müssen! In seinen Angaben vor der Bezirksbehörde, der Kriminalabteilung und dem UVS Salzburg hat Wolfgang Schal Mulacek bewusst wahrheitswidrige Sachverhalte als Zeuge zu Protokoll gegeben, um Mitgliedern der Familie Leeb Schuld zuzuweisen und die Beendigung der Geschäftstätigkeit der Firma Leeb Betriebs GmbH herbeizuführen. Die Akteninhalte sind in den LINKs ff gespeichert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat die Falschaussage und Nichtbeantwortung einer entscheidenden Fragestellung durch Herrn Schaal Mulacek absichtlich als wahr und richtig gewürdigt, hat doch dieser nachweislich als ein-zige Person im Konzern BP über den Intergeo Bericht verfügt und diesen lange vor dem an AS Kurt 9

10 Reiter Reiter übermittelt. So dass der von Ernst und Stefan Pecile am inszenierte " Öl-Unfall " als alles einleitender Anlassfall dienen konnte. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den Aussagen im Verfahren gegen Pecile 9 Cg 71/ 01 v LG Salzburg und UVS-6/ bis / Bezughabende Akteninhalte: Band VI ON 1; Band VIII ON 86; ON 88; Band IX ON 123; ON 123A; ON 124; Da nunmehr erwiesen ist, dass von Wolfgang Schaal Mulacek in vorsätzlicher Beschädigungsabsicht der ihm alleine zugängliche Bericht der Firma Intergeo vom über die durchgeführte Bodenuntersuchung auf der Liegen-schaft der Firma Leeb Betriebs GmbH in der Bahnhofstraße 6 seit Beginn des Jahres 1997 bis Ende des Jahres 2000 verheimlicht und am in veränderter Form an die BH Zell am See übermittelt wurde, um die behördliche und gerichtliche Verfolgung der Firmen Leeb Betriebs GmbH, Glocknertrade GmbH und Voltaik Handels GmbH, sowie deren Geschäftsführer einzuleiten. Ich ersuche um Überprüfung der Handlungsweise von Wolfgang Schaal Mula-cek auf ihre strafrechtliche Relevanz, insbesondere in Hinsicht auf die Ursäch-lichkeit für das gesamte wasserrechtsbehördliche Verfahren und grüße mit vorzüglicher Hochachtung! Richard L e e b eh RICHARD L E E B GESCHÄFTSFÜHR FA. VOLTAIK GMBH UND FIRMA GLOCKNER-TRADE GMBH Kaprunerstrasse 3 A-5671 Bruck / Glocknerstraße am An das Landesgericht Salzburg Fr. Mag. Charlotte Rohan Rudolfsplatz Salzburg GZ 28 Ur 1198 / 01 v Unterlassene Befragung Sehr geehrte Frau Rat, Aus Band XXVIII ON 366 ist zu entnehmen, dass für den beschuldigten Prokuristen der Firma BP Austria Marketing GmbH, FN y Wolfgang Schaal-Mulacek, 1180 Wien, Schopenhauerstraße 64 ein Rechtsanwaltsbüro nebulöse und unwahre Angaben schriftlich übermittelt, deren Aktenwidrigkeit offenbar ist; ebenso wie von diesem Rechtsanwaltsbüro schon früher vorgegebene Strafbarkeitsverjährung für die Person des Herrn Schaal-Mulacek geradezu grotesk anmutet. Ich erlaube mir daher nochmals auf die Unabdingbarkeit der persönlichen Einvernahme der beiden Herren Wolfgang Schaal-Mulacek, 1180 Wien, Schopenhauerstraße 64 und Ing. Walter Augustin, 1190 Wien Nottebohmstraße 56/1 10

11 in der Voruntersuchung hinzuweisen und wiederhole den in der Beweisaufnahme ( 49 ) geführten Sachverhalt wie er insgesamt im Strafakt dokumentiert ist: Wolfgang Schaal-Mulacek hat es zu vertreten, dass am 6. Februar 2001 die Kopie des Gutachtens der Firma Intergeo, welches er alleine über Jahre verheimlicht hat, per Fax an die Bezirkshauptmannchaft Zell am See übermittelt worden ist. Lange vor dieser Übermittlung hat Wolfgang Schaal-Mulacek Teile dieses Gutachtens an den Amts-sekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See kenntlich gemacht. ( vgl. GZ 9 Cg 71/01v LGS Protokoll vom es ist richtig, dass das ausgelaufene Ölfass vom alles eingeleitet hat, insofern als dann eine Reihe von wasserbehördlichen Zwangsmaßnahmen gesetzt wurden. Ich erläutere hierzu, dass eben während dieser Amtshandlung am der Wasserrechtsbehörde dann auch bekannt wurde, dass in der Bahnhofstrasse 6 Missstände vorhanden sind, die dann zu verschiedenen Maßnahmen auf verschiedenen Liegenschaften der Leeb Betriebs GmbH und der Voltaik Handelsges. mbh geführt haben. Hier darf ich auf die diversen strafrechtlich relevanten Aktionen des Amtssekrärs Kurt Reiter verweisen und insbesondere seine Bemühungen Ölverluste der ÖBB in Verantwortung von Leeb darzustellen, wie ich Ihnen dies am übermittelt habe und in der Internetdomain unter LINK dokumentiert ist. Dass diese Kopie nicht die gleichen Werte vorliegender Kohlenwasserstoffgehalte ausgewiesen hat wie das Original, leitet sich daraus ab, dass - die Verfälschung der Kopie visuell jedermann aus dem Schriftbild augenscheinlich ist und - aus der Aussage des Herrn Ing. Augustin Band IX ON126 - welcher als erster Empfänger des Originalberichtes der Firma Intergeo dessen Inhalt auf Gefährlichkeit zu prüfen hatte hervorgeht, dass keine Maßnahmen nötig waren. Hätte der Original Bericht der Firma Intergeo vom die gleichen Kohlenwasserstoffgehalte ausgewiesen: Es wurden damals Untersuchungen auf den Gesammtgehalt an Kohlenwasserstoffen als auch auf das Eluat durchgeführt, und waren die Ergebnisse, wie sie auch im Februar 2001 nach bekannt werden dieses Gutachtens selbst feststellen konnten, alarmierend. Es hätte dabei, für einen Fachmann jedenfalls erkennbar, dringender Handlungsbedarf geherrscht. (vgl. Aussage DI Dr. Angelika Brunner in Band VII ON 44 AS 271 letzter Absatz / AS Absatz UVS Protokoll vom ) Aus der Aussage des Herrn Ing. Augustin geht klar hervor, dass die Firma Intergeo laufend gegen Bezahlung Gutachten für die Firma BP Austria Marketig AG, Wien erstattet hat und weiter erstattet. ( Woraus die Befangenheit und Willfährigkeit der Firma Intergeo gegenüber der Firma BP Austria Marketig AG, Wien als erwiesen anzunehmen ist.) Aus den Aussagen der Geschäftsführer der Firma BVT Innsbruck ist die Vertragserrichtung zwischen BVT Innsbruck und Leeb Betriebs GmbH durch die Muttergesellschaft BP Wien bestätigt. Aus dem Vertragsinhalt ist der vorsätzliche Vertragsbruch der BP Austria AG unwiderleg-bar nachgewiesen. Schon bei Vertragsabschluss war die Firma BP Austria AG darauf bedacht, die lästige Konkurrenz der Firma Leeb Betriebs GmbH vom Markt zu eliminieren. Die Vertragspunkte für die Bestellung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen und Werbemaßnahmen für Leeb wurden von der Firma BP / BVT nicht eingehalten. Die öffentliche Ankündigung über die Ver- 11

12 schmelzung der Firma Leeb durch die Firma BP führten zur Beendigung und Auflösung des Vertragsverhältnisses am ( vgl. GZ 2 Cg 223/98p LG Salzburg. ) Die vorsätzliche Verletzung des Vertragspunktes V. zweiter Absatz durch die Bestellung der Firma Intergeo welche nicht gerichtlich beeidete Sachverständige ist hat schon auf die Willkürliche Manipulation und Verwendung des Berichtes über die Bodenuntersuchung vom abgezielt. ( vgl. Internetdomain LINKs ff ) Die Wahrheitswidrigen Beweisaussagen des Projektleiters der Firma Intergeo mit vorsätzlicher Schuldzuweisung wider besseren Wissens sind der Zuhaltung zur Fa. BP Austria AG zuzuweisen und in der Strafanzeige gegen Herrn Mag. Michael Reiter ausgeführt und in der Internetdomain LINK dokumentiert. Eine Strafbarkeitsverjährung liegt gegen Mag. Michael Reiter nicht vor. Es behängt gegen ihn der Strafakt zu 5 St 14/03 b bei der Staatsanwaltschaft Salzburg. Es leitet sich daraus unzweifelhaft die Haftpflicht Firma Intergeo Umwelttechnologie und Abfallwirtschafts GmbH, Robinigstraße 93 in 5020 Salzburg für alle Schäden, wie diese durch vorsätzliche strafbare Tatbegehungen verursacht worden sind, ab. Die schuldhafte Verursachung der Firma BP vom zur Einleitung des Schadenträchtigen Behördenverfahren ist in der Verwendung des verfälschten Intergeoberichtes vom unwiderlegbar nachgewiesen und in der Internetdomain unter den LINKs ff dargestellt. In der Strafanzeige gegen Wolfgang Schaal-Mulacek ( LINK ) ist die strafrecht-lich relevante Tatbegehung mit Beschädigungsvorsatz des Handlungsbevollmächtigten Prokuristen der Firma BP Austria Marketing GmbH, FN y konkret nachgewiesen. Eine Strafbarkeitsverjährung liegt gegen Wolfgang Schaal-Mulacek nicht vor. Es behängt gegen ihn der Strafakt zu 5 St 14/03 b bei der Staatsanwaltschaft Salzburg. Es leitet sich daraus unzweifelhaft die Haftpflicht Firma BP Austria Marketing GmbH, FN y für alle Schäden, wie diese durch vorsätzliche strafbare Tatbegehungen verursacht worden sind, ab. Ich ersuche daher ebenso höflich wie dringend, die Ladung zur Zeugenaussage unter Androhung des bei Weigerung üblichen Zwanges ohne Zeitverzug neuerlich auszuschreiben. RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße Postfach 36 GESCHÄFTSFÜHRER DER FIRMEN VOLTAIK HANDEL GMBH und GLOCKNERTRADE GMBH * PROZESSVEVOLLMÄCHTIGTER DER FIRMA LEEB BETRIEBSGESELLSCHFAFT MBH * ERBLICHER WITWER IN DER VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45A 366/2005 BG ZELL AM SEE am Fax voraus: An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz Salzburg Einstellung des Strafverfahren 7 St 223/08k Sehr geehrte Damen und Herren, als Geschäftsführer der Firma Voltaik Handels GmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 FN FN w bringe ich Ihnen zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg am das Strafverfahren AZ 7 St 223/08k wie folgt eingestellt hat: 12

13 STRAFSACHE: 7 St 223/08k (zuvor 9 St 59/01x) gegen: 1. Beschuldigter Richard LEEB, geb und weitere Beschuldigte wegen: 180 Abs 1 und Abs 2 StGB und anderer strafbarer Handlungen BENACHRICHTIGUNG von der Einstellung des Verfahrens - Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat das aufgrund der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom , Gz: P 75/KA/01, eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Ingrid LEEB, Waltraud SCHLACHER, Wolfgang SCHAAL-MULACEK, Mag. Richard WOBNER, Ing. Walter AUGUSTIN, Anton MARX, Reinhard GOLDSCHALD, Dr. Erhard HACKL, Dr. Werner KREISEDER und Anton OBERHAUSER wegen 180 StGB und anderer strafbarer Handlungen aus rechtlichen Gründen und Gründen der Beweiswürdigung gemäß 190 Z 1 und Z 2 StPO eingestellt. Gegen Ernst und Stefan PECILE ist das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt worden. Gegen Wolfgang SCHAAL - MULACEK, Prokurist der BP Austria Marketing GmbH ( FN y ) Schwarzenberplatz Wien, whf Schopenhauerstraße 64 in 1180 Wien Währing wurde am fristgerecht gestellt der Antrag auf Fortführung des Verfahrens mit der Begründung, dass 1. die Voraussetzungen für eine Beendigung des Verfahrens für diese Personen nicht bestehen dh keiner der Einstellungsgründe der 190 bis 192 StPO vorliegt, sondern 2. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich allein und im Zusammenhalt mit den übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, die Bestrafung der Beschuldigten zu begründen, wie sie zweifelsfrei erwiesen und unwiderlegbar im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind Beilage 1 Die erwiesenen Straftatbestände werden zusammengefasst in nachstehender SACHVERHALTSDARSTELLUNG: a) Herr Wolfgang SCHAAL MULACEK, hat als Prokurist der Firma BP Austria Marketing GmbH den Bericht der Firma Intergeo vom über die Bodenuntersuchung vom unter Verschluss gehalten und am eine verfälsche Kopie dieses Berichtes um 8:00 Uhr per Fax an die BH Zell am See zhd AS Kurt Reiter übermittelt. - - vgl. LINKs bis Mit dieser Verfälschung wurde aus Wettbewerbsgründen vorsätzlich auf die Beschädigung der Firma Leeb abgezielt vgl. LINKs bis und die beiden Amtssachverständigen des Landes Salzburg DI Dr. Angelika Brunner und Dr. Rainer Braunstingl am veranlasst eine Empfehlung zur Untersuchung vorliegender Grundwassergefährdung an die BH Zell am See abzugeben. vgl. LINKs ff Das strafrechtlich relevante Zusammenwirken von Wolfgang SCHAAL MULACEK mit dem Amtssakretär Kurt Reiter zur Einleitung der Maßnahmen unter behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt welche zum Abbruch der Betriebskiegenschaft Bahnhofstraße der Fa. Leeb Betriebs GmbH geführt haben ist dokumentiert in LINKs ff 13

14 b) Mag. Michael REITER, Geologe, Eschweg 10 b in 5023 Salzbg als Leiter der Bodenuntersuchung der Firma Intergeo Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH, Robinigstraße 93 in 5020 Salzburg vom und Aussteller des Berichtes darüber vom am Betriebsgelände der Firma Leeb Betriebs GmbH in der Bahnhofstraße 6 - hat mehrfach durch unrichtige Beweisaussagen bestätigt, dass sein Bericht über die Bodenuntersuchung in der Bahnhofstraße 6 so wie dieser von BP an die BH Zell am See übermittelt wurde echt und richtig ist; vgl. Band XV ON 157 r Beweisaufnahme ( 10 ) - hat in in seiner Aussage vor dem LGK Salzburg am unrichtig zu Protokoll gegeben, dass er eine Bohrung im Kellertanklager vornehmen wollte und der 1. Beschuldigte Richard Leeb dieses Vorhaben verhindert hätte; vgl. Band VI ON 5 SZ hat diese Aussage Eingangs seiner Zeugenaussage im Verfahren zu 2 Cg 231/02y LGS am am Landesgericht als vollinhaltlich richtig bestätigt, um auf Seite 7 des Verhandlungsprotokolls nochmals auf das Kellertanklager hinzuweisen: soweit ich mich erinnere waren dort im Keller Tanks untergebracht, wo wir nicht bohren durften, und auf Seite 8 zuzugeben: Im Keller bin ich glaublich nicht gewesen. vgl. Band VI ON 5 SZ hat als Projektleiter der Firma Intergeo in erwiesener Beitragstäterschaft zur Firma BP den von Wolfgang Schaal Mulacek verfälschten Bericht der für die Vorbereitung der Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See gedient hat - durch unrichtige Beweisaussagen als echt und authentisch bestätigt. Die Firma Intergeo ist vielfach für die Firma BP als Sachverständiger gegen Bezahlung tätig Mag. Michael Reiter hat in seiner unrichtigen Aussage vom vor der Kriminalabteilung Band VI ON 5 SZ 371 als bewusste Verleumdung in böser Beschädigungsabsicht und Zuhaltung zu BP die Anscheinbeschuldigungen der BH Zell am See unterstützt. c) Ernst und Stefan Pecile haben in Bereicherungsvorsatz - am das Behördenverfahren gegen die Voltaik Handels GmbH veranlasst, in welcher per Verfahrensanordnung aus dem Garagentrakt West Waren, Geräte und Hilfsstoffe mit der Begründung ausgelagert wurden, diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am mit Bescheid Zl / der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. - am 21. April 2000 gemeinsam mit der Salzburger Sparkasse Bank AG und dem Notar Dr. Hans Reitstätter vor dem Bezirksgericht Zell am See durch Wahrheitswidriges Vortäuschen einer Rechtsgültigen Löschungsquittung die Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH im Grundbuch EZ 601 ohne einverleiobungsfähige Urkunde veranlasst; - am 2. auf gemeinsam mit Andreas Pecile absichtlich rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West großflächig Tankinhaltsreste mit Reinigungsmittel und Mineralölrückstände verschüttet und sind dafür am im Verfahren 5 C 1712/00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt worden; - am ein 200 Liter Fass, gefüllt mit Heizöl Leicht, wie dieses aus dem Garagen-trakt ausgelagert werden musste, zum Auslaufen gebracht und damit abgesprochen mit AS Kurt Reiter - die Einleitung des Verfahrensgegenständlichen Wasserrechtsverfahren und der umfangreichen, vorgeplanten Verleumdungskampagne ( um 9:00 Uhr begann das Fass auszulaufen - um 11:00 Uhr 14

15 waren die ersten Medienvertreter aus der Stadt Salzburg vor Ort) herbeigeführt; - vgl. LINKs ff und führe aus zum rechtlichen Interesse: Die vorangeführten Straftatbestände sind insgesamt in der Strafsache zu 4 St 3/09z KSTA Wien wegen des Verdachtes der Korruption im Amt, des Amtsmissbrauches und der Bildung einer kriminellen Vereinigung untersuchungsgegenständlich: zu a) Pachtverhältnis Verheimlichung d. Intergeo Gutachten Beweisaufnahme UVS Falschaussage Dir. Schaal-Mulacek Bestandvertrag das Bemühen des Dir. Schaal die Strafanzeige FESTSTELLUNGSKLAGE zu 15 C 73/05 i BG ZELL AM SEE SCHADENERSATZKLAGE zu 15 C 116/05 p BG ZELL AM SEE Wolfgang SCHAAL-MULACEK, Prok. BP-Austria und Amtssekretär Kurt Reiter haben mittels verfälschter Kop Intergeo - Berichtes die Grundwasserverunreinigung vorgetäuscht! E. Durchführung des Umweltverfahren Zl. 6/203.44/ 2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See unter behörd Befehls- und Zwangsgewalt durch Amtssekretär Kurt Reiter a) Kurt Reiter, Amtssekretär BH Zell am See zu b) Bodenuntersuchung Bahnhofstraße formale u. rechtliche Vorschrift unterlassene Prüfung d. Gutachten die Strafanzeige SCHADENERSATZKLAGE zu 2 Cg 231/02 y LG SALZBURG FESTSTELLUNGSKLAGE zu17 C 225/07mBG SALZBURG Attestierung Gefahr in Verzug Dr. Rainer Braunstingl die Strafanzeige 03.01a DI Dr. Angelika Brunner die Strafanzeige 03.02a g) Mag. Michael Reiter, co Firma Intergeo Salzburg zu c) E. Durchführung des Umweltverfahren Zl. 6/203.44/ 2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See unter behördlicher Befeh und Zwangsgewalt durch Amtssekretär Kurt Reiter a) Kurt Reiter, Amtssekretär BH Zell am See h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell und haben zu mutwilligen, mit Beschädigungsvorsatz unter behördlicher Befehl- und Zwangsgewalt geführten Maßnahmen der Bezirkshauptmannschaft Zell am See geführt: 15

16 - am mit gewerbepolizeilicher Verfügung Zl. 3/203-44/2001 zur Schließung des gesamten Betriebsgeländes Hochtanklager - am zum Abbruch des Gemeinschaftsbörogebäudes in der Bahnhofstraße 6 sowie der absichtlichen Unbrauchbarmachhung der Buchhaltungsunterlagen - und nachfolgend zur Verwüstung des gesamten Betriebsgeländes Hochtanklager bis zur totalen Unbrauchbarmachung - wie jederzeit zu besichtigen geführt ( am am Gendarmerieposten Bruck zu Protokoll gegeben und von dort mit GZ D/487 an das Bezirksgericht Zell am See weitergeleitet ) Die Schäden wie diese ab dem am Betriebsgelände Hochtanklager eingetreten und in den Beweisaufnahmen vom 11. und grob umrissen sind, werden im nachstehenden detailliert dargestellt: aufgenommen von der Firma Strauss Metall, Bruck Werkstätte: Einfahrtstore Ost und West reparieren und einstellen; 4 St Werkzeugkästen 950 x 1950 mm erneuern; dtto 2 St Dpplspind; 2 St Blechtüren + Zargen; 1 DL 100 x 1930 mm + Zarge; 3 St Lagerkästen 46 x 600 mm einschl. Kunststoffkästen; 1 Schreibablage Metall 550 x 500 mm mit schräger Schreibfläche; Büro: 1 Fenster Türelement austauschen; Garagen: Tor Nr. 3, 5 und 6 Verriegelungen ausrichten; Tor Nr. 7 und 8 Schlösser sowie Anschlagleisten erneuern; Hochtank 2: Absperrkasten reparieren; Gleistor West reparieren; aufgenommen von der Frma Tichy Glasbau, Zell am See Pos Bezeichnung Stück Abmass 01 Büro Isolierglas 1.1 4/16/ x 188 cm 2 x ESG- Einscheibensicherheitsglas 02 Büro Isolierglas 1.1 4/16/ x 120 cm 2 x Floatglas 03 Werkstatt Ost 7 Drahtglas 7mm mit Rundecken 100 x 71 cm 04 Werkstatt Ost Profilit K cm 05 Werkstatt Ost Profilit K cm 06 Werkstatt Ost Profilit K cm 07 Werkstatt Ost cm Profilit K33 08 Werkstatt Ost Drahtglas 7mm mit Rundecken x 71 cm 09 Werkstatt west cm Garage 2 Profilit K22 10 Werkstatt west Garage 3 Drahtglas 7mm mit Rundecken x 71 cm 11 Werkstatt west Garage 4 16

17 Drahtglas 7mm mit Rundecken x 71 cm Profilit K cm 12 Werkstatt west Garage 5 Profilit K cm 13 Werkstatt west Garage 6 Profilit K cm 14 Werkstatt west Garage 8 Drahtglas 7mm mit Rundecken x 71 cm aufgenommen von der Firma Zwicknagl, Malerei in Bruck 1.0 aufgrund der nicht durchgeführten Pflege- bzw. Intervallanstriche ist es erforderlich die gesamten Metalloberflächen zu bearbeiten: entrosten und grundieren: Hochtanks ,00 m² 1.02 Hochtankgeländer 118 lfm 1.03 Hochtank Stiegen 69 lfm 1.04 Hochtank - Leitern inkl. Podest 3 Stk 1.05 Hochtank Mess Skalen inkl Beschriftung neu 3 Stk 1.06 Hochtank Gerüstarbeiten ( Metallgerüst aufstellen An-Abtransport 1.400,00 m² 1.07 Parkplatzüberdachung 1 ( I-Träger 10/30; 8/20; U-E 5/5;10/4; W-E 10/10; Säulen d 30 cm; Verb. 50/40 1 Stk 1.08 Parkplatzüberdachung 2 ( I-Träger 10/30; 8/20; U-E 5/5;10/4; W-E 10/10; Säulen d 30 cm; Verb. 50/40 1 Stk 1.09 Abstellplatzüberdachung 1 ( Formrohre 4/4 und 6/6 ) 1 Stk 1.10 Abstellplatzüberdachung 2 ( Formrohre 4/4 und 3/5 und 2/4 ) 1 Stk 1.11 Kettenaufhängung ( Formrohre 2/4 und Winkeleisen 4/4 1 Stk 1.12 Zapfsäulenüberdachung ( Wellblech 165/165; U 3/5; U 2/4 E 120/165 1 Stk 1.13 Rohre d 10 cm 28 lfm 1.14 Rohre d 5 cm 32 lfm 1.15 Rohre d 12 cm 53 lfm 1.16 Rohrkupplung mit Rad 15 St 1.17 T Eisen 100/ St 1.18 Tankkästen 5 St 1.19 Förderbänder 7 St 1.20 Kohlenabfüllgeräte 2 St 1.21 Abfülltrichter 1 St 1.22 Metalltür inkl. Zarge 2-flügelig 145/205 1 St 1.23 Metalltür inkl. Zarge 1-flügelig 100/195 1 St 1.24 FH-Tür inkl. Zarge 1-flügelig 90/200 3 St 1.25 Zarge 90/200 1 St 1.26 Werkstatttor mit Glasfüllungen inkl. Zarge 395/420 2 St 1.27 Decken Heizungskästen 3 St 1.28 Heizungsrohre 40 lfm 1.29 Stiegenaufgang zu Kleinteillager 1 St 1.30 Tank 180/220/270 1 St 1.31 Metall Kleinflächen 50 m² 2.00 Malerarbeiten Büro, Werkstatt, Kleinteil-Lager und Lagerraum 2.01 Abscheren loser Farb- und Putzschichten, Abbeizen und entsorgen der mit Lösungsmittelfarbe verschmutzten Wand- Decken- und Bodenfläch- 17

18 en. Vorstreichen der verunreinigten Flächen mit einem Sperrgrund. Vorputzen mit Sanierputz und überziehen mit Innenspachtelmasse der Putzschäden und Sprünge. Verrechnung nach tatsächlichen Aufwand 45 Std 2.02 Reinigungsarbeiten Reinigen der gesamten Wand- und Deckenfläche 720 m² 2.03 Tiefengrundieren 720 m² 2.04 Dispersionsanstrich die vorgrundierten Flächen weiß streichen 720 m² 2.05 Ölfester Anstrich auf Estrich 15 m² 2.06 Abdeckarbeit sowie Entsorgen des Abdeckmaterials Pauschale Weitere Beschädigungen seit dem a) Radlader, Caterpillar 920 im Werkstättengebäude; b) Gabelstapler, 2,5 to Desta im Werkstattgebäude; c) Schneefräse, Totalschaden im Werkstättengebäude; d) Absackautomat, selbstfahrend im Werkstättengebäude; e) Öl Warmwasser Heizanlage im Werkstattgebäude; f) Segelboot, Mader Korsar Doppelschale im Garagentrakt West in treuhändige Verwahrung genommen; g) Buchhaltungsunterlagen am aus dem Bürohaus in der Bahnhofstraße 6 durch die BH Zell am See ausgelagert und unbrauchbar im Garagentrakt West eingelagert. Meldung an das Finanzamt Zell am See am Finanzamtüberprüfung per Ortsaugenschein am Erfordernisse zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft Heizungsanlage im Werkstättengebäude ( Frostschaden im Winter 2002/03 hervorgerufen durch absichtliches Unterlassen der Entleerung der Warmwasserzentralheizung in 2001); Stromversorgung im gesamten Betriebsgelände inkl. vorgeschriebener technischer Überprüfung ( Entfernt durch die BH Zell am See) ; Mauerarbeit in den Garagen Nr. 7 und 8 ( verursacht durch BH Zell am See ); Funktionsfähigkeit der Brückenwaage ( Entfernung von Soft u. Hardware ) ; Grundwasseruntersuchung im Bereich der ehemaligen Pegel LKB 19, 20 und 32 ( unbehobene AOX- Belastung ); Bodenuntersuchung Heizöl-Leicht-Verunreinigung an der östlichen Grundgrenze zum ÖBB- Umspannwerk ( verursacht BH Zell am See April bis Juni 2003 ); Reparatur der Asphaltschäden ( verursacht seit ); Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage ( unterbrochen duch BH Zell am See ). Der Antragswerberberin sind durch Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung Vermögensrechtliche Nachteile entstanden, die sie nötigen, mittels einer Leistungsklage den Ersatz des Schadens gerichtlich geltend zu machen, gegen 1. BP Austria Marketing GmbH ( FN y ) Schwarzenberplatz Wien; 18

19 2. Firma Intergeo Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH, Robinigstraße 93 - in 5020 Salzburg; der zerbrochene Krug in Salzburg VI - vom Dorfrichter Adam >zu den Amtssachverständigen Dr. Braunstingl + DI Dr. Brunner der zerbrochene Krug in Salzburg VII - vom Dorfrichter Adam >zu den Gehilfen Dr. Fürlinger + Dr. Forstinger + E. u. H. Fürstauer I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 19

20 E p i l o g Den in die Internetdomain Wortwörtlich zur Ortsungebundenen Bearbeitung übernommenen Akteinhalte, Urkunden und Dokumente wird im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 undband XX ON 260 Beweiswürdigung zuerkannt. Dieses Vorverfahren diente der Ermittlung von Straftbeständen im Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See, welches am um 9:00 Uhr von OAR Kurt Reiter, Katastrophenreferent der Bezirkshauptmannschaft Zell am See gemeinsam mit Ernst und Stefan Pecile eingeleitet wurde. Das Vorverfahren umfasst 33 Bände in denen die willkürliche Verwaltungshandlung nachgewiesen ist und im Hyperlink Betriebsschließung verlinkt ist Betriebsschließung durch die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL V + VI + VII ) Die Konkurstreiberei der OBERBANK AG und gemeinsame Betrugshandlungen mit der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG in zusammenwirken mit dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Herrn Dr. Gregor SIEBER und seinen Masseverwaltern ist vollumfänglich dargestellt. ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL IV ) Korruption und Amtsmissbrauch am Bezirksgericht Zell am See ist dargestellt. ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL I + II ) Rechtsmissbräuchliche Weiterungen in den Oberinstanzen sind dargestellt. ( Der zerbrochene Krug in Salzburg TEIL III ) In der jedem Buch beiliegenden CD-ROM können die geführten Links durch Anklicken auf den PC übernommen werden. In nachfolgenden Teilen werden SACHVERHALTE MIT STRAFRECHT- LICHER RELEVANZ IM LAND SALZBURG aufgezeigt. Diese Veröffentlichungen sollen bewirken, dass sich Verwaltungsorgane, Sachverständige, Rechtsanwälte und Richter Ihrer besonderen Obhutplicht und Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung bewußt bleiben und ihre Tätigkeit ohne jede Voreingenommenheit und Pateilichkeit ausüben, so wie ihnen dies Gesetze und Dienstvorschriften auferlegen. Der Verfasser 20

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