EU-Deklaration. Ein Thema für f r jeden Bootseigner!

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1 EU-Deklaration Ein Thema für f r jeden Bootseigner!

2 Informationen zur Zollregelung Jeder Tourist kann Güter G für f r Urlaubszwecke mitnehmen, ist aber verpflichtet, alle Gegenstände nde wieder mit nach Hause zu nehmen Für r große e Gegenstände nde wie Boote, Yachten, Wohnwagen, welche nicht jedes mal mit nach Hause genommen werden können, k gibt es die Möglichkeit, M diese im Zolllager zu hinterlegen 2

3 Zollabkommen & Kroatien Kroatien erkennt 1999 das internationale Zollabkommen an und richtet für f r Touristen Zolllager ein Zahlreiche Marinas und Campingplätze werden zu Zolllagern erklärt rt 3

4 Zolllager Mit einem Liegeplatzvertrag bei einer Marina, musste das Boot von der Marina beim Zoll für f die einstweilige Einfuhr angemeldet werden Bestätigung tigung dafür, ist die Zollzonenbestätigung tigung KZ Broj Jeder Eigner kann sein Boot nutzen und sich frei im Land bewegen, so lange er selbst an Bord anwesend ist Verlässt ein Eigner das Urlaubsland, ist er verpflichtet, sein Boot in ein Zolllager zu geben 4

5 Zollfrist Ein Boot darf sich maximal 18 Monate durchgehend in einem Urlaubsland (nicht EU) befinden Werden die 18 Monate überschritten, wird der Eigner automatisch steuerpflichtig und muss sein Boot im Urlaubsland versteuern und verzollen Das Ausreisen und erneute Einreisen reichte bis aus, um die Frist von 18 Monaten erneut zu starten Ab dem ist Kroatien für f r EU-Bürger wie Innland zu betrachten, ein Aus-,, Einreisen ist nicht mehr notwendig, aber das Boot mußfür r den freien Verkehr in der EU zugelassen werden. 5

6 Zollämter Das zuständige Zollamt hat von den Marinas folgende Unterlagen (Kopien) erhalten und hat somit die volle Kontrolle über die Boote die sich in Kroatien befinden sowie die Informationen über die Eigner, welche noch nicht für f r den freien Verkehr in der EU zugelassen sind: - Liegeplatzvertrag -Passkopie -Bootsregistrierung -Vignette / Permit Liegeplatzvertrag (Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, -.) 6

7 Zollverfahren Für r jene Boote, für f r die vor dem ein Liegeplatzvertrag abgeschlossen wurde, besteht ein schwebendes Zollverfahren und dieses muss innerhalb der 18 Monate ab der letzten Einreise beendet werden. Das Boot muss für f r den freien Verkehr in der EU zugelassen sein. 7

8 100 % Kontrolle Akten von laufenden Zollverfahren Akten von abgeschlossenen en Zollverfahren ca (Stand Dez. 2013) ca ca (Stand Dez. 2013) Versteuerung in Kroatien bis Mai 2013 durchgeführt hrt! Jeder Eigner muss aktiv werden, damit seine Akten auch von linksnach nach rechts kommen. Alle Eigner deren Akten am immer noch links sind, müssenm mit 25 % Einfuhrumsatzsteuer & 1,7 % Zoll und einer Zollstrafe rechnen r! 8

9 Frist für f r Zollverfahren Längstens bis 18 Monate nach der letzten Einreise Beispiel: Letzte Einreise nach Kroatien war am somit endet die Frist am Die Zollämter haben INFOS darüber, bei welchen Booten das Zollverfahren abgeschlossen ist und bei welchen nicht! 9

10 Voraussetzungen für f EU-Deklaration in HR Boot gemeldet für f r einstweilige Einfuhr (schwebendes Zollverfahren mit Zollzonenbestätigung tigung KZ Broj ) Boot ist noch in Kroatien Boot hat EU-Flagge (Schweizer-Flagge, US-Flagge, Flagge,-.. nicht) 10

11 Varianten für f r EU Deklaration EU Versteuerung kann nachgewiesen werden (keine Einfuhrumsatzsteuer & Zoll) Nicht EU-versteuert versteuertaber Erstinbetriebnahme vor dem (keine Einfuhrumsatzsteuer aber 1,7 % Zoll) Nicht EU-versteuert versteuertund und kein Nachweis über die Erstinbetriebnahme vor dem (25 % Einfuhrumsatzsteuer & 1,7 % Zoll) 11

12 Nachweis für f r EU-Versteuerung Rechnung mit ausgewiesener MwSt Von einer Firma ausgestellt welche in der EU ansässig ssig ist. Die Rechnung muß von der Firma abgestempelt und unterschrieben sein. Bestätigung tigung vom Wohnsitzfinanzamt 36 Monatsfrist für f r EU-Güter Ist ein in der EU versteuertes Gut längerl als 36 Monate außerhalb des EU-Raums, wurde der Gemeinschaftscharakter verloren und das Gut muss nochmals versteuert werden. 12

13 Die Besenrichtlinie der EU Boote/Yachten sind befreit von der Einfuhrumsatzsteuer wenn die Erstinbetriebnahme vor dem liegt Im Artikel 138. des Gesetzentwurfs über die Mehrwertsteuer steht, dass keine Mehrwertsteuer für f r Fahrzeuge (darunter auch Wasserfahrzeuge) während w der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr berechnet wird, wenn das d Datum der ersten Benutzung des Fahrzeugs mehr als 8 Jahre vor dem EU-Beitritt Kroatiens war. Bootseigner, die sich ab dem Tag des EU-Beitritts Kroatiens noch im Status der vorübergehenden Einfuhr befinden und entscheiden nach dem das Wasserfahrzeug in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen, sind verpflichtet eine Zoll-Deklaration einzureichen, die im Einklang mit dem kroatischen und d dem EU Zollrecht ist, und das Einfuhrzollverfahren durchzuführen. hren. Außenbordmotoren fallen nicht unter die Besenrichtlinie Bei Booten mit Außenbordmotoren bei denen die Erstinbetriebnahme vor dem liegt, müssen m die Eigner für f r die Außenbordmotoren 25 % Einfuhrumsatzsteuer bezahlen und für f r das Boot keine Einfuhrumsatzsteuer In der Eurotax werden Boote für f r AB-Motoren ohne Motoren angegeben. Die AB- Motoren müssen m separat berechnet werden. 13

14 Nachweis für f r 8 Jahresregel Kopie einer Registrierung die vor dem ausgestellt wurde Als Bestätigungen tigungen werden anerkannt: Kopien von alten Bootsregistrierungen wie Seebrief, IBS-ADAC, IBS-DMYV, IBS-DSV, DSV,--. Die Bootdaten müssen m komplett sein (die Länge L nach Zertifikat, das Baujahr, das Modell, die Rumpfnummer, die Motornummern) Bestätigung tigung einer Ausstellungsstelle Landesregierung, Schifffahrtsamt, ADAC, DMYV,-.. mit Rumpfnummer und Motornummer und dem Zeitraum der damaligen Registrierung 14

15 Befreiung vom Zoll T2L Formular (Best (Bestätigung tigung vom Wohnsitzzollamt) Eigner mußin seiner Heimat zu einer Spedition oder direkt zum Zoll gehen und dieses T2L Formular beantragen, dann gibt es in Kroatien, keinenzweifel über die bereits durchgeführte hrte EU Verzollung! Mit dem Vermerk in ROT nachträglich ausgestellt! Yachten, welche eine Länge L von über 12 Meter haben und für f r das Befahren von offenem Wasser geeignet sind, zahlen keinen Zoll Seebrief Fahrbereich 4 (weltweite Fahrt) CE Zertifikat Klasse A (hat immer eine h (hat immer eine höhere here Wertigkeit als die Registrierung) Die Bootslänge wird vom CE Zertifikat genommen. (ab Baujahr 1998) 15

16 Erforderliche Dokumente Passkopie Liegeplatzvertrag Liegeplatzvertrag& & Inventarliste & Zollzonenbestätigung tigung KZ Broj Nachweis über das schwebende Zollverfahren Kopie einer Registrierung vor dem Kopie der aktuellen Registrierung mit CE-Zertifikat (ab 1998) Kopie der Vignette/Permit Crewliste mit Polizeistempel als Nachweis der letzten Einreise (18 Monatsfrist) Kaufvertrag oder Rechnung Versteuerungsnachweis der EU oder T2L-Formular 16

17 Erforderliche Dokumente Bilder von Rumpf-,, Motor-Nr Nrund Boot von außen Die Bilder vom Boot (Rumpfnummer, Motornummern, Boot von außen mit dem sichtbaren Bootsnamen sowie mit dem sichtbaren Kennzeichen) sind besonders wichtig, da sie von der Zollbehörde mit einer besonderen Aufmerksamkeit mit den Unterlagen verglichen werden. Unscharfe Bilder oder andere Abweichungen (z.b. eine falsch eingetragene Rumpfnummer oder Motornummer) führen zur Ablehnung des Zollantrags oder zur Besichtigung des Bootes durch das zuständige Zollamt was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Alle Dokumente müssen m bei Abgabe gültig g sein! Reisepass, aktuelle Registrierung, Permit/Vignette,

18 Prüfung durch die Eigner In 40 % der Fälle F stimmt die Rumpfnummer oder Motornummer nicht mit der Registrierung überein Seebrief / Registrierung muss von Ausstellungsstelle berichtigt werden 18

19 Nachtrag bei der Registrierung Registrierungen ohne Rumpf-oder Motornummer werden nicht akzeptiert Hat ein Boot keine Rumpfnummer muss eine erstellt werden Boote mit Baujahr vor 1980 haben in den seltensten Fällen F eine Rumpfnummer, häufig h wurde durch das Antifoulingbzw. polieren die Rumpfnummer unleserlich gemacht Die Lösung L ist: Eine Nummer auf eine Metallplatte prägen und am Heck aufkleben bzw. verschrauben, in der Registrierung nachtragen lassen. sen. Die Rumpfnummer ist die Identifikationsnummer und ist zwingend notwendign 19

20 Ablauf Registrierung in der SeaHelp Datenbank Persönliche Daten, Bootsdaten, Dokumente sowie Bilder von Motor- und Rumpfnummer und vom Bootskennzeichen hochladen Prüfung der Daten und Dokumente durch SeaHelp Personal, Zeitwertermittlung durch Eurotaxliste bzw. durch Absprache mit der Spedition und dem Zollamt 20

21 Ablauf SeaHelp übermittelt Angebot mit Zeitwert und Vollmacht an den Kunden Angebot muss vom Kunden akzeptiert und an SeaHelp zurück gesendet werden Vollmacht muss bei einem Notar beglaubigt werden und im Original an SeaHelp gesendet werden Beglaubigungen in Deutschland sind nur mit Apostille international gültigg Abwicklungskosten an SeaHelp und Zoll an Spedition laut Angebot in Kunaspesenfrei überweisen 21

22 Ablauf Zusendung der EU Zoll-Deklaration Seit Oktober 2013 in elektronischer Form mit Strichcode 22

23 Abwicklungskosten Abwicklungskosten 480, 480,- (inkl. MwSt) SeaHelp, Spedition, Übersetzungen wenn erforderlich und Beglaubigungen für f r Kopien in HR Zusatzkosten 100, 100,- (inkl. MwSt) Fahrtkosten für f r das Erstellen von Bildern (Rumpf-, Motor-Nr Nr,-) wenn diese vom Eigner nicht erstellt wurden Einfuhrumsatzsteuer & Zoll???,???,- Wird vom Zollamt festgelegt 23

24 Fragen?

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