Produktinformationsblatt für Ihre ERGO Direkt Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect (nach 4 VVG-InfoV)
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- Ulrich Althaus
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1 Produktinformationsblatt für Ihre ERGO Direkt Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect (nach 4 VVG-InfoV) Diese Hinweise sind wichtig aber nicht abschließend und geben nur einen knappen Überblick. Sie ersetzen nicht die Vereinbarungen in den Vertrags-Bedingungen oder im Versicherungs-Schein. Für den Vertrag gelten: - Bedingungen für Ihre Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect nach Tarif ZVA (Stand: 07/2012) 1 Um welche Versicherungs-Art handelt es sich? Es handelt es sich um eine Schaden-Versicherung. 2 Wann erhalten Sie Leistungen? Sie erhalten wahlweise Leistungen, wenn Ihr versichertes Zweirad beschädigt oder zerstört wird, wenn es durch Diebstahl oder Raub abhandenkommt oder Schäden an Akku, Motor oder Elektronik auftreten. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 2 Ihrer Bedingungen. 3 Was müssen Sie bei der Beitrags-Zahlung beachten? Der von Ihnen zu zahlende Beitrag ist vom Kaufpreis des versicherten Zweirades abhängig. Ihren Beitrag entnehmen Sie Ihrem Versicherung- Schein. Der erste Beitrag ist sofort bei Abschluss des Vertrags fällig. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs-Falls noch nicht gezahlt, besteht kein Leistungs-Anspruch, es sei denn, Sie haben alles getan, damit die Zahlung rechtzeitig erfolgen kann. Darüber hinaus können wir vom Vertrag zurücktreten. Alle folgenden Beiträge sind gemäß der vereinbarten Zahlweise zum Monatsersten zu entrichten. Ist ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig beglichen, erlischt der Versicherungs-Schutz erst, wenn der von uns angemahnte Folgebeitrag nicht fristgerecht beglichen worden ist. Darüber hinaus können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 8 Ihrer Bedingungen. 4 Welche Leistungs-Ausschlüsse bestehen? Nicht versichert sind u. a.: Schrammen und Schäden an der Lackierung, Schäden bzw. Abhandenkommen nicht fest verbundener Teile (z. B. Tachos, Gepäcktaschen), Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatz-Ansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen, Verschleiß an Reifen und Bremsbelägen, Diebstahlschäden, wenn das Zweirad nicht entsprechend gegen Diebstahl gesichert wurde, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Zweirades, Bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des versicherten Rades auf Grund von Ereignissen, die durch andere Versicherungs- Verträge abgesichert werden, besteht aus diesem Vertrag kein Versicherungs-Schutz, soweit Sie Leistungen aus den anderen Verträgen erhalten. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 3 Ihrer Bedingungen. 5 Was ist beim Zweirad-Diebstahl-Schutz während der Vertrags-Dauer besonders zu beachten? Sie sind verpflichtet, das Zweirad mit einem gegen Kältespray geschützten Bügelschloss, einem Faltschloss, einem Panzerkabelschloss oder einem Kettenschloss aus besonders gehärtetem Metall (VdS-anerkannte Schlösser der Klasse A+ oder B+, z. B. ABUS ab Schutzklasse 6, TRELOCK ab Schutzklasse 3, KRYPTONITE ab Schutzklasse 5) abzuschließen und an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen. 6 Welche Pflichten bestehen bei Eintritt des Versicherungs-Falls und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung? Sie müssen einen Schaden unverzüglich melden. Bis zum Abschluss der Schadens-Regulierung müssen Sie das beschädigte Zweirad bzw. die beschädigten Teile zur Besichtigung durch einen Sachverständigen aufbewahren. Schäden, bzw. ein Abhandenkommen durch strafbare Handlungen auch im Ausland (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Vandalismus) müssen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflichten, kann der Versicherungs-Schutz vollständig oder teilweise entfallen. Bei grober Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens zu kürzen. Sie können darlegen, dass grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen hat - dies müssen Sie beweisen. Ihr Leistungs-Anspruch bleibt trotz vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten bestehen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Leistungs-Prüfung (Eintritt oder Feststellung des Versicherungs-Falls bzw. Feststellung oder Umfang des Leistungs-Anspruchs) hatten. Trotz Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht erhalten Sie die Leistung auch, wenn wir Sie nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, ) auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie uns arglistig täuschen. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 5 Ihrer Bedingungen. 7 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungs-Schutz? Der Versicherungs-Schutz beginnt mit dem Tag des Kaufs des Zweirades, spätestens jedoch an dem Tag, an dem Ihnen das Zweirad übergeben wird. Bei einem nachträglichen Abschluss der Zweirad-Vollschutz Versicherung beginnt der Versicherungs-Schutz einen Monat nach Abschluss des Vertrages. Ihr Vertrag ist zunächst für ein Jahr geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir nicht kündigen. Ihr Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Erreichen der höchstmöglichen Vertrags-Laufzeit. Der Versicherungs-Schutz besteht weltweit. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 7 und 9 Ihrer Bedingungen. 8 Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Sie und wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungs- Jahr mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, ). Als Versicherungs-Jahr gilt der Zeitraum eines Jahrs, gerechnet vom Tag des im Versicherungs-Schein angegebenen Beginns. Auch nach Eintritt eines Schadens können Sie den Vertrag kündigen. Einzelheiten finden Sie in Ziffer 9 Ihrer Bedingungen. Einwilligungserklärung I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt. II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden 1. a. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht; b. zur Weitergabe an den/die für mich zuständigen Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient; 2. durch andere Unternehmen/Personen (Dienstleister) innerhalb und außerhalb der ERGO Direkt Versicherung AG, denen ERGO Direkt oder assona Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Dienstleister werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden. Die Dienstleister sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau sicher zu stellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu beachten; 3. zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis durch Nutzung konzerneigener Datenbestände; 4. zur Beratung und Information über Versicherungs- und sonstige Finanzdienstleistungen durch den Versicherer, andere Unternehmen der ERGO Direkt Versicherung AG und den für mich zuständigen Vermittler. PIB ZVA Stand 07/2012 Seite 1 von 1
2 Kundeninformation für Ihre ERGO Direkt Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect (nach 1, 2 VVG-InfoV) Für den Vertrag gelten: - Bedingungen für die Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect nach Tarif ZVA (Stand: 07/2012) 1 Wer ist Ihr Vertrags-Partner? ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, Karl-Martell-Str. 60, Nürnberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Peter M. Endres (Vorsitzender), Ralf Hartmann, Dr. Jörg Stoffels. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Daniel von Borries. Sitz der Gesellschaft: Fürth, eingetragen beim Amtsgericht Fürth, unter HRB Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb aller Arten der Schaden- und Unfall-Versicherung (z. B. Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall- und sonstigen Schaden-Versicherungen). Die assona GmbH ist mit der Vertrags-Verwaltung und Schadens-Abwicklung beauftragt. Sie ist berechtigt, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen von Ihnen entgegenzunehmen. Bei einem Versicherungs-Fall und bei Rückfragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich an: assona GmbH Postfach Berlin kundenservice@assona.de Tel: Fax: Welche Leistungen erhalten Sie? Leistungen aus dem Zweirad-Schutzbrief Für notwendige Reparaturen am versicherten Zweirad auf Grund von z. B. Verschleiß, Fall-/ Sturz- und Unfallschäden, Bedienungs- und Handhabungsfehlern übernehmen wir die Reparatur-Kosten. Leistungen aus dem Zweirad-Diebstahl-Schutz Bei Verlust des Zweirades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erhalten Sie ein Ersatzrad, dessen Kaufpreis dem Zeitwert entspricht. Der Zeitwert berechnet sich nach der Zeitwertstaffel. Bei Diebstahl eines fest mit dem Zweirad verbundenen Teiles übernehmen wir die Kosten für Ersatzteil und Reparatur. Bei Vandalismus übernehmen wir die notwendigen Reparatur-Kosten, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des Zweirades beeinträchtigt wurde. Leistungen aus dem Akku-Motor-Elektronik-Schutz Für notwendige Reparaturen an Akku, Motor und Elektronik des versicherten Pedelecs auf Grund von Kurzschluss, Induktion, Überspannung, Feuchtigkeitsschäden, Verschleiß, Bedienungs- und Handhabungsfehlern übernehmen wir die Kosten für Reparaturen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht für das versicherte Pedelec übernehmen wir zusätzlich die notwendigen Reparatur-Kosten auf Grund von Material-/Konstruktionsoder Produktionsfehlern an Akku, Motor und Elektronik. Zeitwertstaffel Die jeweilige Versicherungs-Leistung ist begrenzt auf den Zeitwert des versicherten Geräts. Der Zeitwert beträgt: im 1. Jahr 90 Prozent im 2. Jahr 80 Prozent im 3. Jahr 70 Prozent im 4. Jahr 60 Prozent und im 5. Jahr 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Die Jahre errechnen sich ab dem Kaufdatum des Zweirades. Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie statt des Reparaturkosten-Ersatzes ein Ersatzrad, dessen Kaufpreis dem Zeitwert entspricht. 3 Welche Leistungs-Ausschlüsse bestehen? Nicht versichert sind u.a. Schrammen und Schäden an der Lackierung, Schäden bzw. Abhandenkommen nicht fest verbundener Teile (z. B. Tachos, Gepäcktaschen), Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatz-Ansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen, Verschleiß an Reifen und Bremsbelägen, Diebstahlschäden, wenn das Zweirad nicht entsprechend gegen Diebstahl gesichert wurde, Verlieren, Stehenoder Liegenlassen des Zweirades. Soweit die versicherten Leistungen durch andere Versicherungs-Verträge abgesichert werden, besteht aus diesem Vertrag kein Versicherungs-Schutz. 4 Was ist nach Eintritt eines Schadens zu beachten? Sie müssen einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden, bei assona melden. Schäden, bzw. ein Abhandenkommen durch strafbare Handlungen auch im Ausland (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Vandalismus) müssen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflichten, kann der Versicherungs-Schutz vollständig oder teilweise entfallen. 5 An wen und wann erbringen wir Leistungen? Die Reparatur-Kosten werden unmittelbar an die Reparaturwerkstatt gezahlt. Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Bei Totalschaden bzw. Abhandenkommen des Zweirades wird der Erhalt des Ersatzrades über einen von assona benannten Händler abgewickelt. 6 Welche Beiträge sind zu zahlen? Der Beitrag ist vom Neupreis des versicherten Zweirades abhängig. Der individuelle Beitrag ist in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegeben. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs-Steuer, die Sie in der jeweils vom Gesetzgeber bestimmten Höhe zu entrichten haben. Beim Vertrags-Schluss fallen keine weiteren Nebenkosten an. Auch während der Vertrags-Laufzeit entstehen neben dem Beitrag selbstverständlich abgesehen von etwaigen Gebühren, die ein Kreditinstitut für die Überweisung der Beiträge in Rechnung stellen könnte keine weiteren Kosten. Der erste Beitrag wird sofort mit Zustandekommen des Vertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungs- Schein angegebenen Beginn. Alle weiteren Beiträge sind zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode zu entrichten. Die Zahlung der Beiträge erfolgt entweder durch Ihre Einzahlung auf unser Konto (z. B. per Überweisung) oder nach Erteilung einer Einzugsermächtigung. 7 Ab wann besteht Versicherungs-Schutz? Der Versicherungs-Schutz besteht, sobald der Vertrag zustande gekommen ist, frühestens jedoch zu dem im Versicherungs-Schein angegebenen Beginn. Bei einem nach- KIB ZVA Stand 07/2012 Seite 1 von 2
3 ERGO Direkt Versicherungen Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect träglichen Abschluss der Zweirad-Vollschutz Versicherung beginnt der Versicherungs-Schutz einen Monat nach Abschluss des Vertrages. Der Versicherungs-Schutz besteht weltweit. 8 Können Sie Ihren Antrag auf Abschluss dieses Vertrags widerrufen? Ihre Entscheidung, den Vertrag abzuschließen, können Sie widerrufen. Gründe hierfür müssen Sie uns nicht nennen. Sobald Ihnen folgende Unterlagen in Textform vorliegen: der Versicherungs-Schein die Versicherungs-Bedingungen die Kundeninformation das Produktinformationsblatt haben Sie 60 Tage Zeit, Ihren Widerruf zu erklären. Die Frist halten Sie ein, wenn Sie Ihren Widerruf rechtzeitig an uns absenden. Mit Zugang Ihres Widerrufs endet der Versicherungs-Schutz. Wir erstatten Ihnen sämtliche gezahlte Beiträge zurück, es sei denn, wir haben bereits länger als drei Monate Versicherungs-Schutz gewährt. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil der Beiträge. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir dann einbehalten. Diesen Betrag errechnen wir wie folgt: Anzahl der vollen Monate, in denen Versicherungs-Schutz bestanden hat, multipliziert mit dem vereinbarten Monatsbeitrag. Wurde eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbart, entspricht der Monatsbeitrag einem Drittel, einem Sechstel bzw. einem Zwölftel des von Ihnen gezahlten Beitrags. Die vereinbarte Beitrags-Höhe und Zahlweise entnehmen Sie Ihrem Versicherungs-Schein. Wir erstatten Ihnen die zurückzuzahlenden Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang Ihres Widerrufs. Bei einer Vertrags-Änderung bezieht sich das Widerrufsrecht ausschließlich auf den geänderten Teil des Vertrags. Insofern besteht bei einem wirksamen Widerruf der Versicherungs-Vertrag mit dem ursprünglichen Vertrags-Inhalt weiter. Wie erfolgt Ihr Widerruf? Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail). Es genügt, wenn Sie schreiben: Hiermit widerrufe ich, Herr/Frau... den Versicherungs-Vertrag Nr.:.... Senden Sie Ihre Erklärung an: assona GmbH Lorenzweg Berlin kundenservice@assona.de Tel: Fax: Wie lange läuft Ihr Vertrag? Ihr Vertrag ist zunächst für ein Jahr geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir nicht kündigen. Ihr Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Erreichen der höchstmöglichen Vertrags-Laufzeit. 10 Können Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden? Sie und wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungs-Jahrs mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, ). Als Versicherungs-Jahr gilt der Zeitraum eines Jahrs, gerechnet vom Tag des im Versicherungs-Schein angegebenen Beginns. 11 Welches Recht und welche Sprache finden Anwendung? Für die Vertrags-Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags gilt deutsches Recht. Die Vertrags-Sprache ist deutsch. 12 Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außergerichtliche Streitschlichtung beanspruchen? Bei Schwierigkeiten aus dem Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Vertrags haben Sie die Möglichkeit den unabhängigen und neutralen Ombudsmann für Versicherungs-Fragen kostenfrei zu Rate zu ziehen. Dies können Sie schriftlich (Anschrift: Versicherungs- Ombudsmann e. V., Postfach , Berlin), telefonisch oder per oder in jeder anderen geeigneten Form tun. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde ist allerdings, dass Sie uns zuvor die Gelegenheit gegeben haben, zu Ihrem Anliegen innerhalb von sechs Wochen Stellung zu nehmen. Haben Sie sich mit Ihrem Anliegen gleichzeitig an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewandt, dann beschäftigt sich der Ombudsmann erst dann mit Ihrer Beschwerde, wenn die Aufsichtsbehörde Ihre Eingabe abschließend bearbeitet hat. Der Versicherungs-Ombudsmann ist gemäß seiner Verfahrensordnung u.a. nicht zuständig für Beschwerden: deren Beschwerdewert ,00 Euro übersteigt, deren Gegenstand die bei der versicherungsmathematischen Berechnung angewandten Methoden oder Formeln sind, solange der Beschwerdegegenstand vor einem Gericht, Schiedsgericht, einer Streitschlichtungseinrichtung oder der Versicherungs-Aufsicht anhängig ist oder von dem Beschwerdeführer während des Ombudsmannverfahrens anhängig gemacht wird oder abschließend behandelt wurde. Nicht als anhängig gilt die Einleitung eines Mahnverfahrens wegen des Beitrags-Anspruchs, bei denen die Streitigkeit durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt oder hinsichtlich des Beschwerdegegenstandes ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abgewiesen wurde. Eine Entscheidung des Ombudsmanns ist für uns bindend. Eine Empfehlung ist weder für Sie noch für uns verbindlich. Unabhängig davon, ob der Ombudsmann in Ihrem Fall eine Entscheidung trifft oder eine Empfehlung ausspricht, haben Sie immer noch zusätzlich die Möglichkeit sich an die ordentlichen Gerichte zu wenden. Die Verjährungsfrist Ihres Anspruchs verlängert sich um die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem Ombudsmann. 13 Können Sie sich auch bei einer Aufsichtsbehörde beschweren? Wir unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Bei Streitfragen aus dem Versicherungs-Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Versicherungs- Vertrags haben Sie die Möglichkeit sich dort zu beschweren. KIB ZVA Stand 07/2012 Seite 2 von 2
4 Bedingungen für Ihre ERGO Direkt Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect nach Tarif ZVA 1 Was ist versichert? Versichert ist das im Versicherungs-Schein bezeichnete Fahrrad oder Pedelec inkl. der fest mit dem Zweirad verbundenen Teile und wahlweise auch Akkus, Motoren und Elektronik. In der Zweirad-Vollschutz Versicherung sind Räder mit einem Kaufpreis bis 4.000,00 Euro versicherbar. Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile sind nur dann Gegenstand der Versicherung, wenn dies besonders vereinbart ist. Räder, die gewerblich oder beruflich genutzt werden und zulassungspflichtige Räder sind nicht versicherbar. Ist eine Versicherbarkeit des Zweirades nicht bzw. nicht mehr gegeben (z. B. durch nachträglichen gewerblichen Gebrauch des Zweirades) entfällt der Versicherungs-Schutz. 2 Welche Leistungen erhalten Sie? 2.1 Sie erhalten wahlweise Leistungen, wenn Ihr versichertes Zweirad beschädigt oder zerstört wird, wenn es durch Diebstahl oder Raub abhandenkommt oder Schäden an Akku, Motor oder Elektronik auftreten. Den Umfang des von Ihnen gewählten Versicherungs- Schutzes entnehmen Sie Ihrem Versicherungs-Schein und den Vertrags-Unterlagen. Leistungen aus dem Zweirad-Schutzbrief Für notwendige Reparaturen am versicherten Zweirad auf Grund von Verschleiß (jedoch nicht an Reifen, Bremsbelägen, Akkus, Motoren und Elektronik), Fall-/ Sturz- und Unfallschäden, Bedienungs- und Handhabungsfehlern, übernehmen wir die Reparatur-Kosten. Leistungen aus dem Zweirad-Diebstahl-Schutz Bei Verlust des Zweirades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erhalten Sie ein Ersatzrad, dessen Kaufpreis dem Zeitwert entspricht. Sie können auch den Kauf eines Ersatzrades gleicher Art und Güte vereinbaren. In diesem Fall ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Zeitwert von Ihnen zu tragen. Der Zeitwert berechnet sich nach der Zeitwertstaffel. Bei Diebstahl eines fest mit dem Zweirad verbundenen Teiles übernehmen wir die Kosten für Ersatzteil und Reparatur. Darüber hinaus übernehmen wir die notwendigen Reparatur-Kosten, wenn durch Vandalismus die Funktionsfähigkeit des Zweirades beeinträchtigt wurde. Leistungen aus dem Akku-Motor-Elektronik-Schutz Für notwendige Reparaturen an Akku, Motor und Elektronik des versicherten Pedelecs auf Grund von Kurzschluss, Induktion, Überspannung, Feuchtigkeitsschäden, Verschleiß, Bedienungs- und Handhabungsfehlern, übernehmen wir die Kosten für Reparaturen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht für das versicherte Pedelec übernehmen wir zusätzlich die notwendigen Reparatur-Kosten auf Grund von Material-/ Konstruktions- oder Produktionsfehlern an Akku, Motor und Elektronik. 2.2 Reparatur-Kosten Die Reparatur-Kosten umfassen die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn in der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Höhe. Die Versicherungs-Leistung ist begrenzt auf den jeweiligen Zeitwert des versicherten Zweirades. Der Zeitwert berechnet sich nach der Zeitwertstaffel. 2.3 Zeitwertstaffel Der Zeitwert beträgt: im 1. Jahr 90 Prozent im 2. Jahr 80 Prozent im 3. Jahr 70 Prozent im 4. Jahr 60 Prozent und im 5. Jahr 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Die Jahre errechnen sich ab dem Kaufdatum des Zweirades. Ist der ursprüngliche Kaufpreis nicht belegbar, wird der durch Biketax - oder einem ähnlichen Verfahren zur Wertermittlung gebrauchter Räder ermittelte Wert - zu Grunde gelegt. 2.4 Totalschaden/Abhandenkommen des Zweirades Kann ein ersatzpflichtiger Schaden nicht innerhalb einer verkehrsüblichen Frist wirtschaftlich behoben werden und liegt eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Zweirades vor oder übersteigen die Reparatur-Kosten den Zeitwert nach der Zeitwertstaffel (Totalschaden), so erhalten Sie statt des Reparaturkosten-Ersatzes ein Ersatzrad, dessen Kaufpreis dem Zeitwert entspricht. Sie können auch den Kauf eines Ersatzrades gleicher Art und Güte vereinbaren. In diesem Fall ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Zeitwert von Ihnen zu tragen. Gleiches gilt für das Abhandenkommen des Zweirades durch Diebstahl oder Raub. 3 Was ist nicht versichert? Kein Versicherungs-Schutz besteht für: Schäden, die nicht die Funktion des versicherten Zweirades beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung, Schäden bzw. Abhandenkommen nicht fest verbundener Teile ( z. B. Tachos, GPS-Geräte, Fahrradkörbe, Anhänger, Trinkflaschen, Gepäcktaschen, Kindersitze, aufsteckbare Zweiradbeleuchtung), Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen, Schäden, für die Schadensersatz-Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler aus Vertrags-Verletzung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden können, Verschleiß an Reifen und Bremsbelägen, Schäden am versicherten Zweirad, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden, Diebstahlschäden, wenn das Zweirad nicht entsprechend gegen Diebstahl gesichert wurde, Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Zweirades, Schäden, die bei der Teilnahme an offiziellen Radwettkampfveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsund Trainingsfahrten entstehen. Bed ZVA Stand 07/2012 Seite 1 von 3
5 ERGO Direkt Versicherungen Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect Bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des versicherten Zweirades auf Grund von Ereignissen, die durch andere Versicherungs-Verträge abgesichert werden, besteht aus diesem Vertrag kein Versicherungs-Schutz, soweit Sie Leistungen aus den anderen Verträgen erhalten. 4 Was ist beim Zweirad-Diebstahl-Schutz besonders zu beachten? Sie sind verpflichtet, das Zweirad mit einem gegen Kältespray geschützten Bügelschloss, einem Faltschloss, einem Panzerkabelschloss oder einem Kettenschloss aus besonders gehärtetem Metall (VdS-anerkannte Schlösser der Klasse A+ oder B+, z. B. ABUS ab Schutzklasse 6, TRELOCK ab Schutzklasse 3, KRYPTONITE ab Schutzklasse 5) abzuschließen und an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) anzuschließen. 5 Was ist nach Eintritt eines Schadens zu beachten? 5.1 Ohne Ihre Mitwirkung können wir einen Leistungs-Fall nicht prüfen. Sie müssen daher einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden, bei assona melden. Dabei ist der Kaufbeleg des versicherten Zweirades und des verwendeten Zweiradschlosses vorzulegen. Bis zum Abschluss der Schadens-Regulierung müssen Sie das beschädigte Zweirad bzw. die beschädigten Teile zur Besichtigung durch einen von assona beauftragten Sachverständigen aufbewahren. Schäden, bzw. ein Abhandenkommen durch strafbare Handlungen auch im Ausland (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Vandalismus) müssen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige ist assona vorzulegen. Erfahren Sie im Nachhinein, wo das gestohlene bzw. geraubte Zweirad ist, müssen Sie assona unverzüglich informieren. Erhalten Sie dieses zurück und haben Sie bereits ein Ersatzrad erhalten, ist das abhanden gekommene Zweirad an assona zu übereignen. Soweit für das versicherte Zweirad aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausrat-Versicherung) Versicherungs- Schutz besteht, müssen Sie assona alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind. 5.2 Verletzen Sie eine dieser Mitwirkungspflichten, kann der Versicherungs-Schutz vollständig oder teilweise entfallen. Verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflicht vorsätzlich, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens zu kürzen. Dass bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen hat, müssen Sie darlegen und beweisen. Ihr Leistungs-Anspruch bleibt trotz vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten bestehen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Leistungs-Prüfung (Eintritt oder Feststellung des Versicherungs-Falls bzw. Feststellung oder Umfang des Leistungs- Anspruchs) hatten. Trotz Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht erhalten Sie die Leistung auch, wenn wir Sie nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, ) auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie uns arglistig täuschen. 6 An wen und wann erbringen wir Leistungen? Die Reparatur-Kosten werden unmittelbar an die Reparaturwerkstatt gezahlt. Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Bei Totalschaden bzw. Abhandenkommen des Zweirades wird der Erhalt des Ersatzrades über einen von assona benannten Händler abgewickelt. 7 Wann beginnt der Versicherungs-Schutz? 7.1 Wird die Zweirad-Vollschutz Versicherung bei Kauf des Zweirades abgeschlossen, beginnt der Versicherungs- Schutz mit dem Tag des Kaufs des Zweirades, spätestens jedoch an dem Tag, an dem Ihnen das Zweirad übergeben wird. 7.2 Nachträglich kann eine Zweirad-Vollschutz Versicherung bis zu vier Wochen nach Kauf des Zweirades abgeschlossen werden. In diesem Fall beginnt der Versicherungs- Schutz jedoch erst einen Monat nach Abschluss des Vertrags. Das Zweirad muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zweirad-Vollschutz Versicherung voll funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel sein. 7.3 Der Versicherungs-Schutz besteht weltweit. 8 Was haben Sie bei der Beitrags-Zahlung zu beachten? 8.1 Der Versicherungs-Schutz besteht, sobald der Vertrag zustande gekommen ist, frühestens jedoch zu dem im Versicherungs-Schein angegebenen Beginn. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge zu bezahlen. Der erste Beitrag wird sofort mit Zustandekommen des Vertrags fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungs- Schein angegebenen Beginn. Alle weiteren Beiträge sind zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode zu entrichten. Haben Sie fristgerecht alles getan, damit der Beitrag bei uns eingeht, war Ihre Beitrags-Zahlung rechtzeitig. 8.2 Haben Sie uns beauftragt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sicherstellen, dass diese eingezogen werden können. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor bzw. wurde der Beitrag von uns eingezogen, sind Sie zur Übermittlung der Beiträge erst verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Textform (z. B. Brief, Fax, ) aufgefordert haben. Eine Verpflichtung für uns, den Beitrag einzuziehen, besteht dann nicht mehr. Die Beitrags- Verwaltung und den Beitrags-Einzug übernimmt in unserem Namen assona. 8.3 Bei verspäteter Beitrags-Zahlung gilt: Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir, solange der Beitrag unbezahlt ist, vom Vertrag zurücktreten. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung des Beitrags von Ihnen nicht verschuldet ist. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen der Nichtzahlung angegeben sind, die mit dem Fristablauf verbunden sind. 8.4 Nach Fristablauf können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen, sofern Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge weiterhin in Verzug sind. Sie verlieren damit auch Ihren Versicherungs-Schutz. Wir können aber bereits mit der Mahnung den Vertrag kündigen. Dieser endet dann mit Ablauf der Mahnfrist, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Beitrags-Zahlung in Verzug sind. Unsere Kündigung ist aber nur dann wirksam, wenn wir Sie in der Mahnung ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass mit Ablauf der Zahlungsfrist auch der Vertrag endet. Mahnung, Rücktritt und Kündigung bei fehlender Beitrags-Zahlung übernimmt in unserem Namen assona. 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6 ERGO Direkt Versicherungen Zweirad-Vollschutz Versicherung VeloProtect 8.5 Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Vertrags- Beendigung die unbezahlten Beiträge, Zinsen und Kosten, besteht der Vertrag fort. Für Leistungs-Fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs-Schutz. 8.6 Sind Beiträge unbezahlt und der Versicherungs-Fall tritt ein, gilt: Ist bei Eintritt des Versicherungs-Falls der erste Beitrag nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Zahlung des Beitrags ist ohne Ihr Verschulden unterblieben. Diese Rechtsfolge tritt nur ein, wenn wir Sie durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- Schein oder durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, ) auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Wurden wir ermächtigt, die Beiträge von einem Konto einzuziehen, besteht auch bei Nichtzahlung des Erstbeitrags Versicherungs-Schutz, es sei denn, die Bank hätte den Einzug des Beitrags zum Fälligkeitstag mangels Kontodeckung nicht durchgeführt. Haben wir Ihnen wegen Nichtzahlung von Folgebeiträgen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt, erhalten Sie keine Leistungen, wenn der Versicherungs- Fall nach Fristablauf eintritt und Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung der Beiträge der Zinsen der Kosten in Verzug sind. 8.7 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs-Steuer, die Sie in der jeweils vom Gesetzgeber bestimmten Höhe zu entrichten haben. 9 Wann endet Ihr Vertrag und wann kann dieser vorzeitig beendet werden? 9.1 Ihr Vertrag ist zunächst für ein Jahr geschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir nicht kündigen. Ihr Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Erreichen der höchstmöglichen Vertrags- Laufzeit. Diese entnehmen Sie dem Versicherungs-Schein. Sie und wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungs-Jahrs mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, ). Als Versicherungs-Jahr gilt der Zeitraum eines Jahrs, gerechnet vom Tag des im Versicherungs-Schein angegebenen Beginns. 9.2 Nach Eintritt eines Schadens können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Zahlung der Reparatur-Kosten oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs-Jahrs, wirksam wird. Kündigen wir, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Zur Entgegennahme und zum Ausspruch einer Kündigung in unserem Namen ist assona ausdrücklich befugt. 9.3 Ihr Vertrag endet, wenn das versicherte Zweirad zerstört wird oder durch Raub oder Diebstahl abhandenkommt mit der Anzeige des Verlusts bei assona. 9.4 Veräußern oder verschenken Sie das Zweirad, endet der Versicherungs-Schutz mit dem Tag der Veräußerung des Zweirades. Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen nach Veräußerung beantragen, dass die Versicherung auf ihn übergeht. Der Vertrag endet, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. 10 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf den Vertrag beziehen? Ihre den Vertrag betreffenden Mitteilungen können mündlich erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wenden Sie sich bitte mit allen Mitteilungen und Fragen zum Vertrag an assona. 11 Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen bzw. welches Recht kommt zur Anwendung? Meinen Sie, Leistungen seien unberechtigt abgelehnt worden, können Sie Ihre Ansprüche bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einklagen. Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertrags-Staats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, müssen Sie sich an das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Deutschland wenden. 12 Wann verjähren Ihre Ansprüche? Die Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen Kenntnis über die Umstände vorliegen, die den Anspruch begründen. Ist der Anspruch bei assona angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem Ihnen die Leistungs-Entscheidung von assona in Textform (z. B. Brief, Fax, ) zugeht. 13 Wer ist Ihr Ansprechpartner? Bei allen Fragen zum Vertrag oder bei Eintritt eines Schaden-Falls wenden Sie sich an die assona GmbH Postfach Berlin kundenservice@assona.de Tel: Fax: Diese ist durch uns, die ERGO Direkt Versicherung AG Karl-Martell-Str Nürnberg beauftragt und bevollmächtigt. Bed ZVA Stand 07/2012 Seite 3 von 3
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