Pressebericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2013

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1 Pressebericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2013 In der öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde über nachfolgende Tagesordnungspunkte beraten und Beschluss gefasst. Einwohnerfragestunde Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden aus der Mitte der Einwohnerschaft keine Anfragen gestellt. Bauangelegenheiten Der Gemeinde liegt ein Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und zwei Stellplätzen in Hohenhardtsweiler, Mangenhofweg 4/2 vor. Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig sein Einvernehmen und stimmte den notwendigen Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. In Oberrot soll ein Anbau an eine Gaube am bestehenden Wohnhaus erfolgen und ein Neubau eines Carports im Finkenweg 3 entstehen. Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig sein Einvernehmen. Eingereicht wurde eine Bauvoranfrage zur Erstellung eines Rastplatzes und Paddock, Einbau einer Ferienwohnung im bestehenden Wohngebäude, Umbau Rinderstall zum Pferdelaufstall, Umbau Scheune zur Schreinerei samt Abbrüchen in Wolfenbrück, Oberroter Straße 34. Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig sein Einvernehmen. Behandelt wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Carports und eines Geräteschuppens in Hohenhardtsweiler, Langäckerstraße 19. Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig sein Einvernehmen und stimmte den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes betreffend der Baulinie zu. Allerdings beschloss er auch, dass der Eigentümer eine Haftungsausschlusserklärung hinsichtlich des Winterdienstes zu unterschreiben hat und der Bauantragsteller mögliche Leistungsverlegungskosten die aus seinem Baugesuch resultieren zu tragen hat. Bekanntgegeben wurde, dass ein Bauantrag zum Bau eines Carports und Einbau einer Dachgaube und eines Dachfensters im bestehenden Wohnhaus in Oberrot, Nelkenweg 1 in Teilen zurückgezogen wurde. Das Baugesuch wurde in der Gemeinderatssitzung im Juni behandelt. Zurückgezogen wurde der Bau des Carports.

2 Mitgeteilt wurde auch, dass der Antragsteller einer Aufforstung in der Nähe von Obermühle seinen Antrag zurückgezogen hat. Informiert wurde der Gemeinderat über eine Vor-Ort Besichtigung zusammen mit einem Vertreter des Baurechtsamtes im Landratsamtes und dem Büro Scheiber im gemeindeeigenen Gebäude Hirschgasse 9 in Oberrot. Ziel der Begehung war die Vorbereitung eines Baugesuches und mögliche notwendige Bauausführungen um eine wohnliche Mehrfachnutzung für Obdachlose zu erhalten. Anschluss Unterer Wiesenbach an die Wasserversorgung Vorstellung der Entwurfsplanung Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Entwurfsplanung einstimmig zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Information der Eigentümer. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung im April erfolgte bereits der Planungsauftrag für den Anschluss der Wasserversorgung an das Verbandsbauamt. Im Rahmen der jetzigen Sitzung wurde die Entwurfsplanung durch das Verbandsbauamt vorgestellt. Den betroffenen Eigentümern wird die Planung am 14. August in einem separaten Termin noch ausführlich vorgestellt. Von Seiten des Gesundheitsamtes im Landratsamt kann der derzeitige Zustand der Wasserversorgung nicht mehr länger geduldet werden. Eine Lösung der Problematik hat aus Sicht des Amtes höchste Priorität. Hinsichtlich einer möglichen Förderung des Leitungsbaues sind erste Gespräche mit den zuständigen Behörden erfolgt. Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Oberrot Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Oberrot für das Versorgungsgebiet Hohenhardtsweiler, Seehölzle und Frankenberg mit Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Jahre 2014 und Eine Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt allerdings nur dann, wenn aus der Mitte der Bürgerschaft des Versorgungsgebietes mindestens ein Betrag von Euro bis zum auf ein Gemeinschaftskonto der Gemeinde eingezahlt wird. Im Weiteren ist mit Fördermitteln zum Ausbau der Breitbandversorgung zu rechnen. Mit der vorgestellten Vorgehensweise erklärte er sich einverstanden. Von Seiten der Verwaltung wurde ein Betrag von Euro aus der Mitte der Bürgerschaft im betroffenen Versorgungsgebiet vorgeschlagen.

3 Der Gemeinderat hatte in seiner letzten öffentlichen Sitzung ausführlich über das Thema Breitbandversorgung diskutiert. Von Seiten der Verwaltung war es wichtig die aktuelle Situation der Breitbandversorgung nochmals darzustellen, auch im Hinblick auf das Auslaufen von bestimmten Förderungen. Einstimmiger Tenor in der letzten Sitzung war, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten soll zur finanziellen Beteiligung der Bürgerschaft im Versorgungsgebiet Hohenhardtsweiler, Seehölzle und Frankenberg an den Kosten eines möglichen Ausbaues. Verschiedenste Argumente für eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft wurden in der letzten Sitzung vorgebracht. Auch Mitte/Ende der achtziger Jahre gab es bereits einmal die Fragestellung einer finanziellen Beteiligung der Bürgerschaft zur Verbesserung der Infrastruktur. Damals ging es um die Fragestellung des ersten Kabelanschlusses (TV-Kabelanschluss). Das damalige Fernmeldeamt Schwäbisch Hall (Deutsche Bundespost) stellte beispielsweise für den Anschluss der verhältnismäßig kleinen Ortschaft Obermühle bestimmte Bedingungen. Dies war die Vorlage von mindestens 70% von Anträgen auf Kabelanschluss unter Zahlung eines Zuschusses von 750 DM je Wohneinheit. Dank des Engagements aus der Mitte der Bürgerschaft in Obermühle wurde der Kabelanschluss Wirklichkeit. Kommt es zu einem Bau einer Leerohrtrasse samt Glasfaserkabel vom Hauptverteiler in Oberrot nach Hohenhardtsweiler zum Kabelverteiler ist mit Kosten von rund brutto zu rechnen. Gefördert wird das Ganze mit Euro. Es verbleiben Kosten von Euro brutto. Für den Betrieb der Trasse mit Glasfaserkabel wird ein Betreiber einen Zuschuss verlangen. Angenommen wird eine Beihilfe von Euro. Abgezogen werden kann hier eine Fördersumme von Euro. Es verbleibt derselbe Betrag als Kosten. In der Summe würden somit Kosten von rund Euro anfallen zur Verbesserung der Breitbandversorgung. Allerdings ohne Planungskosten. Im Versorgungsgebiet gibt es Stand 12. Juli 2013 insgesamt 119 Haushalte mit 311 Einwohnern. Das Versorgungsgebiet ist gerade groß genug, damit sich überhaupt ein Betreiber hierfür interessiert. Wäre das Versorgungsgebiet kleiner würde sich kein Betreiber finden. Würde man die Kosten von rund Euro auf die Haushalte umlegen, würde sich rechnerisch ein Betrag von 731 Euro pro Haushalt ergeben.

4 Würde die Bürgerschaft 50% der Ausbaukosten tragen wären dies rechnerisch rund 365 Euro pro Haushalt (Gesamtsumme Bürgerschaft Euro). Bei einer Beteiligung von 25% wären es rechnerisch rund 182 Euro pro Haushalt (Gesamtsumme Bürgerschaft Euro). Von Seiten der Verwaltung sprach man sich daher abgerundet für eine Beteiligung von rechnerisch 180 Euro pro Haushalt aus. In der Summe abgerundet für das gesamte Versorgungsgebiet von Euro. Der Eigenanteil der Bürgerschaft soll dabei gedeckelt werden, so dass Abweichungsrisiken bei der späteren Abrechnung die Gemeinde trägt. Eine Verbesserung der bestehenden Breitbandversorgung hat aber vor allem für Haushalte mit mehreren Internetnutzern Kostenvorteile. Dies gilt es bei der Erhebung des Eigenanteiles auch mit zu berücksichtigen. Hierzu folgendes Beispiel: Ein Haushalt im Versorgungsgebiet hat derzeit eine Flatrate im Bereich Internet und Telefon bei einem Anbieter. Das Paket erlaubt eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 1 MB/s. Technisch ist maximal auch diese Übertragungsgeschwindigkeit möglich. Die monatlichen Gesamtkosten betragen 44,95 Euro (Internetrecherche bei einem Anbieter). Im Haushalt nutzen mehrere Bewohner das Internet in der Regel gleichzeitig. Gelöst werden kann dies durch das Einziehen eines zusätzlichen Kabels oder den Aufbau von WLAN über die bestehende DSL Leitung. Gleichzeitig kann aber nicht verhindert werden, dass die Übertragungsgeschwindigkeit bei gleichzeitiger Nutzung nochmals deutlich vom eigentlich schon jetzt niedrigen Ausgangsniveau sinkt. Technisch kann dies durch den Aufbau einer zusätzlichen Funkinfrastruktur (Beispielrouter desselben Anbieters neu 255 Euro, Antenne 74 Euro Internetrecherche) gelöst werden. Dass heißt der zweite Nutzer geht über eine Funkverbindung in das Internet. Tun dies mehrere Nutzer im Versorgungsgebiet besteht wieder das Problem der sehr niedrigen Übertragungsgeschwindigkeit. Im Weiteren schwankt die Leistung des Funkes sehr stark je nach vorhandener Infrastruktur des Anbieters, der geografischen Lage des Haushaltes und der Wetterlage. Zusätzlich muss ein Paket für die Funkverbindung hinzu gebucht werden (selber Anbieter, hier LTE ab 10 Euro monatlich Internetrecherche). Kommt es zum Ausbau der Breitbandversorgung wie vorgestellt, ergeben sich ganz andere Möglichkeiten. Es besteht nun eine schnellere und konstante Verbindung. Durch das Einziehen eines zusätzlichen Kabels oder den Aufbau von WLAN über die

5 bestehende jetzt bessere DSL Leitung können wieder verschiedene Bewohner des Haushaltes das Internet gleichzeitig nutzen. Die Übertragungsverluste sind jetzt aber dank der neuen Breitbandversorgung geringer. Beide Bewohner können noch halbwegs komfortabel gleichzeitig das Internet nutzen. Die Doppelinfrastruktur über Funk kann komplett entfallen. Ebenfalls die monatlichen Kosten hierfür. Durch die Verbesserung der Breitbandversorgung ergeben sich zudem unter Umständen auch mehr Möglichkeiten hinsichtlich der Auswahl der Anbieter. Für den Eigenanteil sprechen aber auch viele kommunalpolitische Argumente. Hier sollen an dieser Stelle nur zwei Argumente genannt werden. Die Grundstückspreise in der Gemeinde variieren je nach vorhandener Infrastruktur. So sind zum Beispiel Bauplätze im Hauptort Oberrot deshalb auch teurer als in anderen Ortschaften, weil unter anderem es dort auch eine bessere Infrastruktur, wie zum Beispiel eine bessere Breitbandversorgung gibt. Mit einer Verbesserung der Breitbandversorgung steigt auch gleichzeitig der Marktwert von Grundstücken und Gebäuden. Die Breitbandversorgung liegt in der Prioritätensetzung bei Grundstückserwerber bereits an zweiter Stelle. Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat ist nun folgende weitere Vorgehensweise geplant: Anfang September sollen alle Haushalte im Versorgungsgebiet ein ausführliches Informationsschreiben erhalten. Hierbei wird auch aufgerufen zu einem örtlichen Ansprechpartner. Am 16. September ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, bei der die Bürger die Möglichkeit haben der direkten Rücksprache. Festgelegt werden soll hier auch der örtliche Ansprechpartner. Am 31. Oktober endet die Einzahlungsfrist für die Bürgerschaft. Bis dahin müssen Euro aus der Mitte der Bürgerschaft auf das Gemeinschaftskonto der Gemeinde eingezahlt worden sein. In der Novembersitzung des Gemeinderats wird dieser dann den endgültigen Beschluss zur Verbesserung der Breitbandversorgung beschließen, soweit der geforderte Betrag aus der Mitte der Bürgerschaft aufgebracht wurde. Im Anschluss wird dann der Förderantrag gestellt. Im Rahmen des Informationsschreibens wird auch abgefragt werden, wer im Versorgungsgebiet einen Betrieb unterhält (hierzu zählen auch Tele-Arbeitsplätze).

6 Hintergrund ist, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn zuvor im betroffenen Versorgungsgebiet mindestens drei Betriebe eine Versorgung unter 25 MB/s nachweisen können. Kann dies nachgewiesen werden, kann der Antrag auf Förderung gestellt werden. Im Haushaltsjahr 2014 würden die Ausschreibung und die Durchführung der Arbeiten erfolgen. Nach dem Bau der Leerrohrtrasse und dem Einzug des Glasfaserkabels kann dann im Haushaltsjahr 2015 die Ausschreibung und die Vergabe des Betriebs vorgenommen werden. Wie bereits in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich dargestellt, kann leider für die anderen Versorgungsgebiete mit Bedarf nach einer Verbesserung der Breitbandversorgung, derzeit vor allem aus technischen und wirtschaftlichen Gründen keine Verbesserung herbei geführt werden. Weiterführung des Schwimmunterrichts in der Grund- und Werkrealschule Oberrot im Schuljahr 2013/2013 für die Klassen 5 und 6 Der Gemeinderat stimmt der Weiterführung des Schwimmunterrichts in der Grund- und Werkrealschule Oberrot ab dem Schuljahr 2013/2014 für die Klassen 5 und 6 mehrheitlich zu. Die Gemeinde übernimmt die voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund Euro jährlich. Beschlossen wurde auch einen Elternanteil in Höhe von 25,00 Euro pro Kind und Schuljahr (umgerechnet 1,50 Euro pro Schwimmbadbesuch). Ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderats, den Elternanteil zu streichen und die damit verbundene Forderung, dass die Gemeinde alle Unkosten übernimmt, wurde mehrheitlich abgelehnt. Auf Anregung der Sportlehrer Frau Haller und Herrn Müller wurde für die Klassen 5 und 6 ein Schwimmunterricht erstmals wieder im Schuljahr 2011/2012 angeboten, der von 33 Werkrealschülern rege genutzt wurde. Die Bahnmiete beträgt 22 Euro pro Unterrichtseinheit. Aus pädagogischen Gründen sind zwei Bahnen sinnvoll (damit gesamt 44 Euro). Insgesamt kann mit Fahrtkosten von insgesamt rund Euro über das gesamte Schuljahr gerechnet werden. Voraussichtlich wird im zweiwöchigen Rhythmus zum Schwimmen gegangen. Dies wären für das Schuljahr 2013/2014 dann insgesamt 19 Schwimmbesuche mit insgesamt 20 Kindern.

7 Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung einen Elternanteil in Höhe von 25 Euro pro Schuljahr vor. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Bedürftige die Kosten erstattet bekommen. Beim Sportunterricht handelt es sich um ein Pflichtfach. Innerhalb des Sportunterrichts muss aber kein Schwimmunterricht stattfinden. Dank der Unterstützung der Gemeinde wird dies aber möglich gemacht. Ein Beteiligung der Eltern ist daher vertretbar. Annahme von Spenden Die Gemeinde erhielt mehrere Spenden, deren Annahme einstimmig zugestimmt wurde. 150 Jahre Feuerwehr Oberrot Anwaltskanzlei Roll 150,00 Euro Grund- und Werkrealschule Oberrot Fa. Fertighaus Weiss (Sachspende) 95,20 Euro Bürgermeister Bullinger bedankte sich im Namen des Gemeinderats sowie der Gemeinde herzlich für die eingegangen Spenden. Bekanntgaben Förderung für das Hirsch-Areal Bürgermeister Bullinger informierte darüber, dass die Gemeinde mit dem Projekt Hirsch-Areal in das Förderprogramm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung aufgenommen wurden sei. Für die Aufnahme bedankte er sich beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg. Schreiben an Landesverkehrsminister Hermann wegen Ortsumfahrung Hausen und sehr schlechtem Straßenzustand Landesstraße 1054 Informierte wurde über die beiden Schreiben an das zuständige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg. Bürgermeister Bullinger dankte Landrat Bauer und Bürgermeisterkollege König aus Rosengarten für die Unterstützung in der Sache sowie äußerte die Erwartung, dass die Landtagsabgeordneten sich für die beiden Sachverhalte einsetzen.

8 Altkleidersammlung auf öffentlichen Flächen durch das Deutsche Rote Kreuz Wir verweisen hier auf den Bericht im letzten Mitteilungsblatt. Im Weiteren betrifft diese Neuregelung nicht den Wertstoffhof des Landkreises Schwäbisch Hall in der Gemeinde. Im Anschluss wurden noch die Anfragen der Gemeinderäte beantwortet.

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